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Document 52016IR4094

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen

ABl. C 185 vom 9.6.2017, p. 29–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 185/29


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen

(2017/C 185/05)

Berichterstatterin:

Marie-Louise RÖNNMARK (SE/SPE), Mitglied des Gemeinderats von Umeå

Referenzdokumente:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken

COM(2016) 381 final

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie

COM(2016) 382 final

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

COM(2016) 383 final

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie

Erwägungsgrund 11

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen sollten die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Kompetenzgarantie auf vorrangige Zielgruppen ausrichten (z. B. Arbeitslose, benachteiligte Gruppen, bestimmte Altersgruppen usw.).

Unter Berücksichtigung der nationalen , regionalen und lokalen Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen und in der Erwägung, dass Investitionen in Humankapital als soziale Investitionen behandelt werden könnten, sollten die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Kompetenzgarantie auf vorrangige Zielgruppen ausrichten (z. B. Arbeitslose, benachteiligte Gruppen, bestimmte Altersgruppen usw.) unter Wahrung mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten .

Begründung

Initiativen im Rahmen der neuen Kompetenzagenda könnten als soziale Investitionen betrachtet werden, was mehr Flexibilität bei öffentlichen Ausgaben und dem Einsatz von EU-Mitteln für den Kompetenzausbau ermöglichen würde. Bei Maßnahmen zur Umsetzung der Kompetenzgarantie sind die unterschiedlichen Gegebenheiten der regionalen und lokalen Arbeitsmärkte zu berücksichtigen.

Änderung 2

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie

Erwägungsgrund 12

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Kompetenzgarantie sollte im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen, die von den Mitgliedstaaten festgelegt wurden, umgesetzt werden und sollte auf dem Engagement und Interesse der betreffenden Person, an Weiterbildungspfaden teilzunehmen, aufbauen.

Die Kompetenzgarantie sollte im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen, die von den Mitgliedstaaten festgelegt wurden, umgesetzt werden und sollte auf dem Engagement und Interesse der betreffenden Person, an Weiterbildungspfaden teilzunehmen, aufbauen. In dem Angebot für eine Teilnahme an Maßnahmen der Kompetenzgarantie sollten die von dem gering qualifizierten Erwachsenen zu erreichenden Ziele explizit und im Detail dargelegt werden.

Begründung

Weiterbildungsmaßnahmen müssen für den Einzelnen auf der Pflicht zum Erreichen konkreter Ziele basieren.

Änderung 3

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie

Ziffer 2

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

die Konzeption der Kompetenzgarantie auf drei Stufen aufzubauen: Bewertung der Kompetenzen, Bereitstellung eines maßgeschneiderten, flexiblen und hochwertigen Lernangebots sowie die Validierung und Anerkennung der im Rahmen des Weiterbildungspfads erworbenen Kompetenzen;

die Konzeption der Kompetenzgarantie auf drei Stufen aufzubauen: Bewertung der Kompetenzen, Bereitstellung eines maßgeschneiderten, flexiblen und hochwertigen Lernangebots , in dem die von dem gering qualifizierten Erwachsenen zu erreichenden Ziele explizit und im Detail dargelegt werden, sowie die Validierung und Anerkennung der im Rahmen des Weiterbildungspfads erworbenen Kompetenzen;

Begründung

Weiterbildungsmaßnahmen müssen für den Einzelnen auf der Pflicht zum Erreichen konkreter Ziele basieren.

Änderung 4

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie

Ziffer 12

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

unter Beachtung der nationalen Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen vorrangige Zielgruppen für die Umsetzung der Kompetenzgarantie auf nationaler Ebene zu ermitteln und dabei auch Gender- und Diversitätsaspekte und die verschiedenen Untergruppen in den Zielgruppen zu berücksichtigen;

unter Beachtung der nationalen , regionalen und lokalen Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen , in der Erwägung, dass Investitionen in Humankapital als soziale Investitionen angesehen werden können, vorrangige Zielgruppen für die Umsetzung der Kompetenzgarantie auf nationaler Ebene zu ermitteln und dabei auch Gender- und Diversitätsaspekte und die verschiedenen Untergruppen in den Zielgruppen zu berücksichtigen;

Begründung

Initiativen im Rahmen der neuen Kompetenzagenda könnten als soziale Investitionen betrachtet werden, was mehr Flexibilität bei öffentlichen Ausgaben und dem Einsatz von EU-Mitteln für den Kompetenzausbau ermöglichen würde. Bei Maßnahmen zur Umsetzung der Kompetenzgarantie sind die unterschiedlichen Gegebenheiten der regionalen und lokalen Arbeitsmärkte zu berücksichtigen.

Änderung 5

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie

Ziffer 21

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

EMPFIEHLT DER KOMMISSION,

den Einsatz von Kompetenz-Referenzrahmen für Lese-, Schreib-, Rechen- und digitale Kompetenzen und von Bewertungsinstrumenten zu fördern;

EMPFIEHLT DER KOMMISSION,

wie bei digitalen und unternehmerischen Kompetenzen entsprechende Kompetenz-Referenzrahmen für die übrigen Schlüsselkompetenzen auszuarbeiten sowie den Einsatz von Kompetenz-Referenzrahmen für Lese-, Schreib-, Rechen- und digitale Kompetenzen und von Bewertungsinstrumenten zu fördern; dabei sollte beachtet werden, dass die Ausgangssituation in den einzelnen Mitgliedstaaten stark divergiert;

Begründung

Die von der Kommission aufgestellten Referenzrahmen für digitale und unternehmerische Kompetenzen sind wichtige Schritte, um eine bessere Wirkung zu erzielen. Entsprechende Rahmen sollten auch für die übrigen Schlüsselkompetenzen entwickelt werden, nebst Begleitmaterial zur Durchführung, Bewertung und Evaluierung. Es bestehen bereits vielfältige erfolgreiche Initiativen in den Mitgliedstaaten, die einen umfassenden Ansatz verfolgen. Eine gegenüber einer nationalen Strategie nachgelagerte Initiative zur Förderung digitaler Kompetenzen auf europäischer Ebene darf den nationalen Initiativen nicht zuwiderlaufen.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

betont, dass eine neue Agenda für Kompetenzen äußerst wichtig für die weitere Entwicklung Europas ist. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Investitionen haben langfristige Auswirkungen und sind von größter Bedeutung. Der AdR begrüßt daher die neue Agenda für Kompetenzen und ruft dazu auf, alle Anstrengungen für ihre rasche und wirksame Umsetzung zu unternehmen. Hier geht es um Fragen von unmittelbarer Relevanz für die lokale und regionale Ebene in Europa;

2.

weist darauf hin, dass sich der Arbeitsmarkt immer stärker wandelt. Die Menschen müssen anpassungsfähig und flexibel sein, um mit unerwarteten Veränderungen zurechtkommen und neue Möglichkeiten nutzen zu können. Neben berufsspezifischen Kompetenzen erwarten die Arbeitgeber zunehmend Querschnittskompetenzen bzw. persönliche und soziale Kompetenzen. Dies entspricht den Anforderungen des modernen Lebens und der modernen Gesellschaft, wonach qualifizierte, umfassend gebildete Menschen nicht nur bessere Leistungen auf dem Arbeitsmarkt erbringen, sondern auch besser informierte Personen, engagiertere Bürger und intelligentere Verbraucher sind;

3.

unterstreicht das Erfordernis, den EU-Bürgern mit Defiziten bei grundlegenden Kompetenzen mithilfe von Qualifizierungsmaßnahmen die Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt und die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies ist aus Sicht des Einzelnen, aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wichtig. In jüngster Zeit treten in Europa vermehrt Anzeichen sozialer Unruhe auf. Dies zeigt mehr als deutlich, dass die soziale Inklusion ein unverzichtbares Ziel grundlegender Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung als Mittel gegen soziale Ausgrenzung sein muss. Eine aktive Bürgerschaft, zu der das Bekenntnis zu demokratischen Werten und das bewusste und aktive Einstehen für die Wahrung dieser Werte gehören, muss alle Menschen einbeziehen. Wichtig ist daher im Sinne der Integration, dass Zuwanderer, darunter auch Asylbewerber und Flüchtlinge, in ihrer Eigenschaft als künftige Bürger bei der Kompetenzgarantie angemessen berücksichtigt werden;

4.

unterstreicht jedoch, dass Grundfertigkeiten in erster Linie in den frühesten Phasen der Bildung und in jedem Falle während der Schulpflicht vermittelt werden müssen;

5.

hält die neue Kompetenzagenda für eine wichtige Initiative zur Behebung des Fachkräftemangels in Europa, der im gesamten Spektrum des Kompetenzbedarfs — von grundlegenden bis hin zu komplexen und von Querschnitts- bis hin zu bereichsspezifischen Kompetenzen — auftritt. Auch wenn es wichtig ist, schon frühzeitig eine breite Kompetenzpalette zu entwickeln, so ist die Kompetenzagenda auch für unterschiedliche Kategorien von Erwachsenen relevant: Menschen, die ihr Kompetenzniveau steigern müssen, um in den Arbeitsmarkt einzutreten oder ihren Arbeitsplatz zu behalten, Menschen, die sich für die Arbeit in einem anderen Tätigkeitsbereich weiterqualifizieren müssen, Menschen, die grenzüberschreitend mobil sein möchten, sowie Menschen, die eine Grundlage für weiterführende Bildung und Ausbildung benötigen; hält es ebenfalls für wichtig, bei der Bereitstellung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen für Kohärenz und Komplementarität zwischen den und innerhalb der Bildungs- und Ausbildungswege im Allgemeinen und insbesondere in der beruflichen Bildung und der berufspraktischen Ausbildung zu sorgen;

Grundfertigkeiten und -kompetenzen — die Kompetenzgarantie

6.

unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine Kompetenzgarantie zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe der Erwachsenen mit geringerer Qualifikation in Europa. In dem Angebot zur Teilnahme an Maßnahmen der Kompetenzgarantie sollten klar umrissene Ziele in Bezug auf das Niveau der zu erwerbenden Kompetenzen und Qualifikationen und die Pflichten dargelegt werden, die gering qualifizierte Erwachsene erfüllen müssen. Das Angebot sollte dem Niveau und der Art der für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen Rechnung tragen; außerdem sollten wenn möglich bereits vorhandene berufliche Qualifikationen eingebracht werden können. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind von diesen Fragen in ihrer Eigenschaft als Träger mit Zuständigkeiten für die allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung stark betroffen;

7.

hält eine klare Verknüpfung zwischen einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Kompetenzen und dem sich hieraus ergebenden Weiterbildungsbedarf in Form eines personalisierten Lernplans für erforderlich. Ein gut konzipierter und personalisierter Lernplan sollte den Einzelnen konkret über Aufbau, Zweck und Ziele der Bildungsmaßnahmen informieren;

8.

ist weiterhin der Auffassung, dass für die Aufstellung eines personalisierten Lernplans qualitativ hochwertige und effiziente Dienstleistungen zur Information und Berufsberatung während des ganzen Lebens erforderlich sind. Durch diese Dienstleistungen erhalten die Empfänger Lernangebote, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und ihnen dazu dienen werden, die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen zu erwerben. Dabei kann es sich um Beratung, Studienaufenthalte, „Schnupperkurse“, Studienfinanzierungsberatung und Informationen über Bildungsmöglichkeiten sowie um Informationen über den Zugang zu verschiedenen Bildungsformen und -einrichtungen handeln;

9.

betont, dass es bei diesen Bildungsmaßnahmen darum gehen muss, den Einzelnen mit den Fertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die er benötigt, um in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft Fuß fassen bzw. bestehen zu können; unterstreicht die Bedeutung, dass die Teilnehmer auch die Möglichkeit haben sollten, Studien auf unterschiedlichen Ebenen im Bildungssystem und in unterschiedlichen, individuellen Lernumgebungen miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise sollen die für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft notwendigen Kompetenzen und Fertigkeiten schnell erworben und gerade auch Asylbewerbern und Flüchtlingen bei der Integration geholfen werden. Hierbei geht es zum Beispiel um den Erwerb sprachlicher Grundkenntnisse in Verbindung mit Kursen auf Primar-, Sekundar- oder Tertiärniveau. Außerdem sollten berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen erleichtert werden;

10.

betont, dass den Einzelnen in den Zielgruppen Möglichkeiten für unterschiedliche Lern- und Ausbildungsformen gegeben werden sollten, die z. B. aufgrund geografischer und sozialer Voraussetzungen individuell an den Ort und die zeitlichen Möglichkeiten angepasst sind; außerdem sollten die Studien mit anderen Tätigkeiten kombiniert und die unterschiedlichen Lerntypen berücksichtigt werden können; unterstreicht, dass die Möglichkeiten neuer Lernkanäle — unter fachkundiger Anleitung — genutzt werden sollten, darunter verschiedene Formen des IT-basierten Lernens wie etwa Fernunterricht (in Echtzeit), integriertes Lernen oder andere Formen der offenen Bildung. Es ist davon auszugehen, dass sich die technischen Möglichkeiten in den kommenden Jahren rasant entwickeln werden. Die Herausforderung besteht darin, dass die Pädagogik mit dieser Entwicklung Schritt halten muss;

11.

weist darauf hin, dass in einer solchen Struktur auch aktiv auf die benachteiligten Gruppen mit Weiterbildungsbedarf zugegangen werden muss, die nicht aus Eigeninitiative ein Bildungsangebot nutzen würden. Maßnahmen dieser Art sollten bevorzugt aus einer Kombination nationaler bzw. lokaler/regionaler Instrumente bestehen. Z. B. könnten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Ermittlung der Zielgruppen für die Maßnahmen zuständig sein und diese sensibilisieren und motivieren, woraufhin diejenigen, die sich für die Teilnahme qualifiziert haben, Zugang zu auf nationaler Ebene festgelegten Förderformen — wie etwa Studienfinanzierung, steuerliche Erleichterungen oder Bildungsurlaub — erhalten. Der AdR betont, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure, wie z. B. Jugendorganisationen, eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung spielen können;

12.

stimmt der Feststellung in der Kommissionsmitteilung zu, dass Arbeitgeber nicht im selben Maße wie früher berufsspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten verlangen, sondern zunehmend an übertragbaren Kompetenzen wie Teamfähigkeit, kreatives Denken und Problemlösung interessiert sind und Personen schätzen, die in der Lage sind, auf unterschiedlichen Gebieten zu arbeiten. Bei der Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen sollten diese neuen Bedingungen berücksichtigt werden; hält es jedoch für erforderlich, spezielle Ausbildungsinhalte für die neuen Wirtschaftszweige zu entwickeln, etwa für die „grüne“ und die „blaue Wirtschaft“;

13.

fordert zu einer engeren Zusammenarbeit auf der Grundlage einer Partnerschaft zwischen der nationalen, der regionalen und lokalen Ebene, Unternehmen, Arbeitnehmern und Gewerkschaften sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren auf, um die Kompetenzen und Qualifikationen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden, besser zu nutzen. Die Validierung von außerhalb der formalen Bildung erworbenen Kompetenzen kann erheblich zur Ermittlung des Bedarfs an neuen Kompetenzen und Qualifikationen beitragen;

14.

betont, dass während die Mitgliedstaaten für den Inhalt und die Organisation der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständig sind, bei der Ausgestaltung der Kompetenzgarantie die jeweiligen nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten und verfügbaren Ressourcen berücksichtigt werden sollten, wobei erwogen werden könnte, Investitionen in Humankapital als soziale Investitionen anzusehen. Der Ausschuss hebt hervor, dass die EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten über bestehende oder künftige Finanzierungsprogramme entscheidend sind für die Umsetzung einer Kompetenzgarantie in den Mitgliedstaaten;

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen für besser qualifizierte Bürger

15.

begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, weiter auf ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten Schlüsselkompetenzen hinzuarbeiten, sodass diese in den nationalen Leitlinien klar verankert und in die Bildung eingebunden werden und zugleich auch von den verschiedenen Entscheidungsebenen im Bildungswesen bewertet werden können. Die Bedeutung von Schlüsselkompetenzen, welche die Menschen auch befähigen sollen, den sich rasch wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, müssen in verschiedenen Bereichen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene thematisiert werden. Dies sollte daher möglichst auch einen engen Dialog zwischen Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, von Gewerkschaften, des Bildungswesens, der Forschung und der Zivilgesellschaft umfassen;

16.

hält es für wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — in ihrer Eigenschaft u. a. als Träger der allgemeinen und beruflichen Bildung — sowie Lehrerausbildungseinrichtungen schon in die Entwicklungs- und Gestaltungsphase einbezogen werden, damit diese Kompetenzen schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt werden. Der AdR verweist auf die Bedeutung der von der Kommission entwickelten Referenzrahmen für digitale und unternehmerische Kompetenzen als sehr wichtige Schritte in einer solchen Entwicklung. Er schlägt daher vor, entsprechende Referenzrahmen für die übrigen Schlüsselkompetenzen, wie die Kompetenz der finanziellen Grundbildung, zu entwickeln, zusammen mit Begleitmaterial für die Umsetzung, Bewertung und Evaluierung der Schlüsselkompetenzen;

Berufsbildung

17.

hält es für wichtig, dass die Kommission ihre Bemühungen durch die Veranstaltung von Themenwochen und die Zusammenarbeit mit der Organisation „WorldSkills“ fortsetzt. Auf diese Weise werden wiederum nationale, regionale und lokale Initiativen angeregt, um durch Informationstage sowie Berufswettbewerbe und Schnupperaktivitäten für die Berufsbildung zu werben;

18.

begrüßt die Maßnahme der EU zur Behebung des Fachkräftemangels, der insbesondere für kleinere lokale und regionale Gebietskörperschaften in ländlichen Gebieten häufig ein Problem darstellt. Der AdR wartet diesbezüglich die Umsetzung des neuen Vorschlags für eine Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen ab, um zu sehen, ob dieses neue System zu einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beitragen kann. Eine solche bereichsübergreifende Kooperationsplattform könnte der lokalen Wirtschaft, den Arbeitnehmern und den öffentlichen Diensten zugutekommen;

19.

unterstützt die Absicht der Kommission, die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, einen Wechsel von allgemeinen Bildungswegen zu gezielten Berufsbildungsmaßnahmen durch die Gestaltung ihrer Bildungssysteme zu ermöglichen;

20.

unterstützt die Idee, die Mitgliedstaaten aufzufordern, Zuwanderern, die über gezielte Maßnahmen schnell in den Arbeitsmarkt eintreten konnten, Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten, um einer späteren Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt vorzubeugen;

21.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Möglichkeiten höherer beruflicher Aus- und Weiterbildung auszubauen, um sicherzustellen, dass sich das Niveau in der Berufsbildung zunehmend verbessert. Solche Bildungsinitiativen müssen sich auf eine solide Partnerschaft zwischen Bildungsanbietern, der Forschung, der Wirtschaft sowie lokalen/regionalen Gebietskörperschaften stützen;

22.

weist darauf hin, dass die Kommission auch weiterhin darauf hinarbeiten muss, dass die Berufsbildung das lebensbegleitende Lernen auch weiterhin unterstützt und die Möglichkeit zu Weiterbildung auf einer höheren Qualifikationsebene gegeben ist;

Fokus auf digitalen Kompetenzen

23.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Mitgliedstaaten aufzufordern, umfassende nationale Strategien für digitale Kompetenzen zu entwickeln;

24.

weist darauf hin, dass bestimmte Voraussetzungen für hochwertige und innovative Lehrmethoden und Lernarten bezüglich digitaler Inhalte erfüllt sein müssen:

offene Lernumgebungen mit neuen Lern- und Lehrbedingungen und -formen als Vorbereitung auf eine digitale Welt, unterstützt von Lehrkräften, die sich damit gut auskennen;

frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, d. h. Zugang zu Wissen, Lehr- und Lernmitteln und anderen Hilfsmitteln für das Online-Lernen;

Förderung der Vernetzung von Lehrkräften und Schülern, z. B. zwischen verschiedenen Schulen und Ländern;

25.

betrachtet die Digitalisierung als Chance zur Lösung verschiedener Herausforderungen der Schulen. Dabei geht es etwa um:

die Möglichkeit eines individuelleren und integrativen Unterrichts;

Lehrmaterialien für neu angekommene Zuwanderer für den Sprachunterricht, die Orientierung in der Gesellschaft und die Vertiefung und Verarbeitung von Lerninhalten sowohl in der Muttersprache als auch in der Sprache des Aufnahmelandes;

Fernunterricht, um auch die entlegensten Gebiete zu erreichen, oder bei fehlender Verfügbarkeit von Lehrkräften in bestimmten Sprachen;

Sichtbarmachung der Lernfortschritte des Lernenden, Erleichterung der Beurteilung durch die Lehrkräfte und Verringerung des Verwaltungsaufwands;

26.

betont, dass ein wirksamer Fokus auf digitalen Kompetenzen starke pädagogische Führungsqualitäten der Lehrkräfte auf den verschiedenen Bildungsebenen erfordert. Der AdR ist der Auffassung, dass ein Fokus auf digitalen Kompetenzen in der Schule die Attraktivität des Arbeitsplatzes für Lehrkräfte steigern kann, deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen gestärkt werden;

27.

weist darauf hin, dass zwischen digitalen Grundkenntnissen, die sich jeder aneignen muss, und speziellen digitalen Kompetenzen, die sich auf bestimmte Themen- oder Wissensbereiche beziehen, unterschieden werden muss;

Bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationen

28.

geht davon aus, dass bei der Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens für eine anlassbezogene Aktualisierung der nationalen Qualifikationsrahmen gesorgt wird und dass die Berichterstattung in einem einheitlichen Format erfolgt. Der AdR wiederholt gleichwohl, dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, Qualitätssicherungsgrundsätze für die nationalen Qualifikationsrahmen aufzustellen;

29.

unterstreicht die Bedeutung weiterer Bemühungen um die Qualitätssicherung zwischen den Mitgliedstaaten und stimmt mit der Europäischen Kommission überein, dass für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Qualifikationen ein stufenweises Vorgehen erforderlich ist;

30.

betont, dass die meisten Berufsbilder und -felder einem starken Wandel unterworfen sind, sodass neue Berufe entstehen und andere veralten. Es ist daher wichtig, dass die Kompetenzprofile und -verzeichnisse der Zukunft dem schnellen Wandel und der Erneuerung auf dem Arbeitsmarkt gerecht werden. In diesem Zusammenhang muss der Bedeutung der Schlüsselkompetenzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden;

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten, einschließlich von Asylsuchenden und Flüchtlingen

31.

verweist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments (2016) (1), in der hervorgehoben wird, dass die Inklusion und Integration von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Personen in einer vergleichbaren Lage unbedingt unterstützt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, die Mitgliedstaaten möglichst rasch darin zu unterstützen, Zugang zur Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen, zu Sprachunterricht, Qualifizierungs- und sonstigen Maßnahmen zu verschaffen, die die Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erleichtern. Ebenso wichtig ist es, dass eine Ausbildung bzw. ein Abschluss aus dem jeweiligen Herkunftsland unverzüglich validiert werden kann;

Modernisierung des Lernens und des Lehrens

32.

begrüßt das Versprechen der Kommission, Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Kompetenzagenda besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und geht davon aus, dass dies auch den Erwerb von Schlüsselkompetenzen erleichtern wird, die eine zentrale Rolle in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa spielen;

33.

ist der Auffassung, dass die Kommission die weitere Entwicklung des lernerzentrierten Lernens auf der Grundlage der Aspekte des digitalen Lernens fördern sollte, die der Ausschuss in seiner Stellungnahme zu der Kommissionsmitteilung „Die Bildung öffnen“ (2014) (2) genannt hat;

34.

weist darauf hin, dass die Umsetzung der neuen Kompetenzagenda von der Weiterbildung aller Lehrkräfte und insbesondere der in der Erwachsenenbildung und im gemeinschaftlichen Lernen tätigen Lehrkräfte abhängt. Die Unterstützung der Lehrkräfte sollte in den Umsetzungsplänen der Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden, und es könnte für die elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) geworben werden;

35.

teilt die Auffassung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten die Erstausbildung und die berufliche Fortbildung von Lehrkräften und anderen an der Umsetzung der Kompetenzgarantie Beteiligten stärken müssen;

Modernisierung der Hochschulbildung

36.

begrüßt die Absicht der Kommission, gemeinsam mit verschiedenen Interessenträgern die Modernisierung der Hochschulbildung zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Bewertungsrahmen für Kompetenzen. Hierbei sind die nationalen Rahmen für die Bildung in den Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Stärken und Herausforderungen, einschließlich der unterschiedlichen lokalen und regionalen Arbeitsmarkterfordernisse, zu berücksichtigen; drängt jedoch in diesem Zusammenhang darauf, aus Erfolgen bzw. dem Scheitern ähnlicher Initiativen zu lernen, um das erforderliche Engagement für einen Konsens über die Zielrichtung der Modernisierung der Hochschulbildung sicherzustellen;

37.

betont im Hinblick auf die von der Kommission angekündigte Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen, dass durch eine solche Initiative keine zusätzlichen Verwaltungslasten für nationale und regionale Behörden und Hochschulen sowie Belastungen für Studierende entstehen dürfen; zudem wird auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hingewiesen. Die Idee, Steuer- und Sozialversicherungsinformationen für das Vorhaben zu verwenden, ist vor diesem Hintergrund zu hinterfragen;

Überarbeitung des Europass-Rahmens

38.

begrüßt die von der Kommission angestrebte Überarbeitung des jetzigen Europass-Rahmens. Um genaue und aktuelle Informationen über Kompetenzangebot und -nachfrage zu gewährleisten, muss der überarbeitete Europass-Rahmen die Erfahrungen der lokalen und regionalen Ebene berücksichtigen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können daher konstruktiv zu Informationen über Kompetenzen und zu der Arbeit der vorgeschlagenen Online-Dienst-Plattform beitragen.

Brüssel, den 7. Dezember 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Flüchtlinge — soziale Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt, Europäisches Parlament (2016) 0297.

(2)  COM(2013) 654 final.


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