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Document 52016IP0107

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu Erasmus+ und anderen Instrumenten zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung — ein Konzept für lebenslanges Lernen (2015/2257(INI))

    ABl. C 58 vom 15.2.2018, p. 65–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 58/65


    P8_TA(2016)0107

    Erasmus+ und andere Instrumente zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung — ein Ansatz des lebenslangen Lernens

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu Erasmus+ und anderen Instrumenten zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung — ein Konzept für lebenslanges Lernen (2015/2257(INI))

    (2018/C 058/07)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 165 und 166,

    gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 14,

    unter Hinweis auf die Erklärung von Kopenhagen vom 30. November 2002 über eine verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (1),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (2),

    unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018) (3),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“: dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (4),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens (5),

    unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) (6),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 mit dem Titel „Jugend in Bewegung“ — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern (7),

    unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Trainees, Praktikanten und Auszubildenden (9),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (10),

    unter Hinweis auf die verschiedenen Instrumente zur Anerkennung von Qualifikationen wie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und das Vorhaben einer europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 mit dem Titel „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ (COM(2012)0669),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. Januar 2014 an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (COM(2014)0030),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 über die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung,

    unter Hinweis auf die Erklärung der für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Minister vom 22. Juni 2015 zu neuen mittelfristigen Zielvorgaben für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2015–2020,

    unter Hinweis auf die Erklärung von Paris zur Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung, die auf dem informellen Treffen der Bildungsminister der Europäischen Union vom 17. März 2015 in Paris angenommen wurde (8496/15),

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0049/2016),

    A.

    in der Erwägung, dass die Lern- und Ausbildungsmobilität für die persönliche Entwicklung, die Eingliederung junger Menschen in die Gesellschaft, den multikulturellen Dialog, Toleranz, die Fähigkeit, in einem interkulturellen Umfeld zu arbeiten, sowie eine aktive Bürgerschaft wichtig ist und dass sich mehrfach gezeigt hat, dass sie zur Verbesserung der Qualität der Bildung und Beschäftigungsfähigkeit beitragen kann;

    B.

    in der Erwägung, dass die Lern- und Ausbildungsmobilität im Rahmen laufender wie auch nachfolgender EU-Programme im Bereich Bildung und Ausbildung, Beschäftigung und Kohäsionspolitik weiter intensiviert werden sollte;

    C.

    in der Erwägung, dass die für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen EU-Minister 2002 den „Kopenhagen-Prozess“ mit dem Ziel eingeleitet haben, die europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken und in der Folge die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa leistungsfähiger, besser und attraktiver zu machen;

    D.

    in der Erwägung, dass dem Kopenhagen-Prozess gemeinsam vereinbarte Prioritäten zugrunde liegen, die regelmäßig überarbeitet werden und mit denen unter anderem angestrebt wird, Mobilität zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Möglichkeiten, die im Rahmen von lebenslangem Lernen für eine berufliche Aus- und Weiterbildung angeboten werden, besser ausgeschöpft werden;

    E.

    in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der EU Eurostat zufolge 2014 trotz einer zaghaften Erholung immer noch 10,2 % betrug; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU derzeit bei 22,1 % liegt, nur 51 % der 55- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und das geschlechtsspezifische Gefälle bei der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer 13,6 Prozentpunkte erreicht;

    F.

    in der Erwägung, dass das nicht-formale, informelle Lernen und die berufliche Aus- und Weiterbildung einen wichtigen Beitrag leisten können, aktuelle Herausforderungen für das lebenslange Lernen wie frühzeitiger Schulabgang, eine nicht hinnehmbare Zahl junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEETs), Fachkräftemangel und Missverhältnisse zwischen Arbeitskräftenachfrage und -angebot zu bewältigen;

    G.

    in der Erwägung, dass die in der Herbstprognose 2015 der Kommission ausgewiesene hohe Quote offener Stellen deutlich macht, dass auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht;

    H.

    in der Erwägung, dass Sprachkenntnissen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung geringeres Gewicht zukommt und sie gezielt gefördert werden müssen;

    I.

    in der Erwägung, dass das politische Engagement für die Unterstützung von Maßnahmen der EU in den Bereichen lebenslanges Lernen und berufliche Aus- und Weiterbildung erneut bekräftigt werden muss, insbesondere durch Mobilitätstätigkeiten mit Schwerpunkt auf dem Erwerb von Querschnittskompetenzen wie Anpassungsfähigkeit, Neugier, Lernkompetenz sowie interpersonelle Kompetenz und Bürgerkompetenz;

    J.

    in der Erwägung, dass aktuelle sozioökonomische Entwicklungen gezeigt haben, wie wichtig es ist, das lebenslange Lernen und Systeme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nicht nur effizienter, sondern im Hinblick auf benachteiligte Personengruppen und Personen mit besonderen Bedürfnissen auch zugänglicher und integrativer zu machen; in der Erwägung, dass ein breiterer Zugang zur Bildung nicht auf Kosten der Qualität der Bildung verwirklicht werden sollte;

    K.

    in der Erwägung, dass eine fortlaufende finanzielle Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen und -tätigkeiten in Bezug auf durch lebenslanges Lernen und berufliche Aus- und Weiterbildung erworbenes Wissen ausschlaggebend ist, vor allem angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise;

    L.

    in der Erwägung, dass die regionale und lokale Ebene eine entscheidende Rolle dabei spielt, Initiativen zu unterstützen, mit denen neue Wege für die Mobilität erkundet werden, um die Wirksamkeit, Transparenz und Qualität der für die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Fördermittel und Programme sicherzustellen; in der Erwägung, dass die auf regionaler und lokaler Ebene geförderte Mobilität junger Menschen und Auszubildender in Bezug auf die berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen eines breit angelegten Prozesses einer auf Demokratie und Teilhabe aufbauenden Regierungsführung koordiniert werden sollte, welche darauf abzielt, sich mit den am stärksten relevanten sozioökonomischen und ökologischen Anliegen zu befassen, und dabei Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Start-up-Unternehmen, lokale Gemeinschaften und die Sozialpartner einbezieht;

    M.

    in der Erwägung, dass Unternehmer, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern sowie Gewerkschaften und andere relevante Sozialpartner aktiv in die Gestaltung, die Organisation, die Durchführung und die Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung einschließlich der Mobilität einbezogen werden sollten; in der Erwägung, dass in Bezug auf die Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine gesellschaftliche Dimension angesprochen werden sollte, um Bereiche wie fairen Handel, soziales Unternehmertum und alternative Geschäftsmodelle wie etwa Genossenschaften einzubeziehen, und mit den in diesen Bereichen einschlägigen Partnern organisiert werden sollte;

    N.

    in der Erwägung, dass die Mobilität von jungen Menschen zwar gefördert werden muss, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, dass dies jedoch nicht die einzige Lösung für das Problem der Jugendarbeitslosigkeit werden darf, die in Betracht gezogen wird;

    Bestandsaufnahme der Ergebnisse und Ermittlung der zentralen Herausforderungen

    1.

    ist der Auffassung, dass Bildung ein grundlegendes Menschenrecht und ein öffentliches Gut ist, das für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein sollte; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, gegen alle sozioökonomischen Beschränkungen vorzugehen, die einen gleichberechtigten Zugang für alle zu Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung einschließlich der Mobilität verhindern; erkennt an, dass die Rolle und die Ergebnisse bestehender Programme und Initiativen für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf Zugänglichkeit, Transparenz und Inklusivität verstärkt werden sollten, um einen individuellen Bildungsansatz zu fördern, die Schulabbrecherquote zu senken und für benachteiligte Gruppen und solchen mit besonderen Bedürfnissen einen gleichberechtigten Zugang zu Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ zu sichern; betont daher, dass für Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien sowie für Lernende aus abgelegenen Regionen, Menschen mit Behinderungen und solche mit anderen besonderen Bedürfnissen flexible, vielfältige und individuell angepasste Mobilitätsmöglichkeiten für die Ausbildung geboten werden müssen;

    2.

    bekräftigt die Notwendigkeit, bei der Auseinandersetzung mit dem Problemkreis Mobilität und Bildung weiterhin die geschlechtsspezifische Perspektive zu berücksichtigen und den Bedürfnissen von Menschen, die unter vielfältigen Formen der Diskriminierung leiden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Menschen, die sich als LGBTI-Personen bezeichnen, und Personen aus gesellschaftlichen Randgruppen, Rechnung zu tragen; fordert in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen, um den Zugang von Menschen aus benachteiligten Gruppen oder mit besonderen Bedürfnissen zu Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ zu erleichtern;

    3.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die wichtigsten Interessenträger auf, die Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung besser wahrnehmbar zu gestalten, sodass kulturelle Schranken abgebaut und insbesondere in den am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Gebieten gegen die Phänomene mangelnder Motivation, fehlender Bereitschaft und unzureichender Sprachkenntnisse vorgegangen werden kann; vertritt die Auffassung, dass dafür gesorgt werden muss, dass diese Programme unterschiedslos allen Bürgern offenstehen; fordert, dass gezielt Bevölkerungsgruppen angesprochen werden, die — wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen — von Arbeitslosigkeit bedroht sind; fordert, dass der Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zu Qualifikationen erleichtert wird, indem die Flexibilität der Ausbildungsgänge und die Anpassungsfähigkeit der Systeme erhöht wird und das Ausbildungsangebot für Menschen mit unzureichenden Basiskompetenzen und für gering oder durchschnittlich qualifizierte Arbeitnehmer gefördert wird; ruft in Erinnerung, dass bei der wirksamen Förderung von Mobilitätsprogrammen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Frauen dem geschlechtsspezifischen Gefälle beim Zugang zu diesen Programmen Rechnung getragen werden muss; ist der Ansicht, dass diesbezüglich ambitionierte Ziele festgelegt und die Fortschritte überwacht werden sollten;

    4.

    hebt das EU-weite geschlechtsspezifische Ungleichgewicht bei Bildung, Fähigkeiten und Beschäftigung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich uneingeschränkt für Erasmus+ einzusetzen und diesen Mechanismus als eine wichtige Möglichkeit zu nutzen, MINT-Bildung bei Frauen zu fördern, um ihre Karrierechancen in diesem Bereich zu verbessern und das bestehende Qualifikationsgefälle abzubauen;

    5.

    unterstreicht die große Bedeutung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums auf der Grundlage einer starken Mobilitätskomponente — nicht nur für die Hochschul-, sondern auch für die berufliche Aus- und Weiterbildung –, der zur Schaffung und dem Aufbau einer stärkeren europäischen Identität und einer umfassenderen Bürgerschaft beiträgt;

    6.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich Aus- und Weiterbildung verwirklicht werden; vertritt die Ansicht, dass bei Mobilität der Aspekt der beruflichen Weiterbildung berücksichtigt werden muss, da ohne berufliche Weiterbildung keine Verbesserung und Auffrischung von Fähigkeiten und Kompetenzen möglich ist; hebt hervor, dass lebenslanges Lernen und berufliche Aus- und Weiterbildung entscheidend dafür sind, dass sich die Beschäftigungsmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen verbessern;

    7.

    vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der genannten Zusammenarbeit die Auflagen mit Blick auf die Dauer, den Inhalt, die Kompetenzen und die Lernergebnisse geprüft werden sollten, damit sie wirklich sinnvoll sind, und dass gleichzeitig Mobilität in Weiterbildungszentren und am Arbeitsplatz kombiniert werden sollte und längere (beispielsweise sechs Monate lange) Aufenthalte gegenüber kürzeren bevorzugt werden sollten;

    8.

    stellt fest, dass die europäischen Ressourcen für Erasmus+ und die Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung nicht im Verhältnis zur Zahl und zu den Erfordernissen der an der Mobilität im Rahmen dieser Programme interessierten Personen stehen, und fordert die Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, bilaterale Vereinbarungen zu fördern, die die durch Erasmus+ und die europäischen Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützten Maßnahmen dergestalt ergänzen, dass die Mobilität der jungen Europäer verbessert wird;

    9.

    erkennt die wichtige Rolle und die Ergebnisse bestehender Programme und Initiativen für die Mobilität an, etwa der Leitaktion 1 im Rahmen von Erasmus+, von Europass, des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) und des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR); fordert die Kommission auf, einen „europäischen elektronischen Studentenausweis“ zu schaffen, der den Status eines EU-Studierenden in einem Kontext der Mobilität verleihen und Zugang zu Dienstleistungen bieten soll;

    10.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die dezentralen Einrichtungen der EU wie z. B. das Cedefop auf, tätig zu werden, um die Mobilitätsprogramme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern, sodass sie mit Blick auf die Qualifikationen, die Anerkennung und die Inhalte zu einem Mehrwert für alle Teilnehmer führen, und zu gewährleisten, dass Qualitätsstandards bezüglich der Lehrlingsausbildung eingeführt werden;

    11.

    weist darauf hin, dass Mobilitätsinitiativen nicht nur dazu beitragen, die bürgerlichen Werte und das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa bei den Lernenden zu stärken, sondern auch ihre akademischen Qualifikationen und ihre Beschäftigungsaussichten zu verbessern, insbesondere ihre Fähigkeiten in den Bereichen Problemlösung, Planung und Strukturierung, Handlungs- und Anpassungsfähigkeit in ungewohnten Situationen, Unternehmertum, Führungsvermögen und Entscheidungsfindung, Sprachkenntnisse, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie diejenigen persönlichen Eigenschaften, die für ihre Beschäftigungsfähigkeit von Bedeutung sind, etwa Selbstvertrauen, Motivation, Neugier, kritisches und kreatives Denken, Initiative und Durchsetzungsvermögen;

    12.

    beharrt darauf, dass die Umsetzung der Mobilität im Rahmen von Erasmus+ vereinfacht werden muss, indem Maßnahmen ergriffen werden, um die Erfolgsquote von Anträgen anzuheben, indem die Gestaltung und die Nutzung elektronischer Hilfsmittel zum Mobilitätsmanagement vereinfacht wird, die Sensibilität für den Wert von Mobilitätsprogrammen in allen allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen in der Union erhöht wird und zielgerichtetere Informationen und Schulungen für Nutzer und Vermittler der Programme und Maßnahmen einschließlich Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen angeboten werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Beitrags des Europäischen Schulnetzes; fordert die Kommission auf, den derzeitigen übermäßigen und allzu komplexen Verwaltungsaufwand für die Bewerber sowie für die entsendenden und die aufnehmenden Unternehmen und Einrichtungen, die an Erasmus+-Projekten teilnehmen, zu verringern und so das Bewerbungs-, Registrierungs- und Berichterstattungsverfahren wie auch die Projekte selbst zu vereinfachen; weist im Übrigen darauf hin, dass übermäßiger Verwaltungsaufwand an den betreffenden Schulen und Hochschulen ein Hindernis für eine problemlose Durchführung des Programms darstellt;

    13.

    fordert die Kommission auf, Programme zur Verringerung der sprachlichen und kulturellen Hindernisse bei der Organisation von Mobilitätsprogrammen einzuführen; vertritt die Auffassung, dass es mit solchen Programmen möglich sein muss, den Umsetzungsprozess zu bewerten; betont, dass mit den Maßnahmenprogrammen insbesondere der Erwerb von Grundkenntnissen der Sprache des Aufnahmelands unterstützt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, den besonderen Lernbedarf von Lehrkräften der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu untersuchen, indem der Austausch bewährter Verfahren gefördert und unterstützt wird, und ihnen mehr Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung zu bieten; weist darauf hin, dass es wichtig ist, ein grundlegendes Ausbildungsmodell zu entwerfen, mit dem über die zentralen Merkmale der Unternehmens- und Arbeitskultur des Ziellandes informiert werden kann, sowie besondere Programme für die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich der Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen durch die Ausbildungsstätten zu fördern und bereitzustellen;

    14.

    stellt fest, dass Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung verknüpft sind, so flexibel sind, dass ihnen überall nachgegangen werden kann, und dass Mobilität im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus diesem Grund eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt, da mit ihr dazu beigetragen wird, die Vermittelbarkeit zu verbessern, das Kompetenzdefizit zu verringern und es insbesondere jungen Menschen leichter zu machen, eine passende Beschäftigung zu finden, indem die Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die erforderlich sind, um auf den modernen Arbeitsmärkten in der EU zu bestehen; vertritt die Ansicht, dass Erasmus+ dazu beiträgt, konkrete Fachkompetenzen sowie horizontale und übertragbare Fähigkeiten wie Unternehmergeist auszubilden und die Möglichkeiten einer Einbindung des produktiven Sektors zu erweitern, und dass Erasmus+ aus diesem Grund ein wirksames Arbeitsmarktinstrument darstellt;

    15.

    betont die Bedeutung des Wiedererkennungswerts von Markennamen und Logos im Zusammenhang mit Erasmus+ und dessen Unterprogrammen; ist der Auffassung, dass diese Markennamen insbesondere bei Publikationen und Broschüren zu Erasmus+ verwendet werden sollten;

    16.

    hat Bedenken, dass Erasmus+ in der Wahrnehmung junger Menschen vorwiegend als Programm für Hochschulstudenten aufgefasst wird; rät daher, auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene mehr Wert darauf zu legen, die Felder und ihre Teilprogramme wie Schulbildung (Comenius), Hochschulbildung (Erasmus), internationale Hochschulbildung (Erasmus Mundus), berufliche Aus- und Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und Erwachsenenbildung (Grundtvig) sowie Jugend (Jugend in Aktion) und Sport deutlicher sichtbar zu machen;

    17.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen auf, insbesondere in KMU für die Erasmus+-Programme und die anderen Instrumente zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu werben und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen; vertritt die Ansicht, dass mehr Menschen diese Möglichkeiten nutzen und das Mobilitätsziel verwirklicht wird, wenn die Wirksamkeit dieser Instrumente maximiert wird;

    18.

    hält es für dringend geboten, dass Industrie und Dienstleistungssektor — öffentlich und privat — und das verarbeitende Gewerbe (in erster Linie KMU und Kleinstunternehmen) zur Konzipierung, Einordnung, Umsetzung und Förderung hochwertiger Mobilitätsprogramme im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung angehört und/oder daran beteiligt werden; vertritt die Ansicht, dass bei der Auswahl der Programme Beschäftigungsmöglichkeiten in den aufnehmenden Unternehmen und Organisationen berücksichtigt werden sollten; ist der Auffassung, dass der Erfolg und der Mehrwert der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit einer flexiblen und konstruktiven Partnerschaft, die auf Dialog, Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren unter Einbeziehung aller Interessenträger beruht, sichergestellt werden können; ist der Ansicht, dass außerdem Wissen und bewährte Verfahren zwischen Ausbildungszentren und Unternehmen ausgetauscht werden müssen; fordert die Kommission auf, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in der EU sowie die geografische und berufliche Mobilität zu überwachen, sodass die Erfordernisse des Arbeitsmarkts abgedeckt werden; ist der Ansicht, dass hiermit die Lücke zwischen den vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und den Anforderungen, mit denen sich junge Menschen derzeit im Geschäftsleben konfrontiert sehen, einerseits und den Bedürfnissen des Marktes in Branchen mit hohem Mehrwert (beispielsweise der digitalen und der grünen Wirtschaft, Energie, Verteidigung, Pflege und Wohnraumsanierung) andererseits geschlossen würde;

    19.

    unterstreicht die bei der Planung von Mobilitätsmaßnahmen und der Bewertung ihrer Durchführung zu berücksichtigenden zentralen Aspekte: die wirtschaftliche Fähigkeit der Lernenden, Mobilitätsangebote wahrzunehmen; die Anerkennung von Studienleistungen, Fähigkeiten und Qualifikationen und Ausbildungsinhalten zwischen Ländern über Leistungspunkte oder Bescheinigungen; das Niveau der Sprachkenntnisse; die Organisation der Lehrpläne bzw. Studiengänge; den praktischen Wert der Leistungspunkte und Bescheinigungen der Studierenden, nachdem sie in die Universität ihres Herkunftslands zurückgekehrt sind; rechtliche Aspekte; Information oder Motivation, die Studien abzuschließen; Orientierungshilfe und Beratung während des gesamten Mobilitätszeitraums; die persönliche Situation der Studierenden; fordert daher die Kommission auf, die Indikatoren und Bewertungskriterien zu stärken, damit die Wirksamkeit der EU-Programme regelmäßiger kontrolliert werden kann und sie so verbessert werden können;

    20.

    verweist darauf, dass gegenwärtig nur 1 % der jungen Menschen in dualen Berufsausbildungen, zu denen auch die Lehrlinge gehören, während ihrer Ausbildung an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen; weist darauf hin, dass unbedingt die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Mobilität der Auszubildenden in der EU zu verbessern, damit sie dieselben Chancen wie Hochschulstudenten erhalten; fordert daher die EU auf, ein Statut des „europäischen Auszubildenden“ zu schaffen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sowohl Lehrlingsausbildungen als auch Praktika Bildungsmöglichkeiten bleiben, die nicht als Quelle für prekäre Arbeitsverhältnisse genutzt werden, die keine Vollzeit-Arbeitsstellen ersetzen und die menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Rechte der Lernenden einschließlich finanzieller und lohnbezogener Rechte sicherstellen; fordert die Kommission außerdem auf, die Auswirkungen der Einführung des genannten Statuts zu analysieren, die Durchführung entsprechender Maßnahmen zu kontrollieren, alle einschlägigen Akteure einschließlich derer der Europäischen Ausbildungsallianz zu veranlassen, ihre Empfehlungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Bedingungen, der Qualität und der Verfügbarkeit von Lehrlingsausbildungen zu befolgen und dieses Thema als strategische Priorität zu betrachten;

    21.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein EU-weites Ausbildungssystem auszuarbeiten, mit dem Auszubildenden und Lernenden im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung bestimmte Rechte garantiert werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Vorschlag zu unterstützen; verweist auf die positive Rolle, die Senioren bei der allgemeinen und beruflichen Bildung von Jugendlichen spielen können, damit der generationsübergreifende Austausch durch Praktika und Mentoring maximiert sowie das auf Erfahrung gegründete Lernen in generationsübergreifenden Gruppen gefördert werden; hält die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit Ausbildungen und Praktika im Rahmen von Erasmus+ nicht als Instrument zur Senkung der Arbeitskosten missbraucht werden;

    22.

    begrüßt die Einführung von Pilotprojekten sowie den vor kurzem verabschiedeten europäischen Rahmen für die Mobilität von Auszubildenden, da sie die Grundlage für Verbesserungen des Erasmus+-Programms darstellen, mit denen mehr und bessere Auslandaufenthalte von längerer Dauer in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ermöglicht werden; fordert die Schaffung eines Rahmens für langfristige Initiativen im Gegensatz zu rein projektbezogenen Maßnahmen, sodass ein dauerhaftes und nachhaltiges System geschaffen wird, das uneingeschränkt funktionsfähig und verlässlich ist und die europaweite Freizügigkeit für Qualifikationen fördert;

    23.

    stellt fest, dass der frühzeitige Schulabgang zu den markantesten Problemen bei den Zielgruppen für die Mobilität gehört und dass bessere berufliche Möglichkeiten zur Senkung der Zahl der Schul- und Ausbildungsabbrecher beitragen; betont daher, wie wichtig die Ergebnisse der Bildungssysteme dabei sein können, die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger zu senken und den Studierenden besser Querschnittskompetenzen zu vermitteln, die ihnen schlussendlich dabei helfen werden, ihre Qualifikationen an der Nachfrage des Arbeitsmarkts auszurichten;

    24.

    betont, dass junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, durch gewisse ergänzende und begleitende Maßnahmen dabei unterstützt werden müssen, ihre Probleme zu überwinden, etwa durch eine Stärkung des Gruppenaspekts der Mobilitätsprogramme, durch eine bessere Betreuung und Begleitung durch die entsendenden und die aufnehmenden Einrichtungen vor und während ihrer Mobilitätsmaßnahme, Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Informationen über Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, ein Angebot an spezialisierten Tätigkeiten und Instrumenten für Orientierungshilfe und Beratung und Finanzierung der sprachlichen Unterstützung aller Teilnehmer ohne Sprachbeschränkungen;

    25.

    weist darauf hin, dass die Erwartungen junger Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bestimmten Faktoren unterliegen, insbesondere sozioökonomischen Faktoren, der Familientypologie und einem Mangel an Orientierungsmöglichkeiten und Lernhilfen nach Abschluss der verpflichtenden Sekundarausbildung oder bei beruflichen Ausbildungsgängen;

    26.

    hebt die Rolle hervor, die Mobilität in Bezug auf Lernen und Ausbildung dabei spielt, gesellschaftliche und kulturelle Herausforderungen zu bewältigen, damit die Jugend alle Chancen bekommt, um in der Gesellschaft eigenständig zu handeln; weist darauf hin, dass die EU, insbesondere durch die Strategie Europa 2020, ihre Anstrengungen darauf konzentriert, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft zu verbessern, Arbeitsplätze zu schaffen und schlussendlich ihre Fähigkeit zu stärken, im dritten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts im weltweiten Wettbewerb zu stehen; hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von Forschung, Innovation, der digitalen Gesellschaft und einer nachhaltigen Energiewirtschaft als Instrumente hervor, durch die Mehrwert entsteht;

    27.

    betont die Rolle der EU und der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Förderung eines hochwertigen und gut organisierten Systems für die berufliche Aus- und Weiterbildung anhand eines ganzheitlichen Ansatzes, dem die Ausgewogenheit zwischen theoretischer berufsorientierter Ausbildung, praktischer berufsorientierter Schulung und formaler, informeller und nicht formaler Allgemeinbildung zugrunde liegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen dualen Bildungsansatz in ihre Systeme der höheren Sekundarbildung aufzunehmen oder die bestehenden Systeme durch Praktika zu stärken und damit den nachhaltigen Übergang der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung von der Schule zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre Beteiligung an länderübergreifenden Mobilitätsprogrammen zu erhöhen; weist darauf hin, dass generell eine qualitative Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und öffentlichen Arbeitsverwaltungen ein Weg ist, um die Eingliederung in die Gesellschaft zu bewältigen, die Teilnahme an der Hochschulbildung zu verstärken, den Erfolg der Studierenden zu verbessern und die Integration in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen, was die Mobilität im Prozess des lebenslangen Lernens erleichtern sollte;

    28.

    fordert, Probleme beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD) in den Bereichen Versicherung von Teilnehmern, Bewilligung, Datenbank-Management sowie in der Begleitung von Freiwilligen gezielt anzugehen, um sinkende Teilnehmerzahlen zu verhindern;

    29.

    bedauert, dass nichtformales Lernen aus dem Blickfeld verschwunden ist und die entsprechenden Haushaltsmittel im laufenden Erasmus+-Programm gekürzt wurden; hebt hervor, wie wichtig nichtformales Lernen auf europäischer Ebene — insbesondere durch Jugendarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit von Senioren — ist; fordert, dass nichtformales und informelles Lernen einen eindeutigen und deutlich wahrnehmbaren Platz im Erasmus+-Programm einnehmen; vertritt außerdem die Ansicht, dass es möglich sein sollte, Anträge auf groß angelegte Projekte der Erwachsenenbildung zu stellen, für die die gleichen Grundsätze gelten sollten wie für Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten oder für Wissensallianzen;

    30.

    befürwortet die Entwicklung von modernen Technologien und Infrastrukturen im Rahmen der Stärkung und Modernisierung der nationalen Systeme der beruflichen Bildung, um den Zugang zu Mobilität und deren Qualität zu verbessern; ist der Auffassung, dass stärkeres Gewicht auf Innovation und die Entwicklung neuer akademischer und beruflicher Kompetenzen, digitale Lern- und Unterrichtsplattformen, Biotechnologien, innovative Technologien für die Förderung des kulturellen Erbes und Informations- und Kommunikationstechnologie gelegt werden sollte, um Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu bewältigen ist der festen Überzeugung, dass die EU und die Mitgliedstaaten eine wirksame Strategie ausarbeiten sollten, um die derzeitigen und künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten in der Kreislaufwirtschaft mit den Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung abzustimmen;

    31.

    stellt fest, dass bei dem Übergang hin zu einer verstärkt digitalisierten Wirtschaft Berufsbilder und Fähigkeiten neu definiert werden; fordert aus diesem Grund die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gemeinsam mit der Privatwirtschaft Qualifizierungsstrategien und Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Umschulung von Arbeitnehmern auszuarbeiten;

    Zugang: Mobilitätsoptionen für junge Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verbessern

    32.

    tritt für die Schaffung eines Rahmens ein, vergleichbar mit dem vorherigen Programm Leonardo da Vinci, auf das in den spezifischen Aufforderungen im Rahmen von Erasmus+ verwiesen werden sollte, mit dem die Mobilitätsoptionen für junge Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung so klar und präzise wie möglich bestimmt werden, insbesondere mittels plattformübergreifender Kampagnen staatlicher Stellen unter der koordinierten Beteiligung aller Akteure, die aktiv an der beruflichen Aus- und Weiterbildung beteiligt sind oder diese beeinflussen;

    33.

    ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ausreichende finanzielle Ressourcen für die Förderung von Mobilitätsprogrammen bereitzustellen und dabei potenzielle finanzielle Hindernisse zu berücksichtigen; spricht sich dafür aus zu prüfen, wie besser verdeutlicht werden kann, in welcher Weise Unternehmen die Zuschüsse ergänzen und inwiefern anderweitige Hilfen geleistet werden können; ist der Ansicht, dass dafür gesorgt werden sollte, dass sich der Europäische Sozialfonds (ESF) und Erasmus+ ergänzen und dass diese gegenseitige Ergänzung überwacht werden sollte, damit greifbare Ergebnisse erzielt werden;

    34.

    fordert verbesserte Synergien zwischen den politischen Maßnahmen und Instrumenten der EU, die sich auf Mobilität und Bildung auswirken, insbesondere ergänzenden Maßnahmen zwischen dem ESF und Erasmus+, sowie eine stärkere Koordinierung sämtlicher Maßnahmen auf allen Ebenen (Planung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene);

    35.

    bekräftigt das Anliegen, dass auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Maßnahmen durchgeführt werden, die darauf abzielen, die Koordinierung, den ergänzenden Charakter und die Kohärenz zwischen den Strukturfonds, zu denen auch der ESF gehört, und weiteren Programmen wie Erasmus+ sicherzustellen;

    36.

    unterstreicht die Notwendigkeit, einen Ausgleich für die Hindernisse zu schaffen, die aufgrund des niedrigeren sozioökonomischen Status von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bestehen, indem Maßnahmen wie eine mögliche Erhöhung einzelner Zuschüsse der Kommission oder eine Erhöhung der Beiträge der Mitgliedstaaten bzw. der regionalen und lokalen Verwaltungen, Mittlereinrichtungen oder NGOs ergriffen werden, und zwar unabhängig davon, ob diese Erhöhung aus eigenen Haushaltsmitteln oder über Partnerschaftsprogramme mit Unternehmen, Stiftungen und Organisationen, die in ihrer Region oder ihrem Gebiet am System der beruflichen Ausbildung und Qualifikation beteiligt sind, finanziert wird;

    Von der Mobilität zur Beschäftigungsfähigkeit: Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten

    37.

    betont, dass die Aneignung von neuen vielfältigen und kreativen Ideen im Ausland zu Unternehmertätigkeit und Kreativität anregen und sie fördern kann; betont, dass die Chancen, die sich durch die Mobilität beim Lernen und in der Ausbildung ergeben, zum Beispiel der Aufbau internationaler Netze, auch positive Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die transnationale Zusammenarbeit und die Wettbewerbsfähigkeit Europas haben können;

    38.

    stellt fest, dass derzeitige und künftige Maßnahmen zur Bewältigung der Missverhältnisse zwischen Arbeitskräftenachfrage und -angebot die Einbeziehung der Arbeitgeber, Unternehmen und lokalen Gemeinschaften erleichtern und besser mit Prognosen zu Entwicklungen des Arbeitsmarkts und dem künftigen Qualifikationsbedarf verknüpft sein sollten;

    39.

    betont, dass ein positiver Zusammenhang zwischen Lernmobilität einerseits und künftiger Mobilität und künftigem Einkommen besteht, da die Mobilitätsprogramme, die es auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene gibt, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer im Ausland verbessern, wie die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission 2013 herausfand; betont, dass Lehrlingsausbildungen und Praktika im Ausland die Sprachkenntnisse der Teilnehmer verbessern (dem Eurobarometer zufolge 2013 um 79 %) (11);

    40.

    hebt die Bedeutung von Mobilitätsprogrammen zur Weiterbildung für Arbeitslose jeden Alters und für Personen, die von Umstrukturierungsmaßnahmen bedroht sind, hervor;

    41.

    weist darauf hin, wie unterschiedlich und uneinheitlich die Systeme der Validierung und Anerkennung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat trotz zunehmender Konvergenz in den letzten zehn Jahren sind; betont die Notwendigkeit, die Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern und die Validierung und Anerkennung von in Unternehmen oder Bildungseinrichtungen verschiedener Mitgliedstaaten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erleichtern sowie die Attraktivität des Programms Erasmus+ zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des EQR (12) zu verbessern und Hindernisse zu beseitigen; plädiert für die Festlegung einer europäischen Norm, die auf allen Ebenen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) nachvollziehbar und umsetzbar ist;

    42.

    fordert weitere Maßnahmen zur Förderung der Anerkennung und Validierung von Lernergebnissen einschließlich der Ergebnisse des nichtformalen und informellen Lernens, insbesondere durch den besseren Einsatz bestehender Instrumente wie Europass und ECVET;

    43.

    ruft in Erinnerung, dass dank des EQR wichtige Verbesserungen bei der Anerkennung von Zeugnissen, Studienbausteinen, Ausbildungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und vorhandenen Sachkenntnissen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erzielt wurden; fordert, dass gesonderte Ziele — darunter die Einführung eines uneingeschränkt operationellen Systems für die Übertragung und Anerkennung von Studienbausteinen — auf der Grundlage des ECVET gesetzt werden; regt die Ausarbeitung gemeinsamer Qualifikationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung an, mit denen dafür gesorgt ist, dass Qualifikationen international anerkannt werden;

    44.

    spricht sich dafür aus, dass in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten Interessenträgern ein Grünbuch über berufliche Bildung, Ausbildung, Mobilität und die Anerkennung von Fähigkeiten und Kompetenzen in Europa ausgearbeitet wird; ruft in Erinnerung, dass die aktuellen Empfehlungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung uneingeschränkt umgesetzt werden müssen; weist darauf hin, dass die Nichtanerkennung von Kompetenzen die Verwirklichung des Ziels der Strategie Europa 2020 mit Blick auf die Beschäftigungsquote beeinträchtigt und die in den Verträgen verankerte Freizügigkeit behindert;

    45.

    befürwortet eine erhöhte Mobilität in Beschäftigung, Bildung, Lehrlingsausbildung und bei Praktika im Rahmen von nationalen Jugendgarantieprogrammen, um die Kompetenzen von jungen Menschen zu verbessern und das geografische Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage in der EU abzubauen;

    46.

    unterstreicht die große Bedeutung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei der Unterstützung von Lehrlingsausbildungen, Praktika, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Arbeitsvermittlung und weiterführenden Bildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Qualifikation; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass während des gesamten Programmplanungszeitraums 2014–2020 ausreichende Mittel für diese Programme bereitgestellt werden;

    47.

    fordert nachdrücklich, dass die EU-Website „Skills Panorama“ in alle Amtssprachen der Union übersetzt wird, damit sie zu einer für alle zugänglichen Quelle von Informationen über in Europa benötigte Kompetenzen wird;

    48.

    nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die in vielen Mitgliedstaaten auf dem Weg zu einer besseren Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung — unterstützt durch den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) — erzielt wurden; bestärkt die Mitgliedstaaten, die derzeit ein nationales Konzept für die Qualitätssicherung nach dem EQAVET entwickeln, in ihren Maßnahmen; betont, dass die Mitgliedstaaten mehr unternehmen sollten, um dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen zur Qualitätssicherung den Lernergebnissen in größerem Umfang Rechnung tragen und dass sie nichtformalem Lernen und dem Lernen am Arbeitsplatz sowohl im formalen als auch im nichtformalen Umfeld — je nach einzelstaatlichem Kontext — gerecht werden;

    49.

    betont, dass Ausbildungsprogramme unter Anleitung einer sachverständigen Person durchgeführt werden sollten;

    Auf dem Weg zu effizienteren, zugänglicheren und inklusiveren Mobilitätsprogrammen

    50.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Mobilitätsmaßnahmen beteiligten sowohl sektorspezifischen als auch gebietsbezogenen Mittlereinrichtungen — auch in Zusammenarbeit mit dem Cedefop — zu bestimmen und zu stärken, gleichzeitig zu fordern, dass sie die höchsten Transparenzvorgaben einhalten, und die Einrichtung dieser Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen;

    51.

    unterstreicht, dass solche Mittlereinrichtungen über angemessene finanzielle und personelle Ressourcen verfügen müssen, um es den für die Organisation und Durchführung von Mobilitätsprogrammen zuständigen Stellen zu ermöglichen, die Beteiligung des Netzwerks berufsbildender Schulen sicherzustellen und die Befugnis und die Kapazität zum Schließen operativer Bündnisse und Abkommen mit potenziellen Partnern vor Ort und in den an Mobilitätsprogrammen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu besitzen;

    52.

    betont die Notwendigkeit eines Rechtsschutzes für Minderjährige im Ausland;

    53.

    betont, dass Mobilitätsmaßnahmen und/oder -dienstleistungen, die an die Bedürfnisse von Lehrkräften, Tutoren und Unternehmern angepasst sind, im Rahmen von Erasmus+ gefördert und hervorgehoben werden sollten;

    54.

    weist darauf hin, dass auf europäischer und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene kohärente, sich ergänzende und gut koordinierte Programme für die Kofinanzierung erforderlich sind, um es den Ausbildungsstätten zu ermöglichen, sämtliche Kosten zu decken und dauerhafte Maßnahmen zu planen und umzusetzen;

    55.

    begrüßt, dass durch Erasmus + erheblich mehr junge Menschen, die keine Universität oder Hochschule besuchen, in den Genuss von Programmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung kommen;

    56.

    begrüßt alle notwendigen Begleitmaßnahmen, mit denen vor allem die Auszubildenden, die an den Mobilitätsprogrammen teilnehmen wollen, unterstützt und dazu ermutigt werden und ihnen dabei geholfen wird, ihre im Rahmen von Mobilitätsprogrammen erworbenen Fähigkeiten besser zu kommunizieren und ihr Selbstbewusstsein zu stärken, damit ihre vielfältigen Erfahrungen erkennbar und lohnenswert sind;

    57.

    ist der Auffassung, dass die Lernziele der Lehrlingsausbildung im Einklang mit den Grundsätzen des ECVET festgelegt und mit dem Lehrling besprochen werden sollten, bevor die Lehrlingsausbildung beginnt, und dass die Lernziele nach Abschluss der Ausbildung in der Zeugniserläuterung aufgeführt sein sollten;

    58.

    betont die Bedeutung einer hochwertigen Lehrerausbildung, die Bedeutung der Begleitung, Bewertung und Qualitätssicherung in diesem Bereich und die Notwendigkeit, Inklusion und Toleranz bei den Mobilitätsprogrammen zu fördern;

    59.

    betont den Bedarf an hochwertigen Praktikumsstellen, die Lernende befähigen können, die gewünschten beruflichen Kompetenzen zu erwerben, und an einer guten Kommunikation mit den Unternehmern auf allen Ebenen, um sie dafür zu gewinnen, die Erfahrung junger Teilnehmer an Mobilitätsprogrammen weiter anzuerkennen;

    60.

    unterstützt sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den Zielen von Erasmus+, die von Unternehmern, nichtstaatlichen Organisation oder der Zivilgesellschaft zur Entwicklung von Mobilitätsprogrammen für junge Arbeitnehmer oder Auszubildende ergriffen werden, sei es nach Wirtschaftszweig untergliedert oder im Zusammenspiel mit Akteuren der jeweiligen Branchen wie der Industrie- und Handelskammern sowie europäischer Netze wie Eurochambres und der betreffenden Gewerkschaften; fordert, dass der Beitrag von Handwerkskammern und ihren Ausbildungsstätten zur Unterstützung der Mobilität und der sehr kleinen Unternehmen gewürdigt wird; ist der Überzeugung, dass bei allen zur Verbesserung von Programmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung ergriffenen Maßnahmen das Augenmerk auch auf Bereiche gerichtet werden sollte, die Energie ohne CO2-Emissionen und nachhaltige Mobilität fördern;

    61.

    empfiehlt allen wichtigen Interessenträgern, gemeinsame Strategien zur Stärkung der Rückkehr von Praktikanten und Auszubildenden im Bereich der beruflichen Bildung oder ihrer Mobilität in andere Teile Europas auszuarbeiten und dabei ihre Präferenzen zu berücksichtigen, wobei das Ziel darin bestehen muss, das im Ausland erworbene Wissen und die gesammelte Erfahrung zu bündeln, um in den Ursprungsregionen der Praktikanten und Auszubildenden oder in anderen Gegenden Europas, in denen ein Mangel an Kompetenzen herrscht, Ungleichgewichte abzubauen und den Zusammenhalt zu stärken;

    62.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein europäisches Netz von Workshops und Gründerzentren zu schaffen und effizient umzusetzen, da dies wesentlich ist, damit Wissensbündnisse zwischen Schulen, Universitäten und Unternehmen gefördert werden und der Zugang zu Ausbildung, zu Erfahrungen, zu Auffrischungskursen für Lehrkräfte und Dozenten, zu Ausbildungsgängen und zur Gründung neuer Unternehmen erleichtert wird;

    63.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Europäische Netz von Wissenschaftszentren (Ecsite) zu unterstützen und zu stärken, das die Wissenschaftszentren als Orte des Zugangs zur Kultur der Wissenschaft zusammenführt;

    64.

    fordert die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle für die Datenerfassung und Kommunikationstechniken, um Informationssuchenden eine bequeme und effiziente Dienstleistung und Unterstützung in Bezug auf die verschiedenen Mobilitätsprogramme auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu bieten;

    65.

    fordert die Kommission auf, aktuelle Statistiken vorzulegen und — wenn möglich — Bewertungen und/oder Studien zu Erasmus+ und anderen Mobilitätsprogrammen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchzuführen, sodass die Auswirkungen dieser Programme mit Blick auf die Abstimmung der Berufserfahrung auf den Arbeitsmarkt anhand der Einstellungsquote gemessen werden können, und fordert sie außerdem auf, der Frage nachzugehen, warum in manchen Mitgliedstaaten mehr Anträge im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und für Lernerfahrungen im Ausland gestellt werden, und einen Plan zur besseren Einbindung der Mitgliedstaaten auszuarbeiten; ist der Ansicht, dass die daraus hervorgehenden Statistiken und Bewertungen in die Ausarbeitung der Halbzeitüberprüfung von Erasmus+ einfließen und in ihr berücksichtigt werden sollten.

    66.

    begrüßt die von den für berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministern am 22. Juni 2015 in Riga angenommenen Schlussfolgerungen, in denen sie neue mittelfristige Zielvorgaben für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2015–2020 vorschlagen, und fordert ihre rasche und gründliche Umsetzung;

    67.

    betont, dass es wichtig ist, die Gewinne, die sich aus der Mobilität für die Beschäftigungsfähigkeit und die erworbenen Fähigkeiten ergeben, zu propagieren, um den tatsächlichen Nutzen zu verdeutlichen und die Wahrnehmung abzubauen, es handele sich um vergeudete Zeit in Ausbildungen, bei denen es hauptsächlich um Kompetenzen von rein nationaler Relevanz geht;

    68.

    fordert, dass bei jungen Menschen und Unternehmen mehr für Plattformen wie Drop'pin@EURES geworben wird, deren Ziel es ist, die Mobilität von jungen Menschen zum Zweck von Lehrlingsausbildungen, Praktika, Ausbildungsprogrammen und E-Learning-Sprachkursen zu fördern, und dass die Sichtbarkeit dieser Plattformen für junge Menschen und Unternehmen verbessert wird;

    69.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Möglichkeiten, die das neue Programm Erasmus+ jungen Menschen bietet — Studienmöglichkeiten, aber auch Möglichkeiten für Ausbildungen und Praktika im Ausland –, zu fördern;

    70.

    regt die Einführung eines an die Lebensbedingungen und die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Mitgliedstaaten gekoppelten Mindestzuschusses an; befürwortet die Idee, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollten, mit denen gegebenenfalls eine erforderliche und sinnvolle Unterstützung für beispielsweise Unterkunft und Reisekosten geleistet werden kann, wobei besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse Minderjähriger gerichtet werden sollte und Studierende zum Beispiel durch Laufbahnberatung, Sprachunterricht und kulturübergreifende Kommunikation auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet werden sollten;

    71.

    fordert, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) auf der Grundlage von Kriterien wie zum Beispiel der Ex-ante-Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit überarbeitet wird und dass Haushaltsposten mit nur begrenzter Wirkung gekürzt werden; vertritt die Ansicht, dass eine solche Vorgehensweise in Zeiten, in denen — wie derzeit — eine Krise vorherrscht und die durch nicht hinnehmbare Ungleichgewichte geprägt sind, besonders wichtig ist;

    o

    o o

    72.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1.

    (2)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

    (3)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

    (4)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.

    (5)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

    (6)  ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6.

    (7)  ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1.

    (8)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

    (9)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 29.

    (10)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.

    (11)  http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_378_en.pdf

    (12)  Siehe: Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen.


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