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Document 52016IP0047

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2016 zu dem Bericht über das Kosovo 2015 (2015/2893(RSP))

    ABl. C 35 vom 31.1.2018, p. 58–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.1.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 35/58


    P8_TA(2016)0047

    Prozess der europäischen Integration des Kosovo

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2016 zu dem Bericht über das Kosovo 2015 (2015/2893(RSP))

    (2018/C 035/12)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der Westbalkanländer auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

    unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2012, mit dem die Kommission befugt wurde, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU-Programmen zu eröffnen,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013 mit der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo,

    unter Hinweis auf die von den Ministerpräsidenten Hashim Thaçi und Ivica Dačić am 19. April 2013 unterzeichnete erste Grundsatzvereinbarung über die Normalisierung der Beziehungen und den Aktionsplan zur Umsetzung vom 22. Mai 2013,

    unter Hinweis auf den Beschluss 2014/349/GASP des Rates vom 12. Juni 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO,

    unter Hinweis auf die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem Kosovo am 27. Oktober 2015 und dessen Ratifizierung durch das Parlament des Kosovo am 2. November 2015,

    unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die laufenden Tätigkeiten der Mission der Vereinten Nationen für die Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) und die entsprechenden Entwicklungen, insbesondere den aktuellen Bericht, der am 3. November 2015 veröffentlicht wurde,

    unter Hinweis auf die Verlängerung des Mandats des EU-Sonderbeauftragten im Kosovo, Samuel Žbogar, bis zum 28. Februar 2017,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. November 2015 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie der EU“ (COM(2015)0611),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 7. Dezember 2009, 14. Dezember 2010 und 5. Dezember 2011, in denen betont bzw. bekräftigt wurde, dass das Kosovo ungeachtet des Standpunkts der Mitgliedstaaten zu seinem Status ebenfalls von der Aussicht auf eine mögliche Visaliberalisierung profitieren sollte, sobald alle Bedingungen erfüllt sind,

    unter Hinweis auf den Beginn eines Visadialogs im Januar 2012, auf den Fahrplan für die Visaliberalisierung vom Juni 2012, auf den zweiten Bericht der Kommission vom 24. Juli 2014 über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung (COM(2014)0488) und die Expertenmission der Kommission vom Juli 2015,

    unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung betreffend Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo zu erleichtern,

    unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der interparlamentarischen Treffen EP-Kosovo vom 28.–29. Mai 2008, 6.–7. April 2009, 22.–23. Juni 2010, 20. Mai 2011, 14.–15. März 2012, 30.–31. Oktober 2013 und 29.–30. April 2015,

    unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht 2015 der Kommission über das Kosovo (SWD(2015)0215) vom 10. November 2015,

    unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen,

    unter Hinweis auf die Arbeit von Ulrike Lunacek als ständige Berichterstatterin des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für das Kosovo,

    gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass 110 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter 23 der 28 Mitgliedstaaten der EU, die Unabhängigkeit des Kosovo anerkennen;

    B.

    in der Erwägung, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo am 27. Oktober 2015 unterzeichnet und am 2. November 2015 vom Parlament des Kosovo ratifiziert wurde; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament am 21. Januar 2016 seine Zustimmung gegeben hat;

    C.

    in der Erwägung, dass (potenzielle) Bewerberländer auf der Grundlage ihrer eigenen Leistungen beurteilt werden und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;

    D.

    in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Bereitschaft bekräftigt hat, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovo durch eine klare europäische Perspektive im Einklang mit der europäischen Perspektive der Länder dieses Raumes zu unterstützen;

    E.

    in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit zum Schwerpunkt ihrer Erweiterungspolitik gemacht hat;

    F.

    in der Erwägung, dass die EU hervorgehoben hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung, die Rechtsstaatlichkeit und die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung in allen Westbalkanländern gestärkt werden müssen;

    G.

    in der Erwägung, dass das EULEX-Mandat am 14. Juni 2016 ausläuft; in der Erwägung, dass die strategische Überprüfung der Mission EULEX KOSOVO andauert;

    1.

    begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der EU und dem Kosovo am 27. Oktober 2015 als erste vertragliche Beziehung und die umgehende Ratifizierung durch das Parlament des Kosovo am 2. November 2015; betont, dass das SAA den Weg für die Integration des Kosovo in die EU ebnet sowie einen starken Anreiz für die Umsetzung und Institutionalisierung von Reformen schaffen, den Aufbau einer Zusammenarbeit mit der EU in sehr vielen Bereichen zum Zweck eines verstärkten politischen Dialogs und einer engeren Handelsintegration ermöglichen und zudem die Beziehungen zu den Nachbarländern stärken und zur Stabilität in diesem Raum beitragen dürfte; fordert die Regierung des Kosovo auf, sich auf die Durchführung der umfassenden Reformen zu konzentrieren, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erforderlich sind;

    2.

    begrüßt, dass die Kommission ein Paket zur Unterstützung von Reformen und der regionalen Zusammenarbeit im Westbalkan angenommen hat — ein Paket, mit dem die EU ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt, den Prozess der Reformen in Politik und Wirtschaft in diesen Ländern im Hinblick auf ihren EU-Beitritt zu fördern;

    3.

    hebt hervor, dass mit dem SAA europäische Normen etwa in den Bereichen Wettbewerb, Vergabe öffentlicher Aufträge, geistiges Eigentum und Verbraucherschutz gefördert werden sollen und angestrebt wird, eine Freihandelszone als greifbaren Schritt zur wirtschaftlichen Integration des Kosovo in die EU zu errichten;

    4.

    begrüßt die Fortschritte, die 2015 durch Abkommen im Rahmen des Prozesses zur Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien erzielt wurden, insbesondere die Abkommen über die Schaffung des Verbands und der Gemeinschaft der Kommunen mit serbischer Mehrheit im Kosovo, über Energie und über die Brücke von Mitrovicë/Mitrovica, einschließlich der Abkommen über Telekommunikation vom 25. August 2015, über Kfz-Versicherungen vom Juni 2015 und über die Justiz vom Februar 2015; unterstützt die kontinuierlichen Vermittlungsbemühungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) im Hinblick auf eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo, die jedoch noch nicht vollständig erreicht wurde; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, eine eingehende Gesamtbewertung des Stands der Umsetzung aller bisher unterzeichneten Abkommen über den Erlass von vor Ort geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen und dem Europäischen Parlament sowie den Parlamenten des Kosovo und Serbiens hierüber regelmäßig Bericht zu erstatten; fordert die VP/HR mit Nachdruck auf, Mängel aufzudecken und die Parteien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten, und fordert Serbien und das Kosovo auf, davon Abstand zu nehmen, sich abfällig übereinander zu äußern, die umfassende Umsetzung der bereits erzielten Vereinbarungen in gutem Glauben rasch fortzusetzen und den Normalisierungsprozess entschlossen weiterzuverfolgen; betont, dass es im Hinblick auf die Normalisierung der Beziehungen entscheidend ist, dass Prishtina/Priština und Belgrad einen fortdauernden und konstruktiven Dialog führen und die erzielten Vereinbarungen vollständig umsetzen; begrüßt die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten Serbiens und des Kosovo, Vučić und Mustafa, am 27. Januar 2016; nimmt zur Kenntnis, dass unter anderem auch die Themen gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen und von Bescheinigungen über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung sowie Verbesserung der Straßen- und Eisenbahnverbindungen erörtert wurden; hebt hervor, dass Fortschritte auf örtlicher Ebene der gesamten Region zugutekommen dürften;

    5.

    ist besorgt darüber, dass es noch sehr viele Vermisste aus der Zeit des Krieges gibt und in diesem Zusammenhang bislang nur geringe Fortschritte erzielt worden sind; fordert in diesem Bereich eine umfassende zwischenstaatliche Zusammenarbeit, wobei zu bedenken ist, dass es für die gegenseitige Aussöhnung entscheidend ist, bei der Feststellung der Wahrheit über das Schicksal von Vermissten umfassend zusammenzuarbeiten;

    6.

    nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Gründung des Verbands der Kommunen mit serbischer Mehrheit zur Kenntnis; fordert, dass die erzielten Vereinbarungen vollständig und mit Engagement umgesetzt werden; fordert, dass die Rechtsstaatlichkeit geachtet wird, bedauert, dass die Opposition diese Aufhebung nicht für die Wiederaufnahme des parlamentarischen Dialogs genutzt hat, und legt allen politischen Kräften nahe, im Interesse ihres Landes, seiner demokratischen Institutionen und seiner Bürger konstruktiv zu handeln; hält es im Hinblick auf die Umsetzung aller Aspekte der Reformagenda des Kosovo für entscheidend, dass die demokratischen Spielregeln uneingeschränkt geachtet werden, ein politischer Dialog geführt wird und das Parlament ungehindert seinen Aufgaben nachkommen kann; verurteilt gewaltsame Sabotageaktionen im Parlament auf das Schärfste, fordert, weitere gewaltsame Proteste im Parlament zu unterbinden, und betont, dass gewählte Mitglieder des Parlaments in vollem Respekt für das Organ dort zusammenkommen und debattieren sollten; betont, dass die Regierung die Entschließungen und Entscheidungen des Parlaments achten und ihm — wie von ihm gefordert — Bericht erstatten sollte, bevor sie einen Beschluss über die Unterzeichnung von Abkommen mit anderen Staaten fasst; begrüßt in diesem Zusammenhang den gut vorbereiteten Vorschlag vom 20. November 2015, den zwei der Regierungskoalition bzw. der Opposition angehörende Mitglieder des Parlaments des Kosovo vorgelegt haben; fordert alle politischen Akteure auf, den Stillstand zu beenden und eine tragfähige Lösung zu finden, durch die die normale Funktionsweise des Parlaments des Kosovo wiederhergestellt werden kann; legt allen führenden Politikern des Kosovo nahe, sich unverzüglich mit dieser Angelegenheit zu befassen und verantwortungsvoll zu handeln, zumal das Parlament von der Bevölkerung des Kosovo und für die Bevölkerung des Kosovo gewählt wurde; ist zutiefst besorgt über die wiederholten Gewaltakte und fordert die Strafverfolgungsbehörden auf, ihrer Pflicht in vollständigem Einklang mit den gesetzlichen Verfahren nachzukommen; nimmt mit Sorge die Ereignisse zur Kenntnis, die zur Verhaftung einiger Mitglieder des Parlaments führten, und fordert Ermittlungen im Hinblick auf mögliche Fälle von Machtmissbrauch im Zusammenhang mit diesen Verhaftungen; fordert das Parlament des Kosovo auf, die Vorschriften über die Aufhebung der Immunität seiner Mitglieder zu klären; nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgerbeauftragte die Staatsanwaltschaft in Prishtina/Priština ersucht hat, im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Polizei am 28. November 2015 eine Untersuchung einzuleiten;

    7.

    betont, dass das Parlament effizienter werden und unter allen Umständen seiner Geschäftsordnung nachkommen muss und dass die Regierung diese Geschäftsordnung achten sollte; betont, dass es die Kontrollfunktion des Parlaments zu stärken gilt, und fordert insbesondere das Parlament auf, so schnell wie möglich Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die Aufgaben des Ausschusses für die EU-Integration im Zusammenhang mit dem Integrationsprozess des Kosovo ausgeweitet werden und die Opposition umfassend in diesen Prozess eingebunden wird; legt dem Parlament nahe, bei der Prüfung von Rechtsvorschriften regelmäßig die Venedig-Kommission zu Rate zu ziehen und in die einschlägigen Verfahren einzubinden; hebt hervor, dass Regulierungs- und Aufsichtsgremien dringend mit kompetenten Mitgliedern, die auf der Grundlage von leistungsbezogenen, transparenten und nicht politisch motivierten Auswahlverfahren zu ernennen sind, besetzt werden müssen, damit die staatliche Verwaltung ordnungsgemäß arbeiten kann;

    8.

    nimmt zur Kenntnis, dass fünf Mitgliedstaaten das Kosovo nicht offiziell anerkannt haben, und vertritt die Auffassung, dass die Anerkennung durch weitere Staaten zur Stärkung der Stabilität in der Region zuträglich wäre und dazu beitragen könnte, die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo zu erleichtern und die außenpolitische Glaubwürdigkeit der Europäischen Union erhöhen; nimmt den Beschluss der fünf Mitgliedstaaten, die das Kosovo nicht anerkannt haben, wohlwollend zur Kenntnis, die Zustimmung zum SAA im Rat zu ermöglichen; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche und zwischenmenschliche Kontakte und die sozialen Beziehungen zwischen ihren Bürgern und den Bürgern des Kosovo im Sinne des SAA und den Aufbau formeller vertraglicher Beziehungen nach Kräften zu fördern; begrüßt, dass das Kosovo das erste Wirtschaftsreformprogramm vorgelegt hat, das als erster Schritt bei der Vertiefung des wirtschaftlichen Dialogs mit der EU konzipiert ist;

    9.

    nimmt mit Zufriedenheit die Maßnahmen zur Kenntnis, mit denen die Staatsorgane des Kosovo der zunehmenden irregulären Migration, die Anfang 2015 ihren Höhepunkt erreicht hatte, ein Ende zu setzen gedenkt; betont, dass mit den kurzfristigen Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung davon abgehalten werden soll, das Land zu verlassen, eine sozioökonomische Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen einhergehen sollte, um den Bürgern einen Anreiz zu bieten, im Kosovo zu bleiben und die Zukunft ihres Landes mitzugestalten; ist der Überzeugung, dass Visaliberalisierungen auch dazu beitragen würden, die irreguläre Migration einzudämmen, da so zwischenmenschliche Kontakte gestattet und den Bürgern Möglichkeiten eröffnet würden, zu touristischen Zwecken und zum Besuch von Verwandten und Freunden ins Ausland zu reisen, ohne langwierige und teure Visumverfahren durchlaufen zu müssen, und dem Gefühl der Isolation entgegengewirkt würde; weist erneut auf die mögliche Gefahr hin, dass in der Region allein das Kosovo zu lange „eingeschlossen“ und „isoliert“ bleiben könnte; fordert Prishtina/Priština zugleich nachdrücklich auf, wirkungsvolle Maßnahmen gegen die in den Menschenhandel verwickelten kriminellen Netze zu treffen; ist der Ansicht, dass es zur Bekämpfung der irregulären Migration beitragen würde, das Kosovo in die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer aufzunehmen;

    10.

    begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplan zur Visaliberalisierung; fordert die Regierung auf, alle festgelegten Kriterien zügig und vollständig zu erfüllen; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit an dem Verfahren der Visaliberalisierung für das Kosovo zu beschleunigen; ist bereit, die Regelung für visumfreies Reisen für das Kosovo zu billigen, sobald die Kommission in der näheren Zukunft zu dem Schluss kommt, dass alle technischen Kriterien erfüllt sind, und fordert den Rat auf, dies ebenfalls rasch zu tun; betont gleichzeitig, dass Menschenhändler und Schleuser auch künftig ausfindig gemacht und strafrechtlich verfolgt werden müssen, um von solchen illegalen Tätigkeiten abzuschrecken; fordert alle EU-Organe und insbesondere die Kommission auf, das Visaliberalisierungsverfahren für das Kosovo zu beschleunigen, und drängt die Regierung des Kosovo, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die noch ausstehenden Vorgaben zu erfüllen, damit die Visabefreiungsregelung für das Kosovo im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten kann und die Bevölkerung des Kosovo dann näher an die EU herangeführt werden kann;

    11.

    unterstützt die Fortsetzung von Gesprächen über eine Rahmenvereinbarung, durch die dem Kosovo die Teilnahme an EU-Programmen ermöglicht würde;

    12.

    begrüßt die Annahme des Gesetzespakets über die Menschenrechte, mit dem der institutionelle Rahmen für die Kontrolle des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte gestärkt wird; betont, dass die Umsetzung dieser Gesetze von größter Bedeutung ist; begrüßt insbesondere die Schaffung und Besetzung des Amtes des Bürgerbeauftragten, vor allem im Hinblick auf den Aufbau des sozialen Vertrauens in der kosovarischen Gesellschaft; bedauert jedoch, dass seine Arbeit durch den Mangel an passenden Räumlichkeiten eingeschränkt wird, und fordert die Regierung auf, dem Amt unter Achtung der Pariser Grundsätze zügig neue Räumlichkeiten zuzuweisen; fordert die Regierung auf, für die vollständige Funktionsfähigkeit aller bestehenden unabhängigen Einrichtungen und Regulierungsstellen zu sorgen;

    13.

    stellt mit Sorge fest, dass der politische Wille der Regierung, wahrhaft für die Zivilgesellschaft einzutreten, noch immer nur sehr schwach ausgeprägt ist; fordert die Regierung auf, den Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft redlich umzusetzen, indem vor allem das paritätische Beratergremium mit allen notwendigen Ressourcen ausgestattet wird; fordert das EU-Büro auf, derartige Konsultationen zu unterstützen und, falls notwendig, zu erleichtern;

    14.

    begrüßt außerdem die Annahme des Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung im Mai 2015 und das dem Bürgerbeauftragten erteilte Mandat, als Gleichstellungsstelle zu fungieren; ist nach wie vor besorgt über die geringe Zahl an Verfahren und Untersuchungen im Zusammenhang mit Hassreden, insbesondere solchen, die sich gegen LGBTI und Minderheitengemeinschaften richten; bestärkt die Beratungs- und Koordinierungsgruppe für die Rechte der LGBTI-Gemeinde darin, sich konkret mit diesen Fällen und Anliegen auseinanderzusetzen;

    15.

    begrüßt auch die Annahme des Gesetzes über die Geschlechtergleichstellung und fordert die Regierung des Kosovo auf, der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Bereichen Priorität beizumessen und dafür zu sorgen, dass Regierungsstellen und Behörden mit gutem Beispiel vorangehen; ist besorgt über die strukturellen Herausforderungen, durch die die Umsetzung des Gesetzes behindert wird; erklärt sich unverändert besorgt darüber, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind; ist beunruhigt darüber, dass bei der Bekämpfung häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt keinerlei Fortschritte erzielt wurden; legt der Regierung nachdrücklich nahe, Schutzmechanismen und Zufluchtsmaßnahmen für Frauen, die das Schweigen brechen und häusliche Gewalt anprangern, öffentlich zu befürworten und einzurichten; bekundet seine Besorgnis darüber, in welch geringem Umfang Frauen Grundeigentum besitzen; fordert die Regierung auf, konkret dafür zu sorgen, dass die Eigentumsrechte von Frauen gewahrt werden, was auch die Registrierung aller Miteigentümer von Grundbesitz durch Kataster- und Registrierungsbeamte sowie Informationskampagnen umfassen sollte;

    16.

    bringt seine Sorge zum Ausdruck, das im vergangenen Jahr nur äußerst geringe Fortschritte im Bereich der Meinungs- und Medienfreiheit erzielt wurden; hält es für bedenklich, dass Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit Gewalt und Drohungen ausgesetzt sind, und betont, dass der Schutz von Journalisten durch systematische Reaktionen, öffentliche Anklage, umgehende Untersuchungen und die rechtzeitige gerichtliche Behandlung von Fällen von Angriffen auf Journalisten gestärkt werden sollte; betont, dass auch im Bereich der Unabhängigkeit der Medien weitere Fortschritte erzielt werden müssen; fordert die Behörden auf, nach eingehender und umfassender Konsultation der Öffentlichkeit die systemischen Lücken in den Rechtsvorschriften zügig zu schließen, um die Medienfreiheit sicherzustellen, insbesondere was Transparenz bei Eigentumsverhältnissen im Medienbereich und die Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt anbelangt; fordert die Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Rechtsvorschriften über Beleidigung, Hassreden und Verleumdung wirksam umzusetzen;

    17.

    weist erneut darauf hin, dass das Kosovo und Serbien tragfähige Lösungen für Flüchtlinge im Einklang mit den einschlägigen Feststellungen des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem Bericht 2014 des VN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechte Binnenvertriebener finden müssen;

    18.

    stellt fest, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Rechte aller ethnischen Minderheiten im Kosovo, auch die der Volksgruppen der Roma, Aschkali, Ägypter und Goranen, durch die vollständige Umsetzung der einschlägigen Gesetzgebung, zu schützen und in der Praxis zu garantieren, wobei den in der Region und anderen EU-Mitgliedstaaten bewährten Verfahren Rechnung zu tragen ist; fordert die nationalen und die kommunalen Behörden auf, stärkere Anstrengungen zur Durchführung der erlassenen Gesetze zu unternehmen, damit diese Stellen zur weiteren Entwicklung einer ethnisch gemischten Gesellschaft beitragen können, insbesondere was die Bereiche Bildung und Beschäftigung für Minderheiten anbelangt, damit direkte und indirekte Diskriminierung verhindert werden; begrüßt die „Erklärung von Prishtina/Priština“, in deren Rahmen Regierungen und internationale und zwischenstaatliche Organisationen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aufgefordert werden, die Grundsätze Diskriminierungsfreiheit und Gleichberechtigung bei Tätigkeiten zur Förderung und Wahrung der Rechte von Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus im Westbalkan und bei der entsprechenden Umsetzung umfassend anzuwenden;

    19.

    bringt erneut seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass bei der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene und des organisierten Verbrechens keine Fortschritte zu verzeichnen sind und es bei der Strafverfolgung und bei Verurteilungen keine Erfolgsbilanz gibt; betont, dass das organisierte Verbrechen nach wie vor ein erhebliches Problem ist; stellt fest, dass die Regierung des Kosovo klar und eindeutig bekunden muss, dass das Land Korruption auf allen Ebenen systematisch bekämpft; fordert die Regierung auf, unverzüglich einen umfassenden und strategischen Ansatz für die Bekämpfung der weit verbreiteten Korruption anzunehmen, die nach wie vor ein großes Hindernis für die demokratische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo darstellt; fordert die Antikorruptionsbehörde des Kosovo auf, mehr Untersuchungen einzuleiten, und fordert die Staatsanwaltschaft auf, Fälle weiterzuverfolgen, die von der Antikorruptionsbehörde an sie weitergeleitet wurden; betont, dass die Transparenz von Verfahren wesentlich ist, um Korruption bekämpfen zu können und den Schutz der Grundrechte sicherzustellen; hebt nochmals hervor, dass die politische Führung bei der Bekämpfung der Korruption ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung nachkommen muss;

    20.

    begrüßt die vermehrten Anstrengungen und die entschiedene Zusage, den Terrorismus zu bekämpfen, und ruft dazu auf, die Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus umzusetzen; fordert die Staatsführung nachdrücklich auf, gegen die Gründe der Radikalisierung, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit und den mit Gewaltbereitschaft verbundenen Extremismus, vorzugehen; begrüßt die Beteiligung des Kosovo an der Koalition gegen den Terrorismus und die Maßnahmen, die die Staatsführung trifft, damit junge Menschen nicht radikalisiert werden; fordert die Staatsführung auf, die Mobilisierung potenzieller islamischer ausländischer Kämpfer und Terroristen scharf zu überwachen und ihr vorzubeugen; begrüßt, dass in der Verfassung des Kosovo verankert ist, dass das Kosovo ein säkularer Staat und in religiösen Fragen neutral ist;

    21.

    stellt fest, dass sich laut dem Innenminister des Kosovo etwa 300 Kosovaren den Dschihadisten in Syrien und im Irak angeschlossen haben und viele von ihnen bereits in das Kosovo zurückgekehrt sind; begrüßt die Maßnahmen der Regierung, Gefängnisstrafen für Bürger vorzusehen, die an terroristischen Machenschaften beteiligt waren;

    22.

    stellt fest, dass in Bezug auf die Justiz gewisse Fortschritte erzielt wurden, indem einige einschlägige Rechtsvorschriften erlassen wurden; betont, dass diese Rechtsvorschriften umgehend konkret und wirksam umgesetzt werden müssen; ist nach wie vor sehr besorgt über die Langsamkeit der Justizverwaltung, den großen Rückstau bei der Bearbeitung von Fällen, den Mangel an Ressourcen in der Justiz, die geringe Rechenschaftspflicht und das geringe Verantwortungsbewusstsein von Justizbeamten sowie die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf gerichtliche Strukturen, wobei es sich allesamt um Probleme handelt, die rechtlich noch immer nicht angemessen Rechnung getragen wird, und betont, dass ein voll funktionsfähiges Justizsystem mit festen Vorschriften über die Dauer von Gerichtsverfahren sehr wichtig ist; begrüßt die Schritte, die im Hinblick auf die Integration der Justiz im Norden des Landes erzielt wurden, indem einige Stellen mit der Minderheit der Kosovo-Serben angehörenden Richtern und Staatsanwälten besetzt wurden; fordert die politischen Gremien auf, eindeutig ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten zu bekunden, die sich nach wie vor Versuchen der Einflussnahme auf laufende Ermittlungen und Gerichtsverfahren ausgesetzt sehen; fordert die entsprechenden Organe auf, die Verfassung so zu ändern, dass die Mehrheit der Mitglieder des Justizrates des Kosovo im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission von Amtskollegen gewählt werden muss;

    23.

    fordert das Kosovo auf, der allgemeinen Richtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu folgen;

    24.

    nimmt wohlwollend die Annahme von Verfassungsänderungen zur Kenntnis, die die Einrichtung von Sondertribunalen und einer Sonderstaatsanwaltschaft ermöglichen; begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Kosovo und den Niederlanden über das Sitzabkommen und erwartet, dass die Sondertribunale in naher Zukunft voll funktionsfähig sein werden und dass die Sonderstaatsanwaltschaft über ausreichend Mitarbeiter verfügt, um ihren Aufgaben nachzukommen; fordert die Sondertribunale und die Sonderstaatsanwaltschaft auf, sich im Rahmen der einschlägigen Verfassungsbestimmungen über ihre Einrichtung an den Erfahrungen und den bewährten Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu orientieren; fordert die Staatsorgane des Kosovo auf, umfassend mit dem neuen Gerichtshof zusammenzuarbeiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ausreichend Finanzmittel für die Tätigkeit der Tribunale bereitzustellen;

    25.

    ist der Auffassung, dass die Überprüfung der EULEX und die mögliche schrittweise Einstellung dieser Mission mit der Stärkung und Erweiterung des EUSR-Mandats einhergehen sollte, damit es die erforderliche Kapazität für Kontroll-, Begleit- und Beratungstätigkeiten sowie die Verbesserung des Verfahrens zur Integration des Kosovo in die EU, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption und die Verfolgung von Kriegsverbrechen aufweist; fordert einstweilen von der EULEX für die Dauer ihres Mandats, dass die Mission effizienter und mit voller Transparenz tätig und ihrer Verantwortung gerecht wird; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2015 zum Mandat der EULEX-Mission zur Kenntnis, und fordert das Kosovo auf, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass die EULEX ihr erneuertes Mandat uneingeschränkt und ungehindert ausüben kann; betont, dass bei der Überprüfung des Mandats die Feststellungen, die in dem Bericht, den Professor Jean-Paul Jacqué im Anschluss an Korruptionsvorwürfe innerhalb der EULEX ausgearbeitet hat, berücksichtigt werden müssen und dass die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen umgesetzt werden müssen; drängt die EULEX, mit der UNMIK eine Einigung über die Übergabe offener Fälle an die entsprechenden Behörden des Kosovo zu erzielen; fordert die Mitgliedstaaten auf, gut geschulte und qualifizierte Sachverständige für den erforderlichen Zeitraum zu entsenden und sicherzustellen, dass sie nach Abschluss ihrer Mission wieder in den nationalen Dienst eingegliedert werden;

    26.

    bedauert die Ablehnung des Antrags des Kosovo auf Aufnahme in die UNESCO, die — entgegen der Verpflichtung Serbiens zum Aufbau gutnachbarschaftlicher Beziehungen — auch auf den aktiven Widerstand Serbiens zurückzuführen ist, ebenso aber durch fehlende Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten bedingt war; begrüßt die Annahme des Gesetzes zum Schutz des historischen Erbes in Prizren und fordert seine vollständige Umsetzung, wobei es jedoch darauf hinweist, dass das historische Erbe der Stadt durch zahlreiche ungenehmigte Bautätigkeiten bedroht ist; begrüßt, den Wiederaufbau mehrerer serbischer religiöser und kultureller Stätten, die 2004 bedauerlicherweise zerstört wurden, wie etwa der orthodoxen Kathedrale, und fordert, dass die Wiederherstellung des serbischen religiösen und kulturellen Erbes fortgesetzt wird; fordert die Interessenträger, einschließlich der Regierung des Kosovo, der serbischen Regierung, der serbischen Gemeinschaft im Kosovo und der serbisch-orthodoxen Kirche, in diesem Zusammenhang auf, ein System auszuarbeiten, um das kulturelle und religiöse Erbe des Kosovo, das als gemeinsames europäisches Erbe zu betrachten ist, zu fördern, zu schützen und zu wahren; begrüßt, dass in der Verfassung des Kosovo die Verpflichtung zur Wahrung und zum Schutz seines kulturellen und religiösen Erbes festgeschrieben ist, und fordert weitere Anstrengungen, um die Rechte aller religiöser Minderheiten — auch der christlichen Kosovaren — zu schützen; betont, dass der Beitritt zu internationalen und regionalen Organisationen und Mechanismen für das Kosovo eine Priorität darstellen sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bereich der regionalen Zusammenarbeit erzielte Abkommen unbedingt eingehalten werden müssen; ist der Überzeugung, dass die Einrichtung eines regionalen Büros des Westbalkans für Jugendzusammenarbeit (im Rahmen des Berlin-Prozesses), die von vielen Seiten aktiv unterstützt wird, zu positiven Ergebnissen führen wird, insbesondere was die Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Serbien und dem Kosovo angeht;

    27.

    unterstützt im Zusammenhang mit dem Berlin-Prozess die Schaffung des Forums der Zivilgesellschaft des Westbalkans, das Vertretern der Zivilgesellschaft aus der Region die Möglichkeit bietet, Gedanken auszutauschen, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen und konkrete Empfehlungen an die Entscheidungsträger zu richten, und fordert, diesen Prozess auf dem nächsten Gipfeltreffen, das 2016 in Paris stattfinden soll, fortzusetzen und Vorbereitungsworkshops für zivilgesellschaftliche Organisationen aus der Region zu veranstalten;

    28.

    begrüßt die Einladung an das Parlament des Kosovo, dauerhaft auf allen Ebenen und gleichberechtigt an den Tätigkeiten und Sitzungen der parlamentarischen Versammlung des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP-PA) teilzunehmen, wie im Mai 2015 entschieden wurde, und erachtet dies als wichtigen Beitrag zum regionalen parlamentarischen Dialog; bedauert, dass das Parlament des Kosovo nicht auch von anderen regionalen Initiativen für parlamentarische Zusammenarbeit, wie der Westbalkan-Konferenz der Ausschüsse für europäische Integration der am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Staaten oder des Netzes der parlamentarischen Ausschüsse für Wirtschaft, Finanzen und europäische Integration des Westbalkans, als Vollmitglied akzeptiert wurde; fordert alle Parlamente der Region auf, in Bezug auf Anträge auf Mitgliedschaft in regionalen Initiativen, die vom Parlament des Kosovo gestellt werden, einen offeneren Ansatz zu verfolgen, und damit zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit beizutragen;

    29.

    wiederholt seine Forderung an das Kosovo, den legislativen Rahmen für den öffentlichen Dienst zu vervollständigen und den strategischen Rahmen für die öffentliche Verwaltung sowie den Aktionsplan vollständig umzusetzen; fordert die Regierung auf, die Politisierung der öffentlichen Verwaltung zu beenden, eine auf Verdiensten basierende Tätigkeitsausübung in allen öffentlichen Institutionen zu fördern, für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung öffentlicher Einrichtungen zu sorgen und für die Transparenz der Kontrolle der vom Parlament wahrgenommenen Haushaltsausführung zu sorgen;

    30.

    betont, dass die Mittelausstattung für Projekte von nichtstaatlichen Organisationen des Kosovo, die auf die Förderung der Grundsätze einer guten Regierungsführung, die Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht, die Stärkung institutioneller Mechanismen des Justizsystems, die weitere Festigung der institutionellen und sozialen Demokratie sowie vermehrte Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von marginalisierten Gruppen und ethnischen Minderheiten abzielen, unbedingt erhöht werden muss;

    31.

    bringt erneut seine Sorge angesichts der insbesondere unter Frauen und jungen Menschen weit verbreiteten Arbeitslosigkeit zum Ausdruck und verurteilt die allgemeine Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt; betont, dass den jungen Menschen im Kosovo unbedingt eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden muss; fordert das Kosovo auf, sich auf die Beseitigung des Kompetenzdefizits auf dem Arbeitsmarkt zu konzentrieren, alle Verwaltungshürden abzubauen, die zu diskriminierenden Praktiken aus ethnischen Gründen führen könnten und das Unternehmensumfeld im Kosovo allgemein zu verbessern, vor allem was kleine und mittlere Unternehmen angeht; fordert die Kommission auf, junge Unternehmer im Rahmen der Finanzierung durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) weiter zu unterstützen, wobei ein Schwerpunkt auf Schulungen und Workshops sowie auf dem Austausch von Fachwissen liegen sollte und hierzu auch Maßnahmen zur Förderung von Verbindungen mit Unternehmern aus EU-Mitgliedstaaten zählen sollten, dabei aber gleichzeitig größtmögliche Anstrengungen darauf zu verwenden, der Abwanderung von Fachkräften vorzubeugen, was insbesondere nun nach dem Inkrafttreten des SAA gilt;

    32.

    weist darauf hin, dass strukturelle Reformen nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind, um das potenzielle Wachstum zu vergrößern, die Produktivität zu steigern und die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Kosovo zu verbessern; pflichtet der Schlussfolgerung der Europäischen Kommission bei, dass das Kosovo seinen mittelfristigen Haushaltsrahmen festigen, die Transparenz der öffentlichen Finanzen verbessern, Haushaltsausgaben auf Wachstumsmaßnahmen verlagern und ausländische Direktinvestitionen und Heimatüberweisungen in produktive Wirtschaftszweige leiten sollte; fordert das Kosovo auf, die Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen zu beschleunigen, die Konkurs- und Insolvenzverfahren zu verbessern und die Abhängigkeit von Zolleinnahmen zu verringern, indem die inländische Steuerbasis erweitert und die Steuererhebung modernisiert wird;

    33.

    betont, dass Arbeitsmarktreformen, die durch Reformen des Bildungssystems ergänzt werden, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und niedrigen Erwerbsquote von entscheidender Bedeutung sind; hebt hervor, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Bildungssystem besser auf den Bedarf des Arbeitsmarkts abzustimmen, indem insbesondere die Lehrpläne für die voruniversitäre Bildung angepasst werden; betont ferner, dass das Berufsausbildungssystem unbedingt ausgeweitet werden und diese Ausweitung mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen einhergehen muss;

    34.

    stellt fest, dass sich der Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft im Kosovo in einem frühen Stadium befindet; begrüßt, dass in den Bereichen Industrie und KMU einige Fortschritte erzielt wurden; drängt auf die weitere Senkung der Belastung von KMU und hält es für dringend geboten, zusätzlich zur Unterstützung für neugegründete und innovative Unternehmen, die einen hohen Mehrwert darstellen, regelmäßige Folgenabschätzungen für KMU durchzuführen, um unternehmerische Tätigkeiten zu fördern, die sich sowohl sozial als auch wirtschaftlich positiv auswirken; fordert die Kommission auf, insbesondere nun, da das SAA in Kraft getreten ist, junge Unternehmer durch IPA-Mittel weiter zu unterstützen, wozu auch Maßnahmen zur Förderung von Verbindungen mit Unternehmern aus EU-Mitgliedstaaten und die Einbindung von Unternehmensverbänden des Kosovo in den europäischen Verband junger Unternehmer zählen sollten; fordert die Institutionen des Kosovo auf, Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in soziale und nachhaltige Unternehmen zu schaffen, um die mit der Bewältigung sozialer Probleme und der Schaffung von nachhaltigem Wachstum verbundenen Herausforderungen anzugehen;

    35.

    bekräftigt, dass unbedingt dafür gesorgt werden sollte, dass das Kosovo so bald wie möglich eine eigene internationale Ländervorwahl erhält, da so seine Sichtbarkeit auf internationaler Ebene erhöht wird; fordert die Internationale Fernmeldeunion auf, bezüglich dieses Abkommens weitere Schritte zu unternehmen;

    36.

    betont, dass unbedingt den Empfindungen aller Gemeinschaften Rechnung getragen werden muss, wenn Einladungen ausgeweitet werden, und fordert die KFOR auf, mit der Regierung des Kosovo zusammenzuarbeiten, um Gesten zu vermeiden, die die Erinnerung der Opfer verletzen und dem Dialog zwischen Prishtina/Priština und Belgrad schaden; erinnert daran, dass die Verbindungsbüros im Kosovo und in Serbien 48 Stunden vor solchen Besuchen gebührend informiert werden müssen;

    37.

    nimmt die Verbesserung der Straßenverkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur zur Kenntnis, vor allem was Autobahnen angeht, sowie die unlängst erfolgte Annahme des IPA-II-Pakets 2015, das große Eisenbahninfrastrukturvorhaben im Kosovo umfasst; bedauert jedoch die hohen Baukosten; hofft, dass die Darlehensvereinbarungen über die Modernisierung der im Kosovo gelegenen Teilstrecke der europäischen „Rail Route 10“, die unlängst zwischen dem Kosovo und der Europäischen Investitionsbank geschlossen wurde, dem umfassenden Plan Schwung verleihen kann, den öffentlichen Verkehr zu verbessern und die Eisenbahninfrastruktur aufzurüsten; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Ministerpräsidenten Isa Mustafa und Aleksandar Vučić am 27. Januar 2016 vereinbart haben, Gespräche über direkte Flug- und Eisenbahnverbindungen zwischen dem Kosovo und Serbien aufzunehmen; fordert dass die Regierung des Kosovo für eine vollständige und zügige Umsetzung der technischen Normen und nicht verbindlichen Maßnahmen im Verkehrsbereich sorgt, die während der Westbalkankonferenz 2015 angenommen wurden, zumal die Kommission die Verbundagenda zu einer ihrer wichtigsten Prioritäten und zu einem Schlüsselfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung der Region erklärt hat;

    38.

    bringt seine Sorge angesichts der derzeitigen prekären Energieversorgung im Kosovo zum Ausdruck, die sich nachteilig auf das tägliche Leben auswirkt; weist darauf hin, dass die Stromverluste und damit verbundenen Handelsschäden derzeit sehr hoch sind, was durch den Verschleiß der Netze bedingt ist, und fordert umfangreiche Reformen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit durch Investitionen in den Wiederaufbau des bestehenden Stromnetzes, da ein funktionierendes Stromnetz eine Grundvoraussetzung für inländische und ausländische Unternehmen ist, die Geschäftstätigkeiten im Kosovo aufbauen wollen; drängt die Energieregulierungsbehörde, bei der Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen an neue Unternehmen, die im Bereich erneuerbare Energieträger investieren wollen, flexibler zu sein; nimmt die Vereinbarung zur Kenntnis, die mit dem Unternehmen Contour Global aus den USA zum Bau des Kraftwerks „New Kosovo“, das eine Stromerzeugungskapazität von 500 MW haben wird, geschlossen wurde, und fordert ein transparentes Verfahren, das mit einer Abschätzung der sozialen und ökologischen Folgen des Projekts unter vollständiger Einhaltung der EU-Normen einhergeht;

    39.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie der Regierung und dem Parlament des Kosovo zu übermitteln.


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