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Document 52016DC0675

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung über die mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember2015

    COM/2016/0675 final

    Brüssel, den 24.10.2016

    COM(2016) 675 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung über die mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember2015

    {SWD(2016) 335 final}


    Inhaltsverzeichnis

    VORBEMERKUNG    

    ZUSAMMENFASSUNG    

    1.    Strategische Zielgruppen: KMU    

    2.    Strategische Zielsektoren: Materielle und immaterielle Infrastruktur    

    2.1.    Forschung und Innovation (FuI)    

    2.2.    Infrastruktur, Klimaschutz, Umwelt und Energieeffizienz    

    2.3.    Sozial- und Mikrounternehmen    

    2.4.    Bildungssektor und Kultur- und Kreativbranche    

    3.    Strategische Zielregionen: Regionen außerhalb der EU    

    3.1.    Beitrittsländer    

    3.2.    Nachbarschaftsländer    

    3.3.    Länder, die im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) förderfähig sind    

    SCHLUSSFOLGERUNG    



    VORBEMERKUNG

    Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren Jahresbericht über die Tätigkeiten im Zusammenhang mit aus dem Haushaltsplan der Union unterstützten, direkt oder indirekt von der Kommission verwalteten Finanzierungsinstrumenten für interne und externe Politikbereiche der EU nach Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung 1 vor. Dies ist der dritte Bericht, der gemäß der genannten Bestimmung erstellt wurde. 2  

    Die Kommission beabsichtigt, diesen Bericht als ein dynamisches Instrument für die Entscheidungsfindung zu konzipieren und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen vollständigen Überblick über die auf EU-Ebene eingerichteten Finanzierungsinstrumente und deren Leistung zu geben. Daher sollte eine stärkere Kohärenz mit anderen Dokumenten, die Informationen zu den Finanzierungsinstrumenten der EU enthalten, gewährleistet werden. 3 Diese Dokumente werden zwar für verschiedene praktische und verfahrenstechnische Zwecke erstellt, sodass sie unterschiedlichen zeitlichen Rhythmen unterliegen, doch ist die Kommission bestrebt, sie inhaltlich zu harmonisieren und in naher Zukunft in einem einzigen Bericht zusammenzuführen.

    Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die beträchtliche Wirkung, die die auf EU-Ebene eingerichteten Finanzierungsinstrumente bis zum 31. Dezember 2015 entfaltet haben. Er bietet außerdem einen Überblick darüber, wie Steuergelder verwendet wurden, und veranschaulicht die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Instrumente.

    Die meisten Mitgliedstaaten verzeichnen geringfügig positive Wachstumsraten, was darauf hindeutet, dass in Europa eine Erholung von der Wirtschafts- und Finanzkrise eingesetzt hat. Das Tempo dieser Erholung wird jedoch durch strukturelle und krisenbedingte Schwächen weiter gebremst. Vor allem die hohe Privatverschuldung und der hohe Anteil notleidender Kredite schränken die Möglichkeiten der Banken ein, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, was das Wirtschaftswachstum behindert und die finanzielle Stabilität gefährdet. Diese Herausforderungen erfordern ein sofortiges Handeln, da die europäische Wirtschaft in hohem Maße auf die Kreditvergabe durch Banken angewiesen ist und der Zugang zu Beteiligungsfinanzierungen als alternative Finanzierungsquelle insbesondere für kleine Unternehmen nach wie vor begrenzt ist.

    In diesem Wirtschaftsklima sind öffentliche Finanzinstitutionen und private Anleger bei der Kreditvergabe an die Realwirtschaft sehr zurückhaltend, und dies gilt in besonderem Maße im Hinblick auf KMU, deren Investitionen als sehr risikoreich angesehen werden. Angesichts des großen Finanzierungsbedarfs und des begrenzten Angebots an öffentlichen Mitteln müssen zusätzliche Kapitalströme erschlossen werden, um die Lücke zu schließen. Die Europäische Union ist daher gehalten, insbesondere durch den umfassenderen Einsatz von Finanzierungsinstrumenten zusätzliche Investitionen über den Unionshaushalt zu mobilisieren.

    Im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 begegnet sie den Herausforderungen folgendermaßen:

    Bereitstellung von Möglichkeiten zur Kombination öffentlicher und privater Mittel: Die EU hat innovative Finanzierungsinstrumente geschaffen (beispielsweise die Instrumente für Forschung und Innovation im Rahmen des Programms Horizont 2020 oder COSME für KMU), und die Dachverordnung 4 gestattet es den Mitgliedstaaten, im Rahmen des ersten gemeinsamen Finanzierungsinstruments – der KMU-Initiative – verschiedene Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) mit Horizont 2020- und COSME-Mitteln zu kombinieren. Sowohl COSME als auch die Finanzierungsinstrumente im Rahmen von Horizont 2020 trafen direkt nach ihrer Einrichtung auf starke Nachfrage: Ihre ursprüngliche Dotation war rasch erschöpft und wurde kürzlich aufgestockt, indem die Risikoübernahmekapazität des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 5 gesteigert wurde;

    Entwicklung von Initiativen zur Unterstützung der Kreditvergabe von öffentlichen Finanzinstituten an Unternehmen mit eingeschränktem Zugang zum privaten Kapitalmarkt: Die EU hat eine Investitionsoffensive für Europa aufgelegt, deren erste Säule der EFSI ist. Die Investitionsoffensive soll zusätzliche Investitionen in der Union mobilisieren und Infrastruktur- und Investitionsvorhaben sowie Unternehmen mit bis zu 3000 Beschäftigten – insbesondere KMU – einen besseren Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen, indem die Risikoübernahmekapazitäten (mittels Garantien) und Beteiligungsfinanzierungen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) ausgeweitet werden 6 ; und

    Schaffung besserer Rahmenbedingungen für private Investitionen durch Maßnahmen zur Entwicklung einer Kapitalmarktunion. 7

    KMU sind die Hauptzielgruppe der über Finanzierungsinstrumente bereitgestellten EU-Mittel: Auf sie entfallen zwei Drittel der Arbeitsplätze im privaten Sektor und nahezu 60 % der tatsächlichen Mehrwertschöpfung in der EU. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Unternehmen und anderen Zielgruppen in strategischen Sektoren, insbesondere im Bereich Forschung und Innovation, materielle Infrastruktur und Energieeffizienz, soziales Unternehmertum und Bildung.

    Dem Bericht kann entnommen werden, dass Finanzierungsinstrumente ein wirksames Mittel darstellen, um dem Finanzierungsbedarf der Realwirtschaft zu begegnen: Sie werden partnerschaftlich von öffentlichen und privaten Einrichtungen umgesetzt und sind geeignet, dem Versagen der Märkte bei der Bereitstellung externer Finanzmittel entgegenzuwirken.

    Der Gesamtbeitrag der Union zu den Instrumenten des Zeitraums 2007-2013 belief sich auf knapp 5,8 Mrd. EUR, womit bis zum 31. Dezember 2015 ein Finanzierungsvolumen von etwa 90,3 Mrd. EUR (dies entspricht einer Gesamthebelwirkung von beinahe 16, siehe Abbildung 1) und ein Investitionsvolumen von 142,5 Mrd. EUR aufgebracht wurden, die strategischen Zielgruppen und Sektoren im Rahmen der internen und externen EU-Politikfelder zugutekamen.

    Im Zeitraum 2014-2020 ist ein Haushaltsbeitrag in Höhe von 8,4 Mrd. EUR 8 vorgesehen, mit dem ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 87,8 Mrd. EUR – was eine durchschnittliche Hebelwirkung von 10,5 bedeuten würde – und ein Investitionsvolumen von 137,6 Mrd. EUR erschlossen werden sollen. Die niedrigere durchschnittliche Hebelwirkung im Vergleich zu den Finanzierungsinstrumenten des Zeitraums 2007-2013 erklärt sich unter anderem dadurch, dass einige der Finanzierungsinstrumente des Zeitraums 2014-2020 zur Gewährleistung des Mehrwerts des Unionsbeitrags höhere Risiken beinhalten als die typischen Garantieinstrumente des vorhergehenden Zeitraums. Allerdings umfasst die Mittelausstattung 2014-2020 noch keine Mittel für die Nachfolgeinstrumente bestimmter Instrumente, die für Beitritts- und Nachbarschaftsländer sowie Länder der Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet wurden und von denen einige eine nachweislich starke Hebelwirkung erzielen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die für die Instrumente des Zeitraums 2007-2013 genannte Hebelwirkung tatsächlich erzielt wurde, während die für die Instrumente des Zeitraums 2014-2020 genannte Hebelwirkung der angestrebte Wert ist. In einigen Fällen lag die tatsächliche Hebelwirkung der Instrumente des Zeitraums 2007-2013 über dem angestrebten Wert (etwa bei der KMU-Bürgschaftsfazilität im Rahmen des CIP). Somit könnte auch die tatsächliche Hebelwirkung der Finanzierungsinstrumente des Zeitraums 2014-2020 letztlich höher ausfallen als derzeit erwartet. Der Unionsbeitrag in Höhe von 1,9 Mrd. EUR, der vor dem 31. Dezember 2015 gebunden wurde, dürfte Finanzierungen im Umfang von rund 16,8 Mrd. EUR – was einer Hebelwirkung von etwa 8,7 entspricht – und ein Investitionsvolumen von 31,9 Mrd. EUR generieren. 9

    In den vergangenen und der laufenden Förderperiode kam die Unionsförderung strategischen Gruppen und Bereichen zugute, etwa KMU, materiellen und immateriellen Infrastrukturen (einschließlich Forschung und Innovation), und führte zu zahlreichen unternehmerischen Erfolgsgeschichten.

    Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt.

    Forschung und Innovation:

    Horizont 2020: InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität

    Mit einem Darlehen von 20 Mio. EUR wird das Hightech-Maschinenbauunternehmen Manz AG bei der Erforschung und Entwicklung nachhaltiger und kostengünstiger Lösungen für die Energiegewinnung unterstützt. Die Finanzmittel werden über die neue Initiative „InnovFin – EU-Mittel für Innovationen“ bereitgestellt, die gemeinsam von der EIB und der Europäischen Kommission eingerichtet wurde. Das Produkt „InnovFin – Wachstumsfinanzierung für Midcap-Unternehmen“ ist auf die besonderen Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen bei der Forschungsfinanzierung zugeschnitten. Die Finanzierung kommt hauptsächlich der Forschung und Entwicklung des Unternehmens im Photovoltaikbereich (PV) zugute. Die Solarzellentechnologie der Manz AG gehört zur Weltspitze und erreicht bei der Umwandlung von Sonnenlicht in Energie den derzeit höchsten Wirkungsgrad für CIGS- und andere Dünnschicht-PV-Module, und dies zu im Vergleich mit anderen Technologien wettbewerbsfähigen Kosten. Die CIGS-Technologie beruht auf den Werkstoffen Kupfer, Indium, Gallium und Selen und der Anwendung eines Dünnschichtverfahrens. CIGS-Module gelten derzeit als die effizientesten Solarzellen auf dem Markt. Für ihre Herstellung wird relativ wenig Halbleitermaterial verbraucht, sodass sie nachhaltiger und umweltverträglicher sind.

    http://www.eib.org/infocentre/stories/all/2014-november-05/backing-solar-module-innovation-in-germany.htm

    7. Rahmenprogramm: Risikoteilungsinstrument (RSI) und Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF)

    ˗Straßenreinigung kann kostspielig für kommunale Behörden sein, und Städteplaner würden gerne schmutzabweisende Straßenbeläge in Kommunen und Städten einsetzen. Genau das ermöglicht das Unternehmen CS-Beton. CS-Beton ist einer der größten Hersteller von Belägen für Gehwege, Straßen, Autobahnen und Flughäfen und hat als erstes Unternehmen in der Tschechischen Republik einen besonderen Spray – „Clean protect“ – eingeführt, der verhindert, dass sich Schmutz auf der Betonoberfläche festsetzt. Der verwendete Beton ist kein Standardprodukt: Er ist in hohem Maße frostbeständig und widerstandsfähig gegen chemische Enteisungsmittel. Mit 160 Beschäftigten entwickelt das Unternehmen derzeit einige neue Betonprodukte, die völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten für Bushaltestellen sowie neue Lösungen für Straßenbeläge und große Stützmauern bieten; Ziel ist dabei, die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens in der Tschechischen Republik und darüber hinaus auszuweiten. Das Investitionsdarlehen in Höhe von 20 700 000 CZK (807 490 EUR) mit einer EU-Garantie von 50 %, das in der Tschechischen Republik im Rahmen des Risikoteilungsinstruments (RSI) bereitgestellt wurde, hat es CS-Beton ermöglicht, größere Projekte in Angriff zu nehmen und auf internationale Märkte vorzudringen.

    http://www.eif.org/what_we_do/guarantees/RSI/case-studies/ceska_sporitelna_czech_republic.htm

    ˗Zeta Biopharma ist ein Anlagenbauer in Österreich mit 237 Mitarbeitern, der Verfahrenstechnologie für biopharmazeutische Anwendungen bereitstellt und weltweit individuell gestaltete Anlagen für Pharmaunternehmen errichtet. Die Produktionsanlagen von Zeta werden von großen Pharmaunternehmen für die Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln zur weltweiten Bekämpfung von Krankheiten eingesetzt. Als eines von nur zwei Unternehmen in Europa nutzt Zeta spezielle Einfrier- und Auftaubehälter zur Lagerung und Beförderung von Stoffen für die pharmazeutische Industrie. Die Flüssigkeiten können über Jahre in kontrollierten Lagerstationen eingefroren bleiben und werden häufig weltweit versandt. 

    Die Anlagen werden in der Produktionsstätte in Lieboch bei Graz in modularer Bauweise mit modernsten Bauteilen hergestellt und unter sterilen Bedingungen an Produktionsstätten in ganz Europa und auch weltweit versandt, wo sie von qualifizierten Mitarbeitern und Ingenieuren aufgebaut und eingerichtet werden. Der Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,5 Mio. EUR mit einer EU-Garantie von 50 % wurde in Österreich im Rahmen des RSI bereitgestellt und deckt den hohen Bedarf an Betriebsmitteln des Unternehmens während der langen Vorlaufzeiten bei der Anlagenentwicklung und -herstellung.

    http://www.eif.org/what_we_do/guarantees/RSI/case-studies/unicredit-bank_austria.htm

    ˗Was haben Pkw, Kräne, Bagger, Züge und Mähdrescher gemeinsam? In allen diesen Fahrzeugen werden Lager eingesetzt, um die Maschinen anzutreiben. NBI Bearings Europe ist einer der führenden Lagerhersteller in Spanien, der diese wichtigen Maschinenteile für Industriezweige wie Öl und Gas, Landwirtschaft oder auch Eisen und Stahl bereitstellt. Das Alleinstellungsmerkmal der Produkte von NBI Bearings Europe besteht in der speziellen Bauweise der Lager, die sie vor Schmutz und Feuchtigkeit schützt und dafür sorgt, dass das Schmiermittel im Inneren des Lagers bleibt. Forschung und Entwicklung bilden das Kernstück der Unternehmensstrategie, und Ingenieure verschiedener Universitäten, etwa der technischen Universitäten in Valencia und Bilbao (Deusto), erforschen neue Arten von Materialien, Techniken und Qualitätssicherungsverfahren für die Lager. NBI Bearings Europe beschäftigt derzeit 32 Mitarbeiter, die Märkte in 50 Ländern betreuen, und das Unternehmen möchte in naher Zukunft expandieren. Der Betriebsmittelkredit in Höhe von 500 000 EUR mit einer EU-Garantie von 50 % wurde in Spanien im Rahmen des RSI bereitgestellt und ermöglichte es NBI Bearings Europe, seine Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu erweitern und sechs neue Mitarbeiter für seine technischen Anlagen einzustellen.

    http://www.eif.org/what_we_do/guarantees/RSI/case-studies/bankinter_spain.htm

    Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU:

    COSME: Kreditbürgschaftsfazilität (LGF)

    Die KopfNuss GmbH aus Hamburg hat in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel ein Getränk entwickelt. Als Startfinanzierung erhielt das Unternehmen ein Darlehen über 30 000 EUR von einer Bank in Hamburg. Dank des Darlehens, das von der KfW im Rahmen des COSME-Programms garantiert wurde, konnte das Vorhaben auf den Weg gebracht werden: die Firmengründung, die Entwicklung des Prototyps und die Produktion der ersten 40 000 Flaschen. Das moderne Produkt – ein natürliches Erfrischungsgetränk ohne Zuckerzusatz und ohne Alkohol – wurde vor etwas mehr als einem Jahr von drei jungen Unternehmern auf den Markt gebracht. Nach einem Jahr ist die Produktion um das Fünffache angestiegen. Das Unternehmen ist Kooperationen mit Veranstaltern eingegangen, und die Zahl der Verkaufsstellen steigt stetig an. Dennis Redepenning, Mitbegründer der KopfNuss GmbH, erklärt dazu: „Wir werden demnächst ein zweites Produkt auf den Markt bringen und ein EU-Biosiegel für beide Produkte bekommen. Wir expandieren ständig weiter. Unser Ziel ist es, nächstes Jahr in Berlin und München vertreten zu sein.“

    http://www.euronews.com/2015/10/16/enhancing-access-to-finance-with-cosme/

    Infrastruktur und Energieeffizienz:

    Fazilität Connecting Europe / Projektanleiheninitiative

    Durch den Beitrag der Union wurde Folgendes unterstützt:

    ˗ein neues Verkehrsprojekt für die Autobahn A11 in Belgien durch eine Projektanleihe mit einem Volumen von 578 Mio. EUR sowie Beteiligungskapital in Höhe von 79,6 Mio. EUR (EU-Beitrag: 200 Mio. EUR); und

    ˗die Autobahn A7 in Deutschland durch die Ausgabe einer Projektanleihe mit einem Volumen von 429 Mio. EUR.

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52015DC0565&qid=1475681427972&from=DE

    Private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE)

    Am 26. November 2015 wurde ein Vorhaben mit der Banco Santander unterzeichnet. Das Vorhaben betrifft Energieinvestitionen im Hotelgewerbe und kann die Programme der spanischen Regierung PIMASOL und PERRER EE unterstützen. Die EIB hat ein Darlehen von 50 Mio. EUR gewährt, wobei der Höchstbetrag der für dieses Vorhaben gebundenen Sicherheiten auf 3,6 Mio. EUR festgesetzt wurde.

    Sozial- und Mikrounternehmen:

    Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument

    Miena Rust verlor 2010 ihren Job in einem Ingenieurbüro; daraufhin investierte sie in einen Nougatkocher und -schneider, entwickelte ihre eigene Rezeptur und stellte fest, dass ihr ein hervorragendes Produkt gelungen war. Im Juli 2012 wurde „Miena’s Nougat“ als Einpersonenunternehmen gegründet. Miena fertigt in ihrem Haus in Glen of Imaal im County Wicklow, Irland, von Hand edle Süßwaren aus rein natürlichen Zutaten. Zunächst verkaufte Miena ihr Sortiment an weichem Honignougat auf dem Bauernmarkt von Marley Park, im Grange Con Café in Blessington (Wicklow) und auf verschiedenen Lebensmittel- und Handelsmessen in Dublin. Seit 2014 wird Mienas Nougat in Läden wie Avoca Handweavers und Donnybrook Fair, in ausgesuchten Cafés und in mehr als 200 SuperValu-Märkten in ganz Irland vertrieben.

    http://microfinanceireland.ie/mienas-nougat/



    ZUSAMMENFASSUNG

    Der vorliegende Bericht erstreckt sich auf die Finanzierungsinstrumente der EU für die internen und externen Politikbereiche der Union, die direkt oder indirekt von der Kommission verwaltet werden.

    Er gibt einen umfassenden Überblick über die Fortschritte, die bislang bei der Umsetzung der Finanzierungsinstrumente der Zeiträume 2007-2013 und 2014-2020 erzielt wurden, und sorgt damit für Transparenz und Rechenschaft in Bezug auf die verwendeten Steuergelder. Er bestätigt, dass die zentral verwalteten Finanzierungsinstrumente eine erhebliche finanzielle Hebelwirkung entfaltet haben, und zeigt – auf der Grundlage der gegenwärtig verfügbaren Informationen – wie mittels der Instrumente die jeweiligen politischen Ziele verfolgt wurden. Weitere technische Einzelheiten sind dem Anhang zu entnehmen.

    In den folgenden Abbildungen wird die Hebelwirkung der umgesetzten Finanzierungsinstrumente in den Zeiträumen 2007-2013 und 2014-2020 zum 31. Dezember 2015 sowohl insgesamt als auch gegliedert nach Finanzierungskategorien (Fremdkapital, Beteiligungskapital und Mischfinanzierung) dargestellt.

    Für die Finanzierungsinstrumente des Zeitraums 2007-2013 ist der „Gesamtbetrag der Verpflichtungen“ als die kumulierten Mittel für Verpflichtungen für das entsprechende Finanzierungsinstrument definiert 10 . Die „freigesetzten Finanzierungen“ entsprechen dem Volumen der Mittel, die im Rahmen eines Finanzierungsinstruments über die jeweilige Finanzierungskette an förderfähige Endempfänger bereitgestellt wurden, einschließlich des Anteils des Unionsbeitrags. 11 Die „freigesetzten Investitionen“ entsprechen den vom Endempfänger zu tätigenden Investitionsausgaben, die in vielen Fällen in etwa dem Gesamtbetrag der ihm für die Investition zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich Eigenmittel, entsprechen.

    Abbildung 1: Finanzierungsinstrumente (2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: SMEG 07, EPMF-G, RSI, RSFF, LGTT, Projektanleiheninitiative, FCP-FIS, EDIF GF 1, EFSE, RSL Türkei, GIF (CIP), Marguerite, ENEF im Rahmen der EDIF, ENIF im Rahmen der EDIF, Unterstützung für FEMIP, GEEREF, EEEF, GGF, NIF, IFCA und AIF, LAIF.

    Abbildung 2: Instrumente der Fremdfinanzierung (2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: SMEG 07, EPMF-G, RSI, RSFF, LGTT, Projektanleiheninitiative, FCP-FIS, EDIF GF 1, EFSE, RSL Türkei.

    Abbildung 3: Instrumente der Beteiligungsfinanzierung (2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: GIF (CIP), Marguerite, ENEF im Rahmen der EDIF, ENIF im Rahmen der EDIF, Unterstützung für FEMIP, GEEREF.

    Abbildung 4: Instrumente der Mischfinanzierung (Fremd- und Beteiligungskapital) (2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: EEEF, GGF, NIF, IFCA und AIF, LAIF.

    Für den Zeitraum 2014-2020 stellt die „Mittelausstattung“ die für das Finanzierungsinstrument während seiner gesamten Lebensdauer vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen dar. Das „Finanzierungsziel“ ist das anvisierte Finanzierungsvolumen für förderfähige Endempfänger (ein Teil davon entfällt auf die im Rahmen von unterzeichneten Vorhaben erwarteten Finanzierungen). Das „Investitionsziel“ ist das anvisierte Volumen der Investitionsausgaben seitens förderfähiger Endempfänger (ein Teil davon entfällt auf die im Rahmen von unterzeichneten Vorhaben erwarteten Investitionsausgaben).

    Abbildung 5: Finanzierungsinstrumente (2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: COSME, LGF, EU-KMU-Initiative, EaSI, InnovFin – KMU-Bürgschaftsfazilität, CCS-Bürgschaftsfazilität, SLG-Fazilität, PF4EE, InnovFin –Großprojekte, RSDI, 2. Bürgschaftsfazilität, EFG, Eigenkapitalinstrument (CEF), InnovFin – Risikokapital für KMU, NCFF.

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge

    Abbildung 6: Instrumente der Fremdfinanzierung (2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: COSME, LGF, EU-KMU-Initiative, EaSI, InnovFin – KMU-Bürgschaftsfazilität, CCS-Bürgschaftsfazilität, SLG-Fazilität, PF4EE, InnovFin –Großprojekte, RSDI.

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge

    Abbildung 7: Instrumente der Beteiligungsfinanzierung (2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: EFG, Eigenkapitalinstrument (CEF), InnovFin KMU

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge

    Abbildung 8: Instrumente der Mischfinanzierung (Fremd- und Beteiligungskapital) (2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: NCFF

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge

    Über die Instrumente, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aus dem Unionshaushalt gefördert aber von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, wird separat Bericht erstattet. Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde jährlich zum 1. Oktober 12 ein zusammenfassender Bericht über die Durchführung der Finanzierungsinstrumente im Rahmen des EFRE und des ESF 13 veröffentlicht. Ab 2016 wird die Kommission gemäß der Dachverordnung 14 für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) Übersichten über die Fortschritte bei der Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der geteilten Verwaltung vorlegen. Die Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen im Rahmen der EFSI-Haushaltsgarantie – bei denen es sich nicht um Finanzierungsinstrumente im Sinne der Haushaltsordnung handelt – unterliegen einer getrennten Berichterstattung gemäß der EFSI-Verordnung 15 .

    Der vorliegende Bericht über die Instrumente auf EU-Ebene wird ergänzt durch eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die mit ausführlichen Angaben und tabellarischen Übersichten über die in den Zeiträumen 2007-2013 und 2014-2020 im Wege der direkten und der indirekten Mittelverwaltung umgesetzten Instrumente Aufschluss gibt.

    Abbildung 9: Finanzierungsinstrumente 2007-2013 – gesamte Mittelbindung je Zielbereich zum 31. Dezember 2015 (in Mio. EUR)

    Strategische Zielsektoren: LGTT, PBI, Marguerite, EEEF, GIF (CIP), RSI, RSFF, EPMF-G, FCP -FIS

    Strategische Zielgruppen: SMEG 07

    Strategische Zielregionen außerhalb der EU: IFCA, AIF, LAIF, GEEREF, EDIF GF 1, ENEF im Rahmen der EDIF, ENIF im Rahmen der EDIF, EFSE, GGF, SME RSLT, NIF, Unterstützung für FEMIP

    Abbildung 10: Finanzierungsinstrumente 2014-2020 – gesamte Mittelbindung je Zielbereich zum 31. Dezember 2015 (in Mio. EUR)

     Strategische Zielsektoren: CSS-Bürgschaftsfazilität, SLGF, PF4EE, RSDI, Eigenkapitalinstrument (CEF), NCFF, InnovFin – KMU-Bürgschaftsfazilität, InnovFin – L-M-Garantien, InnovFin – Risikokapital für KMU, EaSI

    Strategische Zielgruppen: COSME LFG, KMU-Initiative der EU, COSME EFG.

    Strategische Zielregionen außerhalb der EU: EDIF GF2.



    1.Strategische Zielgruppen: KMU

    Im Allgemeinen sind es KMU, für die der Zugang zu Finanzierungen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, und diese Schwierigkeiten haben seit Beginn der Finanz- und Staatsschuldenkrise noch zugenommen.

    Zur Behebung von Marktversagen, das auf Informationsasymmetrien zurückzuführen ist, wurden verschiedene Bürgschaftsfazilitäten eingerichtet, damit auch an Unternehmen mit höheren Risiken zu besseren Bedingungen größere Kreditvolumina vergeben werden können. Die Fazilitäten zielen darauf ab, die Entwicklung eines europaweiten Finanzmarkts für KMU zu unterstützen und Fälle von Marktversagen zu beheben, die angesichts ihrer Allgegenwärtigkeit besser auf EU-Ebene angegangen werden sollten. Außerdem lassen sich durch diese Fazilitäten Größenvorteile erzielen und bewährte Praktiken fördern:

    1.Die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG07) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) hat den Zugang von KMU zu Kreditfinanzierungen verbessert. Bis zum 30. September 2015 hatten im Zeitraum 2007-2015 insgesamt mehr als 377 000 KMU garantierte Darlehen in Höhe von 20 Mrd. EUR in Anspruch genommen, und die Anzahl steigt weiter;

    2.Die COSME-Kreditbürgschaftsfazilität ist die Nachfolgefazilität der SMEG07 und bietet KMU gedeckelte Garantien für Fremdfinanzierungen über Darlehen oder Leasing. Auf diese Weise sollen die besonderen Schwierigkeiten verringert werden, mit denen leistungsfähige KMU bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln konfrontiert sind, da mit ihnen ein hohes Risiko verbunden wird oder sie keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Bis Ende 2015 hatte der Europäische Investitionsfonds (EIF) die Due-Diligence-Verfahren abgeschlossen und mit 26 Finanzintermediären Bürgschaftsvereinbarungen über einen Betrag von insgesamt mehr als 7 Mrd. EUR unterzeichnet. Schätzungen zufolge werden sich die gesamten für 2014-2020 mobilisierten Finanzmittel kumulativ auf 14,3 bis 21,5 Mrd. EUR belaufen und 220 000 bis 330 000 KMU erreichen;

    3.Die KMU-Initiative der EU wurde als Krisenreaktionsinstrument konzipiert und bietet unbegrenzte Garantien und/oder Verbriefungen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU, einschließlich innovativer KMU und KMU mit hohem Risiko. Es handelt sich um ein gemeinsames Instrument, das COSME-Mittel und Horizont-2020-Mittel in Zusammenarbeit mit EIB/EIF mit EFRE- und ELER-Mitteln der Mitgliedstaaten kombiniert, um so zusätzliche Darlehen für KMU zu generieren. Ein erstes Garantieinstrument der KMU-Initiative wurde mit Spanien eingerichtet. Zusammen mit den zugesagten EFRE-Mitteln und Horizont-2020-Mitteln in Höhe von 692 Mio. EUR dürfte das Volumen der in Spanien geförderten neuen Darlehen für KMU in allen Regionen Spaniens 5 723 Mio. EUR erreichen. Malta hat sich als zweiter EU-Mitgliedstaat für die Teilnahme am Instrument für unbegrenzte Garantien im Rahmen der SMEI entschieden. Maltas EFRE-Beitrag in Höhe von 15 Mio. EUR wird KMU-Finanzierungen mit einem Volumen von mehr als 60 Mio. EUR unterstützen.

    Auch bei der Eigenkapitalbeschaffung stehen KMU vor besonderen Herausforderungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die durch europäisches Risikokapital finanzierten Private-Equity-Geschäfte im Zeitraum 2008-2014 zurückgegangen sind und dadurch weniger Kapital mobilisiert wurde, die Investitionshöhe (trotz einer leichten Erholung im Jahr 2014) gesunken ist und sich die Veräußerungsbedingungen verschlechtert haben und nach wie vor Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern bestehen, sodass die Abhängigkeit von der Unterstützung durch öffentliche Investoren nun noch größer ist.

    Die Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene ist sehr wichtig, um diese Fragmentierung zu beseitigen. Zur Stärkung des Binnenmarkts für Risikokapital wurden mehrere Fazilitäten für Eigenkapitalfinanzierungen eingerichtet, die dazu beitragen sollen, Marktversagen (insbesondere im Zusammenhang mit jungen KMU, die das Potenzial haben, ein hohes Wachstum zu erzielen) zu beseitigen, Innovationen auf den Markt zu bringen und Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung zu schaffen:

    1.Die Eigenkapitalfazilität für Wachstum (EFG) im Rahmen von COSME soll als Nachfolgerin von GIF 2 die Inanspruchnahme und Bereitstellung von Eigenkapital für KMU in der Expansionsphase fördern. Für den Zeitraum 2014-2020 dürfte die indikative Mittelbindung in Höhe von 546 Mio. EUR Risikokapitalinvestitionen in der Größenordnung von 2,6 bis 3,9 Mrd. EUR für etwa 360 bis 540 KMU unterstützen.

    Abbildung 11: Finanzierungsinstrumente für KMU (2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: SMEG 07.

    Abbildung 12: Finanzierungsinstrumente für KMU (2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: LGF von COSME, KMU-Initiative der EU, EFG von COSME.

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge

    2.Strategische Zielsektoren: Materielle und immaterielle Infrastruktur

    Zu den strategischen Sektoren zählen Infrastruktursektoren im weitesten Sinne, die sowohl materielle als auch immaterielle Infrastrukturen wie Forschung und Innovation umfassen.

    2.1.Forschung und Innovation (FuI)

    Ob größere, etablierte FuI-orientierte Unternehmen Probleme beim Zugang zu Fremdfinanzierungen für Innovationsprojekte haben, lässt sich nicht eindeutig feststellen und ist methodisch schwieriger zu ermitteln. Aus einer neueren ökonometrischen Studie 16 sowie empirischen Erfahrungen geht jedoch hervor, dass die Nachfrage nach FuI-Fremdfinanzierungen das derzeitige Angebot bei weitem übersteigt.

    Um dem FuI-Finanzierungsbedarf zu begegnen, der sich auf nationaler Ebene kaum vollständig decken lässt, hat die Europäische Kommission im Rahmen von Horizont 2020 die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (2007-2013) sowie InnovFin – Großprojekte, InnovFin – Wachstumsfinanzierung für Midcap-Unternehmen und InnovFin – Garantien für Midcap-Unternehmen aufgelegt:

    1.Die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (2007-2013) bietet Darlehen und Hybrid- oder Mezzaninkapital zur Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung für FuI-Projekte. Durch den Beitrag der Union zur RSFF in Höhe von 961 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2015 wurden Tätigkeiten mit einem Volumen von über 10,22 Mrd. EUR gefördert (erwartetes Volumen: 11,31 Mrd. EUR);

    2.Der Darlehensdienst für FuI im Rahmen von Horizont 2020 (2014-2020) ist das Nachfolgeinstrument der RSFF und bietet ebenfalls Darlehen und Hybrid- oder Mezzaninkapital zur Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung für FuI-Projekte. Im Zeitraum 2014-2020 soll der EU-Beitrag von 1 060 Mio. EUR für die Mobilisierung von Finanzmitteln in Höhe von 13 250 Mio. EUR zugunsten der Endempfänger sorgen. Bis Ende 2015 wurden durch die EU-Beiträge von insgesamt 645,5 Mio. EUR bereits Finanzierungen in Höhe von 2 399,2 Mio. EUR unterstützt;

    3.Das Risikoteilungsinstrument (RSI) des 7. Rahmenprogramms ist ein spezielles Bürgschaftsinstrument für Darlehen und Leasingfinanzierungen, um die Finanzierungslücke zu schließen, der innovative KMU und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung (Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten) gegenüberstehen. Bislang wurden durch das Instrument knapp 2,34 Mrd. EUR in Form von Bürgschaften und Rückbürgschaften für 37 Banken und Bürgschaftsgesellschaften bereitgestellt, die dadurch wiederum schätzungsweise bis zu 4 000 innovative KMU und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung unterstützen können. Bis Ende 2015 wurden Finanzierungsmittel in Höhe von über 2,3 Mrd. EUR bereitgestellt; der Beitrag der Union belief sich auf 270 Mio. EUR;

    4.Die InnovFin – KMU-Bürgschaftsfazilität im Rahmen von Horizont 2020, die Nachfolgefazilität für innovative KMU und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung für 2014-2020, soll ein Gesamtdarlehensvolumen von rund 9,5 Mrd. EUR mobilisieren; der Beitrag der Union beträgt etwa 1 060 Mio. EUR. Bis 2015 dürfte der Gesamtwert der durch den Beitrag der Union unterstützten Finanzierungen bei rund 3,7 Mrd. EUR liegen, wovon 310 Mio. EUR bereits bereitgestellt wurden;

    5.Die Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) soll die Verfügbarkeit von Eigenkapital für innovative KMU in der Frühphase (GIF 1) und in der Expansionsphase (GIF 2) verbessern. Bis Ende 2015 wurden 43 Risikokapitalfonds und 437 Endempfänger durch Netto-Mittelbindungen aus dem Unionshaushalt von insgesamt 625,2 Mio. EUR unterstützt, wodurch nahezu 1,25 Mrd. EUR an Eigenkapital erschlossen wurde;

    6.Das Instrument InnovFin – Risikokapital für KMU im Rahmen von Horizont 2020 soll als Nachfolger von GIF 1 in der Frühphase den Zugang von FuI-orientierten KMU und kleinen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung zu Risikokapital verbessern. Für den Zeitraum 2014-2020 werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 460 Mio. EUR gebunden, die Eigenkapitalfinanzierungen im Umfang von rund 2,7 Mrd. EUR erschließen sollen.

    2.2.Infrastruktur, Klimaschutz, Umwelt und Energieeffizienz

    Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastrukturen sind für Entwicklung und nachhaltiges Wachstum von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Situationen, in denen Privatunternehmen unterschiedlicher Größe und öffentliche Stellen zusammenarbeiten, um die angestrebten Ziele zu verwirklichen. Infrastrukturen tragen dazu bei, die Produktivität der Wirtschaft zu erhöhen, das Wachstum anzukurbeln und die Vernetzung des Binnenmarktes zu erleichtern.

    Darüber hinaus werden Energieeffizienz und Energieeffizienzförderung in der Union immer wichtiger, insbesondere im Hinblick auf das Kernziel einer Emissionsverringerung um 20 % bis 2020 und die nächsten Ziele über diesen Zeitpunkt hinaus.

    Die für diese Sektoren relevanten Finanzierungsmaßnahmen der EU sollen dazu beitragen, Mängel auf den europäischen Kapitalmärkten zu beheben. Zu den 2007-2013 eingeleiteten oder für 2014-2020 geplanten EU-Programmen im Zusammenhang mit Finanzierungsinstrumenten für verschiedene Teilsektoren (Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Energieeffizienz, einschließlich umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen, und IKT) zählen:

    1.Das Kreditgarantieinstrument für Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (LGTT), ein Fremdfinanzierungsinstrument zur Finanzierung von Projekten im Bereich der transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze. Zum 31. Dezember 2015 beläuft sich die Summe der ausstehenden Garantien des LGTT-Instruments auf 472 Mio. EUR und deckt fünf Projekte ab, in deren Rahmen Investitionen (Eigenkapital, Kredite, Zuschüsse) in Höhe von 11,6 Mrd. EUR getätigt werden sollen. Die Ex-post-Bewertung der Kommission aus dem Jahr 2014 ergab, dass die Anwendung des LGTT-Instruments sich als positiv erwiesen hat, die Auswirkungen jedoch nicht ausreichen, um die allgemeineren Ziele umzusetzen;

    2.Im Rahmen der Fazilität Connecting Europe (CEF):

    a.die Projektanleiheninitiative (PBI, MFF 2007-2013), die kapitalmarktgestützte Finanzierungen für Infrastrukturprojekte im Bereich der transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und Breitbandnetze fördern soll. Bislang wurden im Rahmen der PBI-Pilotphase mehrere Transaktionen zum finanziellen Abschluss gebracht:

    I.Ende 2015 hatten die durch einen Beitrag der Union von 230 Mio. EUR unterstützten Projekte zur Bonitätsverbesserung der Projektanleihen (PBCE) bereits dazu beigetragen, Finanzierungen in Höhe von 335 Mio. EUR für fünf Projekte bereitzustellen und hatten somit erheblichen Einfluss auf die Realwirtschaft der EU; die Gesamtinvestitionen lagen bei fast 3 Mrd. EUR;

    II.durch den Beitrag der Union zu TEN-V wurde Folgendes unterstützt:

    -der Hafen von Calais (Unterzeichnung im Juli 2015). Die Gesamtkosten des Projekts von 863 Mio. EUR wurden durch eine Projektanleihe im Umfang von 504 Mio. EUR und Mittel aus anderen Quellen in Höhe von 358 Mio. EUR finanziert. Die PBCE-Unterstützung beläuft sich auf insgesamt 50 359 000 EUR;

    -der Bau der Autobahn A11 in Belgien. Die Gesamtkosten des Projekts von 657,5 Mio. EUR wurden durch eine Projektanleihe im Umfang von 577,9 Mio. EUR und Eigenkapital in Höhe von 79,6 Mio. EUR finanziert; die PBCE-Unterstützung belief sich auf 115 580 000 EUR;

    -der Bau der Autobahn A7 in Deutschland. Die Gesamtkosten des Projekts von 772,6 Mio. EUR wurden teilweise durch eine Projektanleihe im Umfang von 429,1 Mio. EUR finanziert; die PBCE-Unterstützung beläuft sich auf insgesamt 85 827 400 EUR; und

    III.darüber hinaus wurde durch einen EU-Beitrag von 20 Mio. EUR für den IKT-Sektor eine Bonitätsverbesserung in Höhe von ca. 38 Mio. EUR erzielt, die eine Anleiheemission eines französischen Breitbandanbieters im Umfang von 189 Mio. EUR unterstützt hat;

    b.das Kreditfinanzierungsinstrument auf Risikoteilungsbasis (CEF), das auf Vorhaben von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehrs-, Breitband- und Energienetze abzielen wird. Seit 2015 baut das Instrument auf der bestehenden Projektanleiheninitiative und dem Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben auf. Unter der Annahme, dass die gesamte Mittelausstattung in Höhe von 2,4 Mrd. EUR für das Instrument verfügbar wird, könnten dank des Beitrags der Union Mittel in Höhe von insgesamt 18 bis 45 Mrd. EUR erschlossen werden;

    c.das Eigenkapitalinstrument (CEF) zielt darauf ab, durch die Einrichtung eines Breitbandinvestitionsfonds Finanzierungen für Breitbandinvestitionen von KMU zu unterstützen. Für den Zeitraum 2014-2020 werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR gebunden.

    3.Das im Rahmen des LIFE-Programms finanzierte Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE), das u. a. eine Fazilität mit Risikoteilung umfasst, die das Kreditrisiko verringern soll, dem Finanzintermediäre bei der Vergabe von Darlehen an den Energieeffizienzsektor ausgesetzt sind, und das technische Hilfe für Finanzintermediäre für den Aufbau eines neuen Marktsegments bieten soll. Der Beitrag der Union von 80 Mio. EUR soll Investitionen in Höhe von insgesamt bis zu 540 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2017 unterstützen. Auf der Grundlage der ersten drei im Jahr 2015 unterzeichneten Vorhaben (Tschechische Republik, Spanien und Frankreich) und der bestehenden Pipeline strebt die EIB nun neue Investitionen in Energieeffizienz im Umfang von 1 Mrd. EUR an;

    4.Der Europäische Fonds 2020 für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur („Fonds Marguerite“), ein europaweiter Beteiligungsfonds für Infrastrukturinvestitionen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Verkehr (TEN-V), Energie (TEN-E) und erneuerbare Energien. Der Beitrag der Union in Höhe von 80 Mio. EUR soll Finanzierungen von rund 10 Mrd. EUR unterstützen. Davon wurden bereits 4,9 Mrd. EUR in Form von Eigenkapital- und Fremdfinanzierungen mobilisiert. Bis zum 31. Dezember 2015 waren im Rahmen des Fonds Eigenkapitalinvestitionen in Höhe von 295 Mio. EUR für drei TEN-V-Vorhaben und sieben Projekte im Bereich erneuerbare Energien zugesagt worden;

    5.Der Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF), der aus dem Europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) hervorgegangen ist und in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und umweltfreundlicher städtischer Nahverkehr investiert. Bis Ende Dezember 2015 hatte der Fonds bereits einen Beitrag der Union von 125 Mio. EUR erhalten, der eine Zuweisung von Mitteln im Höhe von 120 Mio. EUR für 10 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 219 Mio. EUR ermöglichte. Die technische Hilfe im Rahmen des EEEF hat sich als nützlich erwiesen, um Behörden bei der Vorbereitung von Projekten zu unterstützen, die in weiterer Folge finanziert werden sollen.

    6.Die Finanzierungsfazilität für Naturkapital (NCFF), die einnahmengenerierende oder kosteneinsparende Pilotprojekte finanziert, die die Erhaltung, Wiederherstellung, Bewirtschaftung und Stärkung des Naturkapitals zum Nutzen der Unionsziele in den Bereichen Natur, Biodiversität und Anpassung an den Klimawandel fördern sollen. Der Beitrag der Union zur Pilotphase soll sich auf 60 Mio. EUR belaufen, wovon die Hälfte bereits gebunden worden ist.

    2.3.Sozial- und Mikrounternehmen

    Angesichts des Zusammenhangs zwischen sozialem Kapital und Wirtschaftswachstum sollte Sozialunternehmen – als einer der Gruppen von Unternehmen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten haben – besondere Aufmerksamkeit zukommen. In erster Linie streben Sozialunternehmen an, messbare und positive soziale Auswirkungen zu erzielen.

    Sozialunternehmen sind nicht vorrangig auf die Gewinnmaximierung ausgerichtet und stehen daher beim Zugang zu Finanzmitteln größeren Problemen gegenüber, da traditionelle Banken bei der Kreditvergabe an Sozialunternehmen sehr zurückhaltend sind und Schwierigkeiten haben, deren Geschäftspläne zu bewerten.

    Die meisten Sozialunternehmen sind klein oder sehr klein und suchen auf dem Mikrofinanzierungsmarkt nach Finanzierungsmöglichkeiten. Der Mikrofinanzierungssektor in Europa ist mit einem stetigen Rückgang der Kreditvergabe durch Banken und der begrenzten Fähigkeit der nationalen Regierungen konfrontiert, Mikrofinanzierungen zu unterstützen; gleichzeitig besteht eine hohe Nachfrage nach Mikrofinanzierungen am Markt. Dies bedeutet, dass nach wie vor Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind und Risikoteilungs- und Finanzierungslösungen für Institute, die Mikrokredite vergeben, bereitgestellt werden müssen.

    Insbesondere haben im Auftrag der Kommission durchgeführte Studien gezeigt, dass es aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten notwendig ist, inklusives Unternehmertum als Möglichkeit zur (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern und die Bereitstellung von Mikrodarlehen in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument darstellt. 17 Da so viele institutionelle Akteure involviert und die angebotenen Produkte stark diversifiziert sind, müssen für Mikro- und Sozialunternehmen spezifische Finanzierungsfazilitäten zur Verbesserung des Zugangs zu Darlehen bereitgestellt werden, denn diese Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, sind jedoch nach wie vor mit noch mehr Finanzierungsschwierigkeiten konfrontiert als andere KMU:

    1.Das Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument (2010-2013), das Folgendes umfasst:

    a.eine Bürgschaftsfazilität, die bis zu 20 % der gedeckelten Garantien für Portfolios aus Mikrodarlehen, die von Finanzintermediären gewährt wurden, bereitgestellt hat; und

    b.den Fonds Commun de Placement - Fonds d’Investissement Spécialisé, einen spezialisierten Investmentfonds zur Verbesserung des Zugangs zu Mikrofinanzierungen durch verschiedene Finanzprodukte (insbesondere Darlehen).

    Bis zum 30. September 2015 wurden im Rahmen dieser Instrumente Endempfängern 45 999 Mikrodarlehen in Höhe von insgesamt 390 Mio. EUR gewährt (ursprünglich sollten 46 000 Mikrodarlehen in Höhe von 500 Mio. EUR bis 2018 vergeben werden). Die Fazilität ist auf einem guten Weg, dieses ursprüngliche Ziel zu erreichen, da bis 2018 die Vergabe neuer Darlehen vorgesehen ist;

    2.Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum soll aufbauend auf den vorstehenden Instrumenten den Zugang zu Mikrofinanzierungen für sozial schwache Gruppen und Mikrounternehmen durch die Unterstützung von Kleinstkreditgebern verbessern und die Entwicklung von Sozialunternehmen unterstützen. Der geplante Beitrag der Union von 96 Mio. EUR soll Gesamtinvestitionen in Höhe von 528 Mio. EUR für Endempfänger unterstützen.

    2.4.Bildungssektor und Kultur- und Kreativbranche

    Bildung ist eine Form des Aufbaus von Humankapital und stellt damit eine Hauptquelle des Wirtschaftswachstums dar. Darüber hinaus kann Bildung auch zu sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt beitragen, wenn etwa Studierende mit unterschiedlichem sozialen und ökonomischen Hintergrund Zugang zu Bildung haben. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Mobilität von Studierenden die soziale und wirtschaftliche Entwicklung wesentlich beeinflusst.

    Die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen ist ein neues EU-Finanzierungsinstrument des Programms Erasmus+ und soll die Mobilität, Gerechtigkeit und Exzellenz im Studium durch Garantien fördern, die Finanzinstituten gewährt werden, die Studierenden im Rahmen von Erasmus+ Master-Darlehen zur Finanzierung eines Masterstudiengangs in einem anderen Land bieten.

    Im Jahr 2015 lief das Programm an, die ersten Banken unterzeichneten Vereinbarungen mit der Garantiefazilität und stellten Master-Darlehen im Umfang von bis zu 60 Mio. EUR bereit. Die ersten durch Erasmus+ garantierten Darlehen wurden 2015 ausgezahlt. Der geplante Beitrag der Union von 517 Mio. EUR für 2014-2020 soll Darlehen in Höhe von bis zu 3 Mrd. EUR unterstützen, die rund 200 000 Studierenden zugutekommen.

    Die Bürgschaftsfazilität für den Kultur- und Kreativsektor aus dem Programm „Kreatives Europa“ wird Banken, die mit KMU der Kultur- und Kreativbranche zu tun haben, Garantien gewähren und dadurch die Finanzierungskapazitäten in diesen Sektoren stärken. Das Programm wird 2016 beginnen, und die zusätzlichen Darlehen für diesen Bereich, die durch einen Beitrag der Union von 121 Mio. EUR unterstützt werden, dürften einen Gesamtwert von schätzungsweise rund 690 Mio. EUR haben.

    Abbildung 13: Finanzierungsinstrumente für strategische Sektoren (2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: EPMF-G, RSI, RSFF, LGTT, PBI, FCP-FIS, GIF, Marguerite, EEEF.

    Abbildung 14: Finanzierungsinstrumente für strategische Sektoren (2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: EaSI, InnovFin – KMU-Bürgschaftsfazilität, Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche, SLGF, PF4EE, InnovFin –Garantien für Midcap-Unternehmen, RSDI, Eigenkapitalinstrument (CEF), InnovFin – Risikokapital für KMU, NCFF

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge


    3.Strategische Zielregionen: Regionen außerhalb der EU

    3.1.Beitrittsländer 18

    Der Zugang zur Darlehensfinanzierung ist nach wie vor eines der größten Probleme für KMU in den Ländern des westlichen Balkans, auch wenn sich die KMU dort als effizientestes Segment im Rahmen des wirtschaftlichen Wandels erweisen und zu einem wichtigen Motor für Wachstum und Beschäftigung werden. Für KMU in der Frühphase, die noch keine finanzielle Erfolgsbilanz vorlegen können, ist es praktisch unmöglich, Zugang zu Bankenfinanzierungen zu erhalten. Für den Energiesektor scheint der Zugang zu Finanzierungen generell schwierig zu sein. Diese Schwierigkeiten werden durch folgende Instrumente angegangen:

    1.Die Bürgschaftsfazilität im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan (EDIF GF1) soll das sozioökonomische Wachstum stärken, indem die Voraussetzungen für die Entstehung und das Wachstum von innovativen KMU und von KMU mit hohem Potenzial gefördert werden. Der Beitrag der Union zur EDIF GF1 von fast 22 Mio. EUR dürfte Finanzierungen im Umfang von insgesamt knapp 118 Mio. EUR unterstützen;

    2.Die Bürgschaftsfazilität II im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan (EDIF GF2), die auf EDIF GF1 aufbaut, soll das sozioökonomische Wachstum stärken, indem die Voraussetzungen für die Entstehung und das Wachstum von innovativen KMU und von KMU mit hohem Potenzial gefördert werden. Der Beitrag der Union zur EDIF GF2 von 17,5 Mio. EUR dürfte Finanzierungen von insgesamt mehr als 94,5 Mio. EUR unterstützen;

    3.Der Fonds für Unternehmensentwicklung (ENEF) im Rahmen der EDIF zielt auf die Förderung des sozioökonomischen Wachstums in der Region durch die Schaffung von Voraussetzungen für die Entstehung und das Wachstum von innovativen KMU und von KMU mit hohem Potenzial in der Früh- und Entwicklungsphase ab. Der Finanzbeitrag der EU von 11 Mio. EUR soll einen Gesamtfinanzierungs- bzw. -investitionsbetrag in Höhe von 77 Mio. EUR (einschließlich des Beitrags aus der zusätzlichen Kofinanzierungsfazilität der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)) nach der ersten Schließung mobilisieren. Nach der zweiten Schließung soll der Gesamtfinanzierungs- bzw. -investitionsbetrag sich auf rund 110 Mio. EUR belaufen (einschließlich des Beitrags der EBWE);

    4.Der Fonds für Unternehmensinnovation (ENIF) im Rahmen der EDIF unterstützt das sozioökonomische Wachstum im westlichen Balkan durch die Schaffung der Voraussetzungen für die Entstehung und das Wachstum innovativer KMU in der Frühphase. Der Beitrag der Union von 21,2 Mio. EUR soll Finanzierungen in Höhe von bis zu 50 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020 unterstützen;

    5.Der Europäische Fonds für Südosteuropa (EFSE) ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die darauf abzielt, Kapital aus dem Privatsektor anzuziehen und an Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Haushalte weiterzuleiten. Der Beitrag der Union in Höhe von knapp 88 Mio. EUR hat bisher einen Gesamtfinanzierungsbetrag von 3,8 Mrd. EUR für nahezu 599 000 Empfänger in der Region der Beitrittsländer mobilisiert;

    6.Der Green for Growth Fund (GGF) stellt Finanzierungsmittel speziell für Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereit, um die Zielländer dabei zu unterstützen, die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch zu verringern. Der Beitrag der Union von 38,6 Mio. EUR soll erwartete Finanzierungen im Umfang von 368 Mio. EUR für Endempfänger unterstützen. Bisher hat die Fazilität über 32 Partnereinrichtungen in elf Partnerländern 289 Mio. EUR an Finanzierungsmitteln für mehr als 18 000 Endempfänger bereitgestellt.

    7.Die KMU-Fazilität zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung in der Türkei dient der Abfederung der Auswirkungen der Krise auf KMU und der Förderung der Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung in der Türkei. Der Beitrag der Union von 30 Mio. EUR hat bislang einen Finanzierungsbetrag von insgesamt bis zu 300 Mio. EUR für 265 Endempfänger mobilisiert.

    3.2.Nachbarschaftsländer 19

    Durch EU-finanzierte Programme sollen u. a. ein nachhaltiges, integratives Wachstum und ein günstiges Investitionsklima in den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) gefördert werden. Die EU verfolgt die mit ihrer Nachbarschaftspolitik verbundenen strategischen Ziele – Aufbau besserer Verkehrs- und Energieverbundnetze zwischen der Union und den Nachbarländern, Beseitigung von Gefahren für unsere gemeinsame Umwelt und Förderung eines intelligenten Wachstums durch Unterstützung für KMU – durch folgende Maßnahmen:

    1.Die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF), die darauf abzielt, bessere und nachhaltigere Energie- und Verkehrsverbindungen zwischen der EU und den Nachbarschaftsländern sowie zwischen den Nachbarschaftsländern untereinander zu schaffen, die Energieeffizienz und die Nachfragesteuerung zu verbessern, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern und die Energiesicherheit zu stärken, Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen auf den Weg zu bringen und Gefahren für die Umwelt im weiteren Sinne anzugehen sowie ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum durch die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, des Sozialsektors, einschließlich der Entwicklung des Humankapitals, und der Entwicklung der kommunalen Infrastruktur zu fördern. Im Zeitraum 2008-2015 konnten durch den Beitrag der Union von ca. 1 454 Mio. EUR Finanzierungen in Höhe von knapp 13,8 Mrd. EUR erschlossen werden (einschließlich 12,3 Mrd. EUR von europäischen Finanzinstitutionen). Die Projektgesamtkosten lagen bei schätzungsweise 28,8 Mrd. EUR;

    2.Durch die Unterstützung der Fazilität Europa-Mittelmeer für Investitionen und Partnerschaft (FEMIP) wird Kapital für den Privatsektor in den Mittelmeerpartnerländern zu gleichen Bedingungen wie für andere kommerzielle Investoren in der Region bereitgestellt und für die Gründung, Umstrukturierung oder Expansion von Unternehmen verwendet. Der Beitrag der Union beträgt derzeit insgesamt 224 Mio. EUR und unterstützt Finanzierungen im Umfang von über 6,7 Mrd. EUR.

    3.3.Länder, die im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) förderfähig sind

    In einigen Ländern außerhalb der EU sind der unterentwickelte KMU-Sektor, mangelhafte Infrastrukturen und unzureichende Investitionen in Gesundheit, Bildung und Umweltschutz oftmals auf das Fehlen eines gut funktionierenden institutionellen Rahmens zurückzuführen, der die Eigentumsrechte schützt, Marktversagen beseitigt und Anreize für private Initiativen setzt. Die größte Herausforderung für das auswärtige Handeln der EU ist es, solche Probleme durch die Finanzierung von geeigneten KMU, Infrastrukturen und produktiven Investitionen anzugehen. Die Finanzierung erfolgt über die folgenden Instrumente:

    1.Die Investitionsfazilität für Zentralasien (IFCA) und die Investitionsfazilität für Asien (AIF) dienen der Förderung von Investitionen und wichtigen Infrastrukturen, wobei der Schwerpunkt auf einer besseren Energieinfrastruktur, höherem Umweltschutz und Wachstum von KMU liegt. Die veranschlagten Mittel belaufen sich derzeit auf insgesamt 287,6 Mio. EUR. Bis dato wurden durch die EU-Beiträge zur IFCA von 119 Mio. EUR Investitionen von rund 828 Mio. EUR mobilisiert, während durch die Beiträge zur AIF in Höhe von 89 Mio. EUR Investitionen von etwa 2 631 Mio. EUR erschlossen wurden;

    2.Die Investitionsfazilität für Lateinamerika (LAIF) dient der Förderung von Investitionen und Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Umwelt und unterstützt Entwicklungen im sozialen und privaten Sektor in lateinamerikanischen Ländern. Im Zeitraum 2010-2015 wurden im Rahmen der LAIF Finanzierungsmittel in Höhe von 232 Mio. EUR für 28 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt fast 6,9 Mrd. EUR (mit einem Beitrag von förderfähigen EFI von rund 3,3 Mrd. EUR) bereitgestellt. Die LAIF wurde 2014 für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 mit einer ersten Zuweisung von 30 Mio. EUR neu aufgelegt; die geplante Mittelausstattung für den gesamten Zeitraum 2014-2020 beläuft sich auf insgesamt 320 Mio. EUR;

    3.Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF) zielt auf die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Entwicklungs- und Transformationsländern ab. Ende 2015 beliefen sich die durch den Beitrag der Union von 81 Mio. EUR unterstützten Investitionen auf insgesamt rund 892 Mio. EUR.

    Abbildung 15: Finanzierungsinstrumente für Regionen außerhalb der EU 2007-2013) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: EDIF GF1, EFSE, SME RSLT, ENEF im Rahmen der EDIF, ENI im Rahmen der ENEF, Unterstützung für FEMIP, GEEREF, GGF, NIF, IFCA-AIF, LAIF.

    Abbildung 16: Finanzierungsinstrumente für Regionen außerhalb der EU 2014-2020) zum 31. Dezember 2015 (in Mrd. EUR)

    Berücksichtigte Instrumente: EDIF GF2.

    Einschließlich Aktualisierungen der ursprünglichen Mittelausstattung und der betreffenden Finanzierungs- und Investitionsbeträge



    SCHLUSSFOLGERUNG

    Während der Finanzkrise hatten wichtige Wirtschaftssektoren nur beschränkt Zugang zu Finanzmitteln. Doch auch nach der Krise bestehen weiterhin Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvolumen und den Bedingungen für eine Finanzierung, insbesondere für anfällige Mitgliedstaaten und Zielgruppen; dies ist auch auf die krisenbedingte Verringerung des Fremdkapitalanteils und die Fragmentierung des Finanzmarkts zurückzuführen.

    Wie vorstehend dargelegt, haben die Finanzierungsinstrumente der EU sich bei der Bewältigung dieser Herausforderungen als wirksam und kosteneffizient erwiesen. Die Kommission hat sich bereits klar dafür ausgesprochen, derartige Instrumente in größerem Umfang einzusetzen. Sie wird auch die Möglichkeit prüfen, die vorhandenen Instrumente zu stärken oder neue Instrumente aufzulegen, um etwaigen Marktlücken oder suboptimalen Investitionsbedingungen entgegenzuwirken, wenn eine marktgestützte Finanzierung mit einer EU-Garantie, eine Kapitalbeteiligung oder eine Risikoteilung am besten geeignet zu sein scheint, um Abhilfe zu schaffen.

    Darüber hinaus wird sich die Kommission auch weiterhin dafür einsetzen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem höheren Maß an Sicherheit für die Haushaltsbehörde im Hinblick auf die Berichterstattung, Überwachung und Rechnungsprüfung einerseits und einem höheren Maß an Effizienz bei der Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten andererseits gewahrt wird. Zu diesem Zweck wurden bereits wichtige Arbeiten unternommen. So enthält der derzeitige Rahmen für die Umsetzung der Instrumente im Zeitraum 2014-2020 solide Bestimmungen über die technischen Anforderungen, die Transparenz, interne Kontrollen sowie das interne Audit und die Berichterstattung. Auch die Vergütung der beauftragten Stellen wurde an die tatsächliche Leistung gekoppelt und kohärent und angemessen gedeckelt, um deren Interessen stärker den politischen Zielen der EU anzunähern.

    Des Weiteren wurden Verfahrensvorschriften für zentral verwaltete Instrumente festgelegt, um sicherzustellen, dass der Beitrag der Union vollständig investiert wird und die Zahlungen an die beauftragten Stellen laufend den besonderen operationellen Erfordernissen des jeweiligen Instruments angepasst werden. Für Instrumente, die von den Mitgliedstaaten unter Verwendung von EU-Haushaltsmitteln im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung eingerichtet und verwaltet werden, wurden Vorschriften festgelegt, um die Zahlung von Mitteln an die Unterstützung zu koppeln, die tatsächlich von den Finanzintermediären an die Endempfänger weitergeleitet wird.

    Die Kommission überprüft derzeit den Rechtsrahmen, um ggf. unnötige Bürokratie in der ersten Phase der Umsetzung abzubauen und bei der Konzipierung von Finanzierungsinstrumenten stärker den effizientesten und aktuellen Marktpraktiken Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission Zwischenbewertungen der einzelnen Instrumente gemäß den sektorbezogenen Rechtsgrundlagen vornehmen. Ebenso schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Bestimmungen der Haushaltsordnung über Finanzierungsinstrumente vor, um den Erfahrungen und der Marktpraxis besser Rechnung zu tragen, den Verwaltungsaufwand abzubauen und die Umsetzung weiter zu erleichtern.

    (1)

    Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

    (2)

    COM (2015)565 vom 13.11.2015; COM (2014)686 vom 30.10.2014.

    (3)

    Insbesondere die Arbeitsunterlage auf der Grundlage des Artikels 38 Absatz 5 der Haushaltsordnung und das Dokument mit den Angaben nach Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung.

    (4)

    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

    (5)

    Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).

    (6)

    Zwar unterliegt der EFSI eigenen Berichterstattungsabläufen, die in der EFSI-Verordnung (siehe unten) dargelegt sind, doch betreffen einige Initiativen im Zusammenhang mit dem EFSI aktuelle Finanzierungsinstrumente (z. B. COSME, InnovFin und EaSI) und werden daher in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die dem vorliegenden Bericht beiliegt, behandelt.

    (7)

    Siehe Aktionsplan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vom 30.9.2015, COM(2015) 468 final.

    (8)

    Die Mittelausstattung für den Zeitraum 2014-2020 spiegelt unter Umständen noch nicht die Dotierung neuer Instrumente wider, die für Beitritts- und Nachbarschaftsländer oder für Länder aufgelegt werden könnten, die unter das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit fallen.

    (9)

    Die voraussichtlichen Finanzierungs- und Investitionsvolumen erfassen bislang nur die Beträge, die sich aus bereits unterzeichneten Verträgen zwischen betrauten Einrichtungen und Finanzintermediären/Endempfängern ergeben.

    (10)

    Diese Verpflichtungen umfassen nicht nur die bei der Haushaltsaufstellung zugewiesenen Mittel, sondern auch andere Haushaltsmittel wie EWR-Beiträge, Zugangsbeiträge aus Drittländern für die Teilnahme an den Finanzierungsinstrumenten oder innerhalb des EU-Haushalts an das jeweilige Finanzierungsinstrument übertragene Beträge.

    (11)

    D. h. der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen.

    (12)

    Der Bericht für 2014 ist auf folgender Website abrufbar:

    http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/thefunds/fin_inst/pdf/summary_data_fei_2014.pdf

    (13)

    Abkürzungen sind dem Glossar der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

    (14)

    Artikel 46 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

    (15)

    Artikel 16-18 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017. Artikel 16 Absatz 2 sieht vor, dass die EIB, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF, dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die EIB-Finanzierungen und -Investitionen erstattet, die unter die EFSI-Verordnung fallen. Der Bericht für 2015 ist hier abrufbar: http://www.eib.org/attachments/strategies/efsi_2015_report_ep_council_en.pdf

    (16)

    Europäische Kommission, Ex-ante-Bewertung des Programms „Horizont 2020“, 2013.

    (17)

    Evers & Jung: Study on imperfections in the area of microfinance and options how to address them through an EU financial instrument (2014). http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=12485&langId=en .

    (18)

    Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Albanien. Darüber hinaus gelten Bosnien und Herzegowina und das Kosovo als zwei potenzielle Kandidatenländer. Island hat die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt und möchte nicht mehr als Kandidatenland betrachtet werden.

    (19)

    Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Republik Moldau, Marokko, Palästinensische Gebiete, Tunesien, Ukraine (Mitglieder, die in vollem Umfang an der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) teilnehmen), Algerien (verhandelt derzeit über die Teilnahme an der ENP), Belarus, Libyen und Syrien (außerhalb der meisten ENP-Strukturen); siehe auch http://eeas.europa.eu/enp/index_en.htm .

    Top

    Brüssel, den 24.10.2016

    COM(2016) 675 final

    ANHANG

    des

    BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung über die mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2015

    {SWD(2016) 335 final}


    ANHANG

    Auf den folgenden Seiten werden die Informationen zusammengefasst, die – mit Stand zum 31. Dezember 2015 – zu jedem der in Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung vorgeschriebenen zwölf Punkte verfügbar sind. Weitere Einzelheiten sind der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD) zu entnehmen.

    Es sei angemerkt, dass nach Artikel 140 Absatz 8 Buchstabe k der Haushaltsordnung zwar ein Vergleich zwischen der angestrebten und der erreichten Hebelwirkung vorgeschrieben ist, die angestrebte Hebelwirkung jedoch in Bezug auf die meisten im Zeitraum 2007-2013 eingesetzten Finanzierungsinstrumente nicht angegeben war. Daher beschränken sich die Informationen auf die erreichte Hebelwirkung, deren Berechnung in dem betreffenden Abschnitt der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beschrieben ist. 1 Bei der erreichten Hebelwirkung handelt es sich in vielen Fällen noch nicht um den endgültigen Wert, da die Zahl der Endempfänger noch weiter zunimmt. Für laufende Instrumente wird neben der angestrebten Hebelwirkung die erwartete Hebelwirkung genannt, die auf dem Finanzierungsbetrag für förderfähige Endempfänger basiert, der sich aus bereits von der betrauten Einrichtung mit Finanzintermediären (oder Endempfängern) unterzeichneten Operationen ergeben soll.



    A -Beteiligungskapitalinstrumente

    Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)

    (V.1.1 SWD)

    Zuständige GD: GD ECFIN/ GD GROW

    Eigenkapitalinstru-ment der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

    (V.1.2 SWD)

    Zuständige GD: CNECT

    Eigenkapitalfazilität für Wachstum im Rahmen von COSME

    (EFG)

    (V.1.3 SWD)

    Zuständige GD: GD GROW

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Beschluss Nr. 1639/2006/EG

    Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1287/2013

    b) Beschreibung

    Eigenkapitalinstrument zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Beteiligungskapital für innovative KMU in der Früh- und Expansionsphase

    Eigenkapitalinstrument zur Optimierung der Nutzung knapper CEF-Mittel für kleinere und riskantere Projekte

    Eigenkapitalinstrument zur Bereitstellung von Risikokapital und Mezzaninkapital für KMU in der Expansions- und Wachstumsphase

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF

    noch k.A.

    EIF

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    625,2 Mio. EUR

    414,2 Mio. EUR

    10 Mio. EUR

    0 EUR

    102,4 Mio. EUR

    41,0 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von 43 Vereinbarungen mit Risikokapitalfonds mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 3,1 Mrd. EUR für 850 förderfähige KMU

    k. A.

    Unterzeichnung von 5 Vereinbarungen mit Risikokapitalfonds mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 394,5 Mio. EUR für 53 förderfähige KMU

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    über 90 %

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    94,7 Mio. EUR

    k. A.

    38,5 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    Einnahmen: 19,5 Mio. EUR

    -

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapital-investitionen

    318,1 Mio. EUR

    k. A.

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    5,3 Mio. EUR

    k. A.

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Erwartete Hebelwirkung: 5

    Erreichte Hebelwirkung: 5,6

    Angestrebte Hebelwirkung: 5 bis 10

    Angestrebte Hebelwirkung: zwischen 4 und 6

    Erwartete Hebelwirkung: 3,85

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von Finanzierungen in Höhe von mehr als 1,2 Mrd. EUR für 437 förderfähige KMU;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 3,1 Mrd. EUR

    k. A.

    Das erwartete Volumen der Kapitalbeteiligungen an 53 förderfähigen Endempfängern beläuft sich auf beinahe 395 Mio. EUR;

    die Investitionen von KMU stehen noch aus.

    InnovFin –Risikokapital für KMU (Horizont 2020)

    (V.1.4 SWD)

    Zuständige GD: GD RTD

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EU) Nr. 1291/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1290/2013

    b) Beschreibung

    Eigenkapitalinstrument für Risikokapitalinvestitionen und Investitionen von Quasi-Beteiligungskapital in auf Forschung und Entwicklung ausgerichtete KMU und kleine Midcap-Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    125,1 Mio. EUR

    110,1 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 237,6 Mio. EUR für 30 förderfähige KMU

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    107,6 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    28,2 Mio. EUR

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Erwartete Hebelwirkung: 6

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Das erwartete Volumen der Kapitalbeteiligungen an 30 förderfähigen Endempfängern beläuft sich auf beinahe 237,6 Mio. EUR;

    die Investitionen von KMU stehen noch aus.


    B -Garantieinstrumente

    KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG07) des CIP

    (V.2.1 SWD)

    Zuständige GD: GD GROW und GD ECFIN

    Europäisches Progress-Mikrofinanzierungs-instrument (Garantie) (EPMF-G)

    (V.2.2 SWD)

    Zuständige GD: GD EMPL und GD ECFIN

    Pilotbürgschafts-fazilität für FuI-orientierte KMU und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung (RSI)

    (V.2.5 SWD)

    Zuständige GD: GD RTD

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Beschluss Nr. 1639/2006/EG

    Beschluss Nr. 283/2010/EU

    Beschluss Nr. 1982/2006/EG

    b) Beschreibung

    Garantieinstrument zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

    Garantieinstrument zur Verbesserung des Zugangs von Einzelpersonen und Mikrounternehmen zur Mikrofinanzierung

    Garantieinstrument zur Verbesserung der Inanspruchnahme von Darlehensfinanzierungen für FEI-Investitionen

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF

    EIF

    EIF

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    649,9 Mio. EUR

    379,7 Mio. EUR

    23,6 Mio. EUR

    20,6 Mio. EUR

    270 Mio. EUR

    270 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von 72 Vereinbarungen mit 55 Finanzintermediären mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 23,9 Mrd. EUR; unterstützt durch ein Garantievolumen von 567,0 Mio. EUR

    Unterzeichnung von 36 Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 284,9 Mio. EUR; unterstützt durch ein Garantievolumen von 21,9 Mio. EUR

    Unterzeichnung von 36 Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 3,3 Mrd. EUR für 3000 förderfähige Endempfänger

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    über 60 %

    Alle erhaltenen Beträge wurden verwendet.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    107,9 Mio. EUR

    12,6 Mio. EUR

    261,9 Mio. EUR 2

    h) Einnahmen und Erstattungen

    12,1 Mio. EUR

    349 400 EUR

    1,8 Mio. EUR

    i) Wert der Beteiligungskapital-investitionen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    254,2 Mio. EUR

    6,9 Mio. EUR

    6,7 Mio. EUR

    k) Hebelwirkung

    Erwartete Hebelwirkung: 31

    Erreichte Hebelwirkung: 35,8

    Angestrebte Hebelwirkung: 6,67

    Erwartete Hebelwirkung: 13,0

    Erreichte Hebelwirkung: 9,93

    Erwartete Hebelwirkung: 12

    Erreichte Hebelwirkung: 8,5

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 20,3 Mrd. EUR für 377 502 KMU durch 457 954 Darlehen;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 29,5 Mrd. EUR;

    24 Länder;

    Schaffung/Erhaltung von 377 502 Arbeitsplätzen

    Unterstützung von neuen Mikrofinanzierungen in Höhe von 217,4 Mio. EUR für 18 490 förderfähige Endempfänger durch 19 574 Darlehen;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 310,6 Mio. EUR;

    18 Mitgliedstaaten;

    Schaffung von 33 222 Arbeitsplätzen

    Unterstützung von neuen Darlehensfinanzierungen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR für 4133 förderfähige Endempfänger;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 4,7 Mrd. EUR.

    18 Länder



    Garantien für Mikrofinanzierungen und soziales Unternehmertum im Rahmen des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI-G)

    (V.2.3 SWD)

    Zuständige GD: GD EMPL

    COSME-Kreditbürgschafts-fazilität (LGF)

    (V.2.4 SWD)

    Zuständige GD: GD GROW 3

    FuI-Darlehen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 (InnovFin SMEG)

    (V.2.6 SWD)

    Zuständige GD: GD RTD 4

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1287/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1291/2013, Verordnung (EU) Nr. 1290/2013

    b) Beschreibung

    Garantieinstrument zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion durch einen verbesserten Zugang zur Mikrofinanzierung und die Förderung von sozialem Unternehmertum

    Instrument zur Gewährung von Garantien oder sonstigen Risikoteilungs-vereinbarungen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

    Garantieinstrument zur Förderung des Zugangs von FuI-orientierten KMU und kleinen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung zur Risikofinanzierung

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF

    EIF

    EIF

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    59,8 Mio. EUR

    9,9 Mio. EUR

    237,6 Mio. EUR

    131,2 Mio. EUR

    291,7 Mio. EUR

    291,7 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von 11 Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 341,8 Mio. EUR für 30 190 förderfähige Endempfänger; unterstützt durch ein Garantievolumen von 27,2 Mio. EUR

    Unterzeichnung von 27 Vereinbarungen mit 26 Finanzintermediären mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 7,1 Mrd. EUR für 110 000 Endempfänger

    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 3,7 Mrd. EUR für 8700 förderfähige Endempfänger

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    9,8 Mio. EUR

    125,5 Mio. EUR

    294,1 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    0 EUR

    511 500 EUR

    i) Wert der Beteiligungskapital-investitionen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    172 200 EUR

    163 000 EUR

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 5,5

    Erwartete Hebelwirkung (insgesamt): 5,7

    Angestrebte Hebelwirkung: 20 bis 30

    Erwartete Hebelwirkung: 1 bis 30

    Erreichte Hebelwirkung: 1 bis 5

    Angestrebte Hebelwirkung: 9

    Erwartete Hebelwirkung: 9,24

    Erreichte Hebelwirkung: 1,1

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 6,8 Mio. EUR für 416 Endempfänger;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 9,7 Mio. EUR;

    8 Länder

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 114 Mio. EUR für 51 099 Endempfänger;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 1,8 Mrd. EUR;

    13 Länder

    Unterstützung von neuen Darlehensfinanzierungen in Höhe von 310 Mio. EUR für 727 Endempfänger;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 443 Mio. EUR



    Bürgschaftsfazilität für den Kultur- und Kreativsektor (CCSGF)

    (V. 2.7 SWD)

    Zuständige GD: GD EAC und GD CNECT

    Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen (Erasmus+) (SLGF)

    (V.2.8 SWD)

    Zuständige GD: GD EAC

    Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE)

    (V.2.9 SWD)

    Zuständige GD: GD KLIMA

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

    b) Beschreibung

    Garantieinstrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativbranche durch Unterstützung von Darlehen von Finanzinstituten an KMU in der Kultur- und Kreativbranche,

    Garantieinstrument zur Förderung von Mobilität, Gerechtigkeit und Exzellenz im Studium durch Darlehen für Masterstudien für mobile Studierende

    Garantieinstrument (Pilotinitiative) für den Zugang zu angemessenen und finanzierbaren kommerziellen Finanzierungen für förderfähige Investitionen im Bereich der Energieeffizienz (EE)

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF

    EIF

    EIB

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    1,0 Mio. EUR

    0 EUR

    61,3 Mio. EUR

    19,8 Mio. EUR

    50 Mio. EUR

    12,1 Mio. EUR

    e) Leistung

    k. A.

    Unterzeichnung von zwei Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 517,0 Mio. EUR für 200 000 förderfähige Endempfänger; unterstützt durch ein Garantievolumen von 9,7 Mio. EUR

    k.A. (noch keine Endempfänger; drei Abkommen unterzeichnet)

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    k. A.

    15,8 Mio. EUR

    11,6 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    k. A.

    0

    i) Wert der Beteiligungskapital-investitionen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    k. A.

    0

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 5,7

    Angestrebte Hebelwirkung: 5,7

    Angestrebte Hebelwirkung: 8

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von angestrebten neuen Finanzierungen in Höhe von 690 Mio. EUR für die Kultur- und Kreativindustrie

    Es wurden bereits Finanzierungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR für 85 Studierende im Masterstudium bereitgestellt;

    Unterstützung der transnationalen Mobilität für Studierende im Masterstudium

    Die angestrebte Finanzierung durch die EIB beträgt 430 Mio. EUR, damit zusammenhängende Investitionen im Bereich Energieeffizienz belaufen sich auf rund 540 Mio. EUR;

    umfasst außerdem einen Pilotversuch, der ausgeweitet werden könnte


    C -Risikoteilungsinstrumente

    Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF)

    (V.3.1 SWD)

    Zuständige GD: GD RTD

    InnovFin – Fazilität für Darlehensdienste für FuI (Horizont 2020)

    (V.3.2 SWD)

    Zuständige GD: GD RTD

    Kreditgarantie-instrument (LGTT)

    (V.3.3 SWD)

    Zuständige GD: GD MOVE

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Beschluss Nr. 1982/2006/EG

    Verordnung (EU) Nr. 1291/2013, Verordnung (EU) Nr. 1290/2013

    Verordnung (EG) Nr. 680/2007, Verordnung (EU) Nr. 670/2012

    b) Beschreibung

    Kreditfinanzierungsinstrument zur Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung für FEI-Endempfänger

    Kreditfinanzierungsinstrument zur Verbesserung des Zugangs zur Fremdfinanzierung für Endempfänger, die in FuI investieren

    Darlehensgarantieinstrument mit Risikoteilung für einnahmenbasierte Verkehrsprojekte

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIB

    EIB

    EIB

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    960,7 Mio. EUR

    960,7 Mio. EUR

    645,5 Mio. EUR

    645,5 Mio. EUR

    211,9 Mio. EUR

    211,9 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 11,3 Mrd. EUR für 114 förderfähige Endempfänger

    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 4,4 Mrd. EUR für 65 förderfähige Endempfänger

    Unterzeichnung von fünf Vorhaben mit einer ausstehenden Garantie von 472 Mio. EUR

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    440 Mio. EUR wurden dem Darlehensdienst für FuI im Rahmen von Horizont 2020 (InnovFin) zugewiesen

    keine

    Betrag (6,9 Mio. EUR) in der Erstverlust-Tranche enthalten

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    927,3 Mio. EUR 5

    638,4 Mio. EUR

    238,1 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    178,8 Mio. EUR

    0

    4,25 Mio. EUR

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    10,7 Mio. EUR

    90,2 Mio. EUR

    keine

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 5 bis 6,5

    Erreichte Hebelwirkung: 12

    Angestrebte Hebelwirkung: 12,5

    Erwartete Hebelwirkung: 6,8

    Erreichte Hebelwirkung: 3,7

    Erreichte Hebelwirkung: 37,2

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von neuen Risikofinanzierungen in Höhe von 10,2 Mrd. EUR für 112 förderfähige Endempfänger;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 20,4 Mrd. EUR;

    25 Länder

    Unterstützung von neuen Risikofinanzierungen in Höhe von 2,4 Mrd. EUR für 39 förderfähige Endempfänger;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 6,2 Mrd. EUR;

    17 Länder

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von fast 12 Mrd. EUR;

    4 Länder



    Projektanleiheninitiative (PBI)

    (V.3.4 SWD)

    Zuständige GD: GD MOVE

    ENER, CNECT

    Schuldeninstrument auf Risikoteilungsbasis im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF DI)

    (V. 3.5 SWD)

    Zuständige GD:

    GD MOVE, ENER, CNECT

    Finanzierungsfazilität für Naturkapital (NCFF)

    (V.3.6 SWD)
    Zuständige GD: GD ENV / GD CLIMA

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EU) Nr. 670/2012, Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

    Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

    b) Beschreibung

    Risikoteilungsinstrument zur Förderung der Kapitalmarktfinanzierung von Infrastrukturprojekten (Verkehr, Energie und Breitband)

    Risikoteilungs-instrument für Darlehen/Garantien/ Projektanleihen zur Erleichterung der Finanzierung von Infrastrukturprojekten

    Risikoteilungsinstrument zur Finanzierung einnahmengenerierender Investitionen in Naturkapital

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIB

    EIB

    EIB

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    230 Mio. EUR

    230 Mio. EUR

    246,7 Mio. EUR

    k. A.

    30 Mio. EUR

    11,7 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von 5 Transaktionen (Verkehr: 3, Energie: 1, Telekommunikation: 1) mit einem Finanzierungsvolumen von 230 Mio. EUR

    k.A. (Investitionen stehen noch aus)

    k.A. (Vorhaben stehen noch aus)

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    1,3 Mio. EUR

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    236,3 Mio. EUR

    k. A.

    11,7 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    12,4 Mio. EUR

    k. A.

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Erreichte Hebelwirkung: 12,6

    Angestrebte Hebelwirkung: 6 bis 15

    Angestrebte Hebelwirkung: 2 bis 4

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von 5 förderfähigen Projekten durch eine Bonitätsverbesserung in Höhe von 335 Mio. EUR für einen Investitionsbetrag von fast 3 Mrd. EUR.

    Angestrebte Finanzierung in Höhe von 18 bis 45 Mrd. EUR unter der Annahme, dass die gesamte mögliche Mittelausstattung von 2,4 Mrd. EUR für das Instrument verfügbar wird.

    Angestrebte Finanzierung in Höhe von 120 bis 240 Mio. EUR zur Förderung der Biodiversität und

    der Anpassung an den Klimawandel.



    KMU-Initiative (V.3.7 SWD)

    Zuständige GD: GD ECFIN, RTD, GROW, REGIO, AGRI

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EU) Nr. 1287/2013, Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 und Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

    b) Beschreibung

    Risikoteilungsinstrument zur Ergänzung und Nutzung von Synergien zwischen auf nationaler und EU-Ebene bestehenden KMU-Unterstützungsprogrammen zur Generierung zusätzlicher Darlehen für KMU

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIB, EIF

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    14,4 Mio. EUR 6

    12,5 Mio. EUR

    e) Leistung

    noch k.A.

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    k. A.

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 7

    Erwartete Hebelwirkung: 7

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Angestrebte Finanzierung in Höhe von 5723 Mio. EUR für sämtliche Regionen Spaniens.

    D -Zweckgebundene Anlageinstrumente

    Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument (FCP-FIS)

    (V.4.1 SWD)

    Zuständige GD: GD EMPL und GD ECFIN

    Europäischer Fonds 2020 – Fonds Marguerite
    (V.4.2 SWD)

    Zuständige GD: GD MOVE

    Europäischer Energieeffizienzfonds (EEEF) (V.4.3 SWD)
    Zuständige GD: GD ENER

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Beschluss Nr. 283/2010/EU

    Verordnung (EG) Nr. 680/2007

    Verordnung (EU) Nr. 1233/2010

    b) Beschreibung

    Miteigentum – ohne eigene Rechtspersönlichkeit – an Wertpapieren und anderen zugelassenen Sicherheiten zur Verbesserung des Zugangs zur Mikrofinanzierung

    Europaweiter Beteiligungsfonds zur Unterstützung langfristiger Infrastrukturinvestitionen in der EU in den Bereichen Verkehr, Energie und erneuerbare Energien

    Spezialisierter Investmentfonds (SICAV) für Investitionen in Energieeffizienz, Projekte im Bereich erneuerbare Energien und einen umweltfreundlichen städtischen Nahverkehr

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF (Verwaltungsgesellschaft)

    EIF (Ko-Investor)

    Ko-Investoren: CDC (Frankreich), CdP (Italien), KfW (Deutschland), ICO (Spanien), PKO (Polen) und EIB

    EIB (betraute Einrichtung, Investorin), Deutsche Bank (Verwalterin des Investmentfonds, Investorin), CdP (Investorin)

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    80 Mio. EUR

    74 Mio. EUR

    80 Mio. EUR

    43,7 Mio. EUR

    146,3 Mio. EUR

    113,2 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von 42 Vereinbarungen mit einem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 390,8 Mio. EUR für mehr als 60 000 förderfähige Endempfänger

    Voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 710 Mio. EUR in Form von Eigenkapital (auf der Ebene des Fonds Marguerite) für 20 bis 30 Projekte

    Voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 265 Mio. EUR in Form von Eigenkapital (auf der Ebene des EEE-Fonds) für 19 Projekte

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    k. A.

    k. A.

    28,1 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    12,7 Mio. EUR

    31,3 Mio. EUR

    k. A.

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    NAV: 71 Mio. EUR

    NAV: 37,9 Mio. EUR

    NAV: 96,9 Mio. EUR

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    Nicht verfügbar

    0

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 2,33

    Erwartete Hebelwirkung: 5,2

    Erreichte Hebelwirkung: 2,33

    Angestrebte Hebelwirkung: 125

    Erreichte Hebelwirkung: 157

    Erreichte Hebelwirkung: 2,2

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 172,9 Mio. EUR für 24 841 Endempfänger durch 45 999 Mikrodarlehen;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 247 Mio. EUR;

    14 Länder

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 295 Mio. EUR in Form von Eigenkapital für 10 Projekte (TEN-V: 3, erneuerbare Energien: 7);

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 4,9 Mrd. EUR;

    8 Länder

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 120 Mio. EUR in Form von Eigenkapital für 10 Projekte für einen Gesamtinvestitionsbetrag von 219 Mio. EUR.

    E -Finanzierungsinstrumente in den Beitrittsländern

    Bürgschaftsfazilität im Rahmen der WB EDIF 7 (GF WB 1)

    (V.5.1 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    Bürgschaftsfazilität II im Rahmen der WB EDIF 8 (GF WB 2)

    (V.5.2 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    Fonds für Unternehmens-entwicklung (ENEF) 9

    (V.5.3 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates

    Verordnung (EU) Nr. 231/2014

    Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates

    b) Beschreibung

    Garantieinstrument zur Schaffung der Voraussetzungen für die Entstehung und das Wachstum innovativer KMU mit hohem Potenzial im westlichen Balkan

    Direkte Fortführung der WB EDIF GF 1; Garantieinstrument zur Schaffung der Voraussetzungen für die Entstehung und das Wachstum innovativer KMU mit hohem Potenzial im westlichen Balkan

    Eigenkapitalinstrument zur Finanzierung des Entwicklungs- und Expansionskapitals für bestehende KMU im westlichen Balkan

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF

    EIF

    EIF (Treuhänder),

    EBWE, DEG, OeEB

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    21,9 Mio. EUR

    21,9 Mio. EUR

    17,5 Mio. EUR

    10 Mio. EUR

    11 Mio. EUR

    10,4 Mio. EUR

    e) Leistung

    Unterzeichnung von 6 Vereinbarungen mit Banken über ein voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 117,9 Mio. EUR für Endempfänger

    Voraussichtliche Finanzierung: 17,5 Mio. EUR (mindestens)

    Voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 77 Mio. EUR in Form von Eigenkapital (auf der Ebene des ENEF) für etwa 15 Endempfänger

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    20,12 Mio. EUR

    10 Mio. EUR

    9,57 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapital-investitionen

    k. A.

    k. A.

    320 600 EUR

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    127 700 EUR

    k. A.

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 7

    Erreichte Hebelwirkung: 5,4

    Angestrebte Hebelwirkung: 4 bis 5,2

    Angestrebte Hebelwirkung: 10

    Erreichte Hebelwirkung: 7

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 117,9 Mio. EUR für 247 Endempfänger

    Noch nicht verfügbar (10 Vorhaben in Vorbereitung)

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 3 Mio. EUR für 1 Endempfänger

    Fonds für Unternehmensinnovation (ENIF) 10

    (V.5.4 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE)

    (V.5.5 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    Green for Growth Fund (GGF)

    (V.5.6 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates

    Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates

    Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates

    b) Beschreibung

    Eigenkapitalinstrument zur Finanzierung innovativer KMU in der Frühphase im westlichen Balkan

    Öffentlich-private Partnerschaft zur Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors in der Beitrittsregion durch die Unterstützung von KMU

    Innovativer Fonds zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Südosteuropa und in der Türkei

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIF (Treuhänder),

    EBWE, KfW

    EIF (Treuhänder)

    Andere Investoren (z. B. EBWE, KfW, EIB)

    EIF (Treuhänder)

    Ko-Investoren (z. B. EIB, EBWE, KfW)

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    21,2 Mio. EUR

    21,2 Mio. EUR

    87,68 Mio. EUR

    87,68 Mio. EUR

    38,6 Mio. EUR

    38,6 Mio. EUR

    e) Leistung

    Voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 50 Mio. EUR in Form von Eigenkapital (auf der Ebene des ENIF)

    Ein EU-Anteil in Höhe von 113,5 Mio. EUR wurde für den EFSE zugesagt

    Ein EU-Anteil in Höhe von 38,6 Mio. EUR wurde für den GGF zugesagt; das voraussichtliche Finanzierungsvolumen beläuft sich auf 367,7 Mio. EUR

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    k. A.

    nicht zutreffend

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    20,76 Mio. EUR

    nicht zutreffend

    k. A.

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    nicht zutreffend

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapital-investitionen

    k. A.

    113,5 Mio. EUR (auf Ebene des EFSE)

    39,3 Mio. EUR (auf Ebene des GGF)

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Erwartete Hebelwirkung: 2

    Erreichte Hebelwirkung: 43

    Angestrebte Hebelwirkung: 9,5

    Erwartete Hebelwirkung: 8

    Erreichte Hebelwirkung: 7,5

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Voraussichtliches Finanzierungsvolumen in Höhe von 50 Mio. EUR in Form von Eigenkapital (auf der Ebene des ENIF)

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR für 598 735 Endempfänger;

    der EFSE hat bei der Mikrofinanzierung eine internationale Vorbildfunktion (s. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen)

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 289 Mio. EUR für 18 203 Endempfänger;

    annualisierte Energieeinsparung von 1 275 780 MWh/Jahr;

    Verringerung der CO2-Emissionen um 330 741 t/Jahr



    KMU-Fazilität zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung in der Türkei (RSL)

    (V.5.7 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    a) Angabe des Finanzierungsinstruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates

    b) Beschreibung

    Kofinanzierungsinstrument zur Abfederung der Auswirkungen der Krise und zur Unterstützung von KMU im Hinblick auf die Entwicklung der türkischen Wirtschaft

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIB (Partnerin im Rahmen der Risikoteilung)

    Halkbank, Akbank

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    30 Mio. EUR

    30 Mio. EUR

    e) Leistung

    Es wurden bereits Finanzierungen in Höhe von 299,6 Mio. EUR für 265 Endempfänger bereitgestellt.

    f) Bewertung der Verwendung etwaiger an das Instrument zurückgeflossener Beträge

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    19,4 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    9,4 Mio. EUR

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    k. A.

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 10

    Erreichte Hebelwirkung: 10

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von neuen Finanzierungen in Höhe von 299,6 Mio. EUR für 265 förderfähige Endempfänger zur Schaffung von mehr als 4000 neuen Arbeitsplätzen

    F -Finanzierungsinstrumente in Nachbar- und DCI-Ländern

    Nachbarschafts-investitionsfazilität (NIF)

    (V.6.1 SWD)

    Zuständige GD: GD NEAR

    Investitionsfazilität für Zentralasien (IFCA)

    (V.6.2 SWD)

    Zuständige GD: GD DEVCO

    Investitionsfazilität für Asien (AIF)

    (V.6.2 SWD)

    Zuständige GD: GD DEVCO

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EG) Nr. 1638/2006

    Verordnung (EU) Nr. 232/2014

    Verordnung (EU) Nr. 236 /2014

    Verordnung (EG) Nr. 1905/2006

    Verordnung (EU) Nr. 233/2014

    Verordnung (EU) Nr. 236/2014

    Verordnung (EG) Nr. 1905/2006

    Verordnung (EU) Nr. 233/2014

    Verordnung (EU) Nr. 236/2014

    b) Beschreibung

    Instrument zur Förderung von Investitionen mit Schwerpunkt auf Energie, Verkehr, Umwelt, KMU und sozioökonomischer Entwicklung

    Instrument zur Förderung von Investitionen und wichtigen Infrastrukturen mit Schwerpunkt auf Energie und Umwelt

    Instrument zur Förderung von Investitionen und wichtigen Infrastrukturen mit Schwerpunkt auf Klimawandel und „grünen“ Investitionen sowie KMU

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIB, EBWE, CEB, NIB, AFD, KfW, AECID, SIMEST

    EIB, EBWE, NIB, KfW, AFD, SIMEST, AECID

    EIB, EBWE, NIB, KfW, AFD, SIMEST, AECID

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    1454,1 Mio. EUR

    545,7 Mio. EUR

    145,6 Mio. EUR

    52,7 Mio. EUR

    142 Mio. EUR

    28,8 Mio. EUR

    e) Leistung

    Finanzierung in Höhe von 13,8 Mrd. EUR für 112 Projekte genehmigt

    Finanzierung in Höhe von 672 Mio. EUR (EU-Beitrag von 119 Mio. EUR + 553 Mio. EUR durch EFI) für 20 Projekte genehmigt

    Finanzierung in Höhe von 1525 Mio. EUR (EU-Beitrag von 89 Mio. EUR + 1436 Mio. EUR durch EFI) für 18 Projekte genehmigt

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    SANAD: 1,0 Mio. EUR

    GGF: 2,1 Mio. EUR

    „Schuldenfonds“ MIFA: 0 EUR

    wie für IFCA

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    15,3 Mio. EUR

    9,6 Mio. USD

    8,9 Mio. EUR

    wie für IFCA

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    keine

    k. A.

    k. A.

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 4-5

    Erwartete Hebelwirkung (2008-14): 11,41

    Erwartete Hebelwirkung (2015): 5,91

    Angestrebte Hebelwirkung: 4-5

    Erreichte Hebelwirkung: 6,96

    Angestrebte Hebelwirkung: 4-5

    Erreichte Hebelwirkung: 29,4

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 28,8 Mrd. EUR (Projektgesamtkosten);

    6 Länder

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 828 Mio. EUR;

    5 Länder

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 2,63 Mrd. EUR;

    9 Länder



    Investitionsfazilität für Lateinamerika (LAIF):

    (V.6.3 SWD)

    Zuständige GD: GD DEVCO

    Unterstützung für die Fazilität FEMIP 11

    (V.6.4 SWD)

    Zuständige GD:

    GD NEAR

    GEEREF

    (V.6.5 SWD)

    Zuständige GD: GD DEVCO

    a) Angabe des Finanzierungs-instruments oder des Basisrechtsakts

    Verordnung (EG) Nr. 1905/2006

    Verordnung (EU) Nr. 233/2014

    Verordnung (EU) Nr. 236/2014

    Verordnung (EG) Nr. 1638/2006

    Verordnung (EG) Nr. 1905/2006, Verordnung (EU) Nr. 233/2014 und Verordnung (EU) Nr. 236/2014

    b) Beschreibung

    Instrument zur Förderung von Investitionen und Infrastrukturen in Bereichen wie Verkehr, Energie, Umwelt und Soziales in Lateinamerika

    Instrument zur Bereitstellung von Kapital für den Privatsektor zu Konditionen, die vor Ort nicht zur Verfügung stehen

    Finanzierungsinstrument zur Förderung von Energieeffizienz und Projekten für erneuerbare Energien durch regionale Private-Equity-Fonds

    c) Beteiligte Finanzinstitute

    EIB, EBWE, AFD, AECID, KfW und SIMEST

    EIB

    EIF (Treuhänder)

    EIB

    d) Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen

    252,8 Mio. EUR

    114,3 Mio. EUR

    Klimaschutz-Komponente

    17,3 Mio. EUR

    15,8 Mio. EUR

    224 Mio. EUR

    224 Mio. EUR

    81,1 Mio. EUR

    79,5 Mio. EUR

    e) Leistung

    Finanzierung in Höhe von 3502 Mio. EUR (EU-Beitrag von 232 Mio. EUR + 3270 Mio. EUR durch EFI) für 28 Projekte genehmigt

    Zuweisung von 33 Mio. EUR für Transaktionen für technische Hilfe;

    Zuweisung von Finanzierungsmitteln in Höhe von 180,2 Mio. EUR für 28 Risikokapital-transaktionen;

    EIB-Kofinanzierung in Höhe von 2,3 Mrd. EUR

    voraussichtliche Finanzierung in Höhe von 222 Mio. EUR für förderfähige Projekte

     

    f) Bewertung der Verwendung der an das Instrument zurückgeflossenen Beträge

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    g) Salden auf den Treuhandkonten

    k. A.

    62,4 Mio. EUR

    1,6 Mio. EUR

    h) Einnahmen und Erstattungen

    k. A.

    9,8 Mio. EUR

    k. A.

    i) Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen

    k. A.

    8,0 Mio. EUR

    Risikokapitalfonds: 69,2 Mio. EUR

    73,9 Mio. EUR

    j) Wertminderungen / in Anspruch genommene Garantien

    k. A.

    7,9 Mio. EUR

    keine

    k) Hebelwirkung

    Angestrebte Hebelwirkung: 4-5

    Erreichte Hebelwirkung: 29,6

    Erwartete Hebelwirkung (2007-14): 6,0

    Erwartete Hebelwirkung (2014): 26,8

    Angestrebte Hebelwirkung: 2,7

    Erreichte Hebelwirkung: 2,7

    l) Beitrag des Instruments zur Verwirklichung der politischen Ziele

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von 6,9 Mrd. EUR;

    10 Länder

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von fast 4,4 Mrd. EUR;

    6 Länder

    Unterstützung von Neufinanzierungen in Höhe von 143 Mio. EUR für 10 regionale Private-Equity- oder Unternehmensfonds;

    Unterstützung von Investitionen in Höhe von etwa 1 Mrd. EUR für 33 Projekte

    (1)

         Nach der geltenden Haushaltsordnung und den geltenden Anwendungsbestimmungen muss unter Anwendung eines einheitlichen Ansatzes über die Hebelwirkung berichtet werden. Da die für Finanzierungsinstrumente geltenden Bestimmungen im Januar 2014 in Kraft traten, wird der Ansatz lediglich in Bezug auf die im Zeitraum von 2014-2020 eingesetzten Finanzierungsinstrumente angewendet.

    (2)

    Der angegebene Betrag ist auch in der RSFF enthalten.

    (3)

    Daten umfassen den EFSI, Einzelheiten siehe SWD.

    (4)

    Daten umfassen den EFSI, Einzelheiten siehe SWD.

    (5)

    Der angegebene Betrag umfasst auch den Betrag für die RSI.

    (6)

    Angaben nur für Horizont 2020; der EFRE-Beitrag ist nicht berücksichtigt (Einzelheiten siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).

    (7)

         Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan (WB EDIF).

    (8)

         Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan (WB EDIF).

    (9)

         Im Rahmen der WB EDIF.

    (10)

         Im Rahmen der WB EDIF.

    (11)

         Fazilität Europa-Mittelmeer für Investitionen und Partnerschaft.

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