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Document 52016DC0623

    ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 4 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2016 Anpassung der Mittel aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit, der Senkung der Mittel für Zahlungen und der Mittel für Verpflichtungen infolge der globalen Mittelübertragung, der Verlängerung der Laufzeit des EFSI, der Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex und der Aktualisierung der Einnahmenaufteilung (Eigenmittel)

    COM/2016/0623 final

    Brüssel, den 30.9.2016

    COM(2016) 623 final

    ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 4
    ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2016

    Anpassung der Mittel aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit, der Senkung der Mittel für Zahlungen und der Mittel für Verpflichtungen infolge der globalen Mittelübertragung, der Verlängerung der Laufzeit des EFSI, der Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex und der Aktualisierung der Einnahmenaufteilung (Eigenmittel)


    Gestützt auf

    den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

    die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 1 , insbesondere auf Artikel 41,

    den am 25. November 2015 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 2 ,

    den am 14. April 2016 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016 3 ,

    den am 6. Juli 2016 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2016 4 ,

    den am 30. Juni 2016 verabschiedeten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016 5 ,

    Die Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat hiermit den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Haushaltsplan 2016 vor.

    ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

    Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-en.htm ). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

    INHALTSVERZEICHNIS

    1.    Einführung    

    2.    Anpassung der Mittel unter Rubrik 3 im Anschluss an die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit    

    2.1 Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union

    2.2 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

    2.3Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

    2.4Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Verpflichtungen

    3.    Dotierung des EFSI-Garantiefonds: aktualisiertes Profil    

    4.    Weitere (geringfügigere) Anpassungen der Mittel für Verpflichtungen    

    5.    Kürzung der Mittel für Zahlungen infolge der jährlichen globalen Mittelübertragung    

    5.1Teilrubrik 1 b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

    5.2Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

    5.3Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

    5.4Soforthilfereserve (EAR)

    6.    Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex    

    7.    Übersicht nach MFRRubriken    

    8.    Aktualisierung der Einnahmenaufteilung    

    8.1Gesamtauswirkungen des EBH Nr. 4/2016 auf die Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten

    8.2Aktualisierung der Vorausschätzung der TEM sowie der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen

    8.3VK-Korrektur 2015, 2014 und 2012

    8.4Geldbußen

    1.Einführung

    Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2016 dient folgenden Zwecken:

    1.der Anpassung der Höhe der Mittel unter der Rubrik 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft, um dem Stand der Umsetzung Rechnung zu tragen und die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit widerzuspiegeln, durch Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 50 Mio. EUR und der Mittel für Zahlungen um 10 Mio. EUR für das Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union, Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 130 Mio. EUR für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 70 Mio. EUR für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF);

    Da unter Rubrik 3 kein Spielraum vorhanden ist, können diese Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen nur durch Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben bis zu einer Höhe von 240,1 Mio. EUR vorgenommen werden, wobei die Umschichtung von Mitteln in Höhe von 9,9 Mio. EUR von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in London, die aufgrund der Entwicklung des EUR/GBPWechselkurses möglich wurde, bereits berücksichtigt ist. Die Kommission schlägt vor, diese Inanspruchnahme im Jahr 2016 vollständig gegen den im selben Jahr unter der Rubrik 5  Verwaltung verbleibenden Spielraum aufzurechnen.

    2.der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 2015-2018 in Höhe von 73,9 Mio. EUR zur Berücksichtigung der vorgeschlagenen Verlängerung der Fondslaufzeit bis 2020 6 . Es wird vorgeschlagen, die Aufstockung über eine Kürzung der Mittel für die Finanzinstrumente des Bereichs Energie der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Energie) zu finanzieren, mit entsprechendem Ausgleich im Jahr 2018.

    3.der Kürzung der über mehrere Haushaltslinien verteilten Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 2 Nachhaltiges Wachstum : natürliche Ressourcen um 14,7 Mio. EUR zur Anpassung an die jüngste Bedarfsermittlung.

    4.der Kürzung der Mittel für Zahlungen um 7 284,3 Mio. EUR, in erster Linie im Rahmen von Haushaltslinien der Teilrubrik 1b Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt und in geringerem Maße der Rubriken 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen und  3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft sowie aus der Reserve für Soforthilfe, nach Berücksichtigung der in der globalen Mittelübertragung (DEC 23/2016) vorgeschlagenen Umschichtungen.

    5.der vorzeitigen Einstellung eines Teils des im Haushaltsplanentwurf 2017 bereits vorgeschlagenen zusätzlichen Personals für die Agentur Frontex im Hinblick auf das bevorstehende Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Dies erfordert eine Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex, aber keine zusätzlichen Mittel im Jahr 2016.

    Der EBH Nr. 4/2014 sieht auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans 2016 netto eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 225,4 Mio. EUR und eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 7 274,3 Mio. EUR vor.

    Auf der Einnahmenseite werden im vorliegenden EBH auch die Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d. h. Zölle und Zuckerabgaben), der Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MwSt) und das Bruttonationaleinkommen (BNE) und die Veranschlagung der VK-Korrekturbeträge und ihrer Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Aufteilung der Eigenmittelbeiträge auf die einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt.

    2. Anpassung der Mittel unter Rubrik 3 im Anschluss an die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit

    2.1 Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union

    Das neue Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union wurde im März 2016 eingerichtet 7 , um Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen, in denen eine Ausnahmesituation entstanden ist, die ihre organisatorische Kapazität übersteigt und in der eine große Zahl Menschen dringend humanitäre Hilfe benötigt.

    Im Finanzbogen zu dem Vorschlag der Kommission 8 wird der Mittelbedarf für das neue Instrument im Jahr 2016 auf 300 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen geschätzt. Davon wurden bisher 199 Mio. EUR bereitgestellt: eine erste Tranche in Höhe von 100 Mio. EUR über den am 14. April 2016 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016 9 und weitere 99 Mio. EUR über eine interne Mittelübertragung im August 2016.

    Die erste Tranche im Umfang von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen wurde im August 2016 vollständig gebunden und 75 % der zweiten Tranche wird voraussichtlich bis Ende September gebunden werden. Für das letzte Jahresquartal verblieben lediglich 25 Mio. EUR, was im Falle einer plötzlichen Änderung der Migrationsströme nicht ausreichen würde.

    Die Kommission schlägt vor, zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 50 Mio. EUR und zusätzliche Mittel für Zahlungen in Höhe von 10 Mio. EUR zu veranschlagen. Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen die Finanzierung von Maßnahmen, die derzeit im Rahmen des Soforthilfeinstruments vor Ort durchgeführt werden, lassen jedoch gleichzeitig einen gewissen Spielraum, um auf etwaige neue Entwicklungen bis zum Jahresende reagieren zu können.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Verpflichtungen

    Mittel für Zahlungen

    18 01 04 05

    Unterstützungsausgaben für die Soforthilfe innerhalb der Union

    500 000

    500 000

    18 07 01

    Soforthilfe innerhalb der Union

    49 500 000

    9 500 000

    Insgesamt    

    50 000 000

    10 000 000

    2.2 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

    Die im vorstehenden Abschnitt genannten ersten beiden Tranchen für das neue Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union wurden beide aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung gestellt.

    Die aktualisierte Bedarfsermittlung für den AMIF im Jahr 2016 hat bestätigt, dass die derzeit verfügbaren Mittel für Verpflichtungen (in Höhe von rund 209 Mio. EUR) bis Jahresende in vollem Umfang ausgeführt sein werden, so insbesondere auf der Grundlage einer Reihe von Anträgen auf Soforthilfe, die derzeit bearbeitet oder demnächst gestellt werden. Die Mittel sollen vor allem der Stärkung der Asylsysteme und dem Ausbau der Aufnahmekapazitäten in den Mitgliedstaaten dienen.

    Angesichts des derzeitigen Stands der Umsetzung der beiden Beschlüsse des Rates über die Flüchtlingsumsiedlung 10 , der für Oktober 2016 erwarteten Verabschiedung der vorgeschlagenen Änderung des zweiten Beschlusses des Rates und der sich daraus ergebenden zusätzlichen Zusage für die Neuansiedlung von bis zu 54 000 Menschen 11 sowie des anhaltenden Drucks auf die EUAußengrenzen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die teilweise Aufstockung der Mittel des AMIF um 130 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen erforderlich ist, damit der Fonds im letzten Quartal 2016 auf etwaige andere gerechtfertigte Forderungen in diesem Bereich, in dem die Entwicklungen schwer vorhersehbar sind, reagieren kann.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Verpflichtungen

    18 03 01 01

    Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

    130 000 000

    Insgesamt    

    130 000 000

    2.3Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

    Die Kommission schlägt vor, die teilweise Aufstockung der Mittel des AMIF (130 Mio. EUR) mit einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen des Bereichs Außengrenzen des Fonds für die innere Sicherheit (ISF – Grenzen) um 70 Mio. EUR zu verbinden, um den anhängigen und anstehenden Anträgen auf Soforthilfe insbesondere Bulgariens entsprechen zu können. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die derzeit im Haushaltsplan 2016 verfügbaren Mittel für Soforthilfe im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit fast vollständig ausgeschöpft worden sind.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Verpflichtungen

    18 02 01 01

    Unterstützung des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler Reisen

    70 000 000

    Insgesamt    

    70 000 000

    2.4Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Verpflichtungen

    Die im Haushaltsplan 2016 für die Rubrik 3 bewilligten Mittel für Verpflichtungen übersteigen die entsprechende Ausgabenobergrenze und erforderten zusammen mit der Rubrik 4 Europa in der Welt bereits die vollständige Inanspruchnahme (1 530 Mio. EUR) des Flexibilitätsinstruments im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der MFRVerordnung.

    Folglich ist die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016 das einzige verfügbare Instrument zur Deckung des oben beschriebenen zusätzlichen Bedarfs unter Rubrik 3. Unter Berücksichtigung der 9,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur zur Umschichtung verfügbar sind, schlägt die Kommission vor, 240,1 Mio. EUR aus dem Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen 12 und diesen Betrag 2016 gegen den unter der Rubrik 5 verbleibenden Spielraum aufzurechnen, so dass der Handlungsspielraum kommender Haushaltsjahre nicht eingeschränkt wird.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Verpflichtungen

    17 03 12 01

    Beitrag der Union für die Europäische Arzneimittel-Agentur

    -9 900 000

    Insgesamt    

    -9 900 000

    3.Dotierung des EFSI-Garantiefonds: aktualisiertes Profil

    Der Vorschlag der Kommission 13 zur Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bis 2020 erfordert gegenüber der bisherigen Finanzplanung eine Aktualisierung des Profils der Verpflichtungen: Die Kommission schlägt vor, für die Dotierung des EFSI-Garantiefonds (Artikel 01 04 05 des Haushaltsplans) 2016 durch Übertragung eines Betrags aus den Finanzinstrumenten im Bereich Energie der Fazilität „Connecting Europe“ (Posten 32 02 01 04 im Haushaltsplan) 73,9 Mio. EUR vorzeitig bereitzustellen.

    Der Betrag, der für den EFSI 2016 vorzeitig bereitgestellt werden soll, wird 2018 auf den Bereich CEF – Energie zurück übertragen. Eine Änderung der entsprechenden Mittel für Zahlungen ist nicht erforderlich.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Verpflichtungen

    01 04 05

    Dotierung des EFSI-Garantiefonds

    73 908 000

    32 02 01 04

    Schaffung besserer Rahmenbedingungen für private Investitionen in Energieprojekte

    -73 908 000

    Insgesamt    

    0

    4.Weitere (geringfügigere) Anpassungen der Mittel für Verpflichtungen 

    Nach einer detaillierten Bedarfsanalyse schlägt die Kommission vor, die Mittel für Verpflichtungen in sieben Haushaltslinien um insgesamt 14,7 Mio. EUR zu kürzen. Konkret geht es um:

    1,3 Mio. EUR für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) infolge der Streichung einiger Maßnahmen, die durch getrennte Mittel finanziert werden sollten.

    1,4 Mio. EUR für Pilotprojekte, denn zwei solcher im Haushaltsplan 2016 vorgesehenen Projekte werden nicht durchgeführt, da sie unter laufende Initiativen im Rahmen des Programms „Horizon 2020“ fallen („Blaues Wachstum“, und insbesondere die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen BG-14-2017 (Überwachung und Bewertung von Fischbeständen, anderen pelagischen Arten und Lebensräumen mit einem automatischen, nicht invasiven optoakustischen System)). Zwar besteht in Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung kein Spielraum, doch können die freigegebenen Mittel für Verpflichtungen nicht aus der Rubrik 2, in die sie eingestellt waren, übertragen werden.

    0,4 Mio. EUR für den Beitrag des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) vor allem aufgrund der Kürzung des Verwaltungshaushalts der Agentur (langsamerer Personaleinstellungsrhythmus, Einsparungen bei Gebäuden und IT). Die Mittel für Zahlungen werden um den gleichen Betrag gekürzt (siehe Abschnitt 5.2.1).

    5 Mio. EUR für den EMFF unter direkter Mittelverwaltung nach Streichung der Maßnahme „Chartern/Erwerb von Patrouillenschiffen, -flugzeugen und -hubschraubern für Kontrollzwecke“ im Jahr 2016. Auch die Mittel für Zahlungen werden gekürzt (siehe Abschnitt 5.2.1).

    2,9 Mio. EUR für den Beitrag aus dem EU-Haushalt für die Maßnahmen im Biozidbereich der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Die Gebühreneinnahmen aus der Industrie waren höher als erwartet, so dass der 2016 erforderliche Ausgleichsbeitrag geringer ist. Die Mittel für Zahlungen werden um den gleichen Betrag gekürzt (siehe Abschnitt 5.2.3).

    3,8 Mio. EUR für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei, um den Stand der Verhandlungen und die voraussichtlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens zu berücksichtigen. Auch die Mittel für Zahlungen werden gekürzt (siehe Abschnitt 5.2).

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Verpflichtungen

    05 08 03

    Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen

    -1 250 000

    08 02 77 07

    Pilotprojekt – Optimierung der nicht invasiven optoakustischen In-situ-Fischortung unter Wasser unter Einsatz eines Vorserienmodells des UFO-Systems zur Förderung der EUA-basierten Bestandsbewertungen und einer besseren Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

    -200 000

    08 02 77 08

    Pilotprojekt – Entwicklung eines automatischen nicht invasiven optoakustischen UFO-Testsystems zur Unterstützung der Überwachung der Artenvielfalt bei Fischen und anderer Meeresstrategie-Rahmenrichtlinien-Indikatoren (MSRLIndikatoren) in wichtigen Meeresgebieten

    -1 200 000

    11 01 06 01

    Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

    -370 000

    11 06 62 02

    Kontrolle und Durchsetzung

    -5 000 000

    17 04 07

    Europäische Chemikalienagentur — Tätigkeiten im Bereich der Biozid-Gesetzgebung

    -2 870 000

    40 02 41

    Reserve für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei

    -3 830 000

    Insgesamt    

    -14 720 000

    5.Kürzung der Mittel für Zahlungen infolge der jährlichen globalen Mittelübertragung

    Die Kommission schlägt eine Kürzung der Mittel für Zahlungen für einzelne Haushaltslinien vor, um sie besser auf die jüngsten Bedarfsschätzungen abzustimmen, und geht davon aus, dass die von der Kommission in der globalen Mittelübertragung separat beantragte Neuverteilung der Mittel für Zahlungen zwischen den Haushaltslinien vom Europäischen Parlament und dem Rat akzeptiert wird (DEC 23/2016).

    Die Kürzung der Mittel für Zahlungen, die in diesem EBH insgesamt beantragt wird (7 286,8 Mio. EUR), betrifft in erster Linie die Teilrubrik 1b und, in geringerem Maße, die Rubriken 2 und 3 sowie die Soforthilfereserve.

    5.1Teilrubrik 1 b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

    Die Kommission schlägt im Rahmen der Teilrubrik 1b eine Kürzung der Mittel für Zahlungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) um 6 956 Mio. EUR 14 vor. Diese Kürzung folgt daraus, dass der Bedarf an Mitteln für Zahlungen sowohl für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 als auch für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geringer ist als im Haushaltsplan 2016 vorgesehen.

    Der im Haushaltsplan 2016 angesetzte Bedarf an Mitteln für Zahlungen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde auf der Grundlage eines erwarteten Rückstands zum Jahresende 2015 von 20 Mrd. EUR geschätzt. Jedoch ist die tatsächliche Anzahl der eingereichten Zahlungsanträge erheblich geringer ausgefallen als erwartet, so dass sich der Rückstand zum Jahresende 2015 auf lediglich 8 Mrd. EUR belief. Die von den Mitgliedstaaten im Juli vorgelegten aktualisierten Zahlungsprognosen bestätigten die Prognosen vom Januar weitgehend. Das Ziel der vollständigen Bewältigung des sog. „außergewöhnlichen“ Rückstands (RAL) bis Ende 2016 wird erreicht werden, und der „normale“ Rückstand wird hauptsächlich aus den letzten Aussetzungen bestehen, die vor Abschluss noch nicht aufgehoben wurden. Nach Prüfung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Konzentration von Rechnungen zum Jahresende wird für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 3 041 Mio. EUR vorgeschlagen.

    Alle operationellen Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden bereits verabschiedet. Wie auch durch die jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten bestätigt, werden die Zwischenzahlungen für diese Programme insgesamt jedoch niedriger ausfallen als ursprünglich vorgesehen (13 % niedriger als im Januar prognostiziert und 27 % niedriger als im Juli 2015 prognostiziert). Unter Berücksichtigung der regelmäßig überhöhten Prognosen der Mitgliedstaaten und der Verzögerungen bei der Benennung der nationalen Behörden (nur 48 % sind der Kommission bisher benannt worden) wird eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 3 915 Mio. EUR vorgeschlagen.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Zahlungen

    04 02 17

    Abschluss des Europäischen Sozialfonds – Konvergenz (2007-2013)

    -645 000 000

    04 02 60

    Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

    -528 000 000

    04 02 61

    Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

    -192 000 000

    04 02 62

    Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

    -480 000 000

    13 03 16

    Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz

    -1 072 000 000

    13 03 18

    Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

    -1 097 000 000

    13 03 19

    Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit

    -227 000 000

    13 03 60

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – weniger entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

    -1 069 000 000

    13 03 61

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Übergangsregionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

    -636 000 000

    13 03 62

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

    -1 000 000 000

    13 03 63

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Zusatzmittel für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

    -10 000 000

    Insgesamt    

    -6 956 000 000

    5.2Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

    5.2.1    Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

    Für den EMFF schlägt die Kommission eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 118 Mio. EUR unter geteilter Mittelverwaltung und um 21 Mio. EUR unter direkter Mittelverwaltung vor.

    In Bezug auf den EMFF unter geteilter Mittelverwaltung (Haushaltsartikel 11 06 60) ergibt sich die Kürzung aus der Korrektur der von den Mitgliedstaaten Ende Juli vorgelegten Prognosen nach unten (und Anpassungen aufgrund traditionell überhöhter Schätzungen) sowie aus den Verzögerungen bei der Benennung der nationalen Behörden für 20 Mitgliedstaaten.

    Was den EMFF unter direkter Mittelverwaltung (Haushaltsartikel 11 06 61 und Haushaltsposten 11 06 62 02) angeht, so hat die Verlängerung der Laufzeit für einige Maßnahmen 2016 zu einem geringeren Bedarf an Mitteln für Zahlungen geführt, so dass ein Teil der noch abzuwickelnden Mittelbindungen („RAL“ oder „Reste à liquider“) aufgehoben werden.

    In Bezug auf die Haushaltsposten 11 01 06 01 und 11 06 62 02 leitet sich die Kürzung der Mittel für Zahlungen aus der genauen Analyse des Bedarfs an Mitteln für Verpflichtungen her (siehe Abschnitt 4).

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Zahlungen

    11 01 06 01

    Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

    -370 000

    11 06 60

    Unterstützung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Fischerei und Aquakultur, einer ausgewogenen und integrativen territorialen Entwicklung der Fischereigebiete und der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik

    -117 681 000

    11 06 61

    Entwicklung und Umsetzung der Integrierten Meerespolitik der Europäischen Union

    -5 149 000

    11 06 62 02

    Kontrolle und Durchsetzung

    -15 595 000

    Insgesamt    

    -138 795 000

    5.2.2    Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei

    Wie in Abschnitt 4 dargelegt, können nach genauer Analyse des Stands der Verhandlungen im Zusammenhang mit den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und Bewertung der voraussichtlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens 6,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen freigegeben werden.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Zahlungen

    40 02 41

    Reserve für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei

    -6 735 000

    Insgesamt    

    -6 735 000

    5.2.3    Dezentrale Agenturen (ECHA-Biozide)

    Wie in Abschnitt 4 dargelegt, wurde der Beitrag aus dem EUHaushalt für die Maßnahmen im Biozidbereich der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki nach unten korrigiert. Daher kann der entsprechende Betrag an Mitteln für Zahlungen um 2,9 Mio. EUR reduziert werden.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Zahlungen

    17 04 07

    Europäische Chemikalienagentur — Tätigkeiten im Bereich der Biozid-Gesetzgebung

    -2 870 000

    Insgesamt    

    -2 870 000

    5.3Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

    Wie in Abschnitt 2 dargelegt, wurde der Beitrag aus dem EUHaushalt für die Europäische Arzneimittel-Agentur in London nach unten korrigiert. Daher kann der entsprechende Betrag an Mitteln für Zahlungen um 9,9 Mio. EUR reduziert werden.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Zahlungen

    17 03 12 01

    Beitrag der Union für die Europäische Arzneimittel-Agentur

    -9 900 000

    Insgesamt    

    -9 900 000

    5.4Soforthilfereserve (EAR)

    Der in der Soforthilfereserve für 2016 zu Mitte September verfügbare Restbetrag an Mitteln für Zahlungen beläuft sich auf 190 Mio. EUR. Auf der Grundlage der jüngsten Prognose und unter Einplanung eines gewissen Spielraums für etwaigen neuen Soforthilfebedarf bis zum Jahresende können Mittel für Zahlungen in Höhe von 170 Mio. EUR freigegeben werden.

    Haushaltslinie

    Bezeichnung

    Mittel für Zahlungen

    40 02 42

    Soforthilfereserve

    -170 000 000

    Insgesamt    

    -170 000 000

    6.Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex

    Im Anschluss an die im Juni 2016 erzielte rasche politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Umwandlung der Agentur Frontex in die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache 15 wurde die neue Verordnung am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament angenommen und soll am 6. Oktober 2016 in Kraft treten.

    Damit die Agentur Frontex baldmöglichst mit der Umsetzung ihres geänderten Mandats beginnen kann, schlägt die Kommission vor, im Rahmen der im Haushaltsplanentwurf für 2017 für das Jahr 2017 bereits beantragten zusätzlichen 130 Planstellen die Einstellung von 50  Bediensteten auf Zeit bereits im Jahr 2016 zu gestatten. Ziel dieser vorzeitigen Personaleinstellung ist es, Maßnahmen zur Rückführung und zur Vorbereitung der Rückführung, gemeinsame Aktionen und Risikoanalysen sowie die Ressourcenbündelung zu unterstützen. Darüber hinaus ist in den Bereichen Humanressourcen und IKT weiteres Verwaltungspersonal erforderlich.

    Aus einer sorgfältigen Analyse des Ausgabenbedarfs der Agentur bis zum Jahresende 2016 ergibt sich, dass die beantragte Einstellung der zusätzlichen Mitarbeiter im letzten Quartal 2016 aus der derzeitigen Mittelausstattung finanziert werden kann. Daher ist eine Aufstockung des EU-Beitrags für die Agentur Frontex nicht erforderlich.

    Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.

    7.Übersicht nach MFRRubriken

    Rubrik

    Haushaltsplan 2016

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016

    Haushaltsplan 2016

    (einschl. BH Nr. 1-2 und EBH Nr. 3/2016)

    (einschl. BH Nr. 1-2 und EBH Nr. 3-4/2016)

    MfV

    MfZ

    MfV

    MfZ

    MfV

    MfZ

    1.

    Intelligentes und integratives Wachstum

    69 841 150 263

    66 246 697 648

    -6 956 000 000

    69 841 150 263

    59 290 697 648

    Davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

    543 000 000

     

     

     

    543 000 000

     

    Obergrenze

    69 304 000 000

     

     

     

    69 304 000 000

     

    Spielraum

    5 849 737

     

     

     

    5 849 737

     

    1a

    Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

    19 010 000 000

    17 402 423 594

     

     

    19 010 000 000

    17 402 423 594

    Davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

    543 000 000

     

     

     

    543 000 000

     

    Obergrenze

    18 467 000 000

     

     

     

    18 467 000 000

     

    Spielraum

     

     

     

     

    1b

    Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

    50 831 150 263

    48 844 274 054

     

    -6 956 000 000

    50 831 150 263

    41 888 274 054

    Obergrenze

    50 837 000 000

     

     

     

    50 837 000 000

     

    Spielraum

    5 849 737

     

     

     

    5 849 737

     

    2.

    Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

    62 484 234 833

    55 120 803 654

    - 14 720 000

    - 148 400 000

    62 469 514 833

    54 972 403 654

    Obergrenze

    64 262 000 000

     

     

     

    64 262 000 000

     

    Spielraum

    1 777 765 167

     

     

     

    1 792 485 167

     

    davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

    42 220 335 824

    42 212 046 297

     

     

    42 220 335 824

    42 212 046 297

    3.

    Sicherheit und Unionsbürgerschaft

    4 051 966 698

    3 022 287 739

    240 100 000

    100 000

    4 292 066 698

    3 022 387 739

    davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

    1 505 966 698

     

     

     

    1 505 966 698

     

    davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

     

    240 100 000

     

    240 100 000

    Obergrenze

    2 546 000 000

     

     

     

    2 546 000 000

     

    Spielraum

     

     

     

     

    4.

    Europa in der Welt

    9 167 033 302

    10 155 590 403

    9 167 033 302

    10 155 590 403

    davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

    24 033 302

     

     

     

    24 033 302

     

    Obergrenze

    9 143 000 000

     

     

     

    9 143 000 000

     

    Spielraum

     

     

     

     

    5.

    Verwaltung

    8 951 016 040

    8 950 916 040

     

     

    8 951 016 040

    8 950 916 040

    Obergrenze

    9 483 000 000

     

     

     

    9 483 000 000

     

    davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

     

     

    - 240 100 000

     

    - 240 100 000

    Spielraum

    531 983 960

     

     

     

    291 883 960

     

    davon: Verwaltungsausgaben der Organe

    7 134 869 560

    7 134 769 560

     

     

    7 134 869 560

    7 134 769 560

    Teilobergrenze

    7 679 000 000

     

     

     

    7 679 000 000

     

    davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

     

     

    - 240 100 000

     

    - 240 100 000

    Spielraum

    544 130 440

     

     

     

    304 030 440

     

    6.

    Ausgleichszahlungen

     

     

    Obergrenze

     

     

     

     

     

    Spielraum

     

     

     

     

    Insgesamt

    154 495 401 136

    143 496 295 484

    225 380 000

    -7 104 300 000

    154 720 781 136

    136 391 995 484

    davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

    1 530 000 000

    832 817 382

     

     

    1 530 000 000

    832 817 382

    davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV

    543 000 000

     

     

     

    543 000 000

     

    davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben

     

    240 100 000

     

    240 100 000

    Obergrenze

    154 738 000 000

    144 685 000 000

     

     

    154 738 000 000

    144 685 000 000

    davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet

     

     

    - 240 100 000

     

    - 240 100 000

    Spielraum

    2 315 598 864

    2 021 521 898

     

     

    2 090 218 864

    9 125 821 898

     

    Sonstige besondere Instrumente

    524 612 000

    389 000 000

     

    - 170 000 000

    524 612 000

    219 000 000

    INSGESAMT

    155 020 013 136

    143 885 295 484

    225 380 000

    -7 274 300 000

    155 245 393 136

    136 610 995 484

    8.Aktualisierung der Einnahmenaufteilung

    8.1Gesamtauswirkungen des EBH Nr. 4/2016 auf die Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten

    Mit dem vorliegenden EBH sinken die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel für Zahlungen, was Auswirkungen auf den von den Mitgliedstaaten zu leistenden Gesamtbeitrag zum Haushalt hat. Allerdings müssen auch zwei Anpassungen auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich erstens um eine Aktualisierung der Schätzungen der traditionellen Eigenmittel (TEM) sowie der auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt) und des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechneten Eigenmittel aufgrund geänderter Wirtschaftsprognosen, und zweitens um eine Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags. Diese Anpassungen werden in den Abschnitten 8.2 und 8.3 beschrieben.

    Die Gesamtauswirkungen der Anpassungen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite des vorliegenden EBH werden in nachstehender Tabelle aufgezeigt. Aus der Tabelle geht zudem die Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten hervor (wie im Haushaltsplan 2016 veranschlagt – wie im Berichtigungshaushalt (BH) Nr. 2/2016 geändert 16 – wie im vorliegenden EBH veranschlagt).



    Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten (in Mio. EUR)

    Haushaltsplan 2016

    EBH Nr. 2/2016

    EBH Nr. 4/2016

    (1)

    (2)

    (3)

    BE

    5 518,8

    5 480,8

    5 375,0

    BG

    449,0

    445,1

    437,9

    CZ

    1 588,8

    1 575,0

    1 547,3

    DK

    2 818,6

    2 793,0

    2 636,0

    DE

    30 112,7

    29 827,3

    28 440,4

    EE

    215,8

    213,9

    205,0

    IE

    1 775,8

    1 760,3

    1 803,3

    EL

    1 770,5

    1 753,8

    1 623,8

    ES

    11 270,1

    11 168,1

    10 700,2

    FR

    21 829,4

    21 625,2

    20 604,3

    HR

    441,5

    437,6

    424,1

    IT

    15 939,4

    15 790,5

    15 423,0

    CY

    170,3

    168,7

    170,7

    LV

    257,0

    254,6

    241,8

    LT

    413,7

    410,2

    393,8

    LU

    311,1

    308,2

    325,1

    HU

    1 114,2

    1 103,9

    1 026,9

    MT

    88,8

    88,0

    91,3

    NL

    7 979,5

    7 917,1

    7 680,0

    AT

    3 063,6

    3 033,3

    2 856,1

    PL

    4 487,5

    4 447,0

    4 112,6

    PT

    1 745,3

    1 729,1

    1 677,4

    RO

    1 554,5

    1 539,6

    1 465,6

    SI

    412,6

    409,2

    396,3

    SK

    777,9

    770,8

    723,0

    FI

    1 982,3

    1 963,5

    1 862,1

    SE

    4 376,7

    4 335,2

    4 241,3

    UK

    19 803,3

    19 570,3

    17 160,9

    EU

    142 268,6

    140 919,5

    133 645,2

    8.2Aktualisierung der Vorausschätzung der TEM sowie der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen

    Nach bewährter Praxis schlägt die Kommission vor, die Finanzierung des Haushaltsplans anhand neuerer Wirtschaftsprognosen, auf die sich der Beratende Ausschuss für Eigenmittel (BAEM) geeinigt hat, zu aktualisieren.

    Die Aktualisierung betrifft die Vorausschätzung der traditionellen Eigenmittel (TEM), die in den Haushaltsplan 2016 einfließen, und die Vorausschätzung der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen für 2016. Die für den Haushaltsplan 2016 verwendeten Schätzbeträge waren auf der 163. BAEM-Sitzung am 19. Mai 2015 festgelegt worden. Die geänderte Vorausschätzung, die dem vorliegenden EBH zugrunde liegt, wurde auf der 166. BAEM-Sitzung am 18. Mai 2016 beschlossen. Durch die Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen verbessert sich die Genauigkeit der Einnahmenvorausschätzungen und somit der Zahlungen, um die die Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres ersucht werden.

    Gegenüber den Vorausschätzungen vom Mai 2015 wurden die Vorausschätzungen vom Mai 2016 wie folgt geändert 17 :

    Das Zollaufkommen (einschließlich Agrarzölle) für 2016 wird nunmehr auf insgesamt 18 857,4 Mio. EUR (netto) geschätzt (nach Abzug von 25 % Erhebungskosten); dies entspricht einem Anstieg um 2,12 % gegenüber der Vorausschätzung im Haushaltsplan 2016 (18 465,3 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die höher veranschlagte Wachstumsrate für Einfuhren aus Drittländern sowie höher veranschlagte Zölle zurückzuführen. Der Schätzwert basiert auf Einzelschätzungen für jeden Mitgliedstaat, wobei die in der Frühjahrsprognose 2016 vom 3. Mai 2016 angegebenen voraussichtlichen Wachstumsraten für Einfuhren aus Drittländern zugrunde gelegt wurden.

    Die nicht begrenzte MwSt-Bemessungsgrundlage der EU für 2016 wird insgesamt nun auf 6 335 254,1 Mio. EUR geschätzt; dies entspricht einem Anstieg um +0,66 % gegenüber dem Schätzwert vom Mai 2015 (6 293 752,9 Mio. EUR). Die begrenzte MwSt-Bemessungsgrundlage der EU 18 für 2016 wird insgesamt auf 6 316 521,6 Mio. EUR geschätzt; dies entspricht einem Anstieg um +0,73 % gegenüber dem Schätzwert vom Mai 2015 (6 270 927,9 Mio. EUR).

    Die BNE-Bemessungsgrundlage der EU für 2016 wird insgesamt auf 14 692 928,3 Mio. EUR geschätzt; dies entspricht einem Rückgang um –0,04 % gegenüber dem Schätzwert vom Mai 2015 (14 698 459,1 Mio. EUR).

    Für die Umrechnung in Euro der in Landeswährung angegebenen Vorausschätzungen der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen der neun nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten wurden die Kurse vom 31. Dezember 2015 zugrunde gelegt. So entstehen keine Verzerrungen, da diese Kurse auch verwendet werden, um in Euro veranschlagte Eigenmittelzahlungen in die jeweilige Landeswährung umzurechnen, wenn die Beträge abgerufen werden (Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates).

    In der nachstehenden Tabelle werden die am 18. Mai 2016 auf der 166. BAEM-Sitzung angenommenen aktualisierten Vorausschätzungen für die TEM, die nicht begrenzte MwSt-Bemessungsgrundlage und die BNE-Bemessungsgrundlage für das Jahr 2016 aufgezeigt:

    Aktualisierte Vorausschätzungen der TEM, der MwSt-Bemessungsgrundlage und der BNE-Bemessungsgrundlage für 2016 (in Mio. EUR)

    Zucker-

    abgaben

    (75%)

    Zölle

    (75%)

    Nicht begrenzte MwSt-Bemessungs-grundlagen

    BNE-Bemessungs-grundlagen

    Begrenzte

    MwSt-Bemessungs-grundlagen 19

    BE

    6,6

    1 860,80

    172 199,1

    412 944,7

    172 199,1

    BG

    0,4

    61,00

    20 785,8

    43 250,2

    20 785,8

    CZ

    3,4

    235,00

    68 037,8

    152 406,5

    68 037,8

    DK

    3,4

    357,40

    102 237,3

    272 411,8

    102 237,3

    DE

    26,3

    3 867,10

    1 298 442,2

    3 111 270,6

    1 298 442,2

    EE

    0,0

    26.10

    10 280,8

    20 455,3

    10 227,6

    IE

    0,0

    295,00

    80 908,8

    174 461,4

    80 908,8

    EL

    1,4

    141,60

    75 926,4

    173 482,1

    75 926,4

    ES

    4,7

    1 340,50

    472 305,2

    1 099 728,5

    472 305,2

    FR

    30,9

    1 572,00

    971 257,7

    2 223 544,2

    971 257,7

    HR

    1,7

    41,20

    25 614,4

    43 550,8

    21 775,4

    IT

    4,7

    1 715,10

    608 829,6

    1 640 591,0

    608 829,6

    CY

    0,0

    18,30

    11 629,9

    17 386,9

    8 693,5

    LV

    0,0

    30,40

    9 829,1

    25 211,5

    9 829,1

    LT

    0,8

    75,20

    15 104,9

    37 732,4

    15 104,9

    LU

    0,0

    17,10

    27 547,8

    34 875,0

    17 437,5

    HU

    2,1

    132,70

    43 390,8

    105 284,7

    43 390,8

    MT

    0,0

    11,80

    6 332,6

    9 078,0

    4 539,0

    NL

    7,2

    2 260,30

    278 703,9

    689 027,6

    278 703,9

    AT

    3,2

    201,10

    155 678,2

    329 117,4

    155 678,2

    PL

    12,8

    516,00

    183 315,6

    418 608,4

    183 315,6

    PT

    0,1

    128.30

    87 110,9

    177 872,9

    87 110,9

    RO

    0,9

    128,90

    55 085,5

    161 642,2

    55 085,5

    SI

    0,0

    65,10

    17 855,0

    38 330,7

    17 855,0

    SK

    1,3

    90,90

    26 634,3

    76 101,3

    26 634,3

    FI

    0,7

    118,40

    91 535,7

    202 831,8

    91 535,7

    SE

    2,6

    515,00

    203 484,5

    468 997,7

    203 484,5

    UK

    9,5

    3 035,10

    1 215 190,3

    2 532 732,7

    1 215 190,3

    EU

    124,7

    18 857,4

    6 335 254,1

    14 692 928,3

    6 316 521,6

    8.3VK-Korrektur 2015, 2014 und 2012

    8.3.1    Einführung

    Die in diesem EBH zu veranschlagende Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs (VK-Korrektur) betrifft drei Haushaltsjahre: 2012, 2014 und 2015.

    Die VK-Korrekturen für 2012, 2014 und 2015 erfolgen nach Maßgabe des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften 20 und der dazugehörigen Arbeitsunterlage Berechnungsmethode 2007 21 . Diesem Beschluss zufolge wird der Netto-Betrag der unerwarteten Gewinne, die sich für das VK daraus ergeben, dass die Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2001 einen höheren Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel als Erhebungskosten einbehalten, in der Berechnung der VK-Korrektur neutralisiert. Die aufteilbaren Ausgaben werden wie folgt angepasst:

    anhand der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung, die aus Mitteln für Zahlungen des Jahres vor dem Beitritt gezahlt wurden. Die Anpassung aufgrund der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung wird letztmals für die Korrektur für 2012 berechnet, da sie ab der Korrektur für 2013, die 2014 erstmals veranschlagt wurde, nicht mehr anwendbar ist;

    anhand der aufteilbaren Gesamtausgaben in den Mitgliedstaaten, die der EU nach dem 30. April 2004 beigetreten sind; davon ausgenommen sind Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben im Agrarbereich sowie die Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL – Abteilung Garantie finanziert werden.

    Die Beiträge Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens zur Finanzierung der VK-Korrektur werden außerdem auf ein Viertel ihres normalen Anteils gekürzt. Die Differenz wird auf die übrigen Mitgliedstaaten – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs – umgelegt.

    Die Differenz zwischen dem endgültigen Betrag der VK-Korrektur für 2012 und dem ehemals veranschlagten Betrag (dritte Aktualisierung im BH Nr. 6/2015) wird im vorliegenden EBH bei Kapitel 35 eingesetzt.

    8.3.2    Berechnung der Korrekturbeträge

    Dieser EBH enthält die Berechnung und Finanzierung der ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2015, der zweiten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2014 sowie des endgültigen Betrags der VK-Korrektur für 2012.

    Die Aktualisierung der Korrekturbeträge für 2012 und 2014 sind in erster Linie auf die Aktualisierung der von den Mitgliedstaaten im Herbst 2015 übermittelten MwSt- und BNE-Bemessungsgrundlagen (MwSt- und BNE-Salden) zurückzuführen.


    8.3.2.1    VK-Korrekturbetrag für 2015

    Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen dem in den Haushaltsplan 2016 eingestellten vorläufigen VK-Korrekturbetrag für 2015 und der in den vorliegenden EBH einzustellenden ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2015.

    VK-Korrekturbetrag für 2015

    VK-Korrekturbetrag für 2015

    VORLÄUFIGER KORREKTURBETRAG

    Haushaltsplan 2016

    VK-Korrekturbetrag für 2015

    ERSTE AKTUALISIERUNG

    EBH Nr. 4/2016

    Differenz

    (1)

    Anteil des VK an der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage

    19,4288%

    19,2145%

    -0,2143%

    (2)

    Anteil des VK an den aufteilbaren Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben

    7,3919 %

    7,5910 %

    +0,1992 %

    (3)

    = (1) – (2)

    12,0369 %

    11,6235 %

    -0,4135 %

    (4)

    Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben

    130 016 348 031

    129 194 773 448

    -821 574 582

    (5)

    Erweiterungsbedingte Ausgaben
    = (5a) + (5b)

    36 305 752 879

    31 733 179 803

    - 4 572 573 076

    (5a)

    Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung

    0

    0

    0

    (5b)

    Ausgaben im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

    36 305 752 879

    31 733 179 803

    -4 572 573 076

    (6)

    Aufteilbare Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben= (4) – (5)

    93 710 595 151

    97 461 593 645

    +3 750 998 494

    (7)

    Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) x (6) x 0,66

    7 444 724 929

    7 476 753 663

    +32 028 734

    (8)

    VK-Vorteil

    2 212 027 407

    1 912 680 343

    -299 347 064

    (9)

    Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)

    5 232 697 523

    5 564 073 321

    +331 375 798

    (10)

    Unerwartete TEM-Gewinne

    -50 550 782

    -79 812 056

    -29 261 274

    (11)

    Korrekturbetrag zugunsten des VK = (9) – (10)

    5 283 248 305

    5 643 885 377

    +360 637 072

    Der Betrag der ersten Aktualisierung der VK-Korrektur 2015 ist um 361 Mio. EUR höher als der im Haushaltsplan 2016 veranschlagte vorläufige VK-Korrekturbetrag 2015.    

    8.3.2.2    VK-Korrekturbetrag für 2014

    Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen der in den BH Nr. 6/2015 eingestellten ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2014 und der in den vorliegenden EBH einzustellenden zweiten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2014.

    VK-Korrekturbetrag für 2014

    VK-Korrekturbetrag für 2014
    ERSTE AKTUALISIERUNG
    BH Nr. 6/2015

    VK-Korrekturbetrag für 2014
    ZWEITE AKTUALISIERUNG
    EBH Nr. 4/2016

    Differenz

    (1)

    Anteil des VK an der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage

    17,7333 %

    17,4319 %

    -0,3014 %

    (2)

    Anteil des VK an den aufteilbaren Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben

    7,3956 %

    7,4180 %

    +0,0224 %

    (3)

    = (1) – (2)

    10,3377 %

    10,0139 %

    -0,3238 %

    (4)

    Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben

    128 742 225 549

    128 669 838 650

    -72 386 900

    (5)

    Erweiterungsbedingte Ausgaben
    = (5a) + (5b)

    33 471 514 270

    33 342 488 843

    -129 025 427

    (5a)

    Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung

    0

    0

    0

    (5b)

    Ausgaben im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

    33 471 514 270

    33 342 488 843

    -129 025 427

    (6)

    Aufteilbare Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben= (4) – (5)

    95 270 711 279

    95 327 349 807

    +56 638 527

    (7)

    Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) x (6) x 0,66

    6 500 187 311

    6 300 352 079

    -199 835 232

    (8)

    VK-Vorteil

    1 992 582 801

    1 531 441 424

    -461 141 377

    (9)

    Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)

    4 507 604 510

    4 768 910 655

    +261 306 145

    (10)

    Unerwartete TEM-Gewinne

    -36 554 387

    -26 651 399

    +9 902 988

    (11)

    Korrekturbetrag zugunsten des VK = (9) – (10)

    4 544 158 897

    4 795 562 054

    +251 403 157

    Der Betrag der zweiten Aktualisierung der VK-Korrektur 2014 ist um 251 Mio. EUR höher als die im BH Nr. 6/2015 veranschlagte erste Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2014.



    8.3.2.3    VK-Korrekturbetrag für 2012

    Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen der in den BH Nr. 6/2015 eingestellten dritten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2012 und dem in den vorliegenden EBH einzustellenden endgültigen Betrag der VK-Korrektur 2012.

    VK-Korrekturbetrag für 2012

    VK-Korrekturbetrag für 2012
    DRITTE AKTUALISIERUNG
    BH Nr. 6/2015

    VK-Korrekturbetrag für 2012
    ENDGÜLTIGER KORREKTURBETRAG
    EBH Nr. 4/2016

    Differenz

    (1)

    Anteil des VK an der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage

    16,1345 %

    16,1200 %

    -0,0145 %

    (2)

    Anteil des VK an den aufteilbaren Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben

    7,2358 %

    7,2358 %

    -0,0000 %

    (3)

    = (1) – (2)

    8,8987 %

    8,8842 %

    -0,0145 %

    (4)

    Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben

    126 017 496 941

    126 017 496 941

    0

    (5)

    Erweiterungsbedingte Ausgaben
    = (5a) + (5b)

    30 151 705 809

    30 151 594 002

    -111 807

    (5a)

    Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung

    3 084 631 771

    3 084 519 964

    -111 807

    (5b)

    Ausgaben im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g

    27 067 074 038

    27 067 074 038

    0

    (6)

    Aufteilbare Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben= (4) – (5)

    95 865 791 132

    95 865 902 938

    +111 807

    (7)

    Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) x (6) x 0,66

    5 630 330 443

    5 621 164 211

    -9 166 232

    (8)

    VK-Vorteil

    474 388 884

    331 907 397

    -142 481 487

    (9)

    Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)

    5 155 941 559

    5 289 256 814

    +133 315 255

    (10)

    Unerwartete TEM-Gewinne

    12 333 175

    12 810 520

    +477 344

    (11)

    Korrekturbetrag zugunsten des VK = (9) – (10)

    5 143 608 383

    5 276 446 294

    +132 837 911

    Der endgültige Betrag der VK-Korrektur 2012 ist um 133 Mio. EUR höher als die im BH Nr. 6/2015 veranschlagte dritte Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2012, was in erster Linie auf die Aktualisierung der von den Mitgliedstaaten im Herbst 2015 übermittelten MwSt- und BNE-Bemessungsgrundlagen (MwSt- und BNE-Salden) zurückzuführen ist.

    Die Differenz zwischen dem ursprünglichen VK-Korrekturbetrag für 2012 gemäß Eigenmittelbeschluss 2000 und demjenigen gemäß Eigenmittelbeschluss 2007 beträgt 2 559,3 Mio. EUR zu Preisen von 2004 und 2 879,7 Mio. EUR zu derzeitigen Preisen.

    8.3.2.4    Obergrenze von 10,5 Mrd. EUR

    Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom darf der zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs, der sich aus der Kürzung der aufteilbaren Ausgaben um die erweiterungsbedingten Ausgaben ergibt (Absatz 1 Buchstabe g des Eigenmittelbeschlusses 2007), im Zeitraum 20072013 den Betrag von 10,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2004 nicht übersteigen. Die kumulierte Anpassung der Korrekturen für die Jahre 2007 bis 2012 beträgt insgesamt 8 218,0 Mio. EUR (zu Preisen von 2004) bzw. 9 006,9 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen).

    VK-Korrekturen für 2007-2012

    Differenz – ursprünglicher Betrag gegenüber der Schwelle von 10,5 Mrd. EUR

    (Eigenmittelbeschluss 2007 gegenüber Eigenmittelbeschluss 2000), in EUR

    Differenz zu jeweiligen Preisen

    Differenz zu konstanten Preisen von 2004

    (A)

    VK-Korrekturbetrag für 2007

    0

    0

    (B)

    VK-Korrekturbetrag für 2008

    -301 679 647

    -280 649 108

    (C)

    VK-Korrekturbetrag für 2009

    -1 349 749 997

    -1 276 489 414

    (D)

    VK-Korrekturbetrag für 2010

    -2 127 945 515

    -1 964 546 518

    (E)

    VK-Korrekturbetrag für 2011

    -2 347 786 720

    -2 137 047 656

    (F)

    VK-Korrekturbetrag für 2012

    -2 879 720 911

    -2 559 302 810

    (G)

    Summe der Differenzen = (A) + (B) + (C) + (D) + (E) + (F)

    -9 006 882 790

    -8 218 035 506


    8.3.3    Einstellung des Betrags der ersten Aktualisierung der VK-Korrektur für 2015, des Betrags der zweiten Aktualisierung der VK-Korrektur für 2014 sowie des endgültigen VK-Korrekturbetrags für 2012 in den EBH Nr. 4/2016 

    8.3.3.1    VK-Korrekturbetrag für 2012 (Kapitel 35)

    Der VK-Korrekturbetrag, der mit dem vorliegenden EBH in Kapitel 35 einzustellen ist, entspricht der Differenz zwischen dem endgültigen Betrag der VK-Korrektur für 2012 (d. h. 5 276 446 294 EUR) und der dritten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2012 (d. h. 5 143 608 383 EUR im BH Nr. 6/2015) und beläuft sich auf 132 837 911 EUR.

    Er ist entsprechend den Ende 2015 aktualisierten BNE-Bemessungsgrundlagen für 2012 zu finanzieren. In Kapitel 35 wird dieser Korrekturbetrag wie folgt aufgeschlüsselt:

    VK-Korrektur für 2012 – Kapitel 35

    BE

    12 108 628

    LU

    1 741 166

    BG

    1 275 199

    HU

    2 179 154

    CZ

    3 342 634

    MT

    101 561

    DK

    4 686 427

    NL

    4 101 900

    DE

    7 934 870

    AT

    1 068 284

    EE

    568 776

    PL

    7 063 680

    IE

    5 094 409

    PT

    3 441 569

    EL

    1 773 357

    RO

    2 351 280

    ES

    7 537 051

    SI

    554 253

    FR

    38 002 662

    SK

    1 502 129

    HR

    382 317

    FI

    4 198 567

    IT

    19 830 215

    SE

    1 007 093

    CY

    241 390

    LV

    102 976

    UK

    -132 837 911

    LT

    646 364

    Insgesamt

    0

    8.3.3.2    VK-Korrekturbetrag für 2014 (Kapitel 36)

    Der Betrag der zweiten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2014 (d. h. 4 795 562 054 EUR) ist um 251 403 157 EUR höher als der Betrag der ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2014 (d. h. 4 544 158 897 EUR im BH Nr. 6/2015).

    Er ist entsprechend den Ende 2015 aktualisierten BNE-Bemessungsgrundlagen für 2014 zu finanzieren. In Kapitel 36 wird dieser Korrekturbetrag wie folgt aufgeschlüsselt:

    VK-Korrektur für 2014 – Kapitel 36

    BE

    9 808 723

    LU

    3 153 754

    BG

    1 857 845

    HU

    2 775 751

    CZ

    5 618 512

    MT

    557 582

    DK

    5 183 926

    NL

    3 797 278

    DE

    15 098 382

    AT

    1 572 870

    EE

    615 754

    PL

    16 987 381

    IE

    6 055 723

    PT

    5 315 559

    EL

    3 882 091

    RO

    6 012 749

    ES

    23 452 091

    SI

    1 449 464

    FR

    62 183 471

    SK

    2 207 088

    HR

    2 392 016

    FI

    5 796 891

    IT

    60 923 232

    SE

    2 634 984

    CY

    1 058 836

    LV

    517 980

    UK

    -251 403 157

    LT

    493 224

    Insgesamt

    0



    8.3.3.3    VK-Korrekturbetrag für 2015 (Kapitel 15)

    Der Betrag der ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2015 beläuft sich auf 5 643 885 377 EUR und ist um 360 637 072 EUR höher als der in den Haushaltsplan 2016 eingesetzte Betrag (5 283 248 305 EUR).

    Er ist entsprechend den aktualisierten BNEBemessungsgrundlagen für 2016 zu finanzieren, die dem vorliegenden EBH zugrunde gelegt werden. In Kapitel 15 wird dieser Korrekturbetrag wie folgt aufgeschlüsselt:

    VK-Korrektur für 2015 – Kapitel 15

    BE

    279 071 850

    LU

    23 568 848

    BG

    29 228 885

    HU

    71 152 375

    CZ

    102 997 723

    MT

    6 134 996

    DK

    184 098 416

    NL

    79 949 224

    DE

    361 006 829

    AT

    38 188 137

    EE

    13 823 881

    PL

    282 899 431

    IE

    117 902 629

    PT

    120 208 152

    EL

    117 240 809

    RO

    109 239 295

    ES

    743 206 698

    SI

    25 904 242

    FR

    1 502 691 749

    SK

    51 429 963

    HR

    29 432 034

    FI

    137 075 608

    IT

    1 108 726 582

    SE

    54 418 723

    CY

    11 750 228

    UK

    -5 643 885 377

    LV

    17 038 165

    LT

    25 499 905

    Insgesamt

    0

    8.4Geldbußen

    Bis Anfang September 2016 sind Geldbußen in Höhe von insgesamt 1 134 Mio. EUR (Hauptforderung) endgültig geworden. Gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung werden endgültige Geldbußen „so früh wie möglich, spätestens jedoch in dem Jahr als Haushaltseinnahmen verbucht, das auf das Jahr folgt, in dem sämtliche Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind“. Die Kommission schlägt beim derzeitigen Stand eine Aufrechnung dieser Geldbußen gegen die sich aus der Abwertung des GBP gegenüber dem EUR ergebenden Wechselkursverluste vor. Die sich aus der Abwertung ergebenden Verluste werden auf rund 1,8 Mrd. EUR geschätzt. Die Einnahmen aus den Geldbußen verringern das Risiko eines negativen Saldos.

    (1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
    (2) ABl. L 48 vom 24.2.2016, S. 1.
    (3)  ABl. L 143 vom 31.5.2016, S. 1.
    (4)  ABl. L 248 vom 15.9.2016, S. 1.
    (5)  COM(2016) 227 final vom 30.6.2016.
    (6)  COM(2016) 597 final vom 14.9.2016.
    (7)  ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1.
    (8)  COM(2016) 115 vom 2.3.2016.
    (9)  ABl. L 143 vom 31.5.2016.
    (10)  ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146 und ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80.
    (11)  COM(2016) 171 vom 21.3.2016.
    (12)  COM(2016) 624 vom 30.9.2016.
    (13)  COM(2016) 597 vom 14.9.2016.
    (14)  Weitere 254 Mio. EUR wurden im Rahmen der globalen Mittelübertragung verwendet.
    (15)  COM(2015) 671 vom 15.12.2015.
    (16)  EBH Nr. 3/2016 (COM(2016) 310 vom 30.6.2016) hat keine Auswirkungen auf die Einnahmen.
    (17)  Die Vorausschätzung für die Zuckerabgaben 2016 (netto) bleibt mit 124,7 Mio. EUR auf demselben Stand (nach Abzug von 25 % Erhebungskosten).
    (18)  Gemäß Beschluss 2007/436 des Rates wird die MwSt-Bemessungsgrundlage eines Mitgliedstaats auf 50 % seines BNE begrenzt, wenn sie 50 % seines BNE übersteigt. Für den EBH Nr. 4/2016 wird bei folgenden fünf Mitgliedstaaten eine Begrenzung ihrer MwSt-Bemessungsgrundlage auf 50 % des BNE vorgenommen: Estland, Kroatien, Zypern, Luxemburg und Malta.
    (19)  Die grau unterlegten Beträge ergeben sich aus den begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlagen (siehe Erläuterung in Fußnote 16).
    (20)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
    (21) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 23. Mai 2007 – „Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs („VK-Korrektur“) in den Haushaltsplan gemäß Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften“, abrufbar auf folgender Website: http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/financing/calc_own_res_2007_de.pdf .
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