EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.9.2016
COM(2016) 623 final
ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 4
ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2016
Anpassung der Mittel aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit, der Senkung der Mittel für Zahlungen und der Mittel für Verpflichtungen infolge der globalen Mittelübertragung, der Verlängerung der Laufzeit des EFSI, der Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex und der Aktualisierung der Einnahmenaufteilung (Eigenmittel)
Gestützt auf
–den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,
–die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, insbesondere auf Artikel 41,
–den am 25. November 2015 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016,
–den am 14. April 2016 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016,
–den am 6. Juli 2016 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2016,
–den am 30. Juni 2016 verabschiedeten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016,
Die Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat hiermit den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Haushaltsplan 2016 vor.
ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN
Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (
http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-en.htm
). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Einführung
2.
Anpassung der Mittel unter Rubrik 3 im Anschluss an die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit
2.1 Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union
2.2 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
2.3Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
2.4Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Verpflichtungen
3.
Dotierung des EFSI-Garantiefonds: aktualisiertes Profil
4.
Weitere (geringfügigere) Anpassungen der Mittel für Verpflichtungen
5.
Kürzung der Mittel für Zahlungen infolge der jährlichen globalen Mittelübertragung
5.1Teilrubrik 1 b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
5.2Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
5.3Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft
5.4Soforthilfereserve (EAR)
6.
Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex
7.
Übersicht nach MFRRubriken
8.
Aktualisierung der Einnahmenaufteilung
8.1Gesamtauswirkungen des EBH Nr. 4/2016 auf die Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten
8.2Aktualisierung der Vorausschätzung der TEM sowie der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen
8.3VK-Korrektur 2015, 2014 und 2012
8.4Geldbußen
1.Einführung
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2016 dient folgenden Zwecken:
1.der Anpassung der Höhe der Mittel unter der Rubrik 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft, um dem Stand der Umsetzung Rechnung zu tragen und die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit widerzuspiegeln, durch Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 50 Mio. EUR und der Mittel für Zahlungen um 10 Mio. EUR für das Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union, Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 130 Mio. EUR für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 70 Mio. EUR für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF);
Da unter Rubrik 3 kein Spielraum vorhanden ist, können diese Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen nur durch Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben bis zu einer Höhe von 240,1 Mio. EUR vorgenommen werden, wobei die Umschichtung von Mitteln in Höhe von 9,9 Mio. EUR von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in London, die aufgrund der Entwicklung des EUR/GBPWechselkurses möglich wurde, bereits berücksichtigt ist. Die Kommission schlägt vor, diese Inanspruchnahme im Jahr 2016 vollständig gegen den im selben Jahr unter der Rubrik 5 Verwaltung verbleibenden Spielraum aufzurechnen.
2.der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 2015-2018 in Höhe von 73,9 Mio. EUR zur Berücksichtigung der vorgeschlagenen Verlängerung der Fondslaufzeit bis 2020. Es wird vorgeschlagen, die Aufstockung über eine Kürzung der Mittel für die Finanzinstrumente des Bereichs Energie der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Energie) zu finanzieren, mit entsprechendem Ausgleich im Jahr 2018.
3.der Kürzung der über mehrere Haushaltslinien verteilten Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 2 Nachhaltiges Wachstum : natürliche Ressourcen um 14,7 Mio. EUR zur Anpassung an die jüngste Bedarfsermittlung.
4.der Kürzung der Mittel für Zahlungen um 7 284,3 Mio. EUR, in erster Linie im Rahmen von Haushaltslinien der Teilrubrik 1b Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt und in geringerem Maße der Rubriken 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen und 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft sowie aus der Reserve für Soforthilfe, nach Berücksichtigung der in der globalen Mittelübertragung (DEC 23/2016) vorgeschlagenen Umschichtungen.
5.der vorzeitigen Einstellung eines Teils des im Haushaltsplanentwurf 2017 bereits vorgeschlagenen zusätzlichen Personals für die Agentur Frontex im Hinblick auf das bevorstehende Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Dies erfordert eine Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex, aber keine zusätzlichen Mittel im Jahr 2016.
Der EBH Nr. 4/2014 sieht auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans 2016 netto eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 225,4 Mio. EUR und eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 7 274,3 Mio. EUR vor.
Auf der Einnahmenseite werden im vorliegenden EBH auch die Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d. h. Zölle und Zuckerabgaben), der Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MwSt) und das Bruttonationaleinkommen (BNE) und die Veranschlagung der VK-Korrekturbeträge und ihrer Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Aufteilung der Eigenmittelbeiträge auf die einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt.
2. Anpassung der Mittel unter Rubrik 3 im Anschluss an die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit
2.1 Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union
Das neue Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union wurde im März 2016 eingerichtet, um Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen, in denen eine Ausnahmesituation entstanden ist, die ihre organisatorische Kapazität übersteigt und in der eine große Zahl Menschen dringend humanitäre Hilfe benötigt.
Im Finanzbogen zu dem Vorschlag der Kommission
wird der Mittelbedarf für das neue Instrument im Jahr 2016 auf 300 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen geschätzt. Davon wurden bisher 199 Mio. EUR bereitgestellt: eine erste Tranche in Höhe von 100 Mio. EUR über den am 14. April 2016 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016
und weitere 99 Mio. EUR über eine interne Mittelübertragung im August 2016.
Die erste Tranche im Umfang von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen wurde im August 2016 vollständig gebunden und 75 % der zweiten Tranche wird voraussichtlich bis Ende September gebunden werden. Für das letzte Jahresquartal verblieben lediglich 25 Mio. EUR, was im Falle einer plötzlichen Änderung der Migrationsströme nicht ausreichen würde.
Die Kommission schlägt vor, zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 50 Mio. EUR und zusätzliche Mittel für Zahlungen in Höhe von 10 Mio. EUR zu veranschlagen. Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen die Finanzierung von Maßnahmen, die derzeit im Rahmen des Soforthilfeinstruments vor Ort durchgeführt werden, lassen jedoch gleichzeitig einen gewissen Spielraum, um auf etwaige neue Entwicklungen bis zum Jahresende reagieren zu können.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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18 01 04 05
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Unterstützungsausgaben für die Soforthilfe innerhalb der Union
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500 000
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500 000
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18 07 01
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Soforthilfe innerhalb der Union
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49 500 000
|
9 500 000
|
Insgesamt
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50 000 000
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10 000 000
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2.2 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Die im vorstehenden Abschnitt genannten ersten beiden Tranchen für das neue Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union wurden beide aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung gestellt.
Die aktualisierte Bedarfsermittlung für den AMIF im Jahr 2016 hat bestätigt, dass die derzeit verfügbaren Mittel für Verpflichtungen (in Höhe von rund 209 Mio. EUR) bis Jahresende in vollem Umfang ausgeführt sein werden, so insbesondere auf der Grundlage einer Reihe von Anträgen auf Soforthilfe, die derzeit bearbeitet oder demnächst gestellt werden. Die Mittel sollen vor allem der Stärkung der Asylsysteme und dem Ausbau der Aufnahmekapazitäten in den Mitgliedstaaten dienen.
Angesichts des derzeitigen Stands der Umsetzung der beiden Beschlüsse des Rates über die Flüchtlingsumsiedlung, der für Oktober 2016 erwarteten Verabschiedung der vorgeschlagenen Änderung des zweiten Beschlusses des Rates und der sich daraus ergebenden zusätzlichen Zusage für die Neuansiedlung von bis zu 54 000 Menschen sowie des anhaltenden Drucks auf die EUAußengrenzen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die teilweise Aufstockung der Mittel des AMIF um 130 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen erforderlich ist, damit der Fonds im letzten Quartal 2016 auf etwaige andere gerechtfertigte Forderungen in diesem Bereich, in dem die Entwicklungen schwer vorhersehbar sind, reagieren kann.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
|
18 03 01 01
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Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten
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130 000 000
|
Insgesamt
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130 000 000
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2.3Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
Die Kommission schlägt vor, die teilweise Aufstockung der Mittel des AMIF (130 Mio. EUR) mit einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen des Bereichs Außengrenzen des Fonds für die innere Sicherheit (ISF – Grenzen) um 70 Mio. EUR zu verbinden, um den anhängigen und anstehenden Anträgen auf Soforthilfe insbesondere Bulgariens entsprechen zu können. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die derzeit im Haushaltsplan 2016 verfügbaren Mittel für Soforthilfe im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit fast vollständig ausgeschöpft worden sind.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
18 02 01 01
|
Unterstützung des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler Reisen
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70 000 000
|
Insgesamt
|
70 000 000
|
2.4Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für Verpflichtungen
Die im Haushaltsplan 2016 für die Rubrik 3 bewilligten Mittel für Verpflichtungen übersteigen die entsprechende Ausgabenobergrenze und erforderten zusammen mit der Rubrik 4 Europa in der Welt bereits die vollständige Inanspruchnahme (1 530 Mio. EUR) des Flexibilitätsinstruments im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der MFRVerordnung.
Folglich ist die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016 das einzige verfügbare Instrument zur Deckung des oben beschriebenen zusätzlichen Bedarfs unter Rubrik 3. Unter Berücksichtigung der 9,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur zur Umschichtung verfügbar sind, schlägt die Kommission vor, 240,1 Mio. EUR aus dem Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen und diesen Betrag 2016 gegen den unter der Rubrik 5 verbleibenden Spielraum aufzurechnen, so dass der Handlungsspielraum kommender Haushaltsjahre nicht eingeschränkt wird.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
17 03 12 01
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Beitrag der Union für die Europäische Arzneimittel-Agentur
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-9 900 000
|
Insgesamt
|
-9 900 000
|
3.Dotierung des EFSI-Garantiefonds: aktualisiertes Profil
Der Vorschlag der Kommission zur Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bis 2020 erfordert gegenüber der bisherigen Finanzplanung eine Aktualisierung des Profils der Verpflichtungen: Die Kommission schlägt vor, für die Dotierung des EFSI-Garantiefonds (Artikel 01 04 05 des Haushaltsplans) 2016 durch Übertragung eines Betrags aus den Finanzinstrumenten im Bereich Energie der Fazilität „Connecting Europe“ (Posten 32 02 01 04 im Haushaltsplan) 73,9 Mio. EUR vorzeitig bereitzustellen.
Der Betrag, der für den EFSI 2016 vorzeitig bereitgestellt werden soll, wird 2018 auf den Bereich CEF – Energie zurück übertragen. Eine Änderung der entsprechenden Mittel für Zahlungen ist nicht erforderlich.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
01 04 05
|
Dotierung des EFSI-Garantiefonds
|
73 908 000
|
32 02 01 04
|
Schaffung besserer Rahmenbedingungen für private Investitionen in Energieprojekte
|
-73 908 000
|
Insgesamt
|
0
|
4.Weitere (geringfügigere) Anpassungen der Mittel für Verpflichtungen
Nach einer detaillierten Bedarfsanalyse schlägt die Kommission vor, die Mittel für Verpflichtungen in sieben Haushaltslinien um insgesamt 14,7 Mio. EUR zu kürzen. Konkret geht es um:
1,3 Mio. EUR für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) infolge der Streichung einiger Maßnahmen, die durch getrennte Mittel finanziert werden sollten.
1,4 Mio. EUR für Pilotprojekte, denn zwei solcher im Haushaltsplan 2016 vorgesehenen Projekte werden nicht durchgeführt, da sie unter laufende Initiativen im Rahmen des Programms „Horizon 2020“ fallen („Blaues Wachstum“, und insbesondere die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen BG-14-2017 (Überwachung und Bewertung von Fischbeständen, anderen pelagischen Arten und Lebensräumen mit einem automatischen, nicht invasiven optoakustischen System)). Zwar besteht in Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung kein Spielraum, doch können die freigegebenen Mittel für Verpflichtungen nicht aus der Rubrik 2, in die sie eingestellt waren, übertragen werden.
0,4 Mio. EUR für den Beitrag des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) vor allem aufgrund der Kürzung des Verwaltungshaushalts der Agentur (langsamerer Personaleinstellungsrhythmus, Einsparungen bei Gebäuden und IT). Die Mittel für Zahlungen werden um den gleichen Betrag gekürzt (siehe Abschnitt 5.2.1).
5 Mio. EUR für den EMFF unter direkter Mittelverwaltung nach Streichung der Maßnahme „Chartern/Erwerb von Patrouillenschiffen, -flugzeugen und -hubschraubern für Kontrollzwecke“ im Jahr 2016. Auch die Mittel für Zahlungen werden gekürzt (siehe Abschnitt 5.2.1).
2,9 Mio. EUR für den Beitrag aus dem EU-Haushalt für die Maßnahmen im Biozidbereich der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Die Gebühreneinnahmen aus der Industrie waren höher als erwartet, so dass der 2016 erforderliche Ausgleichsbeitrag geringer ist. Die Mittel für Zahlungen werden um den gleichen Betrag gekürzt (siehe Abschnitt 5.2.3).
3,8 Mio. EUR für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei, um den Stand der Verhandlungen und die voraussichtlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens zu berücksichtigen. Auch die Mittel für Zahlungen werden gekürzt (siehe Abschnitt 5.2).
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
05 08 03
|
Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen
|
-1 250 000
|
08 02 77 07
|
Pilotprojekt – Optimierung der nicht invasiven optoakustischen In-situ-Fischortung unter Wasser unter Einsatz eines Vorserienmodells des UFO-Systems zur Förderung der EUA-basierten Bestandsbewertungen und einer besseren Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)
|
-200 000
|
08 02 77 08
|
Pilotprojekt – Entwicklung eines automatischen nicht invasiven optoakustischen UFO-Testsystems zur Unterstützung der Überwachung der Artenvielfalt bei Fischen und anderer Meeresstrategie-Rahmenrichtlinien-Indikatoren (MSRLIndikatoren) in wichtigen Meeresgebieten
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-1 200 000
|
11 01 06 01
|
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
|
-370 000
|
11 06 62 02
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Kontrolle und Durchsetzung
|
-5 000 000
|
17 04 07
|
Europäische Chemikalienagentur — Tätigkeiten im Bereich der Biozid-Gesetzgebung
|
-2 870 000
|
40 02 41
|
Reserve für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei
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-3 830 000
|
Insgesamt
|
-14 720 000
|
5.Kürzung der Mittel für Zahlungen infolge der jährlichen globalen Mittelübertragung
Die Kommission schlägt eine Kürzung der Mittel für Zahlungen für einzelne Haushaltslinien vor, um sie besser auf die jüngsten Bedarfsschätzungen abzustimmen, und geht davon aus, dass die von der Kommission in der globalen Mittelübertragung separat beantragte Neuverteilung der Mittel für Zahlungen zwischen den Haushaltslinien vom Europäischen Parlament und dem Rat akzeptiert wird (DEC 23/2016).
Die Kürzung der Mittel für Zahlungen, die in diesem EBH insgesamt beantragt wird (7 286,8 Mio. EUR), betrifft in erster Linie die Teilrubrik 1b und, in geringerem Maße, die Rubriken 2 und 3 sowie die Soforthilfereserve.
5.1Teilrubrik 1 b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Kommission schlägt im Rahmen der Teilrubrik 1b eine Kürzung der Mittel für Zahlungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) um 6 956 Mio. EUR vor. Diese Kürzung folgt daraus, dass der Bedarf an Mitteln für Zahlungen sowohl für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 als auch für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geringer ist als im Haushaltsplan 2016 vorgesehen.
Der im Haushaltsplan 2016 angesetzte Bedarf an Mitteln für Zahlungen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde auf der Grundlage eines erwarteten Rückstands zum Jahresende 2015 von 20 Mrd. EUR geschätzt. Jedoch ist die tatsächliche Anzahl der eingereichten Zahlungsanträge erheblich geringer ausgefallen als erwartet, so dass sich der Rückstand zum Jahresende 2015 auf lediglich 8 Mrd. EUR belief. Die von den Mitgliedstaaten im Juli vorgelegten aktualisierten Zahlungsprognosen bestätigten die Prognosen vom Januar weitgehend. Das Ziel der vollständigen Bewältigung des sog. „außergewöhnlichen“ Rückstands (RAL) bis Ende 2016 wird erreicht werden, und der „normale“ Rückstand wird hauptsächlich aus den letzten Aussetzungen bestehen, die vor Abschluss noch nicht aufgehoben wurden. Nach Prüfung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Konzentration von Rechnungen zum Jahresende wird für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 3 041 Mio. EUR vorgeschlagen.
Alle operationellen Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden bereits verabschiedet. Wie auch durch die jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten bestätigt, werden die Zwischenzahlungen für diese Programme insgesamt jedoch niedriger ausfallen als ursprünglich vorgesehen (13 % niedriger als im Januar prognostiziert und 27 % niedriger als im Juli 2015 prognostiziert). Unter Berücksichtigung der regelmäßig überhöhten Prognosen der Mitgliedstaaten und der Verzögerungen bei der Benennung der nationalen Behörden (nur 48 % sind der Kommission bisher benannt worden) wird eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 3 915 Mio. EUR vorgeschlagen.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Zahlungen
|
04 02 17
|
Abschluss des Europäischen Sozialfonds – Konvergenz (2007-2013)
|
-645 000 000
|
04 02 60
|
Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
|
-528 000 000
|
04 02 61
|
Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
|
-192 000 000
|
04 02 62
|
Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
|
-480 000 000
|
13 03 16
|
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz
|
-1 072 000 000
|
13 03 18
|
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
|
-1 097 000 000
|
13 03 19
|
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit
|
-227 000 000
|
13 03 60
|
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – weniger entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
-1 069 000 000
|
13 03 61
|
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Übergangsregionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
-636 000 000
|
13 03 62
|
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – entwickelte Gebiete – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
-1 000 000 000
|
13 03 63
|
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Zusatzmittel für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen – Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
|
-10 000 000
|
Insgesamt
|
-6 956 000 000
|
5.2Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
5.2.1
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Für den EMFF schlägt die Kommission eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 118 Mio. EUR unter geteilter Mittelverwaltung und um 21 Mio. EUR unter direkter Mittelverwaltung vor.
In Bezug auf den EMFF unter geteilter Mittelverwaltung (Haushaltsartikel 11 06 60) ergibt sich die Kürzung aus der Korrektur der von den Mitgliedstaaten Ende Juli vorgelegten Prognosen nach unten (und Anpassungen aufgrund traditionell überhöhter Schätzungen) sowie aus den Verzögerungen bei der Benennung der nationalen Behörden für 20 Mitgliedstaaten.
Was den EMFF unter direkter Mittelverwaltung (Haushaltsartikel 11 06 61 und Haushaltsposten 11 06 62 02) angeht, so hat die Verlängerung der Laufzeit für einige Maßnahmen 2016 zu einem geringeren Bedarf an Mitteln für Zahlungen geführt, so dass ein Teil der noch abzuwickelnden Mittelbindungen („RAL“ oder „Reste à liquider“) aufgehoben werden.
In Bezug auf die Haushaltsposten 11 01 06 01 und 11 06 62 02 leitet sich die Kürzung der Mittel für Zahlungen aus der genauen Analyse des Bedarfs an Mitteln für Verpflichtungen her (siehe Abschnitt 4).
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Zahlungen
|
11 01 06 01
|
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
|
-370 000
|
11 06 60
|
Unterstützung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Fischerei und Aquakultur, einer ausgewogenen und integrativen territorialen Entwicklung der Fischereigebiete und der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik
|
-117 681 000
|
11 06 61
|
Entwicklung und Umsetzung der Integrierten Meerespolitik der Europäischen Union
|
-5 149 000
|
11 06 62 02
|
Kontrolle und Durchsetzung
|
-15 595 000
|
Insgesamt
|
-138 795 000
|
5.2.2
Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei
Wie in Abschnitt 4 dargelegt, können nach genauer Analyse des Stands der Verhandlungen im Zusammenhang mit den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und Bewertung der voraussichtlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens 6,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen freigegeben werden.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Zahlungen
|
40 02 41
|
Reserve für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei
|
-6 735 000
|
Insgesamt
|
-6 735 000
|
5.2.3
Dezentrale Agenturen (ECHA-Biozide)
Wie in Abschnitt 4 dargelegt, wurde der Beitrag aus dem EUHaushalt für die Maßnahmen im Biozidbereich der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki nach unten korrigiert. Daher kann der entsprechende Betrag an Mitteln für Zahlungen um 2,9 Mio. EUR reduziert werden.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Zahlungen
|
17 04 07
|
Europäische Chemikalienagentur — Tätigkeiten im Bereich der Biozid-Gesetzgebung
|
-2 870 000
|
Insgesamt
|
-2 870 000
|
5.3Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft
Wie in Abschnitt 2 dargelegt, wurde der Beitrag aus dem EUHaushalt für die Europäische Arzneimittel-Agentur in London nach unten korrigiert. Daher kann der entsprechende Betrag an Mitteln für Zahlungen um 9,9 Mio. EUR reduziert werden.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Zahlungen
|
17 03 12 01
|
Beitrag der Union für die Europäische Arzneimittel-Agentur
|
-9 900 000
|
Insgesamt
|
-9 900 000
|
5.4Soforthilfereserve (EAR)
Der in der Soforthilfereserve für 2016 zu Mitte September verfügbare Restbetrag an Mitteln für Zahlungen beläuft sich auf 190 Mio. EUR. Auf der Grundlage der jüngsten Prognose und unter Einplanung eines gewissen Spielraums für etwaigen neuen Soforthilfebedarf bis zum Jahresende können Mittel für Zahlungen in Höhe von 170 Mio. EUR freigegeben werden.
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Zahlungen
|
40 02 42
|
Soforthilfereserve
|
-170 000 000
|
Insgesamt
|
-170 000 000
|
6.Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex
Im Anschluss an die im Juni 2016 erzielte rasche politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Umwandlung der Agentur Frontex in die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache wurde die neue Verordnung am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament angenommen und soll am 6. Oktober 2016 in Kraft treten.
Damit die Agentur Frontex baldmöglichst mit der Umsetzung ihres geänderten Mandats beginnen kann, schlägt die Kommission vor, im Rahmen der im Haushaltsplanentwurf für 2017 für das Jahr 2017 bereits beantragten zusätzlichen 130 Planstellen die Einstellung von 50 Bediensteten auf Zeit bereits im Jahr 2016 zu gestatten. Ziel dieser vorzeitigen Personaleinstellung ist es, Maßnahmen zur Rückführung und zur Vorbereitung der Rückführung, gemeinsame Aktionen und Risikoanalysen sowie die Ressourcenbündelung zu unterstützen. Darüber hinaus ist in den Bereichen Humanressourcen und IKT weiteres Verwaltungspersonal erforderlich.
Aus einer sorgfältigen Analyse des Ausgabenbedarfs der Agentur bis zum Jahresende 2016 ergibt sich, dass die beantragte Einstellung der zusätzlichen Mitarbeiter im letzten Quartal 2016 aus der derzeitigen Mittelausstattung finanziert werden kann. Daher ist eine Aufstockung des EU-Beitrags für die Agentur Frontex nicht erforderlich.
Der aktualisierte Stellenplan ist im haushaltstechnischen Anhang enthalten.
7.Übersicht nach MFRRubriken
Rubrik
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Haushaltsplan 2016
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Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016
|
Haushaltsplan 2016
|
|
(einschl. BH Nr. 1-2 und EBH Nr. 3/2016)
|
|
(einschl. BH Nr. 1-2 und EBH Nr. 3-4/2016)
|
|
MfV
|
MfZ
|
MfV
|
MfZ
|
MfV
|
MfZ
|
1.
|
Intelligentes und integratives Wachstum
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69 841 150 263
|
66 246 697 648
|
|
-6 956 000 000
|
69 841 150 263
|
59 290 697 648
|
Davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV
|
543 000 000
|
|
|
|
543 000 000
|
|
Obergrenze
|
69 304 000 000
|
|
|
|
69 304 000 000
|
|
Spielraum
|
5 849 737
|
|
|
|
5 849 737
|
|
1a
|
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
|
19 010 000 000
|
17 402 423 594
|
|
|
19 010 000 000
|
17 402 423 594
|
Davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV
|
543 000 000
|
|
|
|
543 000 000
|
|
Obergrenze
|
18 467 000 000
|
|
|
|
18 467 000 000
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
1b
|
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
|
50 831 150 263
|
48 844 274 054
|
|
-6 956 000 000
|
50 831 150 263
|
41 888 274 054
|
Obergrenze
|
50 837 000 000
|
|
|
|
50 837 000 000
|
|
Spielraum
|
5 849 737
|
|
|
|
5 849 737
|
|
2.
|
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
|
62 484 234 833
|
55 120 803 654
|
- 14 720 000
|
- 148 400 000
|
62 469 514 833
|
54 972 403 654
|
Obergrenze
|
64 262 000 000
|
|
|
|
64 262 000 000
|
|
Spielraum
|
1 777 765 167
|
|
|
|
1 792 485 167
|
|
davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen
|
42 220 335 824
|
42 212 046 297
|
|
|
42 220 335 824
|
42 212 046 297
|
3.
|
Sicherheit und Unionsbürgerschaft
|
4 051 966 698
|
3 022 287 739
|
240 100 000
|
100 000
|
4 292 066 698
|
3 022 387 739
|
davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments
|
1 505 966 698
|
|
|
|
1 505 966 698
|
|
davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben
|
|
|
240 100 000
|
|
240 100 000
|
|
Obergrenze
|
2 546 000 000
|
|
|
|
2 546 000 000
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
4.
|
Europa in der Welt
|
9 167 033 302
|
10 155 590 403
|
|
|
9 167 033 302
|
10 155 590 403
|
davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments
|
24 033 302
|
|
|
|
24 033 302
|
|
Obergrenze
|
9 143 000 000
|
|
|
|
9 143 000 000
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
5.
|
Verwaltung
|
8 951 016 040
|
8 950 916 040
|
|
|
8 951 016 040
|
8 950 916 040
|
Obergrenze
|
9 483 000 000
|
|
|
|
9 483 000 000
|
|
davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet
|
|
|
- 240 100 000
|
|
- 240 100 000
|
|
Spielraum
|
531 983 960
|
|
|
|
291 883 960
|
|
davon: Verwaltungsausgaben der Organe
|
7 134 869 560
|
7 134 769 560
|
|
|
7 134 869 560
|
7 134 769 560
|
Teilobergrenze
|
7 679 000 000
|
|
|
|
7 679 000 000
|
|
davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet
|
|
|
- 240 100 000
|
|
- 240 100 000
|
|
Spielraum
|
544 130 440
|
|
|
|
304 030 440
|
|
6.
|
Ausgleichszahlungen
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
154 495 401 136
|
143 496 295 484
|
225 380 000
|
-7 104 300 000
|
154 720 781 136
|
136 391 995 484
|
davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments
|
1 530 000 000
|
832 817 382
|
|
|
1 530 000 000
|
832 817 382
|
davon im Rahmen des Gesamtspielraums für MfV
|
543 000 000
|
|
|
|
543 000 000
|
|
davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben
|
|
|
240 100 000
|
|
240 100 000
|
|
Obergrenze
|
154 738 000 000
|
144 685 000 000
|
|
|
154 738 000 000
|
144 685 000 000
|
davon gegen den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet
|
|
|
- 240 100 000
|
|
- 240 100 000
|
|
Spielraum
|
2 315 598 864
|
2 021 521 898
|
|
|
2 090 218 864
|
9 125 821 898
|
|
Sonstige besondere Instrumente
|
524 612 000
|
389 000 000
|
|
- 170 000 000
|
524 612 000
|
219 000 000
|
INSGESAMT
|
155 020 013 136
|
143 885 295 484
|
225 380 000
|
-7 274 300 000
|
155 245 393 136
|
136 610 995 484
|
8.Aktualisierung der Einnahmenaufteilung
8.1Gesamtauswirkungen des EBH Nr. 4/2016 auf die Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten
Mit dem vorliegenden EBH sinken die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel für Zahlungen, was Auswirkungen auf den von den Mitgliedstaaten zu leistenden Gesamtbeitrag zum Haushalt hat. Allerdings müssen auch zwei Anpassungen auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich erstens um eine Aktualisierung der Schätzungen der traditionellen Eigenmittel (TEM) sowie der auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt) und des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechneten Eigenmittel aufgrund geänderter Wirtschaftsprognosen, und zweitens um eine Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags. Diese Anpassungen werden in den Abschnitten 8.2 und 8.3 beschrieben.
Die Gesamtauswirkungen der Anpassungen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite des vorliegenden EBH werden in nachstehender Tabelle aufgezeigt. Aus der Tabelle geht zudem die Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten hervor (wie im Haushaltsplan 2016 veranschlagt – wie im Berichtigungshaushalt (BH) Nr. 2/2016 geändert – wie im vorliegenden EBH veranschlagt).
Aufteilung der gesamten Eigenmittelzahlungen auf die Mitgliedstaaten (in Mio. EUR)
|
Haushaltsplan 2016
|
EBH Nr. 2/2016
|
EBH Nr. 4/2016
|
|
|
|
|
|
(1)
|
(2)
|
(3)
|
BE
|
5 518,8
|
5 480,8
|
5 375,0
|
BG
|
449,0
|
445,1
|
437,9
|
CZ
|
1 588,8
|
1 575,0
|
1 547,3
|
DK
|
2 818,6
|
2 793,0
|
2 636,0
|
DE
|
30 112,7
|
29 827,3
|
28 440,4
|
EE
|
215,8
|
213,9
|
205,0
|
IE
|
1 775,8
|
1 760,3
|
1 803,3
|
EL
|
1 770,5
|
1 753,8
|
1 623,8
|
ES
|
11 270,1
|
11 168,1
|
10 700,2
|
FR
|
21 829,4
|
21 625,2
|
20 604,3
|
HR
|
441,5
|
437,6
|
424,1
|
IT
|
15 939,4
|
15 790,5
|
15 423,0
|
CY
|
170,3
|
168,7
|
170,7
|
LV
|
257,0
|
254,6
|
241,8
|
LT
|
413,7
|
410,2
|
393,8
|
LU
|
311,1
|
308,2
|
325,1
|
HU
|
1 114,2
|
1 103,9
|
1 026,9
|
MT
|
88,8
|
88,0
|
91,3
|
NL
|
7 979,5
|
7 917,1
|
7 680,0
|
AT
|
3 063,6
|
3 033,3
|
2 856,1
|
PL
|
4 487,5
|
4 447,0
|
4 112,6
|
PT
|
1 745,3
|
1 729,1
|
1 677,4
|
RO
|
1 554,5
|
1 539,6
|
1 465,6
|
SI
|
412,6
|
409,2
|
396,3
|
SK
|
777,9
|
770,8
|
723,0
|
FI
|
1 982,3
|
1 963,5
|
1 862,1
|
SE
|
4 376,7
|
4 335,2
|
4 241,3
|
UK
|
19 803,3
|
19 570,3
|
17 160,9
|
EU
|
142 268,6
|
140 919,5
|
133 645,2
|
8.2Aktualisierung der Vorausschätzung der TEM sowie der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen
Nach bewährter Praxis schlägt die Kommission vor, die Finanzierung des Haushaltsplans anhand neuerer Wirtschaftsprognosen, auf die sich der Beratende Ausschuss für Eigenmittel (BAEM) geeinigt hat, zu aktualisieren.
Die Aktualisierung betrifft die Vorausschätzung der traditionellen Eigenmittel (TEM), die in den Haushaltsplan 2016 einfließen, und die Vorausschätzung der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen für 2016. Die für den Haushaltsplan 2016 verwendeten Schätzbeträge waren auf der 163. BAEM-Sitzung am 19. Mai 2015 festgelegt worden. Die geänderte Vorausschätzung, die dem vorliegenden EBH zugrunde liegt, wurde auf der 166. BAEM-Sitzung am 18. Mai 2016 beschlossen. Durch die Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen verbessert sich die Genauigkeit der Einnahmenvorausschätzungen und somit der Zahlungen, um die die Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres ersucht werden.
Gegenüber den Vorausschätzungen vom Mai 2015 wurden die Vorausschätzungen vom Mai 2016 wie folgt geändert:
–Das Zollaufkommen (einschließlich Agrarzölle) für 2016 wird nunmehr auf insgesamt 18 857,4 Mio. EUR (netto) geschätzt (nach Abzug von 25 % Erhebungskosten); dies entspricht einem Anstieg um 2,12 % gegenüber der Vorausschätzung im Haushaltsplan 2016 (18 465,3 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die höher veranschlagte Wachstumsrate für Einfuhren aus Drittländern sowie höher veranschlagte Zölle zurückzuführen. Der Schätzwert basiert auf Einzelschätzungen für jeden Mitgliedstaat, wobei die in der Frühjahrsprognose 2016 vom 3. Mai 2016 angegebenen voraussichtlichen Wachstumsraten für Einfuhren aus Drittländern zugrunde gelegt wurden.
–Die nicht begrenzte MwSt-Bemessungsgrundlage der EU für 2016 wird insgesamt nun auf 6 335 254,1 Mio. EUR geschätzt; dies entspricht einem Anstieg um +0,66 % gegenüber dem Schätzwert vom Mai 2015 (6 293 752,9 Mio. EUR). Die begrenzte MwSt-Bemessungsgrundlage der EU für 2016 wird insgesamt auf 6 316 521,6 Mio. EUR geschätzt; dies entspricht einem Anstieg um +0,73 % gegenüber dem Schätzwert vom Mai 2015 (6 270 927,9 Mio. EUR).
–Die BNE-Bemessungsgrundlage der EU für 2016 wird insgesamt auf 14 692 928,3 Mio. EUR geschätzt; dies entspricht einem Rückgang um –0,04 % gegenüber dem Schätzwert vom Mai 2015 (14 698 459,1 Mio. EUR).
Für die Umrechnung in Euro der in Landeswährung angegebenen Vorausschätzungen der MwSt- und der BNE-Bemessungsgrundlagen der neun nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten wurden die Kurse vom 31. Dezember 2015 zugrunde gelegt. So entstehen keine Verzerrungen, da diese Kurse auch verwendet werden, um in Euro veranschlagte Eigenmittelzahlungen in die jeweilige Landeswährung umzurechnen, wenn die Beträge abgerufen werden (Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates).
In der nachstehenden Tabelle werden die am 18. Mai 2016 auf der 166. BAEM-Sitzung angenommenen aktualisierten Vorausschätzungen für die TEM, die nicht begrenzte MwSt-Bemessungsgrundlage und die BNE-Bemessungsgrundlage für das Jahr 2016 aufgezeigt:
Aktualisierte Vorausschätzungen der TEM, der MwSt-Bemessungsgrundlage und der BNE-Bemessungsgrundlage für 2016 (in Mio. EUR)
|
Zucker-
abgaben
(75%)
|
Zölle
(75%)
|
Nicht begrenzte MwSt-Bemessungs-grundlagen
|
BNE-Bemessungs-grundlagen
|
Begrenzte
MwSt-Bemessungs-grundlagen
|
BE
|
6,6
|
1 860,80
|
172 199,1
|
412 944,7
|
172 199,1
|
BG
|
0,4
|
61,00
|
20 785,8
|
43 250,2
|
20 785,8
|
CZ
|
3,4
|
235,00
|
68 037,8
|
152 406,5
|
68 037,8
|
DK
|
3,4
|
357,40
|
102 237,3
|
272 411,8
|
102 237,3
|
DE
|
26,3
|
3 867,10
|
1 298 442,2
|
3 111 270,6
|
1 298 442,2
|
EE
|
0,0
|
26.10
|
10 280,8
|
20 455,3
|
10 227,6
|
IE
|
0,0
|
295,00
|
80 908,8
|
174 461,4
|
80 908,8
|
EL
|
1,4
|
141,60
|
75 926,4
|
173 482,1
|
75 926,4
|
ES
|
4,7
|
1 340,50
|
472 305,2
|
1 099 728,5
|
472 305,2
|
FR
|
30,9
|
1 572,00
|
971 257,7
|
2 223 544,2
|
971 257,7
|
HR
|
1,7
|
41,20
|
25 614,4
|
43 550,8
|
21 775,4
|
IT
|
4,7
|
1 715,10
|
608 829,6
|
1 640 591,0
|
608 829,6
|
CY
|
0,0
|
18,30
|
11 629,9
|
17 386,9
|
8 693,5
|
LV
|
0,0
|
30,40
|
9 829,1
|
25 211,5
|
9 829,1
|
LT
|
0,8
|
75,20
|
15 104,9
|
37 732,4
|
15 104,9
|
LU
|
0,0
|
17,10
|
27 547,8
|
34 875,0
|
17 437,5
|
HU
|
2,1
|
132,70
|
43 390,8
|
105 284,7
|
43 390,8
|
MT
|
0,0
|
11,80
|
6 332,6
|
9 078,0
|
4 539,0
|
NL
|
7,2
|
2 260,30
|
278 703,9
|
689 027,6
|
278 703,9
|
AT
|
3,2
|
201,10
|
155 678,2
|
329 117,4
|
155 678,2
|
PL
|
12,8
|
516,00
|
183 315,6
|
418 608,4
|
183 315,6
|
PT
|
0,1
|
128.30
|
87 110,9
|
177 872,9
|
87 110,9
|
RO
|
0,9
|
128,90
|
55 085,5
|
161 642,2
|
55 085,5
|
SI
|
0,0
|
65,10
|
17 855,0
|
38 330,7
|
17 855,0
|
SK
|
1,3
|
90,90
|
26 634,3
|
76 101,3
|
26 634,3
|
FI
|
0,7
|
118,40
|
91 535,7
|
202 831,8
|
91 535,7
|
SE
|
2,6
|
515,00
|
203 484,5
|
468 997,7
|
203 484,5
|
UK
|
9,5
|
3 035,10
|
1 215 190,3
|
2 532 732,7
|
1 215 190,3
|
EU
|
124,7
|
18 857,4
|
6 335 254,1
|
14 692 928,3
|
6 316 521,6
|
8.3VK-Korrektur 2015, 2014 und 2012
8.3.1
Einführung
Die in diesem EBH zu veranschlagende Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs (VK-Korrektur) betrifft drei Haushaltsjahre: 2012, 2014 und 2015.
Die VK-Korrekturen für 2012, 2014 und 2015 erfolgen nach Maßgabe des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
und der dazugehörigen Arbeitsunterlage Berechnungsmethode 2007
. Diesem Beschluss zufolge wird der Netto-Betrag der unerwarteten Gewinne, die sich für das VK daraus ergeben, dass die Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2001 einen höheren Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel als Erhebungskosten einbehalten, in der Berechnung der VK-Korrektur neutralisiert. Die aufteilbaren Ausgaben werden wie folgt angepasst:
–anhand der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung, die aus Mitteln für Zahlungen des Jahres vor dem Beitritt gezahlt wurden. Die Anpassung aufgrund der Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung wird letztmals für die Korrektur für 2012 berechnet, da sie ab der Korrektur für 2013, die 2014 erstmals veranschlagt wurde, nicht mehr anwendbar ist;
–anhand der aufteilbaren Gesamtausgaben in den Mitgliedstaaten, die der EU nach dem 30. April 2004 beigetreten sind; davon ausgenommen sind Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben im Agrarbereich sowie die Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL – Abteilung Garantie finanziert werden.
Die Beiträge Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens zur Finanzierung der VK-Korrektur werden außerdem auf ein Viertel ihres normalen Anteils gekürzt. Die Differenz wird auf die übrigen Mitgliedstaaten – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs – umgelegt.
Die Differenz zwischen dem endgültigen Betrag der VK-Korrektur für 2012 und dem ehemals veranschlagten Betrag (dritte Aktualisierung im BH Nr. 6/2015) wird im vorliegenden EBH bei Kapitel 35 eingesetzt.
8.3.2
Berechnung der Korrekturbeträge
Dieser EBH enthält die Berechnung und Finanzierung der ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2015, der zweiten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2014 sowie des endgültigen Betrags der VK-Korrektur für 2012.
Die Aktualisierung der Korrekturbeträge für 2012 und 2014 sind in erster Linie auf die Aktualisierung der von den Mitgliedstaaten im Herbst 2015 übermittelten MwSt- und BNE-Bemessungsgrundlagen (MwSt- und BNE-Salden) zurückzuführen.
8.3.2.1
VK-Korrekturbetrag für 2015
Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen dem in den Haushaltsplan 2016 eingestellten vorläufigen VK-Korrekturbetrag für 2015 und der in den vorliegenden EBH einzustellenden ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2015.
|
VK-Korrekturbetrag für 2015
|
VK-Korrekturbetrag für 2015
VORLÄUFIGER KORREKTURBETRAG
Haushaltsplan 2016
|
VK-Korrekturbetrag für 2015
ERSTE AKTUALISIERUNG
EBH Nr. 4/2016
|
Differenz
|
(1)
|
Anteil des VK an der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage
|
19,4288%
|
19,2145%
|
-0,2143%
|
(2)
|
Anteil des VK an den aufteilbaren Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben
|
7,3919 %
|
7,5910 %
|
+0,1992 %
|
(3)
|
= (1) – (2)
|
12,0369 %
|
11,6235 %
|
-0,4135 %
|
(4)
|
Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben
|
130 016 348 031
|
129 194 773 448
|
-821 574 582
|
(5)
|
Erweiterungsbedingte Ausgaben
= (5a) + (5b)
|
36 305 752 879
|
31 733 179 803
|
- 4 572 573 076
|
(5a)
|
Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung
|
0
|
0
|
0
|
(5b)
|
Ausgaben im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g
|
36 305 752 879
|
31 733 179 803
|
-4 572 573 076
|
(6)
|
Aufteilbare Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben= (4) – (5)
|
93 710 595 151
|
97 461 593 645
|
+3 750 998 494
|
(7)
|
Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) x (6) x 0,66
|
7 444 724 929
|
7 476 753 663
|
+32 028 734
|
(8)
|
VK-Vorteil
|
2 212 027 407
|
1 912 680 343
|
-299 347 064
|
(9)
|
Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)
|
5 232 697 523
|
5 564 073 321
|
+331 375 798
|
(10)
|
Unerwartete TEM-Gewinne
|
-50 550 782
|
-79 812 056
|
-29 261 274
|
(11)
|
Korrekturbetrag zugunsten des VK = (9) – (10)
|
5 283 248 305
|
5 643 885 377
|
+360 637 072
|
Der Betrag der ersten Aktualisierung der VK-Korrektur 2015 ist um 361 Mio. EUR höher als der im Haushaltsplan 2016 veranschlagte vorläufige VK-Korrekturbetrag 2015.
8.3.2.2
VK-Korrekturbetrag für 2014
Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen der in den BH Nr. 6/2015 eingestellten ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2014 und der in den vorliegenden EBH einzustellenden zweiten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2014.
|
VK-Korrekturbetrag für 2014
|
VK-Korrekturbetrag für 2014
ERSTE AKTUALISIERUNG
BH Nr. 6/2015
|
VK-Korrekturbetrag für 2014
ZWEITE AKTUALISIERUNG
EBH Nr. 4/2016
|
Differenz
|
(1)
|
Anteil des VK an der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage
|
17,7333 %
|
17,4319 %
|
-0,3014 %
|
(2)
|
Anteil des VK an den aufteilbaren Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben
|
7,3956 %
|
7,4180 %
|
+0,0224 %
|
(3)
|
= (1) – (2)
|
10,3377 %
|
10,0139 %
|
-0,3238 %
|
(4)
|
Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben
|
128 742 225 549
|
128 669 838 650
|
-72 386 900
|
(5)
|
Erweiterungsbedingte Ausgaben
= (5a) + (5b)
|
33 471 514 270
|
33 342 488 843
|
-129 025 427
|
(5a)
|
Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung
|
0
|
0
|
0
|
(5b)
|
Ausgaben im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g
|
33 471 514 270
|
33 342 488 843
|
-129 025 427
|
(6)
|
Aufteilbare Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben= (4) – (5)
|
95 270 711 279
|
95 327 349 807
|
+56 638 527
|
(7)
|
Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) x (6) x 0,66
|
6 500 187 311
|
6 300 352 079
|
-199 835 232
|
(8)
|
VK-Vorteil
|
1 992 582 801
|
1 531 441 424
|
-461 141 377
|
(9)
|
Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)
|
4 507 604 510
|
4 768 910 655
|
+261 306 145
|
(10)
|
Unerwartete TEM-Gewinne
|
-36 554 387
|
-26 651 399
|
+9 902 988
|
(11)
|
Korrekturbetrag zugunsten des VK = (9) – (10)
|
4 544 158 897
|
4 795 562 054
|
+251 403 157
|
Der Betrag der zweiten Aktualisierung der VK-Korrektur 2014 ist um 251 Mio. EUR höher als die im BH Nr. 6/2015 veranschlagte erste Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2014.
8.3.2.3
VK-Korrekturbetrag für 2012
Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen der in den BH Nr. 6/2015 eingestellten dritten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2012 und dem in den vorliegenden EBH einzustellenden endgültigen Betrag der VK-Korrektur 2012.
|
VK-Korrekturbetrag für 2012
|
VK-Korrekturbetrag für 2012
DRITTE AKTUALISIERUNG
BH Nr. 6/2015
|
VK-Korrekturbetrag für 2012
ENDGÜLTIGER KORREKTURBETRAG
EBH Nr. 4/2016
|
Differenz
|
(1)
|
Anteil des VK an der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage
|
16,1345 %
|
16,1200 %
|
-0,0145 %
|
(2)
|
Anteil des VK an den aufteilbaren Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben
|
7,2358 %
|
7,2358 %
|
-0,0000 %
|
(3)
|
= (1) – (2)
|
8,8987 %
|
8,8842 %
|
-0,0145 %
|
(4)
|
Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben
|
126 017 496 941
|
126 017 496 941
|
0
|
(5)
|
Erweiterungsbedingte Ausgaben
= (5a) + (5b)
|
30 151 705 809
|
30 151 594 002
|
-111 807
|
(5a)
|
Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung
|
3 084 631 771
|
3 084 519 964
|
-111 807
|
(5b)
|
Ausgaben im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g
|
27 067 074 038
|
27 067 074 038
|
0
|
(6)
|
Aufteilbare Gesamtausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben= (4) – (5)
|
95 865 791 132
|
95 865 902 938
|
+111 807
|
(7)
|
Ursprünglicher VK-Korrekturbetrag = (3) x (6) x 0,66
|
5 630 330 443
|
5 621 164 211
|
-9 166 232
|
(8)
|
VK-Vorteil
|
474 388 884
|
331 907 397
|
-142 481 487
|
(9)
|
Eigentlicher Korrekturbetrag = (7) – (8)
|
5 155 941 559
|
5 289 256 814
|
+133 315 255
|
(10)
|
Unerwartete TEM-Gewinne
|
12 333 175
|
12 810 520
|
+477 344
|
(11)
|
Korrekturbetrag zugunsten des VK = (9) – (10)
|
5 143 608 383
|
5 276 446 294
|
+132 837 911
|
Der endgültige Betrag der VK-Korrektur 2012 ist um 133 Mio. EUR höher als die im BH Nr. 6/2015 veranschlagte dritte Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags 2012, was in erster Linie auf die Aktualisierung der von den Mitgliedstaaten im Herbst 2015 übermittelten MwSt- und BNE-Bemessungsgrundlagen (MwSt- und BNE-Salden) zurückzuführen ist.
Die Differenz zwischen dem ursprünglichen VK-Korrekturbetrag für 2012 gemäß Eigenmittelbeschluss 2000 und demjenigen gemäß Eigenmittelbeschluss 2007 beträgt 2 559,3 Mio. EUR zu Preisen von 2004 und 2 879,7 Mio. EUR zu derzeitigen Preisen.
8.3.2.4
Obergrenze von 10,5 Mrd. EUR
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom darf der zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs, der sich aus der Kürzung der aufteilbaren Ausgaben um die erweiterungsbedingten Ausgaben ergibt (Absatz 1 Buchstabe g des Eigenmittelbeschlusses 2007), im Zeitraum 20072013 den Betrag von 10,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2004 nicht übersteigen. Die kumulierte Anpassung der Korrekturen für die Jahre 2007 bis 2012 beträgt insgesamt 8 218,0 Mio. EUR (zu Preisen von 2004) bzw. 9 006,9 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen).
VK-Korrekturen für 2007-2012
Differenz – ursprünglicher Betrag gegenüber der Schwelle von 10,5 Mrd. EUR
(Eigenmittelbeschluss 2007 gegenüber Eigenmittelbeschluss 2000), in EUR
|
Differenz zu jeweiligen Preisen
|
Differenz zu konstanten Preisen von 2004
|
(A)
|
VK-Korrekturbetrag für 2007
|
0
|
0
|
(B)
|
VK-Korrekturbetrag für 2008
|
-301 679 647
|
-280 649 108
|
(C)
|
VK-Korrekturbetrag für 2009
|
-1 349 749 997
|
-1 276 489 414
|
(D)
|
VK-Korrekturbetrag für 2010
|
-2 127 945 515
|
-1 964 546 518
|
(E)
|
VK-Korrekturbetrag für 2011
|
-2 347 786 720
|
-2 137 047 656
|
(F)
|
VK-Korrekturbetrag für 2012
|
-2 879 720 911
|
-2 559 302 810
|
(G)
|
Summe der Differenzen = (A) + (B) + (C) + (D) + (E) + (F)
|
-9 006 882 790
|
-8 218 035 506
|
8.3.3
Einstellung des Betrags der ersten Aktualisierung der VK-Korrektur für 2015, des Betrags der zweiten Aktualisierung der VK-Korrektur für 2014 sowie des endgültigen VK-Korrekturbetrags für 2012 in den EBH Nr. 4/2016
8.3.3.1
VK-Korrekturbetrag für 2012 (Kapitel 35)
Der VK-Korrekturbetrag, der mit dem vorliegenden EBH in Kapitel 35 einzustellen ist, entspricht der Differenz zwischen dem endgültigen Betrag der VK-Korrektur für 2012 (d. h. 5 276 446 294 EUR) und der dritten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2012 (d. h. 5 143 608 383 EUR im BH Nr. 6/2015) und beläuft sich auf 132 837 911 EUR.
Er ist entsprechend den Ende 2015 aktualisierten BNE-Bemessungsgrundlagen für 2012 zu finanzieren. In Kapitel 35 wird dieser Korrekturbetrag wie folgt aufgeschlüsselt:
VK-Korrektur für 2012 – Kapitel 35
|
BE
|
12 108 628
|
LU
|
1 741 166
|
BG
|
1 275 199
|
HU
|
2 179 154
|
CZ
|
3 342 634
|
MT
|
101 561
|
DK
|
4 686 427
|
NL
|
4 101 900
|
DE
|
7 934 870
|
AT
|
1 068 284
|
EE
|
568 776
|
PL
|
7 063 680
|
IE
|
5 094 409
|
PT
|
3 441 569
|
EL
|
1 773 357
|
RO
|
2 351 280
|
ES
|
7 537 051
|
SI
|
554 253
|
FR
|
38 002 662
|
SK
|
1 502 129
|
HR
|
382 317
|
FI
|
4 198 567
|
IT
|
19 830 215
|
SE
|
1 007 093
|
CY
|
241 390
|
|
|
LV
|
102 976
|
UK
|
-132 837 911
|
LT
|
646 364
|
Insgesamt
|
0
|
8.3.3.2
VK-Korrekturbetrag für 2014 (Kapitel 36)
Der Betrag der zweiten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2014 (d. h. 4 795 562 054 EUR) ist um 251 403 157 EUR höher als der Betrag der ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2014 (d. h. 4 544 158 897 EUR im BH Nr. 6/2015).
Er ist entsprechend den Ende 2015 aktualisierten BNE-Bemessungsgrundlagen für 2014 zu finanzieren. In Kapitel 36 wird dieser Korrekturbetrag wie folgt aufgeschlüsselt:
VK-Korrektur für 2014 – Kapitel 36
|
BE
|
9 808 723
|
LU
|
3 153 754
|
BG
|
1 857 845
|
HU
|
2 775 751
|
CZ
|
5 618 512
|
MT
|
557 582
|
DK
|
5 183 926
|
NL
|
3 797 278
|
DE
|
15 098 382
|
AT
|
1 572 870
|
EE
|
615 754
|
PL
|
16 987 381
|
IE
|
6 055 723
|
PT
|
5 315 559
|
EL
|
3 882 091
|
RO
|
6 012 749
|
ES
|
23 452 091
|
SI
|
1 449 464
|
FR
|
62 183 471
|
SK
|
2 207 088
|
HR
|
2 392 016
|
FI
|
5 796 891
|
IT
|
60 923 232
|
SE
|
2 634 984
|
CY
|
1 058 836
|
|
|
LV
|
517 980
|
UK
|
-251 403 157
|
LT
|
493 224
|
Insgesamt
|
0
|
8.3.3.3
VK-Korrekturbetrag für 2015 (Kapitel 15)
Der Betrag der ersten Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags für 2015 beläuft sich auf 5 643 885 377 EUR und ist um 360 637 072 EUR höher als der in den Haushaltsplan 2016 eingesetzte Betrag (5 283 248 305 EUR).
Er ist entsprechend den aktualisierten BNEBemessungsgrundlagen für 2016 zu finanzieren, die dem vorliegenden EBH zugrunde gelegt werden. In Kapitel 15 wird dieser Korrekturbetrag wie folgt aufgeschlüsselt:
VK-Korrektur für 2015 – Kapitel 15
|
BE
|
279 071 850
|
LU
|
23 568 848
|
BG
|
29 228 885
|
HU
|
71 152 375
|
CZ
|
102 997 723
|
MT
|
6 134 996
|
DK
|
184 098 416
|
NL
|
79 949 224
|
DE
|
361 006 829
|
AT
|
38 188 137
|
EE
|
13 823 881
|
PL
|
282 899 431
|
IE
|
117 902 629
|
PT
|
120 208 152
|
EL
|
117 240 809
|
RO
|
109 239 295
|
ES
|
743 206 698
|
SI
|
25 904 242
|
FR
|
1 502 691 749
|
SK
|
51 429 963
|
HR
|
29 432 034
|
FI
|
137 075 608
|
IT
|
1 108 726 582
|
SE
|
54 418 723
|
CY
|
11 750 228
|
UK
|
-5 643 885 377
|
LV
|
17 038 165
|
|
|
LT
|
25 499 905
|
Insgesamt
|
0
|
8.4Geldbußen
Bis Anfang September 2016 sind Geldbußen in Höhe von insgesamt 1 134 Mio. EUR (Hauptforderung) endgültig geworden. Gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung werden endgültige Geldbußen „so früh wie möglich, spätestens jedoch in dem Jahr als Haushaltseinnahmen verbucht, das auf das Jahr folgt, in dem sämtliche Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind“. Die Kommission schlägt beim derzeitigen Stand eine Aufrechnung dieser Geldbußen gegen die sich aus der Abwertung des GBP gegenüber dem EUR ergebenden Wechselkursverluste vor. Die sich aus der Abwertung ergebenden Verluste werden auf rund 1,8 Mrd. EUR geschätzt. Die Einnahmen aus den Geldbußen verringern das Risiko eines negativen Saldos.