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Document 52016DC0348

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2016 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs 2016

    COM/2016/0348 final

    Brüssel, den 18.5.2016

    COM(2016) 348 final

    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2016

    mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs 2016


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2016

    mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs 2016

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2 ,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 3 ,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Am 26. November 2015 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 4 an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2016 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 17./18. März 2016 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 26. November 2015 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 5 an, in dem sie das Vereinigte Königreich als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Prüfung durchzuführen sei.

    (2)Der Länderbericht 2016 für das Vereinigte Königreich 6 wurde am 26. Februar 2016 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte des Vereinigte Königreichs bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 14. Juli 2015 und bei der Verwirklichung der nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. Der Länderbericht enthielt außerdem die eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Am 8. März 2016 legte die Kommission die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung vor. 7 Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass im Vereinigten Königreich keine makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen. Die hohe Verschuldung der privaten Haushalte, die hohen Immobilienpreise und das hohe Leistungsbilanzdefizit könnten Schwachstellen darstellen. Gleichzeitig weisen die privaten Haushalte aggregiert solide Bilanzen aus, und die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors verbessert sich weiter. Auf kurze Sicht scheinen die Privathaushalte und die Gesamtwirtschaft nun besser gerüstet zu sein, um auf Risiken wie einen Zins- oder Beschäftigungsschock reagieren zu können. Allerdings müssen verschiedene Initiativen der Regierung noch wesentliche Auswirkungen auf die unausgewogene Angebots- und Nachfragesituation am Wohnungsmarkt entfalten. Die Risiken im Zusammenhang mit dem hohen Leistungsbilanzdefizit werden durch günstige institutionelle Rahmenbedingungen und niedrige Fremdwährungsverbindlichkeiten gemindert. Der Anstieg des Defizits war durch die Zunahme des Primärdefizits bedingt, doch es ist damit zu rechnen, dass das Defizit im Zuge der Aufhellung der ungünstigen Konjunkturbedingungen zurückgehen wird.

    (3)Am 24. März 2016 übermittelte das Vereinigte Königreich sein nationales Reformprogramm 2016 und sein Konvergenzprogramm 2016. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

    (4)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 8 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

    (5)Das Vereinigte Königreich unterliegt zurzeit der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Sofern im Zeitraum 2016-2017 eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits erreicht werden kann, wird das Vereinigte Königreich ab 2017-2018 der präventiven Komponente und der Übergangsregelung für den Schuldenabbau unterliegen. In ihrem Konvergenzprogramm 2015-2016 geht die Regierung davon aus, dass das Gesamtdefizit 2016-2017 weniger als 3 % des BIP betragen wird; sie zielt darauf ab, das Defizit bis 2017-2018 weiter auf 2,0 % des BIP zu senken. Das neuberechnete 9 strukturelle Defizit weist auf eine strukturelle Verbesserung um 0,6 Prozentpunkte des BIP im Zeitraum 2015-2016, um 0,9 Prozentpunkte des BIP 2016-2017 und um 0,7 Prozentpunkte des BIP 2017-2018 hin. Im Konvergenzprogramm wird kein mittelfristiges Haushaltsziel genannt. Dem Konvergenzprogramm zufolge dürfte die Schuldenquote von 88,0 % im Zeitraum 2015-16 auf einen Höchststand von 88,3 % des BIP 2016-2017 steigen und 2017-2018 auf 87,1 % des BIP zurückgehen. Das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Die Maßnahmen zur Untermauerung der geplanten Defizitziele für 2016-2017 und 2017-2018 wurden ausreichend spezifiziert. Weniger gewiss ist jedoch, wie sich bestimmte Maßnahmen im Zeitraum 2017-2018, deren Auswirkung auf den Haushalt auf rund 0,2 % des BIP geschätzt wird, niederschlagen werden. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission dürfte das Vereinigte Königreich 2015-2016 das empfohlene Ziel für das Gesamtdefizit von 4,1 % des BIP erreicht und die empfohlene Konsolidierungsanstrengung geleistet haben. Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich das übermäßige Defizit im Einklang mit der Empfehlung des Rates bis 2016-2017 korrigieren, das empfohlene Gesamtdefizitziel von 2,7 % des BIP jedoch verfehlen. Die während des Defizitverfahrens kumulativ erreichte Konsolidierungsanstrengung dürfte geringfügig hinter der empfohlenen Konsolidierungsanstrengung zurückbleiben. Im Zeitraum 2017-2018 steht zu erwarten, dass das Vereinigte Königreich bei unveränderter Politik die empfohlene Anpassung in Richtung auf das mindestens zu erreichende mittelfristige Haushaltsziel einhält. Gleichzeitig wird das Vereinigte Königreich 2017-2018 voraussichtlich die Übergangsregelung für den Schuldenabbau einhalten. Auf der Grundlage ihrer Bewertung des Konvergenzprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission vertritt der Rat die Auffassung, dass das Vereinigte Königreich die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts voraussichtlich weitgehend einhalten wird.

    (6)Seit 2008 stagniert die Produktivität im Vereinigten Königreich. Dies könnte auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, etwa auf geringe Kapitalinvestitionen, den Fachkräftemangel, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und eine bei der Branchenzusammensetzung der Wirtschaft zu beobachtende Verlagerung hin zu Wirtschaftszweigen mit geringerer Produktivität. Auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wohnungsknappheit, vor allem in Gebieten mit hohem Wirtschaftswachstum, sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Im ihrem Grundsatzdokument vom Juli 2015 „Fixing the foundations – creating a prosperous nation“ geht die Regierung ausführlich auf diese Aspekte ein. Da nach wie vor gewisse Investitionshemmnisse bestehen und die öffentlichen und privaten Investitionen im Vereinigten Königreich gering ausfallen, kommen die Maßnahmen der Regierung zur Verbesserung des Qualifikationsniveaus und zur Förderung von Investitionen in Innovation und Infrastruktur zum richtigen Zeitpunkt, wobei es wichtig ist, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Eine der größten investitionspolitischen Herausforderungen besteht in der Bereitstellung einer angemessenen Netzinfrastruktur. Der im März 2016 aktualisierte nationale Infrastrukturplan enthält nähere Angaben zum Stand der Infrastrukturprojekte innerhalb eines kohärenten und konsistenten Rahmens. Voraussetzung für die Umsetzung des Plans ist, dass für einen Großteil der Investitionen weitere private Finanzierungsmittel mobilisiert werden können. Entscheidend sind hierbei die Umsetzung und Überwachung, und auch der Transparenz und der Rechenschaftspflicht kommen zentrale Bedeutung zu. Trotz der verschiedenen Initiativen der Regierung übersteigt die Nachfrage am Wohnungsmarkt weiterhin das Angebot; dies kommt in den hohen und weiter steigenden Immobilienpreisen zum Ausdruck. In den schnell wachsenden Regionen London und im Südosten des Landes ist die Wohnungsknappheit besonders stark ausgeprägt. Die Landnutzung orientiert sich an den im nationalen planungspolitischen Rahmen festgelegten Grundsätzen; eine wirksame Umsetzung des reformierten Planungssystems könnte den Wohnungsbau beflügeln.

    (7)Der Arbeitsmarkt im Vereinigten Königreich bleibt dynamisch. Im Jahr 2015 stieg die Beschäftigungsquote (Altersgruppe 20-64 Jahre) auf 76,9 %, während die Arbeitslosenquote weiter zurückging und bei 5,3 % lag. Auch die Jugendarbeitslosigkeit und die Quote von Jugendlichen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, gingen weiter zurück. Dennoch besteht noch Spielraum, um die Aussichten für Nichterwerbstätige sowie für unterbeschäftigte bzw. gering qualifizierte Arbeitnehmer zu verbessern. Bessere Aussichten auf eine Weiterentwicklung auf dem Arbeitsmarkt und klarere Möglichkeiten der Weiterqualifizierung würden denjenigen helfen, deren Einkommen gering ist bzw. die nur eine geringe Anzahl von Stunden arbeiten. Darüber hinaus würde dadurch der in einigen Branchen, etwa im Baugewerbe, festzustellende Fachkräftemangel angegangen. Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Mittel aus der Ausbildungsplatzabgabe zielführend eingesetzt werden. Da die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder nach wie vor eine Herausforderung darstellen, sollten die Vorschläge zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots zeitnah umgesetzt werden.

    (8)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik des Vereinigten Königreichs umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2016 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an das Vereinigte Königreich gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik im Vereinigten Königreich berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 wider.

    (9)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme 10 hierzu spiegelt sich insbesondere in Empfehlung 1 wider –

    EMPFIEHLT, dass das Vereinigte Königreich 2016 und 2017

    1.sich um eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits in den Jahren 2016-2017 bemüht; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits im Zeitraum 2017-2018 eine Haushaltsanpassung um 0,6 % des BIP auf das mindestens zu erreichende mittelfristige Haushaltsziel hin vornimmt;

    2.Lücken bei den Investitionen in die Netzinfrastruktur unter anderem dadurch schließt, dass es die Prioritäten des nationalen Infrastrukturplans umsetzt; weitere Schritte zur Erhöhung des Wohnraumangebots unternimmt und in diesem Zusammenhang die Reformen des nationalen planungspolitischen Rahmens umsetzt;

    3.das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage angeht, auch durch die Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildungen; die Verfügbarkeit von erschwinglichen und hochwertigen ganztägigen Kinderbetreuungsangeboten weiter steigert.

    Geschehen zu Brüssel am […]

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
    (2) COM(2016) 348 final.
    (3) P8_TA(2016)0058, P8_TA(2016)0059, und P8_TA(2016)0060.
    (4) COM(2015) 690 final.
    (5) COM(2015) 691 final.
    (6) SWD(2016) 96 final.
    (7) COM(2016) 95 final.
    (8) COM(2014) 494 final.
    (9) Struktureller Saldo nach Neuberechnung der Kommission anhand der Angaben im Konvergenzprogramm (nach der vereinbarten gemeinsamen Methodik).
    (10) Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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