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Document 52016DC0268

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jährlicher Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea

COM/2016/0268 final

Brüssel, den 30.6.2016

COM(2016) 268 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jährlicher Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea

{SWD(2016) 162 final}


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jährlicher Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea

1.Einführung

Am 1. Juli 2015 jährte sich der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea (im Folgenden „Korea“) zum vierten Mal. Das Freihandelsabkommen war seit Juli 2011 vorläufig angewendet worden. Am 13. Dezember 2015 trat es nach der Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten formell in Kraft.

Das Abkommen zwischen der EU und Korea ist das erste einer neuen Generation von Freihandelsabkommen, die durch ihren weitreichenden und umfassenden Ansatz gekennzeichnet sind. Außerdem ist es das erste Handelsabkommen der EU mit einem Staat in Asien und das ehrgeizigste Freihandelsabkommen, das die EU bislang geschlossen hat.

Das Freihandelsabkommen hat bereits seine erste Änderung erfahren. Das Zusatzprotokoll, das durch den EU-Beitritt Kroatiens erforderlich wurde, wurde im März 2014 unterzeichnet und seit dem 26. Mai 2014 vorläufig angewendet. Es trat am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das vorliegende Dokument ist der vierte jährliche Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 511/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea 1 . Nach Artikel 13 Absatz 1 besagter Verordnung veröffentlicht die Kommission einen jährlichen Bericht über die Anwendung und Durchführung des Abkommens. Außerdem ist in Artikel 3 Absatz 3 festgelegt, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Überwachungsbericht mit aktualisierten Statistiken über die Einfuhren von Waren aus Korea in den sensiblen Sektoren und in den von der erweiterten Überwachung betroffenen Sektoren vorlegt. Im vorliegenden Bericht wird daher diesen beiden Anforderungen Rechnung getragen. Die Entwicklung der EU-Einfuhren aus Korea in den der Überwachung unterliegenden Sektoren und die Ergebnisse der spezifischen Überwachung hinsichtlich der Zollrückerstattung werden im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen im Anhang zu diesem Bericht vorgestellt.

Der Bericht enthält ferner eine Übersicht über die Aktivitäten der einzelnen Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die im Rahmen des Freihandelsabkommens eingerichtet wurden, um die Durchführung des Abkommens zu überwachen. Da diese zumeist in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 zusammentraten, erstreckt sich dieser Bericht auf den Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2015. Die Analyse der Handelsstatistik bezieht sich auf das vierte Jahr der Durchführung, d. h. auf den Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015, um einen Vergleich mit dem entsprechenden Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zu ermöglichen; die Zusammenfassung der Aktivitäten der Durchführungsgremien für das Freihandelsabkommen hingegen bezieht sich auf das Kalenderjahr 2015.

2.Gesamtbewertung: Entwicklung des Handels nach vier Jahren der Durchführung des Freihandelsabkommens

2.1.Analysemethode

Die folgende Analyse der bilateralen Warenhandelsströme zwischen der EU und Korea basiert auf einem Vergleich der Daten für das vierte Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens (Juli 2014-Juni 2015) mit den Daten für den Zwölfmonatszeitraum vor dem Inkrafttreten und der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens (Juli 2010-Juni 2011).

Die Analyse des Handels mit Dienstleistungen stützt sich auf die jährlichen Daten bis 2014.

Veränderungen im Handel können aber nicht allein dem Freihandelsabkommen zugeschrieben werden, da Handelsströme auch durch andere Faktoren beeinflusst werden. Die folgenden Zahlen sind jedoch für das bisherige Funktionieren des Freihandelsabkommens sehr aufschlussreich.

2.2.Gesamtentwicklung des Warenhandels

Die Ausfuhren der EU nach Korea stiegen um 55 %, von 30,6 Mrd. EUR im Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf 47,3 Mrd. EUR im vierten Jahr des Abkommens. Die jährliche Steigerung der Ausfuhren betrug im ersten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens 2 mehr als 15 %, im zweiten und dritten Jahr 89 % und im vierten Jahr 14 %.

Die Ausfuhr von Waren, die durch das Freihandelsabkommen vollständig oder teilweise liberalisiert worden waren, aus der EU nach Korea stieg gegenüber dem Zwölfmonatszeitraum vor dessen Inkrafttreten um 57 % bzw. 71 % (8,8 Mrd. EUR bzw. 1,7 Mrd. EUR), während bei Waren, für die ein Meistbegünstigungszollsatz von null gilt, die EU-Ausfuhren um 25 % (1,9 Mrd. EUR) zunahmen. Im Vergleich dazu betrug das Wachstum der EU-Ausfuhren weltweit 3 bei den vollständig liberalisierten Waren 19 %, bei den teilweise liberalisierten Waren 26 % und bei den Waren mit einem Meistbegünstigungszollsatz von null 13 %.



Schaubild 1: EU-Ausfuhren nach und EU-Einfuhren aus Korea, Juli 2010-Juni 2015 (in Mrd. EUR)

Quelle: EUROSTAT-COMEXT (extrahiert im Oktober 2015)

Die Einfuhren der EU aus Korea beliefen sich im vierten Jahr des Freihandelsabkommens auf 40,0 Mrd. EUR und sind damit gegenüber dem Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens um 5 % gestiegen. Im dritten und vierten Jahr der Durchführung stiegen die Einfuhren jährlich um 6 %, während sie im zweiten Jahr gegenüber dem Vorjahr um 6 % zurückgingen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die EU-Einfuhren aus Korea im vierten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens stärker stiegen als die Einfuhren der EU aus anderen Teilen der Welt, bei denen das Wachstum gegenüber dem Vorjahr 2 % betrug.

Die Einfuhren von Waren, die durch das Freihandelsabkommen vollständig oder teilweise liberalisiert worden waren, aus Korea in die EU stiegen gegenüber dem Zwölfmonatszeitraum vor dessen Inkrafttreten um 35 % bzw. 64 % (5,0 Mrd. EUR bzw. 0,5 Mrd. EUR), während die Einfuhren von Waren, für die ein Meistbegünstigungszollsatz von null gilt, aus Korea in die EU um 29 % (5,8 Mrd. EUR) zurückgingen.

Insgesamt hat sich das Handelsdefizit der EU gegenüber Korea, das im Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens 7,6 Mrd. EUR betrug, in einen Handelsüberschuss verwandelt, der sich im vierten Jahr des Freihandelsabkommens auf 7,3 Mrd. EUR belief.

Der Anteil der EU an den Gesamteinfuhren Koreas stieg von 9 % im Jahr vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf 13 % in dessen viertem Jahr. Im selben Zeitraum sank der Anteil der EU an den Gesamtausfuhren Koreas von 11 % auf etwas unter 9 %. 4

2.3. Auswirkungen auf einzelne Sektoren

Zu den wichtigsten Warenkategorien bei den EU-Ausfuhren gehören:

„Maschinen und Geräte“ (HS 5  XVI); auf sie entfielen 30 % der gesamten EU-Ausfuhren nach Korea; die Ausfuhren dieser Warenkategorie stiegen um 24 % an.

„Beförderungsmittel“ (HS XVII); auf sie entfielen 21 % der gesamten EU-Ausfuhren nach Korea; die Ausfuhren dieser Warenkategorie stiegen um 134 % an.

„Erzeugnisse der chemischen Industrie“ (HS VI); auf sie entfielen 12 % der gesamten EU-Ausfuhren nach Korea; die Ausfuhren dieser Warenkategorie stiegen um 21 % an.

Weitere Kategorien von Waren, deren Ausfuhren aus der EU seit Juli 2011 deutlich zugenommen haben, sind „mineralische Stoffe“ (HS V) 6 , „Perlen und Edelmetalle“ (HS XIV), „Schuhe“ (HS XII) und „Holz“ (HS IX).

Für Ausfuhren aus der EU nach Korea wären bei deren derzeitigem Umfang Zollzahlungen in Höhe von 2,8 Mrd. EUR fällig geworden, wenn das Freihandelsabkommen nicht in Kraft gewesen wäre. 7

Bei den EU-Einfuhren aus Korea kommt den folgenden Warenkategorien die größte Bedeutung zu:

„Maschinen und Geräte“; auf sie entfielen 36 % der EU-Einfuhren aus Korea; die Einfuhren dieser Warenkategorie gingen um 16 % zurück.

„Beförderungsmittel“; auf sie entfielen 26 % der gesamten EU-Einfuhren aus Korea; die Einfuhren dieser Warenkategorie schwankten während der letzten vier Jahre und befanden sich im Juni 2015 nahezu auf dem gleichen Stand wie im Juni 2011.

Deutliche Steigerungen waren bei den Einfuhren von „Erzeugnissen der chemischen Industrie“ und „Kunststoffen“ (HS VII) zu verzeichnen, die seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens um 115 % bzw. 59 % zugenommen haben.

2.4.Bilateraler Handel mit Kraftfahrzeugen und Teilen davon

Die EU-Ausfuhren von Kraftfahrzeugen (HS 8703) nahmen um 206 % zu, von 2 Mrd. EUR (74 600 Einheiten) im Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf 6,1 Mrd. EUR (210 900 Einheiten) im vierten Jahr seiner Durchführung, was 13 % der gesamten EU-Ausfuhren nach Korea entsprach. Die jährliche Steigerung der Ausfuhren betrug im zweiten und dritten Jahr des Freihandelsabkommens rund 35 %, im vierten Jahr jedoch 61 %.

Die EU-Einfuhren aus Korea stiegen um 53 % von 2,6 auf 4 Mrd. EUR bzw., ausgedrückt in eingeführten Einheiten, um 13 % von 300 000 auf 339 000 Einheiten. Der gesamte Zuwachs (53 %) war im ersten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens zu verzeichnen. Auf Kraftfahrzeuge entfielen 10 % der gesamten EU-Einfuhren aus Korea.

Schaubild 2: Kraftfahrzeuge – EU-Ausfuhren nach Korea und EU-Einfuhren aus Korea von Juli 2010 bis Juni 2015 (in Mrd. EUR)

Quelle: EUROSTAT-COMEXT (extrahiert im Oktober 2015)

Die EU-Ausfuhren von Kraftfahrzeugteilen nach Korea 8 beliefen sich im vierten Jahr der Anwendung des Freihandelsabkommens auf etwa 1,2 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 18 % seit dem Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens entspricht. Der stärkste jährliche Anstieg (12 %) war im vierten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens zu verzeichnen.

Die EU-Einfuhren von Kraftfahrzeugteilen aus Korea stiegen um 36 % von 2,2 Mrd. EUR im Zwölfmonatszeitraum vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf 3,0 Mrd. EUR im vierten Jahr des Abkommens. Dem Anstieg der Einfuhren um 23 % im ersten Jahr des Freihandelsabkommens folgten ein Rückgang um 13 % im zweiten Jahr sowie eine jährliche Steigerung um 12 % im dritten und vierten Jahr.

2.5. Dienstleistungsverkehr und ausländische Direktinvestitionen (ADI)

Die EU-Ausfuhren von Dienstleistungen beliefen sich 2014 auf 11,9 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 11 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im selben Zeitraum machten die EU-Einfuhren von Dienstleistungen aus Korea 6,0 Mrd. EUR aus und nahmen damit gegenüber 2013 um 4 % zu. Der Dienstleistungsverkehr der EU mit Korea macht 1 % des Handels mit Dienstleistungen aus, den EU-Staaten mit Staaten außerhalb der EU betreiben.



Tabelle 1: Dienstleistungsverkehr EU-Korea insgesamt (in Mio. EUR)

EU-Einfuhren (Debet)

EU-Ausfuhren (Kredit)

EU-Handelsbilanz

2010

4 749

7 436

2 687

2011

4 602

7 864

3 262

2012

4 888

8 980

4 092

2013

5 747

10 722

4 975

2014

5 959

11 917

5 958

Quelle: Eurostat (Zahlungsbilanz)

Die ADI-Bestände der EU in Korea beliefen sich 2014 auf 43,7 Mrd. EUR, die ADI-Bestände Koreas in der EU auf insgesamt 20,3 Mrd. EUR (Steigerung um 35 % gegenüber dem Vorjahr). Diese Werte entsprechen 1 % der ADI-Bestände außerhalb der EU.

Tabelle 2: Ausländische Direktinvestitionen EU-Korea (in Mio. EUR)

Bestände

Ströme

Koreas in der EU

der EU in Korea

Zuflüsse

Abflüsse

2010

13 140

37 480

4 012

2 448

2011

10 782

36 306

1 810

2 217

2012

16 866

35 206

4 302

-179

2013 (b)

14 871

32 308

1 751

1 172

2014

20 252

43 720

4 436

5 629

Hinweis: (b) = Zeitreihenbruch. Die Daten für 2010-2012 wurden nach der Methodik der fünften Auflage des IWF-Handbuchs zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus (BPM5) erstellt und sind nicht vergleichbar mit den Daten für 2013-2014, die auf der Methodik der sechsten Auflage (BPM6) basieren. Zweckgesellschaften wurden einbezogen. 9

2.6. Nutzung von Zollpräferenzen im Rahmen des Freihandelsabkommens

Ausgehend von den Daten für das vierte Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens betrug die Präferenznutzung der EU auf dem koreanischen Markt insgesamt 65 %. Im dritten Jahr des Freihandelsabkommens waren es im Vergleich dazu 66 %. Dieser Wert zeigt, in welchem Umfang die EU-Ausführer von den Bestimmungen des Freihandelsabkommens Gebrauch machen. 10 Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen war die Präferenznutzung höher als bei industriellen Erzeugnissen (86 % gegenüber 64 %).

Auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten bewegte sich die Präferenznutzung zwischen 6 % und 91 %. Die Mitgliedstaaten mit den höchsten Werten bei der Präferenznutzung (Werte über 80 %) sind Lettland, Österreich und die Slowakei; die Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Werten bei der Präferenznutzung (Werte unter 16 %) sind Malta und Luxemburg.

Im Hinblick auf das HS ist die Präferenznutzung bei Waren der Abschnitte „Beförderungsmittel“ (HS XVII) und „Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“ (HS I) mit 93 % am stärksten ausgeprägt. Die niedrigsten Gesamtwerte bei der Präferenznutzung (unter 50 %) finden sich bei Waren der Abschnitte „Mineralische Stoffe“ (HS V), „Perlen und Edelsteine“ (HS XIV), „Unedle Metalle“ (HS XV) und „Maschinen“ (HS XVI).

Bei den koreanischen Ausfuhren in die EU war die Präferenznutzung auf dem EU-Markt im Jahr 2014 mit insgesamt 84 % höher als die Präferenznutzung seitens der EU. Im Hinblick auf das HS war die gesamte Präferenznutzung bei Waren der Abschnitte „Mineralische Stoffe“, „Beförderungsmittel“ und „Kunststoffe und Kautschuk“ am höchsten (über 90 %) und bei Waren der Abschnitte „Holz“ und „Perlen“ (etwa 9 % bzw. 34 %) am niedrigsten. Bemerkenswert ist, dass die Präferenznutzung vonseiten Koreas bei Maschinen mit 72 % einen weitaus höheren Wert aufwies als die entsprechende Präferenznutzung der EU mit etwa 48 %. 11

3.Tätigkeiten der gemäß dem Freihandelsabkommen eingerichteten Durchführungsgremien

Die institutionellen Bestimmungen des Freihandelsabkommens sahen die Bildung von sieben Sonderausschüssen und sieben Arbeitsgruppen sowie einen Dialog über die Rechte des geistigen Eigentums (IP-Dialog) vor. Der auf Ministerebene tagende Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea, der jährlich zusammentritt, übt eine Aufsichtsfunktion aus und gewährleistet das ordnungsgemäße Funktionieren des Freihandelsabkommens. Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen einschließlich des Handelsausschusses, deren Sitzungen nachstehend zusammengefasst werden, traten 2015 zumeist in Korea zusammen. Zusätzlich fand am 15. September 2015 im koreanischen Seoul das Gipfeltreffen EU/Korea statt.

Der Ausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ tagte am 9. Juni 2015 im koreanischen Sejong (Stadt). Er erörterte das in Vorbereitung befindliche Sondergesetz Koreas über das Sicherheitsmanagement für eingeführte Lebensmittel samt dem daraus abgeleiteten Recht, die Menge der für Tests hochwertiger Produkte zu erhebenden Stichproben, den Fortschritt des Einfuhrgenehmigungsverfahrens für Rindfleisch aus der EU, das Ersuchen der EU um die Anwendung der Regionalisierungsgrundsätze und die Aufhebung der Einfuhrverbote für Schweinefleisch aus Polen und für Geflügel sowie Geflügelerzeugnisse aus bestimmten EU-Mitgliedstaaten, die Klausel über „dort geborene oder geschlüpfte und dort aufgezogene Tiere“ in den bilateralen gesundheitspolizeilichen Protokollen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Korea, die EU-Ausfuhren von nicht pasteurisiertem Käse nach Korea, die koreanischen Ausfuhren von Hühner-Ginseng-Suppe und lebender japanischer Flunder in die EU sowie die Normen der EU-Mitgliedstaaten für den Jodgehalt von Seetang.

Die Arbeitsgruppe „Kraftfahrzeuge und Teile davon“ trat am 10. Juni 2015 in Seoul zusammen. Auf der Tagesordnung standen Fragen der Durchführung des Freihandelsabkommens, Fragen des Marktzugangs sowie die Erörterung der zukünftigen regulatorischen Entwicklung und Konvergenz. Hinsichtlich der Durchführung des Freihandelsabkommens wurde auf der Sitzung und einer eigens anberaumten Fachsitzung ein Fortschritt im Hinblick auf die technische Aktualisierung des Anhangs 2-C erzielt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe bestätigte die koreanische Seite die Anerkennung von Zertifikaten für die Abgasnorm Euro VI für schwere Nutzfahrzeuge und die Einführung vereinfachter, elektronischer Dokumentationsverfahren für Einfuhren von Reifen mit E-Kennzeichnung. Was den Marktzugang betrifft, wurde u. a. über die Themen Straßenzugmaschinen, Selbstzertifizierung und Kennzeichnung von Kraftfahrzeugteilen, neue Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotoren, CO2-Ziele, Begrenzungen der Fahrzeugbreite, Bremshilfssysteme für große Busse und Sicherheitsstandards für Aufprallschutz-Armlehnen gesprochen.

Die Arbeitsgruppe „Arzneimittel und Medizinprodukte“, die am 11. Juni 2015 in Seoul zusammentrat, erörterte u. a. folgende Themen: das koreanische Preissystem für Arzneimittel und die angemessene Würdigung des Werts innovativer Arzneimittel und Technologien, Änderungsvorschläge für das nationale Krankenversicherungsgesetz Koreas, die Umsetzung der Serialisierung von Arzneimitteln durch Korea, den Antrag Koreas auf die Aufnahme pharmazeutischer Wirkstoffe in die Weiße Liste der EU, die Methodik zur Beschränkung von Erstattungspreisen für medizinische Geräte in Korea auf Grundlage des Einfuhrpreises, die Anforderungen an klinische Tests und die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Rechtsvorschriften zur CE-Kennzeichnung für medizinische Geräte. Im Anschluss an die Sitzung der Arbeitsgruppe fand eine Expertensitzung statt, auf der beide Seiten über die Ergebnisse von Inspektionen des Arzneimittelsektors informierten, die im Rahmen des Pharmaceutical Inspection Convention and Pharmaceutical Inspection Cooperation Scheme (PIC/S) erfolgt waren, ihre Ansichten über die regulatorische Harmonisierung für den Sektor medizinische Geräte austauschten und den Antrag Koreas in Bezug auf pharmazeutische Wirkstoffe erörterten.

Ebenfalls am 11. Juni 2015 tagte die Arbeitsgruppe „Chemikalien“ in Seoul, um Informationen über die Umsetzung von REACH auf beiden Seiten auszutauschen. Dabei ging es insbesondere um Beschränkungen unterliegende Stoffe und Risikomanagementmethoden, die Kompatibilität der IT-Systeme Koreas mit OECD-Formaten und der internationalen einheitlichen chemischen Informationsdatenbank (International Uniform Chemical Information Database, IUCLID), Möglichkeiten zur Gewährleistung der Vertraulichkeit von Eintragungen chemischer Stoffe nach dem koreanischen REACH-Gesetz, die beschwerlichen Verfahren für die Bestätigung von Stoffen, die aufgrund ihrer Verwendung in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung von der Registrierungspflicht befreit sind, und die hohen Anforderungen an die Jahresberichte von Einführern. Außerdem informierten die Vertreter der EU die Vertreter Koreas über die Biozidverordnung der EU, da einige koreanische Ausführer Bedenken geäußert hatten.

Am 7. September 2015 trat der Ausschuss „Passivveredelungszonen auf der koreanischen Halbinsel“ in Seoul zusammen. Die koreanische Seite berichtete zusammenfassend über den Industriekomplex Kaesong, die gemeinsame koreanische Sonderwirtschaftszone in Nordkorea. Des Weiteren zog der Ausschuss die Bilanz aus den Erörterungen seiner vorigen Sitzung. Außerdem beriet er über den schriftlich eingereichten Änderungsvorschlag Koreas für die Bestimmungen des Freihandelsabkommens mit Bezug auf die Passivveredelungszonen. Beide Seiten erkannten die politische Sensibilität des Themas an, vereinbarten jedoch, die Beratungen als Arbeitsgespräche fortzusetzen.

Am 8. September 2015 trat der Ausschuss „Warenhandel“ in Sejong (Stadt) zusammen. Er erörterte den Gesamtstand der Durchführung des Freihandelsabkommens nach vier Jahren und stellte in diesem Zusammenhang Überlegungen an, wie Unternehmen die Nutzung des Abkommens erleichtert werden könnte. Weitere Gesprächsthemen waren u. a. die jüngsten regulatorischen Änderungen für elektrische und elektronische Erzeugnisse in der EU, die Überprüfung des Artikels 4 (Übergangsregelungen) von Anhang 2-B des Freihandelsabkommens durch Korea zwecks Überführung von Produkten in vereinfachte Zertifizierungssysteme sowie die Verstärkung der regulatorischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet elektrischer und elektronischer Erzeugnisse. Auch Probleme des Marktzugangs für die Kosmetikindustrie der EU kamen zur Sprache, insbesondere das elektronische Datenaustauschsystem Koreas und die Vorschriften in Bezug auf innerstädtische Duty-free-Shops. Da es zur Durchführung des Kapitels „Wettbewerb“ des Freihandelsabkommens keinen eigenen Ausschuss und keine Arbeitsgruppe gibt, wurde ferner die Durchführung dieses Kapitels erörtert, insbesondere im Hinblick auf Subventionen. Abschließend besprachen die Parteien die Vorbereitung der Sitzung des Handelsausschusses.

Am 9. September 2015 trat der Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ in Seoul zusammen. Die Parteien tauschten sich über ihre jeweilige Umwelt- und Arbeits- und Beschäftigungspolitik aus. Auf diese Gespräche wird in Kapitel 4 näher eingegangen.

Die Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ trat 2015 zweimal zusammen. Die erste Sitzung fand am 14. September 2015 in Seoul statt, gefolgt von einer zweiten Sitzung am 4. November 2015 in Brüssel. In Bezug auf Ergänzungen der Liste geschützter geografischer Angaben unter dem Freihandelsabkommen waren Fortschritte zu verzeichnen, und das Verfahren im Vorfeld solcher Ergänzungen wurde weiter erörtert. Außerdem besprachen die Parteien auf beiden Sitzungen, wie bestimmten geografischen Angaben der EU und Koreas auf dem jeweils anderen Markt Geltung verschafft werden könnte.

Am 24. September 2015 tagte der Ausschuss „Dienstleistungshandel, Niederlassung und elektronischer Geschäftsverkehr“ in Brüssel. Die Parteien erörterten die Durchführung des Freihandelsabkommens auf verschiedenen Gebieten und tauschten diesbezüglich Informationen aus; dabei ging es um den Rechtsrahmen für Investitionen, um Finanzdienstleistungen (insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung und Verarbeitung von Finanzdaten sowie auf Back-Office-Funktionen), den Schutz personenbezogener Daten sowie Post- und Kurierdienste (Überprüfung der Grundsätze für Postdienste und Expressdienste). Abschließend berichteten beide Parteien über den aktuellen Stand ihrer jeweiligen Verhandlungen mit Bezug auf den Dienstleistungshandel und Investitionen.

Ebenfalls am 24. Dezember 2015 trat die Arbeitsgruppe „Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Dienstleistungen“ in Brüssel zusammen. Die Parteien tauschten sich über ihre jeweiligen Initiativen zur gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreements, MRA) mit anderen Ländern aus und nahmen eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vor, die bei den MRA-Gesprächen der Berufsverbände in den Bereichen Maschinenbau und Architektur erzielt wurden. Außerdem besprachen sie die weitere Arbeit auf diesen Gebieten und kamen überein, dass die Berufsverbände weiterhin zur Zusammenarbeit aufgefordert werden sollten.

Am 4. November 2015 trat der Zollausschuss in Brüssel zusammen. Thema seiner Beratungen waren mögliche Änderungen des Freihandelsabkommens auf dem Gebiet des Zolls, z. B. der Vorschlag der EU, die Klausel über die unmittelbare Beförderung zu ändern und das Abkommen um eine Klausel über reparierte Waren zu ergänzen, sowie der Vorschlag Koreas, Artikel 14 des Protokolls über die Ursprungsregeln zu streichen, in dem es um die Zollrückvergütung oder Zollbefreiung geht. Außerdem wurde die von Korea geforderte technische Aktualisierung warenspezifischer Regeln beim Übergang von HS 2007 zu HS 2012 erörtert. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit Fragen bezüglich der Ursprungsregeln, beispielsweise der Auslegung des Begriffs „Hauptzutat“ im Fall von Surimi, den Überprüfungsverfahren zum Ursprungsnachweis und dem System für ermächtigte Ausführer. Ferner erörterten die Parteien die neuen Maßnahmen der koreanischen Zollbehörden für Eilsendungen von Expressdienstleistern und die Amtshilfe in einem konkreten Einzelfall.

Der IP-Dialog wurde am 5. November 2015 in Brüssel abgehalten. Beide Seiten berichteten über den aktuellen Stand der legislativen und politischen Entwicklungen im IP-Bereich, insbesondere bei den Themen Urheberrecht, Patente, Handelsmarken und Rechtsdurchsetzung. Vonseiten der EU wurde betont, wie wichtig es sei, in der koreanischen Wettbewerbspolitik ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Inhaber standardessenzieller Patente einerseits und der Standardanwender andererseits zu wahren. Die Vertreter der EU äußerten sich besorgt darüber, dass die Bestimmungen des Freihandelsabkommens über die Rechte der öffentlichen Wiedergabe nicht umgesetzt werden, da die Überarbeitung des koreanischen Urheberrechts noch aussteht, und unterstrichen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Frage sowohl für die EU als auch für Korea.

Der Handelsausschuss trat am 15. September 2015 in Seoul zusammen, unmittelbar vor dem Gipfeltreffen EU/Korea am selben Tag. Den gemeinsamen Vorsitz führten die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der koreanische Minister für Handel, Industrie und Energie, Yoon Sang-jick. Der Ausschuss bewertete den Entwicklungsstand des bilateralen Handels nach vierjähriger Anwendung des Freihandelsabkommens und die Präferenznutzungsquote der Ausführer auf beiden Seiten. Die koreanische Seite äußerte sich besorgt über das Handelsdefizit mit der EU, das im vierten Jahr des Freihandelsabkommens gewachsen ist. Zwar gebe es dafür zahlreiche Gründe, beispielsweise den Nachfragerückgang in der EU, doch das Defizit mache es der koreanischen Regierung schwer, den einheimischen Interessengruppen die Vorteile des Freihandelsabkommens zu vermitteln.

Außerdem erörterte der Handelsausschuss mögliche Anpassungen des Freihandelsabkommens in der Zukunft, insbesondere im Hinblick auf das Interesse Koreas an der Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen in das Abkommen und die Änderungswünsche der EU in Bezug auf gewisse Bestimmungen, z. B. die Klausel über die unmittelbare Beförderung. Beide Seiten kamen überein, die Arbeit an einem möglichen Änderungspaket zum Freihandelsabkommen aufzunehmen und dabei die Interessen und besonderen Anliegen beider Seiten zu berücksichtigen.

Des Weiteren brachten beide Seiten ihre jeweiligen Besorgnisse bezüglich der Umsetzung des Abkommens bzw. des Marktzugangs im Allgemeinen zum Ausdruck, insbesondere auf den Gebieten gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse und Rechte des geistigen Eigentums, und gaben den Sonderausschüssen und Arbeitsgruppen auf, weiterhin nach Lösungen der Probleme beider Seiten zu suchen.

Auf dem Gipfeltreffen EU/Korea, das am 15. September 2015 in Seoul nach der Sitzung des Handelsausschusses stattfand, betonten die führenden Vertreter erneut, dass die vollständige Umsetzung des Freihandelsabkommens und die Vergrößerung des Handelsvolumens zwischen Korea und der EU eine wichtige Voraussetzung dafür bilden, dass beide Seiten in ausgewogener Weise in den Genuss der erwarteten Vorteile kommen. Des Weiteren forderten sie ihre Handelsbeauftragten auf, konkrete Lösungen für die Probleme bei der Durchführung des Freihandelsabkommens zu erarbeiten, und kamen überein, Optimierungsmöglichkeiten bei den Investitionsnormen zu prüfen und zugleich die Gespräche über sonstige Verbesserungen des Freihandelsabkommens fortzusetzen.

4.Umsetzung von Kapitel 13 des Freihandelsabkommens in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung

Wie oben erwähnt, wurde die vierte Sitzung des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ am 9. September 2015 in Seoul abgehalten.

Wie es sich bei früheren Sitzungen bewährt hatte, informierten die Ko-Vorsitzenden des zivilgesellschaftlichen Forums den Ausschuss über die Arbeit der nationalen Beratungsgruppen seit der letzten Ausschusssitzung.

Zum Themenkomplex Umweltschutz gab die koreanische Seite eine Präsentation zur Recycling-Gesellschaft, dem Vorzeigeprojekt der koreanischen Umweltpolitik, und informierte in diesem Zusammenhang über die jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf das „Gesetz zur Förderung des Übergangs zu einer Gesellschaft der Wiederverwendung von Ressourcen“, das ab 2017 zur Anwendung gelangt. Ferner erörterten die Parteien das Thema des illegalen Holzeinschlags; die EU erklärte ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Korea, um Mittel und Wege zu finden, die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes und daraus hergestellter Waren sowie den Handel damit möglichst wirkungsvoll zu unterbinden. Korea informierte über seine Gesetzesvorschläge zur Bekämpfung des Handels mit illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Waren. Außerdem erörterten die Parteien den Stand der Ratifizierung des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber.

Den Themenkomplex Arbeits- und Beschäftigungspolitik eröffnete die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) mit einer Präsentation zum Stand der Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 111 und zu den Erkenntnissen, die bei der Beseitigung von Hindernissen für dessen Einhaltung gewonnen wurden.

Im Zusammenhang mit dem Thema Arbeit und Beschäftigung kamen auch die in Artikel 13.4 des Freihandelsabkommens niedergelegten Verpflichtungen zur Sprache, die grundlegenden IAO-Prinzipien und Rechte bei der Arbeit in Rechtsvorschriften und Praktiken zu respektieren, zu fördern und umzusetzen sowie die von den Parteien ratifizierten IAO-Übereinkommen wirksam umzusetzen und beständig die Ratifizierung der Kernübereinkommen der IAO sowie der übrigen von der IAO als aktuell eingestuften Übereinkommen anzustreben. Die Parteien informierten sich gegenseitig über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Ratifizierung und wirksamen Umsetzung der grundlegenden, vorrangigen und anderen aktuellen IAO-Übereinkommen sowie über Entwicklungen der Arbeitsmarktpolitik, die sich auf den Handel und/oder Investitionen auswirken könnten.

Die EU ersuchte Korea, die Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen, die es bislang noch nicht ratifiziert hat, insbesondere zur Zwangsarbeit, zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen, beschleunigt voranzutreiben. Die koreanische Seite erklärte sich bereit, vor der nächsten Sitzung des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ und des zivilgesellschaftlichen Forums schriftlich darzulegen, welche zusätzlichen Schritte konkret geplant sind, um die verbleibenden Hindernisse für die Ratifizierung der Kernübereinkommen der IAO auszuräumen.

Im Hinblick auf die in Anhang 13 des Freihandelsabkommens vorgesehene Zusammenarbeit und anknüpfend an die Präsentation der IAO kamen die Parteien überein, im Interesse verstärkter Anstrengungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung unter dem Freihandelsabkommen ein Projekt im Rahmen des Partnerschaftsinstruments (PI) aufzulegen, um die Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 111 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf zu untersuchen und auf dieser Grundlage ein genaueres Bild davon zu gewinnen, wie weit die Umsetzung in Korea und den EU-Mitgliedstaaten gediehen ist, und um im Interesse seiner besseren Einhaltung Hindernisse, gewonnene Erkenntnisse und bewährte Verfahren festzuhalten. Außerdem erörterten die Parteien ihre Verpflichtung zu verantwortungsvollem unternehmerischen Verhalten und die mögliche Auflage eines PI-Projekts zur sozialen Verantwortung der Unternehmen. Abschließend befassten sich die Parteien mit aktuellen Entwicklungen bei den laufenden Verhandlungen über ein Übereinkommen über Umweltschutzgüter und ihre diesbezügliche Zusammenarbeit.

Der Ausschuss stellte übereinstimmend fest, dass das ambitionierte Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Freihandelsabkommens von der gemeinsamen Absicht der Parteien zeuge, das übergreifende Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen und sowohl seinem Geist als auch seinem Wortlaut in der Durchsetzungspraxis gerecht zu werden.

Das zivilgesellschaftliche Forum trat am 10. September 2015 in Seoul zu seiner vierten Sitzung zusammen. Im Vorfeld wurde am 9. September auf einem Workshop zu Aspekten der Arbeits- und Beschäftigungspolitik über befristete Verträge und Mindestlöhne diskutiert.

Zu Beginn der Sitzung berichteten die Ko-Vorsitzenden des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ über die Ergebnisse ihrer Gespräche am Vortag und unterbreiteten den Forumsmitgliedern ihre Vorschläge für die künftigen Arbeiten und Analysen des Forums. Im Anschluss daran entspann sich eine Diskussion über Arbeits- und Beschäftigungsstandards, die soziale Verantwortung der Unternehmen, den Beitrag der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung des Klimawandels und die weitere Arbeit der nationalen Beratungsgruppen und des zivilgesellschaftlichen Forums.

5.Schlussfolgerungen

Nach mehr als vier Jahren der Durchführung lässt sich feststellen, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea sehr gut funktioniert. Die Ausfuhren von Waren aus der EU nach Korea stiegen im vierten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens gegenüber dem Zwölfmonatszeitraum vor dessen Anwendung um 55 %. Zugleich stiegen auch die Ausfuhren Koreas, wenn auch in geringerem Maße als diejenigen der EU. Das schlechtere Ergebnis bei den koreanischen Warenausfuhren ist im Zusammenhang mit der in der EU aufgrund der Finanzkrise rückläufigen Nachfrage zu sehen. Betrachtet man hingegen die Entwicklung des bilateralen Handels mit Waren, die durch das Freihandelsabkommen vollständig oder teilweise liberalisiert wurden, sieht die Lage – mit einem Anstieg der Ausfuhren von vollständig liberalisierten Waren in die EU um 35 % und von teilweise liberalisierten Waren um 64 % – auch für Korea weitaus besser aus.

Aufseiten der EU nahmen die Ausfuhren vollständig oder teilweise liberalisierter Waren ebenfalls stärker zu als die Ausfuhren insgesamt, nämlich um 57 % bei den vollständig liberalisierten Waren und um 71 % bei den teilweise liberalisierten Waren.

Auch der Handel mit Dienstleistungen stieg 2014 im Vergleich zu 2013 bei den EU-Ausfuhren nach Korea um 11 % und bei den EU-Einfuhren aus Korea um 4 %. Im selben Zeitraum nahmen die bilateralen ADI-Bestände um 35 % zu.

Nach wie vor bildet die vollständige Umsetzung des Freihandelsabkommens die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass sich die erwarteten Vorteile für beide Seiten einstellen. Einige Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung und dem bilateralen Handel sind nach wie vor ungelöst. Auf dem Gebiet der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen beispielsweise werden durch beschwerliche Genehmigungsverfahren Hindernisse geschaffen, die insbesondere die Ausfuhr von Rind- und Schweinefleisch aus der EU hemmen. Anlass zu Besorgnis gibt auch die Durchführung in den Bereichen Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere im Hinblick auf die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und die geografischen Angaben, sowie Handel und nachhaltige Entwicklung, wo es den Prozess der Ratifizierung grundlegender IAO-Übereinkommen beschleunigt voranzutreiben gilt.

Die zur Durchführung des Freihandelsabkommens eingerichteten Sonderausschüsse und Arbeitsgruppen werden ihre diesbezüglichen Gespräche fortsetzen und für die Durchführungs- und Marktzugangsprobleme weiterhin nach Lösungen suchen, die greifbare Ergebnisse versprechen. Auch im Hinblick auf die Erörterung aktueller und zukünftiger regulatorischer Entwicklungen sowie zukünftiger Bereiche der Zusammenarbeit haben sich besagte Durchführungsgremien als äußerst nützliche Diskussionsforen erwiesen.

Wie auf der Sitzung des Handelsausschusses im September 2015 vereinbart, werden die EU und Korea ihre Gespräche über ein Änderungspaket zum Freihandelsabkommen fortsetzen, um zu einem ausgewogenen und für beide Seiten annehmbaren Ergebnis zu gelangen.

(1)  ABl. L 145 vom 31.5.2011, S. 19.
(2)  Erstes Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens: Juli 2011-Juni 2012, zweites Jahr: Juli 2012-Juni 2013, drittes Jahr: Juli 2013-Juni 2014, viertes Jahr: Juli 2014-Juni 2015.
(3) Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Handel mit Staaten außerhalb der EU, d. h. der Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird nicht berücksichtigt.
(4) Der Anteil der EU an den Gesamteinfuhren Koreas bezeichnet die Einfuhren Koreas aus der EU im Verhältnis zu seinen Einfuhren aus allen Teilen der Welt. Der Anteil der EU an den Gesamtausfuhren Koreas bezeichnet die Ausfuhren Koreas in die EU im Verhältnis zu seinen Ausfuhren in alle Teile der Welt.
(5)  Harmonisiertes System.
(6)  Die EU-Ausfuhren von „mineralischen Stoffen“ nach Korea stiegen hauptsächlich im ersten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens. Auf sie entfallen 7 % der gesamten EU-Ausfuhren nach Korea.
(7) Dieser Berechnung liegen die nach der Gliederungsebene HS6 ausgewiesenen koreanischen Einfuhren aus der EU im vierten Jahr der Durchführung des Freihandelsabkommens zugrunde (ITC-Daten).
(8)  Zu den Kraftfahrzeugteilen zählten Reifen (401110, 401211), Motoren (840733, 840734, 840790, 840820) sowie Teile und Zubehör (8708).
(9)  Im Jahr 2014 entfielen 44 % der ADI-Bestände der EU in Korea und 3 % der ADI-Bestände Koreas in der EU auf Zweckgesellschaften. Was die Ströme anbelangt, so bezogen sich 84 % der ADI-Abflüsse aus der EU nach Korea und 19 % der ADI-Zuflüsse aus Korea in die EU auf Zweckgesellschaften.
(10) Der Wert entspricht folgender Quote:Präferenzeinfuhren Koreas (Wert der EU-Ausfuhren nach Korea, für die Präferenzzollsätze gelten)Einfuhren Koreas, bei denen ein Anspruch auf Präferenzbehandlung besteht (Wert der EU-Ausfuhren nach Korea, bei denen ein Anspruch auf Präferenzzollsätze besteht)
(11)  Die Daten über die Präferenznutzung der EU und Koreas sind nicht direkt vergleichbar, da sie sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen (Juli 2014-Juni 2015 für die EU und Januar-Dezember 2014 für Korea).
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