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Document 52016DC0244

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: Zweiter zweijährlicher Bericht

COM/2016/0244 final

Brüssel, den 6.6.2016

COM(2016) 244 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit:
Zweiter zweijährlicher Bericht

{SWD(2016) 155 final}


1. EINLEITUNG

Dies ist der zweite Bericht 1 über die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der Ziele des 2010 2 angenommenen „EU-Politikrahmens zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit“ erreicht wurden. Seitdem ist die EU weitere Verpflichtungen zur Entwicklungspolitik eingegangen, um die 2010 festgesetzten Prioritäten zu bekräftigen. Ein Umsetzungsplan 3 wurde erstellt und im April 2013 im Rat erörtert, der die Europäische Kommission dazu aufforderte, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ab 2014 konsolidierte zweijährliche Fortschrittsberichte auf der Ebene der gesamten EU zu erstellen.

Daher wird gemäß Artikel 210 Absatz 2 AEUV 4 dieser zweite Bericht mit Beiträgen der folgenden Mitgliedstaaten von der Kommission koordiniert: Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, die Niederlande, Spanien und das Vereinigte Königreich. Dieser Bericht legt dar, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten die 2013 vereinbarten politischen Prioritäten zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit erfüllen. Diesem Bericht ist ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen beigefügt, das zusätzliche Informationen zur Methodologie und detaillierte Fallstudien bietet.

2. GLOBALE UND EUROPÄISCHE STRATEGIEENTWICKLUNGEN

Bei der Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit werden erhebliche Fortschritte erzielt. Der Welt-Hungerindex zeigt, dass das Ausmaß des Hungers in Entwicklungsländern seit 2000 um 27 % gefallen ist. Die Gesamtzahl chronisch unterernährter Menschen beträgt jedoch trotzdem 795 Millionen. Klimawandel, Übernutzung der natürlichen Ressourcen, Krankheitsrisiken, Schwankungen/Inflation der Nahrungsmittelpreise, Ernährungsveränderungen und bewaffnete Konflikte stellen weiterhin bedeutende Risiken für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit dar. Zusätzlichen Einfluss haben Geschehnisse, die Krisenszenarien auf nationaler, regionaler oder weltweiter Ebene hervorrufen und/oder das Risiko bergen, dass solche entstehen. Außerdem hat es einen erheblichen Anstieg bei der sozioökonomischen Ungleichheit innerhalb der Länder gegeben, und dies wirkt sich auf die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit aus.

Vor diesem Hintergrund gab es 2014/2015 mehrere bedeutende internationale Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die globalen Impulse und den politischen Willen zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit aufrechterhalten haben und bei denen die EU und ihre Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle gespielt haben. Wichtig ist, dass die Beendigung des Hungers zum zweiten Ziel der Agenda 2030 „Transformation unserer Welt‘ 5 geworden ist. Die EU hat den Ausschuss für Welternährungssicherheit aktiv unterstützt, u.a. durch die Zustimmung zu den Prinzipien für verantwortliche Investitionen in der Landwirtschaft 6 .

Des Weiteren haben sich die Staats- und Regierungschefs der G7 im Jahr 2015 dazu verpflichtet, bis 2030 500 Millionen Menschen von Hunger und Mangelernährung zu befreien. Die G20 nahm 2014 einen langfristigen Rahmen für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit an, dem 2015 ein Aktionsplan folgte 7 . Diese Maßnahmen werden von der Aktionsagenda von Addis Abeba 8 untermauert, wo eine politische Verpflichtung zur Hilfe bei der Finanzierung nachhaltiger Entwicklungen durch innovative Quellen bekräftigt wurde.

Im Dezember 2015 haben die Parteien des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen das Pariser Abkommen unterzeichnet und damit einen neuen ehrgeizigen Kurs für globale Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels festgelegt. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit. Mehrere Veranstaltungen mit dem Fokus auf weltweiter Nahrungsmittelsicherheit wurden während der Expo 2015 in Mailand, die von Italien ausgerichtet wurde, abgehalten.

Die Geber haben die Bedeutung von verantwortlichen privatwirtschaftlichen Investitionen in der Landwirtschaft, einschließlich nachhaltiger Fischerei und Aquakulturen, erkannt und dass insbesondere der Agrarsektor ein wesentlicher Motor für inklusives Wachstum und Arbeitsplatzschaffung in ländlichen Gebieten ist.

Die EU-Geber erkennen allgemein die entscheidende Rolle an, die Frauen in der Landwirtschaft und bei der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit spielen. Der EU-Aktionsplan für Gleichstellung 2016-2020 9 verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Mädchen und Frauen erfüllt werden und dass sie fair und aktiv an der Wirtschaft teilnehmen können.

Die Existenzgrundlagen in der Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit sind bedeutende Faktoren, die sich auf politische Stabilität, Sicherheit und Migration auswirken. Der 1,9 Mrd. EUR umfassende „EU-Nothilfe-Treuhandfond für Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration in Afrika“ 10 wird dabei helfen, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, vor allem für junge Menschen und Frauen in ländlichen Gebieten. Er wird auch die Resilienz im Bereich der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit aufbauen und dadurch helfen, die grundlegenden Ursachen von Migration zu bewältigen.

Die Kommission hat sich einer wissensbasierten Wirtschaft verpflichtet und erkennt die grundlegende Rolle von Forschung und Innovation bei der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit an. 2014 haben die EU und afrikanische Staatsoberhäupter im Rahmen der EU-Afrika-Partnerschaft einer gemeinsam begründeten Forschungs- und Innovationspartnerschaft der EU und Afrika 11 zugestimmt, welche Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie nachhaltige Landwirtschaft als oberste Priorität herausstellt.

Folglich bleibt der EU-Politikrahmen äußerst wichtig. Wie dieser Bericht zeigt, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten eine starke Verpflichtung aufrechterhalten und einige von ihnen haben ihre Unterstützung signifikant gesteigert 12 .

3. BERICHTERSTATTUNG UND FORTSCHRITT

Dieser Abschnitt bietet einen Bericht zu den für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit bereitgestellten Mitteln und den Fortschritten auf dem Weg zur Erfüllung der Leistungskriterien der politischen Prioritäten seit dem ersten Bericht im Jahr 2014.

Bereitgestellte Mittel

Verglichen mit dem ersten Bericht sind die Ausgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit um 9 %, nämlich von 3,365 Mio. EUR auf 3,659 Mio. EUR 13 gestiegen, was 8 % der gesamten offiziellen Entwicklungshilfe (ODA) 14 entspricht.

Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel spiegeln ein breites Portfolio an Unterstützungen für entscheidende Prioritäten auf globaler, regionaler und weltweiter Ebene wider, um Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit zu erreichen. Maßnahmen auf Länderebene stellen zwei Drittel der Gesamtinvestitionen dar. 2014 wurden 25 % der Hilfen auf weltweiter Ebene bereitgestellt, 9 % auf regionaler Ebene und 66 % auf nationaler Ebene.

Tabelle 1 zeigt, dass Afrika mit 45 % bzw. 1,663 Mio. EUR der größte Empfänger der ODA für Ernährungs- und Nahrungsmittelsicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bleibt. Insgesamt bleibt die geografische Verteilung der Investitionen gegenüber 2012 weitgehend gleich.

Tabelle 1: Geografische Verteilung der Hilfszahlungen in den Jahren 2012 und 2014 pro Kontinent

 Kontinent

2012
(in Mio. EUR)

2012

(%)

2014
(in Mio. EUR)

2014 (%).

Afrika südlich der Sahara

1.439

43 %

1.663

45 %

Weltweit

958

28 %

899

25 %

Asien

593

18 %

539

15 %

Lateinamerika und Karibik

231

7 %

225

6 %

Länder der Nachbarschaftsregion

88

3 %

231

6 %

Sonstige 15

56

2 %

102

3 %

GESAMT

3.366

100 %

3.659

100 %

Und dies trotz der Tatsache, dass mehrere Mitgliedstaaten einen allgemeinen Abwärtsdruck auf die bereitgestellten ODA-Mittel erfahren. Diese kontinuierlichen wesentlichen Investitionen spiegeln neben neuen Richtlinien und Programmen die Verpflichtung der EU und ihrer Mitgliedstaaten wider, der EU-Politik zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit zu entsprechen.

Fortschritte bei den politischen Prioritäten und Leistungskriterien

Tabelle 2: Fortschritte bei den Leistungskriterien

Politische Prioritäten

Anzahl der Programme

Betrag
(in Mio. EUR)

Anzahl der Länder

Jahr

2012

2014

2012

2014

2012

2014

1. Verbesserung der Resilienz von Kleinbauern und der Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten

1.560

1.822

2.022

60 %

2.137

58 %

108

103

davon Forschungsprogramme

149

154

379

300

2. Unterstützung einer wirksamen Governance

410

588

395

12 %

535

15 %

84

92

3. Unterstützung regionaler Initiativen im Bereich Landwirtschaft und Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit

98

188

151

4 %

191

5 %

4. Stärkung sozialer Schutzmechanismen für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit

94

102

209

6 %

133

4 %

40

40

5. Verbesserung der Ernährung

278

341

467

14 %

504

14 %

63

64

6. Verbesserung der Koordinierung zwischen humanitären Partnern und Entwicklungspartnern zur Erhöhung der Resilienz

63

148

122

4 %

159

4 %

18

37

Gesamt

2.503

3.343

3.366

3.659

 

 

Tabelle 2 zeigt die bereitgestellten Mittel und die Anzahl der Programme, die nach politischer Priorität gefördert wurden. Die Förderung nach der politischen Priorität 1, welche 60 % der Förderungen erhielt, ist gleich geblieben, dafür gab es eine wesentliche Steigerung bei der Anzahl der Programme. Die Anzahl der Programme und die bereitgestellten Mittel unter der politischen Priorität 6 sind bedeutend stiegen. Allgemein weisen die Ergebnisse auf einen stetigen und kontinuierlichen Fortschritt bei allen Kriterien hin.

Die politische Priorität 1 bildet den wesentlichen Schwerpunkt der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Sie beinhaltet Maßnahmen zur Unterstützung von Kleinbauern bei der nachhaltigen Intensivierung der Landwirtschaft, zur Verbesserung der Bereitstellung von Dienstleistungen, zum Vorantreiben von Forschung und Innovation zugunsten der Armen, zur Bereitstellung von Möglichkeiten für Beschäftigung außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe und zur Verbindung von Kleinbauern mit dem Markt durch die Entwicklung der Wertschöpfungskette. Europa spielt weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Forschung und Innovation, auch des Fonds der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR, 169 Mio. EUR), und war ein wichtiger bilateraler Geber (69 Mio. EUR) für die CGIAR-Institutionen. Die Europäische Initiative für Agrarforschung im Dienste der Entwicklung bleibt eine effektive Plattform für die Koordinierung der Geber und verleiht Europa mehr Gewicht bei der CGIAR-Reform.

Kasten 1: Integrierte Agrarforschung im Dienste der Entwicklung (IAR4D)

Das Programm für Subsahara-Afrika, das vom Forum für Forschung in der Landwirtschaft in Afrika geleitet und von der EU und mehreren Mitgliedstaaten unterstützt wird, hat bewiesen, dass die IAR4D ein guter und effektiver Agrarforschungsansatz ist, der es ermöglicht, auf die Bedürfnisse der Bauern einzugehen. An den Innovationsplattformen von IAR4D teilnehmende Einzelpersonen erreichten ein Durchschnittseinkommen von 99 EUR pro Jahr, 231 % oberhalb der Basiszahl von 44 EUR pro Jahr.

Unter der politischen Priorität 2 haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür engagiert, politische Richtlinien auf regionaler und nationaler Ebene zu unterstützen. Auf panafrikanischer Ebene haben sie weiterhin den Prozess des Umfassenden Programms zur Entwicklung der afrikanischen Landwirtschaft wesentlich unterstützt. Weiterhin haben die EU und verschiedene Mitgliedstaaten Unterstützung bei Dezentralisationsprozessen geleistet, welche wesentlich für den ländlichen Wandel sind, und sie haben die Durchführung der Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern unterstützt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weiterhin Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung im Bereich der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sichergestellt. Der EU-Bericht zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung von 2015 16 untersucht die politischen Initiativen hinsichtlich Landwirtschaft und Fischgründen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um ihren Einfluss auf Entwicklungsländer festzustellen, und fasst den stetigen Fortschritt zusammen, der seit 2013 gemacht wurde.

Die politische Priorität 3 erfuhr kontinuierliche Unterstützung bei der Durchführung handelsbezogener, gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und der regionalen Zusammenarbeit für Ernährungssicherheit und die Verwaltung von Fischgründen, mit einem leichten Anstieg der Förderung und fast einer Verdoppelung der Anzahl der Programme.

Die politische Priorität 4 erfuhr einen Abfall der bereitgestellten Mittel von 209 Mio. EUR auf 133 Mio. EUR. Es werden jedoch weiterhin 102 Sozialschutzprogramme (8 mehr als im letzten Bericht) in 40 Ländern durchgeführt.

Unter der politischen Priorität 5 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten erhebliche Portfolios mit 341 Programmen in 64 Ländern. Der Fortschritt in diesem Prioritätsbereich wird in Abschnitt 5 behandelt

Bei der politischen Priorität 6 liegt der Schwerpunkt stärker auf Programmen zur Stärkung der Resilienz in der Sahelzone und am Horn von Afrika, um die Aktionspläne der Länder und der Organisationen dieser Region zu unterstützen. In Westafrika sind die EU und ihre Mitgliedstaaten stark darin eingebunden, die den Ernährungskrisen zugrunde liegenden Ursachen durch ihre Arbeit mit der Initiative Globale Allianz für die Resilienz (AGIR) und dem Club du Sahel zu bewältigen. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Welternährungssicherheit bei seiner 42. Tagung einem „Aktionsrahmen für Ernährung und Ernährungssicherheit in lang anhaltenden Krisen 17 “ zugestimmt.

Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz (3K)

Koordinierung spielt weiterhin eine wichtige Rolle dabei, sicherzustellen, dass die Hilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf Landesebene effektiv ist, weil in 45 Ländern die Unterstützung von fünf oder mehr Gebern geleistet wird. Die Anzahl der Projekte, über die berichtet wurde, ist deutlich von 2.503 im Jahr 2012 auf 3.343 im Jahr 2014 gestiegen. Insgesamt werden 109 Länder unterstützt. 35 Länder erhalten fast 80 % der Förderung.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind einem von den Ländern getragenen Entwicklungsansatz verpflichtet und stimmen ihre Strategien und Investitionspläne mit denen ihrer Partnerländer ab. Die Mitgliedstaaten und die EU sind in der Koordinierung der Sektoren und beim Dialog aktiv engagiert. Es gibt viele Beispiele dafür, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten Programme kofinanzieren und gemeinsame Arbeit im Bereich Analyse, Überwachung und Bewertung durchführen. Auf panafrikanischer Ebene nehmen die EU und ihre Mitgliedstaaten an der Arbeitsgruppe der Entwicklungspartner des Umfassenden Programms zur Entwicklung der afrikanischen Landwirtschaft teil, wobei Deutschland 2016 den Vorsitz von der Kommission übernommen hat.

Die gemeinsame Planung hat seit 2014 zugenommen, wobei 14 Länder eine neue gemeinsame Strategie haben. Äthiopien ist ein führendes Beispiel für gemeinsame Kontextanalyse und gemeinsame Planung, wobei die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen bedeutende Ergebnisse erreichen.

Kasten 2: Gemeinsame Planung der EU im Ernährungssektor in Äthiopien

Anfang 2013 haben die EU und die 20 EU-Mitgliedstaaten, die in Äthiopien vertreten sind, plus Norwegen (EU+) der Gemeinsamen Kooperationsstrategie für Äthiopien der EU+ zugestimmt. Das Ziel dieser Strategie war es, eine kohärente und kohäsive Antwort auf die Entwicklungsherausforderungen in Äthiopien sicherzustellen, die Unterstützung für die Ernährungspolitik der äthiopischen Regierung besser abzustimmen, die Harmonisierung sowie den ergebnisorientierten Ansatz, die Berechenbarkeit und die Transparenz zu verbessern, während überschneidende oder fragmentierte Maßnahmen vermieden werden.

Die EU richtete eine Kerngruppe aus sieben Mitgliedstaaten ein, um das Thema der Unterernährung anzugehen. Die Gruppe stellte einen Strategieplan auf, nahm eine Bestandsaufnahme von Ernährungsmaßnahmen vor, gab eine „Situationsanalyse des Ernährungssektors in Äthiopien 2000-2015“ (SITAN) in Auftrag und brachte sie zum Abschluss und entwickelte die Ernährungsstrategie EU+. Die Ergebnisse von SITAN sind von allen Entwicklungspartnern genutzt worden.

Dies ist ein exzellentes Beispiel dafür, wie die Gemeinsame Kooperationsstrategie der EU+ harmonisiert worden ist, um die Ernährungspolitik und Planung in Äthiopien zu unterstützen. Durch diese Strategie sprechen Mitgliedstaaten mit einer Stimme, wenn sie Maßnahmen zu den Verpflichtungen hinsichtlich der Effektivität von Hilfen ergreifen.

4. ERGEBNISBERICHTERSTATTUNG

Eine wichtige Feststellung des Rates in Bezug auf den ersten zweijährlichen Bericht 18 war die Bedeutung von Maßnahmen zur Entwicklung und Harmonisierung, um die Fortschritte bei der Einhaltung der Verpflichtungen zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit zu verfolgen.

Das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Frankreich und die Kommission 19 konnten aggregierte Daten aus ihren Programmen bereitstellen (Tabelle 4). Es werden jedoch verschiedene Methodologien genutzt, was den Vergleich und die Aggregation der Ergebnisse erschwert.

Es gibt auch viele Beispiele für Ergebnisse, über die für konkrete Programme und Maßnahmen Bericht erstattet wurden. Tabelle 5 stellt drei davon dar.

Diese Tabellen illustrieren auch die Art der Maßnahmen, die zu einer Verbesserung beitragen können, wie über Ergebnisse Bericht erstattet wird.

Tabelle 4: Ergebnisberichterstattung – Aggregierte Daten

Vereinigtes Königreich

3.500.000 Menschen erreichten Ernährungssicherheit, darunter 1.800.000 Frauen;

Ernährungsprogramme erreichten 28.500.000 Kinder unter 5, stillende und schwangere Frauen;

Landrechte verbesserten sich für 5.800.000 Menschen

Die Niederlande

8.000.000 unterernährte Menschen wurden weltweit erreicht;

4.500.000 Kleinbauern verbesserten die Produktion und den Zugang zu Märkten;

Die Rechte für weltweit 1.400.000 Hektar Land wurden gesichert, wobei die Hälfte der Eigentumsnachweise auf Frauen ausgestellt wurde.

Kommission

4.544.000 Frauen und Kinder profitierten von ernährungsbezogenen Programmen;

51.000 Menschen haben sichere Besitzverhältnisse;

528.000 Menschen erhielten Beratung:

2.883.000 Hektar landwirtschaftlicher oder ländlicher Ökosysteme mit verbesserten Bodenbewirtschaftungspraktiken;

988.000 Menschen mit unzureichender Nahrungsversorgung erhielten Hilfe durch Sozialtransfers.

Frankreich

800.000 familienbetriebene Bauernhöfe profitierten von Projekten in Subsahara-Afrika.

Tabelle 5: Ergebnisberichterstattung – einzelne Beispiele von Maßnahmen

Österreich

In Armenien wurden 1.400 Kleinbauern in Verbindung mit kooperativen Aktivitäten gebracht, was zur Einrichtung kleiner Verarbeitungsbetriebe führte und zu einem Anstieg von 33 % bei Frauen, die in Vorständen mitwirken.

Irland

In Malawi wurden über 13.000.000 orangefleischige Süßkartoffelpflanzen an 44.200 Haushalte verkauft, wobei individuelle Multiplikatoren durchschnittlich 118 EUR an Pflanzenverkäufen verdienen. Das Realeinkommen der Haushalte hat sich von 199 EUR im Jahr 2010 auf 384 EUR im Jahr 2014 mehr als verdoppelt. Maßnahmen trugen auch dazu bei, die Mangelernährung von durchschnittlich 47 % im Jahr 2010 auf 42 % im Jahr 2014 zu senken.

Spanien

Bei einem Ernährungsprogramm in Mali erhielten 56.000 Kinder Vitamin-A-Ergänzungen und Entwurmung, 520 Frauen wurden bei ernährungssensitiver Landwirtschaft unterstützt und 12 Dörfer erhielten eine funktionsfähige Wasserversorgung.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind sich bewusst, dass die Ergebnisberichterstattung verbessert werden muss. Daher arbeiten sie an der Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Systeme für die Generierung der Daten, die die Ergebnisse innerhalb ihrer Programme und mit Partnerinstitutionen aufzeigen. Alle Geber haben jedoch die Herausforderungen der Aggregation und Synthese der Ergebnisdaten bei einem diversifizierten und komplexen Maßnahmenportfolio festgestellt. Weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten wird benötigt, um einen robusten und realistischen Berichtsrahmen zu entwickeln.

5. THEMENSCHWERPUNKT

Wie vom Rat verlangt, untersucht dieser Bericht zwei Themen tiefer gehend – verbesserte Ernährung und integrative agrar- und ernährungswirtschaftliche Ketten und Systeme.

Verbesserte Ernährung

Eine umfangreichere Produktion und Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln sicherzustellen allein ist nicht genug: Dies muss Hand in Hand mit der Sicherstellung des Zugangs zu und dem Konsum von erschwinglichen, sicheren und nahrhaften Nahrungsmitteln gehen. Unterernährung ist die Haupttodesursache für mehr als 3,1 Millionen Kinder jährlich. Bei mehr als 159 Millionen Kindern wurde im Jahr 2015 über Wachstumsstörungen berichtet.

Die 2013 während der G8-Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs eingeführte Initiative „Ernährung für Wachstum“ führte zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit für das Thema Ernährung und resultierte in Verpflichtungen zu größeren Investitionen. Die Wichtigkeit der Ernährung wurde von der Erklärung von Rom zur Welternährungssicherheit, die 2014 bei der Zweiten Internationalen Konferenz für Ernährung vereinbart wurde, und vom Rahmenplan der G20 zur Ernährungssicherung von 2014 bestätigt. Darauf ist die Beendigung des Hungers zum zweiten Ziel nachhaltiger Entwicklung der UN geworden, wobei es darum geht, alle Formen von Mangelernährung bis 2030 zu beenden.

Die Mitgliedstaaten und die EU haben maßgeblich dazu beigetragen, die weltweite Agenda für verbesserte Ernährung voranzutreiben und zu finanzieren. Die EU verpflichtete sich, Partnerländer bei der Verringerung der Wachstumsstörungen von 7 Millionen Kindern bis 2025 zu helfen, und stellte für den Zeitraum 2014-2020 einen Betrag von 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich dazu verpflichtet, bis 2020 die Ernährung von 50 Millionen Menschen zu verbessern, die andernfalls hungern würden, und Maßnahmen zu ergreifen, um zusammen mit allen „Ernährung für Wachstums“-Unterzeichnern bis 2020 bei 20 Millionen Kindern eine Wachstumsstörung zu verhindern.

2014 hat die deutsche Regierung die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit zu den obersten Prioritäten erklärt und die Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ gestartet. Die Niederlande haben die Ausmerzung von Hunger und Mangelernährung zur ersten ihrer drei Prioritäten im Bereich der Ernährungssicherheit 20 gemacht und ihre Bemühungen in diesem Bereich verstärkt. Irland erklärte das Thema Ernährung von Mutter und Kind zur Priorität des Berichts seiner Hunger Task Force aus dem Jahr 2008 und entspricht weiterhin den 2013 getroffenen Verpflichtungen, die Hilfszahlungen von Irish Aid in diesem Bereich bis 2020 zu verdoppeln.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfolgen einen sektorübergreifenden Ansatz, um das Thema Unterernährung anzugehen, wobei es darum geht sicherzustellen, dass die Landwirtschaft zunehmend zur Verbesserung der Ernährung beiträgt.

Kasten 3: Einbeziehung landwirtschaftlicher und ernährungstechnischer Erziehung für eine bessere Ernährung von Kleinkindern

Maßnahmen zur Ernährungssicherheit und die Beteiligung an Ernährungserziehung verbessern die Ernährung von Kindern in hohem Maße, sodass Wachstumsstörungen vermieden werden können. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, die finanziell von Belgien, der EU und Deutschland unterstützt wird, führte Projekte in Malawi und Kambodscha durch, die die Ernährungssicherheit sowie die Ernährung und den Ernährungszustand von 49.500 gefährdeten Familien und 11.100 Kleinkindern im Alter von 6-23 Monaten verbesserten. Der Ansatz kombinierte die Diversifikation der lokalen Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme mit dem Angebot von Ernährungserziehung zu der Art und Weise der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern und resultierte in Programmunterricht.

Die Mitgliedstaaten machen gute Fortschritte bei der Unterstützung von Ernährungsprogrammen in Partnerländern. Spanien und Belgien unterstützen Ernährungsprogramme in Mali. Die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Irland und die EU unterstützen aktiv die Bewegung „Scaling Up Nutrition“ (SUN) und machen ihre Investitionen öffentlich durch die SUN-Bewegung und den Globalen Ernährungsbericht sichtbar.

Die Kommission hat einen starken Politikrahmen 21 und einen Aktionsplan zur Ernährung 22 entwickelt, um ihre Verpflichtung von 2012, Wachstumsstörungen anzugehen, und ihr Versprechen von 2013, Ernährung zu verbessern, zu bewältigen. Seit dem Start des Plans haben 40 EU-Delegationen Ernährung als ein Ziel in ihrer Unterstützung von Partnerländern über eine Bandbreite an Schwerpunktbereichen erkannt, insbesondere Landwirtschaft/ländliche Entwicklung und Gesundheit.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten nehmen zur Kenntnis, dass der Anstieg von Adipositas, auch in Entwicklungsländern, zunehmend eine Doppelbelastung für die betroffenen Länder schafft.

Integrative agrar- und ernährungswirtschaftliche Ketten und Systeme

Die EU und ihre Mitgliedstaaten erkennen an, dass mangelnde Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vorrangig von Armut verursacht wird und deshalb die Verbesserung zum Zugang zu Nahrung durch höhere Einkommen eine politische Priorität ist. Wie beispielsweise vom Vereinigten Königreich festgestellt, wird deshalb ein Großteil der Lösung des Hungerproblems von inklusivem wirtschaftlichem Wachstum abhängen, insbesondere im Agrarsektor. Dies steht im Einklang mit der Erklärung der Afrikanischen Union von Malabo, bei der landwirtschaftliches Wachstum und Wandel als entscheidend erkannt werden, um Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie Wohlstand in ländlichen Gebieten zu erreichen.

Kasten 4: Nachhaltige Kakao-Wirtschaft und Verbindungsprogramm zu Kakao- und Nahrungsmittelwirtschaft

In Westafrika, wo Kakao eine Einkommensquelle für 3 Millionen Kleinbauernfamilien ist, haben die EU und Deutschland das Verbindungsprogramm „Nachhaltige kleinbäuerliche Kakao- und Nahrungswirtschaft“ (SSAB) kofinanziert. Sie haben eine Wirtschaftsschule für Landwirte gegründet, um die Wirtschaftskenntnisse der Landwirte zu entwickeln, und sie haben Wirtschaftsservicezentren eingerichtet, um Landwirten und Kleinbauern Zugang zu technischer Beratung, Marktinformationen und Mikrofinanzierung zu geben. 17.000 Landwirte haben die Wirtschaftsschule für Landwirte abgeschlossen, wovon 90 % ihre Kakaoerträge um mehr als 33 % gesteigert haben.

Deutschland geht integrative agrar- und ernährungswirtschaftliche Ketten und Systeme auf holistische Art an, und zwar durch vier von sechs Prioritäten in seiner Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“. Frankreich hat eine hohe Beschäftigung und nachhaltige Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft zu Prioritätsbereichen für Maßnahmen in Subsahara-Afrika gemacht. Für die Niederlande ist das Vorantreiben eines integrativen und nachhaltigen Wachstums im Landwirtschaftssektor die zweite Priorität in ihrer Politik zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit. Irland hat besser funktionierende, klimaresiliente Nahrungsmittelsysteme und Märkte als eins seiner zehn Ergebnisse auf hohem Niveau hinzugefügt und mehrere Mitgliedstaaten unterstützen die Entwicklung von Partnerschaften zwischen den agrar- und ernährungswirtschaftlichen Sektoren in ihrem Heimatland und in Afrika. 2015 hat die EU die Finanzierungsinitiative für die Landwirtschaft „Agriculture Financing Initiative“ gestartet, welche auf den Mangel von Finanzierungsmechanismen reagiert, die für Landwirte und Agrarunternehmer gelten.

Mit 1.822 Programmen unter der politischen Priorität 1 haben die Geber der EU und ihrer Mitgliedstaaten erhebliche Portfolios hinsichtlich der Arbeit an der agrar- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette.

Kasten 5: Initiative für nachhaltigen Handel (IDH – Initiatief Duurzame Handel)

IDH beschleunigt den Ausbau von nachhaltigem Handel durch den Aufbau von Zusammenschlüssen aus wegweisenden Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Regierungen und weiteren Interessenvertretern. Bis zum Ende des Jahres 2013 hat IDH 56 Millionen EUR an Förderungen in der Privatwirtschaft aufgebaut. IDH hat offensichtlich Auswirkungen. Kleine Teebauern der Rainforest Alliance in Kenia beispielsweise, die durch Maßnahmen der IDH geschult wurden, haben ihren Ertrag um durchschnittlich 30 % gesteigert.

6. GESAMTERKENNTNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Dieser Bericht stellt dar, dass die Entwicklungskooperation der EU durch ihre Investitionen über 3,7 Mrd. EUR einen erheblichen Beitrag zur weltweiten Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit leistet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten waren hilfreich bei der Beeinflussung von entscheidenden weltweiten Vereinbarungen und Verpflichtungen, außerdem haben sie durch ihre Planung zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit nun die richtige Ausgangslage, deren Durchführung zu unterstützen. Dieser Bericht zeigt eine bedeutende Angleichung an den EU-Politikrahmen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ihre politischen Verpflichtungen zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit erneuert und in einer Reihe von Fällen haben sie ihren Schwerpunkt und ihre Finanzierung erheblich verbessert.

Empfehlungen für den weiteren Weg

1.Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit stehen weiter ganz oben auf der weltweiten und nationalen politischen Agenda, um die Durchführung der Ziele nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen. Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit ist ein langfristiges Thema, das nachhaltige politische Aufmerksamkeit und Investitionen verlangt. Politische Gestaltung und Planung müssen auf einem Nahrungsmittelsystemansatz basieren und die Verbindungen zwischen Ernährung, Gesundheit, Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum, nachhaltiger Produktion und sozialem Schutz berücksichtigen. Es muss weiterhin als Schwerpunkt angesehen werden, die Rolle der Frau zu verändern und die Resilienz betroffener Gemeinschaften aufzubauen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen proaktiv mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Privatwirtschaft und weiteren Partner arbeiten, um den Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und entwicklungstechnischen Themen zu halten und diese voranzutreiben, damit nachhaltige Investitionen und anhaltende Ergebnisse erzielt werden.

2.Stärkung eines gemeinsamen sektorübergreifenden Ansatzes, um Unterernährung anzugehen. Um die Effektivität von Ernährungsmaßnahmen zu erhöhen, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten der Koordinierung mehr Aufmerksamkeit widmen, wenn es darum geht, mit Partnerregierungen in politischen Dialog zu treten, um die Durchführung von Ernährungsinitiativen zu verbessern, Dies sollte die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Schaffung einer besseren Arbeitsteilung über verschiedene Sektoren hinweg miteinbeziehen.

3.Vereinte Kräfte zur Unterstützung von Partnerländern, den Einfluss des Klimawandels zu bewältigen, während die besten Optionen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft und ländlichen Bereichen durchgeführt werden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden Partnerländer darin unterstützen, eine klimaresistente Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit zu gestalten, zu finanzieren und durchzuführen sowie Aktionspläne, die ihrem auf der UNCC-COP 21 festgelegten nationalen Beitrag entsprechen. Gebührende Aufmerksamkeit wird Programmen gewidmet, die Kleinbauernfamilien mehrere Vorteile im Hinblick auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie Anpassung an den Klimawandel und Abmilderung seiner Auswirkungen bieten.

4.Anerkennung des ländlichen Wandels als wichtigen Prozess zur Schaffung von Arbeit, Erhöhung der Einkommen und langfristigem Erreichen von Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit. Die EU und ihre Mitgliedstaaten erkennen die Wichtigkeit von wirtschaftlichem Wachstum und der Schaffung von angemessenen Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten, insbesondere für junge Menschen und für Frauen. Dies hat bedeutende Verbindungen mit dem Angehen wirtschaftlicher Ungleichheit und Migration, welche zugrunde liegende Triebkräfte für Ernährungsunsicherheit und Instabilität sind. Weitere Arbeit wird benötigt, um Bedingungen für wirtschaftliche Investitionen und Entwicklung in ländlichen Gebieten zu schaffen, zum Beispiel durch Dezentralisation, territoriale Ansätze, die Durchführung von Richtlinien und die Verbesserung der Infrastruktur.

5.Verbesserung von Mechanismen, um verantwortliches Engagement der Privatwirtschaft zu stärken und um von integrativen Geschäftsmodellen zu lernen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten zunehmend in Partnerschaften mit der Privatwirtschaft, um dabei zu helfen, einen bedeutenden Wandel für Kleinbauernfamilien anzutreiben. Innovative integrative Finanzdienstleistungen werden benötigt, um nachhaltige Investitionen für lokale Interessenvertreter möglich zu machen. Viel Arbeit muss noch erledigt werden, um effektive öffentlich-private Partnerschaften zu schaffen, die Verwaltungs-Mechanismen sicherstellen, bei denen Erzeugerorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen eine Stimme haben, um die Prinzipien für verantwortungsbewusste Agrarinvestitionen anzuwenden und um die Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern durchzuführen. Es gibt auch Bedarf an umfangreicherem Lernen und Austausch über die Effektivität von Ansätzen zu ‚integrativen Geschäften‘, um sicherzustellen, dass Kleinbauernfamilien von heimischen, regionalen und weltweiten Wertschöpfungsketten profitieren.

6.Sicherstellung kontinuierlicher Investitionen in Forschung und Innovation und Verstärkung des Einflusses der Investitionen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten konzentrieren sich weiterhin auf die Effektivität weltweiter, regionaler und insbesondere nationaler Forschung und Innovationssysteme und machen Investitionen, die diese verbessern. Dabei gibt es die Notwendigkeit, europäische Expertise und Forschungsressourcen zu mobilisieren und die Partnerschaften zwischen europäischen und südlichen Forschungsinstitutionen zu stärken, darunter durch die gemeinsam geförderte EU-Afrika-Forschungspartnerschaft. Weitere Arbeit wird benötigt, um die zukünftigen Entwicklungen und Risiken der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie mögliche Antworten darauf besser zu verstehen.

7.Stärkung der Ergebnisberichterstattung. Mit neuen Verpflichtungen zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit muss die Aufmerksamkeit auf der effektiven Durchführung liegen, sowie darauf, einen Einfluss vor Ort zu haben. Dies wiederum erfordert eine grundlegend verbesserte Aggregierung von Daten, Überwachung und Mechanismen für die Bewertung des Einflusses auf allen Ebenen. Eine solche Berichterstattung ist jedoch unbestreitbar komplex und schwierig. Die Kommission wird darauf abzielen, die EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren, um gemeinsame Indikatoren zu schaffen und Methodologien zu entwickeln, was bedeutet, dass die berichteten Ergebnisse leichter auf europäischer Ebene aggregiert werden können.

8.Stärkung gemeinsamer Planung. Die kontinuierliche Verteilung von Unterstützung auf 109 Länder in Kombination mit der Notwendigkeit eines sektorübergreifenden Nahrungsmittelsystemansatzes bedeutet, dass gemeinsame Planung eine wichtige Priorität ist, sowohl für die EU und ihre Mitgliedstaaten als auch für die Kohärenz innerhalb des Landes. Im Verlauf der nächsten Berichterstattungsperiode sollten verbesserte Initiativen für gemeinsame Planung in mindestens drei Ländern vorangebracht werden.

(1)

COM(2014) 712 Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: erster zweijährlicher Bericht.

(2)

KOM(2010) 127 Abschlussbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - ein EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit.

(3)

SWD (2013) 104 Abschluss, Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch EU-Maßnahmen vorantreiben: Umsetzung unserer Verpflichtungen). 

(4)

 Artikel 210 Absatz 2 AEUV besagt: „Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die der in Absatz 1 genannten Koordinierung förderlich sind.“

(5)

 Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, Vereinte Nationen.

(6)

Unterstützt durch die FAO-OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten, eingeführt im März 2016.

(7)

 G20-Arbeitsgruppe „Entwicklung“ – Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: Aktionsplan der G20 zur Umsetzung des Rahmenplans zur Ernährungssicherung.

(8)

 Aktionsagenda von Addis Abeba anlässlich der Dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung (Aktionsagenda von Addis Abeba).

(9)

 SWD(2015) 182 Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016-2020) und Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2016-2020, 26. Oktober 2015.

(10)

C(2015) 7293 final. Beschluss der Kommission über die Einrichtung eines Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika.

(11)

  http://ec.europa.eu/research/iscp/index.cfm?pg=africa

(12)

Zum Beispiel: Deutschland mit seiner Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“.

(13)

Spanien begann dieses Jahr mit der Berichterstattung und repräsentiert 20 % des Anstiegs.

(14)

Im Dezember 2014 von OECD DAC veröffentlichte Daten wurden für diesen zweiten Bericht genutzt. Die genutzten DAC-Codes sind umfassender als die Codes der Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Notfall- und humanitäre Hilfe, die die Ernährungssicherheit betreffen, sind in der Bewertung nicht enthalten.

(15)

„Sonstige“ umfasst Programme im Nahen Osten, im Pazifischen Raum oder bei mehr als einer Region oder einem Kontinent.

(16)

SWD (2015) 159 Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – EU-Bericht von 2015.

(17)

 http://www.fao.org/fileadmin/templates/cfs/Docs1415/FFA/CFS_FFA_Final_Draft_Ver2_EN.pdf

(18)

COM(2014) 712. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: erster zweijährlicher Bericht und Schlussfolgerung des Rates vom 26. Mai. 

(19)

Die Ergebnisaggregation der Kommission beruht auf dem internationalen Ergebnisrahmen der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit, SWD (2015)final.

(20)

 Politisches Konzept: Niederländischer Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2014.

(21)

 SWD(2013) 72 Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind in der Außenhilfe: ein EU-Politikrahmen.

(22)

 SWD (2014) 234 Aktionsplan zur Ernährung.

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