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Document 52016AP0393

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Namen der Europäischen Union (15470/2015 — C8-0110/2016 — 2015/0293(NLE))

ABl. C 215 vom 19.6.2018, p. 268–268 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 215/268


P8_TA(2016)0393

Abkommen EU-China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Namen der Europäischen Union (15470/2015 — C8-0110/2016 — 2015/0293(NLE))

(Zustimmung)

(2018/C 215/51)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15470/2015),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China (15469/2015),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0110/2016),

unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0281/2016),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China zu übermitteln.

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