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Document 52016AP0288

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (COM(2016)0106 — C8-0127/2016 — 2016/0059(CNS))

ABl. C 91 vom 9.3.2018, p. 53–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 91/53


P8_TA(2016)0288

Zuständigkeit, anzuwendendes Recht, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (COM(2016)0106 — C8-0127/2016 — 2016/0059(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Anhörung)

(2018/C 091/13)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2016)0106),

gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0127/2016),

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0209/2016),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


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