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Document 52016AP0101

    P8_TA(2016)0101 Zuchttiere und deren Zuchtmaterial ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union (COM(2014)0005 — C7-0032/2014 — 2014/0032(COD)) P8_TC1-COD(2014)0032 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

    ABl. C 58 vom 15.2.2018, p. 231–231 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 58/231


    P8_TA(2016)0101

    Zuchttiere und deren Zuchtmaterial ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union (COM(2014)0005 — C7-0032/2014 — 2014/0032(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2018/C 058/30)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0005 — 2014/0032(COD)),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0004 — 2014/0033(COD)),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 42 und 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0032/2014),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014 (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0288/2015),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    ist der Auffassung, dass das Gesetzgebungsverfahren 2014/0033(COD) aufgrund der Einbeziehung des Inhalts des Vorschlags der Kommission COM(2014)0004 in diesen Standpunkt hinfällig geworden ist;

    3.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 70.


    P8_TC1-COD(2014)0032

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verodnung (EU) 2016/1012.)


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