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Document 52016AP0097

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten (COM(2015)0646 — C8-0009/2016 — 2015/0296(CNS))

    ABl. C 58 vom 15.2.2018, p. 229–229 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 58/229


    P8_TA(2016)0097

    Mehrwertsteuer-Mindestnormalsatz *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten (COM(2015)0646 — C8-0009/2016 — 2015/0296(CNS))

    (Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Anhörung)

    (2018/C 058/28)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2015)0646),

    gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0009/2016),

    gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0063/2016),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2.

    bedauert, dass die Kommission ihren Vorschlag zu einem so späten Zeitpunkt vorgelegt hat, dass der Mindestnormalsatz der Mehrwertsteuer rückwirkend zur Anwendung kommen wird;

    3.

    fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;

    4.

    fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

    5.

    fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

    6.

    beauftragt seine seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    Abänderung 1

    Vorschlag für eine Richtlinie

    Artikel 1 — Nummer 1

    Richtlinie 2006/112/EG

    Artikel 97

    Vorschlag der Kommission

    Geänderter Text

    Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.“

    Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.


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