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Document 52015XG1009(01)

Mitteilung der Regierung der Republik Polen in Bezug auf die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet „Moszczenica“

ABl. C 333 vom 9.10.2015, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 333/4


Mitteilung der Regierung der Republik Polen in Bezug auf die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet „Moszczenica“

(2015/C 333/04)

Das Verfahren betrifft die Erteilung einer Konzession für die Prospektion oder Exploration von Flözgasvorkommen im Gebiet „Moszczenica“ in der Woiwodschaft Śląskie:

Name

Bezugssystem 2000

X

Y

Moszczenica

5 536 180,58

6 537 551,72

5 534 963,28

6 537 566,01

5 533 784,88

6 539 829,49

5 536 110,35

6 541 152,16

5 535 734,19

6 543 029,12

5 535 025,71

6 542 901,34

5 533 132,15

6 542 559,78

5 532 937,96

6 539 390,94

5 532 375,39

6 538 685,86

5 532 812,60

6 536 463,98

5 533 786,70

6 536 942,74

5 534 805,65

6 537 051,67

Die Anträge müssen dasselbe Gebiet abdecken.

Die Konzessionsanträge müssen bis spätestens 12.00 Uhr MEZ/MESZ des letzten Tages der 91-Tage-Frist, gerechnet ab dem Tag, der auf das Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt, am Sitz des Umweltministeriums eingehen.

Die eingegangenen Anträge werden anhand folgender Kriterien geprüft:

a)

vorgeschlagene Technologie für die Durchführung der Arbeiten (40 %);

b)

technische und finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers (50 %);

c)

vorgeschlagene Höhe des Entgelts für die Erteilung der Schürfrechte (10 %).

Die Mindestentgelthöhe für die Erteilung von Schürfrechten für das Gebiet „Moszczenica“ ist wie folgt:

1.

bei einer Prospektion der Flözgasvorkommen

—   während eines Basiszeitraums von drei Jahren: 2 000,00 PLN pro Jahr,

—   für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 2 000,00 PLN pro Jahr,

—   für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 2 098,28 PLN pro Jahr;

2.

bei einer Exploration der Flözgasvorkommen

—   während eines Basiszeitraums von drei Jahren: 4 000,00 PLN pro Jahr,

—   für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 4 000,00 PLN pro Jahr,

—   für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 4 196,55 PLN pro Jahr;

3.

bei einer Prospektion und Exploration der Flözgasvorkommen

—   während eines Basiszeitraums von fünf Jahren: 6 000,00 PLN pro Jahr,

—   für das sechste, siebente und achte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 6 000,00 PLN pro Jahr,

—   für das neunte Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 6 000,00 PLN pro Jahr.

Die Bewertung der Anträge wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Antragseinreichung abgeschlossen. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Die Anträge sind in polnischer Sprache einzureichen.

Die für die Konzessionserteilung zuständige Stelle erteilt dem Gewinner des Verfahrens zur Antragsbewertung nach Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Behörden die Genehmigung zur Prospektion oder Exploration von Flözgasvorkommen und schließt einen Vertrag über die Schürfrechte mit ihm.

Das betreffende Unternehmen muss zur Durchführung der Aktivitäten für die Prospektion oder Exploration von Flözgasvorkommen in Polen sowohl über Schürfrechte als auch über eine Konzession verfügen.

Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLEN

Weitere Informationen:

Internetseite des Umweltministeriums: www.mos.gov.pl

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLEN

Tel.: +48 223692449

Fax +48 223692460

E-Mail: dgikg@mos.gov.pl


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