EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52015XC0829(03)
Notice concerning the definitive anti-dumping and countervailing duties imposed on imports of crystalline silicon photovoltaic modules and key components (i.e. cells) originating in or consigned from the People’s Republic of China: change of name of one company subject to an undertaking
Bekanntmachung zu dem endgültigen Antidumpingzoll und den Ausgleichszöllen auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das eine Verpflichtungsvereinbarung gilt
Bekanntmachung zu dem endgültigen Antidumpingzoll und den Ausgleichszöllen auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das eine Verpflichtungsvereinbarung gilt
ABl. C 286 vom 29.8.2015, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.8.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 286/7 |
Bekanntmachung zu dem endgültigen Antidumpingzoll und den Ausgleichszöllen auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das eine Verpflichtungsvereinbarung gilt
(2015/C 286/06)
Mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU der Kommission (1) wurde das Verpflichtungsangebot im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China angenommen.
Wuxi Machinery & Equipment Import & Export Co. Ltd, TARIC-Zusatzcode B893, dessen Verpflichtungsangebot mit dem Beschluss 2013/707/EU angenommen wurde, teilte der Kommission (zusammen mit seinen beiden verbundenen Unternehmen, deren Namen sich nicht ändern) seine Umfirmierung in China Machinery Engineering Wuxi Co. Ltd. mit.
Das Unternehmen brachte vor, dass seine Umfirmierung sein Recht auf die unternehmensspezifischen Zollsätze, das zuvor Wuxi Machinery & Equipment Import & Export Co. Ltd. eingeräumt wurde, unberührt lasse.
Nach Prüfung der vorgelegten Angaben ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Umfirmierung die Feststellungen des Beschlusses 2013/707/EU in keiner Weise berührt.
Daher sollte die Bezugnahme im Anhang des Beschlusses 2013/707/EU auf
Wuxi Taichang Electronic Co. Ltd Wuxi Machinery & Equipment Import & Export Co. Ltd Wuxi Taichen Machinery & Equipment Co. Ltd |
B893 |
zu verstehen sein als Bezugnahme auf
Wuxi Taichang Electronic Co. Ltd China Machinery Engineering Wuxi Co. Ltd Wuxi Taichen Machinery & Equipment Co. Ltd |
B893 |
Der ursprünglich Wuxi Machinery & Equipment Import & Export Co. und seinen beiden verbundenen Unternehmen zugewiesene TARIC-Zusatzcode B893 gilt künftig für China Machinery Engineering Wuxi Co. Ltd und seine beiden verbundenen Unternehmen.
(1) ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 214.