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Document 52015PC0553

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands – EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)

COM/2015/0553 final

Brüssel, den 6.11.2015

COM(2015) 553 final

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag Finnlands – EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 1 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.Am 12. Juni 2015 stellte Finnland den Antrag EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF, nachdem Entlassungen 2 im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) in den finnischen NUTS 3 -2-Regionen Länsi-Suomi (FI19), Helsinki-Uusimaa (FI1B), Etelä-Suomi (FI1C) und Pohjois- ja Itä-Suomi (FI1D) vorgenommen worden waren. Diese Regionen umfassen zusammen genommen ganz Finnland, mit Ausnahme der Åland-Inseln.

3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag

EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung

Mitgliedstaat

Finnland

Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)

Länsi-Suomi (FI19)

Helsinki-Uusimaa (FI1B)

Etelä-Suomi (FI1C)

Pohjois- ja Itä-Suomi (FI1D)

Datum der Einreichung des Antrags

12. Juni 2015

Datum der Bestätigung des Antragseingangs

12. Juni 2015

Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen

26. Juni 2015

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen

21. August 2015

Frist für den Abschluss der Bewertung

13. November 2015

Interventionskriterium

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGFVerordnung


Zahl der betroffenen Unternehmen

69

Wirtschaftszweig(e)

(NACE-Rev.-2-Abteilung) 4

Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie)

Bezugszeitraum (neun Monate)

30. Juli 2014 - 30. April 2015

Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

1603

Gesamtzahl der förderfähigen Begünstigten

1603

Gesamtzahl der zu unterstützenden Begünstigten

1200

Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)

0

Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)

4 167 000

Mittel für die Durchführung des EGF 5 (EUR)

205 000

Gesamtmittelausstattung (EUR)

4 372 000

EGF-Beitrag in EUR (60 %)

2 623 200

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.Finnland stellte den Antrag EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung am 12. Juni 2015, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Am 12. Juni 2015, also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags, bestätigte die Kommission den Eingang des Antrags und ersuchte Finnland am 26. Juni 2015 um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von acht Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt, nachdem die Frist auf ordnungsgemäß begründeten Antrag Finnlands um zwei Wochen verlängert worden war. Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 13. November 2015 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Betroffene Unternehmen und Begünstigte

5.Der Antrag betrifft 1603 Arbeitskräfte, die im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) entlassen wurden. Die Entlassungen erfolgten in den NUTS-2-Regionen Länsi-Suomi (FI19), Helsinki-Uusimaa (FI1B), Etelä-Suomi (FI1C) und Pohjois- ja Itä-Suomi (FI1D) in 69 Unternehmen 6 , wobei fast die Hälfte der Entlassungen (778) auf Microsoft Mobile Oy entfiel.

Interventionskriterien

6.Finnland beantragt eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die in derselben NACE-Rev.2-Abteilung in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Ebene in einem Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss. Allein in der Region Helsinki-Uusimaa (FI1B) wurden 737 Personen entlassen.

7.Der für den Antrag geltende Bezugszeitraum von neun Monaten erstreckt sich vom 30. Juli 2014 bis zum 30. April 2015.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Einstellung der Tätigkeit

8.Die Entlassungen im Bezugszeitraum wurden wie folgt berechnet:

1218 ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Mitteilung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Freisetzung der Arbeitskraft durch den Arbeitgeber,

385 ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende.

Förderfähige Begünstigte

9.Die Gesamtzahl der förderfähigen Begünstigten beträgt 1603 Personen.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

10.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung macht Finnland geltend, dass sich in den letzten Jahren die Verteilung der Beschäftigung im IKT-Sektor in der EU und in Ländern außerhalb der EU zum Nachteil der EU entwickelt habe. Während das Volumen dieses Sektors weltweit gestiegen ist, ging es in Europa zurück, weil die entsprechenden Unternehmen und Dienstleistungen nach China, Indien, Taiwan und in andere Länder außerhalb Europas verlagert werden. Allein im Jahr 2014 wurde das Personal finnischer IKT-Unternehmen um 3 %, also 1500 Beschäftigte, abgebaut.

Verteilung der Beschäftigung im IKT-Sektor in der Europäischen Union und in Ländern außerhalb der EU (2009 und 2011)

Quelle: Europäische Kommission. ICT Industry Analysis Predict 2013 & 2014 Reports: An Analysis of ICT R&D in the EU and Beyond.

11.Die Folgen machten sich ganz besonders in Finnland bemerkbar, wo die gesamte Elektronikindustrie schwer getroffen wurde; diese Entwicklung fand ihren Höhepunkt, als Nokia im Jahr 2011 Massenentlassungen ankündigte. Im Jahr 2012 entließ Nokia zunächst 1000 Arbeitskräfte in Salo (EGF/2012/006 FI/Nokia Salo) und Ende 2012 bzw. im Frühjahr 2013 weitere 3700 Arbeitskräfte (EGF/2013/001 FI/Nokia). Darauf folgten 2014 weitere 600 Entlassungen im Bereich der Entwicklung von Chipsätzen (EGF/2015/001 FI/Broadcom).

12.Angesichts dieser Umstände hat der Sektor „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ seine Anstrengungen fortgesetzt, im internationalen Wettbewerb zu bestehen, obwohl mit Nokia der wichtigste Kunde für die Dienstleistungen weggefallen war.

13.Die finnische Softwareindustrie investiert jetzt zunehmend in gewerbliche Internet- und Cloud-Dienste mit Schwerpunkt auf besseren B-to-B-Diensten (Business-to-Business), während sie zugleich im Bereich der B-to-C-Dienste (Business-to-Customer) mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat; diese liegen im weltweiten Preisdruck in diesem Marktsegment begründet. Die Marktteilnehmer müssen mit Unternehmen aus Niedrigkostenländern um Aufträge konkurrieren. Außerdem ist bei den in Finnland tätigen globalen Unternehmen die Tendenz zu verzeichnen, dass sie einige ihrer Geschäftsbereiche in Niedrigkostenländer verlagern. So kündigte beispielsweise CGI im November 2014 an, dass es seine finnische Belegschaft um 270 Personen abbauen und seine Tätigkeit an Standorte außerhalb der EU verlagern müsse. 7

14.Bei der Softwarebranche handelt es sich um einen globalen Wirtschaftszweig; Softwareprodukte werden weltweit bei den jeweils kostengünstigsten Anbietern eingekauft und können dennoch an länder-, regional- oder sprachspezifische Anforderungen angepasst werden.

15.Ein wichtiges Merkmal der globalen Softwareindustrie besteht darin, dass sie ständig neuer, gut ausgebildeter Arbeitskräfte bedarf, da der Lebenszyklus der Produkte und der zugehörigen Softwarelösungen im Vergleich zum Lebenszyklus der Mitarbeiter/innen äußerst kurz ist. Zwischen den Beschäftigten aus der EU und denen außerhalb der EU herrscht eine erbitterte Konkurrenz. Die älteren, weniger gut ausgebildeten Arbeitskräfte aus der EU haben es im Wettbewerb mit den jungen, besser ausgebildeten Arbeitskräften aus Ländern außerhalb der EU nicht leicht.

16.Während in Finnland 2008 in der Technologiebranche insgesamt 326 000 Personen arbeiteten, waren 2014 bei solchen Unternehmen nur noch 276 000 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Rückgang von etwa 3 % pro Jahr (10 000 Arbeitskräfte).

17.Bislang war der Sektor „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ Gegenstand zweier EGF-Anträge, von denen einer mit der Globalisierung und einer mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise begründet wurde. 8

Ereignisse, die die Entlassungen bzw. Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben

18.Ausgelöst wurden diese Entlassungen durch die Entwicklungen der letzten Jahre bei Nokia, die schwerwiegende Folgen für den IKT-Sektor in Finnland hatten. In der Entwicklung und im Design von Betriebssystemen für Nokia-Mobiltelefone waren früher in Finnland, vor allem in Oulu, Tausende von Arbeitskräften beschäftigt, während diese Geschäftsbereiche inzwischen in Länder außerhalb Europas verlagert wurden.

19.Die Entscheidungen von Nokia und Microsoft (Offshoring, Schließung von Produktionsstätten und Einstellung der Entwicklungstätigkeit in Finnland) hatten Auswirkungen auf zahlreiche Softwareunternehmen, deren Tätigkeit mit Nokia oder Microsoft verknüpft war. Somit hatten die Probleme von Nokia gravierende Folgen für die gesamte finnische Softwareindustrie. Zum Beispiel begründete das IKT-Dienstleistungsunternehmen Tieto seine im Herbst 2014 angekündigten Entlassungen mit rückläufigen Aufträgen eines seiner wichtigsten Kunden, nämlich Nokia. Dem folgten Unternehmen wie Atos IT Solutions and Services, das Computerspiele-Unternehmen Rovio Entertainment und Samlink mit ähnlichen Begründungen.

20.Vom Herbst 2014 bis zum Frühjahr 2015 haben insgesamt 69 Softwareunternehmen Beschäftigte entlassen. Die Gründe, die zu diesen Entlassungen geführt haben, sind unterschiedlich, lassen sich jedoch auf den gemeinsamen Nenner bringen, dass die Unternehmen mit einem zunehmend wachsenden und härteren globalen Wettbewerb konfrontiert waren. Den Betriebsschließungen bei Nokia und Microsoft kam entscheidende Bedeutung zu, doch die meisten Entlassungen sind Teil einer umfassenderen Entwicklung im gesamten Programmierungssektor.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

Mehr als 75 % der Entlassungen fanden in den NUTS-2-Regionen Helsinki-Uusimaa (FI1B) und Pohjois- ja Itä-Suomi (FI1D) statt. Daher werden diese beiden Regionen in den nachstehenden Abschnitten genauer betrachtet.

21.Nordösterbotten (der Teil der Region Pohjois- ja Itä-Suomi (FI1D), in dem Oulu liegt) hat eine hohe Arbeitslosenquote (über dem Landesdurchschnitt). Im Februar 2015 lag die Arbeitslosenquote im Landesdurchschnitt bei 13,5 %, in Nordösterbotten bei 15,7 % und in Oulu bei 17,1 %. Fast zwei von drei erwerbslosen Arbeitsuchenden in der Region leben im Gebiet von Oulu; dies gilt auch für die Mehrzahl der erwerbslosen Fachkräfte in der Region.

22.Derzeit gibt es im IKT-Sektor in Nordösterbotten ca. 1250 fachliche Einheiten, die meisten davon in Oulu. Aus den Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung geht hervor, dass die Umsätze der IKT-Unternehmen seit 2012 zurückgehen. 9 In dieser Gegend stellt der Informationssektor insgesamt etwa 12 % aller Arbeitsplätze. Diese Schwierigkeiten hatten zahlreiche Entlassungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zur Folge. Während die IKT-Unternehmen im Jahr 2008 fast 13 000 Arbeitskräfte in der Region beschäftigten, waren es in letzter Zeit nur noch ungefähr 10 000 Personen.

23.Das Gebiet von Oulu wurde von den Stellenkürzungen im IKT-Sektor schwer getroffen, da es seit den 1980er Jahren ein Zentrum für Unternehmenssitze, Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) sowie Arbeitskräfte war. Im Frühjahr 2015 gab es in der Region im IKT-Sektor etwa 1500 erwerbslose Arbeitsuchende. Davon leben ungefähr 80 % im Gebiet von Oulu. Zudem ist ein Drittel der Erwerbslosen mit einem Hochschulabschluss im IKT-Sektor seit über einem Jahr ununterbrochen ohne Arbeit. Die Entlassungen bei Microsoft haben die bereits außergewöhnlich angespannte Lage weiter verschärft.

24.Im Gebiet von Oulu werden aktiv neue Wachstumssektoren – wie die Digitalisierung industrieller Prozesse und eine bessere Vorhersehbarkeit – aufgebaut, die Arbeitsplätze schaffen werden, und die Einbindung arbeitsloser IKT-Experten in diese Entwicklung muss gewährleistet sein. 10

25.Ende Februar 2015 machten erwerbslose Arbeitsuchende in Uusimaa 11 % der Erwerbsbevölkerung aus. Wenngleich diese Zahl unter dem Landesdurchschnitt liegt, so nimmt die Arbeitslosigkeit in Uusimaa (15,0 %) doch erheblich stärker zu als in Finnland insgesamt (9,7 %). Im Februar kamen dort auf jede freie Stelle 5,1 erwerbslose Arbeitsuchende. Die Arbeitslosigkeit steigt auch aufgrund der Nettozuwanderung in dieses Gebiet. In Uusimaa gab es im August 2015 mehr als 104 000 erwerbslose Arbeitsuchende; dies ist die höchste Zahl seit den frühen 1990er Jahren.

26.Der Anteil des BIP von Uusimaa am gesamten finnischen BIP beträgt 36 %. Auf Uusimaa entfallen 71 % des Umsatzes, 62 % der Beschäftigten und 52 % der Betriebe in der gesamten finnischen Softwareindustrie des privaten Sektors. Dies bedeutet, dass Uusimaa im Hinblick auf die Softwareindustrie eine noch bedeutendere Rolle innehat als hinsichtlich aller anderen Branchen zusammen.

27.Im Jahr 2013 entfielen auf die Softwareindustrie in Uusimaa 3 % des Umsatzes, 5 % der Beschäftigten und 3 % der Betriebe im privaten Sektor.

28.Im Bezugszeitraum waren insgesamt 49 Softwareunternehmen in der Region Uusimaa zur Aufnahme von Kooperationsverhandlungen gezwungen. Zu Beginn der Verhandlungen wurden die nötigen Personaleinsparungen mit 1681 Stellen veranschlagt.

29.Ausgehend von einer vorläufigen Bewertung hat es den Anschein, dass die Entlassungen (insbesondere im Fall von CGI) Angestellte im Alter von über 50 Jahren betrafen, eine Gruppe, für die es sich als schwierig erweist, eine neue Stelle zu finden; daher ist die Annahme gerechtfertigt, dass bis zum Juni 2016 mehr als 50 % dieser Personen langzeitarbeitslos sein werden.

Zu unterstützende Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Zu unterstützende Begünstigte

30.Voraussichtlich nehmen 1200 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung dieser Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:

Kategorie

Zahl der
zu unterstützenden Begünstigten

Geschlecht:

Männer:

660

(55,0 %)

Frauen:

540

(45,0 %)

Staatsangehörigkeit:

EU-Staatsangehörige:

1160

(96,7 %)

Nicht-EU-Staatsangehörige:

40

(3,3 %)

Altersgruppe:

15-24 Jahre:

24

(2,0 %)

25-29 Jahre:

72

(6,0 %)

30-54 Jahre:

936

(78,0 %)

55-64 Jahre:

156

(13,0 %)

über 64 Jahre:

12

(1,0 %)

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

31.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die den entlassenen Arbeitskräften angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:

A. Coaching und sonstige vorbereitende Maßnahmen

Schulung zur Stellensuche

Ziel der Schulung zur Stellensuche ist es, die teilnehmenden Personen über den Arbeitsmarkt zu informieren, sie bei der Auslotung ihrer Optionen zu unterstützen sowie ihre Fertigkeiten für die Stellensuche zu verbessern und auf den neuesten Stand zu bringen. Aufgrund der Besonderheiten der Stellensuche im IKT-Sektor werden Schulungsdienstleistungen, die speziell auf die beruflichen Kompetenzen und Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sind, eingekauft.

Gefördert werden kann Beschäftigung durch Schulungsdienstleistungen, durch die Unterstützung der Arbeitskräftemobilität in Zusammenarbeit mit den EURES-Stellen sowie beispielsweise durch das Angebot spezieller Schulungsgruppen zur Stellensuche, deren Schwerpunkt auf der Ermittlung offener IKT-Stellen im Ausland liegt.

Jobcoaching (individuelle Beratung)

Das Jobcoaching zielt darauf ab, private Kund(inn)en bei der Suche nach einer Arbeit oder einer innerbetrieblichen Schulung zu unterstützen. Zum einen können Jobcoaches die Wiedereinstellung fördern, indem sie die Arbeitsuchenden zur Nutzung der verschiedenen Optionen bei der Stellensuche anleiten (Fallmanagement); zum anderen können sie ihnen dabei helfen, eine neue Stelle zu finden, indem sie während der Suche beratend zur Seite stehen.

Karrierecoaching

Karrierecoaching wird Kund(inn)en angeboten, die – gemäß einer Bewertung durch einen Beamten/eine Beamtin des Büros für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung (TE-Büro) – spezifischere, intensivere und längerfristige Unterstützung bei ihrer Karriereplanung benötigen.

Expertenbewertungen

Arbeitskräfte im Programmierungssektor verfügen über sehr unterschiedliche Kompetenzen. Um zu ermitteln, welchen Bedarf an Dienstleistungen der/die Arbeitsuchende hat, kann das TE-Büro verschiedene Expertenbewertungen organisieren, zum Beispiel eine Bewertung der Erwerbsfähigkeit, eine Bestandsaufnahme der Kompetenzen und beruflichen Fertigkeiten sowie eine Bewertung der unternehmerischen Fähigkeiten und der Möglichkeiten einer unternehmerischen Tätigkeit. Inhalt und Umfang einer Expertenbewertung werden von der persönlichen Situation des/der Arbeitsuchenden abhängen.

B. Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen

Die vom TE-Büro angebotenen, aus dem EGF finanzierten Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen umfassen die Unterstützung der eigenständigen Stellensuche über Online-Dienste, Stellenangebote und andere Beschäftigungsdienstleistungen, darunter internationale Beschäftigungsdienstleistungen, eine Reisekostenbeihilfe und eine Umzugskostenentschädigung, eine Bestandsaufnahme der Kompetenzen und beruflichen Fertigkeiten, Bewertungen der Erwerbsfähigkeit, Schulungen, Testmöglichkeiten (Arbeit auf Probe, Schulung auf Probe) sowie Gehaltsbeihilfen. Das TE-Büro ist für die angebotenen Dienstleistungen zuständig; EGF-Spezialisten werden diese Aufgaben wahrnehmen.

C. Schulung

Die Schulung wird entweder als Berufsumschulung, die auf den Erwerb einer beruflichen oder weiteren beruflichen Qualifikation in einer Branche mit hoher Beschäftigungsquote abzielt, oder als fortlaufende Schulung mittels Stärkung der bereits vorhandenen Kompetenzen durchgeführt. Die Schulung ist auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten.

Diese Schulungen zielen auch darauf ab, den teilnehmenden Personen ein praktisches Verständnis der Tätigkeit von Unternehmen sowie die für die Arbeit in einem Unternehmen erforderlichen Fertigkeiten und die für eine Unternehmensgründung nötigen Kompetenzen zu vermitteln. Durch solche Schulungen soll entweder eine Stelle in einem der Partnerunternehmen gefunden oder im Rahmen eines Entwicklungsprojekts ein neues Unternehmen gegründet werden.

Für Personen mit einem höheren Bildungsabschluss können spezielle Schulungen angeboten werden.

D. Gehaltsbeihilfe

Für entlassene Arbeitskräfte werden Gehaltsbeihilfen gezahlt, um deren Beschäftigung an einem neuen Arbeitsplatz durch eine Reduzierung der Gehaltskosten des Arbeitgebers zu unterstützen. Gehaltsbeihilfen werden insbesondere dazu genutzt, Einstellungen im privaten Sektor durch eine Beihilfe zu fördern. Ab 2015 beträgt die Gehaltsbeihilfe 30-50 % der Lohn- und Gehaltskosten, und zwar abhängig davon, wie lang die Person, die unter Gewährung der Beihilfe eingestellt wird, arbeitslos war.

E. Zuschuss zur Unternehmensgründung

Durch solche Zuschüsse soll die Gründung von Unternehmen und die Beschäftigung einzelner Personen gefördert werden. Der Zuschuss zur Unternehmensgründung stellt das Einkommen für eine(n) angehende(n) Unternehmer(in) während des Zeitraums sicher, der zur Gründung und Etablierung eines Unternehmens als Haupterwerb erforderlich ist, und wird maximal 18 Monate gewährt.

Der Zuschuss zur Unternehmensgründung besteht aus zwei Elementen, der Grundbeihilfe und einer Zulage. Im Jahr 2015 beläuft sich die Grundbeihilfe auf 32,80 EUR pro Tag. Die Höhe der Zulage variiert von Fall zu Fall und wird von den TE-Büros festgelegt. Sie beträgt 10-60 % der Grundbeihilfe.

F. Vorbereitung auf das Unternehmertum und Dienstleistungen für Unternehmensgründer/-innen

Die Förderung des Unternehmertums erfolgt mit Hilfe von Gründerzentren und Schulungen für Unternehmensgründer/-innen. Darüber hinaus erhalten die betreffenden Personen Beratung, Konsultation und Zuschüsse zur Unternehmensgründung. Die Gründung neuer Unternehmen wird durch die subregionalen Netzwerke für Unternehmensdienstleistungen und durch das „Business Customership Planning“ der MEE Corporation unterstützt.

G. Beihilfen zu Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten

Arbeitsuchende können eine Beihilfe zu Reise- und Unterbringungskosten erhalten, die durch die Stellensuche oder die Teilnahme an Schulungen entstanden sind, sowie eine Umzugskostenentschädigung, wenn sie eine Stelle außerhalb ihres Pendlereinzugsgebiets annehmen.

32.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

33.Die finnischen Behörden haben die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Veranschlagte Mittel

34.Die Gesamtkosten werden auf 4 372 000 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 4 167 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 205 000 EUR veranschlagt werden.

35.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 623 200 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.



Maßnahmen

Geschätzte Teilnehmerzahl

Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(EUR)

Geschätzte Gesamtkosten

(EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Coaching und sonstige vorbereitende Maßnahmen

710

400,00

284 000,00

Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen

1 200

375,00

450 000,00

Schulung

468

5 000,00

2 340 000,00

Zuschuss zur Unternehmensgründung

45

6 000,00

270 000,00

Vorbereitung auf das Unternehmertum und Dienstleistungen für Unternehmensgründer/innen

12

5 000,00

60 000,00

Zwischensumme a:

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

3 404 000

(81,69 %)

Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)

Gehaltsbeihilfe

92

8 000,00

736 000,00

Beihilfen zu Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten

180

150,00

27 000,00

Zwischensumme b:

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

763 000

(18,31 %)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung

1. Vorbereitung

10 000,00

2. Verwaltung

165 000,00

3. Information und Werbung

25 000,00

4. Kontrolle und Berichterstattung

5 000,00

Zwischensumme c:

Prozentsatz der Gesamtkosten

205 000,00

4,69 %

Gesamtkosten (a + b + c):

4 372 000

EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)

2 623 200

36.Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen nicht. Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Personen an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.

37.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.

Zeitraum, in dem Ausgaben förderfähig sind

38.Die finnischen Behörden leiteten am 1. August 2014 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für diese Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 12. Juni 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

39.Den finnischen Behörden entstanden ab dem 1. August 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 12. Dezember 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit Maßnahmen, die aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln gefördert werden

40.Die nationale Vorfinanzierung bzw. Kofinanzierung wird vor allem aus dem Haushaltsposten für die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen des Ministeriums für Beschäftigung und Wirtschaft (MEE) bereitgestellt. Einige Dienstleistungen werden auch durch die operationellen Ausgaben der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt (ELY-Zentren) sowie der TE-Büros finanziert. Die Aufgaben im Rahmen der technischen Unterstützung werden durch die operationellen Ausgaben des Ministeriums für Beschäftigung und Wirtschaft sowie der ELY-Zentren finanziert.

41.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.

Verfahren für die Anhörung der zu unterstützenden Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

42.Die finnischen Behörden gaben an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit den Sozialpartnern und den regionalen Behörden ausgearbeitet wurde. Das ELY-Zentrum und das TE-Büro für Nordösterbotten haben eine Veranstaltung (1. Oktober 2014) zur Planung der in EGF-Projekten enthaltenen Maßnahmen organisiert. Die Partner der mit der Durchführung des Projekts befassten Organisationen und Stellen (Business Oulu, die Stadt Oulu, die Universität Oulu, Yritystakomo (Gründerzentrum), die Handelskammer sowie die Vereinigung der Unternehmer Nordösterbottens) und Vertreter der Zielgruppe waren zur Teilnahme an dieser Veranstaltung eingeladen.

43.Das Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft hat eine Gruppe eingesetzt, die sich mit den Entlassungen im Sektor Computerprogrammierung befasst und an der Ausarbeitung des EGF-Antrags beteiligt war. Diese Gruppe besteht aus Vertretern der ELY-Zentren und TE-Büros für die betroffenen Regionen, von Business Oulu und der Sozialpartner.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

44.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Finnland hat die Kommission darüber informiert, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert auch als Bescheinigungsbehörde. Zwischen den Abteilungen, die diese beiden Funktionen wahrnehmen, sind die Aufgaben und Berichtsketten strikt getrennt. Die Verwaltungsaufgaben für den EGF wurden der Abteilung Beschäftigung und Unternehmertum übertragen, diejenigen für den ESF der Regionalabteilung. Die Bescheinigungsfunktionen für beide Fonds obliegen dem Referat Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch mit einer detaillierten Erläuterung der vorgeschriebenen Verfahren erstellt.

45.Für die Prüfung zuständig ist das unabhängige Referat Internes Audit, das unmittelbar dem Ständigen Sekretär desselben Ministeriums unterstellt ist. Die Aufgaben in Bezug auf Monitoring und Prüfung zählen ebenfalls zu den Funktionen sowohl der Verwaltungs- als auch der Bescheinigungsbehörde.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

46.Finnland hat – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.

Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.

Die entlassenden Unternehmen, die nach den Entlassungen ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, sind ihren rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nachgekommen und haben für ihre Arbeitskräfte entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.

Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

47.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 11 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

48.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden Personen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 2 623 200 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.

49.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 12 vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.

Verwandte Rechtsakte

50.Zeitgleich mit diesem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 2 623 200 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

51.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(Antrag Finnlands – EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 13 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 14 , insbesondere auf Nummer 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zielt darauf ab, Arbeitnehmer/-innen und Selbständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Hilfestellung zu leisten.

(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 15 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)Am 12. Juni 2015 stellte Finnland den Antrag EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF, nachdem Entlassungen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) in den finnischen NUTS 16 -2-Regionen Länsi-Suomi (FI19), Helsinki-Uusimaa (FI1B), Etelä-Suomi (FI1C) und Pohjois- ja Itä-Suomi (FI1D) vorgenommen worden waren. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.

(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 623 200 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.

(5)Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, um den Betrag von 2 623 200 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [the date of its adoption] 17 .

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung.
(3) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(4) ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.
(5) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.
(6) Die Liste der Unternehmen findet sich im Anhang.
(7) http://yle.fi/uutiset/it_firm_cgi_decides_to_send_home_270_in_finland/7632870 http://www.itviikko.fi/ihmiset-ja-ura/2014/11/14/cgi-paatyi-irtisanomaan-270/201415871/7
(8) EGF/2011/016/Agile, COM(2013) 120 final sowie der vorliegende Antrag.
(9) http://www.pohjois-pohjanmaa.fi/file.php?3634 pp 3
(10) http://www.temtoimialapalvelu.fi/files/2285/Ohjelmistoala_joulukuu_2014.pdf pp 42
(11) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(12) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(13) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(14) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(15) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(16) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(17) Date to be inserted by the Parliament before the publication in OJ.
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Brüssel, den 6.11.2015

COM(2015) 553 final

ANHANG

des Vorschlags für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands - EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)


ANHANG

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

10tons Oy

1

Kielisoft IT Solutions Oy

1

Accenture Services Oy

1

Kuru Digital Creations Oy

1

Amadeus Finland Oy

2

LeadDesk Oy

4

Amdocs Finland Oy

4

Leadin Oy

1

Analyse Solutions Finland Oy

5

Leonidas Oy

3

Atex Media Oy

1

Microsoft Mobile Oy

778

Atos IT Solutions and Services Oy

53

Miracle Finland Oy

6

Avarea Oy

3

ML-Soft Oy

1

Basware Oyj

4

MSG Software Oy

2

BeiZ Oy

2

Net Man Oy

1

Bilot Oy

4

Nortal Oy

1

Bluegiga Technologies Oy

2

Ohjelma-Aitta Oy

1

BTJ Finland Oy

2

Oudata Oy

1

Capgemini Finland Oy

8

Oy Gamecluster Ltd

9

CDC Software Finland Oy

1

PLM Group OY

3

CGI Suomi Oy

125

Qualcomm Atheros Finland Oy

1

Cisco Systems Finland Oy

4

Rovio Entertainment Oy

107

Cloud Solutions CS Oy

1

Salcom Group Oy

3

Codenomicon Oy

4

Samlink Oy

39

Conmio Oy

2

SC5 Online Oy

1

Cybercom Finland Oy

1

Scatman Oy

1

Digia Finland Oy

15

SecIT Oy

9

Dovre Group Oyj

2

Seven Networks International Oy

26

Esri Finland Oy

8

Softeri Oy

1

Fenix Solutions Oy

2

Solinor Oy

3

Fiksu Finland Oy

4

Solteq Oyj

28

F-Secure Oyj

17

Staria Consulting Oy

4

Fujitsu Finland Oy

18

Stonesoft Oy

4

Gurux Oy

1

Symbio Finland Oy

9

IBS Enterprise Finland Oy

1

Tecnotree Oyj

8

IndoorAtlas Oy

1

Tieto Finland Oy

215

Innofactor Oyj

9

Tieturi Oy

2

Ixonos Oyj

4

Vaimo Finland Oy

1

Javerdel Oy

14

Whitelake Software Point Oy

1

KajaPro Oy

1

 

 

Unternehmen insgesamt:

69

Entlassungen insgesamt:

1 603

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