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Document 52015IR0487

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Verbesserte Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020

ABl. C 195 vom 12.6.2015, p. 30–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/30


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Verbesserte Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020

(2015/C 195/05)

Berichterstatter

Marek Woźniak (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Großpolen (Wielkopolska)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

hebt hervor, dass die Territoriale Agenda der EU von Beginn an einen politischen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung einer polyzentrischen territorialen Entwicklung der EU vorgegeben hat, wobei die Verantwortung für die politischen Maßnahmen vor allem bei lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Mitgliedstaaten sowie bei den EUInstitutionen liegt;

2.

weist darauf hin, dass die Territoriale Agenda darauf abzielt, strategische Leitlinien für die territoriale Entwicklung vorzugeben, die Berücksichtigung der territorialen Dimension in den einzelnen Politikbereichen und auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zu fördern sowie die Umsetzung der Europa-2020-Strategie gemäß der Grundsätze des territorialen Zusammenhalts zu gewährleisten (1);

3.

bedauert, dass die Territoriale Agenda einige Jahre lang von der politischen Bühne verschwunden war, nimmt jedoch mit Zufriedenheit das Interesse zur Kenntnis, welches der gegenwärtige Dreiervorsitz Italien — Lettland — Luxemburg dem Thema entgegenbringt;

4.

hebt hervor, dass der (gebietsbezogene) territoriale Ansatz das einzige Politikmodell ist, mit dessen Hilfe die EU den Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden kann (2). Aus diesem Grund muss die EU unter aktiver Einbeziehung des Ausschusses der Regionen sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und anderer Interessenträger eine wichtigere Rolle bei der Entwicklung von Ansätzen spielen, die auf konkrete Gebiete ausgerichtet sind, was eine effizientere Umsetzung der Territorialen Agenda ermöglichen würde;

5.

weist darauf hin, dass es einer gemeinsamen strategischen Planung für die ganze EU auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Entwicklung bedarf, um eine bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU sicherzustellen und Synergien zwischen den einzelnen Bereichen zu schaffen. Außerdem muss klar festgelegt werden, welche Institutionen für die Umsetzung der Territorialen Agenda auf der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene zuständig sind;

6.

ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausgewogeneren und der sozialen Inklusion förderlichen Entwicklung neben Planungs- und Koordinierungsverfahren auch Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen sowie eine methodische Hilfestellung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften notwendig sind. In diesem Zusammenhang ist noch viel zu tun, um vergleichbare Daten zur lokalen und sublokalen Ebene aus der ganzen EU zu erfassen;

7.

fordert daher, auf EU-Ebene eine Strategie für integrierte Raumentwicklung auszuarbeiten, wobei sicherzustellen ist, dass die bestehenden Planungsbefugnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften respektiert werden (3);

8.

empfiehlt, der Europa-2020-Strategie und anderen Maßnahmen im Hinblick auf ihre wirksame Umsetzung eine verstärkte territoriale Dimension zu verleihen, wobei insbesondere den territorialen Auswirkungen der politischen Maßnahmen der EU Rechnung zu tragen ist; empfiehlt zu diesem Zweck die Überprüfung der einzelnen Politikbereiche unter dem Aspekt ihres Einflusses auf die Regionen sowie die dauerhafte Aufnahme der territorialen Folgenabschätzung als Bestandteil der allgemeinen Folgenabschätzungen in das Verfahren zur Verabschiedung von Rechtsakten in bestimmten EU-Politikbereichen und insbesondere in der Kohäsionspolitik nach 2020;

9.

weist auf die Notwendigkeit hin, die auf der EU-Ebene vor dem Hintergrund der jüngsten Krise ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der europaweit zunehmenden regionalen Ungleichheiten zu beobachten, da diese eine ernsthafte Bedrohung für den territorialen Zusammenhalt darstellen;

Allgemeine Bemerkungen

10.

ist der Meinung, dass die EU eine gebietsbezogene Entwicklungsstrategie braucht und im Rahmen des neuen Legislativpakets zur Kohäsionspolitik vermehrt Anstrengungen in diese Richtung unternommen werden müssen. Anders gesagt, muss die Kohäsionspolitik sowohl dem Grundsatz der Konditionalität als auch dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen, wobei auf Letzteres verstärktes Augenmerk zu legen ist;

11.

weist darauf hin, dass die EU die Auswirkungen ihrer einzelnen politischen Strategien auf die Regionen, Städte und städtischen Gebiete in ihrer territorialen Politik berücksichtigen und diese Politik eine komplexe, nicht nur auf die Struktur- und Investitionsfonds beschränkte Antwort auf die gegenwärtigen Herausforderungen ermöglichen und Bereiche wie Umwelt, Verkehr, Binnenmarkt und Digitale Agenda einschließen muss, um nur einige weitere EU-Politikfelder mit eindeutigen Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften zu nennen. Der territorialen Dimension sollte bei der Politikgestaltung im Hinblick auf die Schaffung größtmöglicher Synergien, die Nutzung von Entwicklungsmöglichkeiten und die Vermeidung widersprüchlicher politischer Maßnahmen Rechnung getragen werden;

12.

empfiehlt erneut die Schaffung eines Rates für Kohäsionspolitik, um das Kontrollsystem zu stärken und für Ausgewogenheit zu sorgen. Dieser sollte aus den für Regionalpolitik zuständigen Ministern der jeweils in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständigen Regierungsebene sowie einem Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen als Koordinator für die Zusammenarbeit zusammengesetzt sein; erklärt sich zur aktiven Teilnahme an den politischen Beratungen über die Schaffung eines solchen Gremiums bereit, um die umfassende Berücksichtigung des Standpunkts der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen;

13.

betont, dass Partnerschaft eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksamere Kohäsionspolitik ist und nur mittels Multi-Level-Governance sichergestellt werden kann, dass die strategischen Leitlinien der Europäischen Union entsprechend an die lokalen und regionalen Aufgaben angepasst werden (4);

14.

bekräftigt seine Unterstützung für die neuen Verfahren bzw. Instrumente zur Stärkung des territorialen Ansatzes durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung (CLLD) sowie mittels integrierter territorialer Investitionen, bieten diese doch hervorragende Möglichkeiten, um die lokalen Gebietskörperschaften, Städte und Regionen in die Lage zu versetzen, EU-Mittel zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand sowie für eine Rückkehr auf den Konvergenzpfad zu nutzen; bedauert daher, dass ihre Anwendung durch die in den EU-Vorschriften nach wie vor bestehenden regulatorischen Hemmnisse und den Widerwillen der Verwaltungsbehörden, die Umsetzung der EU-Politik der regionalen und lokalen Ebene zu überlassen, behindert wird, obwohl viele Mitgliedstaaten sie in der Praxis einsetzen wollen;

15.

vertritt angesichts der Tatsache, dass die vorgenannten Instrumente in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang in sehr unterschiedlichem Ausmaß zum Einsatz gelangen, die Auffassung, dass das System zur Verwaltung, Umsetzung, Beobachtung und Kontrolle der Instrumente zur Förderung der territorialen Entwicklung so weit wie möglich vereinfacht und abgestimmt werden muss;

16.

weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass der territoriale Entwicklungsansatz weit über diese Instrumente hinausgeht und in allen Bereichen der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden sollte;

17.

fordert eine stärkere Beachtung des Artikels 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zum territorialen Zusammenhalt. Laut diesem Artikel verfolgt die EU das Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern; besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen, liegt doch einer der Schlüsselfaktoren für einen tatsächlichen Erfolg der Territorialen Agenda 2020 darin, diesen Gebieten eine Überwindung ihrer strukturellen Entwicklungsnachteile zu ermöglichen;

18.

betont außerdem den speziellen Fall der Regionen in äußerster Randlage, deren in Artikel 349 AEUV aufgeführte Merkmale und Zwänge berücksichtigt werden müssen, um diesen Gebieten die Überwindung ihrer strukturellen Entwicklungsnachteile zu ermöglichen, liegt darin doch einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg der Territorialen Agenda 2020;

19.

fordert darüber hinaus, weitere demografische Probleme mit erheblichen Auswirkungen auf die Regionen, wie Entvölkerung, Bevölkerungsalterung und sehr geringe Siedlungsdichte, zu berücksichtigen, und fordert die Kommission auf, den geografisch und demografisch am stärksten benachteiligten Gebieten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik besondere Aufmerksamkeit zu schenken (5);

20.

fordert die Wiederaufnahme der Debatte über die Messung der Lebensqualität mit Hilfe von Indikatoren, die über das BIP hinausgehen („GDP and beyond“), und betont, dass der territoriale Zusammenhalt den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ergänzt, weshalb dieser nicht ausschließlich mit Hilfe ökonomischer Indikatoren erfasst werden kann. Intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum in der EU bedingt viel mehr als nur einen Anstieg des BIP. Es umfasst auch territoriale, soziale, kulturelle, vor allem aber auch ökologische Aspekte, die in ländlichen oder dünnbesiedelten Regionen besonders relevant sind. Unter diesem Gesichtspunkt verbessert die Entwicklung grüner Infrastruktur in ländlichen und städtischen Gebieten die Qualität und vermindert die Anfälligkeit der Gebiete. Bei der Auswahl der Indikatoren ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit von statistischen Daten auf regionaler Ebene in allen Mitgliedstaaten begrenzt ist;

21.

fordert die Einführung vergleichbarer und zuverlässiger Indikatoren und Indizes zur Erfassung, Förderung und Beobachtung des territorialen Zusammenhalts, der territorialen Gesamtentwicklung, der strukturellen Probleme, der Herausforderungen und Chancen für die Gebiete der EU sowie der territorialen Auswirkungen auf die einzelnen geografischen Ebenen und Typen von Regionen (6). Dies würde den Entscheidungsträgern ermöglichen, bewusste und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Beschlüsse zur Raumplanung zu fassen;

22.

hält es für grundlegend, den klimatischen und ökologischen Risiken und ihre territorialen Auswirkungen Rechnung zu tragen;

23.

weist zudem auf die Notwendigkeit hin, eine Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 einzuleiten, in der insbesondere erörtert werden sollte, ob ihre ursprünglichen Ziele, darunter die Förderung eines gebietsbezogenen Ansatzes, erreicht wurden, aber auch zu prüfen, ob die gegenwärtigen Verfahren der Mittelzuweisung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) voll und ganz im Einklang mit den Zielen der Politik stehen und der territorialen Vielfalt hinreichend Rechnung tragen;

Polyzentrische territoriale Entwicklung

24.

weist darauf hin, dass der polyzentrischen Entwicklung der EU eine Schlüsselbedeutung für die Verwirklichung des territorialen Zusammenhalts zukommt, wobei dies zu einem besser gegliederten System von Städten und einer besseren Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen des sozialen Zusammenhalts im gesamten Gebiet der EU beiträgt;

25.

erinnert daran, dass die Wirksamkeit und die Qualität Europas vom Aufbau wechselseitiger Beziehungen zwischen Städten unterschiedlichster Größe — von der lokalen bis hin zur globalen Ebene — sowie von der Stärkung der Stellung der Bürgerinnen und Bürger und der Umsetzung lokaler Maßnahmen zur Bewerbung der eigenen Stärken in Europa und weltweit abhängt;

26.

betont, dass die Offenheit gegenüber den Nachbarländern und dem Rest der Welt eine notwendige Voraussetzung für alle europäischen Städte und Regionen ist, um die Entwicklungschancen nutzen zu können, die sich aus dem globalen Wachstum und dem technischen Fortschritt ergeben. In diesem Zusammenhang hat sich die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere an den Außengrenzen der EU als wirksames Instrument erwiesen. Die langfristige Entwicklung Europas hängt von der Valorisierung im globalen Maßstab und dem Einsatz der Wettbewerbsstärken der einzelnen Städte und Regionen zur Vollendung des Binnenmarkts und zur Erarbeitung wirksamer gemeinsamer Entwicklungsstrategien insbesondere im Bereich der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der Östlichen Partnerschaft (7), aber auch der transatlantischen Partnerschaft ab;

27.

weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit der Städte und Regionen mit dem höchsten Entwicklungsstand einen Mehrwert erbringt und zur Entwicklung ihres weiteren Umfelds beiträgt; betont deshalb, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie deren Standpunkte und Vorschläge berücksichtigt werden müssen, da die politischen Maßnahmen der EU unmittelbare Auswirkungen auf die Gebietskörperschaft haben;

Die Rolle der mittelgroßen Städte, der kleinen und mittleren Ballungsräume sowie der ländlichen Gebiete

28.

hebt die Vorteile eines polyzentrischen Ansatzes für die Regionalentwicklung hervor und weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Beziehungen zwischen den ländlichen und den städtischen Gebieten hin;

29.

fordert einen politischen Ansatz, der die Bildung funktioneller Regionen sowohl innerhalb eines Landes als auch auf grenzübergreifender Ebene fördert, da funktionelle Gebiete sowohl städtische als auch ländliche Gebiete umfassen und sich an ihnen zeigt, welche Rolle sie für den Erhalt der kritischen Masse für die Entwicklung sowie die Verringerung der Anfälligkeit gegenüber externen Schocks spielen, was mehrfach in ökonomischen und raumordnungspolitischen Analysen hervorgehoben wurde;

30.

weist darauf hin, dass es sowohl in städtischen, stadtnahen als auch ländlichen Gebieten zu einer räumlichen Konzentration sozialer Ausgrenzung kommt, wobei diese Gebiete oftmals in der Nähe von Gebieten liegen, die einen angemessenen Lebensstandard bieten. Im Hinblick auf eine bessere Umsetzung der Territorialen Agenda muss den Besonderheiten auf der subregionalen Ebene Rechnung getragen werden;

31.

fordert, dass die EU mehr politische Maßnahmen ergreift und mehr Finanzmittel einsetzt, um wirksame und effiziente Verbindungen zwischen den städtischen Regionen zu schaffen, die der Ausdehnung des städtischen Raums und den neuen Formen der Raumnutzung Rechnung tragen, um den Zugang zu Wissen und Bildung zu erleichtern sowie Städtenetze und funktionelle Gebiete (8) einzurichten, die einen Austausch über bewährte Vorgehensweisen und effektive politische Lösungen und Projekte ermöglichen;

32.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte (einschließlich der kleinen und mittleren Städte) in der Territorialen Agenda 2020 aufgefordert werden, zu gemeinsamen territorialen Prioritäten beizutragen, und drückt gleichzeitig sein Bedauern darüber aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im diesbezüglichen Beschlussfassungsprozess noch immer nicht als gleichwertige Partner anerkannt werden. Ziel muss es daher sein, den Gebietskörperschaften die Möglichkeit einzuräumen, wirksamer auf die wichtigsten territorialen Herausforderungen zu reagieren;

33.

ist der Meinung, dass das wirksame Funktionieren der kleinen und mittleren Städte sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft von zentraler Bedeutung für die vollständige Umsetzung der Territorialen Agenda sind. In diesem Zusammenhang sollten die Strategien in erster Linie auf die Schaffung eines gerechten Zugangs zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichem Interesse, auf die Erweiterung der funktionellen Gebiete (aufbauend auf den bereits entwickelten Initiativen zur städtischen und ländlichen Entwicklung) sowie auf die Förderung der Anbindung und Vernetzung kleiner und mittlerer Städte ausgerichtet sein (9);

34.

weist auf die Rolle kleiner und mittlerer städtischer Ballungsräume hin, die ein Element der polyzentrischen territorialen Entwicklung sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Behandlung dieses gemeinsamen Themas aus dem Bereich kleine und mittlere Städte durch den Dreiervorsitz: Dies betrifft die Untersuchung der Verflechtung städtischer und ländlicher Räume sowie die Vorstellung von Mechanismen zur Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gebieten sowie zur Erreichung einer ausgewogeneren Entwicklung der Regionen. Die Stärkung der identitätsstiftenden Werte der Gebiete (Landschaft, kulturelles Erbe und Umwelt) als Wettbewerbsvorteil und Merkmale, um sich auf dem globalen Markt abzuheben;

35.

ist der Ansicht, dass kleine und mittlere Städte eine aktive Rolle bei der Gewährleistung von Wohlstand und Wohlergehen auch für Bewohner in den umliegenden Dörfern spielen: sie sind Zentren für Arbeitsplätze, Dienstleistungen, lokale Verkehrsknotenpunkte, tragen zur Bewältigung des steigenden Mobilitätsbedarfs bei usw. und sind daher wichtig für die Eindämmung der Abwanderung aus ländlichen und städtischen Gebieten. Sie können jedoch durch Beteiligung an einem gemeinsamen polyzentrischen Netz auch zur Entwicklung der Metropolregionen beitragen. Sie leisten einen Beitrag zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Lebensqualität, die sich aus der übermäßig starken Bevölkerungskonzentration in Großstädten ergibt;

36.

fordert in diesem Zusammenhang einen weiteren Ausbau und eine bessere Abstimmung der städtischen Dimension der Kohäsionspolitik auf die anderen Politikfelder mit Auswirkungen auf die städtischen Gebiete im Rahmen einer integrierten Städteagenda sowie eine Verstärkung der offiziellen Zusammenarbeit zwischen den städtischen Gebieten in der EU und ihrem ländlichen Umfeld (10); bekräftigt seine Forderung nach einem Weißbuch für eine integrierte Städteagenda;

Die Vernetzung der Regionen Europas aus der territorialen Perspektive

37.

vertritt die Ansicht, dass der europäischen territorialen Zusammenarbeit, die im Rahmen von Initiativen auf der grenzübergreifenden, der interregionalen bzw. der zwischenstaatlichen Ebene (z. B. der EVTZ) erfolgreich umgesetzt wird, sowie der Erarbeitung makroregionaler Strategien zentrale Bedeutung als Instrumente zukommt, die eine bessere Umsetzung der Territorialen Agenda ermöglichen; begrüßt daher das Vorhaben des Dreiervorsitzes, den Bedarf an Rechtsvorschriften zur Schaffung integrierter grenzübergreifender Gebiete zu untersuchen, sowie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Rat für die Beobachtung der Fortschritte der makroregionalen Strategien; weist darauf hin, dass die Mitwirkung der nachgeordneten Regierungsebene bei der Erarbeitung dieser Instrumente und ihrer Verwaltung sowie in dieser Gruppe nach wie vor ein Schlüsselelement für die Umsetzung ihrer Ziele ist;

38.

ist der Auffassung, dass ein polyzentrisches und unter den verschiedenen Gebieten geografisch ausgewogenes Wachstum u. a. mittels entschlossener Maßnahmen zur Beseitigung der digitalen Kluft und zur Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Umwelt, Forschung und Innovation, Zugänglichkeit und Attraktivität der Gebiete sowie mittels einer nachhaltigen Verkehrspolitik auf der Grundlage einer an den örtlichen Besonderheiten ausgerichteten Strategie gefördert werden muss;

39.

betont die Rolle, die der Verkehrsinfrastruktur als Instrument für die Stärkung des territorialen Zusammenhalts zukommt, wobei die geografisch und demografisch benachteiligten Regionen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (11); weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, die Europäischen Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit zur Förderung grenzübergreifender Verbindungen — auch zu Drittstaaten — sowie verschiedene andere Finanzinstrumente wie die Fazilität „Connecting Europe“ zu nutzen;

40.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um Vervollständigung des TEN-V-Kernnetzes fortzusetzen und zu intensivieren, insbesondere in Bezug auf die Beseitigung von Engpässen und die Erleichterung grenzüberschreitender Verbindungen, und die Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an den Korridorplattformen zu stärken;

41.

unterstreicht den im Sechsten Kohäsionsbericht enthaltenen Verweis darauf, dass in den Leitlinien der Union für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes das Ziel eines wirklich multimodalen, die gesamte EU erfassenden Netzes einschließlich Schienenverkehr festgelegt wird, wofür der Bau neuer Infrastrukturen, aber auch die Modernisierung der bestehenden erforderlich ist. Im Hinblick auf dieses Ziel gilt es nach Ansicht des Ausschusses, nachhaltige, wettbewerbsfähige und energieeffiziente sowie umweltfreundlichere Verkehrsmittel bereitzustellen und die Intermodalität, den komplementären Einsatz verschiedener Verkehrsträger sowie die notwendigen Infrastrukturvorhaben in den weniger entwickelten Regionen zu fördern, die in Grenznähe liegen und deren Zugang zum Binnenmarkt durch physische Barrieren erschwert ist oder in denen der territoriale Zusammenhalt schwierig ist;

Die Territoriale Agenda und die Europa-2020-Strategie

42.

weist darauf hin, dass in der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 auf die Bedeutung des territorialen Ansatzes für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie hingewiesen wird. Die Überarbeitung der Strategie sollte als Gelegenheit genutzt werden, um die territoriale Dimension darin stärker zur Geltung zu bringen. Die in dieser Strategie umrissenen Ziele der EU lassen sich somit nur dann verwirklichen, wenn ihrer territorialen Dimension Rechnung getragen wird, da die Entwicklungsmöglichkeiten von Region zu Region unterschiedlich sind (12);

43.

wiederholt seine Forderung, ein Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt vorzulegen, das sich auf eine Analyse des Zusammenspiels der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 und der Europa-2020-Strategie stützt, um den zunehmenden regionalen Ungleichheiten in der EU entgegenzuwirken (13);

44.

tritt dafür ein, dass die EU-Kohäsionspolitik mit ihrer Zielsetzung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts auch in Zukunft einen deutlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie leistet. Durch die gestärkte Verbindung von Wachstums- und Konvergenzzielen wird die Kohäsionspolitik den Abbau von Disparitäten in der Europäischen Union im Hinblick auf die Erreichung der Kernziele der Strategie unterstützen und damit helfen, dauerhaft Wohlfahrtsgewinne in ganz Europa zu realisieren. Dieses Potenzial gilt es konsequent zu nutzen, indem über den partnerschaftlichen Ansatz der Kohäsionspolitik und im Rahmen einer auf den regionalen Besonderheiten aufbauenden Strategie konkrete Maßnahmen in Bezug auf die lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchgeführt werden;

45.

spricht sich deshalb dafür aus, einen Verhaltenskodex für die Europa-2020-Strategie (14) vorzuschlagen, der auf dem Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft beruht und sicherstellen soll, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger in die Erarbeitung und Umsetzung der für die territoriale Entwicklung relevanten langfristigen Strategiedokumente eingebunden werden;

Vision für die Gebiete Europas

46.

weist auf die Aktivitäten von ESPON zur Entwicklung eines Sets von Indikatoren und Indizes im Zusammenhang mit der territorialen Entwicklung Europas hin, die als Hilfestellung für die Entscheidungsträger bei der Erfassung und Kontrolle des territorialen Zusammenhalts eingesetzt werden könnten; fordert ausdrücklich die Entwicklung von Indikatoren, die zeigen, wie sich die territorialen und demografischen Herausforderungen (wie weit verstreut lebende Bevölkerung, niedrige Bevölkerungsdichte, Bevölkerungsrückgang und alternde Bevölkerung) auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auswirken;

47.

hält es für dringlich notwendig, vergleichbare statistische Daten zur lokalen und sublokalen Ebene zu erheben und die bestehenden Stadt-Land-Klassifizierungen der OECD und der Kommission in Eurostat-Kategorien umzuwandeln, die — gestützt auf vor Ort eingeholte belastbare Informationen — sowohl eine Hilfestellung bei der Gestaltung als auch bei der Evaluierung der EU-Politik geben können;

48.

weist zudem darauf hin, dass die Schaffung eines offenen und polyzentrischen Europas die kohärenteste territoriale Strategie zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Förderung der Verwirklichung der in der Europa-2020-Strategie und der Territorialen Agenda für die kommenden Jahrzehnte formulierten Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist (15); bringt seine Unterstützung für eine Strategie zum Ausdruck, die Entwicklung und Zusammenhalt miteinander verknüpft und ein angenehmes Lebensumfeld schafft;

49.

ist der Auffassung, dass es einer gemeinsamen strategischen Planung für die ganze EU auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Entwicklung bedarf, um eine bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU sicherzustellen (16).

Brüssel, den 17. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020: Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen.

(2)  Barca-Bericht, S. 108.

(3)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(4)  CoR 2012/1683.

(5)  CdR 2014/4896

(6)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(7)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(8)  How to strengthen the Territorial dimension of Europe 2020 and the EU cohesion Policy.

(9)  How to strengthen the Territorial dimension of Europe 2020 and the EU cohesion Policy.

(10)  Polyzentrische territoriale Entwicklung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene — Podiumsdiskussion im Rahmen der COTER-Sitzung vom 10. Juli 2014 in Fabriano.

(11)  Konkrete Empfehlungen sind in der AdR-Stellungnahme zum Thema „Mobilität in geografisch und demografisch benachteiligten Regionen“ enthalten (CDR 1691/2014).

(12)  Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020: Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen.

(13)  CdR 2014/2333.

(14)  Entwurf zur Überarbeitung der Europa-2020-Strategie.

(15)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.

(16)  Making Europe Open and Polycentric, in: Scenarios and Vision for European Territory 2050, ESPON.


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