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Document 52015IP0323

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2015 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 (2015/2729(RSP))

ABl. C 316 vom 22.9.2017, p. 254–269 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/254


P8_TA(2015)0323

Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission 2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2015 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 (2015/2729(RSP))

(2017/C 316/29)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2015 — Ein neuer Start“ (COM(2014)0910) und ihre Anhänge I bis IV,

gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Europa mit einer klaren Vision, Ausrichtung, Führungsstärke sowie mit Ehrgeiz und Mut auf die Herausforderungen reagieren muss, denen wir sowohl innen- als auch außenpolitisch gegenüberstehen, um zu zeigen, dass es in der Lage ist, den Erwartungen unser Bürger gerecht zu werden, ihnen Perspektiven zu bieten und Vertrauen dadurch zu schaffen, dass die EU zu einer echten demokratischen Union entwickelt wird — einer parlamentarischen Demokratie und einer Arena, in der die Bürger ihren Kontinent lenken und gestalten können, damit sie ihren Lebensstandard bewahren und konsolidieren;

B.

in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 nach wie vor eine tragfähige Grundlage dafür ist, in Europa intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen, und dass ihre Ziele zwar noch vor Ende 2015 bestätigt werden dürften, die Instrumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, allerdings aktualisiert und gestärkt werden müssen;

C.

in der Erwägung, dass im Rahmen der künftigen Arbeitsprogramme der Kommission die wesentlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angegangen werden sollten, beispielsweise Klimawandel, Energieunabhängigkeit, Ressourceneffizienz, der Übergang zu einer digitalen Gesellschaft, der weltweite Wettbewerb, die Gleichbehandlung der Geschlechter und die zunehmenden sozialen Differenzen, und dass dabei die Kosten des Verzichts auf ein gemeinsames politisches Handeln im Rahmen der EU berücksichtigt werden sollten;

D.

in der Erwägung, dass der Verlust der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in der Weltwirtschaft, die hohen Arbeitslosenquoten, der demografische Wandel und die zunehmende Alterung der Bevölkerung die EU vor beispiellose Herausforderungen stellen; in der Erwägung, dass nur wettbewerbsfähige Volkswirtschaften mit der richtigen makroökonomischen Politik Arbeitsplätze schaffen, den Lebensstandard ihrer Bürger heben und Wohlstand bringen können, in dessen Rahmen Investitionen in die Zukunft finanziert und die Bereitstellung von Gemeinwohldienstleistungen ermöglicht werden; in der Erwägung, dass eine stärkere Fokussierung auf die Förderung des freien und fairen Wettbewerbs für das Erreichen der hoch gesteckten Ziele hinsichtlich hochwertiger Beschäftigung, Wachstum und Investition sowie für die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft notwendig ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass andere Weltregionen schneller wachsen und eine steigende Produktivität und zunehmende Innovationsfähigkeit aufweisen;

E.

in der Erwägung, dass die EU eine lange Wirtschaftskrise durchgemacht hat, mit niedrigem Wachstum, zunehmenden internen Ungleichgewichten und einem Mangel an neuen Arbeitsplätzen und Investitionen, und dass diese Wirtschaftskrise nicht ohne eine beträchtliche weitere europäische Integration überall dort, wo dies angebracht ist, überwunden werden kann, insbesondere im Binnenmarkt und im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, mit einer verstärkten demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht;

F.

in der Erwägung, dass die Finanzressourcen zielgerichtet für die politischen Prioritäten der EU eingesetzt werden sollten, und zwar nicht nur, was die Mittelausstattung betrifft, sondern auch in puncto Flexibilität und Ausgewogenheit, was gerade auch für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 gilt, in dem eine Reihe von Flexibilitätsmechanismen vorgesehen sind, darunter auch eine Revisionsklausel, damit der EU-Haushalt an unvorhergesehene Umstände angepasst werden kann;

G.

in der Erwägung, dass die Strategien und Maßnahmen der EU im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit stehen müssen, um den Bürgern dabei behilflich zu sein, sich rechtzeitig auf eine sich rasch wandelnde Gesellschaft und Wirtschaft einzustellen und auf den Wandel zu reagieren;

H.

in der Erwägung, dass Europa sich einem Wirtschaftsmodell verschreiben muss, das nachhaltiges Wachstum sicherstellt und so der gegenwärtigen und der nachfolgenden Generation hochwertige Beschäftigung anstatt Schulden bietet;

I.

in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig verstärken können, und dass die Kommission das Thema Nachhaltigkeit zu einem Eckpfeiler ihrer Agenda für Beschäftigung und Wachstum machen sollte; in der Erwägung, dass die Kommission die Hüterin der Verträge ist, in denen nachhaltige Entwicklung, soziale Gerechtigkeit, Solidarität und die Grundrechte der europäischen Bürger verankert sind;

J.

in der Erwägung, dass es für Europa notwendig ist, dass die Kommission über ein gezieltes und ausreichend ehrgeiziges Arbeitsprogramm verfügt, mit dem sie den tatsächlichen Bedürfnissen, mit denen die EU und ihre Bürger konfrontiert sind, gerecht werden kann;

TEIL 1

1.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihr Initiativrecht voll auszuschöpfen und so in der Union eine klare Führungsrolle zu übernehmen sowie insbesondere für die Vollendung des Binnenmarktes zu sorgen und den strategischen Fahrplan für eine Wirtschaftsunion, eine politische Union und externe Maßnahmen vorzulegen;

2.

begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf zehn strategische Prioritäten legt; hebt hervor, dass es wichtig ist, unter Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit die gemeinschaftlichen Interessen zu fördern und die Einheit und den Zusammenhalt hat der EU zu wahren; ist daher überzeugt, dass sich die Anstrengungen hauptsächlich auf die strategischen Prioritäten richten müssen;

3.

begrüßt die Aufnahme von Verhandlungen über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung; ist der Auffassung, dass dies dazu führen sollte, dass die Qualität der Ausführung von Rechtsakten der Kommission verbessert wird, ihre Folgenabschätzungen von Gesetzesentwürfen — darunter wirtschaftliche, soziale, ökologische und auf KMU bezogene Folgenabschätzungen — gestärkt und gegebenenfalls im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Verordnungen statt Richtlinien verwendet werden; erwartet, dass die Kommission die beiden Rechtssetzungsorgane gleich behandelt, was die Informationen und Unterlagen angeht, die sie im Zuge des gesamten Legislativverfahrens zur Verfügung stellt; erwartet ein stärkeres Engagement, um eine ordnungsgemäße interinstitutionelle Konsultation sowie eine uneingeschränkte Weiterbehandlung der Vorschläge und Empfehlungen des Parlaments sicherzustellen und um eine detaillierte Begründung für jede geplante Rücknahme zur Verfügung zu stellen; erinnert daran, dass die mehrjährige Programmplanung, die zwischen den drei Organen vereinbart wurde, einen Rahmen für das jährliche Arbeitsprogramm bieten und die Grundlage für Erörterungen über das spezifische jährliche Arbeitsprogramm darstellen sollte; weist erneut darauf hin, dass es der Auffassung ist, dass eine bessere Rechtsetzung nicht als Instrument zur Herabstufung von Bereichen angesehen werden sollte, die in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen, und dass politische Entscheidungen im demokratischen Entscheidungsprozess Vorrang vor technischen Bewertungen haben sollten;

4.

fordert die Kommission auf, die Kohärenz ihres Legislativprogramms weiter zu verbessern und unabhängige Folgenabschätzungen von Legislativvorschlägen, einschließlich eines KMU-Tests und eines Tests zur Wettbewerbsfähigkeit, weiter zu stärken, da diese Maßnahmen dazu beitragen, Bürokratie auf allen Ebenen — auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene — zu beseitigen, was allen Wirtschaftsteilnehmern und Bürgern im Alltag zugute kommt und wodurch unter Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards ein Beitrag zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet wird; vertritt die Auffassung, dass KMU und Kleinstunternehmen bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften und der Einhaltung von Standards keinen unnötigen Belastungen ausgesetzt sein sollten; fordert die Kommission auf, eine größtmögliche Vereinfachung anzustreben und nach Möglichkeit die uneingeschränkte Nutzung digitaler Lösungen anzustreben, um die Umsetzung der EU-Vorschriften zu erleichtern; ist der Auffassung, dass Richtlinien und Verordnungen dann, wenn sie sich als für kleine Unternehmen ungeeignet erweisen, unter Umständen überarbeitet werden müssen, damit sichergestellt wird, dass KMU nicht belastet werden; fordert, dass Kleinstunternehmen weitestgehend von jeglichen aufwändigen Rechtsvorschriften ausgenommen werden, um insbesondere sicherzustellen, dass neue Unternehmensneugründungen und neue Unternehmer gefördert werden;

5.

erwartet, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) eine Liste von Rechtsvorschriften und Vorschlägen vorlegt, die zu überarbeiten oder aufzuheben sind, wenn die Eignung oder der EU-Mehrwert offenbar nicht mehr gegeben und sie überholt oder nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck geeignet sind; betont jedoch, dass das Programm REFIT nicht als Vorwand dafür dienen darf, den Anspruch bei Themen, die von wesentlicher Bedeutung sind, zu verringern oder die Sozial- und Umweltstandards zu deregulieren oder zu senken; ist der Auffassung, dass es bei Vereinfachung um Ziele der Qualität und nicht um Ziele der Quantität geht; nimmt zur Kenntnis, dass angestrebt wird, den administrativen und bürokratischen Aufwand sowie die mit neuen Vorschlägen zusammenhängenden Kosten im gesamten politischen Entscheidungsprozess, einschließlich der Umsetzung, der Durchführung und der Durchsetzung, um 25 % zu verringern; fordert, dass eine beträchtliche Verringerung mit dem Ziel erreicht wird, bessere Bedingungen einzuleiten, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Arbeitsplätze in Europa zu erhalten und Arbeitsplätze zurückzuverlagern, wodurch der Wettbewerb und nachhaltiges Wachstum gefördert werden;

6.

erwartet von der Kommission, dass sie einen Vorschlag für die nächste Phase der Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung vorlegt, der den großen bevorstehenden Herausforderungen und Möglichkeiten — insbesondere der Energiewende, der digitalen Revolution und der Vorbereitung Europas auf den damit verbundenen Wandel — gerecht wird; vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Strategie die einschlägigen Reformen mit großen Investitionsinitiativen verbunden werden sollten, um auf die bereits bestehende Energieunion und den bereits bestehenden digitalen Binnenmarkt und eine neue Initiative für Sozialinvestitionen und Umschulungen aufzubauen; ist der Ansicht, dass die Strategie durch die uneingeschränkte Nutzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und eines überarbeiteten MFR für den Zeitraum 2014–2020 unterstützt werden sollte; hält es für erforderlich, dass alle Mitgliedstaaten die Bedingungen zur Umsetzung der Strategie erfüllen und dass die Wirtschafts- und Währungsunion vollendet wird, um eine dahingehende Konvergenz zu fördern; vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der strategischen Außenbeziehungen der EU neue Möglichkeiten mit Blick auf einen Erfolg der Strategie erschlossen werden sollten;

7.

ersucht die Kommission darum, ein wirksames Mittel zur Bewältigung der sozialen Probleme der EU — insbesondere der Arbeitslosigkeit, der Qualifikationslücken, der sozialen Ungleichheiten und der Ausgrenzung sowie der Gefahr des Sozialdumpings und der Abwanderung von Fachkräften — zu finden; ist der Ansicht, dass hierfür eine wirtschaftliche Erholung und Investitionen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Sozialinvestitionen mit Schwerpunkt auf Fähigkeiten, Kinderbetreuung und Sozialdienstleistungen sowie die Sozialwirtschaft erforderlich sind; vertritt ferner die Auffassung, dass es hierzu zudem einer stärkeren Konvergenz bedarf, um dafür zu sorgen, dass eine Reihe grundlegender Sozialstandards in der gesamten Union gewährleistet sind; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang eine faire Arbeitskräftemobilität als Grundfreiheit im Binnenmarkt gefördert werden sollte; vertritt die Auffassung, dass unverzüglich konkrete Schritte zum Erreichen des versprochenen „AAA-Rating im sozialen Bereich“ eingeleitet werden müssen; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck eine engere Einbeziehung der Sozialpartner auf europäischer und nationaler Ebene zu fördern;

8.

betont, dass die Arbeitslosenquote nach wie vor übermäßig hoch ist, insbesondere bei jungen Menschen und Frauen, und dass der Wirtschaftsaufschwung in der EU immer noch fragil ist; begrüßt die Schaffung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), fordert nachdrücklich seine vollständige Umsetzung und erwartet, dass eine Bandbreite von Investitionsprojekten so bald wie möglich genehmigt und entwickelt wird, um zu einem robusten Aufschwung sowie einem ausgeglichenen und nachhaltigen Wachstum beizutragen, wodurch die Beschäftigung und der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt in der gesamten EU gefördert werden; betont erneut seine Forderungen in Bezug auf Transparenz, demokratische Rechenschaftspflicht und Einhaltung der Investitionsleitlinien;

9.

fordert die Kommission auf, Wachstum und Arbeitsplätze als einem Eckpfeiler für die europäische soziale Marktwirtschaft und die Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung hervorzuheben; fordert die Kommission auf, das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt einer soliden, zukunftsgewandten Wirtschaftspolitik, mit der Krisen bewältigt werden können, zu stellen und dem Thema in diesem und künftigen Arbeitsprogrammen Substanz zu geben, indem eine spezielle Rubrik eingeführt wird, die eine umfassende und zügige Umsetzung des 7. Umweltaktionsprogramms zum Schwerpunkt hat;

10.

begrüßt die Verabschiedung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und fordert ihre rasche Umsetzung mit klaren legislativen Empfehlungen sowie Finanzinstrumenten und -mitteln, um darauf hinzuarbeiten, eine digitale Wirtschaft zu schaffen, in der Europa weltweit führend ist, Unternehmen grenzüberschreitend tätig sein können und die Rechte von Verbrauchern, Rechtsinhabern und Bürgern geschützt sind; ist der Überzeugung, dass Europa durch die Förderung des Unternehmertums und der wissensbasierten Wirtschaft sowie durch die Beseitigung überflüssiger Hindernisse für einen eindeutigen Mehrwert sorgt; ist der Ansicht, dass die Strategie ferner darauf abzielen muss, Innovationen zu fördern und neue Chancen für die Bürger, die Unternehmen und die Verbraucher in der EU zu bieten und so Arbeitsplätze zu schaffen, wobei grundlegende Sozialstandards zu gewährleisten sind; unterstreicht, dass sich Fortschritte in diesem Bereich unmittelbar auf die Bürger auswirken werden; hält sowohl den Verbraucherschutz als auch den Schutz der Grundrechte für wesentlich, damit die Europäer Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt als Teil der Digitalisierung ihres Alltags haben können;

11.

vertritt die Auffassung, dass die Gestaltung einer ausgewogenen und fairen Steuerpolitik gegebenenfalls als wesentlicher Bestandteil der Strukturreformen der Mitgliedstaaten aufzufassen ist und dass Steuer- und Wettbewerbspolitik im Binnenmarkt als zwei Seiten derselben Medaille angesehen werden sollten, und zwar zum Nutzen aller Verbraucher und Bürger in der EU und als weiterer Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen; unterstützt die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf andere Formen der nachhaltigen Besteuerung;

12.

fordert die Kommission auf, die Mechanismen und Ressourcen der Wettbewerbspolitik und der Politik im Bereich staatliche Beihilfen neu zu bewerten und zu stärken; erachtet die Politik und Kontrolle im Bereich der staatlichen Beihilfen durch die EU als wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung von Steuerpraktiken, durch die der Binnenmarkt verzerrt wird;

13.

bekräftigt, dass es die „Gemeinschaftsmethode“, die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, die demokratische Legitimität und die Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Parlamente als wichtig erachtet;

14.

verlangt, dass geltende Rechtsvorschriften in Bereichen wie dem Binnenmarkt, dem Umweltrecht, der überarbeiteten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Kohäsionspolitik sowie der Finanz- und Bankenbranche vollständig, zügig und wirksam umgesetzt und angewandt werden; fordert die Kommission auf, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung besser zu überwachen;

15.

fordert die Annahme von Konvergenzleitlinien im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, die zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht die Grundlage länderspezifischer Empfehlungen bilden sollten; ist der Auffassung, dass die Kontrollfunktion des Parlaments im Europäischen Semester formalisiert werden sollte und dass alle nationalen Parlamente des Euro-Währungsgebiets jeden Schritt im Rahmen des Europäischen Semesters verfolgen sollten;

16.

legt der Kommission nahe, zusammen mit allen Interessenträgern alle infrage kommenden Optionen zu prüfen, um die WWU zu stärken und sie widerstandsfähiger und dem Wirtschaftswachstum, der Beschäftigung und der Stabilität förderlicher zu machen, mit einer sozialen Dimension, die dafür sorgt, dass die soziale Marktwirtschaft in Europa bewahrt und das Recht auf Tarifverhandlungen geachtet wird, in deren Rahmen die Abstimmung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten gewährleistet würde, einschließlich eines von jedem Mitgliedstaat beschlossenen und für ihn angemessenen Mechanismus zur Festlegung eines Mindestlohns oder -einkommens, und mit der der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt sowie freiwillige Mobilität und Flexibilität zwischen Berufen und Mitgliedstaaten gefördert wird;

17.

betont, dass der EU-Haushalt wirksam dafür eingesetzt werden muss, die Prioritäten und die Politik der EU zu fördern, und fordert deshalb die Kommission auf, sich mit Sorgen über Misswirtschaft und Betrug zu befassen; fordert die Kommission auf, Schritte zur Bewertung und Verbesserung bestehender Kontrollen zu unternehmen und nach Möglichkeit die bürokratische Belastung abzubauen; betont, dass die Kommission dafür sorgen muss, dass das Geld der EU-Steuerzahler bestmöglich verwendet wird, und weist darauf hin, dass Leistungsergebnisse wichtiger sind, als einfach die verfügbaren Mittel auszugeben; fordert deshalb, dass systematische, regelmäßige und unabhängige Bewertungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass durch alle Ausgaben die gewünschten Ergebnisse auf kostengünstige Weise erreicht werden; ersucht die Kommission, sich noch mehr darum zu bemühen, dass die Mitgliedstaaten in diese Aufgabe einbezogen werden, insbesondere hinsichtlich der Mittel, die von den Mitgliedstaaten selbst ausgezahlt werden;

18.

betont die Notwendigkeit einer effizienteren Verwendung von Steuergeldern und weiterer Schritte zum Schutz der finanziellen Interessen der Union, um die Legitimität von EU-Ausgaben in kosteneffizienter Weise sicherzustellen; fordert deshalb eine effektive Nutzung des EU-Haushalts, indem man sich auf eine bessere Leistung bestehender Kontrollen, auf die Bewertung von Kontrollen und darauf konzentriert, wie dafür gesorgt werden kann, dass Leistung und Mehrwert Vorrang vor der größtmöglichen Ausschöpfung der im Haushalt vorgesehenen Mittel eingeräumt wird; vertritt die Auffassung, dass an dem Vorschlag, für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF einen Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien einzusetzen (COM(2014)0340 — 2014/0173(COD)), festgehalten werden sollte;

19.

begrüßt die Europäische Migrationsagenda der Kommission sowie die entsprechenden Legislativvorschläge und die damit verbundenen Vorschläge für Haushaltsanpassungen in den Jahren 2015 und 2016, die der ordnungsgemäßen Verwirklichung der Ziele der Migrationsagenda dienen; erinnert die Kommission jedoch an ihre Zusage, den zunehmenden Druck an den Außengrenzen der EU abzubauen, auch durch entschlossene Maßnahmen gegen irreguläre Migration und Menschenschmuggel sowie durch eine Verbesserung für geregelte Migration, was eine bessere Verknüpfung der Migrations- und der Außenpolitik der EU bedeutet; fordert die Kommission auf, das Instrumentarium für einen auf den Menschenrechten basierenden Ansatz für Menschen weiterzuentwickeln, die in der EU Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen;

20.

ist zutiefst besorgt über die jüngsten Entwicklungen im Mittelmeer und auf der Westbalkanroute, von wo aus eine bisher nicht erreichte Zahl irregulärer Migranten die Grenzen zur EU passiert hat, was eine beispiellose Herausforderung für die EU und ihre Mitgliedstaaten darstellt und eine gemeinsame und entschiedene europäische Reaktion erfordert; befürwortet die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und fordert deren zügige Annahme und Umsetzung durch die Mitgliedstaaten; begrüßt die Initiativen der Kommission zu Umsiedlung und Neuansiedlung, darunter auch die neue Initiative für Notfall-Umsiedlungen einer höheren Zahl von Asylbewerbern, die unter internationalen Schutz gestellt werden müssen, zugunsten von Griechenland, Italien und Ungarn, sowie den Vorschlag der Kommission für einen Mechanismus für eine dauerhafte Umsiedlung auf der Grundlage von Artikel 78 Absatz 2 AEUV, der in Notfallsituationen aktiviert werden soll und die Zahl der sich in einem Mitgliedstaat aufhaltenden Flüchtlinge berücksichtigt; fordert die Kommission auf, den erforderlichen Mechanismus in Gang zu setzen, der speziell für den Fall eines Massenzustroms entwickelt wurde; unterstreicht zugleich, dass die Bearbeitung von Asylanträgen und die Rückführung von Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, beschleunigt werden muss; befürwortet den in der Migrationsagenda angekündigten „Hotspot“-Ansatz, mit dem die operative Unterstützung bei der Erstankunft von Antragstellern verbessert werden soll, unter anderem, was die Registrierung und Erstbearbeitung der Anträge — auch von nicht schutzbedürftigen Personen — betrifft; lehnt Maßnahmen ab, in deren Rahmen Grenzkontrollen de facto wiedereingeführt und somit der Schengen-Raum gefährdet wird;

21.

erinnert daran, dass die Kommission zugesagt hat, alle verfügbaren Mittel — auch aus dem EU-Haushalt — einzusetzen, um Arbeitsplätze und Wachstum durch intelligente Investitionen zu fördern, und zwar in enger Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten, den Gebietskörperschaften und den Städten, damit die vorhandenen Strategien besser umgesetzt werden und die Maßnahmen vor Ort bessere Ergebnisse bringen, insbesondere beim Einsatz von Mitteln aus den Struktur- und Investitionsfonds; betont, dass die Kohäsionspolitik im Einklang mit dem Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung weiterhin die Hauptquelle öffentlicher Investitionen ist, und vertritt deshalb die Auffassung, dass Synergien zwischen dem EFSI und anderen Fonds, insbesondere den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), genutzt werden sollten; fordert, dass Synergien zwischen den ESIF und Horizont 2020 ermittelt werden; fordert die unerlässliche Einbindung privater Partner und privater Investoren, damit der EFSI zu einem Erfolg wird, und betont sein Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert gleichzeitig eine demokratische Kontrolle des EFSI auf der Ebene der EU; ist der Auffassung, dass alle von dem Programm „Horizont 2020“ und der Fazilität „Connecting Europe“ abgezogenen Mittel zu Investitionen in gleicher Höhe oder sogar zu höheren Investitionen in die Bereiche Forschung und Innovation, digitale Infrastruktur, Verkehr und Energie führen sollten, und fordert die Kommission auf, die Chance zu nutzen, die sich im Rahmen der verbindlichen Überprüfung im Jahr 2016 bietet, und für eine Kompensation für diese beiden Programme zu sorgen;

22.

fordert die zügige Umsetzung der Strategie für die Fazilität „Connecting Europe“ mit besseren Infrastrukturen und Projekten mit einem europäischen Mehrwert in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation, die für das Funktionieren des Binnenmarktes von wesentlicher Bedeutung sind;

23.

stellt fest, dass die Kommission im Jahr 2016 eine umfassende und vollwertige, inhaltliche Überarbeitung des MFR 2014–2020 „nach der Wahl“ einleiten muss, der ein Legislativvorschlag zur Änderung der MFR-Verordnung beizufügen ist, da dies eine Möglichkeit ist, den EU-Haushalt einzusetzen und damit zur Erholung der europäischen Wirtschaft beizutragen; weist darauf hin, dass eine verbindliche Überarbeitung der Rechtsvorschriften über den MFR eine der Hauptforderungen des Parlaments in den Verhandlungen über den MFR war; misst diesem Verfahren daher größte Bedeutung bei; erklärt sich bereit, konstruktiv an der Schaffung von Lösungen für eine Reihe noch ungelöster Probleme mitzuwirken, auch im Zusammenhang mit der Finanzierung des EFSI-Garantiefonds;

24.

legt der Kommission nahe, Lehren aus den Ergebnissen der Arbeit der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, mit denen Ende 2016 gerechnet wird, zu ziehen und im Laufe ihrer Amtszeit konkrete Vorschläge vorzulegen; bekräftigt sein Engagement dafür, das EU-Eigenmittelsystem vor Beginn des nächsten MFR zu reformieren;

25.

ist immer noch zutiefst besorgt über die aufgelaufenen Rückstände bei den Zahlungen, die die Glaubwürdigkeit der EU untergraben; begrüßt die Annahme einer gemeinsamen Erklärung der Kommission, des Rates und des Parlaments über einen Zahlungsplan für den Zeitraum 2015–2016, mit dessen Hilfe diese Rückstände bis Ende 2016 auf ein tragbares Maß zurückgefahren werden sollen; erinnert die Kommission an ihre Zusage, die Umsetzung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 genau zu überwachen, ein Frühwarnsystem einzurichten und einen Berichtigungshaushaltsplan unverzüglich vorzuschlagen, wenn die Höhe der genehmigten Zahlungen im Jahr 2016 nicht ausreichen sollte;

26.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen der Informationsaustausch verbessert und die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit den EU-Einrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Kriterien für Warnmeldungen, verstärkt werden kann, und Warnmeldungen zu Menschen, die aufgrund von Terrorangriffen verurteilt wurden oder dieser verdächtigt werden, verbindlich vorzuschreiben; fordert die Kommission auf, technische und finanzielle Mittel einzusetzen, damit auf der Ebene der EU bei der Bekämpfung terroristischer Propaganda, radikaler Netze und der Rekrutierung über das Internet für ein koordiniertes Vorgehen und den Austausch bewährter Verfahren gesorgt wird; ersucht in diesem Zusammenhang insbesondere darum, dass Europol alle Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens gemäß seinem Mandat notwendig sind;

27.

betont, dass der Abschluss neuer Handelsabkommen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung eines weltoffenen und von Wettbewerb geprägten wirtschaftlichen Rahmens in Europa spielt, der greifbare Vorteile und niedrigere Preise für die Verbraucher mit sich bringt und neue Arbeitsplätze dadurch schafft, dass Märkte in Drittländern erschlossen und Ausfuhren diversifiziert werden; bekräftigt seine Auffassung, dass mit ausgewogenen Handelsabkommen Regeln für die Globalisierung aufgestellt werden können; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Standards nicht aufs Spiel gesetzt werden und dass der Handelssektor seinen Teil zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der Entwicklung außerhalb der Union beiträgt; vertritt die Auffassung, dass der Abbau von Handels- und Investitionshindernissen weltweit deshalb weiterhin eine der wichtigsten Prioritäten der handelspolitischen Strategie der EU sein muss; unterstützt daher die Bemühungen der Kommission, die in allen laufenden bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen darauf ausgerichtet sind, diese Verhandlungen im Jahr 2016 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und umfassende und für beide Seiten vorteilhafte Handelsabkommen zu schließen; betont, dass die EU sich weiter darum bemühen muss, einen Nutzen aus dem Prozess zu ziehen, der 2013 mit dem Bali-Paket eingeleitet wurde, auf das man sich in den multilateralen Verhandlungen in der Doha-Runde geeinigt hatte und mit dem der Weg für weltweite wirtschaftliche Stabilität geebnet werden sollte; betont, dass ein Kapitel über weitergehende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steueroasen, Korruption und Geldwäsche in die bilateralen, plurilateralen und multilateralen Handelsabkommen der EU aufgenommen werden muss;

28.

fordert die Kommission auf, eine konsequente und kohärente Strategie in der Außen- und Sicherheitspolitik anzustreben, die darauf abzielt, das sich rasch ändernde Sicherheitsumfeld, die neuen und noch entstehenden Herausforderungen, vor denen die EU steht und mit denen sie sich befassen muss, die Interessen, die gewahrt werden müssen, und die Werte, die zu fördern sind, zu ermitteln sowie den EU-Bürgern Sicherheit zu bieten und ein Umfeld nachhaltigen Friedens und dauerhafter Stabilität zu schaffen; erinnert in diesem Zusammenhang an die Bedeutung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und das Erfordernis, dass die EU eine starke Rolle in der Welt in den Bereichen Entwicklung, Friedensschaffung und -konsolidierung, humanitäre Hilfe sowie weltweites Eintreten für die Menschenrechte spielt;

TEIL 2:

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

29.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für die nächste Phase der Strategie Europa 2020 vorzulegen, der den Aufgaben gerecht wird, die sich aus dem weltweiten Wettbewerb, der Energiewende, der digitalen Revolution und den demographischen Entwicklungen ergeben; ist der Ansicht, dass in diesem Vorschlag strukturelle Änderungen und umfangreiche Investitionsinitiativen, die auf bestehenden Instrumenten basieren (EU-Haushalt, EFSI), kombiniert werden sollten;

30.

betont, dass die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik eine entscheidende Rolle für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen spielt, wodurch Innovation, Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen durch alle Akteure in dem gesamten Binnenmarkt und für alle Geschäftsmodelle, einschließlich KMU, gefördert werden; ersucht die Kommission, die Bestimmungen zu Kartell-, Staatsbeihilfen- und Fusionskontrollen streng durchzusetzen, um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu erreichen;

31.

befürwortet, dass eine Kapitalmarktunion geschaffen wird, weist aber auch darauf hin, dass dafür gesorgt werden muss, dass es nicht zu erhöhten systemrelevanten Finanzrisiken kommt und dass diese Union mit der notwendigen Infrastruktur und mit einer verstärkten Überwachung unterlegt wird, mit der die Vergabe von nachhaltigen Nichtbankenkrediten angekurbelt und langfristige Investitionen zur Stützung der Realwirtschaft gefördert werden können;

32.

fordert die Kommission auf, Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen, damit die Finanzierung von Unternehmen — vor allem KMU und Kleinstunternehmen — verbessert wird, um Investitionen im Privatsektor zu fördern; fordert die Stärkung und vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften für den Binnenmarkt und fordert die Kommission auf, die externe Dimension des Binnenmarkts innerhalb der handelspolitischen Maßnahmen der EU beständig weiterzuentwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und den Schutz der Verbraucher in der EU auszuweiten und gleichzeitig unfairen Wettbewerb bei Waren und Erzeugnissen zu verhindern, die nicht den Sicherheits-, Umwelt- und Sozialnormen der EU entsprechen;

33.

fordert eine ambitionierte Industriepolitik der EU, mit der die Entwicklung neuer Waren und die Umstrukturierung industrieller Verfahren durch Innovationen ermöglicht wird, um die Industrie der EU zu modernisieren, indem der digitale Übergang dieses Sektors gesteuert wird und die digitalen Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um von ihm zu profitieren;

34.

ist der Ansicht, dass die Strategie Europa 2020, die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätze zum Inhalt hat, in ihrer sozialen Dimension auf Aufrechterhaltung und Verbesserung abzielen sollte, indem die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert wird, unter anderem mit Hilfe von Benchmarks oder, falls notwendig, Rechtsvorschriften sowie mittels eines Pakets grundlegender Sozialstandards wie z. B. Qualität der öffentlichen Arbeitsvermittlungen, Zahlung von Arbeitslosengeld in Verknüpfung mit Aktivierungsmaßnahmen, Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, erschwingliche und hochwertige Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Berufsausbildung und lebenslanges Lernen; ist der Ansicht, dass die sozialen Ziele der Strategie Europa 2020 und der Anzeiger für wesentliche Beschäftigungs- und Sozialindikatoren genutzt werden könnten, um die Umsetzung dieser grundlegenden Standards zu überwachen;

35.

fordert die Kommission auf, das Paket zur Arbeitskräftemobilität bis Ende des Jahres fertigzustellen und dabei auch auf die negativen Auswirkungen der Arbeitskräftemobilität einzugehen; fordert intensive grenzüberschreitende Kontrollen am Arbeitsplatz, um gegen Missbrauch vorzugehen; ist der Ansicht, dass die Freizügigkeit in ganz Europa ein Grundrecht ist; fordert die Kommission außerdem auf, Maßnahmen zur Förderung der Integration und der Beschäftigungsfähigkeit der europäischen Arbeitnehmer zu ergreifen; erinnert die Kommission an ihr Engagement in Bezug auf die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern;

36.

fordert konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der anhaltenden Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in Bezug auf ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Frauen, Arbeitnehmer mit Behinderungen und junge Menschen; weist darauf hin, dass den Problemen der Langzeitarbeitslosen nicht nur durch Bildung und Ausbildung, sondern auch durch den integrativen Charakter der Arbeitsmärkte, bessere Beratung und Unterstützung für Arbeitssuchende, gezielte Einstellungszuschüsse und Lohnergänzungsleistungen begegnet werden muss;

37.

hofft, dass die Umsetzung der Jugendgarantie, einschließlich der Unterstützung durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, beginnen wird, Früchte zu tragen, und bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, alle Initiativen, einschließlich Initiativen finanzieller Art, zu unterstützen, die der Stärkung dieses EU-Programms dienen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die allgemeine und berufliche Bildung weiterhin an erster Stelle ihrer Prioritäten steht, einschließlich eines Umdenkens bei den Kompetenzen, die im derzeitigen und künftigen Arbeitsmarkt erforderlich sind, wobei der Schwerpunkt auf hoher Qualität, Effektivität, Zugänglichkeit und Gleichbehandlung liegen muss; ist der Ansicht, dass lebenslanges Lernen, duale Systeme, die Anerkennung von Abschlüssen und die Unterstützung von Maßnahmen zur Senkung der Zahl der Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss besonders beachtet werden sollten, damit die grundlegenden Kompetenzen, die in der internationalen Schulleistungsstudie (PISA) der OECD festgelegt sind, tatsächlich erworben werden können, wobei die im Vertrag festgelegten Zuständigkeiten zu achten sind; fordert, der Finanzierung und Förderung der Jugendmobilität — vor allem im Rahmen von Praktika — größere Priorität einzuräumen, um die verfügbaren Kompetenzen und die freien Stellen, die im Binnenmarkt angeboten werden, optimal aufeinander abstimmen zu können;

38.

ist der Ansicht, dass Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität der Ausbildung und der Gesundheitsversorgung von Kindern entscheidend dafür sind, dass kein Kind den Anschluss verliert, und fordert die Kommission deshalb auf, weitere Maßnahmen zur Förderung der Sozialinvestitionen und insbesondere zur Verringerung der Kinderarmut zu erwägen;

39.

weist darauf hin, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sowie Beschäftigungs- und soziale Erwägungen, einschließlich der Auswirkungen des Alterns und des Kompetenzbedarfs, bei jedem neuen Legislativvorschlag berücksichtigt werden sollten; weist darauf hin, dass der Begriff Arbeitnehmer“ aufgrund neuer Formen der Beschäftigung und der Selbständigkeit zahlreiche Facetten abdeckt und eine Behandlung erfordert, die darauf abzielt, Ungleichheiten zu bekämpfen, durch die die Fairness und Effektivität unserer sozialen Marktwirtschaft gefährdet werden können; bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei derArbeit zu überprüfen, was bis Ende 2012 hätte geschehen müssen;

40.

betont die Bedeutung der Unterstützung, die KMU als wichtigste Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung in der EU im Rahmen der Kohäsionspolitik erhalten, und fordert Synergien zwischen den Kohäsionsfonds, dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) und dem Programm Horizont 2020;

41.

betont die fortdauernde Umsetzung von Horizont 2020 und insbesondere der Bestrebungen, einen stärkeren Schwerpunkt auf die Nutzung einer im Weltmaßstab erstklassigen Forschung für die Schaffung von Erzeugnissen und Dienstleistungen zu legen, die dazu beitragen können, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften wieder zu beleben;

42.

fordert Initiativen zur Steigerung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft als einer Quelle für Arbeitsplätze und Wachstum; betont in diesem Zusammenhang, dass die Rechte des geistigen Eigentums unbedingt durchgesetzt werden müssen, und fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu ihrem Aktionsplan für die Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu ergreifen und unter anderem die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu überprüfen, die nicht mehr für das digitale Zeitalter und die Bekämpfung von Verstößen im Internet geeignet ist; fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch zu Rückbelastungs- und ähnlichen Systemen als potenzielles europaweites Recht, unwissentlich für den Erwerb gefälschter Waren verwendete Gelder wieder einzutreiben, zu ergreifen; fordert die Kommission auf, den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums auszubauen, und begrüßt die Einrichtung einer Sachverständigengruppe für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die Kommission;

43.

begrüßt das Ziel der Kommission, den Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht zurückzuziehen, und betont, dass der neue Vorschlag der Kommission, der in der Mitteilung über den digitalen Binnenmarkt angekündigt wurde, auf dem Standpunkt des Parlaments in erster Lesung beruhen muss;

44.

betont die Bedeutung eines wettbewerbsfähigen Finanzdienstleistungssektors, der den Verbrauchern nützliche Produkte und transparente Informationen bietet; hebt hervor, dass damit das Vertrauen der Verbraucher in Produkte im Bereich der Finanzdienstleistungen gestärkt werden wird;

45.

ist besorgt über die möglichen Auswirkungen einer Wirtschafts- und Finanzkrise in China, die durch das Platzen einer Blase am Aktienmarkt ausgelöst werden kann; warnt vor den möglichen Folgen systemrelevanter Verwerfungen in der Architektur der chinesischen Finanzdienstleistungen;

Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

46.

begrüßt die Veröffentlichung eines neuen steuerpolitischen Pakets und ersucht die Kommission darum, anspruchsvoll beim Streben nach einem gerechten Steuersystem zu sein, das auf dem Grundsatz fußt, dass Steuern in dem Land gezahlt werden müssen, in dem der Gewinn entsteht, damit eine Verzerrung des Binnenmarkts sowie ein unfairer Wettbewerb verhindert werden;

47.

begrüßt die von der Kommission und den Mitgliedstaaten geleistete Arbeit zur aktiven Förderung der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerflucht, aggressiver Steuerplanung und dem Rückgriff auf Steueroasen, wobei sie sich auf die Fachkenntnis der OECD bei der Förderung des verantwortungsvollen steuerpolitischen Handelns in allen einschlägigen internationalen Foren stützen konnten;

48.

fordert die Kommission auf, eine Mitteilung vorzulegen, in der eine EU-Definition des Begriffs „Steueroase“ (nicht kooperierende Länder) auf der Grundlage der OECD-Kriterien enthalten ist; ist der Auffassung, dass diese Politik mit einer klaren Vorstellung davon einhergehen sollte, wie diese Liste benutzt würde; fordert die Kommission auf, eine verbesserte EU-Initiative zur verbindlich vorgeschriebenen gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vorzulegen, selbst wenn der Konsolidierungsteil in der ersten Phase aufgeschoben wird, der beträchtliche administrative Auswirkungen und haben dürfte und eine Regelung über einen sanften Übergang enthalten sollte;

Vernetzter und inklusiver digitaler Binnenmarkt

49.

weist die Kommission erneut nachdrücklich darauf hin, dass ein anspruchsvoller digitaler Binnenmarkt ohne einen geeigneten Mechanismus zur Auslösung von Investitionen vor Ort nicht möglich sein wird, und tritt dafür ein, dass dem digitalen Binnenmarkt Priorität eingeräumt wird, angesichts der Möglichkeiten, die digitale Tätigkeiten hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und neuen Unternehmensgründungen bieten können, wobei die Innovation gefördert, die Produktivität gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird, was zu Wachstum führt; betont, dass die Entwicklung des digitalen Sektors gefördert werden muss, der allen europäischen Bürgern eine Verbindung mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit zu den geringstmöglichen Kosten garantieren sollte;

50.

würdigt das Engagement der Kommission für die Erschließung des Potenzials der digitalen Wirtschaft mit ihrem auf drei Säulen beruhenden Ansatz, wonach ein verbesserter Zugang für Verbraucher und Unternehmen und ein günstigeres Umfeld für die Entwicklung digitaler Leistungen angestrebt wird; betont die Notwendigkeit, mit Regulierungsbehörden in der ganzen Welt in Bezug auf Wettbewerb, Sicherheit und Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten; bekräftigt, dass die Verbesserung des Netzzugangs für alle durch Hochgeschwindigkeitsbreitbandverbindungen wesentlich dazu beiträgt, die digitale Kluft zu überwinden; begrüßt die Ankündigung einer europäischen Initiative zum „freien Datenfluss“, mit der bestehende Hindernisse für den Binnenmarkt für Daten beseitigt werden müssen;

51.

unterstützt die Bestrebungen der Kommission, das EU-Datenschutzpaket zu einem Abschluss zu bringen;

52.

ist der Auffassung, dass der Abbau des Verwaltungsaufwands und unbegründeter oder unverhältnismäßiger ordnungspolitischer und anderer Hemmnisse im Sinn der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und auch dazu erforderlich ist, das Potenzial der digitalen Transformation der Industrie und des grenzüberschreitenden Online-Handels vollständig auszuschöpfen; ist der Auffassung, dass stärker zielgerichtete Maßnahmen in Betracht gezogen werden könnten, um ein größeres Vertrauen der Verbraucher aufzubauen und den Datenschutz beim Erwerb digitaler Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU zu stärken, weil beides dafür entscheidend ist, dass Europäer dem digitalen Binnenmarkt als Teil der Digitalisierung ihres täglichen Lebens Vertrauen entgegenbringen;

53.

ersucht die Kommission darum, bei der Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste dem Prozess der Konvergenz der Technologien Rechnung zu tragen, indem sie geeignete Empfehlungen dafür ausspricht, wie der Regelungsrahmen angepasst und zukunftssicher gestaltet werden kann; fordert die Kommission auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft auch weiterhin zu fördern und die Einrichtung des Europäischen Jahres des Kulturerbes voranzubringen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft bis zu 4,5 % des BIP der EU erwirtschaftet und bis zu 8,5 Millionen Arbeitsplätze stellt, wodurch sie nicht nur für die kulturelle Vielfalt von Bedeutung ist, sondern auch einen großen Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft in der EU leistet;

54.

erwartet eine ambitionierte Überarbeitung der Universaldienstrichtlinie, mit der die Rechte der Endnutzer auf den aktuellen Stand gebracht werden;

Urheberrecht

55.

fordert weitere Anstrengungen zur Fortentwicklung und Modernisierung des EU-Rechts im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere auf dem Gebiet des Urheberrechts, um es an das digitale Zeitalter anzupassen, und zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu kreativen Inhalten zu fairen und vernünftigen Bedingungen in der gesamten EU, wodurch Rechtssicherheit geschaffen wird und gleichzeitig die Rechte der Verfasser und Künstler geschützt und eine angemessene Vergütung bewirkt werden und die Digitalpiraterie, die Wertschöpfung und Beschäftigung in der Kreativ- und Kulturwirtschaft belastet, bekämpft wird; fordert die Kommission auf, Rechtsetzungsinitiativen zur Modernisierung des Urheberrechts auf unabhängige Nachweise zu stützen; ist der Ansicht, dass das Urheberrecht weiterhin seine primäre Funktion erfüllen sollte, die darin besteht, es den Urhebern zu ermöglichen, eine Vergütung für die Werknutzung durch Dritte zu erzielen; hebt die Tatsache hervor, dass der wichtige Beitrag herkömmlicher Verfahren der Förderung regionaler und europäischer Kultur nicht durch Modernisierungs- oder Reforminitiativen behindert werden darf;

Robuste Energieunion und zukunftsorientierte Klimaschutzpolitik

56.

betont, dass die Energieunion durch verstärktes Handeln der Union in folgenden Bereichen verwirklicht werden kann: Energiebinnenmarkt mit funktionierendem Wettbewerb, starkes europäisches Governance-System, Forschung und Innovation, neue Investitionen zur Verbesserung grenzüberschreitender Infrastrukturen und Verbindungsleitungen, wodurch für Nachhaltigkeit und Sicherheit auf dem Weg zu einer Energiewende gesorgt wird, die dem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen neue Impulse geben und langfristig erschwingliche Energiepreise für Haushalte und Unternehmen bieten wird, wodurch Energiearmut verhindert und bekämpft wird;

57.

fordert die Förderung umweltfreundlicher Investitionen, auch im Rahmen des Plans für strategische Investitionen, und einen langfristig angelegten und stabilen politischen Rahmen zur Förderung einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Wirtschaft, damit die Ziele der EU, die CO2-Emissionen abzubauen und den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Energieeffizienz zu erhöhen, gestärkt werden, was Investitionen in ein gesamteuropäisches Stromnetz und einen stärkeren Rückgriff auf Energie aus erneuerbaren Quellen erfordert;

58.

fordert die Kommission auf, es vollständig in die gemeinsamen Anstrengungen zur Eindämmung der Erderwärmung einzubinden, damit den Klimaschutzmaßnahmen in allen Strategien der EU Rechnung getragen wird, indem diese Strategien an die Realitäten des Klimawandels angepasst werden; fordert Legislativvorschläge, mit denen das Maßnahmenpaket in der Klima- und Energiepolitik für 2030 im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt wird;

59.

fordert die Kommission auf, für die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG über Energie aus erneuerbaren Quellen zu sorgen und zugleich Vorschläge für eine wirksame Regulierung unter Einbeziehung des Parlaments vorzulegen, damit die hoch gesteckten und verbindlichen Ziele für erneuerbare Energiequellen erreicht werden können;

60.

fordert die Kommission auf, eine Reihe von Initiativen vorzulegen, mit denen für 2030 ein ehrgeiziger Rahmen für Klimaschutz und Energiepolitik geschaffen wird, der im Vorfeld des Gipfeltreffens der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Paris als Beitrag der EU zum Abschluss eines weltweiten Klimaschutzabkommens gelten kann; betont, dass es wichtig ist, für Dynamik in Richtung eines soliden, universellen, fairen und rechtsverbindlichen Übereinkommens zu sorgen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Konferenz in Paris in angemessener Weise weiterverfolgt wird, und einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem für eine rasche Ratifizierung des Abkommens gesorgt wird;

61.

ersucht um einen Legislativvorschlag zur Aufteilung der Treibhausgasemissionsziele für 2030 in den Bereichen, die nicht unter das ETS fallen, und eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für Energieeffizienz, auch im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der Energieeffizienzrichtlinie und anderen ordnungspolitischen Aspekten des Rahmens für 2030 sowie eine Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energieträger;

62.

fordert die Kommission auf, auch der geopolitischen Unabhängigkeit der EU durch vereinheitlichte EU-Verhandlungspositionen gegenüber Drittländern Vorrang einzuräumen, einschließlich der rechtzeitigen Überarbeitung der Verordnung über eine sichere Erdgasversorgung und des Beschlusses zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich; betont, dass die Erschwinglichkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung wichtig ist; betont, dass zwar das Recht jedes Mitgliedstaats, über seinen Energiequellenmix zu entscheiden, durch den Vertrag garantiert ist, die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene (z. B. im Ostseeraum, in Südosteuropa, in Mittel- und Westeuropa und im Nordseeraum) jedoch Kostenersparnisse und Nutzeffekte für das Energiesystem der EU ermöglichen würde;

Umwelt- und Gesundheitsprobleme

63.

begrüßt den Vorschlag der Kommission zum Luftqualitätspaket und die laufende Einführung der REACH-Verordnung; fordert eine ausgewogenere Herangehensweise an Maßnahmen zum Ökodesign, die auf dem Energieeinsparpotenzial und der Marktrelevanz beruhen sollte; unterstützt nachdrücklich eine klare Energieverbrauchskennzeichnung, um den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten zu geben, und fordert einen neuen Vorschlag über das Kreislaufwirtschaftspaket; ist der Ansicht, dass die Agenda der Kommission für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen in und Anreize für die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft unterstützt werden kann, und dass die Möglichkeit besteht, durch die Verringerung der Abhängigkeit der EU von Rohstoffimporten eine für alle Beteiligten gleichermaßen vorteilhafte Situation mit dem Ziel zu schaffen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft voranzubringen, und zwar durch geschlossene Fertigungskreisläufe und nachhaltige Produktentwicklung;

64.

fordert umfassende Folgemaßnahmen zur Zwischenbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu dem Bericht der Kommission mit dem Titel „Der Zustand der Natur in der Europäischen Union“, damit Mängel behoben werden, für die vollständige Umsetzung der Strategie gesorgt wird und die Ziele der EU im Bereich der biologischen Vielfalt erreicht werden; betont allgemein, dass dieser Prozess nicht als Vorwand für die Senkung des Anspruchsniveaus bei Themen von entscheidender Bedeutung für den Umweltschutz dienen darf;

65.

erwartet, dass die Kommission Überlegungen zu den aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Umwelt in Bezug auf Fälle anstellt, in denen Umweltbedingungen die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen, und Fortschritte bei den geplanten Strategien erzielt, insbesondere bei auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden horizontalen Kriterien für endokrine Disruptoren, auf die im 7. Umweltaktionsprogramm eingegangen wird; betont, dass man bei einer gemeinsamen europäischen Bewertung von Gesundheitstechnologien auf EU-Ebene, durch die keine zusätzlichen Verwaltungslasten geschaffen werden, voranschreiten muss und dass man sich mit der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe befassen muss; sieht den sekundärrechtlichen Vorschriften, die in der Richtlinie über Tabakerzeugnisse vorgesehen sind, erwartungsvoll entgegen; betont, dass die Richtlinie über Gewebe und Zellen dringend überarbeitet werden muss, um sie mit dem Grundsatz der unentgeltlichen Spende in Einklang zu bringen, was auch für die Verordnung über fortschrittliche Therapien gilt, die besser an die Belange von KMU angepasst werden muss;

66.

betont, dass alle von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen oder Überarbeitungen im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen;

Ein integrierter und effizienter Verkehrssektor

67.

fordert die Kommission auf, für eine bessere Kontrolle und ordnungsgemäße Durchführung der Politik im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu sorgen, und zwar von der Planung bis hin zur Realisierung; betont, dass die TEN-V-Netzkorridore vorangetrieben werden müssen, um die Verkehrsnetze aller EU-Regionen zu verknüpfen, die Infrastruktur zu verbessern und Hindernisse — insbesondere in Ost-West-Richtung — zu beseitigen; betont die Bedeutung der vollständigen Umsetzung des Aktionsprogramms Naiades II;

68.

fordert konkrete Maßnahmen, um für die Zugänglichkeit effizienter öffentlicher Verkehrsmittel zu sorgen, indem intelligente und innovative Lösungen entwickelt und finanzielle Ressourcen für nachhaltige Mobilität in der Stadt und für miteinander verknüpfte Infrastrukturen des Verkehrssystems mobilisiert werden, einschließlich eines nachhaltigen Verkehrs unter Nutzung technologischer Innovationen und alternativer Kraftstoffe;

69.

verlangt eine faire und effiziente Preisbildung für nachhaltigen Verkehr durch eine Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und des Rahmens zur Förderung elektronischer Mauterhebung, die Erstellung eines Masterplans für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrsleitsysteme, eine Überprüfung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge und eine Überprüfung der Marktzugangsvorschriften für den Straßenverkehr, durch die die Energieeffizienz des Straßenverkehrs verbessert werden soll;

70.

fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie ein fairer Wettbewerb zwischen den Verkehrsunternehmen gewährleistet werden kann, sowie sich mit den Arbeitsbedingungen der im Straßentransport beschäftigten Arbeitnehmer zu befassen und die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern;

71.

betont, dass im Hinblick auf das Luftverkehrspaket eine Strategie für Wettbewerbsfähigkeit, die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 868/2004 über unlautere Preisbildung im Luftverkehr und die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 über die Europäische Agentur für Flugsicherheit zu den wichtigsten Prioritäten zählen;

Agrar- und Fischereipolitik

72.

weist darauf hin, dass sich die Kommission auf die Vereinfachung und die geplante Eignungsprüfung und Bewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt hat, um Bürokratie und Regelungsaufwand abzubauen; fordert einen Vorschlag, mit dem die Durchführung der Reform erleichtert wird, damit der Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die Behörden der Mitgliedstaaten mit Sicherheit auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt wird; betont, dass die wesentliche Rolle der GAP bezüglich der Ernährungssicherheit erhalten bleiben muss, dass die Zunahme der Ausfuhren der Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft der EU angekurbelt werden muss und dass neue Märkte erschlossen werden müssen, wobei ein gerechter Zugang für die Exporteure geschaffen und die sehr hohen Lebensmittelsicherheits- und Gesundheitsstandards der Union nicht beeinträchtigt werden sollten; verlangt, durch Innovationen die Verbindungen zwischen Forschung, Landwirten und Industrie zu stärken;

73.

fordert die Kommission auf, mit neuen, stabilen Marktinstrumenten, die darauf abzielen, Einkommensverluste zu vermeiden, und indem sie Änderungen der Marktbedingungen möglichst mithilfe von präzisen Echtzeitdaten bekannt gibt, Landwirten dabei zu helfen, Marktkrisen vorherzusehen;

74.

betont, dass es entschlossener Maßnahmen bedarf, um gegen Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette vorzugehen, um insbesondere für Fairness und Transparenz in der Beziehung zwischen Primärerzeugern, Verarbeitern, Lieferanten und Händlern zu sorgen, und fordert die Kommission auf, die Ungleichgewichte in der Versorgungskette und die nachhaltige Rolle der Primärerzeuger innerhalb der Kette zu analysieren;

75.

fordert die Kommission auf, mehrjährige Bewirtschaftungspläne vorzulegen, die eines der wichtigsten Instrumente für die Umsetzung der reformierten GFP im Interesse der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen sind, und einen Rechtsrahmen für technische Maßnahmen, der schon im Jahr 2015 erwartet wird, sowie eine Überarbeitung der Kontrollverordnung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorzuschlagen;

76.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ihre Bemühungen um die Schaffung von Arbeitsplätzen fortzusetzen, indem sie das Konzept der Kreislaufwirtschaft zur Geltung bringt und Synergieeffekte in der marinen und maritimen Wirtschaft als Ganzes erzielt („blaues Wachstum“);

77.

betont, dass die Verordnung über die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) ein Erfolg war und auch 2016 weiter durchgeführt werden sollte, vor allem soweit sie sich gegen kooperationsunwillige Länder und alle Organisationen, die IUU-Fischerei betreiben, richtet; fordert die Kommission auf, für Kohärenz in allen EU-Politikbereichen zu sorgen, einschließlich der GFP und der Handelspolitik;

78.

betont, dass das Ziel eines einheitlichen EU-Umweltzeichens für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse im Wege eines Berichts verfolgt werden muss;

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

79.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf der Grundlage des „Berichts der fünf Präsidenten“ tätig zu werden und einen ambitionierten Plan mit allen Maßnahmen vorzulegen, die erforderlich sind, um die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) widerstandsfähiger zu machen und sie mit Hilfe der Gemeinschaftsmethode zu einem Rahmen für bessere Koordinierung und strukturelle Konvergenz umzugestalten;

80.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen besser umsetzen, und die Strukturreformen und Investitionen zur Modernisierung der Wirtschaft der EU zu beschleunigen und durchzusetzen, indem sie die dazu im Sechser- und im Zweierpaket vorgesehenen Instrumente und die Rechtsvorschriften im Bereich wirtschaftspolitische Steuerung nutzt; fordert die Kommission auf, in Bezug auf Länder, die unter verstärkter Überwachung stehen oder einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegen, ihren Pflichten und Befugnissen gemäß den im Zweierpaket vorgesehenen Rechtsvorschriften entsprechend Rechnung zu tragen;

Politik im Bereich internationaler Handel

81.

weist erneut darauf hin, dass es der Auffassung ist, dass mit ausgewogenen Handelsabkommen Regeln für die Globalisierung vorgegeben werden können; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Normen nicht beeinträchtigt werden, und betont, dass der Handel seinen Teil zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der Entwicklung außerhalb der Union beitragen muss; vertritt die Auffassung, dass der weltweite Abbau von Handels- und Investitionshindernissen weiterhin eine der wichtigsten Prioritäten der handelspolitischen Strategie der Union ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Bericht der Kommission über Handels- und Investitionshindernisse für das Jahr 2014 erhebliche und ungerechtfertigte Hemmnisse für die Handelsbeziehungen der EU mit wichtigen Drittländern aufgeführt sind; bekräftigt daher seine Forderung an die Kommission, nicht von diesem Fahrplan abzuweichen und gegen ungerechtfertigte protektionistische Maßnahmen vorzugehen;

82.

nimmt die Bedeutung des Abkommens über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zur Kenntnis; erinnert die Kommission daran, dass Zusammenarbeit, Transparenz und der Informationsaustausch mit dem Parlament in diesem gesamten Prozess wichtig sind;

Sonstige handelspolitische Themen

83.

fordert die Kommission auf, die für 2020 vorgesehene Überarbeitung der Verordnung zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen vorzuverlegen, um die Instrumente zu schaffen, die notwendig sind, damit bei der Ausarbeitung der Investitionspolitik der Union zusätzliche Schritte unternommen werden;

84.

ersucht die Kommission, ihre Arbeit an neuen und überarbeiteten Freihandelsabkommen fortzusetzen, und begrüßt die Absicht der Kommission, den Mitgliedstaaten Richtlinienvorschläge für eine Modernisierung der geltenden Abkommen mit Mexiko, Chile und der Türkei zu unterbreiten;

85.

verweist mit Besorgnis darauf, dass bei den Bemühungen um ein Freihandelsabkommen zwischen der Union und Indien keine Fortschritte zu verzeichnen sind, und fordert die Kommission auf, sich weiter für die Überwindung der Hindernisse bei den Verhandlungen einzusetzen;

86.

betont, dass Multilateralismus ein wesentliches Ziel der Handelspolitik der EU bleiben muss, und fordert die Kommission auf, auf eine Einigung während der 10. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2015 in Nairobi hinzuwirken;

Ein auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Raum der Justiz und der Grundrechte

87.

fordert die Kommission auf, es in Erwägung zu ziehen, die Lücken und Schlupflöcher bei der Anwendung von Artikel 2 EUV und bei den Werten, auf die die EU sich gründet, nämlich Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, zu schließen, u. a. mit Hilfe eines verbindlichen Mechanismus, der auf einer Reihe objektiver Indikatoren beruht und sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine abgestufte Reaktion auf Verstöße gegen diese Werte, einschließlich gegen die Grundrechte, ermöglicht; weist darauf hin, dass die Achtung der Menschenrechte durch die Einhaltung aller die Demokratie betreffenden Bestimmungen des Vertrags wirksam umgesetzt werden muss;

88.

verlangt, dass der Abschluss eines umfassenden Rahmenabkommens zwischen den USA und der EU über Datenschutz und die Überarbeitung der Grundsätze des „sicheren Hafens“ („Safe Harbour“) miteinander kompatibel sind und keine Regelungslücken ermöglichen, was aufgrund eines ambitionierten EU-Datenschutzpakets erreicht werden soll, mit dem auf EU-Ebene ein neuer Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten festgelegt wird;

89.

fordert die Kommission auf, die Brüssel-IIa-Verordnung über kollisionsrechtliche Aspekte zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts zu überarbeiten; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, durch ein Mediationssystem „Kindesentführungen“ über Grenzen hinweg entgegenzuwirken und spezifische Schulungen für Mediatoren und Richter zu fördern, die mit länderübergreifenden Verfahren befasst sind, in denen es um Kinder geht, und legt den Mitgliedstaaten nahe, Fälle von Kindesentführung an spezialisierten Gerichten zu bündeln;

90.

begrüßt die Annahme der Europäischen Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015–2020 sowie die für die Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und der Cyber-Kriminalität festgelegten Prioritäten und unterstützt ohne Einschränkung das Eintreten der Kommission für die Strategie der inneren Sicherheit als einen Beitrag dazu, gegen Bedrohungen der inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ausländischen Kämpfern und Terrorismus vorzugehen; betont, dass die EU vor einer zunehmenden Bedrohung durch „selbstgezogenen“ Terrorismus steht, die von sogenannten ausländischen Kämpfern ausgeht, d. h. von Personen, die in einen anderen Staat als den, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, reisen, um — auch in Verbindung mit bewaffneten Konflikten — Terroranschläge auszuführen, zu planen oder vorzubereiten oder um eine Ausbildung für terroristische Zwecke zu erteilen oder zu erhalten; teilt die Auffassung, dass es zu den Prioritäten der EU gehören sollte, gewaltbereiten Extremismus von vornherein zu verhindern;

91.

fordert die Kommission auf, Personen mit terroristischem Hintergrund am Reisen zu hindern, indem die Kontrollen an den Außengrenzen verschärft und Reisedokumente systematischer und eingehender geprüft werden, gegen den illegalen Waffenhandel und den betrügerischen Gebrauch von Ausweispapieren vorgegangen wird und Risikogebiete ermittelt werden; erwartet den neuen Vorschlag der Kommission zu dem Paket „Intelligente Grenzen“;

92.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Rechtsdurchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten und den Einrichtungen der Union zu treffen; fordert die Kommission auf, zur Verbesserung, Intensivierung und Beschleunigung des Informationsaustausches im Bereich der Rechtsdurchsetzung beizutragen und durch eine schnellere und effizientere gemeinsame Nutzung relevanter Daten und Informationen für eine erfolgreichere operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen und dabei uneingeschränkt die Grundrechte und die Grundsätze des Datenschutzes zu achten;

93.

nimmt die Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität in der Europäischen Sicherheitsagenda zur Kenntnis und stellt fest, dass terroristische Organisationen zunehmend das Internet und Kommunikationstechnologien nutzen, um Angriffe zu planen, Propaganda zu verbreiten und Gelder zu sammeln; fordert die Kommission auf, den Internetunternehmen und Unternehmen der sozialen Medien die Zusammenarbeit mit Regierungen und Strafverfolgungsbehörden nahe zu legen, um dieses Problem zu bekämpfen, wobei die Grundrechte und der Rechtsstaat ohne Einschränkung geachtet werden müssen;

94.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Reform des Europäischen Haftbefehls vorzulegen;

95.

bekräftigt, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass EU-Rechtsvorschriften innerhalb der Umsetzungsfristen vollständig durchgeführt bzw. angewandt werden, und fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die die Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen und zu intensivieren, um die Verfahren zur Identifizierung von Cyber-Kriminellen zu verbessern und Kinder vor ihnen zu schützen;

96.

fordert die Kommission auf, das Gutachten des Gerichtshofs zu berücksichtigen, wenn sie auf den Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention hinarbeitet und dabei die verbleibenden rechtlichen Herausforderungen in Angriff nimmt;

97.

fordert die Kommission eindringlich auf, auch künftig für die ordnungsgemäße Durchführung des Unionsrechts im Bereich Justiz Sorge zu tragen und bei der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen systematischer vorzugehen;

98.

fordert die Kommission auf, die EU dabei zu unterstützen, sich aktiv für eine weltweite Partnerschaft zur Bekämpfung des Terrorismus einzusetzen und eng mit regionalen Akteuren zusammenzuarbeiten, wie der Afrikanischen Union, dem Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten und der Arabischen Liga, insbesondere den Nachbarstaaten Syriens und des Iraks und den Staaten, auf die der Konflikt dramatische Auswirkungen hat, wie Jordanien, der Libanon und die Türkei, sowie mit den Vereinten Nationen, der NATO und insbesondere dem UN-Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus;

99.

unterstützt nachdrücklich alle Maßnahmen zur Beseitigung sämtlicher Formen von Diskriminierung und erwartet von der Kommission, dass sie Initiativen zur Stärkung des Kampfes gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters vorlegt;

100.

hebt hervor, dass die Zunahme von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa eine der größten Herausforderungen für die EU darstellt, da dies eine Bedrohung für die Demokratie und für die Achtung der Menschenrechte ist; fordert die Kommission daher auf, Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der EU vorzulegen;

101.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beschlossen hat, ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 92/85/EWG über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zurückzuziehen, sowie dass die Kommission bereit ist, den Weg für eine neue Initiative freizumachen, über die Einigung erzielt werden kann und die konkrete Verbesserungen im Leben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen bewirkt, damit eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben erzielt, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert, ein Mindestschutz von Müttern gewährleistet und die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen abgebaut wird;

102.

erwartet, dass die Kommission 2017 zum Jahr der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt und dass sie ihre Bemühungen um die Vorbeugung und Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert und die Opfer derartiger Machenschaften besser schützt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, das Verfahren für den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) einzuleiten; fordert die Kommission ferner auf, eine neue, eigenständige Strategie für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in Europa 2015–2020 zu verabschieden, die darauf abzielt, für Chancengleichheit zu sorgen, das geschlechtsspezifische Lohn-, Armuts- und Rentengefälle zu mindern und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen; betont, dass auch künftig auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist, was Verpflichtungen in Bezug auf die Beschlussfassung in der Wirtschaft anbelangt, und fordert die Kommission auf, gegen die Faktoren vorzugehen, durch die Frauen davon abgehalten werden, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen;

Ein ganzheitlicher Ansatz gegenüber Migration und Asyl

103.

bekräftigt seine Forderung nach einem umfassenden, globalen Ansatz in Bezug auf die Asyl- und Migrationspolitik; hebt hervor, dass Asylbewerbern Schutz geboten werden muss, während ihr Antrag auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus in der Schwebe ist, und dass der Notwendigkeit entgegengewirkt werden muss, dass Flüchtlinge gefährliche Routen in die EU wählen, dass ferner die Ursachen, die der irregulären Migration zugrunde liegen, angegangen und Schleuser wirksam bekämpft werden müssen sowie dass darauf hinzuwirken ist, dass unter den Mitgliedstaaten mehr Solidarität herrscht und die Verantwortung unter allen Mitgliedstaaten aufgeteilt wird; betont, dass das Thema Migration durch die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Durchgangsländern an die Außenpolitik der EU gekoppelt werden muss; unterstützt den Vorschlag der Kommission, humanitäre Hilfe zu leisten; hebt hervor, dass angesichts der Tragödien, die sich in der jüngeren Vergangenheit im Mittelmeer ereignet haben, weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Menschen auf hoher See nicht ums Leben kommen; fordert, dass den mittel- und langfristigen Herausforderungen begegnet wird und dass eine umfassende Reaktion erarbeitet wird, wie sie in der Europäischen Migrationsagenda definiert ist; betont, dass die Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von hochqualifizierten Arbeitskräften (Blaue Karte EU) überarbeitet werden sollte, damit die Aussicht auf legale Einwanderung in die EU geboten wird;

104.

unterstreicht seine Bereitschaft, den neuen Plan für Notfall-Umsiedlungen in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, und erklärt seine Absicht, alle anderen von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen gleichzeitig vorzuziehen, sodass sichergestellt wird, dass der Plan für eine dauerhafte Umsiedlung nicht von einigen Mitgliedstaaten verzögert wird; weist den Rat darauf hin, dass das Parlament nachdrücklich einen verbindlichen Umsiedlungsmechanismus befürwortet, dem klare, genau festgelegte Kriterien zugrunde liegen und in dessen Rahmen die Präferenzen der Flüchtlinge berücksichtigt werden;

105.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen die mangelhafte Unterbringung festgehaltener Personen und gegen Mängel bei den Asylverfahren in der EU zu ergreifen, da diese beiden Faktoren erhebliche Auswirkungen auf einen wirksamen und effizienten Umgang mit dem Migrationsdruck haben; unterstützt die Vorschläge der Kommission, dass denjenigen Mitgliedstaaten, die vorrangig Flüchtlinge aufnehmen, durch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) verstärkt geholfen wird, um dies zu erreichen;

106.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Effizienz des Abschiebesystems für abgelehnte Asylbewerber zu steigern; legt der Kommission jedoch nahe, nach der Beurteilung und Überarbeitung bestehender Maßnahmen einen Vorschlag für ein Verfahren der schnellen Rückführung vorzulegen und in diesen Rahmen beispielsweise die verstärkte Unterstützung durch FRONTEX aufzunehmen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Rückführungen unter uneingeschränkter Berücksichtigung der Grundrechte durchzuführen sind;

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

107.

hebt hervor, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gestärkt werden muss durch einen echten Binnenmarkt für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter, eine vertiefte Zusammenarbeit der Rüstungsunternehmen in der EU, eine wettbewerbsfähige technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung und einen stärker auf Zusammenarbeit ausgerichteten Ansatz bei Forschung und Entwicklung und der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Sicherheit und Verteidigung; betont, dass die Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit vorlegen muss, die für den Ausbau, die Wahrung und die Weitergabe entscheidender Verteidigungsfähigkeiten von herausragender Bedeutung ist und überdies ein Ausdruck der Solidarität und des Vertrauens unter den Mitgliedstaaten wäre; unterstützt uneingeschränkt die Einleitung der vorbereitenden Maßnahme für GSVP-relevante Forschungsarbeiten und das vom Parlament vorgeschlagene Pilotprojekt;

108.

vertritt die Ansicht, dass die Verteidigung und die Förderung der Freiheit, die Unterstützung unserer Verbündeten sowie die Verhinderung von Gräueltaten Kernziele der Außenpolitik bleiben müssen, einschließlich der Verteidigung der Rechte von verfolgten religiösen Gruppen und sonstigen Minderheiten;

109.

weist erneut darauf hin, dass die Kommission die Nachbarschaftspolitik überarbeiten sollte, wenn diese Ergebnisse zeitigen soll, und dabei einen umfassenden, kohärenten Ansatz in Bezug auf externe und interne Maßnahmen einschlagen sollte; fordert eine Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, in deren Zuge die folgenden Punkte behandelt werden sollten: (a) Differenzierung und „Mehr für mehr“, (b) Engagement über die Nachbarschaft hinaus, (c) Unterstützung der Demokratie, Reformen im Bereich Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Aufbau institutioneller Kapazitäten, (d) ein diversifiziertes Angebot mit vorrangigen Bereichen, (e) Sicherheit, (f) Stärkung der regionalen Integration;

110.

ist der Ansicht, dass klar zwischen Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik unterschieden werden sollte; ist überzeugt, dass die Erweiterung eine der Erfolgsgeschichten der EU ist und somit auf der Tagesordnung bleiben sollte, indem Reformen in den Bewerberländern bis Ende der Wahlperiode Priorität erhalten und objektiv begleitet werden, damit diese Länder motiviert bleiben und die EU auch künftig ihre Werte weitergeben kann; weist darauf hin, dass die betroffenen Länder nur durch eine solche Aussicht motiviert werden können;

111.

fordert, dem interreligiösen Dialog eine höhere Bedeutung beizumessen, um Entwicklungen im Bereich der Religionen mit dem Ziel zu analysieren und zu verstehen, dass in der Außenpolitik der EU Toleranz und ein aktives Engagement gegen eine gewaltsame und extremistische Radikalisierung gefördert werden;

112.

unterstützt weiterhin die Arbeit der internationalen Partner für die Sicherung von langfristiger Stabilität, Frieden und politischen Reformen in den südlichen und östlichen Nachbarschaftsländern und unterstützt die Bestrebungen dieser Länder, die ein engeres Bündnis mit der EU anstreben, einschließlich solcher Bewerberländer, die an der Erfüllung der Kriterien für die EU-Mitgliedschaft arbeiten, wozu wirtschaftliche, politische und soziale Reformen sowie die Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zählen;

113.

vertritt die Auffassung, dass die jüngsten Unruhen auf dem chinesischen Finanzmarkt einen wichtigen Wendepunkt für das Entwicklungsmodell Chinas darstellen und dass es einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der EU und China bedarf, um mögliche negative Auswirkungen auf den Handel in beiden Richtungen abzuwenden; fordert die Kommission und die Hohe Vertreterin auf, die Möglichkeit einer Aktualisierung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und China in Erwägung zu ziehen, die finanziellen Risiken zu bewerten und die beiderseitige Zusammenarbeit zu verstärken, um einen besseren, auf Gegenseitigkeit beruhenden Marktzugang sicherzustellen, von dem sowohl die EU als auch China profitieren werden;

114.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Mitgliedstaaten und Drittstaaten bei einer Reihe messbarer Schritte zusammenzuarbeiten, um Praktiken auszurotten, die schädlich für Frauen und Mädchen sind, wie etwa die Verheiratung von Kindern, Zwangsehen, die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen, Ehrenmorde, Zwangssterilisierungen, Vergewaltigungen im Zuge von Konflikten, Steinigungen und alle anderen Formen brutaler Behandlung; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zusammenzuarbeiten, um die Hilfen für die Opfer von derartigen Gewaltakten auszubauen;

Entwicklungspolitik

115.

betont, dass die Kommission im aktuellen Europäischen Jahr für Entwicklung greifbare Ergebnisse erzielen muss, und fordert sie auf, einen Folgemaßnahmenplan für den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe auszuarbeiten und durchzuführen, der auf Kohärenz sowie die weitere gemeinsame Umsetzung der Verpflichtung auf die humanitären Grundsätze Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit abzielen sollte;

116.

betont, dass Entwicklungshilfe hauptsächlich für Maßnahmen eingesetzt werden muss, mit denen die verantwortungsvolle Staatsführung gefördert, Rechtsstaatlichkeit aufgebaut, Korruption, illegale Kapitalströme, Geldwäsche, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung bekämpft und für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht aller Interessenträger — auch in den nationalen Regierungen der Entwicklungsländer und im Privatsektor — gesorgt wird; fordert die Kommission deshalb auf, eine umfassende Strategie und einen umfassenden Aktionsplan auszuarbeiten, um dieses Problem in den Entwicklungsländern zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die Agenda der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit darüber hinaus im Hinblick auf eine wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung angepasst wird und die entsprechenden Auflagen verschärft werden;

117.

macht darauf aufmerksam, dass KMU die treibende Kraft für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in Entwicklungsländern sind und nahezu 90 % aller Arbeitsplätze generieren; fordert die Kommission auf, zur Unterstützung von MKMU beizutragen und sich auf die Arbeit mit den Partnerregierungen zu konzentrieren, um Reformen umzusetzen, mit denen der Verwaltungsaufwand abgebaut, Korruption und Steuerhinterziehung bekämpft, die öffentliche Finanzverwaltung und effektive öffentliche Einrichtungen aufgebaut, der Unternehmergeist und Innovationen in diesem Zusammenhang gefördert und der Zugang zu Mikrokrediten und Mikrofinanzierung weiter verbessert werden sollen;

118.

fordert die Kommission auf, sich auf fragile Staaten zu konzentrieren und Strategien für den Friedensaufbau und die Staatsbildung auszuarbeiten; betont, dass es unerlässlich ist, sich an strukturellen und langfristigen Partnerschaften zu beteiligen, die dem Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und der Einrichtung demokratischer Institutionen in diesen Ländern Priorität einräumen;

119.

fordert, dass im Falle eines humanitären Notstands stärker in den Zugang zu Bildung investiert wird, um Kinder in Krisensituationen zu schützen, und dass dementsprechend auch die Lücken zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe geschlossen werden müssen, indem Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung miteinander verknüpft werden;

Eine Union des demokratischen Wandels

Institutionelle Fragen

120.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rechtsvorschriften aus allen Dossiers aus der Zeit vor Lissabon (nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle) im Hinblick auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon anzupassen;

121.

fordert die Kommission erneut auf, auf der Grundlage von Artikel 298 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Verordnung über ein EU-Verwaltungsverfahrensrecht vorzulegen;

122.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, der Beendigung des Stillstands bei der Überarbeitung der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten Priorität einzuräumen und auf die Empfehlungen einzugehen, die das Parlament in mehreren Entschließungen zu Transparenz und zum Zugang zu Dokumenten ausgesprochen hat;

123.

unterstützt nachdrücklich die Initiative zur Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters, das auf eine interinstitutionelle Vereinbarung gestützt werden soll; bekräftigt seine Forderung nach einem Legislativvorschlag;

124.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu intensivieren, dabei aber auch den kürzlich vom Gerichtshof geltend gemachten Rechtsgründen Rechnung zu tragen;

125.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, weshalb nur ein so niedriger Prozentsatz der europäischen Bürgerinitiativen erfolgreich ist, was sich negativ auf die Akzeptanz dieses Instruments der transnationalen direkten partizipativen Demokratie auswirkt, und dafür zu sorgen, dass Beschlüsse über die Zulässigkeit europäischer Bürgerinitiativen mit der rechtlichen Zuständigkeit der EU im Einklang stehen; fordert die Kommission auf, entsprechend ihrer etwaigen Zusage jede erfolgreiche europäische Bürgerinitiative ordnungsgemäß weiterzubehandeln und sich in einem größeren Rahmen im Zuge einer sofortigen Überarbeitung der einschlägigen Verordnung besonders durch die Vereinfachung des Prozesses und die Verbesserung seiner relativ bürokratischen und langwierigen Verfahren so mit ihren Schwachstellen und Anwendungsgrenzen zu befassen, dass sie zu einem überzeugenden Instrument umgestaltet wird, mit dem sich Themen auf die Tagesordnung setzen lassen;

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126.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.


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