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Document 52015IP0318

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zur Rolle der EU im Nahost-Friedensprozess (2015/2685(RSP))

    ABl. C 316 vom 22.9.2017, p. 217–220 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/217


    P8_TA(2015)0318

    Die Rolle der EU im Nahostfriedensprozess

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zur Rolle der EU im Nahost-Friedensprozess (2015/2685(RSP))

    (2017/C 316/24)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Friedensprozess im Nahen Osten,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli 2015 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

    unter Hinweis auf die jüngsten Erklärungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und ihres Sprechers zu Israel, zu den besetzten palästinensischen Gebieten, zum Friedensprozess im Nahen Osten und zur Unterstützung der EU für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten,

    unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits,

    unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits,

    unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

    unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,

    unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts,

    gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass das Erreichen des Friedens im Nahen Osten nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten der internationalen Gemeinschaft und ein unverzichtbares Element für die regionale Stabilität und Sicherheit ist; in der Erwägung, dass sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen um die Wiederaufnahme des Friedensprozesses bemüht;

    B.

    in der Erwägung, dass der israelisch-palästinensische Konflikt im größeren Zusammenhang des israelisch-arabischen Konflikts gesehen werden sollte; in der Erwägung, dass die EU die Auffassung vertritt, dass der Frieden im Nahen Osten eine umfassende regionale Lösung erfordert; in der Erwägung, dass die von Gewalt geprägte Krise in Syrien, der Aufstieg der Terrormiliz Da'ish, der zunehmende Radikalismus und die Verbreitung des Terrorismus im Nahen Osten für Israel und die gesamte Region erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und das Leid der Palästinenser weiter vergrößern, aber auch gemeinsame Interessen zwischen den arabischen Staaten und Israel schaffen, während das Nuklearabkommen mit dem Iran, bei dem die EU eine wichtige Rolle spielte, ein einzigartiger Impuls für den Friedensprozess ist, den man nicht ungenutzt lassen sollte;

    C.

    in der Erwägung, dass die EU wiederholt bekräftigt hat, eine Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten zu unterstützen, bei der ein in Sicherheit lebender Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite leben, und die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde gefordert hat;

    D.

    in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Handelspartner Israels und der größte Geldgeber der Palästinenser ist; in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), Federica Mogherini, wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, dass sie sich für die Erneuerung und Intensivierung der Rolle der EU im Friedensprozess im Nahen Osten einsetzt; in der Erwägung, dass Fernando Gentilini im April 2015 zum neuen EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess im Nahen Osten ernannt wurde; in der Erwägung, dass die EU trotz ihres Ehrgeizes und ihres Engagements, in diesem Bereich eine wirksame Rolle zu spielen, noch eine umfassende und kohärente Vorstellung ihres Einsatzes im Nahost-Friedensprozess entwickeln muss, die den sich rasch ändernden regionalen Kontext widerspiegeln sollte;

    1.

    ist tief besorgt über die andauernde Pattsituation im Nahost-Friedensprozess und fordert die unverzügliche Wiederaufnahme glaubhafter Bemühungen um Frieden; fordert sowohl die Israelis als auch die Palästinenser auf, von Schritten abzusehen, die die Eskalation weiter anfachen könnten, unter anderem Hassreden und Aufrufe zum Hass im öffentlichen Raum, sowie einseitige Maßnahmen, die sich negativ auf den Ausgang der Verhandlungen auswirken und die Durchführbarkeit der Zwei-Staaten-Lösung gefährden könnten; unterstreicht, dass eine wie auch immer geartete Lösung des Konflikts nur in einem regionalen Kontext unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Interessenträger und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erreicht werden kann;

    2.

    bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung einer Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit einem untereinander vereinbarten Gebietsaustausch und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, bei der ein in Sicherheit lebender Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts in Frieden und Sicherheit nebeneinander existieren und sich gegenseitig anerkennen; betont, dass gewaltfreie Mittel sowie die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts den einzigen Weg darstellen, einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern zu erreichen;

    3.

    betont, dass die Bewahrung der Durchführbarkeit der Zwei-Staaten-Lösung durch konkrete Maßnahmen und die Sicherstellung der vollständigen Achtung der Rechte der Zivilisten auf beiden Seiten eine unmittelbare Priorität für die EU und die internationale Gemeinschaft sein muss; sieht dem Beginn des strukturierten Dialogs der EU mit Israel über die Lage im Westjordanland und das Festhalten an der Zwei-Staaten-Lösung, in dessen Rahmen auch das Problem der Siedlungen angesprochen werden sollte, erwartungsvoll entgegen;

    4.

    begrüßt die positive Rolle der EU und die notwendige Unterstützung, die sie bei der Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts und darüber hinaus des gesamten arabisch-israelischen Konflikts mit friedlichen und konstruktiven Mitteln leisten möchte, und zwar im Sinne des Interesses der EU an Sicherheit, Stabilität und Wohlstand im Nahen Osten; fordert jedoch einen neuen Ansatz der EU, der wirklich den Interessen des Friedens und der Sicherheit sowohl der Israelis als auch der Palästinenser dient; begrüßt das persönliche Engagement der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin sowie die Ernennung des neuen Sonderbeauftragten der EU für den Nahost-Friedensprozess, und unterstützt ihre diesbezüglichen Bemühungen;

    5.

    begrüßt die Zusage der EU, in Abstimmung mit allen einschlägigen Interessenträgern aktiv an einem erneuerten multilateralen Ansatz für den Friedensprozess zu arbeiten, und begrüßt ebenfalls, dass die EU die Konfliktparteien aktiv darin unterstützen wird, Misstrauen zu überwinden und ein Klima des Vertrauens zu schaffen, das für die schnellstmögliche Aufnahme ernsthafter Verhandlungen nötig ist; weist darauf hin, dass die EU die Auffassung vertritt, dass die Einrichtung einer internationalen Unterstützungsgruppe eine Möglichkeit darstellt, hierzu beizutragen; betont, dass die EU bereit ist, mit regionalen Partnern auf der Grundlage der Arabischen Friedensinitiative zusammenzuarbeiten;

    6.

    fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und den EU-Sonderbeauftragten auf, die politischen Beziehungen und die institutionelle Kompetenz der EU und ihrer Mitgliedstaaten besser zu nutzen, die auf der geografischen Nähe Europas zum Nahen Osten sowie der historischen Beziehungen und dem intensiven Wirtschaftsaustausch mit der Region beruhen, um eine echte politische Rolle im Friedensprozess zwischen Israelis und Palästinensern — sowie im größeren Zusammenhang zwischen den arabischen Staaten und Israel — zu spielen; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass es ihre Pflicht ist, aktiv zur Ausarbeitung eines gemeinsamen EU-Standpunkts dazu, wie sich der Nahost-Friedensprozess voranbringen lässt, beizutragen und von einseitigen Initiativen, durch die EU-Maßnahmen beeinträchtigt werden, abzusehen;

    7.

    befürwortet die Anstrengungen im UN-Sicherheitsrat zur Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen Israelis und Palästinensern; fordert die EU jedoch auf, ihrer Verantwortung als einflussreicher Akteur gerecht zu werden und eine beherzte und umfassende Friedensinitiative für die Region zu ergreifen; vertritt die Auffassung, dass die EU eine zentrale Rolle bei der Neufestlegung der Ziele — die mit Blick auf eine politische Lösung des Konflikts neu ausgerichtet werden sollten –und des Formats des Quartetts spielen sollte;

    8.

    verurteilt den fortgesetzten Ausbau der israelischen Siedlungen, der gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, die Verbitterung auf palästinensischer Seite schürt und die Aussichten auf eine tragfähige Zwei-Staaten-Lösung untergräbt, und fordert die israelischen Behörden auf, ihre Siedlungspolitik unverzüglich zu stoppen und rückgängig zu machen;

    9.

    begrüßt, dass die EU sich — im Geiste der Differenzierung zwischen Israel und dessen Tätigkeiten in den besetzten palästinensischen Gebieten — dazu verpflichtet hat sicherzustellen, dass in allen Abkommen zwischen der EU und Israel unmissverständlich und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Abkommen auf die von Israel 1967 besetzten Gebiete nicht anwendbar sind, wie der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 bekräftigt hat; nimmt die Leitlinien der Kommission vom 19. Juli 2013 zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzierungsinstrumente ab 2014 sowie das Schreiben von 16 EU-Außenministern vom 13. April 2015 an die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin zur Kenntnis, in dem sie sie auffordern, innerhalb der Kommission eine führende Rolle zu übernehmen, damit die Arbeit an den EU-weiten Leitlinien über die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus den israelischen Siedlungen fertiggestellt wird;

    10.

    betont, dass die einschlägigen EU-Stellen Verantwortung dafür tragen, weiterhin sicherzustellen, dass keine Finanzmittel der EU unmittelbar oder mittelbar an terroristische Organisationen oder für terroristische Aktivitäten umgeleitet werden können;

    11.

    betont, dass der Raketenbeschuss israelischer Gebiete durch militante Gruppen inakzeptabel ist, und hebt die Gefahr einer Eskalation hervor; betont, dass die EU unbedingt in Partnerschaft mit Israel, der Palästinensischen Behörde, Ägypten und Jordanien darauf hinarbeiten muss, dass verhindert wird, dass sich die Terrorgruppen im Gaza-Streifen und im Westjordanland wieder bewaffnen, Waffenschmuggel betreiben, Raketen herstellen und Tunnel bauen; betont ein weiteres Mal, dass im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Juli 2014 alle terroristischen Gruppen im Gaza-Streifen unbedingt entwaffnet werden müssen;

    12.

    ist ausgesprochen besorgt über die zunehmende Gewalt von Siedlern im Westjordanland; begrüßt, dass viele Angehörige der israelischen Führung den jüngsten Brandanschlag gegen die Familie Dawabsheh im Dorf Duma verurteilt haben; erinnert Israel jedoch an seine uneingeschränkte Verantwortung, die palästinensische Bevölkerung zu schützen und alle Siedler, die Gewaltakte verübt haben, vor Gericht zu stellen;

    13.

    begrüßt die von den Polizeimissionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der Rechtsstaatlichkeitsmission (EUPOL COPPS) in den besetzten palästinensischen Gebieten geleistete Arbeit, die darin besteht, die Palästinensische Behörde beim Aufbau der Institutionen eines künftigen Staates Palästina auf den Gebieten Polizeiarbeit und Strafjustiz zu unterstützen; fordert eine Reaktivierung der GSVP-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EUBAM Rafah) mit einem ehrgeizigeren Mandat und einer angemessenen Finanz- und Personalausstattung, damit sie bei der Kontrolle der Grenzen des Gaza-Streifens zu Ägypten und Israel konkrete Aufgaben übernehmen kann;

    14.

    fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission auf, dem Europäischen Parlament Bericht über die Zerstörung und Beschädigung EU-finanzierter Anlagen und Projekte in den besetzten palästinensischen Gebieten zu erstatten;

    15.

    fordert die Kommission und den EAD auf, Finanzmittel und Schutz für nichtstaatliche Organisationen in der Region, deren politische Ziele im Einklang mit den allgemeinen Zielen im Rahmen des Nahost-Friedensprozesses stehen, bereitzustellen, und fordert die EU mit Nachdruck auf, mit maßgeblichen Gesprächspartnern hierüber zu beraten;

    16.

    bekräftigt seine Forderung nach einem Ende der Blockade des Gaza-Streifens und einem umgehenden Wiederaufbau und einer sofortigen Rehabilitation dieses Gebiets nach dem Krieg vom Sommer 2014 und weist nachdrücklich darauf hin, dass dies für die EU und die internationale Gemeinschaft bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe Priorität haben muss; lobt in dieser Hinsicht die übermenschlichen Anstrengungen des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA); ersucht die Geber darum, die finanziellen Zusagen, die sie im Rahmen der am 12. Oktober 2014 in Kairo abgehaltenen internationalen Konferenz zu Palästina mit dem Titel „Reconstructing Gaza“ (Wiederaufbau Gazas) gemacht haben, so zeitnah wie möglich zu erfüllen;

    17.

    begrüßt die unlängst von Israel unternommenen Schritte zur Lockerung der Beschränkungen in Gaza, bedauert jedoch, dass Israel die Einfuhr von Baumaterialien in den Gazastreifen dauerhaft einschränkt; unterstreicht, dass es wichtig ist, weitere positive Maßnahmen zu ergreifen, damit in vollem Umfang humanitäre Hilfe geleistet und Wiederaufbau und wirtschaftliche Erholung vorangebracht werden können, wobei gleichzeitig den legitimen Sicherheitsanliegen Israels Rechnung zu tragen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Zusagen nachzukommen, das trilaterale Instrument für die Überwachung und Prüfung der betreffenden Materialien für den Wiederaufbau zu unterstützen;

    18.

    fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin mit Nachdruck auf, für die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlungen zu sorgen, die in dem Bericht des unabhängigen Untersuchungskommission aufgeführt sind, einschließlich der Empfehlung, die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs aktiv zu unterstützen; begrüßt, dass die EU-Mitgliedsstaaten, die dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angehören, einstimmig für dessen Resolution vom 3. Juli 2015 zur Durchsetzung von Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für alle Verstöße gegen das Völkerrecht in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, gestimmt haben;

    19.

    betont, dass die Aussöhnung unter den Palästinensern ein wichtiger Faktor für das Erreichen der Zwei-Staaten-Lösung ist, und bedauert die andauernde palästinensische Uneinigkeit; unterstützt den Appell der EU an alle palästinensischen Gruppierungen, die Aussöhnung und die Rückkehr der Palästinensischen Behörde in den Gaza-Streifen zur obersten Priorität zu machen; fordert die palästinensischen Kräfte nachdrücklich auf, die Bemühungen um die Aussöhnung wieder aufzunehmen, insbesondere indem die längst überfälligen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten werden; hebt hervor, dass die Palästinensische Behörde diesbezüglich größere Verantwortung übernehmen und ihre Regierungsaufgaben in Gaza, unter anderem im Bereich der Sicherheit, der zivilen Verwaltung und durch ihre Präsenz an den Grenzübergängen, wahrnehmen muss;

    20.

    fordert alle am Konflikt Beteiligten auf. die Rechte der palästinensischen Inhaftierten und Gefangenen uneingeschränkt zu achten, auch die Rechte derjenigen, die sich im Hungerstreik befinden;

    21.

    ist zutiefst besorgt über die schwerwiegende Finanzierungskrise des UNRWA; fordert mehr EU-Finanzmittel für das UNWRA und fordert alle Geber mit Nachdruck auf, ihren Zusagen an die Agentur nachzukommen; fordert das Hilfswerk UNWRA auf, seine Verwaltung zu verbessern, fordert jedoch ebenfalls, dass das grundlegende Problem der palästinensischen Flüchtlinge angegangen wird; lobt und beglückwünscht das Hilfswerk UNRWA zu seinen außerordentlichen Anstrengungen, die es möglich gemacht haben, das Schuljahr 2015/2016 für palästinensische Schüler mit Flüchtlingsstatus für eröffnet zu erklären;

    22.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Knesset, dem Präsidenten und der Regierung Israels, dem Palästinensischen Legislativrat und der Palästinensischen Behörde, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten, den Parlamenten und Regierungen Ägyptens, Jordaniens und des Libanon und dem Generalbeauftragten des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten zu übermitteln.


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