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Document 52015DC0061
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the ex-post evaluation of the Community Civil Protection Mechanism and Civil Protection Financial Instrument for the period 2007-2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ex-post-Bewertung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz im Zeitraum 2007-2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ex-post-Bewertung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz im Zeitraum 2007-2013
/* COM/2015/061 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ex-post-Bewertung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz im Zeitraum 2007-2013 /* COM/2015/061 final */
BERICHT
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über
die Ex-post-Bewertung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
und des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz im Zeitraum
2007-2013
1. THEMA
UND ZWECK DES BERICHTS
Das
Europäische Katastrophenschutzverfahren (im Folgenden „Verfahren“) wurde 2001[1] zur Förderung einer verstärkten
Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen eingerichtet. Im Januar 2006
schlug die Kommission vor, auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen
Erfahrungen das Verfahren zu überarbeiten und eine geeignete Rechtsgrundlage
für künftige Maßnahmen zu schaffen. Der Beschluss 2007/779/EG, Euratom des
Rates[2] (im
Folgenden „Verfahrensbeschluss“) war als eine Antwort auf die zunehmende
Häufigkeit und Schwere der Naturkatastrophen und von Menschen verursachten
Katastrophen konzipiert. Außerdem fasste der Rat den Beschluss 2007/162/EG,
Euratom[3] (im
Folgenden „CPFI-Beschluss“), um die Finanzierung von Maßnahmen zu ermöglichen,
die eine wirksamere Katastrophenprävention, -vorbereitung und -abwehr
sicherstellen sollten, wobei es sich in erster Linie um gemeinsame Maßnahmen
der Mitgliedstaaten im Rahmen des Verfahrens handelte. Für die über den
Zeitraum von 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 auf der Grundlage des
CPFI-Beschlusses zu finanzierenden Aktionen und Maßnahmen wurde ein
Gesamtbetrag von 189,8 Mio. EUR bereitgestellt. Der Verfahrensbeschluss und der
CPFI-Beschluss wurden mit dem Inkrafttreten des Beschlusses über das
Katastrophenschutzverfahren der Union[4] (im
Folgenden „Beschluss von 2013“) am 1. Januar 2014 aufgehoben. Nach
Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d des CPFI-Beschlusses ist die
Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht
über die Ex-post-Bewertung der Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes
vorzulegen, die im Zeitraum 2007-2013 im Rahmen des Verfahrens finanziert
wurden. Außerdem muss die Kommission gemäß Artikel 14 des
Verfahrensbeschlusses die Anwendung des Verfahrens bewerten und dem Europäischen
Parlament und dem Rat ihre Schlussfolgerungen übermitteln. Die Kommission hat
bereits eine Zwischenbewertung der zwischen 2007 und 2009 im Rahmen des
Verfahrens durchgeführten Maßnahmen vorgenommen, deren Ergebnisse dem
Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2011 in Form eines Bericht der
Kommission[5] -
zusammen mit einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[6] (im Folgenden „Zwischenbewertung“)
übermittelt wurden. Der
vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Ergebnisse der Ex-post-Bewertung sämtlicher
während des Zeitraums vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 im Rahmen
des Verfahrens durchgeführten Maßnahmen. Ein externes Beratungsunternehmen
wurde damit beauftragt, die im Rahmen des Verfahrens durchgeführten Maßnahmen
zu bewerten und sich dabei auf eine umfassende Prüfung der Unterlagen,
Beobachtungen, Fallstudien und auf eine umfassende Konsultation der beteiligten
Akteure (teilnehmende Mitgliedstaaten, internationale Partner, Dienststellen
der Kommission) in Form von Interviews und Online-Befragungen zu stützen. Insgesamt
wurde ein gutes Konzept für die externe Bewertung entwickelt, dem ein solider
methodischer Ansatz zugrunde lag. Die Bewertung stützte sich zwar auf eine
große Menge aus zuverlässigen Quellen extrapolierter Daten, doch hätten in
größerem Umfang auch quantitative Daten herangezogen werden können. Die
mithilfe der verschiedenen methodischen Instrumente gewonnenen Erkenntnisse
waren im Großen und Ganzen ausgewogen. Die Anmerkungen der beteiligten Akteure,
die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten (z. B. internationale Partner und
einige Dienststellen der Kommission) und daher in der Lage waren, das Verfahren
mit anderen ähnlichen internationalen Systemen zu vergleichen, nehmen breiten
Raum ein. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse. In einigen Fällen
stützte sich die Bewertung in erster Linie auf Befragungsergebnisse und
Interviews. Dies führte zu Beurteilungen, die etwas subjektiv erscheinen.
Trotzdem sind die auf der Grundlage der verfügbaren Daten und Analysen gewonnenen
Erkenntnisse glaubwürdig. Die Schlussfolgerungen sind ausgewogen, leiten sich
logisch von den Erkenntnissen ab und stehen in direktem Zusammenhang mit den
Fakten und Daten. Die vollständige Fassung der externen Bewertung mitsamt
ausführlicher qualitativer und quantitativer Bewertungsergebnisse kann
abgerufen werden unter http://ec.europa.eu/echo/en/funding-evaluations/evaluations/thematic-evaluations. Der
vorliegende Bericht enthält den Standpunkt der Kommission zu den wichtigsten
Schlussfolgerungen und Empfehlungen der externen Bewertung. In den folgenden
Kapiteln werden die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung im Hinblick auf die
Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz und den EU-Mehrwert der in der Zeit
vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 im Rahmen des Verfahrens
durchgeführten Maßnahmen dargelegt. Daran schließen sich die Schlussfolgerungen
der Kommission an.
2.
HINTERGRUND DER IN DEN JAHREN 2007-2013
IM RAHMEN DES VERFAHRENS DURCHGEFÜHRTEN MASSNAHMEN
2.1.
Institutionelle
Veränderungen der EU Vor
dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 stützen sich Maßnahmen
und Rechtsvorschriften im Bereich Katastrophenschutz, wie u. a. der
Verfahrens- und der CPFI-Beschluss, auf den „Allzweck“-Artikel 308 des
EG-Vertrag, der den Rat dazu ermächtigte, erforderlichenfalls (einstimmig) zu
handeln, um ein Vertragsziel in Bereichen zu erreichen, in denen keine andere
Rechtsgrundlage im EG-Vertrag vorgesehen war. Mit der Aufnahme des neuen
Artikels 196 über den Katastrophenschutz in den Vertrag von Lissabon wurde
der Katastrophenschutz als eigenständiger Politikbereich anerkannt. Bis
Anfang 2010 war der EU-Umweltkommissar für den Katastrophenschutz zuständig.
Diese Zuständigkeit wurde dann auf die Generaldirektion für humanitäre Hilfe
und Katastrophenschutz (GD ECHO) übertragen, um die Synergien besser zu nutzen
und die Kohärenz der EU-Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung zu stärken. 2.2.
Das
Verfahren im Überblick Das
Verfahren unterstützt die Mobilisierung von Soforthilfe bei schweren
Katastrophen - ob Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen
- innerhalb und außerhalb der EU. Ende 2013 lag die Zahl der Teilnehmerländer
bei 32: alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein und Norwegen (im
Folgenden „Teilnehmerstaaten“). Die
Zuständigkeit für die Bewältigung der unmittelbaren Auswirkungen einer Katastrophe
liegt in erster Linie bei dem Teilnehmerstaat oder Land, in dem die Katastrophe
eingetreten ist. Übersteigt jedoch das Ausmaß einer Notlage die nationalen
Abwehrkapazitäten, so kann das betroffene Land Katastrophenschutzmittel und
-Teams der (anderen) Teilnehmerstaaten anfordern. Durch die Zusammenlegung der
Katastrophenschutzfähigkeiten der Teilnehmerstaaten kann das Verfahren einen
besseren Schutz vor allem der Menschen, aber auch der Umwelt und des Eigentums,
einschließlich des Kulturerbes, gewährleisten. Ein
weiteres wichtiges Ziel des Verfahrens war es, die Bemühungen der
Teilnehmerstaaten um Vorbereitung auf den Katastrophenfall zu unterstützen und
zu ergänzen. Dies umfasst eine breite Palette von Vorbereitungsmaßnahmen wie
z. B. Schulungen, Austausch von Experten, Simulationen und verschiedene
Arten von Kooperationsprojekten. Im Zeitraum 2007-2013 war auch eine Zunahme
der Präventionsmaßnahmen zu verzeichnen. 2.3.
Wichtigste
Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens Im
Zeitraum 2007-2013 umfasste das Verfahren mehrere Komponenten, auf die
nachstehend näher eingegangen wird und die dazu dienten, eine angemessene
Katastrophenprävention und -vorbereitung sowie eine wirksame Katastrophenabwehr
auf EU-Ebene zu gewährleisten. In den meisten Fällen erfolgte die Finanzierung
auf der Grundlage des CPFI-Beschlusses. Einige Maßnahmen wurden jedoch aus
zusätzlichen Mitteln finanziert, die vom EP und Rat gebilligt[7] oder im Rahmen anderer EU-Instrumente wie
das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument bereitgestellt
wurden. Das
Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) bildete das operationelle
Herzstück des Verfahrens und nahm eine dreifache Rolle wahr: i) Beobachtung
(Austausch von Warnmeldungen und Frühwarninformation über sich anbahnende
Katastrophen mithilfe von Frühwarnsystemen[8]
(FWS)); ii) Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit und die
Teilnehmerstaaten über das gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem
für Notfälle (CECIS); iii) Koordinierung der im Rahmen des Verfahrens geleisteten
Hilfe[9]. Mit
Wirkung vom 15. Mai 2013 wurde das MIC durch das Zentrum für die Koordination
von Notfallmaßnahmen (ERCC) ersetzt, das seitdem eine ständige Überwachung rund
um die Uhr und eine sofortige Reaktion auf Katastrophen in der ganzen Welt
gewährleistet. Im Zeitraum 2007-2013 hat das MIC/ERCC 223 Mal das
Katastrophenschutzverfahren aktiviert, in 132 Fällen außerhalb der
Teilnehmerstaaten in insgesamt 69 Ländern weltweit. Darüber hinaus hat es
insgesamt 72 Missionen koordiniert und 246 Experten und 64
MIC/ERCC-Verbindungsbeamten im Rahmen dieser Missionen entsandt. Ein
Ausbildungsprogramm, das aus Schulungen, Simulationen und
einem System für den Expertenaustausch besteht, wurde eingerichtet, um
eine gemeinsame Wissensbasis über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
aufzubauen und eine schnellere Reaktion auf schwere Notfälle zu gewährleisten.
Im Zeitraum 2007-2013 nahmen 4 657 Experten an Schulungen teil, 882
Experten aus 29 Teilnehmerstaaten nahmen am Expertenaustausch teil und von den 58
Vorschlägen, die im Rahmen der zwischen 2007 und 2013 durchgeführten
Aufforderung eingereicht wurden, wurden 31 Simulationsübungen ausgewählt. Module und Teams
für technische Hilfe und Unterstützung (TAST) wurden gebildet. Bei diesen
Teams handelt es sich um spezifische, interoperable und kurzfristig einsetzbare
Soforthilfeeinheiten. Bis Ende der 2013 hatten die Teilnehmerstaaten 150 Module
und zehn TAST im Rahmen des CECIS angemeldet. Auch spezifische Modulübungen,
die auf bei einem wirklichen Notfall zu erwartenden Bedingungen beruhten,
wurden finanziert. Projekte
zum Thema Katastrophenvorsorge wurden durchgeführt, um die
Teilnehmerstaaten zu sensibilisieren und ihre Zusammenarbeit beim
Katastrophenschutz zu fördern. Im Zeitraum 2007-2013 wurden die Prioritäten für
die Projekte zur Katastrophenprävention und -vorbereitung formuliert und die
Ziele der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen jährlich festgelegt
(mit Ausnahme des Jahres 2007, als es lediglich eine Aufforderung für
Projektvorschläge im Bereich der Katastrophenprävention gab). Insgesamt wurden
von den 371 Vorschlägen, die im Rahmen der zwischen 2007 und 2013
durchgeführten Aufforderungen eingereicht wurden, 76 Projekte zu den Themen
Katastrophenprävention und -vorbereitung ausgewählt. Ein
Politikrahmen für die Katastrophenprävention wurde entwickelt, der die
EU-Politik in den Bereichen Katastrophenabwehr und -vorbereitung ergänzt.
Verschiedene Präventionsmaßnahmen wurden eingeleitet und durchgeführt, um die
Vorgaben der Kommissionsmitteilung von 2009 über ein Gemeinschaftskonzept zur
Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen zu
erfüllen. Die
Teilnehmerstaaten konnten Unterstützung und Kofinanzierungsmittel für den Transport
von Katastrophenschutzhilfe in ein von einem Notfall betroffenes Land
anfordern. Die Kommission war dafür zuständig, die Teilnehmerstaaten bei
folgenden Tätigkeiten zu unterstützen: i) gemeinsame Nutzung oder
Zusammenlegung von Transportressourcen, die auf freiwilliger Basis zur Verfügung
gestellt werden; ii) Ermittlung von Transportressourcen, die auf dem
gewerblichen Markt aus anderen Quellen (Transportauftragnehmer) verfügbar sind;
iii) Verwendung von EU-Mitteln (Zuschüsse oder Transportaufträge) zur
Finanzierung der erforderlichen Transportressourcen. Im Zeitraum 2007-2013
wurden insgesamt 122 Transortzuschüsse gewährt. Daraus ergab sich ein
Netto-Beitrag der Kommission von ca. 10,9 Mio. EUR. In diesem Zeitraum wurde
der Transportmakler zwölfmal in Anspruch genommen - neunmal als eigenständige
Lösung und dreimal in Verbindung mit einem Zuschuss. Die
Tätigkeit im Bereich der Meeresverschmutzung bildete einen wichtigen
Teil der im Rahmen des Verfahrens insgesamt unterstützten Maßnahmen. In diesem
Bereich arbeitete die Kommission eng mit der Europäischen Agentur für die
Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zusammen. Im Zeitraum 2007-2013 wurde das
MIC/ERCC neunmal im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung aktiviert. Davon
wurden in vier Fällen insgesamt 13 Experten und drei MIC/ERCC-Verbindungsbeamten
entsandt. Im Bereich der Meeresverschmutzung wurden fünf Vorbereitungs- und
zwei Präventionsprojekte sowie eine Simulationsübung kofinanziert. In
den Jahren 2008-2010 wurden die Programme Pilotprojekt und Vorbereitende
Maßnahme durchgeführt und aus zusätzlich von Rat und Parlament bewilligten
Mitteln finanziert. Das Programm „Vorbereitende Maßnahme“ wurde aufgelegt, um
neue Wege zur Verbesserung der Katastrophenabwehrkapazitäten der EU zu
erkunden: Auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2008 hin gingen 15
Projektvorschläge - fünf Projekte wurden ausgewählt und mit einem Betrag von
insgesamt ca. 3,1 Mio. EUR kofinanziert; aus der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen 2009 gingen 15 Vorschläge hervor - sieben Projekte wurden
genehmigt und erhielten ca. 6 Mio. EUR; im Rahmen der Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen 2010 gingen 14 Vorschläge ein - fünf Projekte
wurden genehmigt und erhielten insgesamt ca. 7 Mio. EUR. Das Pilotprojekt
„Taktische Reserve für die Waldbrandbekämpfung“ (EUFFTR) umfasste zwei
Löschflugzeuge – eine zusätzliche Ressource zur Verstärkung der
Gesamtkapazitäten der EU zur Brandbekämpfung, die bei sechs der neun durch
Waldbrände entstandenen Notlagen im Jahr 2009 eingesetzt wurde. Maßnahmen
mit Drittländern wurden entwickelt, um zu gewährleisten, dass
Aktionen, die gemeinsam von Teilnehmerstaaten und Drittländern durchgeführten
Maßnahmen besser koordiniert werden und damit auch zur besseren
Katastrophenvorsorge und -abwehr beitragen. Dazu gehörten: i) gemeinsame
Maßnahmen mit Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, nämlich das
IPA-Programm für Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, das zwischen Dezember 2010
und November 2012 durchgeführt wurde und Schulungen, den Austausch von
Experten, Übungen und Workshops umfasste; ii) gemeinsame Maßnahmen mit den
Ländern der Europäischen Nachbarschaft im Rahmen des Programms „Natur- und von
Menschen verursachte Katastrophen - Vorsorge und Abwehr“ (PPRD Süd und PPRD
Ost); iii) gemeinsame Maßnahmen mit anderen Drittländern wie denjenigen, mit
denen ein Kooperationsabkommen unterzeichnet worden war, sowie mit ASEAN und
China.
3.
RELEVAN DER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES
VERFAHRENS IM ZEITRAUM 2007-2013
Bei
der unabhängigen externen Bewertung wurden insbesondere folgende Punkte
hinsichtlich der Relevanz der einzelnen Maßnahmen hervorgehoben:
Alle
im Rahmen der externen Bewertung befragten Interessenträger hielten das MIC/ERCC
und die damit verbundenen Instrumente (CECIS und Frühwarnsystem) für
relevant und zeigten sich mit der Überwachung, dem Informationsmanagement
und der Koordinierung in der bisherigen Form zufrieden. Nach Meinung der
Teilnehmerstaaten spielt das MIC/ERCC eine entscheidende Rolle, wenn es
darum geht, Folgendes zu gewährleisten: eine wirksame, effiziente und
zügige Reaktion im Katastrophenfall; den wirksamen Einsatz von
EU-Katastrophenschutzteams; die Komplementarität zwischen den Maßnahmen
der EU und denen der Mitgliedstaaten und anderer Länder im
Katastrophenfall. Einer der wichtigsten Mängel des MIC (fehlende
Bereitschaft rund um die Uhr), auf den bereits bei der Zwischenbewertung
hingewiesen wurde, wurde durch die Umwandlung des MIC in das ERCC behoben.
Die
Mehrheit der Teilnehmerstaaten hielt die Schulungen für relevant in
Bezug auf den Bedarf ihrer nationalen Katastrophenschutzbehörden. Im
gesamten Zeitraum 2007-2013 waren die Schulungen gut besucht -
durchschnittlich waren 88,6 % aller verfügbaren Plätze belegt. Im
Rahmen der externen Bewertung wurden jedoch auch darauf hingewiesen, dass
es keine Bewertung der optimalen Anzahl von Experten gab, die geschult
werden müssen, um das Volumen der Einsätze im Rahmen des Verfahrens zu
bewältigen. Der Anteil der geschulten Experten, die tatsächlich eingesetzt
wurden, lag bei knapp über 10 %.
Die
Simulationsübungen deckten eine breite Palette von Szenarien ab,
die für die Teilnehmerstaaten besonders relevant waren. Die meisten
Teilnehmerstaaten (alle bis auf vier) beteiligten sich an den Übungen, 18
übernahmen die Federführung bei der Organisation. Auch dies ist ein Indiz
für die Relevanz der Übungen. Allerdings schwankte die Zahl der
eingegangenen Vorschläge und der Simulationsübungen über den Zeitraum 2007-2013
und war insgesamt rückläufig: Im Jahr 2008 wurde mit 18 eingereichten
Vorschlägen die Höchstzahl erreicht, im Jahr 2013 (Ende des
Bewertungszeitraums) dagegen gingen nur fünf Vorschläge ein. Während im
Rahmen der 2007 und 2008 durchgeführten Aufforderungen 8
Simulationsübungen kofinanziert wurden, sank diese Zahl im Jahr 2013 auf
zwei.
Die
Ergebnisse der Online-Befragung der Teilnehmer am Expertenaustausch
zeigten, dass 99 % der Befragten der Ansicht waren, dass sich ihre
Kompetenzen und Fähigkeiten durch den Austausch verbessert hätten. Nach
Meinung der großen Mehrheit der Teilnehmer und aufnehmenden Behörden waren
die Organisatoren des Austausches hilfreich und auch effizient bei der
Vermittlung der notwendigen Informationen. Einige Befragte hielten den
Umfang des Austauschs für zu gering und waren der Ansicht, dass das
Programm in der Lage sein sollte, die Ausweitung des Austausches zu
finanzieren. Außerdem war die Beteiligung der Teilnehmerstaaten am
Programm sehr unausgewogen.
Die
Module und die TAST kamen bei einigen Katastrophen innerhalb und
außerhalb der EU zum Einsatz, wobei allein im Jahr 2013 zwölf Module
eingesetzt wurden. Während sich die meisten beteiligten Mitgliedstaaten
darin einig waren, dass im Zeitraum 2007-2013 relevante Leitlinien und
Standardeinsatzverfahren für die Module entwickelt und umgesetzt worden
waren, ergaben sowohl die Konsultationen mit anderen Interessenträgern und
die Fallstudie einen Bedarf an stärker international ausgerichteten und
vereinheitlichten Leitlinien und Standards für die Einrichtung, den
Einsatz und die gemeinsamen Verfahren der Module. Nach Auffassung vieler
Interessenträger spielten Modulübungen eine sehr wichtige Rolle bei der
Ermittlung und Behebung von Mängeln beim Einsatz der Module und trugen
damit zur verstärkten Zusammenarbeit mit anderen Modulen und zur besseren
Koordinierung der Hilfe bei.
Die
im Rahmen der zwischen 2007 und 2013 durchgeführten Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Bereich
Katastrophenprävention und -vorbereitung standen im Einklang mit den
spezifischen Zielen der Aufforderungen und wurden auch im Hinblick auf die
allgemeinen Ziele des Verfahrens als relevant eingestuft. Das
Auswahlverfahren wurde für angemessen befunden, auch wenn angemerkt wurde,
dass es verkürzt werden könnte. Schließlich galten die Verfahren zur
Überwachung der Projekte als transparent und einfach zu handhaben.
Die
Teilnehmerstaaten, das Europäische Parlament und der Rat forderten immer
wieder zum Handeln im Bereich der Prävention auf. Die verschiedenen
Maßnahmen zur Entwicklung eines Politikrahmens für die Katastrophenprävention
waren also eine klare Antwort auf die Bedürfnisse der Beteiligten. Im
Zwischenbericht war festgelegt, dass der EU-Politikrahmen für die
Katastrophenprävention den verschiedenen Aspekten der Prävention in den
einzelnen Politikbereichen Rechnung tragen und die weitere Zusammenarbeit
der Teilnehmerstaaten erleichtern sollte. Die bisher gewonnenen
Erkenntnisse zeigen, dass der Katastrophenschutz inzwischen in 13 andere
Politikbereich der EU integriert und die Zusammenarbeit durch eine Reihe
von Expertentreffen gefördert wurde, die den Austausch bewährter Verfahren
ermöglichten. Damit ist deutlich, dass den Empfehlungen Folge geleistet
wurde. Allerdings genießt die Prävention für die Beteiligten weiterhin
hohe Priorität, da der Politikrahmen unbedingt weiterentwickelt werden
muss.
Die
Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Transportunterstützung
entsprach einem früher ermittelten Bedarf und war daher von großer
Relevanz. Die Transporthilfe wurde im Laufe des Bewertungszeitraums immer
stärker in Anspruch genommen. Bis Ende dieses Zeitraums war sie zu einer
gängigen Praxis geworden. Dies zeigt auch, dass die Kommission die bei der
Zwischenbewertung formulierte Empfehlung, die Verfahren und
Dokumentationsanforderungen zu straffen, befolgt hat. Die bisher gewonnenen
Erkenntnisse lassen vermuten, dass sich die Verfügbarkeit der
Transporthilfe positiv auf die Entscheidung zur Bereitstellung von
Katastrophenschutzhilfe ausgewirkt hat.
Die
Anwendung des Verfahrens bei der Bekämpfung der Meeresverschmutzung
erforderte eine enge Zusammenarbeit mit der EMSA. Die externe Bewertung
kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen im Bereich der Meeresverschmutzung
zur Erreichung von drei zentralen Zielen des Verfahrens beigetragen haben:
Zwischen 2007 und 2013 koordinierte das MIC/ERCC neun Mal die Reaktion der
EU auf Fälle von Meeresverschmutzung; außerdem erleichterte das MIC/ERCC
die Unterstützung der betroffenen Länder, oft in Zusammenarbeit mit der
EMSA, die fachliche und logistische Unterstützung leistete. Diese
Maßnahmen trugen zum Schutz von Menschenleben und der Umwelt bei.
Das
Pilotprojekt und die vorbereitenden Maßnahmen trugen zur
Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU bei, indem sie eine Reaktion auf
dringende Bedürfnisse nach schweren Katastrophen ermöglichten. Die befragten
Interessenträger berichteten, dass die Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit
der Canadair-Luftfahrzeuge im Rahmen des Pilotprojekts ein wirklicher
Gewinn bei der Bekämpfung von Waldbränden war. Die vorbereitenden
Maßnahmen ermöglichten die Erprobung innovativer Ansätze und die
Entwicklung neuer Module, die später im Rahmen des Verfahrens eingesetzt
wurden.
Die
gemeinsamen Maßnahmen in Drittländern entsprachen dem Bedarf sowohl
der Drittländer als auch der Teilnehmerstaaten.
Was die Drittländer betrifft, so trugen diese Maßnahmen zur Verbesserung
ihrer Fähigkeit zur Bewältigung von Katastrophen sowie zum besseren
Verständnis des Verfahrens und dessen Möglichkeiten bei. Nach Meinung der
Teilnehmerstaaten hat der Aufbau von Kapazitäten in Drittländern, insbesondere
in benachbarten Ländern, möglicherweise dazu beigetragen, den künftigen
Bedarf an Hilfe im Rahmen des Verfahrens zu verringern, die
(grenzüberschreitende) Ausweitung bestimmter Arten von Katastrophen zu
verhindern und die Reaktion auf Katastrophen zu beschleunigen.
Insgesamt
teilt die Kommission unter Berücksichtigung ihrer operativen Erfahrungen mit
dem Verfahren und dessen positiver Entwicklung die Schlussfolgerungen der
unabhängigen Bewertung, nämlich, dass sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens
relevant waren und Teil einer allgemeinen Politik bildeten, die dazu beitrug,
die nationalen Systemen zur Katastrophenbewältigung innerhalb und außerhalt
Europas zu verbessern. Diese Schlussfolgerungen werden durch quantitative Daten[10] bestätigt, zum Beispiel die steigende Zahl
der Aktivierungen des Verfahrens, der Anträge auf Kofinanzierung der
Transportkosten und auf Moduleinsätze sowie durch die hohe Teilnahme an den
Übungen, Schulungen und am Expertenaustausch.
4. KOHÄRENZ
DER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES VERFAHRENS IM ZEITRAUM 2007-2013
In
der unabhängigen externen Bewertung werden insbesondere folgende Punkte
hervorgehoben:
Von
den Teilnehmerstaaten, die sich an der Online-Befragung beteiligten, waren
94 % der Meinung, dass das MIC/ERCC zur verbesserten
Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bei
Katastrophenschutzeinsätzen beigetragen hatte. Dies ist ein deutliches
Indiz dafür, dass die Kommission die Empfehlungen der Zwischenbewertung in
Bezug auf die Verbesserung der Koordinierung zwischen dem MIC/ERCC und den
Teilnehmerstaaten bzw. den internationalen Partnern umgesetzt hat. Auf
EU-Ebene war das MIC/ERCC an der Koordinierung aller Arten von Maßnahmen
zur Katastrophenabwehr beteiligt und stellte ein kohärentes Vorgehen der
Kommissionsdienststellen und der anderen EU-Institutionen im
Katastrophenfall (z. B. Zusammenarbeit mit GD SANCO in Haiti, mit GD
ENER in Japan, mit dem EAD in Pakistan und mit der EMSA in den USA)
sicher. Alle befragten internationalen Partner betrachteten das MIC/ERCC
als verlässlichen Partner, der in der Lage ist, Informationen
bereitzustellen und die Unterstützung zu koordinieren. Das MIC/ERCC
arbeitete umfassend mit anderen Dienststellen der Kommission und mit
internationalen Partnern zusammen, und zwar mehr als 60 Mal im Zeitraum 2007-2013.
Die
Schulungen waren konzeptionell eng miteinander verbunden und
deckten neben einer Einführung operative und Management-Aspekt ab. Auch
dies sorgte für Kohärenz. Einige kleinere Anmerkungen betrafen spezifische
Themen (z. B. Medien-Management), die in kohärenter Weise im Rahmen
der verschiedenen Kurse eingeführt werden könnten.
Die
Simulationsübungen wiesen ein hohes Maß an Kohärenz mit anderen
Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens, insbesondere den Schulungen und
Modulübungen, auf, deren Schwerpunkt und Modus operandi zwar
unterschiedlich waren, die jedoch zu komplementären Ergebnissen führten.
Je nach Übungsszenario ermöglichten einige Simulationsübungen auch die
Einbeziehung von Drittstaaten, was die externe Kohärenz des Verfahrens
verstärkte. Allerdings wurde bereits bei der Zwischenbewertung darauf
hingewiesen, dass die Kohärenz der Simulationsübungen durch Schaffung
einer Gesamtstrategie bzw. eines Rahmens für das Übungsprogramm gestärkt
werden könnte. Diese Empfehlung wird derzeit vor dem Hintergrund der in
den Beschluss von 2013 aufgenommenen Anforderungen umgesetzt.
Für
manche Teilnehmerstaaten stellte das Programm für den Austausch von
Experten eher eine Alternative zu den Schulungen als eine ergänzende
Maßnahme und ein Forum für den Austausch von Wissen und bewährten Methoden
dar. Insgesamt wurde das Programm als Instrument betrachtet, dass nicht
nur die Möglichkeit, mehr über die Rolle des Verfahrens zu erfahren,
sondern auch die Gelegenheit zur Netzwerkbildung bietet, die im konkreten
Katastrophenfall von wesentlicher Bedeutung sein kann.
Die
vorab festgelegten und interoperablen Module stellten eine
zusätzliche kurzfristig einsetzbare Fähigkeit dar und leisteten damit
einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des wichtigsten Ziels der
Verfahrens, nämlich Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des
Katastrophenschutzes. Die Modulübungen boten die Möglichkeit zur
Grundschulung und zur Erprobung von Fähigkeiten und Verfahren im Rahmen
sehr realistischer Notfallszenarien. Damit waren auch sie kohärent.
Die
Projekte zur Katastrophenprävention und -vorbereitung wurden im
Einklang mit den im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen jährlich festgelegten Prioritäten ausgewählt. Die Maßnahmen,
die im Rahmen der ausgewählten Projekte durchgeführt wurden, stimmten
inhaltlich mit denen überein, die mithilfe anderer EU-Instrumente
finanziert wurden. Allerdings wurde angemerkt, dass die Prioritäten der
Projekte zur Katastrophenvorbeugung und -vorsorge, die in den
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt waren, relativ
weit gefasst waren: Die Festlegung präziserer Prioritäten könnte dazu
beitragen, die Wirksamkeit des Verfahrens zu erhöhen und das Risiko
möglicher Doppelarbeit mit den entsprechenden EU-Finanzierungsinstrumenten
zu vermeiden.
Der
Politikrahmen für die Katastrophenprävention wurde weiter in andere
Politikbereiche der EU einbezogen und stand auch im Einklang mit den
internationalen Konzepten und Strategie der Katastrophenvorsorge überein.
Es wurde vorgeschlagen, zusätzlich zu den bisherigen Bemühungen weitere
Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um die Prävention stärker in die
nationale Katastrophenschutzstrategie einzubeziehen und damit besser mit
der Katastrophenvorbereitung und -abwehr zu verknüpfen.
Die
verschiedenen Komponenten des Prozesses zur Bereitstellung von Transporthilfe
(d. h. Zusammenlegungsphase, Ermittlung der Transportoptionen auf dem
kommerziellen Markt, Kofinanzierung) leisteten einen direkten Beitrag zur
Erreichung der wichtigsten Ziele des Verfahrens, nämlich der Koordinierung
der Bereitstellung - und ggf. Entsendung - der Katastrophenschutzhilfe.
In
Bezug auf die Meeresverschmutzung wurde eine Reihe gemeinsamer
Ziele für die Zusammenarbeit zwischen der EMSA und der Kommission (GD
ECHO) festgelegt und verschiedene Mechanismen eingerichtet, um eine klare
Aufgabenverteilung und eine gute Koordinierung zu gewährleisten. Außerdem
arbeitete die Kommission aktiv mit anderen Partnern im Rahmen von vier
regionalen Abkommen über den Schutz europäischer Meeresbecken zusammen.
Nach Erkenntnissen der externen Bewertung ist diese Zusammenarbeit sowohl
sehr intensiv als auch gut organisiert. Die Kommission beteiligte sich
auch am Treffen der Sekretariate dieser Regionalabkommen, bei dem die EMSA
ebenfalls vertreten war. Diese Erkenntnisse sind ein weiterer Beleg dafür,
dass es der Kommission gelungen ist, die wichtigste Empfehlung der
Zwischenbewertung, nämlich, dass die Koordinierung mit der MSA verbessert
werden muss, angemessen umzusetzen.
Zu
den wichtigsten Zielen der vorbereitenden Maßnahmen zählte die
Bereitstellung von Ausrüstungen und anderen Ressourcen, die dann im
Katastrophenfall vor Ort eingesetzt werden können. Dies geschah mehrere
Male, so z. B. nach dem Erdbeben in Haiti. Was das Pilotprojekt
betrifft, so hat es einen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten der EU zur
Brandbekämpfung geleistet. Daher kam die externe Bewertung zu dem Schluss,
dass die Ergebnisse des Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahmen dem
anvisierten Ziel, d. h. Schließung bestehender Lücken auf kohärente
Weise, entsprachen.
In
Bezug auf die gemeinsamen Maßnahmen mit Drittländern ergaben die
Sekundärforschung und die Befragung der beteiligten Akteure im Rahmen der
externen Bewertung, dass die erfolgreiche Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen von IPA (Katastrophenvorsorgeprogramme PPRD Süd und Ost) zur
verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Kandidatenländern und den
potenziellen Kandidatenländern sowie zwischen ihnen und benachbarten
Ländern und der EU beigetragen hat. Dies hat wiederum ein kohärenteres
gemeinsames Vorgehen bei der Katastrophenvorsorge und -abwehr begünstigt.
Die
Erfahrungen der Kommission mit den Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens sowie die
Erkenntnisse aus den Feedback- und Informationssitzungen mit allen Beteiligten
im Anschluss an die Maßnahmen/Übungen/Schulungen bestätigen die Ergebnisse der
externen Bewertung, denen zufolge die Maßnahmen im Rahmen des Verfahren
einander und auch die anderen Maßnahmen auf nationaler, EU- und internationaler
Ebene ergänzten. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass weiterer
Spielraum dafür besteht, sowohl einen umfassenderen Rahmen für alle Maßnahmen
im Rahmen des Verfahrens als auch mehr Möglichkeiten für einen
maßnahmenübergreifenden Lernprozess zu schaffen. Die Kommission wird sich daher
um die Schaffung eines strategischen Gesamtrahmens für die Schulungen und
Übungen und für die Gewinnung und Umsetzung daraus gewonnener Erkenntnisse
bemühen. Die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten internen
Abstimmung zwischen den verschiedenen Dienststellen sowie die Erkenntnisse aus
den Kontakten zu den einschlägigen externen Akteuren stützen die
Schlussfolgerung der externen Bewertung, nämlich, dass die Anwendung des
Verfahrens insgesamt mit den entsprechenden EU- und internationalen Maßnahmen
und Programmen im Einklang stand.
5. WIRKSAMKEIT
DER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES VERFAHRENS IM ZEITRAUM 2007-2013
In
der unabhängigen externen Bewertung werden insbesondere folgende Punkte
hervorgehoben:
Das
MIC/ERCC wurde als wirksame Plattform betrachtet, die über die
notwendigen Merkmale und Ressourcen verfügt, um ihre Ziele zu erreichen
und ihre Aufgaben zu erfüllen. Alle Teilnehmerstaaten, die sich an der
Online-Befragung beteiligten, waren der Ansicht, dass das MIC/ERCC
erfolgreich die Kommunikation zwischen der EU und den Teilnehmerstaaten
sichergestellt hat, und nahezu alle vertraten die Auffassung, dass das
MIC/ERCC rund um die Uhr erreichbar und sofort reaktionsfähig war.
Verschiedene Interessenträger merkten an, dass die Zeit, die das MIC/ERCC
benötigt, um die Hilfe der EU zu koordinieren und zu entsenden, im Laufe
der Jahre zurückgegangen war. Eine kleinere Gruppe von Teilnehmerstaaten
und anderen Interessenträgern übten etwas Kritik, die Folgendes betraf: i)
die Auswahl der nationalen Experten für den Einsatz im Katastrophenfall
(hier wurde die Meinung vertreten, dass das MIC/ERCC eine größere Rolle
bei der Expertenauswahl spielen sollte, um für eine bessere
Übereinstimmung zwischen den Qualifikationen der Experten und dem
tatsächlichen Bedarf vor Ort zu gewährleisten); ii) Mangel an praktischer
Erfahrung beim Personal des MIC/ERCC.
Die
Schulungen erreichten ihr Ziele, nämlich Verbesserung der
individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen der Experten sowie Schaffung
eines gemeinsamen Verständnisses für die Zusammenarbeit bei
Katastrophenschutzeinsätzen. Die Bewertung ergab, dass die Verbindung
zwischen den vor Ort benötigten Kompetenzen einerseits und die
Erkenntnisse aus den Einsätzen und Schulungen andererseits gestärkt werden
könnte, indem hier systematischer vorgegangen wird.
Auch
die Simulationsübungen erreichten im Großen und Ganzen ihre Ziele,
nämlich Förderung einer besseren Koordinierung und Erreichung schnellerer
Reaktionszeiten, und trugen damit zum allgemeinen Erfolg des Verfahrens
bei. Durch die Simulationsübungen wurden auch eine Reihe allgemeinerer
Ziele erreicht. Dazu zählten u. a. die Prüfung von Möglichkeiten für
eine Zusammenarbeit zwischen den Katastrophenschutzteams der UNDAC und der
EU sowie die Weiterentwicklung der operativen und strategischen
Zusammenarbeit zwischen der humanitären Hilfe und dem Katastrophenschutz
auf nationaler und EU-Ebene.
Der
Expertenaustausch wurde insofern als wirksames Instrument
angesehen, als die Ziele der Teilnehmer erfüllt wurden. Viele Experten
berichteten, dass sie unmittelbar anwendbare Spezialkenntnisse erworben
hatten. Allerdings ging für viele die Erwartung, im Anschluss an den
Austausch im Rahmen eines EU-Katastrophenschutzteams entsandt zu werden, nicht
in Erfüllung. Das Austauschprogramm wurde zwar insgesamt sowohl von den
Teilnehmern als auch von den aufnehmende Einrichtungen sehr gelobt, der
Feedback-Prozess, der von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung der
Wirksamkeit des Programms ist, wurde jedoch als verbesserungsfähig
angesehen.
Im
Zwischenbericht wurde empfohlen, das Konzept der Module weiterzuentwickeln,
u. a. durch spezifische Übungen und die Entwicklung von
Standardverfahren. Diese Empfehlungen wurden vollständig umgesetzt. Die
Zahl der in der CECIS-Datenbank eingetragenen Module und TAST stieg im
Zeitraum 2007-2013 auf insgesamt 150 (Ende 2013). Die registrierten Module
fielen in 16 Typ-Kategorien (von 17 vorab definierten Kategorien). Im
Hinblick auf die Steigerung der Wirksamkeit der registrierten Module
schlugen die Interessenträger vor, die Mindestanforderungen an und die
Leitlinien für die Module weiterzuentwickeln. Die meisten befragten
Teilnehmerstaaten waren der Ansicht, dass die Modulübungen insofern ihre
Ziele erreicht hatten, als sie dem Katastrophenschutzpersonal den Anstoß
gaben, Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zu ziehen und die
Arbeitsweise der Module zu verbessern. Allerdings wurde vorgeschlagen, die
Modelübungen häufiger - möglicherweise in verkleinerter und vereinfachter
Form - durchzuführen, um im Hinblick auf die vermittelten Fähigkeiten eine
nachhaltigere Wirkung zu erzielen.
Die
Ergebnisse der Projekte zur Katastrophenprävention und -vorbereitung
entsprachen den in den jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegten Zielen
und flossen in konkrete Maßnahmen ein, wie z. B. Unterstützung bei
der Entwicklung von Katastrophenpräventionsstrategien und Sensibilisierung
für spezifische Themen. Dennoch blieben die Wirkung und Nachhaltigkeit
dieser Projekte zu begrenzt: So wurden auf nationaler Ebene die Ergebnisse
nicht immer hinreichend umgesetzt, sie wurden auch nicht systematisch
bekanntgemacht und die Weitergabe der Ergebnisse an andere
Teilnehmerstaaten blieb hinter den Erwartungen zurück.
Die
verschiedenen Präventionsmaßnahmen, die entwickelt und umgesetzt
wurden, trugen zur Verwirklichung der in der Kommissionsmitteilung von 2009
und den Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Prävention formulierten
Ziele bei. Sie leisten insbesondere einen Beitrag zur Formulierung einer
stärker wissensbasierten Katastrophenpräventionspolitik, zur Schaffung
einer Verbindung zwischen Prävention und Abwehr sowie zur Berücksichtigung
von Aspekten der Katastrophenprävention im Rahmen der geltenden Finanz-
und Rechtsinstrumente der EU.
Von
den befragten Teilnehmerstaaten waren 77 % der Ansicht, dass die
Bereitstellung von Transportunterstützung auf der Grundlage von
Zuschüssen einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Reaktion auf
Notfälle geleistet hat. Einige Interessenträger vertraten die Auffassung,
dass das Transportmaklersystem gut an Situationen, die ein hohes Maß an
Flexibilität erfordern, angepasst ist und dass viel Spielraum für die
verbesserte Anwendung dieses System besteht. Schließlich legen die
Erfahrungen aus bestimmten Katastrophen den Schluss nahe, dass die
Begrenzung der Kofinanzierung durch die EU auf 50 % die Wirksamkeit
des Instruments wesentlich beeinträchtigt. Diese Erkenntnis spiegelt eine
entsprechende Empfehlung der Zwischenbewertung, die Möglichkeiten zur
Einführung verschiedener Kofinanzierungssätze zu prüfen, wider. Die
Kommission ist seitdem in dieser Frage vorangekommen und führte mit dem
Beschluss von 2013 neue, höhere Kofinanzierungssätze ein.
Die
Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich der Meeresverschmutzung hing
unmittelbar von der guten Zusammenarbeit mit der EMSA ab. Bei all den
Maßnahmen, an denen die EMSA beteiligt war, wurde diese Zusammenarbeit als
wirksam angesehen. Die Katastrophenpräventions- und -vorbereitungsprojekte
im Bereich der Meeresverschmutzung wurden ebenfalls als sehr wirksam
eingestuft - sie hätten Ergebnisse erzielt, die ohne die finanzielle
Unterstützung der Kommission (DGD ECHO) nicht möglich gewesen wären. Die
Bewertung der Simulationsübung im Bereich der Meeresverschmutzung ergab keine
eindeutigen Schlussfolgerungen, da Kommission und EMSA die Wirksamkeit
der Übung unterschiedlich einschätzten.
Die
meisten befragten Teilnehmerstaaten waren der Ansicht, dass das Pilotprojekt
und die vorbereitenden Maßnahmen zu einer wirksameren Katastrophenabwehr
beigetragen haben, indem sie die bereits vorhandenen Kapazitäten ergänzt
und es vermeiden haben, frühere Maßnahmen und Ergebnisse zu duplizieren.
So hat beispielsweise das Pilotprojekt im Vergleich zu den Lösungen der
einzelnen Teilnehmerstaaten entscheidende Unterstützung im seltenen, aber
kritischen Fall eines gleichzeitigen Ausbruchs mehrerer großer Waldbrände
geleistet. Die Wirksamkeit der vorbereitenden Maßnahmen wurde durch eine
unzureichende Verbreitung der Ergebnisse beeinträchtigt.
Insgesamt
deuten die gewonnenen Erkenntnisse darauf hin, dass die Ziele der
gemeinsamen Maßnahmen mit Drittstaaten (IPA und die Programme PPRD
Süd und Ost) erzielt wurden. Einige Interessenträger unterstrichen die
Notwendigkeit, den Schwerpunkt künftig stärker auf Präventionsmaßnahmen zu
legen - im Einklang mit der Weiterentwicklung des Verfahrens.
Die
Kommission ist der Ansicht, dass - ausgehend von den operativen Erfahrungen der
Kommission und dem weitreichenden Feedback aus der Durchführung bzw.
Unterstützung vieler erfolgreicher Maßnahmen der Katastrophenprävention und
-vorbereitung (z. B. Übungen) sowie der Katastrophenabwehr im Zeitraum 2007-2013
- das übergeordnete strategische Ziel des Verfahrens, nämlich die Erleichterung
und Intensivierung der Zusammenarbeit, im vollen Umfang erreicht wurde. Der
Erfolg dieser Maßnahmen ist in manchen Fällen sofort sichtbar. Dies gilt
z. B. für das Pilotprojekt, das die Teilnehmerstaaten dort bei der
Bekämpfung von Waldbränden unterstützte, wo sonst keine Abwehrkapazitäten
vorhanden waren. In anderen Fällen sind die Ergebnisse weniger greifbar,
z. B. dort, wo es um die Vorbereitung von Teams auf eine mögliche künftige
Zusammenarbeit in einem echten Notfall ging. Die Auffassung der Kommission wird
durch die Ergebnisse der externen Bewertung gestützt, die zu dem Schluss
gelangte, dass sämtliche im Rahmen des Verfahrens durchgeführten Maßnahmen ihre
spezifischen strategischen Ziele erreicht hatten - ein Beleg für die wirksame
Anwendung des Verfahrens insgesamt.
6. EFFIZIENZ
DER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES VERFAHRENS IM ZEITRAUM 2007-2013
In
der unabhängigen externen Bewertung werden insbesondere folgende Punkte
hervorgehoben: 1. Insgesamt
wurden im Zeitraum 2007-2013 im Rahmen jährlicher Arbeitsprogramme rund 20 Mio.
EUR bereitgestellt, um die verschiedenen Aufgaben des MIC/ERCC,
einschließlich Betrieb und Weiterentwicklung des MIC/ERCC, des CECIS und der
Frühwarnsysteme sowie Abwicklung der Einsätze, zu finanzieren. Die Bewertung
kam zu dem Schluss, dass das MIC/ERCC eine besondere Effizienz bei der
koordinierten Bereitstellung der Hilfe bewiesen und damit für eine effiziente
Ressourcennutzung gesorgt hat. Die Umstellung vom MIC auf das rund um die Uh
besetzte und erreichbare ERCC war ein weiterer wichtiger Faktor und führte
insbesondere bei der Planung und der schnellen Reaktion auf Notfälle zu
Effizienzgewinnen. Bereits bei der Zwischenbewertung wurde erkannt, dass es bei
den Frühwarnsystemen durchaus Raum für operative Verbesserungen gab. Seitdem
wurde sehr viel in die Frühwarnsysteme investiert. Die Mittelzuweisung für die
Frühwarnsysteme stieg von 0,7 Mio. EUR im Jahr 2009 auf 1,6 Mio. EUR
im Jahr 2013. Diese Mittel wurden eingesetzt, um Frühwarnsysteme zu entwickeln,
die in Beinahe-Echtzeit alle möglichen Gefahrensituationen abdecken. 2. Für die Schulungen
im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme 2007-2013 wurden rund 29 Mio. EUR
bereitgestellt. Zwischen 2009 und 2010 verdoppelte sich die Zahl der
angebotenen Schulungen von sechs auf zwölf. Zwischen 2010 und 2013 nahm die
Zahl der Teilnehmer stetig zu, während das Finanzierungsvolumen konstant blieb.
Die Teilnehmer bestätigten, dass die Teilnahme an diesen Schulungen die
Entstehung eines gemeinsamen Verständnisses des Verfahrens förderte. Dies
führte zu Effizienzgewinnen und zu einem besser koordinierten und damit
wirksameren Vorgehen im Katastrophenfall. 3. Für die Simulationsübungen
wurden im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme 2007-2013 mehr als 20 Mio. EUR
bereitgestellt. Je nach Umfang und Komplexität der Szenarien waren die Mittelzuweisungen
für die einzelnen Übungen sehr unterschiedlich. Aufgrund der besonderen
Merkmale der einzelnen Szenarien war es schwierig, einen Effizienzvergleich
zwischen den Simulationsübungen vorzunehmen. Die Prüfung von Dritten erstellter
Finanz- und Auditberichte im Rahmen der externen Bewertung ließ jedoch den
Schluss zu, dass die Mittelzuweisungen für die einzelnen Simulationsübungen im
Hinblick auf deren individuelle Ziele sowohl angemessen als auch
verhältnismäßig waren. 4. Für den Expertenaustausch
wurden im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme 2007-2013 insgesamt 1,75 Mio.
EUR bereitgestellt. Die Ergebnisse der externen Bewertung zeigen, dass einige
Teilnehmerstaaten die Kapazitäten des Austauschprogramms insgesamt für begrenzt
hielten. Sie wiesen dabei auf die langen Wartezeiten für die Teilnahme am
Austausch hin. Nach Meinung der teilnehmenden Experten war das Programm gut
verwaltet und das Auswahlverfahren im Hinblick auf die Ziele des Programms
angemessen. 5. Für die Modulübungen
wurden im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme 2007-2013 insgesamt mehr als 13
Mio. EUR bereitgestellt. Laut den Ergebnissen der externen Bewertung wurden die
Modulübungen zwar an sich sehr positiv bewertet, doch einige Interessenträger
zweifelten, ob es effizient war, so viele Module vorzubereiten, wo die Zahl
der in den letzten Jahren im Rahmen des Verfahrens eingesetzte Module doch
relativ klein gewesen war. Darüber hinaus wurde die Auffassung vertreten, dass
die Übungen nicht alle Modularten gleichmäßig abgedeckt, sondern sich auf nur
einige wenige konzentriert hatten. 6. Im
Zeitraum 2007-2013 wurde für Katastrophenpräventionsprojekte insgesamt
ca. 14 Mio. EUR und für Katastrophenvorbereitungsprojekte insgesamt ca. 10,5
Mio. EUR bereitgestellt. Die Mehrheit der befragten Teilnehmerstaaten hielt die
Mittelzuweisungen im Hinblick auf die Projektziele für angemessen und
verhältnismäßig. Gemessen an den konkreten Projektergebnissen waren die
Mittelzuweisungen für die abgeschlossen Projekte verhältnismäßig. 7. Unter
den Teilnehmerstaaten herrschte Konsens darüber, dass die Prävention ein
zweckdienliches und kostengünstiges Mittel zur Verringerung der menschlichen
und wirtschaftlichen Kosten von Katastrophen darstellt. Allerdings wurde darauf
hingewiesen, dass noch unklar war, ob die Präventionsmaßnahmen in vollem Umfang
zur Stärkung der Katastrophenbewältigungskapazitäten auf EU-Ebene beigetragen
hatten und in welchem Verhältnis sie zu den sonstigen Maßnahmen im Rahmen des
Verfahrens standen. 8. Für die Transporthilfe
wurden im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme 2007-2013 insgesamt 62,9
Mio. EUR bereitgestellt. Über diesen Zeitraum lag der Netto-Beitrag der
Kommission zur Transporthilfe bei 11 Mio. EUR. Zwei wesentliche Feststellungen
ergaben sich aus der externen Bewertung: Die in der Grundverordnung
vorgeschriebene Phase der Zusammenlegung von Transportmitteln stellt zwar die
Effizienz der kombinierten Transportoperationen sicher, doch wurden angesichts
der begrenzten tatsächlichen Ergebnisse der Zusammenlegung Zweifel an der Notwendigkeit
der Zusammenlegungsphase geäußert; die Transportmaklerregelung war zwar auf
Kostenwirksamkeit ausgerichtet, wurde jedoch kaum in Anspruch genommen. 9. Die
jährlichen Arbeitsprogramme 2007-2013 sahen keine getrennten Mittelzuweisungen
für Maßnahmen im Bereich der Meeresverschmutzung vor. Da die unfallbedingte
Meeresverschmutzung als Querschnittsthema in die verschiedenen Maßnahmen im
Rahmen des Verfahrens einbezogen wurde, war sie auch in die verschiedenen
Haushaltslinien integriert und wurde in Verbindung mit ihnen bewertet. 10. Im Zeitraum 2008-2010
stellte die EU-Haushaltsbehörde insgesamt 22,5 Mio. EUR für das Pilotprojekt
und die vorbereitenden Maßnahmen bereit. Bei der externen Bewertung
wurde festgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die
Durchführung der geplanten Maßnahmen ausreichend waren und dass sie zur
Erzielung konkreter Ergebnisse, einschließlich erhöhter Reaktionsfähigkeit
sowie Konzeption von Übungen/Modulen, Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen,
eingesetzt wurden. 11. Die gemeinsamen Maßnahmen
mit Drittländern wurden mithilfe verschiedener Finanzierungsinstrumente
finanziert. Das IPA-Programm „Zusammenarbeit im Bereich Katastrophenschutz I“
wurden aus Mitteln des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für den
Zeitraum 2010-2012 finanziert. Das Programm PPRD Süd lief von 2009 bis 2012
und war mit 5 Mio. EUR ausgestattet. Das Programm PPRD Ost deckte den Zeitraum 2010-2014
ab und verfügte über einen Budget von 6 Mio. EUR. Darüber hinaus wurde 2012 das
Katastrophenrisikomanagement-Projekt EU-China eingeleitet. Dafür wurden aus
Mitteln des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 6 Mio. EUR
bereitgestellt. Im Rahmen der externen Bewertung wurde festgestellt, dass die
große Vielfalt der gemeinsamen Maßnahmen mit Drittländern und die Verwendung
verschiedener Finanzierungsinstrumente die Effizienz dieser Maßnahmen
beeinträchtigten - es fehlte nämlich ein übergreifender Rahmen. Die
Kommission ist mit den allgemeinen Erkenntnissen der externen Bewertung
einverstanden, wonach die Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens auf
Kostenwirksamkeit ausgerichtet waren (bei den Schulungen z. B. blieben die
Ausgaben über den Zeitraum 2010-2013 trotz steigender Teilnehmerzahl konstant)
und im Großen und Ganzen effizient durchgeführt wurden. Über die externe
Prüfung der quantitativen und qualitativen Daten hinaus ergibt sich aus der
operativen Erfahrung der Kommission mit dem Verfahren jedoch ein nuancierteres
Bild. Beispielsweise waren die verstärkten Investitionen in die Frühwarnsysteme
gegenüber den Mittelzuweisungen für andere Maßnahme im Rahmen des Mechanismus
zwar vom Umfang her relativ klein, doch sie brachten einen erheblichen
operativen Nutzen für die Anwendung des Verfahrens insgesamt. Es ist ebenfalls
zwar richtig, dass durch die Investitionen in die Schulung eine große Zahl von
Experten ausgebildet werden konnte, von denen viele dann nicht im Rahmen des
Verfahren entsandt wurden, doch dabei wird der große Nutzen dieser Experten
auf nationaler Ebene, wo sie ihr wichtiges Fachwissen weitergeben können,
unterschätzt.
7. EU-MEHRWERT
DER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES VERFAHRENS IM ZEITRAUM 2007-2013
In
der unabhängigen externen Bewertung werden insbesondere folgende Punkte
hervorgehoben:
Der
Mehrwert des MIC/ERCC ist vielfältiger Art. Für die Teilnehmerstaaten
besitzt das MIC/ERCC als zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Shop“) für die
Reaktion auf Katastrophen einen deutlichen Mehrwert gegenüber einem
bilateralen Vorgehen. Alle beteiligten Akteure betrachteten das CECIS als
nützliche zentrale Plattform für den Informationsaustausch. Damit hatte
auch dieses System einen klaren EU-Mehrwert. Drittstaaten und
internationalen Partnern diente das MIC/ERCC als zentrale Plattform für
Hilfeersuchen. Dadurch wurde die Zusammenarbeit erleichtert. Die
Frühwarnsysteme gewährten den Teilnehmerstaatenstaaten Zugang zu
modernsten Warnsystemen, die das gesamte Spektrum möglicher
Gefahrensituationen abdeckten, und boten ihnen eine bessere
innovationsorientierte Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis.
Auch
die Schulungen besaßen einen hohen EU-Mehrwert: Sie dienten nicht
nur zur Vermittlung von Kompetenzen und von Wissen über das Verfahren,
sondern trugen auch zur Stärkung des Expertennetzwerks im Bereich des
Katastrophenschutzes bei. Die externe Bewertung kam zu dem Schluss, dass
die Netzwerkbildung die Zusammenarbeit und damit die Durchführung der
einzelnen Maßnahmen erleichterte.
Die
Interviews ergaben, dass mindestens fünf der sechs Simulationsübungen
ohne Kofinanzierung durch die EU nicht stattgefunden hätten. Der
Erfahrungsaustausch und die Weitergabe bewährter Methoden zählten zu den
wichtigsten Ergebnissen und erzeugten einen deutlichen EU-Mehrwert.
Darüber hinaus ermöglichten die Übungen die Schaffung wirklichkeitsnaher
Notfallszenarien und wurden von den Beteiligten als Ergänzung zu den
Schulungen betrachtet.
Der
Erfahrungsaustausch und die Weitergabe bewährter Methoden zählten
ebenfalls zu den wichtigsten Ergebnissen des Expertenaustausches.
Das Austauschprogramm führte zu engen Verbindungen auf nationaler und auf
europäischer Ebene. Dies hat die Zusammenarbeit wesentlich erleichtert. Es
herrschte die Auffassung, dass ohne die finanzielle Unterstützung der EU
ein solcher Austausch wahrscheinlich nicht stattgefunden hätte.
Bei
den Modulen und Modalübungen liegt der EU-Mehrwert auf der Hand, da
sie zur unmittelbaren Unterstützung der nationalen Reaktionen auf
Katastrophen in den betroffenen Ländern dienten. Durch die Erprobung von
Kompetenzen und Verfahren im Rahmen der Modulübungen entstand ein
gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Koordinierung der Hilfe.
Durch
die Projekte zur Katastrophenprävention und -vorbereitung wurden
Ergebnisse erzielt, die nicht durch Maßnahmen der einzelnen
Teilnehmerstaaten hätten erreicht werden können. An den meisten Projekten beteiligten
sich mehrere Partner aus verschiedenen Teilnehmerstaaten. Dadurch wurde
der Wissensaustausch verbessert und das Vertrauen zwischen den
Teilnehmerstaaten gestärkt.
Die
Maßnahmen im Bereich der Katastrophenprävention besaßen einen
nachweislichen EU-Mehrwerts: Vor der Entwicklung einer Präventionspolitik
auf EU-Ebene verfügten nicht alle Teilnehmerstaaten über ein ausgereiftes
Konzept für die Katastrophenprävention. Die Maßnahmen auf EU-Ebene dienten
diesen Teilnehmerstaaten als Anreiz dafür, zusätzliche Anstrengungen zur
Entwicklung eines solchen Konzepts zu unternehmen. Zudem profitierten die
Teilnehmerstaaten vom Austausch bewährter Verfahren und von den
Ergebnissen der Expertentreffen auf EU-Ebene.
Die
im Rahmen des Verfahrens angebotene Transporthilfe erzeugte einen
EU-Mehrwert, indem sie unmittelbar die Entsendung von Katastrophenhilfe in
die betroffenen Länder unterstützte. Konkrete Beispiele dafür sind die
Kosteneinsparungen auf nationaler und EU-Ebene, die durch die
Zusammenlegung von Transportmitteln - sollte dies angesichts der Lage vor
Ort geboten erscheinen - und die damit verbundene Flexibilität erreicht
wurden.
Auch
hinsichtlich der Bekämpfung der Meeresverschmutzung bot das
Verfahren einen EU-Mehrwert, und zwar in erster Linie dadurch, dass es die
Annäherung der beiden Bereiche Meeresverschmutzung und Katastrophenschutz
förderte und erforderlichenfalls die Zusammenarbeit unterstützte. Vor
allem die Vorsorgeprojekte im Bereich der Meeresverschmutzung galten als
Initiativen mit hohem Mehrwert.
Das
Pilotprojekt und die vorbereitenden Maßnahmen trugen zur
Entwicklung/Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten bei, die sonst
möglichicherweise nicht von den einzelnen Teilnehmerstaaten entwickelt
bzw. bereitgestellt worden wären. Darüber hinaus wurde dadurch die
Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten gestärkt. In einigen Fällen
führten die Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahmen zu einer umfassenden
Bewertung des Bedarfs an Kapazitäten und zur Verwendung von
Standardverfahren.
Alle
beteiligten Akteure bestätigten den EU-Mehrwert der gemeinsamen Maßnahmen
mit Drittländern. Wichtigstes Ergebnis dieser Maßnahmen war nach
allgemeiner Einschätzung die Verringerung der Auswirkungen von
Katastrophen durch Stärkung der Katastrophenschutzkapazitäten. Die
Teilnahme daran wirkte sich nach Auffassung der Beteiligten auch positiv
auf die nationale Politik aus. Die meisten befragten Akteure aus
Drittländern hatten aus erster Hand Erfahrungen mit der Aktivierung des
Katastrophenschutzverfahrens sammeln können und erkannten dessen Mehrwert
in Drittländern an.
Ausgehend
von der Ergebnissen der externen Bewertung, von den Lehren aus den Erfahrungen
mit einer Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens in Europa und über
seine Grenzen hinaus sowie von den Rückmeldungen der Länder, die um Hilfe im
Rahmen des Verfahrens ersucht haben, gelangt die Kommission zu dem Schluss,
dass das Verfahren auf mehreren Ebenen - u. a. durch Stärkung der
Zusammenarbeit der Teilnehmerländer, durch Betonung der Notwendigkeit angemessener
Präventionsmaßnahmen, durch Erleichterung der Entsendung von Teams und Hilfe
sowie durch Anbieten eines u. a. aus Katastrophenexperten, Modulen und
TAST bestehenden „Gesamtpakets“ nachweislich einen EU-Mehrwert erzeugt hat.
Insgesamt stellt das Verfahren eine erfolgreiche EU-Regelung dar, die sich
einer wachsenden Nachfrage seitens der Mitgliedstaaten und anderer
Interessenträger gegenübersieht.
8. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der externen Bewertung und der eigenen operativen
Erfahrungen und Erkenntnisse gelangt die Kommission auf der Grundlage einer
eigenen Bewertung der verfügbaren qualitativen und quantitativen Daten zu der
allgemeinen Schlussfolgerung, dass die zwischen 2007-2013 im Rahmen des
Verfahrens finanzierten Maßnahmen in sehr zufriedenstellender Weise
durchgeführt wurden und ihre Ziele erreicht haben. Die allgemeine Bewertung der
Anwendung des Verfahrens zeitigte im Großen und Ganzen sehr gute Ergebnisse und
verdeutlichte die Zweckdienlichkeit, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz sowie den
EU-Mehrwert des Verfahren insgesamt und der einzelnen Maßnahmen. Die Maßnahmen
im Rahmen des Verfahrens waren in vielerlei Hinsicht erfolgreich, nicht zuletzt
im Hinblick auf die Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die
Stärkung der Kapazitäten der Teilnehmerstaat im Bereich der
Katastrophenvorsorge und -abwehr, die Sicherstellung einer effizienten,
schnellen und wirksamen Reaktion auf Notfälle und die Bereitstellung von
Transportressourcen zur Gewährleistung einer schnellen Reaktion. Die
Kommission weist auf die erheblichen Fortschritte bei der Weiterentwicklung des
Verfahrens in den Jahren 2007 und 2013 hin. Dazu zählen u. a. die
Umstellung vom MIC auf das ERCC, die verstärkte Fokussierung auf die Prävention
sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern. Viele der Ideen,
die zu Beginn des Bewertungszeitraums erst aufkeimten, sind inzwischen zu
konkreten Maßnahmen herangereift, die den Teilnehmerstaaten einen bedeutenden
Nutzen bringen. Dies gilt z. B. für die Transporthilfe und das
Modulkonzept. Darüber hinaus hebt die Kommission die erheblichen Fortschritte
bei der Umsetzung der Empfehlungen der Zwischenbewertung hervor - sämtliche
Empfehlungen wurden bis Ende des Bewertungszeitraums umgesetzt oder in Angriff
genommen, einschließlich der durch den Beschluss von 2013 bedingten Änderungen.
In
Anbetracht der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss,
dass die europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich des
Katastrophenschutzes seit 2007 erheblich vorangekommen ist und eine solide
Grundlage für die Fortsetzung dieser positiven Entwicklungen geschaffen wurde.
Die externe Evaluierung bietet eine Reihe positiver Beispiele, die zeigen,
inwieweit sich das Verfahren und die Koordinierung der EU-Katastrophenabwehr
weiterentwickelt haben und wie sie besser auf die Erreichung der angestrebten
Ziele ausgerichtet wurden. Die Finanzierung der Maßnahmen über das CPFI hat
einen eheblichen EU-Mehrwert erzeugt. Trotz
des positiven Befunds in Bezug auf die Anwendung des Verfahrens und die
Durchführung der Maßnahmen wurde im Rahmen der externen Bewertung auch darauf
hingewiesen, dass Raum für weitere Verbesserungen besteht. Zu den wichtigsten
Empfehlungen zählten die Schaffung eines kohärenteren Rahmens für
Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Verfahren, einschließlich Übungen,
Schulungen, Expertenaustausch und verbesserter Planung, die Straffung der
Verfahren im Bereich der Katastrophenabwehr sowie die Erhöhung der
EU-Kofinanzierungssätze bei der Transporthilfe. Auch die Kommission ist der
Auffassung, dass in einer Reihe von Bereichen noch Spielraum für die
Verbesserung und Weiterentwicklung des Verfahrens besteht, und sie begrüßt die
Empfehlungen der externen Bewertung. Die
Beschluss von 2013 bildet die Rechtsgrundlage für weitere wesentliche
Fortschritte bei der Katastrophenvorsorge und -abwehr und geht auch auf viele
der bei der externen Bewertung aufgeworfenen Fragen (im Beschluss von 2013 wird
z. B. die Schaffung eines strategischen Rahmens für die Simulationsübung
gefordert) ein. Deshalb wird sich die Europäische Kommission darum bemühen, bei
der bereits angelaufenen Umsetzung des Beschlusses von 2013 den Großteil dieser
Empfehlungen zu berücksichtigen. Die operativen Empfehlungen werden im Rahmen
der laufenden Arbeiten zur Verbesserung der Verfahren (z. B.
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen) oder der Durchführung der
Programme berücksichtigt werden. Die
Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, die Ergebnisse dieser
Bewertung zur Kenntnis zu nehmen. [1] Beschluss 2001/792/EG,
Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur
Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (link) [2] Beschluss 2007/779/EG, Euratom des Rates vom 8. November 2007 über
ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) (link) [3] Beschluss 2007/162/EG,
Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments
für den Katastrophenschutz (CPFI) (link) [4] Beschluss Nr. 1313/2013/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union (link) [5] KOM(2011) 696 endg. (link) [6] SEK(2011) 1311 endg.
(link) [7] Pilotprojekte und
vorbereitende Maßnahmen gemäß Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a und b der
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (Haushaltsordnung); EU-Haushalt 2008 -
Haushaltslinien 07 04 04 und 07 04 05; Kommissionsbeschluss
K(2008) 1740; EU-Haushalt 2009 - Haushaltslinie 07 04 05;
Kommissionsbeschluss K(2009) 3356; EU-Haushalt 2010 - Haushaltslinie 07 04 05;
Kommissionsbeschluss K(2010) 1206. [8] Zu den von der
Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) entwickelten Frühwarnsystemen zählen das
Globale System für Katastrophenalarm und -koordinierung (GDASS), das
Europäische Waldbrandinformationssystem (EFFIS) und das Europäische
Hochwasserwarnsystem (EFAS). [9] Zudem stellt das
MIC/ERC stellt auch die operative Koordinierung des 2012 eingerichteten
Katastrophenmanagementdienstes Copernicus sicher. Dies schließt auch dessen
Kartierungskomponente und die Interaktion mit den zugelassenen Nutzern ein. [10] Offizielle
MIC/ERC-Statistik; siehe Bericht über die externe Bewertung, S. 32-34, 53-56, 69-71,
77-78, 114-116