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Document 52015BP0930(07)
Resolution of the European Parliament of 29 April 2015 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2013, Section V — Court of Auditors
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
ABl. L 255 vom 30.9.2015, p. 123–126
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.9.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 255/123 |
ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 29. April 2015
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan V — Rechnungshof, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0113/2015), |
1.
weist darauf hin, dass der Jahresabschluss des Rechnungshofs von einem externen Prüfer — PricewaterhouseCoopers SARL — geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaft gelten, wie sie der Rechnungshof bei seinen Geprüften anwendet; nimmt die Einschätzung des Prüfers zu Kenntnis, dass „der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Rechnungshofs vermittelt“;
2.
hebt hervor, dass sich die endgültigen Mittel des Rechnungshofs im Jahr 2013 auf insgesamt 142 761 000 EUR (2012: 142 477 000 EUR) beliefen und dass die Mittelverwendungsrate bei diesen Haushaltsmitteln insgesamt 92 % betrug; bedauert den Rückgang der Mittelverwendungsrate im Jahr 2013 gegenüber 2012 (96 %);
3.
unterstreicht jedoch, dass es sich bei dem Haushalt des Rechnungshofs um einen reinen Verwaltungshaushalt handelt und ein großer Betrag für Ausgaben für die Mitglieder und das Personal aufgewandt wird; nimmt die vom Rechnungshof in seinem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Jahres 2013 genannte Begründung für den Rückgang der Mittelverwendungsrate zur Kenntnis;
4.
nimmt die neue Strategie des Rechnungshofs für den Zeitraum von 2013 bis 2017 zur Kenntnis, seine Rolle als externer Rechnungsprüfer der Union maximal auszufüllen; befürwortet den für 2013 erstellten Plan und seine Absicht, die Quantität und die Qualität der Wirtschaftlichkeitsprüfungsberichte durch eine Steigerung der Effizienz und der dafür vorgesehenen Ressourcen zu erhöhen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Zahl dieser Berichte seit 2008 um 60 % gestiegen ist, und beharrt darauf, dass die Qualität nicht unter der Quantität leiden darf;
5.
erinnert den Rechnungshof daran, dass das Parlament, der Rat und die Kommission in Ziffer 54 des Gemeinsamen Konzepts für die dezentralen Agenturen von 2012 vereinbart haben, dass für „alle Aspekte dieser ausgelagerten externen Prüfung (…) weiterhin in vollem Umfang der ERH verantwortlich [ist], der für alle Verwaltungs- und Auftragsvergabeverfahren Sorge trägt und diese sowie alle anderen mit den ausgelagerten externen Prüfungen verbundenen Kosten aus seinem eigenen Haushalt finanziert“; erwartet, dass der Rechnungshof sich an dieses Gemeinsame Konzept hält und externe Rechnungsprüfer beauftragt und bezahlt;
6.
fordert den Rechnungshof auf, eine Prüfung der Folgen der Zusammenfassung der Kanzleien des Gerichtshofs zu einer Kanzlei durchzuführen, wodurch eine bessere Koordinierung der Verfahrenshandlungen zwischen den Gerichten erzielt werden soll;
7.
begrüßt das interne Reformprogramm des Rechnungshofs, das in seine Strategie für 2013-2017 aufgenommen wurde und sich auf den Peer Report 2014, den Bericht des Parlaments über die Zukunft des Rechnungshofs und die eigene interne Analyse des Rechnungshofs stützt; fordert den Rechnungshof auf, das Parlament regelmäßig über die Entwicklung und Umsetzung der Reform zu unterrichten;
8.
ist der Überzeugung, dass es bei dem Arbeitsprogramm des Rechnungshofs eines gewissen Maßes an Flexibilität bedarf, damit er sich rasch an wichtige unerwartete Sachverhalte anpassen kann, die möglicherweise eine besondere Prüfung oder Beachtung erfordern, und nicht mehr relevante Inhalte des Programms nicht weiter berücksichtigt werden müssen; erachtet es außerdem für wichtig, dass beim Rechnungshof ein gewisses Maß an Vielfalt und Ausgewogenheit erreicht wird und man sich nicht allzu sehr und allzu häufig auf bestimmte Handlungsfelder konzentriert; lenkt die Aufmerksamkeit des Rechnungshofs auf die politischen Prioritäten der Gesetzgeber und auf die Fragen, die für die Unionsbürger von besonderem Interesse sind, wie sie vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments mitgeteilt werden;
9.
unterstützt den Rechnungshof bei seinen Bemühungen, mehr Ressourcen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Verfügung zu stellen; erinnert daran, dass der Rechnungshof dafür sorgen sollte, dass die mit den jeweiligen Rechnungsprüfungen betrauten Prüfer über das notwendige Fachwissen und die entsprechenden methodischen Fähigkeiten verfügen;
10.
erinnert den Rechnungshof daran, dass die Zeitpläne verbessert werden müssen, was insbesondere für die Sonderberichte des Rechnungshofs gilt, ohne dass die Qualität dieser Berichte darunter leidet; bedauert, dass die Prüfungsergebnisse nach wie vor von dem langfristigen Ziel der Rechtzeitigkeit weit entfernt sind; empfiehlt dem Rechnungshof, sich die Verkürzung der Dauer einer jeden Phase des Wirtschaftlichkeitsprüfungsplans zum Ziel zu setzen;
11.
stellt fest, dass die Methode des Rechnungshofs konsequent sein und auf alle Verwaltungsbereiche angewendet werden muss; ist sich bewusst, dass eine weitere Angleichung zu Diskrepanzen in der vom Rechnungshof verwendeten Definition einer illegalen Transaktion in direkter und geteilter Mittelverwaltung führen könnte;
12.
stellt fest, dass für die Erstellung eines Sonderberichts nach wie vor im Durchschnitt 20 Monate benötigt werden, wie es auch 2012 der Fall war; bedauert, dass der Rechnungshof das strategische Ziel einer durchschnittlichen Zeit von 18 Monaten für die Erstellung von Sonderberichten nicht erreicht hat; fordert den Rechnungshof auf, jedem Sonderbericht seine Historie mit den jeweiligen Etappen seiner Erstellung beizufügen;
13.
ist der Ansicht, dass die Empfehlungen der Sonderberichte klarer sein sollten und sie die positiven und negativen Verhaltensweisen der betreffenden Länder schlüssig darlegen sollten;
14.
stellt fest, dass bei den jüngsten Änderungen der Geschäftsordnung des Parlaments, mit denen eine größere Beteiligung der Parlamentsausschüsse in bestimmten Bereichen in Bezug auf die Sonderberichte erreicht werden sollte, die Erwartungen nicht erfüllt wurden; verpflichtet sich, zu prüfen, wie die Verfahren des Parlaments in Bezug auf die Sonderberichte des Hofes verbessert werden könnten;
15.
unterstützt die fortgesetzte personelle Aufstockung im Bereich Audit im Jahr 2013; nimmt zur Kenntnis, dass es gelungen ist, neue Mitarbeiter im Bereich Audit einzustellen und die Zahl vakanter Stellen Ende 2013 im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren;
16.
stellt fest, dass der Rechnungshof nach eigener Aussage bei der Besetzung von Führungspositionen keine geografischen Kriterien berücksichtigt; fordert den Rechnungshof diesbezüglich auf, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit das gegenwärtig im Rechnungshof herrschende Ungleichgewicht in Zukunft behoben wird, insbesondere, was die Führungspositionen anbelangt;
17.
bedauert, dass der im Jahr 2012 vom Rechnungshof aufgestellte Chancengleichheitsplan, mit dem ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht werden sollte, insbesondere bei Führungspositionen nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt hat; stellt fest, dass von den 70 Leitungs- sowie Abteilungs- und Referatsleiterposten nur 21 auf Frauen entfallen, wobei die Mehrzahl dieser Posten überdies zu den Direktionen der Übersetzung und Verwaltung gehören; weist mit Genugtuung auf die steigende Zahl von Rechnungsprüferinnen hin, was sich ohne Zweifel auf die Zahl der Frauen in Führungspositionen in diesem Bereich auswirken wird; nimmt die Zusage des Rechnungshofs zur Kenntnis, den Chancengleichheitsplan zügig zu überprüfen, damit wirksame Lösungen gefunden werden, wie man die in diesem Bereich gesteckten Ziele so rasch wie möglich erreichen kann;
18.
fordert den Rechnungshof auf, in den jährlichen Tätigkeitsbericht eine nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Stellung aufgeschlüsselte Übersicht über Bedienstete in Führungspositionen aufzunehmen;
19.
stellt mit Genugtuung die fristgerechte Fertigstellung des K3-Gebäudes unter Einhaltung der zugewiesenen Mittel fest;
20.
fordert, dass dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs eine Anlage zu seiner Gebäudepolitik beigefügt wird, insbesondere weil es wichtig ist, derartige Kosten ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;
21.
nimmt die erheblichen Unterschiede bei den Übersetzungskosten des Rechnungshofs pro jeweilige Sprache (mit Unterschieden von bis zu mehr als 100 EUR pro Seite je nach Sprache) zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass derart große Unterschiede bei den Kosten (einschließlich der indirekten Kosten) analysiert und korrigiert werden sollten;
22.
nimmt mit Besorgnis die enormen Unterschiede zur Kenntnis, die bezüglich der Übersetzungskosten zwischen den verschiedenen EU-Organen bestehen; fordert daher die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Übersetzung“ auf, die Ursachen für diese Unterschiede zu ermitteln, Lösungen für eine Beendigung dieses Ungleichgewichts vorzuschlagen und eine Harmonisierung der Übersetzungskosten unter größtmöglicher Wahrung der Qualität und der sprachlichen Vielfalt zu erreichen; stellt fest, dass die Arbeitsgruppe zu diesem Zweck die Zusammenarbeit zwischen den Organen ankurbeln wird, damit bewährte Verfahren und Ergebnisse gemeinsam genutzt werden können und festgestellt werden kann, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit und die Vereinbarungen zwischen den Organen ausgebaut werden können; stellt fest, dass es auch Ziel der Arbeitsgruppe sein wird, eine für alle Organe einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten zu entwickeln, um die Analyse und den Vergleich der Kosten zu erleichtern; stellt fest, dass die Arbeitsgruppe diese Ergebnisse vor Ende des Jahres 2015 vorlegen wird; fordert alle Organe der Union auf, sich aktiv an den Arbeiten der interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu beteiligen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Achtung der Mehrsprachigkeit in den EU-Organen von grundlegender Bedeutung ist, um allen Bürgern der Union Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu garantieren;
23.
ist der Ansicht, dass in Zeiten der Krise und allgemeiner Haushaltskürzungen die Kosten der „Away Days“ des Personals der EU-Organe verringert werden müssen und diese Veranstaltungen so weit wie möglich am Sitz der Organe selbst durchgeführt werden sollten, da der damit verbundene Mehrwert keine so hohen Kosten rechtfertigt;
24.
erkennt an, dass der Rechnungshof Fortschritte bei der Definition und Klarstellung der Zuständigkeiten der Kammer für Koordinierung, Evaluierung, Sicherung und Entwicklung erzielt hat; fordert den Rechnungshof auf, diese Bemühungen fortzusetzen, und ersucht darum, über die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kammer unterrichtet zu werden;
25.
stellt fest, dass der Rechnungshof 2013 über 14 mutmaßliche Betrugsfälle, die im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit festgestellt wurden, und zehn weitere Fälle berichtet hat, die Gegenstand von Mitteilungen an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) waren; stellt fest, dass OLAF beschlossen hat, in sieben der 14 Fälle Untersuchungen einzuleiten, sowie in den übrigen Fällen die Informationen an eine andere Behörde mit der Bitte um Weiterbehandlung weitergeleitet hat;
26.
fordert den Rechnungshof auf, immer dann, wenn das Organ oder einer seiner Bediensteten Gegenstand einer abgeschlossenen Untersuchung des OLAF war, die Ergebnisse und die Konsequenzen dieser Untersuchungen im Einklang mit den bestehenden Vorschriften über Vertraulichkeit und Datenschutz in seine jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen;
27.
begrüßt die Folgeüberprüfung von 2013 des internen Prüfers und die Fortschritte, die bei der Ermittlung der finanziellen und operativen Risiken und der entsprechenden Schwerpunktsetzung sowie beim Entwurf angemessener Kontrollen zur Risikominderung erzielt wurden;
28.
stellt fest, dass bei der Informationssicherheitspolitik eine koordinierte und harmonisierte Strategie der hausinternen Sicherheit verfolgt werden muss; weist darauf hin, dass die Effizienz des Managements und die internen Kontrollen in den Hauptbereichen der Führung des Rechnungshofs verbessert werden können;
29.
nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof als interne Anwendung ein neues System zur Auditunterstützung (ASSYST) eingeführt hat; bittet darum, über die für diese Anwendung festgelegten Leistungsziele unterrichtet zu werden;
30.
nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof zugesichert hat, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Dienstreisemittel unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verwendet werden;
31.
nimmt des Weiteren die Einführung neuer Softwareanwendungen zur Verbesserung der Verwaltung der Sprachkurse zur Kenntnis; erwartet, dass mithilfe dieser Instrumente die Sprachkursverwaltung weiter verbessert werden kann;
32.
hat Verständnis für das Interesse des Rechnungshofs, seine Medienpräsenz einschätzen zu können; ist jedoch der Ansicht, dass die Klarheit seiner Botschaften verbesserungsbedürftig ist; regt daher an, dass die redaktionelle Qualität aller Texte des Rechnungshofs Gegenstand eines zentralisierten Prozesses wird;
33.
würdigt die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und begrüßt regelmäßige Rückmeldungen auf der Grundlage der Forderungen des Parlaments; fordert den Rechnungshof auf, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht einen eigenen Abschnitt über die Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments im Rahmen der Entlastung des Europäischen Gerichtshofs für das vorhergehende Haushaltsjahr aufzunehmen, wie es die meisten anderen Institutionen praktizieren; fordert den Rechnungshof und die Entlastungsbehörden gleichwohl auf, ihre Zusammenarbeit weiter zu verbessern, damit ihre Tätigkeit effizienter und wirksamer wird;
34.
ist der Auffassung, dass die Berichte und insbesondere die Sonderberichte des Rechnungshofs einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Ausgaben in Bezug auf EU-Mittel leisten; ist der Ansicht, dass der Mehrwert der Berichte des Rechnungshofs mittels einer Reihe ergänzender Korrekturmaßnahmen vonseiten der EU sowie eines Zeitplans zu ihrer Umsetzung noch erhöht werden könnte, damit die in den Programmen und Fonds bzw. der Politik der EU festgelegten Zielvorgaben erfüllt werden; vertritt daher die Auffassung, dass dieser verstärkte Fokus auf den Ergebnissen und insbesondere auf den langfristigen Ergebnissen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu einer Verbesserung der vom Rechnungshof durchzuführenden erforderlichen Folgemaßnahmen führen würde, mit denen die Wirksamkeit der ausgesprochenen Empfehlungen überwacht wird;
35.
fordert den Rechnungshof auf, im Rahmen der Vorgaben der Haushaltsordnung die Möglichkeit einer früheren Veröffentlichung seines Jahresberichts zu prüfen.