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Document 52015BP0376

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Oktober 2015 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (11706/2015 — C8-0274/2015 — 2015/2132(BUD))

    ABl. C 355 vom 20.10.2017, p. 146–162 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.10.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 355/146


    P8_TA(2015)0376

    Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 — alle Einzelpläne

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Oktober 2015 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (11706/2015 — C8-0274/2015 — 2015/2132(BUD))

    (2017/C 355/22)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

    gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (3) (MFR-Verordnung),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (4) (IIV),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans, Einzelplan III — Kommission (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2015 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 (6),

    unter Hinweis auf den von der Kommission am 24. Juni 2015 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2015)0300),

    unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der vom Rat am 4. September 2015 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 17. September 2015 zugeleitet wurde (11706/2015 — C8-0274/2015),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016 (7),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. September 2015 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat mit dem Titel „Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda“ (COM(2015)0490),

    unter Hinweis auf die Berichtigungsschreiben Nr. 1/2016 (COM(2015)0317) und 2/2016 (COM(2015)0513) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016,

    gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A8-0298/2015),

    Einzelplan III

    Allgemeiner Überblick

    1.

    betont, dass die politischen Prioritäten, die in den zuvor genannten Entschließungen vom 11. März 2015 zu den allgemeinen Leitlinien und vom 8. Juli 2015 zum Mandat für den Trilog mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurden, in der Lesung des Haushaltsplans 2016 im Parlament voll und ganz zum Ausdruck kommen; weist darauf hin, dass diese Prioritäten wie folgt lauten: Solidarität nach innen und außen, vor allem eine effektive Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Schaffung menschenwürdiger und anspruchsvoller Arbeitsplätze sowie Entwicklung von Unternehmen und unternehmerischer Initiative in der gesamten EU;

    2.

    hebt hervor, dass die Union derzeit mit mehreren schwerwiegenden Notsituationen konfrontiert ist, insbesondere der beispiellosen Migrations- und Flüchtlingskrise; vertritt die Überzeugung, dass im Haushaltsplan der Union die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die politischen Herausforderungen gemeistert werden können und die Union handlungsfähig bleibt und wirksam auf diese Krisen reagieren kann, die von äußerster Dringlichkeit sind und Priorität genießen; ist sich bewusst, dass sich die Migrations- und Flüchtlingskrise nicht allein mit finanziellen Ressourcen lösen lässt und dass sowohl der internen als auch der externen Dimension der Krise mit einer umfassenden Strategie begegnet werden muss; vertritt die Ansicht, dass außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Maßnahmen erfordern und es eines starken politischen Willens bedarf, um neue Mittel hierfür bereitzustellen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Solidarität ein wesentlicher Grundsatz des EU-Haushalts ist; hält es für bedenklich, dass sich die Mitgliedstaaten in der Flüchtlingskrise in unterschiedlichem Maße solidarisch zeigen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, wie die Mitgliedstaaten mithilfe des EU-Haushaltsplans dazu bewogen werden können, in ausgewogenerer Weise Solidarität walten zu lassen;

    3.

    stellt fest, dass das Parlament im Haushaltsplan 2016 von Anfang an einen besonderen Schwerpunkt auf Migration und Flüchtlinge gelegt hat; weist auf seine früheren Stellungnahmen hin, denen zufolge es zur Bewältigung der Migrationsströme unbedingt gleichermaßen der internen Solidarität als auch der Solidarität nach außen bedarf und dass im Rahmen eines integrierten Vorgehens auch Außenfinanzierungsinstrumente in Anspruch genommen werden sollten, um gegen die Ursachen der Probleme, die sich der Union stellen, vorzugehen; weist auf gemeinsame Verträge und Abkommen wie den Schengen-Besitzstand und die Dublin-Verordnung (8) sowie den Vorschlag der Kommission für einen verbindlichen Krisenmechanismus für die Umverteilung (COM(2015)0450) hin;

    4.

    beschließt deshalb, in einer ersten Reaktion auf die Migrationskrise umgehend ein umfassendes Paket Abänderungsentwürfe einzureichen, mit dem der Haushaltsplanentwurf in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und Rubrik 4 (Europa in der Welt) um 1 161 Mio. EUR aufgestockt wird; betont, dass das Parlament in Bezug auf die interne Dimension der Krise in seinen Abänderungsentwürfen die beiden Pakete für die Umverteilung von Asylbewerbern bereits vollständig berücksichtigt hat und zugleich zusätzliche Mittel für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und die Agenturen der Union in diesem Bereich vorschlägt; weist in Bezug auf die externe Dimension auf eine Reihe zusätzlicher Mittelaufstockungen hin, die konkrete Programme in Rubrik 4, etwa das Europäische Nachbarschaftsinstrument, das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, die humanitäre Hilfe und das Instrument für Heranführungshilfe, betreffen;

    5.

    weist jedoch darauf hin, dass diese Abänderungsentwürfe zusammen mit dem Berichtigungsschreiben Nr. 2/2016 der Kommission geprüft werden sollten, das zusätzlich zu dem zweiten Umverteilungspaket weitere Maßnahmen gemäß der oben genannten Mitteilung der Kommission vom 23. September 2015 enthält; bedauert, dass das Parlament und der Rat nicht mehr Zeit zur Verfügung haben, um zu prüfen, ob dieses Berichtigungsschreiben geeignet ist, ist sich jedoch bewusst, dass eine unmittelbare Reaktion notwendig ist und dass die Zeit drängt; betont, dass das Parlament diese neuen Maßnahmen uneingeschränkt billigt und beabsichtigt, sich für deren Finanzierung durch zusätzliche Mittel einzusetzen, die sogar über den Mittelansätzen in seinem eigenen Standpunkt zum Haushaltsplan 2016 liegen;

    6.

    beschließt, außerdem angesichts der anhaltenden Krise, von der die europäischen Landwirte — besonders in der Milchwirtschaft — betroffen sind, einzugreifen und die von der Kommission angekündigten Unterstützungsmaßnahmen im Umfang von 500 Mio. EUR in seinen Standpunkt zum Haushaltsplan 2016 aufzunehmen; geht davon aus, dass anhand des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2016 der Kommission festgestellt werden kann, welche Haushaltslinien genau von den Erhöhungen betroffen sind; begrüßt den Beschluss der Kommission, die nicht in Anspruch genommene Reserve für Krisen aus dem Haushaltsplan 2015 auf den Haushaltsplan 2016 zu übertragen, und weist darauf hin, dass diese nicht verwendeten Mittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für Erstattungen an Empfänger von Direktbeihilfen eingesetzt werden;

    7.

    weist darauf hin, dass es einer erheblichen Mehranstrengung bedarf, wenn die Defizite in der Wirtschaft der Union ausgeglichen werden sollen — und zwar durch mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und hochwertige Beschäftigung; betont, dass Kleinstbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Unternehmen in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung sind; stockt deshalb das COSME-Programm um 16,5 Mio. EUR auf; beschließt zudem, 2016 neue Mittel für Verpflichtungen für die Fortsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) vorzuschlagen, deren Gesamtmittelausstattung auf 2014 und 2015 vorgezogen worden war; hebt hervor, dass dieses Programm einen wesentlichen Beitrag zum Kampf gegen Arbeitslosigkeit leistet, und wird sich entschlossen dafür einsetzen, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden und es nicht durch eine Finanzierungslücke gefährdet wird; bewilligt deshalb für 2016 eine Aufstockung um 473,2 Mio. EUR, die der für die YEI ursprünglich vorgesehenen jährlichen Ausstattung entspricht;

    8.

    ist nach wie vor der Überzeugung, dass aus dem Unionshaushalt keine neuen Initiativen zulasten bestehender Unionsprogramme und -maßnahmen und unter Missachtung bereits eingegangener politischer Verpflichtungen finanziert werden sollten; bestätigt, dass seine weitreichende politische und finanzielle Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) weiter uneingeschränkt Gültigkeit hat, steht jedoch zu seiner während der EFSI-Verhandlungen gegebenen Zusage, dafür zu sorgen, dass die Folgen für Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens so gering wie möglich gehalten werden; schlägt deshalb vor, die — der Ausstattung des EFSI-Garantiefonds geschuldeten — Kürzungen bei diesen beiden Programmen 2016 (1 326 Mio. EUR) vollständig auszugleichen, damit die erst vor zwei Jahren mit der Verabschiedung der jeweiligen Rechtsgrundlagen vereinbarten Ziele ohne Abstriche verwirklicht werden können;

    9.

    betont, dass die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarte gemeinsame Erklärung zu einem Zahlungsplan 2015–2016 unbedingt zu beachten ist, zumal ihr die gemeinsame Zusage vorausging, den Rückstand bei den offenen Zahlungsanträgen für die Kohäsionsprogramme 2007–2013 bis Ende 2016 auf etwa 2 Mrd. EUR zu verringern; kritisiert in dieser Hinsicht, dass die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen in direktem Widerspruch zu diesem Zahlungsplan stehen; betont darüber hinaus, dass auch künftig vermieden werden muss, dass sich ein solcher untragbarer Rückstand aufstaut, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich konkrete Vorschläge vorzulegen; vertritt aus diesem Grund die Auffassung, dass ein unvorhergesehener Zahlungsbedarf mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden sollte und die vorab für 2016 bewilligte 1 Mrd. EUR für Griechenland durch verfügbare Mittel unter Beachtung der im MFR festgelegten Obergrenze für Zahlungen finanziert werden sollte; ist bereits seit langem entschieden der Auffassung, dass Zahlungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen im Rahmen des Flexibilitätsinstruments aus den Obergrenzen herausgerechnet werden sollten;

    10.

    setzt alle von den Kürzungsvorschlägen des Rates betroffenen Mittelansätze im Entwurf des Haushaltsplans wieder ein (563,6 Mio. bei den Verpflichtungen und 1 421,8 Mio. bei den Zahlungen); hält die Gründe für die vorgeschlagenen Kürzungen für nicht nachvollziehbar, beispielsweise bei Horizont 2020 und der CEF, zwei bereits von Umverteilungen zugunsten des EFSI betroffenen Programmen, und bei der Entwicklungspolitik und der Nachbarschaftspolitik, besonders im Lichte der jüngsten Ereignisse; hält es für bedenklich, dass der Rat mit seinen umfangreichen Kürzungsvorschlägen am Haushaltsplanentwurf den unbestreitbaren Mehrwert des Unionshaushalts weitgehend missachtet; wendet sich in jedem Fall gegen die erklärte Absicht des Rates, vornehmlich in Haushaltslinien mit niedriger Vollzugsquote oder Absorptionskapazität zu kürzen, da dies von den tatsächlichen Vollzugszahlen nicht bestätigt wird und dabei die unterschiedlichen Vollzugsprofile bestimmter Programme missachtet werden;

    11.

    bedauert, dass es Expertengruppen der Kommission nach wie vor an Ausgewogenheit fehlt, da sie von Unternehmensinteressen beherrscht sind;

    12.

    kommt zu dem Schluss, dass für eine angemessene Finanzierung des dringenden Bedarfs und in Anbetracht der sehr engen Spielräume des MFR für 2016 alle in der MFR-Verordnung für eine Flexibilisierung vorgesehenen Möglichkeiten, darunter die vollständige Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments, ausgeschöpft werden müssen; geht davon aus, dass der Rat diese Einschätzung teilt und bei der Konzertierung schnell eine Einigung erzielt wird, auf deren Grundlage sich die Union der Lage gewachsen zeigen und effektiv auf die bevorstehenden Herausforderungen reagieren kann; betont in diesem Zusammenhang, dass der gesamte MFR-Spielraum für Verpflichtungen von 2015 ausgeschöpft werden sollte, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; geht davon aus, dass in dieser Hinsicht eine Vorvereinbarung mit dem Rat und der Kommission getroffen werden kann;

    13.

    verweist auf die gemeinsame Erklärung der drei Organe im Zusammenhang mit der politischen Einigung über den MFR, wonach bei den jährlichen Haushaltsverfahren gegebenenfalls Gleichstellungsaspekte berücksichtigt werden; betont, dass die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts als Querschnittsaufgabe in sämtliche Politikbereiche der Union einfließen sollte, und fordert, dass sämtliche Haushaltspläne unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten aufgestellt werden; begrüßt darüber hinaus die ersten Schritte zu einer ökologischen Ausrichtung des EU-Haushaltsplans; weist darauf hin, dass dieser Prozess fortgesetzt werden muss, damit die vereinbarten Ziele zur Klimapolitik und umweltfreundlichen Ausgabenpolitik erreicht werden;

    14.

    setzt den Gesamtmittelumfang für Verpflichtungen und Zahlungen für 2016 auf 157 427,3 Mio. EUR bzw. 146 459,3 Mio. EUR fest;

    Teilrubrik 1a — Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

    15.

    bemängelt, dass Teilrubrik 1a dieses Jahr erneut stark von den Kürzungen des Rates betroffen ist — bei den Verpflichtungen um 140,9 Mio. EUR und bei den Zahlungen um 435,4 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans; hebt hervor, dass etwa die Hälfte dieser Kürzungen das Programm Horizont 2020 betreffen, womit das Programm 2016 weitere Kürzungen hinnehmen soll, nachdem seine Mittel bereits teilweise zugunsten des EFSI umgeschichtet wurden;

    16.

    betont, dass mehrere Kürzungen, die der Rat aufgrund einer niedrigen Absorptionskapazität zahlreicher Programme unter Teilrubrik 1a im Juni 2015 vorgenommen hat, nun eigentlich wieder aufgehoben werden müssen, wenn der Ansatz konsequent durchgezogen werden soll, da sich der Vollzug bei diesen Programmen im September 2015 stark beschleunigt hat; stellt fest, dass dies als Tendenz generell dem Lebenszyklus dieser Programme entspricht; beschließt deshalb, die vom Rat gekürzten Haushaltslinien sowohl bezüglich der Verpflichtungen als auch der Zahlungen auf dem Niveau des Haushaltsplanentwurfs wiederherzustellen;

    17.

    schlägt entsprechend seinen Prioritäten für 2016 — Beschäftigung, Unternehmen, unternehmerische Initiative — und nach sorgfältiger Analyse der bisherigen Absorptionskapazitäten der Programme COSME, Horizont 2020, EaSI und Erasmus+ vor, ihnen zusätzlich zum vollständigen Ausgleich der zugunsten des EFSI erfolgten Kürzungen bei Horizont 2020 und der CEF in bestimmten Bereichen Aufstockungen über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus zu gewähren;

    18.

    betont insbesondere, dass sich die Vorabausstattung von COSME 2014 und 2015 angesichts der ständig steigenden Nachfrage von KMU nach Unterstützung beim Zugang zu Märkten und nach Finanzierung in den letzten Jahren als äußerst sinnvoll erwiesen hat; spricht sich deshalb gegen die im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für COSME gegenüber 2015 aus und beschließt, die Mittel dafür über die Ansätze im Haushaltsplanentwurf hinaus zu erhöhen; hebt hervor, dass die Kommission bereits auf ein Defizit in den COSME-Finanzierungsinstrumenten für 2015, 2016 und 2017 hingewiesen hat, das die Lücke zwischen den verfügbaren Mitteln und der erwarteten Nachfrage offenbart; fordert innerhalb von COSME eine beträchtliche Aufstockung der Mittel für Erasmus für junge Unternehmer, da die verfügbaren Ressourcen nicht ausreichen, um dem großen Interesse an einer Teilnahme gerecht zu werden;

    19.

    fordert die Kommission auf, die finanzielle Belastung durch Gebühren, die bei obligatorischen Zertifizierungs- und Lizenzierungsverfahren erhoben werden, zu analysieren; fordert sie zudem nachdrücklich auf, eine fundierte Bewertung der Folgen dieser Kosten für die Wettbewerbsfähigkeit von Industrieunternehmen und KMU vorzunehmen;

    20.

    beschließt, die Mittel der drei Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) sowie der ACER über die Ansätze des Haushaltsplanentwurfs hinaus zu erhöhen und diese Stellen angemessen auszustatten, damit sie ihre zunehmenden Aufgaben erfüllen können;

    21.

    bestätigt seine Unterstützung für das ITER-Programm und ist bereit, für eine angemessene Finanzierung zu sorgen; ist jedoch beunruhigt angesichts möglicher weiterer Verzögerungen und zusätzlicher Kosten bei diesem Programm sowie der damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf den Haushalt der Union; bedauert deshalb, dass es die Höhe der 2016 für ITER bereitgestellten Mittel nicht anhand des aktualisierten Zahlungs- und Zeitplans prüfen konnte, der dem ITER-Rat erst im November 2015 vorgelegt werden soll; erwartet gleichwohl, dass dieser überarbeitete Plan hinreichend Belege dafür enthalten wird, dass den Empfehlungen des Parlaments gemäß der einschlägigen Entschließung zur Entlastung 2013 (9) in geeigneter Form Folge geleistet wurde und die finanzielle Solidität und die Ausgabeneffizienz gesichert sind; beabsichtigt, diese Angelegenheit bei der Haushaltskonzertierung 2016 anzusprechen; betont darüber hinaus, das bei der Verwendung der Beiträge von „Fusion for Energy“ zum ITER-Programm vollkommene Transparenz herrschen muss; fordert einen geeigneten Mechanismus für die Rechenschaftslegung, mit dessen Hilfe die für das internationale Projekt bereitgestellten Finanzmittel klar dargestellt werden und auch bewertet wird, ob deren Verwendung effizient war;

    22.

    reserviert einen Teil der Mittel für die Normung im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung und fordert die Umsetzung der Empfehlungen im Bericht Maystadt, die die Aufgaben und Zuständigkeiten der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) betreffen, wodurch die Union auch stärkeren Einfluss auf die Festlegung internationaler Rechnungslegungsnormen ausüben könnte; ist ebenfalls besorgt über die erhebliche EU-Finanzierung für die IFRS-Stiftung, ohne dass im Gegenzug die notwendigen Verbesserungen in den Bereichen Rechenschaftspflicht, Transparenz und Demokratie ersichtlich sind;

    23.

    stockt infolgedessen die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen für Teilrubrik 1a gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 1 405,5 Mio. EUR bzw. 491,5 Mio. EUR auf (einschließlich Pilotprojekten und vorbereitender Maßnahmen) und geht damit weit über die Obergrenze für Verpflichtungen um 1 316,9 Mio. EUR hinaus, weshalb zur Finanzierung sämtliche Spielräume und Flexibilitätsmöglichkeiten gemäß der MFR-Verordnung auszuschöpfen sind;

    Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

    24.

    missbilligt die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen der Verpflichtungen um 3,1 Mio. EUR und vor allem der Zahlungen um 220,1 Mio. EUR in Teilrubrik 1b, einschließlich der Haushaltslinien für den Abschluss laufender Programme; fordert den Rat auf zu erläutern, wie diese Kürzungen mit dem Ziel vereinbar sind, einerseits den Rückstand bei den offenen Rechnungen zu verringern und andererseits negative Auswirkungen und unnötige Verzögerungen bei der Durchführung der Programme 2014–2020 zu vermeiden; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der Union bezweckt, die Unterschiede zwischen den europäischen Regionen durch die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu verringern; unterstreicht, dass mit Instrumenten wie dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds oder der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht nur die Konvergenz wirkungsvoll gefördert, sondern auch das Entwicklungsgefälle verringert und die Schaffung hochwertiger und dauerhafter Arbeitsplätze unterstützt wird;

    25.

    nimmt die vorläufige Einschätzung der Kommission aufgrund der jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, nach der sich die Programmdurchführung im Bereich der Kohäsionspolitik 2016 wahrscheinlich verzögern wird; sieht mit Besorgnis, dass eine viel zu niedrige Verwendungsquote im dritten Jahr des neuen ESI-Fonds-Zyklus zu einer Zeit, in der die Programme im vollen Gange sein sollten, nicht nur dazu führen dürfte, dass die erwarteten Ergebnisse vor Ort nicht planmäßig erreicht werden, sondern dass auch die Zahlungen in den Folgejahren erheblich unter Druck geraten und dadurch möglicherweise wieder ein Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen auflaufen wird; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, rasch Fortschritte bei der Beseitigung der Ursachen dieser Verzögerungen bei der Umsetzung zu erzielen, etwa durch die schnelle Benennung der für die jeweiligen Programme zuständigen Behörden, die Vermeidung von doppeltem Verwaltungsaufwand und die Vereinfachung der einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren; fordert die Kommission gemäß dem Zahlungsplan auf, die Entwicklung bei den Zahlungen in Teilrubrik 1b für den Programmzeitraum 2014–2020 genau zu beobachten und detaillierte, regelmäßig aktualisierte Prognosen vorzulegen, die bei einschlägigen interinstitutionellen Sitzungen erörtert werden, und bei Bedarf geeignete Vorschläge zu unterbreiten;

    26.

    weist darauf hin, dass die Kommission für 2016 keine Mittel für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgeschlagen hat, weil die Mittel hierfür bereits vorab in den Jahren 2014 und 2015 bereitgestellt wurden; beschließt, für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gemäß der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (10), in der die Möglichkeit einer solchen Fortsetzung vorgesehen ist, Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 473,2 Mio. EUR und damit einen Betrag, der der ursprünglich für dieses Programm vorgesehenen jährlichen Ausstattung entspricht, bereitzustellen; vertritt die Überzeugung, dass die Finanzierung dieses wichtigen Programms, das zur Bewältigung einer der dringendsten Herausforderungen der Union beitragen soll, 2015 nicht beendet werden sollte; hebt hervor, das die zusätzliche Finanzierung dazu verwendet werden sollte, die Reichweite des Programms zu erhöhen, damit mehr junge Menschen bei ihrer Suche nach einer menschenwürdigen und unbefristeten Stelle unterstützt werden können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr Möglichstes zu tun, um im Interesse der jungen Europäer für eine rasche Umsetzung der Initiative vor Ort zu sorgen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihm über die von der Union finanzierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die mit diesen Maßnahmen erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten;

    27.

    erhöht angesichts der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen die Mittel für Verpflichtungen für Teilrubrik 1b um 482,7 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 1 164 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans, wodurch die Obergrenze für Verpflichtungen um 467,3 Mio. EUR überschritten wird, für deren Finanzierung sämtliche in der MFR-Verordnung vorgesehenen Flexibilitätsmöglichkeiten auszuschöpfen sind;

    Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

    28.

    stellt fest, dass der Rat außerdem die Mittelansätze in Rubrik 2 um 199,9 Mio. EUR bei den Verpflichtungen und 251,1 Mio. EUR bei den Zahlungen reduziert hat, einschließlich der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und das Programm LIFE; ist der Ansicht, dass die Grundlage für jegliche verlässliche Revision der Mittelansätze des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) das Berichtigungsschreiben Nr. 2/2016 bleiben sollte; setzt daher die Mittel des HE wieder ein;

    29.

    begrüßt, dass die Kommission ein umfangreiches Paket von Sofortmaßnahmen im Wert von 500 Mio. EUR zur Unterstützung der europäischen Landwirte, insbesondere im Milchsektor, vorgelegt hat, da hier die Rohstoffpreise fallen und gleichzeitig mehr Milch erzeugt wird; betont, dass die Auswirkungen in entlegenen Regionen, wo die sozioökonomische Bedeutung des Milchsektors außer Frage steht, am gravierendsten sind; bezieht diese Mittelansätze in seine Lesung ein als Zeichen dafür, dass es die Ankündigung der Kommission unterstützt, und geht davon aus, dass diese im Verlauf des Konzertierungsverfahrens auf der Grundlage des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2016 ohne Abstriche einbezogen wird; unterstreicht, dass dieses Paket das Spektrum von Maßnahmen ergänzen sollte, mit denen die Verluste aufgrund des russischen Agrarembargos und deren langfristige Folgen für die europäischen Landwirte abgemildert werden sollen, da Russland bisher der zweitgrößte Abnehmer der Agrarexporte der Union war;

    30.

    hält Ausfuhrerstattungen für handelsverzerrend und im Widerspruch zu den Entwicklungszielen der EU; befürwortet daher ihre vollständige Abschaffung;

    31.

    bekräftigt, dass weder Mittel der GAP noch sonstige Haushaltsmittel für die Finanzierung tödlich endender Stierkämpfe verwendet werden sollten; weist darauf hin, dass eine solche Finanzierung eindeutig einen Verstoß gegen das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen darstellt (Richtlinie 98/58/EG des Rates (11));

    32.

    weist darauf hin, dass der Union im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds mehr und mehr Aufgaben übertragen werden; setzt deshalb die Mittelansätze des Haushaltsplans 2015 für wissenschaftliche Beratung und Fachwissen in der Fischerei wieder ein, weil die Erhebung von Daten für die Beschlussfassung wichtig ist, und stockt zudem den Haushaltsplan der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf, um deren Rolle bei der Koordinierung und Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu unterstützen;

    33.

    erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen um 510,4 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 520,6 Mio. EUR (einschließlich Pilotprojekten und vorbereitender Maßnahmen), d. h. unter der Obergrenze für Verpflichtungen in Rubrik 2 bleibt noch eine Marge von 647,2 Mio. EUR;

    Rubrik 3 — Sicherheit und Unionsbürgerschaft

    34.

    weist darauf hin, dass im HE Mittelaufstockungen im Bereich Sicherheit und Migration vorgesehen waren, darunter 150 Mio. EUR für einen Mechanismus zur Umverteilung von 40 000 Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, was die Kommission dazu veranlasste, die Obergrenze für diese Rubrik um 124 Mio. EUR zu überschreiten und die entsprechende Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments vorzuschlagen; begrüßt, dass der Rat grundsätzlich der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zu diesem Zweck zugestimmt hat; stellt gleichwohl fest, dass es angesichts der Flüchtlingskrise eines langfristigen Finanzplans bedarf, auf den auch bei der Revision des MFR eingegangen werden muss;

    35.

    beschließt in Anbetracht der gegenwärtigen außerordentlichen Migranten- und Flüchtlingsströme, seine Mittelaufstockungen auf die Verstärkung des AMIF zu konzentrieren; unterstützt in diesem Kontext mit Nachdruck das zweite Paket im Umfang von 780 Mio. EUR für die Umverteilung von weiteren 120 000 Menschen; beschließt, die erforderlichen Mittel in seine Lesung einzubeziehen und das erste Umverteilungspaket an das zweite anzugleichen, indem 20 Mio. EUR hinzugefügt werden, um die Transportkosten zu finanzieren (500 EUR pro Migrant an Italien und Griechenland); billigt eine zusätzliche Anhebung um 79 Mio. EUR für eine generelle Mittelaufstockung des AMIF; hebt hervor, dass es auch in den kommenden Jahren ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten für den AMIF bedarf; weist darauf hin, dass in dem für die Gesamtlaufzeit eines Programms vorgesehenen Betrag nach Nummer 17 der IIV im Falle neuer objektiver und fortdauernder Gegebenheiten eine Erhöhung um mehr als 10 % möglich ist;

    36.

    stellt fest, dass solche Maßnahmen nur ein erster Schritt zur vollständigen Umsetzung des Solidaritätsgrundsatzes sind, auf den die Union sich stützt; fordert die Kommission und den Rat auf, die in der oben genannten Mitteilung der Kommission am 23. September 2015 vorgeschlagenen Pläne vollständig umzusetzen, und bekennt sich klar und deutlich zur Achtung der Menschenrechte gemäß der Grundrechtecharta der Europäischen Union; betont, dass Rückführungsaktionen gemäß der Charta und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung ausreichend finanziert werden müssen, damit eine effektive Rückführungspolitik möglich ist, mit der die illegale Migration unterbunden und eingedämmt wird; hebt hervor, dass die Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimatländer unterstützt werden und die Asylverfahren in den Mitgliedstaaten vereinfacht werden müssen;

    37.

    beschließt schließlich, die Agenturen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration wahrnehmen, mit insgesamt 26 Mio. EUR zusätzlich auszustatten, wobei das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit 12 Mio. EUR über die Ansätze des Haushaltsplanentwurfs hinaus die größte Aufstockung erhält; weist darauf hin, dass diese Agentur als Koordinierungsstelle für die vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes eine zentrale Rolle spielt und immer häufiger damit betraut wird, betroffenen Mitgliedstaaten zu helfen;

    38.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 23. September 2015 und die entsprechenden, im Berichtigungsschreiben Nr. 2/2016 berücksichtigten Maßnahmen, insbesondere 600 Mio. EUR an zusätzlichen Soforthilfemitteln für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten; stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission in diesem Bereich die Zügel in die Hand nimmt und damit den vom Parlament in seiner Lesung eingeschlagenen Kurs bestätigt; ist bereit, im Verlauf der Konzertierung weitere Mittelaufstockungen zu prüfen;

    39.

    bedauert, dass der Rat im Vergleich zum HE die Mittel für Verpflichtungen um 25,1 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 33,6 Mio. EUR kürzt; vertritt die Auffassung, dass diese Kürzungen die ordnungsgemäße Umsetzung der Programme und Maßnahmen in Rubrik 3 gefährden; weist in diesem Kontext darauf hin, dass einige der vorgeschlagenen Kürzungen zwar als geringfügig erscheinen mögen, dass jedoch der relativ geringe Umfang mehrerer wichtiger und wertvoller Programme berücksichtigt werden muss, die daher besonders stark unter Kürzungen leiden; beschließt daher, die Mittelansätze des HE wieder einzusetzen;

    40.

    hält es darüber hinaus für notwendig, die Mittel für Verpflichtungen für die Teilprogramme für Kultur und Medien gegenüber dem HE um insgesamt 10,5 Mio. EUR aufzustocken, zumal diese eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft spielen, die wiederum zentrale europäische Werte verkörpert, und zwar sowohl für die Multimedia-Maßnahmen als auch für den Garantiemechanismus für die Kultur- und Kreativbranche (CCSGF), der für 2016 geplant ist und mit dem das schwierige Problem des Zugangs von KMU und Organisationen im Kultur- und Kreativbereich zu Finanzmitteln bewältigt werden soll;

    41.

    erachtet es ferner als vorrangig, das Programm „Bürger und Bürgerinnen für Europa“ um 1,5 Mio. EUR aufzustocken sowie den Haushaltseingliederungsplan für das betreffende Programm zu ändern, indem für die Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative eine eigene Linie vorgesehen wird;

    42.

    stellt fest, dass seine Lesung (einschließlich Pilotprojekten und vorbereitender Maßnahmen) eine Überschreitung der Obergrenze der Rubrik 3 um 1 055,1 Mio. EUR an Verpflichtungen bewirkt, wobei im Vergleich zum HE 931,1 Mio. EUR mehr veranschlagt werden, während die Zahlungsermächtigungen um 586,5 Mio. EUR steigen; schlägt daher vor, sämtliche im MFR verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um das Paket von Mittelanhebungen im Zusammenhang mit der Migration zu finanzieren;

    Rubrik 4 — Europa in der Welt

    43.

    weist darauf hin, dass Rubrik 4 von allen Rubriken diejenige ist, auf die die umfangreichsten Kürzungen des Rates entfallen, sowohl bei den Verpflichtungen (- 163,4 Mio. EUR) als auch bei den Zahlungen (- 450,4 Mio. EUR); stellt erstaunt fest, dass das Europäische Nachbarschaftsinstrument (insbesondere die Mittel für Armut und Sicherheit in den Mittelmeerländern), das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (einschließlich des Themenkomplexes Migration und Asyl) und das Instrument für Heranführungshilfe (obwohl Bewerberländer eine beträchtliche Zahl von Flüchtlingen aufnehmen oder auf zentralen Migrationsrouten liegen) zu den am stärksten betroffenen Bereichen gehören; unterstreicht, dass dieser Ansatz in flagrantem Gegensatz zu den Erklärungen des Rates und des Europäischen Rates zur Migrationsagenda, zur Flüchtlingskrise und zur Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern steht;

    44.

    beschließt vor diesem Hintergrund, die im HE vorgesehenen Mittelansätze wieder einzusetzen; hält die Situation bezüglich der Zahlungen in Rubrik 4 wegen der Übertragung eines beträchtlichen Rückstands unbezahlter Rechnungen und der künstlich betriebenen Aufschiebung vertraglicher Verpflichtungen zwecks Bewältigung konstant zu niedriger Mittelansätze bei den Zahlungen weiterhin für besonders besorgniserregend; bekräftigt daher, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Anhebungen der Mittel für Zahlungen lediglich notwendig waren, ungeachtet der Tatsache, dass die beispiellose Migrations- und Flüchtlingskrise inzwischen zusätzliche Herausforderungen für das auswärtige Handeln der Union aufwirft;

    45.

    ergänzt das Paket von Abänderungen bezüglich der Migrations- und Flüchtlingskrise durch die Annahme gezielter Mittelaufstockungen für Verpflichtungen zunächst und vor allem im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (+ 178,1 Mio. EUR), aber auch im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (+26,6 Mio. EUR), der humanitären Hilfe (+ 26 Mio. EUR), des Instruments für Heranführungshilfe (+11,2 Mio. EUR), des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (+12,6 Mio. EUR) und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (+ 1 Mio. EUR); befürwortet gegebenenfalls eine Verschiebung der Schwerpunkte in diesen Programmen in Abhängigkeit von den dringendsten Problemen, betont jedoch, dass dies nicht dazu führen darf, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der in der jeweiligen Rechtsgrundlage ursprünglich festgelegten Ziele abgebaut werden und dadurch eine Destabilisierung der europäischen Nachbarschaft oder anderer betroffener Regionen riskiert wird; wiederholt, dass es hierzu unbedingt eines umfassenden und auf den Menschenrechten beruhenden Vorgehens bedarf, mit dem ein Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung hergestellt und für die Integration von legalen Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen gesorgt wird; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern intensiviert werden muss und ihnen gegenüber Verpflichtungen eingegangen werden müssen, damit die gegenwärtige Migrationskrise bewältigt und insbesondere der Bedarf der Vertriebenen in Drittstaaten an medizinischer Versorgung und Bildungsangeboten gedeckt werden kann; erachtet deshalb entsprechende Aufstockungen als unerlässlich, um zusätzlich zu den ursprünglichen Zielen der jeweiligen Rechtsgrundlagen weitere Initiativen zu finanzieren;

    46.

    stellt fest, dass der regionale Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise und der Nothilfe-Treuhandfonds der Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von illegaler Migration und Vertreibungen in Afrika aufgelegt wurden, da es dem Haushaltsplan der Union sowohl an der erforderlichen Flexibilität als auch an den finanziellen Mitteln fehlt, mit denen schnell und umfassend auf die Krise reagiert werden kann; betont, dass bei der Revision des MFR eine stärker ganzheitlich ausgerichtete Lösung gefunden werden muss, um die Unterstützung für humanitäre Hilfe und Entwicklung aus dem Unionshaushalt effektiver und schneller bereitstellen zu können und sie erfolgreich mit dem Europäischen Entwicklungsfonds und den bilateralen Hilfsmaßnahmen der Mitgliedstaaten abzustimmen; fordert zusätzliche Mittel für die Programme in Rubrik 4, die insbesondere in eine Aufstockung der beiden Treuhandfonds und in die Soforthilfe über das UNHCR und das Welternährungsprogramm fließen sollen; fordert die einzelnen Mitgliedstaaten auf, ihren Worten Taten folgen zu lassen und die erforderlichen zusätzlichen Beiträge zu leisten, damit sie den von der EU gestellten Mitteln für die Treuhandfonds entsprechen und die Finanzierungslücke bei den Organisationen der VN umgehend geschlossen wird; stellt fest, dass angesichts der anstehenden Projekte, die aus den Treuhandfonds finanziert werden könnten, die Argumente des Rates, angeblich fehle es in Rubrik 4 an der Aufnahmekapazität, kaum noch überzeugen;

    47.

    erhöht die Haushaltslinie für die Unterstützung des Friedensprozesses und die Finanzhilfe an Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) um 40 Mio. EUR; stellt fest, dass das UNRWA tatkräftige Unterstützung der wachsenden Zahl palästinensischer Flüchtlinge leistet, die unmittelbar unter der Syrien-Krise leiden, durch die die Agentur zusätzlich belastet wird; sieht mit Sorge, dass das UNRWA mit Finanzierungslücken konfrontiert ist, und fordert, dass diese zusätzlichen Mittel für die Unterstützung von Grundbildung, Sozial- und Gesundheitsdiensten in seinen Gesamthaushalt fließen;

    48.

    weist darauf hin, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die betroffenen Kinder weiter zur Schule gehen können, wenn die langfristigen Schäden, die durch humanitäre Krisen bedingt sind, eingedämmt werden sollen; erhöht deshalb die Mittel für die Unterstützung von Bildungsprogrammen im Budget für die humanitäre Hilfe von 1 % auf 3 %, damit bis 2019 eine Schwelle von 4 % erreicht werden kann;

    49.

    billigt eine symbolische Aufstockung des Etats für die GASP, um alle Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Migration zu einer spezifischen Komponente der zivilen Missionen im Rahmen der GSVP zu machen, während es gleichzeitig uneingeschränkt die Militäroperation EUNAVFOR MED unterstützt, die sich auf den Kampf gegen Schlepper und Menschenhändler konzentriert;

    50.

    würdigt die Tatsache, dass derzeit ein Reflexionsprozess im Rahmen des EAD über die Zukunft von EU-Sonderbeauftragten und ihr Verhältnis zum EAD stattfindet; ist der Ansicht, dass Änderungen an der Haushaltslinie für EU-Sonderbeauftragte erst nach Abschluss dieses Reflexionsprozesses vorgenommen werden sollten;

    51.

    erachtet es für notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen (+ 2 Mio. EUR) und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe (TCCH) zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

    52.

    betont, dass zur Erfüllung des bei der 9. WTO-Ministerkonferenz geschlossenen Übereinkommens über Handelserleichterungen mehr finanzielle Unterstützung für die am wenigsten entwickelten Länder und die Entwicklungsländer erforderlich sein wird; hebt hervor, dass Kommission und Mitgliedstaaten ihr Vorgehen in Bezug auf die internationalen Finanzinstitutionen aufeinander abstimmen müssen, damit es nicht zu Kürzungen bei Handelshilfen und multilateralen Initiativen sowie zu Unregelmäßigkeiten bei der Zusammenarbeit mit bestimmten Partnern kommt, wodurch die Effizienz der Handelshilfen beeinträchtigt würde, und damit überdies das Übereinkommen über Handelserleichterungen der Entwicklung zugutekommt;

    53.

    beschließt, die im HE unter der Obergrenze der Rubrik 4 verbliebene Marge im Umfang von 261,3 Mio. EUR bei den Verpflichtungen zusammen mit Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vollständig auszuschöpfen und in dieser Phase nicht darüber hinaus zu gehen; hebt ferner die Mittel für Zahlungen um 132,5 Mio. EUR an; erwartet eine sinnvolle Konzertierung auf der Grundlage dieser Abänderungsentwürfe, auch unter Berücksichtigung des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2016; betont allerdings, dass diese Obergrenze möglicherweise nicht ausreichen wird, da sie vor den folgenschweren Entwicklungen in der Ukraine, Syrien, Tunesien und auch in deren Nachbarländern, im Nahen Osten und in Afrika festgesetzt wurde; fordert daher, das Potenzial der Soforthilfereserve umfassend auszuschöpfen, und bleibt offen für jede weitere Inanspruchnahme der im MFR vorgesehenen Flexibilitätsbestimmungen zur Bewältigung der externen Dimension der Migrations- und Flüchtlingskrise;

    Rubrik 5 — Verwaltung; andere Rubriken — Unterstützungsausgaben für Verwaltung und Forschung

    54.

    stellt fest, dass die Kürzungen des Rates in dieser Rubrik 31,2 Mio. EUR betragen, wovon 19,3 Mio. EUR auf den Verwaltungsetat der Kommission, insbesondere für ihre Gebäude, Ausrüstung und vor allem ihr Personal als Folge der Erhöhung des Pauschalabschlags auf 4,3 %, entfallen; kann keine Rechtfertigung für die Lesung des Rates erkennen und weist darauf hin, dass sich die vorgeschlagenen Verwaltungsausgaben der Kommission für 2016 nach konstanter Zurückhaltung in den vergangenen Jahren an der erwarteten Inflationsrate orientieren, d. h. real stabil bleiben, und die Kommission weiter kontinuierlich Personal abbaut;

    55.

    hält diese Kürzungen darüber hinaus in Anbetracht der Planbarkeit der entsprechenden Ausgaben, die weitgehend auf vertraglichen Verpflichtungen basieren, und in Anbetracht der von der Kommission gemeldeten sehr hohen Ausführung für willkürlich; stellt insbesondere fest, dass der Stellenplan der Kommission am 1. April 2015 mit 97,8 % tatsächlich besetzter Stellen einen Rekord verzeichnete; bedauert, dass der Rat außerdem in anderen Rubriken als in Rubik 5 die Unterstützungsausgaben für Verwaltung und Forschung um insgesamt 28 Mio. EUR kürzte, obwohl diese Ausgaben einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg der Programme in verschiedenen Politikbereichen der Union leisten;

    56.

    beschließt folglich, die Mittelansätze des HE in allen Linien mit Unterstützungsausgaben für Verwaltung und Forschung in Politikbereichen und in allen Linien in Rubrik 5, die vom Rat gekürzt wurden, wieder einzusetzen sowie eine begrenzte Zahl geringfügiger Mittelaufstockungen zu billigen;

    57.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der kombinierte Etat des OLAF-Überwachungsausschusses und seines Sekretariats in einer gesonderten Linie des Haushaltsplans des OLAF für 2016 ausgewiesen wird;

    Agenturen

    58.

    unterstützt in der Regel die Voranschläge der Kommission zum Finanzbedarf der Agenturen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die ursprünglichen Anträge der meisten Agenturen bereits beträchtlich gekürzt hat;

    59.

    ist daher der Ansicht, dass sämtliche vom Rat vorgeschlagenen weiteren Kürzungen möglicherweise die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agenturen gefährden und ihnen nicht gestatten, die ihnen von der Gesetzgebungsbehörde übertragenen Aufgaben zu erfüllen;

    60.

    beschließt, im Rahmen des Gesamtpakets für Migration die Mittelansätze für die wichtigsten in diesem Bereich tätigen Agenturen aufzustocken, also die Mittel für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, Frontex, Europol, Eurojust, eu.LISA, CEPOL und die Grundrechteagentur um insgesamt 26 Mio. EUR zu erhöhen, da es auf diese Agenturen ankommt, wenn das gegenwärtige drängende Problem der Migrationsströme effektiv bewältigt werden soll; begrüßt die zusätzlichen Mittel und die zusätzlichen 120 Planstellen für die Agenturen im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2015 und geht davon aus, dass sich dieser Beschluss auch auf den Haushaltsplan 2016 und die Haushaltspläne der folgenden Jahre auswirken wird; weist darauf hin, dass sich die Krisensituation rasch verschlechtert und die Migrationsströme enorm zunehmen; fordert die Kommission auf, vor der Haushaltskonzertierung aktualisierte und konsolidierte Informationen über den Bedarf der Agenturen vorzulegen; fordert die Kommission auf, eine mittel- und eine langfristige Strategie für die Maßnahmen der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen vorzuschlagen: Ziele, Missionen, Koordinierung, Entwicklung von „Hotspots“ und Finanzierungsmittel;

    61.

    beschließt darüber hinaus, die Mittelansätze im Haushaltsplan 2016 für die drei Finanzaufsichtsagenturen wegen deren zusätzlicher Aufgaben und gestiegener Arbeitsbelastung zu erhöhen; ersucht die Kommission, 2017 einen Vorschlag für ein Finanzierungskonzept auf der Grundlage von Gebühren vorzulegen, die die derzeitigen Beiträge der Mitgliedstaaten vollständig ersetzen sollen, um so die Unabhängigkeit der europäischen von ihren nationalen Behörden sicherzustellen;

    62.

    beschließt, ferner die Mittel für die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, die Europäische Fischereiaufsichtsagentur und die Europäische Beobachtungstelle für Drogen- und Drogensucht aufzustocken, damit die verfügbaren Mittel besser auf die Aufgaben auf der Agenturen abgestimmt sind;

    63.

    kann allerdings den Ansatz der Kommission und des Rates für die Personalpolitik der Agenturen nicht akzeptieren und ändert daher eine erhebliche Zahl von Stellenplänen; unterstreicht erneut, dass jede Agentur, wie in der IIV vereinbart, über fünf Jahre hinweg 5 % der Stellen abbauen sollte, dass jedoch neue Stellen, die benötigt werden, um zusätzliche Aufgaben wegen neuer politischer Entwicklungen und neuer Rechtsvorschriften seit 2013 zu erfüllen, mit zusätzlichen Ressourcen einhergehen und aus den Zielvorgaben der IIV für den Personalabbau herausgerechnet werden müssen;

    64.

    spricht sich deshalb erneut entschieden gegen das Konzept eines Stellenpools für die Agenturen aus, bekräftigt jedoch seine Aufgeschlossenheit für die Freisetzung von Stellen durch eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Agenturen und daraus resultierende Effizienzgewinne — gegebenenfalls könnten sogar Fusionsmöglichkeiten geprüft werden — und durch die Übernahme bestimmter Aufgaben entweder gemeinsam mit der Kommission oder mit einer anderen Agentur;

    65.

    unterstreicht erneut, dass von der Wirtschaft finanzierte Stellen keine Auswirkungen auf den Unionshaushalt haben und deshalb nicht von Stellenkürzungen betroffen sein sollten; betont, dass es den betroffenen Agenturen überlassen bleiben sollte, Schwankungen bei der Arbeitsbelastung dadurch auszugleichen, dass sie nicht alle ihnen zustehenden Stellen besetzen;

    66.

    ändert deshalb eine Reihe von Stellenplänen von Agenturen im Einklang mit den oben geschilderten Prioritäten zwecks Angleichung des Personalbestands an zusätzliche Aufgaben, ändert andere, um sie stärker mit einer realen Personalkürzung von 5 % über fünf Jahre in Einklang zu bringen und gebührenfinanzierte Stellen anders zu behandeln; weist darauf hin, dass mit dem fünfprozentigen Stellenabbau über fünf Jahre die Verwaltungskosten gesenkt werden sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass sich zusätzliche Stellen im Stellenplan nicht automatisch finanziell auf den Unionshaushalt auswirken, da die Agenturen ihre Stellen bedarfsabhängig besetzen und deshalb nicht immer alle ihnen laut Stellenplan zustehenden Stellen besetzt haben;

    Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

    67.

    beschließt nach eingehender Prüfung der eingereichten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen — mit Blick auf die Erfolgsquoten laufender Projekte und Maßnahmen und mit Ausnahme von bereits durch bestehende Rechtsgrundlagen abgedeckten Initiativen sowie unter umfassender Berücksichtigung der Bewertung der Durchführbarkeit der Projekte durch die Kommission — und angesichts der begrenzten Spielräume, ein Kompromisspaket zu verabschieden, das eine begrenzte Anzahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen umfasst;

    Zahlungen

    68.

    hebt erneut die Bedeutung des zwischen Parlament, Rat und Kommission vor dem Haushaltsverfahren vereinbarten gemeinsamen Zahlungsplans 2015–2016 hervor, in dem die erklärte Absicht der drei Organe zum Ausdruck kommt, den Rückstand bei den noch ausstehenden Zahlungen abzubauen; stellt fest, dass die drei Organe vereinbart haben, bei der Genehmigung von Mitteln für Zahlungen im Haushaltsplan 2016 uneingeschränkt zu kooperieren, und zwar auf einem Niveau, mit dem dieses Ziel zu erreichen ist, und stellt ferner fest, und dass die Kommission die für 2016 beantragten Mittel für Zahlungen entsprechend veranschlagt hat; vertritt die Auffassung, dass man sich zusätzlich zu den Maßnahmen, mit denen das Risiko eines untragbaren Rückstands verringert werden soll, um einen produktiveren Meinungsaustausch und eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Rat einerseits und Parlament und Kommission andererseits bemühen sollte; weist darauf hin, dass gemäß Artikel 310 AEUV der Haushaltsplan der Union in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist;

    69.

    bedauert, dass der Rat trotz der von der Kommission infolgedessen vorgeschlagenen moderaten Erhöhungen und komfortablen Spielräume beschloss, die Mittel für Zahlungen um 1,4 Mrd. EUR zu kürzen, und zwar sowohl bei den Haushaltslinien für den Abschluss laufender Projekte als auch bei Programmen, die in vollem Gange sind, und dadurch den Abbau des übermäßig hohen Rückstands gefährdet; weist darauf hin, dass sich Ausfälle bei den Mitteln für Zahlungen in direkt verwalteten Programmen nicht nur in einem solchen Rückstand niederschlagen, sondern auch in künstlichen Verzögerungen bei der Durchführung der Programme, beispielsweise durch Verzögerungen bei Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen oder beim Abschluss neuer Verträge;

    70.

    beschließt, die Mittelansätze des Haushaltsplanentwurfs für Zahlungen in allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien in der Annahme wiedereinzusetzen, dass die von der Kommission angesetzten Beträge erforderlich sind, um die Ziele des Zahlungsplans zu erreichen;

    71.

    stockt die Mittel für Zahlungen all jener Haushaltslinien in einem angemessenen Verhältnis auf, in denen die Mittel für Verpflichtungen geändert wurden, wobei Bereiche mit einem schnellen Auszahlungsprofil oder einem hohen Dringlichkeitsgrad besonders berücksichtigt werden, nämlich Erasmus+, die beiden Umverteilungspläne, das UNRWA und die humanitäre Hilfe; erhöht die Mittel für Zahlungen um eine weitere Milliarde EUR, damit die Vorziehung der Zahlungen für Griechenland vollständig mit neuen Mitteln gedeckt ist; beschließt außerdem angesichts des bisherigen Haushaltsvollzugs, die Zahlungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung aufzustocken;

    Weitere Einzelpläne

    Einzelplan I — Europäisches Parlament

    72.

    weist darauf hin, dass sich die Voranschläge des Parlaments für 2016 auf 1 823 648 600 EUR belaufen, was einem Anstieg um 1,6 % gegenüber dem Haushaltsplan 2015 entspricht; weist zudem darauf hin, dass 15 Mio. EUR zweckgebunden für dringende Investitionen in Sicherheit und Cybersicherheit vorgesehen sind und dadurch die im Haushaltsplan 2016 für das Parlament vorgesehenen Mittel bei insgesamt 1 838 648 600 EUR liegen;

    73.

    hebt hervor, dass am 15. Juni 2015, nachdem die Voranschläge des Parlaments für 2016 verabschiedet worden waren, eine neue Fraktion gebildet wurde und aufgrund dieser organisatorischen Veränderungen beim Parlament zur Gleichbehandlung aller Fraktionen weitere Mittel erforderlich sind;

    74.

    gleicht diese Aufstockungen durch Mittelkürzungen in den Haushaltslinien für Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben, allgemeine Kostenvergütung der Mitglieder, berufliche Fortbildung, Herrichtung der Diensträume, Energieverbrauch, Datenverarbeitung und Telekommunikation — Investitionen in Projekte sowie Mobiliar vollumfänglich aus;

    75.

    nimmt die Schlussfolgerungen des Präsidiums vom 7. September 2015 zur Lesung des Haushaltsplans 2016 im Parlament zur Kenntnis, nach denen die jüngsten Beschlüsse und technischen Anpassungen des Präsidiums im Haushaltsplan berücksichtigt werden sollten; billigt diese kleineren technischen Veränderungen auf Vorschlag des Präsidiums, die haushaltsneutrale Anpassungen der Mittel und des Stellenplans sowie eine Aktualisierung bestimmter Aspekte des Eingliederungsplans nach sich ziehen;

    76.

    belässt somit seinen am 29. April 2015 im Plenum verabschiedeten Haushaltsplan für 2016 unverändert in Höhe von 1 838 648 600 EUR;

    77.

    betont, dass die Tätigkeiten der Fraktionen nicht mit der administrativen Arbeit gleichzusetzen sind; bestätigt, dass die Personalausstattung der Fraktionen aus diesem Grund von dem Ziel des Personalabbaus um 5 % gemäß den Beschlüssen bezüglich der Haushaltsjahre 2014 (12), 2015 (13) und der Voranschläge für 2016 (14) ausgenommen sein sollte;

    78.

    weist darauf hin, dass für die Fraktionen seit 2012 ein Einstellungsstopp gilt und ihr Bedarf in den vorigen Haushaltsjahren nur teilweise gedeckt wurde;

    79.

    wiederholt seine Zusage, Nummer 27 der IIV umzusetzen und sein Personal um 1 % abzubauen;

    80.

    betont, dass sich das Parlament und der Rat dem Thema zuwenden müssen, auf welchem Weg ein einziger Sitz zu verwirklichen ist — wie von einer großen Mehrheit dieses Parlaments in mehreren Entschließungen verlangt –, damit langfristig Einsparungen im Unionshaushalt zustande kommen;

    Änderungen des Stellenplans

    81.

    verringert der Stellenplan seines Generalsekretariats für 2016 um 57 Stellen (entsprechend dem Ziel des Personalabbaus um 1 %) wie folgt: Dauerplanstellen 4 AD14, 13 AD13, 2 AD12, 1 AD9, 2 AD8, 1 AD5, 2 AST11, 1 AST10, 3 AST9, 8 AST8, 7 AST7, 4 AST6, 3 AST5, 2 AST4, 1 AST3, 1 AST1 und 2 Bedienstete auf Zeit AST4; weist darauf hin, dass die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Haushalt bereits im Haushaltsvoranschlag berücksichtigt wurden;

    82.

    wandelt gemäß dem neuen Statut 80 AST-Dauerplanstellen (25 AST11, 10 AST10, 5 AST8, 15 AST7, 5 AST6, 5 AST5, 5 AST4, 5 AST3 und 5 AST2) in 80 AST/SC1-Planstellen um;

    83.

    nimmt die folgenden technischen Korrekturen vor: streicht drei AST7-Planstellen und drei AST6-Planstellen und schafft sechs AST5-Planstellen und streicht Fußnote 1 des Stellenplans, da dieses Verfahren in letzter Zeit nicht angewandt wurde;

    84.

    genehmigt die Schaffung von 43 neuen Planstellen auf Zeit (2 AD7, 19 AD5, 5 AST5, 5 AST3 und 12 AST1) und die Höherstufung einer Planstelle auf Zeit von AD10 auf AD14 für den zusätzlichen Bedarf, der durch die Gründung der neuen Fraktion entstanden ist;

    Personalabbau um 5 %

    85.

    weist darauf hin, dass das Parlament das Ziel des fünfprozentigen Personalabbaus im dritten Jahr in Folge unter gebührender Beachtung von Wortlaut und Geist der IIV erreicht; betont, dass dafür seit 2014 171 Dauerplanstellen gestrichen wurden (15); hebt hervor, dass in den nächsten beiden Jahren bis 2018 jeweils 57 weitere Planstellen (16) gestrichen werden müssen, damit das Ziel des Personalabbaus um 5 % erreicht wird;

    86.

    hebt hervor, dass mit dem angestrebten Personalabbau um 5 % gemäß Nummer 27 der IIV die Erhöhung der Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden pro Woche gegenüber dem Stellenplan vom 1. Januar 2013 ausgeglichen wird; vertritt die Auffassung, dass für diesen Abbau die Prämisse einer unveränderten Arbeitsbelastung gilt und folglich neue Zuständigkeiten und Aufgaben von dieser Berechnung auszunehmen sind;

    87.

    stellt fest, dass im Parlament aufgrund der erweiterten Befugnisse und neuen Aufgaben seit 2013 größere strukturelle Veränderungen vorgenommen wurden, beispielsweise Internalisierungsprozesse, die nach Möglichkeit durch interne Versetzungen personell ausgestattet wurden, und neue Planstellen nur geschaffen wurden, wenn dies unumgänglich war; beschließt, diese zusätzlichen Planstellen von den Maßnahmen zum Personalabbau um 5 % auszunehmen;

    88.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Überwachung des Personalabbaus durch das Parlament die neuen zusätzlichen Erwägungen zu berücksichtigen, etwa die unveränderte Arbeitsbelastung, die Ausnahme für die Fraktionen, die durch Kürzungen bei den Haushaltslinien für externe Dienstleistungen ausgeglichenen Internalisierungen und die neuen Befugnisse und Aufgaben;

    89.

    betont, dass der Personalabbau um 5 % den ordnungsgemäßen Betrieb des Parlaments und die Wahrnehmung der Kernbefugnisse des Parlaments nicht gefährden und weder die vorbildliche Rechtsetzungstätigkeit des Parlaments noch die Qualität der Arbeitsbedingungen der Mitglieder und Bediensteten in Mitleidenschaft ziehen sollte;

    90.

    weist darauf hin, dass keine Vereinbarung das Parlament und den Rat in ihrer souveränen Entscheidungsfreiheit und ihrer Befugnis beschneiden kann, jedes Jahr über den Inhalt des Haushaltsplans zu entscheiden;

    Sonstige Personalangelegenheiten

    91.

    weist erneut darauf hin, dass der Bedarf an neuen Stellen im Sekretariat durch interne Versetzungen gedeckt werden sollte, sofern nicht hinreichend begründet und dargelegt wird, dass neue Stellen geschaffen werden müssen;

    92.

    weist erneut darauf hin, dass eine Reorganisation der parlamentarischen Arbeit oder der Abläufe nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder zu einem Abbau der sozialen Rechte der Bediensteten ungeachtet ihrer Stellung führen sollte;

    93.

    wiederholt, dass zur angemessenen Unterstützung der Mitglieder bei ihrer parlamentarischen Arbeit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen akkreditierten parlamentarischen Assistenten und örtlichen Assistenten notwendig ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Generalsekretär dem Präsidium einen Vorschlag unterbreitet hat, wie dieses Ziel erreicht werden kann; nimmt von der Einigung des Präsidiums Kenntnis, die im Wesentlichen der Forderung des Europäischen Parlaments in seiner oben genannten Entschließung vom 29. April 2015 zu dem Haushaltsvoranschlag des Parlaments entspricht; begrüßt den Entschluss der sofortigen Umsetzung dieser Einigung;

    94.

    wiederholt seine Zusage, die Mehrsprachigkeit in der parlamentarischen Arbeit durch Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen auf hohem Niveau zu unterstützen; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss die Ergebnisse der Analyse und Prüfung vorzulegen, die durchgeführt wurde, nachdem über die neuen Arbeitsbedingungen für die Dolmetscher keine Einigung zustande gekommen war (Frühjahr 2015); geht davon aus, dass der Generalsekretär alle Möglichkeiten der Flexibilisierung ausschöpft, damit den Mitgliedern hochwertige Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen zur Verfügung stehen;

    95.

    fordert den Generalsekretär auf, einen detaillierten Überblick über alle Stellen im Parlament in den Jahren 2014 bis 2016 vorzulegen, einschließlich einer Aufschlüsselung der Stellenverteilung nach Dienststelle, Kategorie und Art des Vertrags;

    Immobilienpolitik

    96.

    weist erneut darauf hin, dass der Haushaltsausschuss regelmäßig über neue Entwicklungen in der Immobilienpolitik des Parlaments informiert werden sollte und rechtzeitig, d. h. vor Abschluss eines Vertrags, zu jedem Bauvorhaben, das finanzielle Auswirkung hat, konsultiert werden sollte; bestätigt, dass die finanziellen Auswirkungen sämtlicher Bauvorhaben eingehend geprüft werden;

    97.

    vertritt die Überzeugung, dass Beschlüsse über Bauvorhaben in einem transparenten Entscheidungsprozess gefasst werden sollten;

    98.

    wiederholt erneut seine Forderung, dass die neue mittelfristige Immobilienstrategie dem Haushaltsausschuss möglichst bald, spätestens jedoch Anfang 2016, vorgelegt werden sollte, damit die Voranschläge des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 rechtzeitig ausgearbeitet werden können; ersucht den Generalsekretär, dem Haushaltsausschuss gegebenenfalls die langfristige Strategie bis 2025 frühzeitig vor der Lesung des Haushaltsplans im Parlament im Herbst 2016 vorzulegen;

    99.

    stellt fest, dass seit 2014 keine Mittel für Investitionen in die Errichtung des Gebäudes Konrad Adenauer (KAD) in Luxemburg bereitgestellt wurden; weist erneut darauf hin, dass der Haushaltsvoranschlag 2016 nur Mittel zur Deckung von Zahlungen für Arbeiten und Dienstleistungen enthält, die direkt vom Parlament geleistet werden, hauptsächlich für das Projektmanagement, technische Sachverständige und Beratungsleistungen; ersucht den Generalsekretär, bis Jahresende zu prüfen, welche Mittel im Haushaltsplan 2015 nicht verwendet wurden und diese Mittel per Antrag auf Mittelübertragung zum Jahresende dem KAD-Projekt zuzuweisen, damit künftig möglichst keine Zinszahlungen für Gebäude anfallen;

    Kostenerstattung für die Mitglieder

    100.

    fordert erneut, dass bei der allgemeinen Kostenvergütung für die Mitglieder mehr Transparenz herrschen muss; fordert das Präsidium des Parlaments auf, präzisere Vorschriften für die Rechenschaftspflicht hinsichtlich der im Rahmen dieser Vergütung zulässigen Ausgaben festzulegen, ohne dass dem Parlament zusätzliche Kosten entstehen;

    101.

    fordert eine Bewertung der Ergebnisse des von der gemeinsamen Arbeitsgruppe eingeführten freiwilligen Systems zur Beschränkung von Business-Class-Flügen von Mitgliedern und Bediensteten sowie der Möglichkeiten, vorteilhaftere Tarife auszuhandeln, um die Reisekosten der Mitglieder und Bediensteten zu senken;

    Einzelplan IV — Gerichtshof

    102.

    bedauert, dass die Kommission — obwohl der Umfang der gerichtlichen Tätigkeit kontinuierlich zunimmt und eine Reform des Gerichts geplant ist — 20 Planstellen gestrichen hat und damit die Gefahr heraufbeschwört, dass Engpässe entstehen und die Rechtsprechung nicht mehr ordnungsgemäß und zeitnah erfolgt; beschließt deshalb, die vom Gerichtshof ursprünglich beantragten 20 Planstellen wieder einzusetzen;

    103.

    bedauert, dass der Rat den Pauschalabschlag auf die Mittel für die Vergütung der Bediensteten von 2,5 % auf 3,2 % erhöht hat, was einer Kürzung um 1,55 Millionen EUR entspricht und im Widerspruch zu dem sehr hohen Anteil besetzter Stellen (98 % Ende 2014) und der sehr hohen Haushaltsvollzugsquote (99 % im Jahr 2014) steht; setzt deshalb den Pauschalabschlag auf die im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Quote zurück und nimmt die diesbezügliche Mittelkürzung zurück, damit der Gerichtshof den beträchtlichen zahlenmäßigen Anstieg der Fälle in angemessener Weise bewältigen und die ihm bewilligten Stellen in vollem Umfang in Anspruch nehmen kann;

    104.

    beschließt außerdem, die vom Gerichtshof ursprünglich beantragten sieben Planstellen wieder einzusetzen, damit er die doppelte Anforderung erfüllen kann, die Sicherheitsvorkehrungen des Gerichts im Hinblick auf einen besseren Schutz des Personals, der Besucher und der Dokumente zu stärken und gleichzeitig den neuen Artikel 105 der Verfahrensordnung des Gerichts umzusetzen, der die Einrichtung eines Hochsicherheitssystems vorsieht, damit an bestimmten Fällen beteiligte Parteien vertrauliche Auskünfte oder Unterlagen, die die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten oder die Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen berühren, erteilen bzw. vorlegen können;

    105.

    hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Mittel für die Sicherung und Bewachung der Gebäude des Gerichtshofs erforderlich sind, und beschließt deshalb, die vom Rat in diesem Bereich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Kürzungen rückgängig zu machen;

    106.

    streicht die Reserve für Dienstreisen und ersetzt sie durch eine neue Reserve, die freigegeben wird, wenn der Gerichtshof Informationen über die externen Tätigkeiten der Richter veröffentlicht, wie es das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans 2013 in Bezug auf den Gerichtshof gefordert hat (17);

    Einzelplan V — Rechnungshof

    107.

    setzt den Pauschalabschlag auf seine ursprüngliche Quote von 2,76 % zurück, damit der Rechnungshof seinen Bedarf hinsichtlich des Stellenplans decken kann;

    108.

    stellt alle anderen vom Rat beim Rechnungshof gekürzten Haushaltslinien wieder her, damit der Rechnungshof sein Arbeitsprogramm durchführen und die vorgesehenen Prüfberichte vorlegen kann;

    Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

    109.

    setzt den Pauschalabschlag auf seine ursprüngliche Quote von 4,5 % zurück, damit der Ausschuss seinen Bedarf decken und den fortgesetzten Personalabbau im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Parlament und dem Ausschuss bewältigen kann;

    110.

    beschließt außerdem, die Mittelansätze im Haushaltsplanentwurf bezüglich der Reise- und Aufenthaltskosten wiederherzustellen;

    Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

    111.

    korrigiert einerseits die Vergütungen und Zulagen in Verbindung mit 66 Höherstufungen und vier zusätzlichen Stellen, die im Haushaltsplanentwurf noch nicht berücksichtigt worden waren, nach unten, um der Übertragung dieser Stellen an das Parlament Rechnung zu tragen;

    112.

    korrigiert andererseits mehrere Haushaltslinien (Auslagerung von Übersetzungen, Dritte, Repräsentationskosten, Kommunikation der Fraktionen, Dienstreisen, Reinigung und Instandhaltung), die mit den Voranschlägen des Ausschusses besser im Einklang stehen, nach oben, damit er seine politische Tätigkeit wahrnehmen und seinen Verpflichtungen nachkommen kann;

    113.

    macht die Kürzungen des Rates bei den Mitteln für die Sicherung und Bewachung der Gebäude des Ausschusses rückgängig, damit 2016 im Fall einer erhöhten Gefahrenstufe („gelb“) genügend Mittel für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen;

    Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter

    114.

    stellt mit Bedauern fest, dass der Rat den Haushaltsplanentwurf für den Bürgerbeauftragten um 135 000 EUR gekürzt hat; hebt hervor, dass dadurch die sehr begrenzten Mittel des Bürgerbeauftragten unverhältnismäßig stark gekürzt würden, was die Fähigkeit des Amtes, den Bürgerinnen und Bürgern der Union konkret zu dienen, erheblich beeinträchtigen würde; stellt daher alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder her, damit der Bürgerbeauftragte sein Mandat und seine Verpflichtungen erfüllen kann;

    Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

    115.

    stellt mit Bedauern fest, dass der Rat den Haushaltsplanentwurf für den Europäischen Datenschutzbeauftragten um 135 000 EUR gekürzt hat; hebt hervor, dass dadurch die sehr begrenzten Mittel des Datenschutzbeauftragten unverhältnismäßig stark gekürzt würden, was die Fähigkeit des Amtes, den Einrichtungen der Union konkret zu dienen, erheblich beeinträchtigen würde; stellt daher alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder her, damit der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen kann;

    Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst

    116.

    vertritt die Überzeugung, dass der EAD über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen können muss, damit er die Herausforderungen durch die geopolitische Unsicherheit zu bewältigen und die Rolle der Union in der ganzen Welt würdig auszufüllen vermag; stellt deshalb alle Haushaltslinien des Haushaltsplanentwurfs wieder her und streicht alle vom Rat in Verbindung mit den Schwankungen des Euro-Wechselkurses beschlossenen Rückstellungen;

    o

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    117.

    ist überzeugt, dass mit dem Haushaltsplan der Union dazu beigetragen werden kann, nicht nur die Folgen, sondern auch die Ursachen der Krise, mit der die Union derzeit konfrontiert ist, erfolgreich anzugehen; vertritt jedoch die Auffassung, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen, die die gesamte Union betreffen, eine Bündelung der Kräfte erforderlich ist und zusätzliche Mittel auf der Ebene der Union bereitgestellt werden sollten, anstatt Zusagen aus der Vergangenheit in Frage zu stellen oder wieder der Illusion anheimzufallen, es gebe rein nationale Lösungen; betont deshalb, dass Flexibilitätsbestimmungen dazu da sind, dass gemeinsam und rasch reagiert werden kann, zumal sie, wenn sie so breit wie möglich ausgelegt würden, die durch die Obergrenzen des MFR gegebenen engen Beschränkungen ausgleichen könnten;

    118.

    hebt hervor, dass die Kommission in den kaum zwei Jahren nach dem Beginn des laufenden MFR zweimal die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments und des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben beantragen musste, um den dringenden und unvorhergesehenen Bedarf zu decken, der nicht innerhalb der Obergrenzen des laufenden MFR finanziert werden konnte; weist außerdem darauf hin, dass der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen 2015, d. h. bereits im ersten Jahr in voller Höhe ausgeschöpft wurde, während die Mittel für die beiden großen Unionsprogramme gekürzt werden mussten, damit neue Initiativen finanziert werden konnten; hebt hervor, dass für mehrere Unionsprogramme aufgrund der Vorabausstattung 2014 und 2015 im Jahr 2016 weniger oder gar keine Mittel mehr zur Verfügung stehen; stellt deshalb fest, dass die Obergrenzen des MFR in vielen Rubriken eindeutig zu niedrig sind und die Union in Bereichen, in denen der größte Bedarf besteht, lähmen, während die Flexibilitätsmechanismen des MFR bereits vollständig ausgeschöpft wurden; vertritt die Auffassung, dass angesichts dieser Entwicklungen de facto eine Halbzeitprüfung des MFR erforderlich ist; erwartet diesbezüglich 2016 mit Spannung ambitionierte Vorschläge der Kommission;

    119.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

    (2)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

    (4)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

    (5)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0061.

    (6)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0172.

    (7)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0263.

    (8)  Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31).

    (9)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2013 sind (ABl. L 255 vom 30.9.2015, S. 395).

    (10)  Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470).

    (11)  Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23).

    (12)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (Angenommene Texte, P7_TA(2013)0437).

    (13)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (Angenommene Texte, P8_TA(2014)0036).

    (14)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 (Angenommene Texte, P8_TA(2015)0172).

    (15)  - 67 Stellen 2014, - 47 Stellen 2015 und - 57 Stellen 2016.

    (16)  Da die Fraktionen aufgrund einer politischen Entscheidung von dieser Berechnung ausgenommen werden, beschränkt sich dieser Abbau auf den Stellenplan des Sekretariats (abzubauende Planstellen [1 %]: 57).

    (17)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil seines Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IV — Gerichtshof, sind (ABl. L 255 vom 30.9.2015, S. 118).


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