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Document 52015AP0326

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2015 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über Kontrollmaßnahmen für 4-Methylamphetamin (10010/2015 — C8-0182/2015 — 2013/0021(NLE))

ABl. C 349 vom 17.10.2017, p. 84–84 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 349/84


P8_TA(2015)0326

Kontrollmaßnahmen für 4-Methylamphetamin *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2015 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über Kontrollmaßnahmen für 4-Methylamphetamin (10010/2015 — C8-0182/2015 — 2013/0021(NLE))

(Anhörung)

(2017/C 349/15)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (10010/2015),

gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0182/2015),

unter Hinweis auf den Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen (1), insbesondere Artikel 8 Absatz 3,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0265/2015),

1.

billigt den Entwurf des Rates;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32.


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