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Document 52015AP0298

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (11667/2012 — C8-0278/2014 — 2012/0134(NLE))

ABl. C 316 vom 22.9.2017, p. 287–287 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/287


P8_TA(2015)0298

Partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Guinea-Bissau: Fangmöglichkeiten und finanzielle Gegenleistung (Zustimmung) ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (11667/2012 — C8-0278/2014 — 2012/0134(NLE))

(Zustimmung)

(2017/C 316/38)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11667/2012),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (11671/2012),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Absatz 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0278/2014),

unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 9. September 2015 (1) zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates,

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0233/2015),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Guinea-Bissau zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0299.


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