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Document 52014XX0325(01)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive agreements and dominant position given at its meeting of 12 December 2013 regarding a draft decision relating to Case COMP/C.39678/39731 — Deutsche Bahn — Rapporteur: Italy
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache COMP/C.39678/39731 — Deutsche Bahn — Berichterstatter: Italien
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache COMP/C.39678/39731 — Deutsche Bahn — Berichterstatter: Italien
ABl. C 86 vom 25.3.2014, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 86/2 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 12. Dezember 2013 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache COMP/C.39678/39731 — Deutsche Bahn
Berichterstatter: Italien
2014/C 86/02
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die von der Kommission im Beschlussentwurf geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken. |
2. |
Der Beratende Ausschuss schließt sich der Bewertung der Kommission nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) an. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren im Wege eines Beschlusses nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates abgeschlossen werden kann. |
4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die von der Deutschen Bahn angebotenen Verpflichtungen geeignet, erforderlich und angemessen sind. |
5. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 angesichts der von der Deutschen Bahn angebotenen Verpflichtungen für ein Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr besteht. |
6. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |