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Document 52014XR2333

Entschließung des Ausschusses der Regionen — Vorschläge des Ausschusses der Regionen für die neue Legislaturperiode der Europäischen Union

ABl. C 271 vom 19.8.2014, p. 6–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 271/6


Entschließung des Ausschusses der Regionen

Vorschläge des Ausschusses der Regionen für die neue Legislaturperiode der Europäischen Union

2014/C 271/02

Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament und vor der Neubesetzung der Europäischen Kommission stellt der AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR) seine Erwartungen und Vorschläge in Bezug auf die neue Legislaturperiode der Europäischen Union vor:

1.

Die Städte und Regionen Europas — eine wichtige Stütze für die Stärkung des Vertrauens in die Europäische Union

1.1.

vertritt die Auffassung, dass das wichtigste Ziel in der neuen Legislaturperiode der Europäischen Union darin bestehen muss, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, für ein nachhaltiges und regional ausgewogenes Wachstum zu sorgen und für unsere gemeinsamen Werte einzustehen, um das Vertrauen der Bürger in das Projekt Europa zu stärken;

1.2.

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht nur ein Anker der demokratischen Legitimität der EU, sondern auch eine Kraft sind, die die Ziele der Europäischen Union vor Ort vorantreibt und vermittelt; erinnert daran, dass das Mehrebenenregieren („Multi-Level-Governance“) die Zusammenarbeit aller Regierungs- und Verwaltungsebenen in der Ausübung der Zuständigkeiten und in der Beschlussfassung bedeutet und dass Subsidiarität und Multi-Level-Governance untrennbar mit einer starken kommunalen und regionalen Selbstverwaltung verbunden sind;

1.3.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas für nicht weniger als zwei Drittel der öffentlichen Direktinvestitionen in der EU aufkommen, von der Wirtschafts- und Finanzkrise aber hart getroffen wurden und aufgrund dessen die öffentlichen Ausgaben in den vergangenen drei Jahren um mehr als 20 % kürzen mussten, während die Kluft zwischen den Regionen größer geworden ist. Zugleich haben die Gebietskörperschaften einen steigenden Mittelbedarf für ihre Maßnahmen gegen die hohe Arbeitslosigkeit und die soziale Ausgrenzung;

2.

Investitionen in die Kommunen und Regionen Europas für mehr Beschäftigung, Wachstum und Nachhaltigkeit

2.1.

schlägt vor, die für Ende 2016 vorgesehene Halbzeitbewertung/Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 zu nutzen, um angesichts der Anhäufung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) und der zunehmenden Schwierigkeiten der EU, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, mögliche Änderungen der Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen im Rahmen des derzeitigen Gesamthaushalts des mehrjährigen Finanzrahmens zu prüfen und sicherzustellen, dass die Haushaltmittel den sich ändernden strategischen Prioritäten der EU entsprechen;

2.2.

ruft die Kommission auf, Vorschläge zur Erhöhung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterbreiten, ihre Analyse der Ausklammerung der nationalen und regionalen Kofinanzierungen bei EU-geförderten Investitionen aus der Berechnung des Haushaltsdefizits zu überdenken und mittelfristig die öffentlichen Investitionen der EU stärker zu unterstützen;

2.3.

fordert, die Geltungsdauer und den Anwendungsbereich der Initiative für Europa-2020-Projektanleihen auf Grundlage der Ergebnisse ihrer für 2015 vorgesehenen umfassenden und unabhängigen Bewertung auszuweiten;

2.4.

ruft die Kommission auf, eine Mitteilung zur Qualität der öffentlichen Ausgaben vorzulegen, um so u. a. die Grundsätze der OECD für wirksame öffentliche Ausgaben in die künftige Gestaltung der politischen Maßnahmen der EU einfließen zu lassen;

2.5.

regt an, dass die Kommission ein Grünbuch zur Verbesserung der Synergien zwischen dem EU-Haushalt und den Haushalten der Mitgliedstaaten und der nachgeordneten Gebietskörperschaften vorlegt, um die optimale Nutzung des EU-Haushalts sicherzustellen;

2.6.

ersucht die Kommission und die Europäische Investitionsbank, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine stärkere praktische Unterstützung zu gewähren, um deren Fachwissen bezüglich innovativer Finanzinstrumente zu verbessern;

3.

Stärkerer Gebietsbezug der EU-Politiken und Überwindung des Gefälles zwischen den Regionen

3.1.

fordert die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, der europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung bei der geplanten Überarbeitung eine Gebietsdimension zu geben;

3.2.

fordert eine unionsweite Strategie und Maßnahmen für die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes und der sprachlichen Vielfalt in Europa; ist fest davon überzeugt, dass dem Potenzial der Kultur und des kulturellen Erbes zur Schaffung nachhaltigen Wachstums und dauerhafter Arbeitsplätze auf politischer Ebene mehr Aufmerksamkeit gezollt werden sollte;

3.3.

dringt des Weiteren auf eine bessere Einbindung der subnationalen Ebene in die neue wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters;

3.4.

ruft die Kommission auf, die Ergebnisse der Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Programmplanung, Durchführung und eventuellen Umgestaltung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme zu überprüfen, wie in den Verordnungen über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und im Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft gefordert, und geeignete Empfehlungen zu unterbreiten, falls die Mitgliedstaaten diesen Bestimmungen nicht nachkommen;

3.5.

fordert die EU-Institutionen auf, die Gebietsdimension bei künftigen Vorschlägen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion stärker zu berücksichtigen, und ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Spill-over-Effekten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte und den territorialen Zusammenhalt besonderes Augenmerk zu schenken, insbesondere mit Blick auf das „Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ und sonstige große wirtschaftliche und fiskalische Reformvorhaben in der EU;

3.6.

spricht sich dafür aus, dass die territoriale Folgenabschätzung zu einem festen Bestandteil der Folgenabschätzungen der Kommission wird;

3.7.

fordert die Kommission auf, ein Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt zur Stärkung des Konzept des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts vorzulegen, um dem zunehmenden Gefälle unter den Gebieten in der EU entgegenzuwirken sowie der Debatte über die Messung der Lebensqualität „über das BIP hinaus“ neuen Schwung zu verleihen. Zwischen den Regionen bestehen nach wie vor große wirtschaftliche und soziale Unterschiede, weshalb Maßnahmen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt unter besonderer Berücksichtigung der weniger entwickelten Regionen notwendig sind;

3.8.

ersucht die Kommission, mit einem Weißbuch über die integrierte Stadtentwicklung zu der nachhaltigen Entwicklung der Städte und städtisch-ländlicher Räume beizutragen;

3.9.

unterstreicht, dass die Europäische Union eine territoriale Vision braucht, und plädiert daher für eine Aktualisierung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts;

3.10.

schlägt vor, einen besonderen Schwerpunkt auf die Entwicklung grenzübergreifender Lösungen, interregionaler Netze und makroregionaler Strategien zu legen, indem die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit auch als Instrumente anderer EU-Politiken eingesetzt werden können;

3.11.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Vervollständigung und den Ausbau des TEN-V-Kernnetzes und der Kernnetzkorridore zu intensivieren und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Erstellung der Arbeitspläne für die Korridore einzubeziehen und stärker an den Korridorplattformen zu beteiligen;

4.

Vorbereitung der Europäischen Union auf neue politische Herausforderungen

Bildung, Berufsbildung und Kultur stärker fördern

4.1.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur europäischen Koordinierung der Modernisierung von Lehrberufen vorzulegen;

4.2.

ruft die Kommission auf, einen Qualitätsrahmen für die frühkindliche Bildung und Betreuung sowie einen EU-Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen vorzuschlagen, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden;

4.3.

ersucht die Kommission, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Bürger aller Altersgruppen zu unterbreiten;

4.4.

erwartet, dass die Europäische Kommission bei der Entwicklung ihrer künftigen Politik in den Bereichen Justiz und Inneres die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften anerkennt; fordert insbesondere, die lokale und regionale Dimension der Förderung der Grundrechte und der Entwicklung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik in die Gestaltung künftiger Aktivitäten einzubeziehen;

4.5.

betont die Bedeutung der Jugendgarantie-Programme als ein Mittel zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Eröffnung von Chancen für junge Leute in Europa. Daher dringt der Ausschuss auf eine höhere Mittelausstattung dieses Programms und auf eine stärkere Unterstützung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Vorbereitung, Entwicklung und Umsetzung dieser Instrumente;

4.6.

regt an, sich dafür einzusetzen, dass Kultur und Kreativität in der überarbeiteten Europa-2020-Strategie und ihren künftigen Leitinitiativen einen höheren Stellenwert erhalten;

Neue Impulse für Integration in den Städten und Regionen Europas

4.7.

fordert die Kommission zu einer engen Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihren Bemühungen zur Integration von Zuwanderern auf, was ein wesentliches Element zur Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie und zur Lösung der demographischen Probleme der EU ist;

4.8.

fordert, den demografischen Wandel als eine Priorität bei der Konzipierung einschlägiger europäischer Rechtsetzungsvorhaben sowie bei der Umsetzung sämtlicher EU-Förderprogramme im Zeitraum 2014-2020 zu berücksichtigen;

4.9.

erneuert seine Forderung nach einer EU-Strategie gegen die Obdachlosigkeit;

4.10.

ruft die Kommission zu ehrgeizigeren Bemühungen in der Koordinierung und Überwachung politischer Maßnahmen zur Integration der Roma auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf; plädiert für eine engere Zusammenarbeit mit der „Europäischen Allianz der Städte und Regionen für die Integration der Roma“ des Europarats;

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation auf lokaler und regionaler Ebene

4.11.

fordert die Entwicklung eines regulatorischen Eignungs- und Leistungsprogramm für die Regionen (REFIT), um die Verwaltungslasten gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen zu senken; fordert eine Aufwertung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Überprüfung des Small Business Act;

4.12.

ersucht die Kommission, Strategien für eine intelligente Spezialisierung in Europa einen größeren Stellenwert zu geben, um das Innovationsgefälle zwischen den europäischen Regionen zu mindern; fordert einen Aktionsplan für die Initiative „Stairway to Excellence“ („Stufen zur Spitzenforschung“), die praktische Schritte und eine ständige Beobachtung bei der Verknüpfung zwischen den europäischen Forschungsprogrammen (Horizont 2020) und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet;

4.13.

spricht sich für Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes aus, indem Hemmnisse für freie und reglementierte Berufe in den Mitgliedstaaten abgebaut werden, und erwartet, dass die Europäische Kommission in der ersten Hälfte der neuen Legislaturperiode sämtliche Legislativvorschläge in Angriff nimmt, die sie in ihrem „Aktionsplan Unternehmertum 2020“ angekündigt hat, um dadurch die Umsetzung des Aktionsplans und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf der lokalen und regionalen Ebene zu beschleunigen;

4.14.

setzt sich für einen europäischen Aktionsplan für Innovationen im öffentlichen Sektor ein, der besonders auf die lokalen und regionalen Verwaltungen zugeschnitten ist;

4.15.

befürwortet die Aktualisierung des Weißbuchs „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum“ von 2011 und eine in diesem Zusammenhang zu führende Debatte über die Verkehrspolitik der Union nach 2020;

Erneuerung der europäischen Energiestrategie mit lokalen und regionalen Lösungen für den Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung

4.16.

ersucht die Kommission, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Entwicklung einer integrierten europäischen Energiepolitik zu würdigen; dezentralisierte Lösungen für die Energieversorgung sind notwendig, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu senken, weshalb die EU dafür sorgen muss, dass kleinere Energieerzeuger die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben;

4.17.

ruft die Kommission auf, einen Aktionsplan gegen Energiearmut vorzulegen, in dem Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regionaler/lokaler Ebene miteinander verzahnt werden;

4.18.

appelliert an die EU-Organe und die Mitgliedstaaten, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von ehrgeizigen, verbindlichen Zielen für die Verringerung des CO2-Ausstoßes, den Anteil erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz ausdrücklich zu berücksichtigen und das Partnerschaftsprinzip analog zur EU Kohäsionspolitik in diesem Bereich weiterzuentwickeln; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten ferner auf, den Bürgermeisterkonvent als das europäische Instrument zur Einbindung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die EU-Politik zum Klimawandel inhaltlich auszuweiten und ihn mit den entsprechenden Ressourcen auch über 2020 hinaus auszustatten;

4.19.

fordert die Europäische Kommission auf, bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Politik in den Bereichen Luft, Wasser und Lärmschutz einen ursachenorientierten Ansatz zu verfolgen, d. h. die Entstehung von Umweltproblemen an ihrer Quelle zu bekämpfen und dabei die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen, die sich häufig der Aufgabe gegenübersehen, eine entsprechende Politik umzusetzen, ohne direkten Einfluss auf die Ursachen der Probleme zu haben;

Neue Impulse für die ländliche Entwicklung und die Agrarpolitik

4.20.

ruft die Europäische Kommission auf, eine echte Strategie für die nachhaltige ländliche Entwicklung ausgehend von einem integrierten, raumbezogenen Ansatz auszuarbeiten;

4.21.

fordert, die Maßnahmen zur Schaffung von Sicherheitsnetzen gemäß der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um weitere, zielgenauere Maßnahmen gegen die Volatilität der Märkte zu ergänzen;

4.22.

fordert eine Folgenabschätzung zur Untersuchung der Auswirkungen der Handelsvereinbarungen, über die gegenwärtig verhandelt wird, auf die Landwirtschaft;

Fortsetzung der EU-Erweiterung, Stärkung der Partnerschaft mit den Nachbarländern der EU und bessere Nutzung der dezentralisierten Zusammenarbeit

4.23.

ersucht die Kommission, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Erweiterungsländer bei der Reform der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen und aufzuwerten und in ihren jährlichen Zwischenberichten besonders auf den Stand der Dezentralisierung einzugehen;

4.24.

unterstreicht, dass sich die EU entschieden für die Länder der Östlichen Partnerschaft einsetzen muss, indem sie die Stärkung der lokalen und regionalen Demokratie sowie die Dezentralisierung unterstützt und die Nutzung der Programme der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft und der EU fördert;

4.25.

fordert die Kommission auf, das Europäische Nachbarschaftsinstrument so einzusetzen, dass es zu mehr sozialem und territorialem Zusammenhalt in den Partnerländern im Mittelmeerraum sowie zur Zusammenarbeit zwischen ihren regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beiträgt;

4.26.

ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, das LAF-Programm (Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen) auf die südlichen Mittelmeerländer auszudehnen; setzt sich für die Formulierung und Umsetzung einer langfristigen Zuwanderungspolitik für den Mittelmeerraum unter Einbindung sämtlicher Interessenträger — darunter vor allem der nationalen Regierungen und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften — ein;

4.27.

fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Gestaltung der „Integrationspartnerschaften“ mit Drittstaaten sowie in sonstige Präventivmaßnahmen zur Förderung einer zirkulären Migration eingebunden werden;

4.28.

erwartet, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung eines territorialen Entwicklungsansatzes eingebunden werden und dass auf ihre umfangreichen Erfahrungen in der dezentralisierten Entwicklungszusammenarbeit zurückgegriffen wird; fordert, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihrem Beitrag zum Europäischen Jahr der Entwicklung 2015 und zu lokalen bzw. regionalen entwicklungspolitischen Strategien zu unterstützen;

4.29.

schlägt vor, die Verhandlungen für eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den Vereinigten Staaten unter der Voraussetzung zu verfolgen, dass Transparenz und demokratische Beteiligung eingehalten und soziale und ökologische Standards gewährleistet werden; fordert, dass der AdR dabei den Status der „interessierten Partei“ erhält;

Die Bürger ansprechen

4.30.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes über die Wahl des Europäischen Parlaments vorzulegen, um die Anerkennung der demokratischen Funktion des Europäischen Parlaments zu stärken, z. B. durch die Einrichtung eines EU-weiten gemeinsamen Schwellenwertes für die Vertretung im Europäischen Parlament, und die Ausübung des Stimmrechts zu vereinfachen, z. B. durch die Einrichtung eines europäischen Wählerverzeichnisses;

4.31.

befürwortet eine Überprüfung der Strategie „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“, um der Bedeutung gerecht zu werden, die lokale und regionale Gebietskörperschaften für die Information der Bürger über die EU und ihre Politik spielen; ersucht die Kommission um eine engere Zusammenarbeit mit dem AdR bei der Verwirklichung einer echten dezentralen Kommunikation auf regionaler und lokaler Ebene, insbesondere unter Nutzung der Kommissionsvertretungen in den Mitgliedstaaten;

5.

Eine engere Partnerschaft mit den europäischen Organen

5.1.

ersucht darum, in die kommenden Verhandlungen über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung eingebunden zu werden;

5.2.

schlägt eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in der prälegislativen Phase auf der Grundlage der Vereinbarung über die Zusammenarbeit vor, um langfristige strategische Initiativen zu planen und für die EU-Politikbereiche Lösungen im Sinne der Multi-Level-Governance zu erarbeiten;

5.3.

ruft das Europäische Parlament auf der Grundlage der Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem AdR von 2014 zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Rechtsetzungsprozess, im Europäischen Semester und in der Abschätzung der Folgen der europäischen Rechtsvorschriften für die lokale und regionale Ebene auf;

5.4.

fordert die Gleichbehandlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in Bezug auf die geänderte Eintragungspflicht in das Transparenz-Register, die in der neuen interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register vorgesehen ist;

5.5.

schlägt dem Rat eine engere Zusammenarbeit mit dem AdR in denjenigen Bereichen vor, die für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besonders belangreich sind.

Brüssel, den 26. Juni 2014.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Michel LEBRUN


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