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Document 52014XG0404(01)

    Bekanntmachung der Regierung Maltas im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    ABl. C 99 vom 4.4.2014, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 99/35


    Bekanntmachung der Regierung Maltas im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    2014/C 99/04

    In Bezug auf die Bekanntmachung der Regierung Maltas, die am 4. Mai 2013 gemäß der vorstehend genannten Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union (2013/C 127/04) veröffentlicht wurde, teilt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit, dass Block 3 des Gebiets 4 und das Gebiet 5 nun für dauerhafte Genehmigungen zur Exploration oder zur Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zur Verfügung stehen.

    Informationen zu dieser Bekanntmachung erteilt die Abteilung „Kontinentalschelf“ des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, Block F, Antonio Maurizio Valperga Street, Floriana, FRN 1700, Malta, unter der folgenden E-Mail-Adresse: dgcs.mti@gov.mt.


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