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Document 52014TA1216(01)

Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfung 2013 des Hofes der auf dem Gebiet der Forschung tätigen europäischen Gemeinsamen Unternehmen

ABl. C 452 vom 16.12.2014, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 452/1


Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfung 2013 des Hofes der auf dem Gebiet der Forschung tätigen europäischen Gemeinsamen Unternehmen

(2014/C 452/01)

INHALT

 

Ziffer

Page

Einleitung

1-6

2

Ausführungen zu den Prüfungsurteilen des Hofes

7

2

Prüfungsergebnisse

8-21

3

Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8

3

Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresabschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge

9-12

3

Hervorhebung eines Sachverhalts zum EU-Beitrag zu den ITER-Projektkosten

13

4

Bemerkungen, die die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage stellen

14

4

Darstellung des Jahresabschlusses

15

4

Haushaltsführung und Finanzmanagement

16

4

Interne Kontrollen

17-21

4

Schlussfolgerungen

22-23

5

EINLEITUNG

1.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der diesen Rechnungen zugrunde liegenden Vorgänge von sieben auf dem Gebiet der Forschung tätigen europäischen Gemeinsamen Unternehmen geprüft:

Fusion for Energy — F4E (ITER) — Entwicklung der Fusionsenergie;

Clean Sky — umweltfreundliche Luftverkehrstechnologien;

Artemis — eingebettete IKT-Systeme;

IMI — Initiative für innovative Arzneimittel;

ENIAC — Nanoelektronik;

FCH — Brennstoffzellen und Wasserstoff sowie

SESAR — Single European Sky Air Traffic Management Research (Luftverkehrsleitsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum).

2.

Neben der Europäischen Union (vertreten durch die Kommission) können verschiedene öffentliche und private Partner, die zur Finanzierung der Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen beitragen, Mitglieder der Gemeinsamen Unternehmen sein. Die Gemeinsamen Unternehmen folgen entweder einem zweigliedrigen Modell mit Beteiligung der Europäischen Kommission und der Industrie oder einem dreigliedrigen Modell mit zusätzlicher Beteiligung der Mitgliedstaaten (1). Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Forschungspolitik in bestimmten Bereichen.

3.

Diese Zusammenfassung liefert einen Überblick über die Ergebnisse der die Gemeinsamen Unternehmen betreffenden jährlichen Prüfungen des Hofes für das Haushaltsjahr 2013. Sie soll die Analyse und den Vergleich der besonderen Jahresberichte des Hofes über die Jahresabschlüsse 2013 der Gemeinsamen Unternehmen erleichtern. Die Prüfungsurteile und Bemerkungen des Hofes sowie die Antworten der Gemeinsamen Unternehmen sind den veröffentlichten Fassungen der besonderen Jahresberichte zu entnehmen. Diese Zusammenfassung stellt weder einen Prüfungsbericht noch ein Prüfungsurteil dar.

4.

Die für die Gemeinsamen Unternehmen für 2013 geschätzten Haushaltsmittel (2) beliefen sich insgesamt auf ungefähr 2,2 Milliarden Euro (2012: 2,5 Milliarden Euro) bzw. ungefähr 1,7 % des Gesamthaushaltsplans 2013 der EU (2012: 1,8 %) (3). Von den tatsächlich vereinnahmten Beträgen stammten ungefähr 686 Millionen Euro (2012: 618 Millionen Euro) aus dem Gesamthaushaltsplan der EU (Barbeiträge der Europäischen Kommission) und ungefähr 134 Millionen Euro (2012: 134 Millionen Euro) von den Industriepartnern und Mitgliedern der Gemeinsamen Unternehmen.

5.

Bei den Gemeinsamen Unternehmen sind 414 (2012: 409) auf Dauer und auf Zeit beschäftigte Bedienstete tätig, was weniger als 1 % aller im Gesamthaushaltsplan der EU bewilligten Planstellen für EU-Bedienstete (Stellenplan) entspricht. Einzelheiten zu den geprüften Gemeinsamen Unternehmen, zu ihrer Mittelausstattung und zu ihrem Personal sind Anhang I zu entnehmen.

6.

Während mit den Gemeinsamen Unternehmen bezogen auf den gesamten EU-Haushalt ein verhältnismäßig geringes finanzielles Risiko verbunden ist, ist das Reputationsrisiko für die Union hoch, denn die Gemeinsamen Unternehmen sind ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Forschungsstrategie, und durch ihre Konzeption als öffentlich-private Partnerschaften stehen sie im Blickpunkt der Industriezweige, mit denen sie zusammenarbeiten.

AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PRÜFUNGSURTEILEN DES HOFES

7.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen und der Jährlichen Tätigkeitsberichte. Bei der Prüfung 2013 lag das Hauptaugenmerk auf den Ex-post-Prüfungen.

PRÜFUNGSERGEBNISSE

Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Die endgültigen Jahresabschlüsse der Gemeinsamen Unternehmen stellen ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Finanzordnungen und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresabschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes waren bei vier (F4E, Clean Sky, FCH und SESAR) der sieben Gemeinsamen Unternehmen die den Jahresabschlüssen für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Unternehmen Artemis wurde die Prüfung der Projektkostenaufstellungen im Rahmen entsprechender Verwaltungsvereinbarungen den nationalen Förderstellen übertragen. Das Gemeinsame Unternehmen Artemis erhielt Prüfungsberichte von den nationalen Förderstellen, beurteilte jedoch nicht systematisch die Qualität dieser Prüfungen. Außerdem lagen ihm nicht von allen nationalen Förderstellen Informationen über die Prüfungsstrategien vor. Es konnte daher nicht beurteilen, ob die Ex-post-Prüfungen angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten. Infolgedessen kam der Hof zu dem Ergebnis, dass die zur Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie des Gemeinsamen Unternehmens verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um zu einer Schlussfolgerung dahin gehend zu gelangen, ob dieses zentrale Kontrollinstrument wirksam funktioniert (4). Der Hof gab für das Gemeinsame Unternehmen Artemis ein eingeschränktes Prüfungsurteil (5) ab, weil keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil vorlagen und die möglichen Auswirkungen wesentlich, jedoch nicht umfassend sind (6).

11.

In Bezug auf das Gemeinsame Unternehmen ENIAC sehen die zwischen ENIAC und den nationalen Förderstellen der Mitgliedstaaten geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen im Prinzip vor, dass die nationalen Förderstellen im Namen des Gemeinsamen Unternehmens Prüfungen durchführen. Die Ex-post-Prüfungsstrategie des Gemeinsamen Unternehmens stützt sich in hohem Maße darauf, dass die nationalen Förderstellen Projektkostenaufstellungen prüfen. 2013 führte das Gemeinsame Unternehmen eine begrenzte Überprüfung von Kostenaufstellungen durch, die jedoch keine Prüfungen umfasste und keine Prüfungssicherheit im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der überprüften Kostenaufstellungen lieferte. Infolgedessen kam der Hof zu dem Ergebnis, dass die zur Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie des Gemeinsamen Unternehmens verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um zu einer Schlussfolgerung dahin gehend zu gelangen, ob dieses zentrale Kontrollinstrument wirksam funktioniert (7). Der Hof gab für ENIAC ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, weil keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil vorlagen und die möglichen Auswirkungen wesentlich, jedoch nicht umfassend sind.

12.

Im Einklang mit seiner Ex-post-Prüfungsstrategie leitete das Gemeinsame Unternehmen IMI eine zweite Serie von 40 Ex-post-Prüfungen ein, von denen 14 im Juni 2014 abgeschlossen waren. Die aufgrund dieser Prüfungen ermittelte Fehlerquote belief sich auf 2,3 % (8). Der Hof gab für das Gemeinsame Unternehmen IMI ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, weil ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil vorlagen und die möglichen Auswirkungen wesentlich, jedoch nicht umfassend sind (9).

Hervorhebung eines Sachverhalts zum EU-Beitrag zu den ITER-Projektkosten  (10)

13.

Im Fall des Gemeinsamen Unternehmens F4E wurde der EU-Beitrag zur ITER-Bauphase vom Rat im Jahr 2010 (11) auf 6,6 Milliarden Euro festgelegt. Bei diesem Betrag besteht ein erhebliches Risiko, dass er angehoben werden muss. Hauptgründe dafür sind Änderungen am Umfang der Projektleistungen und der derzeitige Zeitplan, der für unrealistisch erachtet wird. Im November 2013 schätzte das Gemeinsame Unternehmen das Defizit bis zur Fertigstellung der Bauphase des Projekts auf 290 Millionen Euro. Die Überschreitung der Bauphase des Projekts wurde vom Gemeinsamen Unternehmen zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2014) auf mindestens 30 Monate geschätzt. Das Gemeinsame Unternehmen hat in Bezug auf diese Risiken noch kein System auf Auftragsebene eingerichtet, um die Kostenabweichungen regelmäßig zu überwachen, und es hat die Bewertung des Beitrags des Gemeinsamen Unternehmens zum ITER-Projekt nach Fertigstellung der Bauphase nicht aktualisiert.

Bemerkungen, die die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage stellen

14.

Der Hof brachte zu den Gemeinsamen Unternehmen 55 Bemerkungen (2012: 45) vor, in denen er wichtige Sachverhalte betonte. Ein Überblick über diese Bemerkungen ist Anhang II zu entnehmen. Die häufigsten Bemerkungen sind nachstehend zusammengefasst.

Darstellung des Jahresabschlusses

15.

Im Fall von F4E enthalten die Erläuterungen zum Jahresabschluss im Abschnitt über „ITER-Beschaffungsvereinbarungen mit der internationalen ITER-Organisation“ keine Angaben zum Stand der laufenden Arbeiten. Derartige Informationen sind aber unverzichtbar, um Aufschluss über die aktuelle Lage der Tätigkeiten zu geben, die im Rahmen von mit der internationalen ITER-Organisation geschlossenen Beschaffungsvereinbarungen durchgeführt werden.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

16.

Die Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement betreffen in erster Linie zwei Bereiche:

Die Ausführungsrate der Haushaltsmittel, die bei den Verpflichtungsermächtigungen zwischen 90 % und 100 % und bei den Zahlungsermächtigungen zwischen 57 % und 100 % lag. Beim Gemeinsamen Unternehmen Artemis belief sich die Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen auf 69 %. Dies ist vor allem auf Verzögerungen beim Abschluss der für die Projektdurchführung mit den Mitgliedstaaten geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zurückzuführen; die Rate beim Gemeinsamen Unternehmen FCH (57 %) ist darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung von drei Projekten verschoben wurde.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Durchführung der Projekte: Im Fall des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky verstrichen von der Einleitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2013 bis zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen durchschnittlich 9 Monate (gegenüber 12 Monaten im Jahr 2012). Im Fall des Gemeinsamen Unternehmens Artemis liegt die derzeitige Rate der Mittelbindungen für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bei lediglich 49 % (50,2 % zum 31. Dezember 2012) der für operative Ausgaben während der gesamten Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens (10 Jahre ab 2007) insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel.

Interne Kontrollen

17.

Ex-post-Prüfungen sind für die Gemeinsamen Unternehmen ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von den Begünstigten und/oder Partnern geltend gemachten Kosten. Alle Gemeinsamen Unternehmen haben eine Ex-post-Prüfungsstrategie angenommen, wobei fünf Gemeinsame Unternehmen unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Durchführung von Ex-post-Prüfungen beauftragt haben. In drei Fällen (siehe Ziffer 10-12) gab der Hof wegen der unzulänglichen Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie bzw. wegen der aus den durchgeführten Ex-post-Prüfungen abgeleiteten Fehlerquote ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab.

18.

Im Fall des Gemeinsamen Unternehmens F4E befinden sich die internen Kontrollsysteme noch in Entwicklung. Vor allem Beschaffungsverfahren sind ein zentrales Instrument der Umsetzung des ITER-Projekts durch das Gemeinsame Unternehmen F4E. Bei diesen Beschaffungsverfahren muss für mehr Wettbewerb gesorgt werden. Was die Zuschüsse angeht, so wurde — wie im Jahr 2012 — je Aufforderung durchschnittlich lediglich ein Vorschlag eingereicht.

19.

Die Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit den Forschungsergebnissen ist im Siebten Rahmenprogramm (RP7) geregelt, in dem ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem festgelegt wird, das den Schutz, die Verbreitung und die Übertragung von Forschungsergebnissen umfasst. In die mit Mitgliedern und anderen Begünstigten geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen haben die Gemeinsamen Unternehmen spezifische Bestimmungen für die Rechte des geistigen Eigentums und die Verbreitung der Ergebnisse von Forschungstätigkeiten aufgenommen. Zwar wird die Anwendung dieser Bestimmungen von den Gemeinsamen Unternehmen in verschiedenen Phasen der geförderten Projekte überwacht, doch muss bei mehreren Gemeinsamen Unternehmen die Art und Weise, wie über die Ergebnisse dieser Überwachung berichtet wird, weiterentwickelt werden.

20.

In den meisten Gemeinsamen Unternehmen wurden zur Vermeidung von Interessenkonflikten spezielle Regelungen angenommen und Instrumente zur Erfassung aller diesbezüglichen Informationen entwickelt. Beim Gemeinsamen Unternehmen Artemis jedoch fehlt noch ein umfassendes schriftliches Verfahren für den Umgang mit Interessenkonflikten.

21.

Die Kommission führte ihre zweite Zwischenbewertung im Verlauf von 2013 und Anfang 2014 durch. Alle Gemeinsamen Unternehmen (mit Ausnahme von F4E) wurden im Hinblick auf Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit und Qualität der Forschung bewertet. Wenngleich insgesamt positiv, wurden in den Berichten Bereiche aufgezeigt, in denen weiterer Verbesserungsbedarf besteht.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

22.

Bei allen Gemeinsamen Unternehmen war die Rechnungsführung zuverlässig, doch wurde zu drei Gemeinsamen Unternehmen wegen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss 2013 abgegeben.

23.

Die Verfahren müssen verbessert werden, insbesondere die Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie und im Fall des Gemeinsamen Unternehmens F4E die Mechanismen zur Kostenkontrolle.


(1)  Zweigliedrige Gemeinsame Unternehmen sind Clean Sky, IMI, FCH und SESAR. Bei Artemis und ENIAC handelt es sich um dreigliedrige Gemeinsame Unternehmen. Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Fusion for Energy — F4E (ITER) sind Euratom, vertreten durch die Europäische Kommission, die Euratom-Mitgliedstaaten und Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen und den Wunsch geäußert haben, Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens zu werden (bis 31. Dezember 2013 die Schweiz).

(2)  Bei den geschätzten Haushaltsmitteln handelt es sich um Mittel für Verpflichtungen (endgültiger Haushalt).

(3)  Der erhebliche Rückgang gegenüber 2012 ist vorwiegend auf das Gemeinsame Unternehmen F4E zurückzuführen, dessen geschätzte Haushaltsmittel von 1  524 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 1  297 Millionen Euro im Jahr 2013 zurückgingen. Dieser Rückgang ist auf die Einleitung einer wichtigen Phase des ITER-Projekts im Jahr 2012 zurückzuführen.

(4)  Infolge dieser Bemerkung brachte das Gemeinsame Unternehmen Artemis 2014 gemeinsam mit dem Gemeinsamen Unternehmen ENIAC einen gemeinsamen Aktionsplan auf den Weg, um dieses eingeschränkte Prüfungsurteil abzumildern. Bis September 2014 wurden drei nationale Förderstellen von Artemis besucht.

(5)  Der Hof gibt ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, wenn er nach Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise zu der Schlussfolgerung kommt, dass falsche Darstellungen oder Fälle von Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften für den Abschluss oder die zugrunde liegenden Vorgänge wesentlich, jedoch nicht umfassend sind. Der Hof gibt außerdem ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, wenn er nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil zu erlangen und die möglichen Auswirkungen dieser fehlenden Möglichkeit auf den Abschluss oder die zugrunde liegenden Vorgänge wesentlich, aber nicht umfassend sind (wie in den Ziffern 11 und 12 dargelegt).

(6)  Umfassende Auswirkungen sind solche, die nach Beurteilung des Prüfers nicht auf bestimmte Bestandteile, Konten oder Posten beschränkt sind oder, wenn sie doch entsprechend beschränkt sind, einen erheblichen Teil des Abschlusses betreffen oder betreffen könnten.

(7)  Infolge dieser Bemerkung brachte das Gemeinsame Unternehmen ENIAC 2014 gemeinsam mit dem Gemeinsamen Unternehmen Artemis einen gemeinsamen Aktionsplan auf den Weg, um dieses eingeschränkte Prüfungsurteil abzumildern. Bis September 2014 wurden drei nationale Förderstellen von ENIAC besucht.

(8)  Die aufgrund der vorangehenden Serie von Ex-post-Prüfungen ermittelte Fehlerquote belief sich auf 5,8 %.

(9)  Infolge dieser Bemerkung hat das Gemeinsame Unternehmen IMI weiterhin die geprüften Begünstigten über die Fehler informiert und die geforderten Folgemaßnahmen eingeleitet. Parallel dazu hat das Gemeinsame Unternehmen weiterhin konkrete vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um das Risiko zukünftiger Fehler in den Projektkostenaufstellungen der Begünstigten zu mindern (z. B. Organisation von häufigen Workshops zu finanziellen Fragen für die Teilnehmer, regelmäßige Aktualisierung der Finanzleitlinien für Teilnehmer des Gemeinsamen Unternehmens). Darüber hinaus hat das Gemeinsame Unternehmen IMI die Umsetzung seines umfangreichen Jahresprogramms an Ex-post-Prüfungen fortgesetzt.

(10)  Ein Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts wird aufgenommen, um die Leser auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der im Abschluss zwar nicht wesentlich falsch dargestellt, aufgrund seines Stellenwerts aber grundlegend für das Verständnis des Abschlusses durch die Nutzer ist.

(11)  Schlussfolgerungen des Rates zum Stand des ITER-Projekts vom 7. Juli 2010 (Dok. 11902/10).


ANHANG I

Einnahmen der Gemeinsamen Unternehmen (Geschätzte Haushaltsmittel, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge) und Stellenpläne

GEMEINSAMES UNTERNEHMEN

Übergeordnete GD

Politikbereich

2013

2012

Geschätzte Haushaltsmittel (1)

Festgestellte Forderungen (2)

Vereinnahmte Beträge (3)

Stellenplan (4)

Geschätzte Haushaltsmittel (1)

Festgestellte Forderungen (2)

Vereinnahmte Beträge (3)

Stellenplan (4)

1

ARTEMIS

GD CONNECT

Forschung

3 2 6 43  708

3 2 6 47  545

2 0 1 23  350

15

5 7 4 46  787

5 2 1 83  934

2 2 4 79  013

15

2

CLEAN SKY

GD Forschung und Innovation

Forschung

30 6 0 43  097

22 7 0 00  428

12 4 6 13  566

24

20 5 3 64  690

17 3 1 13  201

9 7 3 39  799

24

3

ENIAC

GD CONNECT

Forschung

17 2 6 96  508

17 2 6 08  748

3 6 5 29  216

15

12 8 0 59  958

12 7 7 55  025

1 5 4 57  127

15

4

FUSION FOR ENERGY — F4E (ITER) — Entwicklung der Fusionsenergie

GD Forschung und Innovation

Forschung

1  29 7 0 13  166

1  29 6 9 52  709

24 5 0 02  495

262

1  52 3 7 85  957

1  52 3 3 45  616

26 1 2 39  530

262

5

BRENNSTOFFZELLEN UND WASSERSTOFF — FCH

GD Forschung und Innovation

Forschung

7 4 4 82  039

7 3 6 72  484

5 6 3 93  265

20

8 3 3 11  640

8 2 8 43  794

5 3 6 15  206

17

6

INITIATIVE FÜR INNOVATIVE ARZNEIMITTEL — IMI

GD Forschung und Innovation

Forschung

25 5 7 15  919

25 4 4 35  104

12 5 8 29  159

36

37 3 7 63  361

35 7 8 98  596

9 7 7 83  960

35

7

SESAR

GD MOVE

Forschung

8 4 2 22  608

6 4 0 66  631

7 7 5 35  515

42

15 6 5 64  786

14 8 7 33  577

6 9 7 13  000

41

 

Insgesamt

 

 

2  22 2 8 17  045

2  12 1 3 82  649

68 6 0 26  566

414

2  52 8 2 97  179

2  46 5 8 73  743

61 7 6 27  635

409


(1)  Bei den geschätzten Haushaltsmitteln handelt es sich um Verpflichtungsermächtigungen (endgültiger Haushalt).

(2)  Bei den festgestellten Forderungen handelt es sich um genehmigte Mittelbindungen.

(3)  Bei den vereinnahmten Beträgen handelt es sich um den jährlichen Barmittelbeitrag der Europäischen Kommission.

(4)  Endgültiger Haushalt.


ANHANG II

Bemerkungen des Hofes zum Haushaltsjahr 2013

 

GEMEINSAMES UNTERNEHMEN

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Gemeinsamen Unternehmen

Sonstige Bemerkungen

Haushaltsvollzug

Darstellung des Jahresabschlusses

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Multilaterale Rahmenvereinbarung

Interne Kontrollsysteme und Rechnungsführungssysteme

Aufträge über operative Leistungen und Zuschussvereinbarungen

Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie

Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission

Rechtlicher Rahmen

Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Forschungsergebnissen

Rechte des geistigen Eigentums und industriepolitische Vorgaben

Interessenkonflikt

Die zweite Zwischenbewertung der Kommission

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

EU-Beitrag zur ITER-Bauphase

Jährlicher Tätigkeitsbericht u. a.

1

ARTEMIS

x

 

x

 

 

 

x (1)

x

x

x

 

x

x

 

 

 

2

CLEAN SKY

x

 

 

 

x

 

 

x

x

x

 

x

x

 

 

 

3

ENIAC

x

 

x

 

 

 

x (1)

x

x

x

 

x

x

 

 

 

4

FUSION FOR ENERGY — F4E (ITER) — Entwicklung der Fusionsenergie

x

x

 

 

x

x

 

 

x

 

x

x

 

x

x (1)

x

5

BRENNSTOFFZELLEN UND WASSERSTOFF — FCH

x

 

x

 

 

 

 

x

x

x

 

x

x

 

 

 

6

INITIATIVE FÜR INNOVATIVE ARZNEIMITTEL — IMI

x

 

x

 

 

 

x (1)

x

x

x

 

x

x

 

 

 

7

SESAR

x

 

 

x

 

 

 

x

x

x

 

x

x

 

 

 

 

Zwischensumme

7

1

4

1

2

1

3

6

7

6

1

7

6

1

1

1

 

Insgesamt

13

 

 

 

6

 

 

36

 

 

 

 

 

 

 

 


(1)  Diese Bemerkungen sind in dem die Prüfungsurteile betreffenden Abschnitt der Berichte enthalten.


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