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Document 52014TA1210(38)

    Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 326–331 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 442/326


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zusammen mit den Antworten der Agentur

    (2014/C 442/38)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Tallinn und Standorten in Straßburg und St. Johann im Pongau (siehe Ziffer 18) wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Zentrale Aufgabe der Agentur ist das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac (2).

    2.

    Die Agentur erhielt am 22. Mai 2013 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2013 wurde daher der Zeitraum vom 20. Mai bis 31. Dezember 2013 geprüft.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    4.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Agentur (3) bestehend aus dem Jahresabschluss und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    5.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    6.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    7.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    8.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    10.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    11.

    Ohne das in Ziffer 9 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf die Bewertung des Schengener Informationssystems (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und des Eurodac-Systems in der Rechnungslegung der Agentur hin. Das Betriebsmanagement dieser Systeme wurde im Mai 2013 im Wege einer Transaktion ohne zurechenbare Gegenleistung von der Kommission auf die Agentur übertragen und stellt die zentrale Aufgabe der Agentur dar. Da zuverlässige und vollständige Informationen zu den Gesamtentwicklungskosten dieser Systeme fehlen, sind sie in der Rechnungslegung der Agentur mit ihrem Nettobuchwert gemäß der Buchführung der Kommission ausgewiesen, der zum Jahresende aktualisiert wurde. Diese Werte betreffen hauptsächlich die Hardware und Standardsoftwarelösungen und beinhalten nicht die Kosten für die Softwareentwicklung (siehe Erläuterung 6.3.1 zum Jahresabschluss der Agentur).

    12.

    Die folgenden Bemerkungen stellen weder das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung noch das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge infrage. Es ist darauf hinzuweisen, dass 2013 das erste Jahr war, in dem die Agentur finanziell autonom war und dass die Einrichtung ihrer Verfahren noch im Gange ist.

    BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

    13.

    Die Ausarbeitung der Normen für die interne Kontrolle der Agentur war am Jahresende noch im Gange. Sie wurden vom Verwaltungsrat im Juni 2014 angenommen.

    14.

    Abgesehen von einer Feuerversicherung gegen multiple Risiken für die Gebäude in Tallinn besteht für die Sachanlagen kein Versicherungsschutz.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    15.

    Gemäß der Gründungsverordnung der Agentur (8) war die Kommission für die Errichtung und die Aufnahme der Tätigkeit der Agentur verantwortlich, bis diese am 22. Mai 2013 die finanzielle Autonomie erhielt. Die Migration der Daten zu Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Kommission zur Agentur war ein komplexer Vorgang, und der Abgleich der Zahlen zwischen den Rechnungsführungssystemen der Kommission und der Agentur wurde schließlich im Juni 2014 abgeschlossen. Dieser Umstand hatte Auswirkungen auf die Zahlungsplanung der Agentur und auf die Erstellung ihres vorläufigen Jahresabschlusses.

    16.

    Dem endgültigen Jahresabschluss der Agentur zufolge betrugen die Haushaltsvollzugsquoten bei den Mitteln für Verpflichtungen 96 % und bei den Mitteln für Zahlungen 67 %. Da ein Teil des Jahreshaushalts der Agentur von der Kommission ausgeführt wurde und sich die Haushaltsstrukturen der Kommission von denen der Agentur unterscheiden, konnte für das Jahr 2013 keine eingehendere Analyse nach Haushaltstiteln vorgenommen werden.

    17.

    Gemäß der Gründungsverordnung der Agentur (9) leisten Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und Eurodac-bezogener Maßnahmen assoziiert sind, einen Beitrag zum Haushalt der Agentur. Obwohl die mit Schengen assoziierten Länder die von der Agentur verwalteten Systeme 2013 verwendeten, waren die Verhandlungen der Kommission noch im Gange.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    18.

    Wenngleich die Agentur ihren Sitz in Tallinn hat (mit 46 besetzten Stellen), werden operative Tätigkeiten in Straßburg durchgeführt (mit 79 besetzten Stellen) (10). Aller Wahrscheinlichkeit nach könnten die Effizienz der Verwaltung erhöht und die administrativen Kosten gesenkt werden, wenn alle Mitarbeiter zentral an einem Standort tätig wären.

    19.

    Ein Sitzabkommen zur Klarstellung der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal tätig sind, wurde mit dem Sitzmitgliedstaat Estland noch nicht geschlossen, und die Verhandlungen waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch im Gange.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Pietro RUSSO, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. September 2014 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1.

    (2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

    (8)  Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011.

    (9)  Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011.

    (10)  Die Back-up-Systeme der Agentur befinden sich in Sankt Johann im Pongau, wobei an diesem Standort keine Mitarbeiter tätig sind.


    ANHANG

    Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Tallinn)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 74, Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 85 Absatz 1, Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Beitrag zur Schaffung eines Raums der Freizügigkeit durch stärkere Zusammenarbeit bei grenzübergreifenden Fragen wie Asyl, Einwanderung, Grenzkontrolle sowie bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen.

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Unter Bezugnahme auf die Gründungsverordnung (EU) Nr. 1077/2011 und unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten im Rahmen der Rechtsinstrumente, die IT-Großsysteme regeln, verfolgt die Agentur folgende Ziele: Sie sorgt für

    a)

    den wirksamen, sicheren und kontinuierlichen Betrieb von IT-Großsystemen (derzeit das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das Visa-Informationssystem (VIS) und eine Großdatenbank für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (Eurodac)),

    b)

    die effiziente und in finanzieller Hinsicht rechenschaftspflichtige Verwaltung von IT-Großsystemen,

    c)

    eine angemessen hohe Dienstqualität für die Nutzer von IT-Großsystemen,

    d)

    die Kontinuität und ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste,

    e)

    ein hohes Datenschutzniveau im Einklang mit den geltenden Vorschriften einschließlich der spezifischen Bestimmungen für jedes IT-Großsystem,

    f)

    ein angemessenes Niveau an Datensicherheit und physischer Sicherheit im Einklang mit den geltenden Vorschriften, einschließlich der spezifischen Bestimmungen für jedes IT-Großsystem,

    g)

    die Verwendung einer angemessenen Projektmanagementstruktur für die effiziente Entwicklung von IT-Großsystemen.

    Leitungsstruktur

    1.

    Verwaltungsrat

    Der Verwaltungsrat der Agentur setzt sich zusammen aus jeweils einem von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Mitglied, zwei Vertretern der Europäischen Kommission sowie einem Mitglied aus jedem Land, das mit der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und Eurodac-bezogener Maßnahmen assoziiert ist. Aufgabe des Verwaltungsrats ist es sicherzustellen, dass die Agentur ihren Auftrag erfüllt; dazu zählt auch die Ernennung und gegebenenfalls die Entlassung des Exekutivdirektors.

    2.

    Exekutivdirektor

    Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor der Agentur aus einer Liste geeigneter Bewerber, die aus einem von der Kommission organisierten allgemeinen Auswahlverfahren hervorgegangen sind. Aufgabe des Exekutivdirektors ist es, die Agentur zu leiten und zu vertreten. Zu diesem Zweck trägt der Exekutivdirektor die volle Verantwortung für die der Agentur übertragenen Aufgaben und unterliegt dem Verfahren der jährlichen Entlastung, die das Europäische Parlament zur Ausführung des Haushaltsplans erteilt.

    3.

    Beratergruppen: SIS II-Beratergruppe, VIS-Beratergruppe und Eurodac-Beratergruppe

    Die Beratergruppen setzen sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, einem Vertreter der Kommission sowie einem Mitglied aus jedem Land, das mit der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und Eurodac-bezogener Maßnahmen assoziiert ist. Aufgabe der Beratergruppen ist es, dem Verwaltungsrat mit Fachkenntnissen in Bezug auf IT-Großsysteme und insbesondere zur Vorbereitung des Jahresarbeitsprogramms und des Jahrestätigkeitsberichts zur Seite zu stehen.

    Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel

    Endgültiger Haushalt  (1)

    61,35 Millionen Euro (Mittel für Verpflichtungen)

    34,38 Millionen Euro (Mittel für Zahlungen)

    Personalbestand am 31. Dezember 2013

    Bewilligte Stellen:

    120 Zeitbedienstete

    6 Vertragsbedienstete

    6 abgeordnete nationale Sachverständige

    Besetzte Stellen:

    120 Zeitbedienstete

    5 Vertragsbedienstete

    3 abgeordnete nationale Sachverständige

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013

    Die Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 umfassten:

    Betriebsmanagement und Weiterentwicklung von SIS II, VIS und Eurodac;

    Helpdesk: Leistung von First-Level-Support für Nutzer aller Systeme, die von der Agentur verwaltet werden;

    Überwachung und Ausarbeitung angemessener Dienstleistungsvereinbarungen für die von der Agentur verwalteten Systeme;

    Kontrolle, Gefahrenabwehr und Koordinierung der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Netzbetreiber für die Kommunikationsinfrastruktur von SIS II, Eurodac und VIS (sTESTA-Netz);

    Mitwirkung an den Vorbereitungen zur Konzeption, Entwicklung und Einrichtung neuer Systeme;

    Statistiken: Bereitstellung aktueller und genauer Statistiken und Informationen zur Leistung der Systeme, wie in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vorgesehen;

    Berichterstattung: Erfüllung aller in der Gründungsverordnung und den Rechtsgrundlagen für die von der Agentur verwalteten Systeme festgelegten Berichtspflichten;

    Beobachtung der für das Betriebsmanagement und die Weiterentwicklung von SIS II, VIS, Eurodac und anderer IT-Großsysteme relevanten neuen Technologien und Lösungen;

    Schulungsmaßnahmen: Bereitstellung maßgeschneiderter Schulungspläne für nationale Behörden in Bezug auf die von der Agentur verwalteten IT-Systeme.


    (1)  Für den Zeitraum vom 22. Mai 2013, als die Agentur die finanzielle Autonomie erhielt, bis zum 31. Dezember 2013.

    Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    11.

    Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und verweist hierauf in der Erläuterung der Vermögensübersicht unter 6.3.1 „Anlagevermögen“ im Abschnitt „Materialübertragung von Sachanlagen und immateriellen Gütern, die von anderen konsolidierten Einrichtungen übertragen wurden“.

    13.

    Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird ihre bereits bestehenden soliden Prozesse und Verfahren auch künftig weiterentwickeln, um die vollständige Übereinstimmung mit den Anforderungen der Normen für die interne Kontrolle zu gewährleisten.

    14.

    Technische Spezifikationen werden derzeit ausgearbeitet. Die Auftragsvergabe ist für die zweite Jahreshälfte angesetzt; angestrebt ist der Beginn der Vertragsabwicklung im vierten Quartal 2014.

    15.

    Während der Übertragung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich des Betriebsmanagements der Systeme von der Europäischen Kommission an die Agentur hat auf Arbeitsebene ein intensiver Informationsaustausch stattgefunden. Die Kommission hat die Agentur darüber unterrichtet, dass

    die Übertragung gemäß einem Standardverfahren verlief, das bereits für die Eigenständigkeit anderer Agenturen verwendet wurde;

    zur Gewährleistung einer sicheren und vollständigen Übertragung Kohärenzkontrollen durch einen unabhängigen Dritten durchgeführt wurden.

    Eine umfassende Reihe von Unterlagen über die technische Dokumentation und abgeschlossene Verträge wurde der eu-LISA zur Unterstützung der Übertragung in elektronischer und gedruckter Form übermittelt. Zu Kontroll- und Prüfzwecken wurden einige Originaldokumente einbehalten.

    Die Agentur bestätigte die Komplexität und den Umfang des Abgleichungsprozesses, doch konnte dennoch ein vollständiger Abgleich der Haushaltsdaten erreicht werden, der einen kompletten Überblick über den Haushalt 2013 gibt — d. h. der den Haushaltsvollzug der GD Inneres und der Agentur vereint. Da die Übertragung von Mitteln, die mit der finanziellen Eigenständigkeit einhergeht, ein einmaliges Vorgehen ist, soll die künftige Berichterstattung über den Haushaltsvollzug als Grundlage einer genauen und eingehenden Untersuchung dienen.

    17.

    Das Verfahren für die Annahme durch den Rat wird eingeleitet, sobald die Verhandlungen unter der Leitung der Kommission abgeschlossen sind. Im Anschluss an die Entscheidung des Rates ist die Vereinbarung durch die beteiligten Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften zu ratifizieren. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Text der Vereinbarungen derzeit eine Bestimmung enthält, aus der sich die rückwirkende Zahlung von Beiträgen an die Agentur ab Dezember 2012 ergibt.

    18.

    Die Organisationsstruktur der Agentur wird durch ihre Gründungsverordnung geregelt. Die Agentur ist nicht in der Lage, diese Bemerkung näher zu erläutern.

    19.

    Die Agentur nimmt die Bemerkung zur Kenntnis. Der einzige Punkt, der in den Verhandlungen mit der estnischen Regierung noch nicht geklärt werden konnte, ist das für Mitarbeiter der Agentur geltende MwST-System.


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