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Document 52014TA1210(31)
Report on the annual accounts of the Euratom Supply Agency for the financial year 2013, together with the Agency’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 267–274
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 442/267 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2013 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2014/C 442/31)
EINLEITUNG
1. |
Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die regelmäßige Versorgung der EU-Benutzer mit Kernmaterialien, insbesondere Kernbrennstoffen, nach dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu den Versorgungsquellen durch eine gemeinsame Versorgungspolitik sicherzustellen. |
2. |
Seit 2008 bis inklusive 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten entstanden. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde der Agentur von der Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Allerdings deckt dieses nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben ab. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
|
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
11. |
In den Erläuterungen zum Jahresabschluss 2013 der Agentur wird erklärt, dass alle Gehälter und einige zusätzliche Kosten für Verwaltungsdienste direkt aus dem Haushalt der Kommission gezahlt wurden. Die Gehaltskosten sind offengelegt, es werden aber keine detaillierten Angaben zu den Kosten der Verwaltungsdienste gemacht. Daher ist der Umfang, in dem die Agentur von der Kommission abhängig ist, nicht vollständig sichtbar. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
12. |
Die zentralen Bestandteile der internen Kontrollen der Agentur wie etwa eine Risikomanagement- und Kontrollstrategie, Verfahren zur Leistungsüberwachung, eine Prüfung des internen Kontrollsystems auf seine Funktionsweise und Standesregeln sind unzureichend dokumentiert. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534/58.
(2) ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Ohne das in Ziffer 10 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. In Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ist die finanzielle Autonomie der Agentur verankert. Gemäß Artikel 7 der Satzung der Agentur umfassen die Ausgaben der Agentur „die Verwaltungskosten für ihr Personal und den Beirat sowie Kosten, die sich aus Verträgen mit Dritten ergeben“. Der Agentur wurde seit 2008 de facto kein Budget mehr zugewiesen. In Anbetracht dessen wurden die im zuvor erwähnten Artikel 7 genannten Ausgaben der Agentur direkt von der Europäischen Kommission ausgeführt. Nach Ansicht des Hofes stellt dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur dar, und die Agentur und die Kommission sollten gemeinsam mit allen beteiligten Parteien Maßnahmen zur Behebung dieser Situation erwägen. |
Abgeschlossen |
2012 |
Ohne das in Ziffer 9 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf den folgenden Sachverhalt hin. Von 2008 bis 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zugewiesen, vielmehr wurden alle Ausgaben von der Europäischen Kommission direkt finanziert und ausgeführt. Der Hof war der Auffassung, dass dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen die Satzung der Agentur darstellt. Infolge der Bemerkungen des Hofes stellte die Kommission der Agentur für das Jahr 2012 ein eigenes Budget in Höhe von 98 000 Euro zur Verfügung (1 04 000 Euro unter Einbeziehung finanzieller Einnahmen aus eigenen Investitionen). Obwohl in Artikel 54 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und in Artikel 6 der Satzung der Agentur die finanzielle Autonomie der Agentur verankert ist, werden die Ausgaben der Agentur zum größten Teil (Personal, Büroräume und IT-Systeme) weiterhin direkt von der Kommission finanziert. Für die Personalkosten ist dies in Artikel 4 der Satzung der Agentur so vorgesehen. Die widersprüchlichen Bestimmungen stehen der Vorgabe, wonach die Agentur finanzielle Autonomie genießt, entgegen. |
Ausstehend |
ANHANG II
Euratom-Versorgungsagentur (Luxemburg)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Gemeinsame Versorgungspolitik für Kernmaterialien gemäß den Grundsätzen und den Zielen (Sicherheit der Versorgung), die im Euratom-Vertrag festgelegt sind. Die Euratom-Versorgungsagentur wurde direkt durch Artikel 52 des Euratom-Vertrags, der im Jahr 1957 unterzeichnet wurde, geschaffen. Sie unterliegt ferner ihrer Satzung, die auf der rechtlichen Grundlage von Artikel 54 des Euratom-Vertrags durch einen Beschluss des Rates festgelegt wurde. |
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Zuständigkeiten der Agentur (gemäß dem Euratom-Vertrag, und zwar hauptsächlich dessen Kapitel 6, sowie dem Beschluss des Rates 2008/114/EG, Euratom vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur) |
Ziele
Aufgaben Gemäß dem Euratom-Vertrag wird die Euratom-Versorgungsagentur mit einem Bezugsrecht für Kernmaterialien ausgestattet, die im Gebiet der Mitgliedstaaten erzeugt werden, sowie mit dem ausschließlichen Recht, Verträge über die Lieferung von Kernmaterialien aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen. Daher hat die Euratom-Versorgungsagentur u. a. folgende Aufgaben:
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Leitungsstruktur |
Generaldirektor Wird für unbegrenzte Zeit von der Kommission ernannt. Die Aufgaben und Befugnisse des Generaldirektors werden insbesondere in der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur bestimmt. Aufsicht über die Euratom-Versorgungsagentur durch die Kommission Die Kommission kann der Agentur Richtlinien erteilen und hat ein Einspruchsrecht gegen die Entscheidungen der Agentur. Ferner bedürfen bestimmte Entscheidungen der Euratom-Versorgungsagentur der vorherigen Genehmigung der Kommission. Beirat Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern aus den Mitgliedstaaten zusammen, die intuitu personae für einen Dreijahreszeitraum ernannt werden. Wiederernennung ist zulässig. Er unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er ist als Verbindungsstelle zwischen der Euratom-Versorgungsagentur und den Erzeugern wie auch den Verbrauchern im Nuklearsektor tätig. Der Beirat kann zu allen in den Zuständigkeitsbereich der Agentur fallenden Fragen konsultiert werden. In allen in Artikel 13 der Satzung aufgeführten Angelegenheiten muss er seine Stellungnahme abgeben. Er tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament. |
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Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (2012) |
Haushalt 1 04 000 (1 04 000) Euro, davon Kommissionszuschuss: 98 000(98 000) Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2013 Personalbestand insgesamt: 18 (17) (darunter der Generaldirektor). |
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (2012) |
Sicherheit der Versorgung gewährleistet Bearbeitete Vorgänge Im Jahr 2013 bearbeitete die Agentur rund 279 (270) Vorgänge, darunter Verträge, Änderungen und Mitteilungen über die dem Kernbrennstoffkreislauf vorgeschalteten Aktivitäten. Berichte Im Jahr 2013 gab die Agentur folgende Berichte heraus:
Beteiligung an den Tätigkeiten des Beirats der Euratom-Versorgungsagentur
Beziehungen zu anderen EU-Institutionen und Internationale Zusammenarbeit Beziehungen zur Europäischen Kommission wie beschrieben. Die Agentur legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten im vorhergehenden Jahr und ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vor. Ferner fand internationale Zusammenarbeit namentlich mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Kernenergie-Agentur der OECD statt. In diesem Zusammenhang nimmt die Euratom-Versorgungsagentur teil an der gemeinsamen Arbeitsgruppe Uran (Uranium Group) der IAEO und der Kernenergie-Agentur sowie der Hochrangigen Gruppe der Kernenergie-Agentur für die Sicherheit der Versorgung mit Radioisotopen für medizinische Zwecke. Sicherheit der Versorgung mit Radioisotopen für medizinische Zwecke Im September 2013 wurde die Agentur mit dem Vorsitz der Europäischen Beobachtungsstelle für die Versorgung mit medizinischen Radioisotopen betraut, um die Umsetzung einer Politik des Europäischen Rates zu unterstützen, mit der die Versorgungskontinuität medizinischer Radioisotope sichergestellt werden soll. |
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Quelle: Angaben von der Agentur bereitgestellt. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
12. |
Die Erläuterungen zum endgültigen Rechnungsabschluss 2013 der Agentur umfassen auch eine Schätzung der Lohn- und Gehaltskosten. Die Kommission verfügt über genaue Daten hinsichtlich der von ihr gedeckten Verwaltungskosten der Agentur. Unserer Ansicht nach gefährdet die Tatsache, dass die Kommission die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der Agentur (sowie teilweise auch andere administrative Ausgaben) deckt, nicht per se die Unabhängigkeit der Agentur, ist aber mit Skaleneffekten verbunden. |
13. |
Nach Ansicht der Agentur ist bereits eine angemessene Risikomanagement- und Risikobegrenzungsstrategie vorhanden. Ab diesem Jahr wird die Agentur jedoch eine zusätzliche strukturierte Dokumentation ihrer Risikobewertungs- und -begrenzungsmaßnahmen vorlegen. |