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Document 52014TA1210(29)

    Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zusammen mit den Antworten der Behörde

    ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 247–259 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 442/247


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zusammen mit den Antworten der Behörde

    (2014/C 442/29)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „ESMA“) mit Sitz in Paris wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt (1). Die Behörde soll das Funktionieren des EU-Finanzbinnenmarkts verbessern, indem ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet wird, die Integrität und Stabilität der Finanzsysteme gewahrt werden und die internationale Koordinierung bei der Aufsicht ausgebaut wird, um die Stabilität und Effektivität des Finanzsystems zu gewährleisten (2). Die ESMA wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    11.

    Die Quote der insgesamt gebundenen Mittel stieg von 86 % im Jahr 2012 auf 93 % im Jahr 2013, was ein Indiz dafür ist, dass die Mittelbindungen zügiger vorgenommen werden. Die Rate der auf das Jahr 2014 übertragenen Mittelbindungen war bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit 3 6 88  487 Euro (58 %) allerdings hoch. Ursache dafür waren IT-Leistungen, die im Jahr 2013 erbracht, aber noch nicht gezahlt wurden (0,8 Millionen Euro), im Arbeitsprogramm 2014 geplante IT-Leistungen, die am Jahresende in Auftrag gegeben wurden (1,1 Millionen Euro), Verzögerungen bei Beschaffungsverfahren im IT-Bereich (0,4 Millionen Euro) sowie einige auf mehrere Jahre angelegte IT-Projekte.

    12.

    Im Jahr 2013 nahm die Behörde 12 Mittelübertragungen im Betrag von 5,1 Millionen Euro (18 % der Haushaltsmittel) innerhalb des Haushaltsplans (2012: 22 Mittelübertragungen im Betrag von 3,2 Millionen Euro oder 16 % des Haushalts) vor, was auf nach wie vor bestehende Mängel bei der Haushaltsplanung hindeutet.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    13.

    Für ungefähr 27 % der 2013 gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen wurden die Zahlungen zu spät geleistet. Lag ein Zahlungsverzug vor, so betrug er durchschnittlich 32 Tage. Im Jahr 2013 wurden 3  834 Euro an Verzugszinsen gezahlt.

    14.

    Gemäß dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (8) sowie der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (9) ist die Behörde von indirekten Steuern befreit. Im Zeitraum 2011-2013 wurden der ESMA insgesamt 3,3 Millionen Euro an MwSt. in Rechnung gestellt. Nach langwierigen Diskussionen mit dem Mitgliedstaat, in dem die ESMA ihren Sitz hat, begann die Behörde im letzten Quartal 2012 mit der Rückforderung gezahlter MwSt.-Beträge. Bis Ende 2013 waren aber lediglich 1,3 Millionen Euro zurückgefordert worden.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

    15.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

    (8)  Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 266).

    (9)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1)


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der bemerkungen aus den vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 1 2 8 41  997 Euro bzw. 76 % des Haushalts 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (47 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen.

    n. z.

    2011

    Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 16,9 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die ESMA einen Haushaltsüberschuss von 4,3 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung (1) wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

    Im Gange

    2011

    Schwachstellen wurden bei sechs rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (4 83  845 Euro).

    Im Gange (2)

    2011

    Der Hof ermittelte eine Reihe von Fällen im Gesamtwert von 2 07  442 Euro, in denen auf das Jahr 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren folglich vorschriftswidrig und sollten annulliert werden.

    Ausstehend

    2011

    Die Behörde muss die Verwaltung ihrer Sachanlagen verbessern. Bei von der Behörde selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten waren die Rechnungsführungsverfahren und Kostenangaben nicht zuverlässig.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die für eine bestimmte Position erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) wurde nicht eingehalten, nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen wurden akzeptiert, die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und es lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung des Prüfungsausschusses vor.

    Abgeschlossen

    2012

    Der Rechnungsführer hat das Rechnungsführungssystem der Behörde noch nicht validiert.

    Abgeschlossen

    2012

    In ihrem zweiten Tätigkeitsjahr hat die Behörde mit der Annahme und Umsetzung der Basisanforderungen aller Normen für die interne Kontrolle einen wichtigen Schritt getan. Eine vollständige Umsetzung der Normen wurde jedoch noch nicht erreicht.

    Im Gange

    2012

    Bei der Pünktlichkeit und Dokumentation der Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.

    Im Gange

    2012

    Die Gesamtmittelausstattung der Behörde für 2012 betrug 20,3 Millionen Euro. Davon wurden 2,8 Millionen Euro (14 %) annulliert, und gebundene Mittel im Betrag von 4,2 Millionen Euro (21 %) wurden auf das Jahr 2013 übertragen.

    Der hohe Umfang der Annullierungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans davon ausgegangen wurde, dass Anfang 2012 sämtliche im Stellenplan vorgesehene Posten besetzt wären. Einige Einstellungen wurden aber erst im Jahresverlauf vorgenommen. Auch wegen Verzögerungen bei Beschaffungsverfahren im IT-Bereich mussten Annullierungen vorgenommen werden.

    n. z.

    2012

    Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) wurden mit 39 % bzw. 52 % in großem Umfang gebundene Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Die Übertragungen bei Titel II waren vor allem auf einen im Dezember 2012 vergebenen großen Auftrag über Bauarbeiten (0,6 Millionen Euro) an den Räumlichkeiten der Behörde und auf die Anschaffung von IT-Hardware (0,5 Millionen Euro), Telefonausrüstung (0,1 Millionen Euro) und Mobiliar (0,3 Millionen Euro) zurückzuführen, die zum Jahresende noch nicht vollständig geliefert waren. Der hohe Umfang der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III ergibt sich aus dem Mehrjahrescharakter großer IT-Entwicklungsprojekte und Verzögerungen bei den damit verbundenen Vergabeverfahren.

    n. z.

    2012

    Im Jahr 2012 nahm die Behörde 22 Mittelübertragungen im Betrag von 3,2 Millionen Euro (16 % des gesamten Haushalts 2012) innerhalb des Haushaltsplans vor, was ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung ist.

    Im Gange

    2012

    Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren weiter verbessern. Insbesondere kam bei einem geprüften Einstellungsverfahren die für einen bestimmten Posten erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) nicht zum Tragen, und bei drei geprüften Einstellungsverfahren gab es keine Nachweise dafür, dass vor Prüfung der Bewerbungen Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists festgelegt wurden.

    Abgeschlossen


    (1)  Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1.

    (2)  Ähnliche Fälle wurden 2013 festgestellt.


    ANHANG II

    Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Paris)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

    Zuständigkeiten der Behörde

    (Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Aufgaben

    Entwicklung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards;

    Entwicklung von Entwürfen technischer Durchführungsstandards;

    Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen;

    Abgabe von Empfehlungen für den Fall, dass eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint;

    Erlass von an die zuständigen Behörden gerichteten Beschlüssen im Einzelfall in bestimmten Krisenfällen und zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen;

    in Fällen, die unmittelbar anwendbares Unionsrecht betreffen, Erlass von an Finanzmarktteilnehmer gerichteten Beschlüssen im Einzelfall, i) wenn eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint und wenn eine zuständige Behörde einer förmlichen Stellungnahme der Kommission nicht nachgekommen ist; ii) in bestimmten Krisenfällen, wenn eine zuständige Behörde dem von der ESMA gefassten Beschluss nicht nachkommt; oder iii) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen, wenn eine zuständige Behörde dem Beschluss der ESMA nicht nachgekommen ist;

    Abgabe von Stellungnahmen für das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission zu allen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen;

    Einholung der erforderlichen Informationen zu Finanzmarktteilnehmern zwecks Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben;

    Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewertung der Wirkungen von Produktmerkmalen und Verteilungsprozessen auf die Finanzlage der Finanzmarktteilnehmer und den Verbraucherschutz;

    Bereitstellung einer zentral zugänglichen Datenbank der registrierten Finanzmarktteilnehmer in ihrem Zuständigkeitsbereich, sofern dies in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften vorgesehen ist;

    Herausgabe von Warnungen, wenn eine Finanztätigkeit eine ernsthafte Bedrohung für ihre Ziele darstellt;

    vorübergehendes Verbot oder vorübergehende Beschränkung bestimmter Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder in Teilen gefährdet wird, in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften festgelegt sind, beziehungsweise erforderlichenfalls im Krisenfall;

    Beteiligung an den Aktivitäten der Aufsichtskollegien, einschließlich Prüfungen vor Ort, die gemeinsam von zwei oder mehr zuständigen Behörden durchgeführt werden;

    Reaktion auf alle Risiken der Beeinträchtigung der Finanzdienstleistungen, die durch eine Störung des Finanzsystems insgesamt oder in Teilen verursacht wird und das Potenzial hat, schwerwiegende negative Folgen für den Binnenmarkt und die Realwirtschaft nach sich zu ziehen;

    Formulierung zusätzlicher Leitlinien und Empfehlungen für wichtige Finanzmarktteilnehmer, um dem von diesen ausgehenden Systemrisiko Rechnung zu tragen;

    Durchführung einer Untersuchung in Bezug auf eine bestimmte Art von Finanztätigkeit, Produkt oder Verhaltensweise, um die davon ausgehende potenzielle Bedrohung der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems beurteilen zu können und den betreffenden zuständigen Behörden geeignete Empfehlungen für Maßnahmen geben zu können;

    Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten, die von zuständigen Behörden delegiert werden;

    Abgabe von Stellungnahmen an die zuständigen Behörden;

    Durchführung vergleichender Analyse der Tätigkeiten der zuständigen Behörden;

    Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere in Fällen, in denen ungünstige Entwicklungen die geordnete Funktionsweise und die Integrität von Finanzmärkten oder die Stabilität des Finanzsystems der Union gefährden könnten;

    Initiierung und Koordinierung unionsweiter Bewertungen der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern bei ungünstigen Marktentwicklungen;

    Entscheidung über Anträge auf Zertifizierung und Registrierung von Ratingagenturen und Widerruf einer entsprechenden Zertifizierung und Registrierung;

    Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Ratingagentur-Aufsichtsbehörden der Drittländer;

    Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen vor Ort in den Räumlichkeiten von Ratingagenturen, bewerteten Unternehmen oder verbundenen Dritten;

    bei Vorliegen eines Verstoßes einer Ratingagentur: Beschluss des Widerrufs der Registrierung der Ratingagentur, Erlass eines vorübergehenden Verbots zur Abgabe von Ratings, Aussetzung der Verwendung von Ratings dieser Ratingagentur für aufsichtsrechtliche Zwecke, Aufforderung zur Beendigung des Verstoßes und/oder öffentliche Bekanntmachung;

    bei vorsätzlich oder fahrlässig begangenem Verstoß einer Ratingagentur, Erlass von Beschlüssen über die Verhängung einer Geldbuße.

    Leitungsstruktur

    Rat der Aufseher

    Zusammensetzung

    Der Rat der Aufseher besteht aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitzenden, dem Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzmarktteilnehmern zuständigen nationalen Behörden jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, je einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden.

    Aufgaben

    Der Rat der Aufseher gibt Leitlinien für die Arbeiten der Behörde vor und erlässt die in Kapitel II der Gründungsverordnung genannten Beschlüsse.

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus ihrem Kreis gewählt werden. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil (allerdings ist der Vertreter der Kommission in Haushaltsfragen stimmberechtigt).

    Aufgaben

    Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Gründungsverordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt.

    Vorsitzender

    Vertreter der Behörde, der die Arbeiten des Rates der Aufseher vorbereitet und die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats leitet. Der Vorsitzende wird nach Anhörung durch das Europäische Parlament vom Rat der Aufseher ernannt.

    Exekutivdirektor

    Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher nach Bestätigung durch das Europäische Parlament ernannt. Er ist für die Leitung der Behörde verantwortlich und bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor.

    Interne Prüfung

    Interner Auditdienst (IAS) der Kommission.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Behörde für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel

    Endgültiger Haushalt

    Gesamthaushalt: 28,189 Millionen Euro, davon

    Unionszuschuss: 8,6 Millionen Euro;

    Beiträge nationaler zuständiger Behörden: 12,9 Millionen Euro;

    Gebühren beaufsichtigter Unternehmen: 6,53 Millionen Euro (Ratingagenturen: 5,7 Millionen Euro; Transaktionsregister 0,83 Millionen Euro)

    Personalbestand am 31. Dezember 2013

    Statutspersonal: 106 im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 102;

    Vertragspersonal: 25 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für Vertragspersonal; am 31.12.2013 tatsächlich besetzte Stellen für Vertragspersonal: 19;

    abgeordnete nationale Sachverständige: 14 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige; am 31.12.2013 tatsächlich besetzte Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 15.

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013

    Überwachung der Finanzstabilität, Herausgabe von mehreren periodischen Risikoberichten und Zusammenfassungen zu den Trends in Bezug auf die Finanzmärkte;

    Durchführung von maßgeschneiderter Wirtschaftsforschung und Folgenabschätzungen;

    Beitrag zur Arbeit des ESRB im Bereich der zentralen Gegenparteien und des Systemrisikos;

    Entwicklung (gemeinsam mit der EBA) von Grundsätzen und Empfehlungen für die Festsetzung von Benchmarks;

    Analyse der Auswirkungen der Leerverkaufsverordnung;

    Durchführung von Analysen zum Privatkundengeschäft in der EU; Veröffentlichung eines Berichts über das Retailgeschäft, d. h. den Verkauf komplexer Produkte an Kleinanleger;

    erweiterte Arbeiten im Bereich der Überwachung der Märkte und der Überwachung der Finanzinnovationen; Einrichtung eines Rahmens für Finanzinnovationen;

    Durchführung einer eingehenden Analyse innovativer Finanzprodukte und -prozesse; Durchführung einer Analyse von „Bail-in“-Wertpapieren und Verbriefung; Erhebung bei den zuständigen nationalen Behörden zu den Themen Captive Placement (hauseigene Anlageprodukte) und Crowdfunding;

    Beobachtung und Analyse der Trends im Bereich der Kleinanleger;

    Arbeiten im Bereich der Anlegeraufklärung; Erlangung des Status eines assoziierten Mitglieds des International Network on Investor Education der OECD;

    Ausarbeitung eines verbesserten Anlegerschutzsystems im Rahmen von MiFID II (Finanzmarktrichtlinie); Vorbereitungsarbeiten für künftige Tätigkeiten im Anlegerschutz;

    Herausgabe von Leitlinien für Vergütungsmethoden und -praktiken von Investmentfirmen; die Leitlinien umfassten Struktur, Konzeption und Kontrolle der Vergütungssysteme;

    Warnung der Anleger in Bezug auf Differenzgeschäfte; Veröffentlichung einer gemeinsamen Warnung (mit der EBA) über die Gefahren bei Investitionen in Differenzgeschäfte;

    Herausgabe (gemeinsam mit der EBA) von Leitlinien für die Beschwerdebearbeitung im Wertpapier- und Bankenbereich;

    Veröffentlichung einer gemeinsamen Position der drei Europäischen Aufsichtsbehörden zu Grundsätzen der Produktaufsicht durch die Hersteller und deren Governance-Verfahren;

    Veranstaltung des gemeinsamen Verbraucherschutztages der drei Europäischen Aufsichtsbehörden in Paris;

    Stärkung der Beaufsichtigung von Ratingagenturen (CRA); Registrierung von 22 Ratingagenturen, Zertifizierung von zwei Ratingagenturen;

    Überwachung der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen, die nach der im Jahr 2012 bei allen Ratingagenturen durchgeführten Untersuchung zu den Bankbewertungsmethoden getroffen wurden, als Teil der laufenden Beaufsichtigung im Jahr 2013; Veröffentlichung eines Berichts über die Untersuchung der Länderratings; Vornahme einer Bewertung von 14 kleinen und mittelgroßen Ratingagenturen mit Schwerpunkt auf den von ihnen im Hinblick auf die Einhaltung der Verordnung eingerichteten Systemen und Kontrollen;

    Bewertung der Einhaltung der neuen Vorgaben durch die Ratingagenturen mit Schwerpunkt auf den Offenlegungsaspekten von Länderratings, Preispolitik und Verfahren;

    Stärkung des Rahmens für die Risikoanalyse im Zusammenhang mit Ratingagenturen; Analyse der Umsetzung der Änderungen bei den aufsichtsrechtlichen Regeln durch die Ratingagenturen; Förderung der Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden und Zusammenarbeit mit internationalen Behörden bei Ratingagenturen betreffenden Fragen;

    Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Politik im Bereich der Ratingagenturen; Veröffentlichung von Leitlinien und Empfehlungen zur Klarstellung des Anwendungsbereichs der Verordnung über Ratingagenturen und der Liste der registrierten Ratingagenturen mit ihren Marktanteilen; Veröffentlichung eines Diskussionspapiers über die Umsetzung der CRA3-Verordnung und über die drei Entwürfe technischer Regulierungsstandards; Veröffentlichung der ersten Stellungnahme zur Durchführbarkeit eines Netzes kleinerer Ratingagenturen;

    Genehmigung von sechs Transaktionsregistern und Übernahme der Überwachung;

    Beteiligung an den Aufsichtskollegien für die zentralen Gegenpartei-Clearingstellen (CCP); Fertigstellung einer schriftlichen Rahmenvereinbarung für die Errichtung und das Funktionieren der Aufsichtskollegien sowie eines gemeinsamen Formats für Risikobewertung; Einleitung der Anerkennung der zentralen Gegenpartei-Clearingstellen aus Drittländern (CCP aus 35 Drittländern haben die Anerkennung beantragt);

    Veröffentlichung einer weiteren Stellungnahme zur Gleichwertigkeit des Regulierungssystems der EU für Ratingagenturen und des jeweiligen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmens in Argentinien, Brasilien, Mexiko, Hongkong und Singapur;

    Bereitstellung von Durchführungsbestimmungen für die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR); Veröffentlichung von Fragen und Antworten zwecks Förderung der kohärenten Anwendung der EMIR-Verordnung; dies umfasste:

    Ausarbeitung technischer Einzelheiten für die Clearingpflicht;

    Einleitung der Untersuchung der Altersversorgungsregelungen und der gruppeninternen Transaktionen;

    Sensibilisierung nichtfinanzieller Gegenparteien für die bestehende Pflicht;

    Herausgabe technischer Regulierungsstandards für CCP-Kollegien;

    Veröffentlichung eines Abschlussberichts zu den Leitlinien und Empfehlungen für Interoperabilitätsvereinbarungen gemäß Auftrag im Rahmen der EMIR-Verordnung;

    Herausgabe von Standards für OTC-Derivatkontrakte, die von nicht in der EU ansässigen Gegenparteien geschlossen wurden;

    Beratung der Kommission zur Gleichwertigkeit der Regeln in Drittländern und der EMIR-Verordnung;

    Vorbereitung auf die Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen;

    Koordinierung des internationalen Dialogs über Derivate;

    Vorbereitung auf die künftigen Aufgaben im Rahmen von MiFID II;

    Übermittlung der Standards für den Erwerb und die Erhöhung von Beteiligungen an Wertpapierfirmen im Rahmen der geltenden MiFID-Richtlinie an die Kommission; Überprüfung der Umsetzung der Wohlverhaltensregeln gemäß MiFID-Richtlinie;

    Überprüfung und Klarstellung der Regeln für die Datenberichterstattung zwischen den Regulierungsbehörden;

    klarere Berichterstattung über Börsenderivate; Ausarbeitung von Einzelheiten über Transaktionsberichterstattung, die Aufzeichnung von Aufträgen und Referenzdaten;

    Empfehlung an die Kommission zur Überprüfung der Leerverkaufsverordnung;

    Vorbereitung von Durchführungsmaßnahmen für die künftige Marktmissbrauchsverordnung; Konsultation zu politischen Optionen im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung im Hinblick auf bestimmte Durchführungsmaßnahmen;

    Stärkung des Rahmens für Publikumsfonds;

    Klarstellung der Auswirkungen der EMIR-Verordnung auf die Berechnung der Gegenparteirisiken bei Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren;

    Abschluss von Vereinbarungen über die aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit bei alternativen Investmentfonds mit 46 Nicht-EU-Behörden;

    Fortsetzung der Klarstellung der Regeln für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM); Veröffentlichung eines Abschlussberichts über einen Entwurf für technische Regulierungsstandards für Arten von alternativen Investmentfonds und Übermittlung an die Kommission zur Billigung;

    Klarstellung des Anwendungsbereichs der AIFM-Richtlinie; Veröffentlichung eines Abschlussberichts über Leitlinien für Schlüsselkonzepte der AIFM-Richtlinie; Annahme der Vergütungs-Leitlinien für die Verwalter alternativer Investmentfonds; Veröffentlichung eines Abschlussberichts über Leitlinien für solide Vergütungspolitiken im Rahmen der AIFM-Richtlinie;

    Klarstellung der Anforderungen an die Berichterstattung für die Verwalter alternativer Investmentfonds; Veröffentlichung von Leitlinien über die Berichtspflichten im Rahmen der AIFM-Richtlinie; Reaktion auf die späte Umsetzung der AIFM-Richtlinie; Herausgabe einer Stellungnahme zur praktischen Vorgehensweise bei verspäteter Umsetzung der AIFM-Richtlinie;

    Bereitstellung erster Standards im Rahmen der Prospektrichtlinie; Übermittlung der Entwürfe für technische Regulierungsstandards und des Berichts an die Kommission; Aktualisierung des Rahmens für die Gleichwertigkeit der Prospekte aus Drittländern; Ausarbeitung von Standards zu den Transparenzanforderungen für umfangreiche Beteiligungen;

    Veröffentlichung des Berichts über Haftungsregelungen im Rahmen der Prospektrichtlinie;

    Klarstellung des Konzepts „gemeinsam handeln“ für internationale Investoren; Veröffentlichung einer Erklärung mit Informationen über die Zusammenarbeit zwischen Aktionären und gemeinsames Handeln im Rahmen der Prospektrichtlinie;

    Förderung der konvergierenden Anwendung der Leerverkaufsverordnung;

    Fertigstellung von Leitlinien über Market-Making-Tätigkeiten; Veröffentlichung von Leitlinien über Ausnahmen für Market-Making-Tätigkeiten und Primärtätigkeiten;

    Erleichterung und Koordinierung der Umsetzung vorübergehender Tätigkeitsverbote; die ESMA nahm ihre Koordinierungsfunktion im Jahr 2013 in acht Fällen wahr;

    Überwachung der Abwicklungsdisziplin und der gescheiterten Abwicklungen;

    Beitrag zur kohärenten Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in der EU; Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Vorschriften im Rahmen der Veröffentlichung von Finanzinformationen; Veröffentlichung eines Konsultationspapiers zu den vorgeschlagenen Leitlinien zur Durchsetzung von Vorschriften im Rahmen der Veröffentlichung von Finanzinformationen;

    Analyse der Abschlüsse von EU-Unternehmen im Lichte der IFRS; Teilnahme an der Entwicklung von IFRS; Ausarbeitung von Standards für Finanzinformationen; Überwachung der für die Rechnungsprüfung vorgeschlagenen Vorschriften;

    Unterstützung der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die Branche der Berater für die Stimmrechtsvertretung in der EU;

    Überprüfung der Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten; Änderung der Methode für vergleichende Bewertungen; Fertigstellung einer vergleichenden Bewertung der Leitlinien zu den Geldmarktfonds.

    Quelle: Anhang von der Behörde bereitgestellt.


    ANTWORTEN DER BEHÖRDE

    11.

    Bezüglich der hohen Rate von Übertragungen, die auf noch nicht gezahlte finanzielle Verbindlichkeiten aus IT-Verträgen und die mehrjährige Dauer von IT-Projekten in diesen Verträgen zurückzuführen und daher unmöglich vollständig zu beseitigen ist, stärkt die ESMA die Überwachung des Beschaffungsplans weiter, um die Rate von Übertragungen auf einen möglichst niedrigen Stand zu reduzieren.

    12.

    Die Bemerkung des Hofes bezüglich der Anzahl der Mittelübertragungen wurde zur Kenntnis genommen. Es sollte beachtet werden, dass der Haushaltsplan der ESMA für 2013 Ende 2011 und somit nach weniger als einem Jahr des Bestehens der Behörde erstellt wurde. 2013 wurde eine neue Haushaltsplanungsmethode eingeführt, um Mittelübertragungen im Jahr 2015 und später zu minimieren. Außerdem hat die ESMA 2013 begonnen, zur Verbesserung des Haushaltsvollzugs regelmäßige Haushaltskontrollen einzuführen.

    13.

    Die ESMA ist sich des Problems verspäteter Zahlungen bewusst und hat 2013 mehrere Schritte eingeleitet, um das Problem anzugehen. Die ESMA hat die Überwachung durch die Einrichtung von zweiwöchentlichen Berichten verbessert und eine Schulungskampagne zu den Zahlungsabläufen entwickelt. Zudem stimmte die ESMA Ende 2013 die Finanzabläufe aufeinander ab und passte die Formulare an, um den zeitlichen Ablauf des Prozesses zu verbessern.

    14.

    Aufgrund der laufenden Gespräche über das Sitzabkommen wurde das Verfahren der ESMA zur Erstattung der Mehrwertsteuer von der französischen Regierung erst Ende 2012 eingerichtet. 2013 hatte die ESMA daher einen Rückstand an Mehrwertsteuerforderungen zu bearbeiten, für die der letzte Teil im Mai 2014 versendet wurde. Neben der abzuschließenden Bearbeitung des Rückstands wurde Ende 2013 ein regelmäßiges vierteljährliches Mehrwertsteuerforderungsverfahren eingerichtet. Mit den genannten Maßnahmen erwartet die ESMA bis Ende 2014 eine deutliche Verringerung oder die Beseitigung des Rückstands der ausstehenden Mehrwertsteuererstattungen.


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