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Document 52014TA1210(19)
Report on the annual accounts of the European Institute for Gender Equality for the financial year 2013, together with the Institute’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit der Antwort des Instituts
Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit der Antwort des Instituts
ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 167–173
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 442/167 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit der Antwort des Instituts
(2014/C 442/19)
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“, auch „EIGE“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Im Jahr 2013 betrug die Mittelbindungsrate insgesamt 99 %. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen. Das Institut hat die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel von 2,5 Millionen Euro (32 %) im Jahr 2012 gesenkt, und zwar auf 2,2 Millionen Euro (29 %) im Jahr 2013. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Titel III (operative Ausgaben) mit 2,0 Millionen Euro, was 56 % der betreffenden Mittelbindungen entspricht. Der Großteil der Mittelübertragungen betraf Vergabeverfahren, die aus Gründen, die sich zumeist der Kontrolle der Stiftung entzogen, gegen Ende des Jahres abgeschlossen wurden. Hierzu zählen eine späte Mitteilung vom EU-Ratsvorsitz hinsichtlich einer durchzuführenden Studie (1,1 Millionen Euro) und komplexe IT-Projekte, deren Vergabe zeitaufwendig war (0,6 Millionen Euro). |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Die hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Interne Auditdienst der Europäischen Kommission führte am Institut im Dezember 2011 eine „Begrenzte Prüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle“ durch. Das Institut akzeptierte die Empfehlungen zum Abschluss der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, und der Verwaltungsrat nahm einen im Jahr 2012 umzusetzenden Aktionsplan an. |
Im Gange |
2012 |
Das Institut hat die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel von 50 % im Jahr 2011 auf 32 % im Jahr 2012 gesenkt. Die Mittelübertragungen auf das Jahr 2013 belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro und betreffen hauptsächlich Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,3 Millionen Euro und Titel III (operative Ausgaben) mit 2,1 Millionen Euro, was 23 % bzw. 59 % der betreffenden Mittelbindungen entspricht. Die Mittelübertragungen bei Titel II betreffen hauptsächlich Mittelbindungen, die zu Jahresende im Zusammenhang mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Dieser fand im Januar 2013 statt. Die Mittelübertragungen bei Titel III betreffen hauptsächlich Vergabeverfahren, die gegen Ende des Jahres abgeschlossen wurden. Das Institut verfügt über keine formalisierte Planung und Überwachung der Vergabeverfahren. Insbesondere enthält sein jährliches Arbeitsprogramm keinen mit den geplanten Tätigkeiten verknüpften Vergabezeitplan, der den optimalen Umfang und Zeitpunkt von Vergaben festlegt. Allerdings wurden lediglich 7 % der gebundenen Mittel, die aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 übertragen wurden, nicht verwendet und mussten annulliert werden. |
Abgeschlossen |
2012 |
Hinsichtlich der Dokumentation der Einstellungsverfahren stellte der Hof Mängel fest. Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Tests und ihre jeweilige Gewichtung vor Auswertung der Bewerbungen ausgearbeitet wurden. |
Im Gange |
ANHANG II
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Vilnius)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union) |
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. |
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Zuständigkeiten des Instituts (Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen der Union und den entsprechenden nationalen Politikbereichen, und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beizutragen und die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken sowie die Unionsbürger für Gleichstellungsfragen stärker zu sensibilisieren. Aufgaben
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung 18 Vertreter, die vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der jeweiligen betroffenen Mitgliedstaaten ernannt werden, und ein Vertreter der Kommission, der von der Kommission ernannt wird. Bei der Auswahl der Mitglieder wird darauf geachtet, dass die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem und fachübergreifendem Sachverstand im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährleistet sind. Der Rat und die Kommission streben eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat an. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitzes. Aufgaben
Sachverständigenbeirat Zusammensetzung Vertreter von auf Gleichstellungsfragen spezialisierten Einrichtungen, wobei jeder Mitgliedstaat einen Vertreter benennt; zwei Vertreter anderer relevanter auf Gleichstellungsfragen spezialisierter Organisationen, die vom Europäischen Parlament ernannt werden; drei Mitglieder, die von der Kommission ernannt werden. Aufgaben Unterstützung des Direktors darin, die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Instituts sicherzustellen, Ermöglichung des Austauschs von Informationen über Gleichstellungsfragen und der Zusammenführung von Erkenntnissen sowie Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt. Aufgaben Verantwortlich für die Wahrnehmung der in der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 genannten Aufgaben, Erstellung und Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und des mittelfristigen Arbeitsprogramms des Instituts; Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Sachverständigenbeirats; Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts; alle Fragen, die das Personal betreffen; laufende Verwaltungsgeschäfte und Durchführung wirksamer Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Leistungen des Instituts. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof Interne Revision Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates |
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Dem Institut für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012) |
Endgültiger Haushalt 7,5(7,7) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %) Personalbestand am 31. Dezember 2013 30 (30) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 30 (30) 16 (14) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige) Personalbestand insgesamt am 31. Dezember 2013 46 (44), davon entfallen auf:
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012) |
Kernbereiche Vergleichbare und zuverlässige Daten und Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter; Erhebung und Verarbeitung von Methoden und empfehlenswerten Verfahren für die Arbeit zu Gleichstellungsfragen; Ressourcen- und Dokumentationszentrum; Sensibilisierung, Vernetzung und Kommunikation. Anzahl eingeleiteter Studien: 14 (7) Anzahl der Beiträge für die Länder des Ratsvorsitzes: 2 (2) Anzahl der Sitzungen von Sachverständigen und Arbeitsgruppen: 13 (23) Im Rahmen des litauischen EU-Ratsvorsitzes fanden zahlreiche zusätzliche Sitzungen statt. Internationale Konferenzen: 2 (1) Anzahl der Forschungsberichte: 2 (2) Jahresberichte: 1 (1) |
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Quelle: Anhang vom Institut bereitgestellt. |
ANTWORT DES INSTITUTS
11. |
Bemerkung berechtigt. Das EIGE hat für jeden Titel annehmbare Höchstbeträge festgelegt (TITEL I: maximal 10 %, TITEL II: maximal 20 %, TITEL III: maximal 30 %). Wie jedoch bereits in vorangegangenen Jahren festgestellt, entzogen sich die Verzögerungen bei den operativen Mitteln auch 2013 dem Einfluss des EIGE, da der EU-Ratsvorsitz bezüglich des Gegenstands einer Studie einen verspäteten Beschluss fasste. Um die Planung und Überwachung der Vergabeverfahren zu verbessern, verfügt das EIGE nun über ein Überwachungsinstrument, das die voraussichtlichen Termine sämtlicher Schritte der jährlichen Vergabeverfahren verfolgt. |