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Document 52014TA1210(14)

Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 123–131 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 442/123


BERICHT

über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2014/C 442/14)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“, auch „ECDC“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Zwar hat das Zentrum die Verwaltung seiner Beschaffungsverfahren verbessert, doch standen bei einem 2013 eingeleiteten Verfahren Informationen zwischen der Bekanntmachung und den Spezifikationen im Widerspruch. Dies hat den Wettbewerbsvorgang und den Verfahrensausgang möglicherweise beeinträchtigt. Die Zahlungen, die 2013 im Zusammenhang mit dem betreffenden Rahmenvertrag und den beiden Einzelverträgen geleistet wurden, betrugen 1 08  000 Euro. Im Anschluss an die Prüfung des Hofes leitete das Zentrum umgehend Korrekturmaßnahmen ein, und der Rahmenvertrag wurde gekündigt.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

12.

Die Haushaltsvollzugsquote war insgesamt relativ niedrig (92 %). Bei allen Haushaltstiteln wurden Mittel des Jahres 2013 annulliert.

13.

Gebundene Mittel wurden in relativ hohem Umfang auf das folgende Haushaltsjahr übertragen: 1 7 14  484 Euro (26 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 7 9 07  139 Euro (44 %) bei Titel III (operative Ausgaben).

14.

Bei Titel II stand dies hauptsächlich im Zusammenhang mit der Beschaffung von IT-Hardware und -Software (1 0 86  203 Euro) sowie mit der laufenden externen Bewertung des Zentrums (2 10  000 Euro).

15.

Bei Titel III betrafen die übertragenen Mittelbindungen hauptsächlich mehrjährige Projekte (4 6 20  605 Euro) und IT-Artikel zur Unterstützung operativer Tätigkeiten (1 9 62  443 Euro). Die damit verbundenen Tätigkeiten und Zahlungen wurden entsprechend dem operativen Bedarf ausgeführt. Es wurden allerdings Mängel in der Haushaltsplanung und -ausführung bei Arbeitssitzungen festgestellt, die hauptsächlich auf überschätzte Teilnahmeraten und Hotel- und Flugkosten zurückzuführen waren. Für die betreffende Haushaltslinie wurden 29 % der Mittel des Jahres 2013 (6 55  142 Euro) und 59 % der aus dem Jahr 2012 übertragenen Mittel (4 55  820 Euro) annulliert. Außerdem wurden 38 % der Mittelbindungen des Jahres 2013 für Arbeitssitzungen (5 94  758 Euro) auf das Jahr 2014 übertragen.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEM VORJAHR

16.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus dem Vorjahr ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Pietro RUSSO, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. September 2014 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen aus dem Vorjahr

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge des Zentrums für das Jahr 2011 war eingeschränkt, da das Zentrum den Höchstbetrag eines Rahmenvertrags aus dem Jahr 2009 nicht einhielt. Gemäß diesem Rahmenvertrag konnte das Zentrum Einzelverträge mit ausgewählten Dienstleistungsanbietern bis zu einem Höchstbetrag von 9 Millionen Euro unterzeichnen. Bis Ende des Jahres 2011 waren allerdings Zahlungen in Höhe von 12,2 Millionen Euro geleistet worden.

Um grundlegende Dienstleistungen für die Fortsetzung des betreffenden Projekts zu erwerben, schloss das Zentrum im Jahr 2012 weitere Einzelverträge über einen Betrag von 2,5 Millionen Euro ab. Zusammen mit Zahlungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro, die im Jahr 2012 für bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Verträge geleistet wurden, beliefen sich die geleisteten Zahlungen am Ende des Jahres 2012 auf insgesamt 17,4 Millionen Euro. Zahlungen, die die im Rahmenvertrag festgesetzte Obergrenze von 9 Millionen Euro übersteigen, sind vorschriftswidrig, doch hat das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriffen und im Juni 2012 einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet (es werden zukünftig keine weiteren Zahlungen im Rahmen des alten Vertrags mehr getätigt), und es hat die Überwachung der Inanspruchnahme von Rahmenverträgen allgemein verbessert.

n. z.

2012

Die Zahlungen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 5,2 Millionen Euro beruhen auf Versagen früherer Jahre, in denen die Obergrenze des Rahmenvertrags nicht eingehalten wurde. Sie stehen in Verbindung mit vertraglichen Verpflichtungen, die in früheren Jahren (2,7 Millionen Euro) bzw. im Jahr 2012 (2,5 Millionen Euro) aus Gründen der Geschäftsfortführung eingegangen wurden, während der Abschluss des Vergabeverfahrens für den neuen Rahmenvertrag anhängig war. Da das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriff, schränkt der Hof das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in diesem Jahr nicht ein.

 

2012

Im Jahr 2012 gewährte das Zentrum Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen Finanzhilfen. Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich auf 7 52  000 Euro, was 1,4 % der operativen Ausgaben des Jahres 2012 entspricht. Die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und teilweise auch von Prüfungsbescheinigungen, die von unabhängigen Prüfungsgesellschaften ausgestellt wurden, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren. Üblicherweise erhält das Zentrum von Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Um die Kontrollen zu verstärken, hat das Zentrum eine Ex-post-Überprüfungsstrategie eingeführt und deren Umsetzung für das Jahr 2012 geplant. Allerdings erhielt das Zentrum mit zehnmonatiger Verzögerung Zugang zu einem interinstitutionellen Prüfungsauftrag, und zum Zeitpunkt der Prüfung waren noch keine Ex-post-Überprüfungen von Finanzhilfeausgaben des Jahres 2012 durchgeführt worden. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt das Zentrum auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten.

Im Gange

2012

Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 97 % bzw. 80 % der gebundenen Mittel zufriedenstellend. Zwar war die Übertragungsrate bei Titel III mit 8,3 Millionen Euro (41 % der bei Titel III gebundenen Mittel) hoch, doch war dies nicht auf Verzögerungen bei der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms des Zentrums zurückzuführen, sondern spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten wider. Das Zentrum hat ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt, das direkt mit seinem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist, und die Zahlungen wurden in Übereinstimmung mit dem operativen Bedarf geplant und ausgeführt.

n. z.


ANHANG II

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die menschliche Gesundheit.

Zu diesem Zweck verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu.

Bereitstellung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten.

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems. Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit.

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung.

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

Endgültiger Haushalt

58,3(58,2) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2013

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 198 (200)

Besetzte Planstellen: 190 (187)

Sonstige Planstellen: 95 (91)

Insgesamt: 285 (278), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 186 (183)

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 99 (95)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012)

Identifizierung und Überwachung von 42 (69) Bedrohungen für die Gesundheit mit Hilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT).

52 (52) wöchentliche Berichte über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten, die 400 (334) Empfängern übermittelt wurden. Zusätzlich ist der Bericht ab 2012 auch wöchentlich auf der Website des Zentrums abrufbar; die Seite ist zu einer der meistbesuchten der Website geworden (8  000 Besuche im Jahr 2013).

Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei 2 (3) Großveranstaltungen.

Außerdem Überwachung von 4 (3) Veranstaltungen mit Ausnahmecharakter oder von außergewöhnlicher öffentlicher Bedeutung.

Erstellung von 3 (6) Risikobewertungen, 12 (16) neuen raschen Risikobewertungen und 9 (16) aktualisierten raschen Risikobewertungen.

Durchführung von 1 (1) Simulationsübung zur Prüfung und Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten.

117 (104) Teilnehmer an Schulungen im Rahmen des Europäischen Programms für die Ausbildung von Epidemiologen für die praktische Arbeit vor Ort (EPIET) und des European Programme for Public Health Microbiology Training (EUPHEM; Europäisches Programm für Ausbildung im Bereich Public-Health-Mikrobiologie).

112 (114) auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit sachverständige Teilnehmer aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums.

9 45  000(7 80  000) Besucher auf dem Online-Portal des Zentrums.

216 (204) wissenschaftliche Veröffentlichungen. Fünfjahres-Impact-Factor der Zitierungen: 5,6(4,55)

Organisation des sechsten Europäischen Antibiotikatags unter Beteiligung von mehr als 40 (43) Ländern. Das Datum des 18. November erhält zunehmende Aufmerksamkeit und gewinnt an Bedeutung: Es steht für ein gesteigertes Bewusstsein hinsichtlich einer umsichtigen Verwendung von Antibiotika nicht nur in Europa, sondern auch in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und in weiteren Staaten.

16,3(12,9) Millionen Einträge in den TESSy-Datenbanken; 1  492(1  324) aktive Nutzer aus 57 (56) Ländern.

Verstärkte Überwachung; Ende 2013 Integration von 15 (15) der 17 spezialisierten Überwachungsnetze in das Zentrum (eines beendet und das letzte ausgelagert).

Veröffentlichung des Jährlichen Epidemiologieberichts.

18 jährliche Überwachungsberichte veröffentlicht, darunter die Jahresberichte zu den Themen Tuberkulose, HIV/AIDS und antimikrobielle Resistenz.

41 (40) wöchentliche Bulletins zum Thema Influenza/wöchentliche Übersichten zur Influenzaüberwachung für 2013.

89 (34) wissenschaftliche Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen; über 80 % der Antworten auf Anfragen für wissenschaftliche Beratung lagen im Zeitplan.

Veranstaltung der siebten European Scientific Conference on Applied Infectious Disease Epidemiology (ESCAIDE; Europäische wissenschaftliche Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie) vom 5.—7. November 2013 in Stockholm mit 550 (511) Teilnehmern.

Wöchentliche Veröffentlichung der wissenschaftlichen Zeitschrift „Eurosurveillance“ mit 11  600(14  000) Online-Abonnenten.

Eurosurveillance erhielt im Jahr 2013 zum zweiten Mal einen Impact Factor. Dieser war mit 5,49 ein wenig niedriger als 2012 (6,15). Somit liegt Eurosurveillance weltweit auf Platz 6 der Top 70 Zeitschriften in der Kategorie Infektionskrankheiten.

Quelle: Anhang vom Zentrum bereitgestellt.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

11.

Das ECDC hat umgehend Korrekturmaßnahmen eingeleitet, um die Auftragnehmer über die Situation zu informieren und den Vertrag zu kündigen. Die Sektion Beschaffung des Zentrums wurde im März 2014 umstrukturiert. Durch die Umstrukturierung und die Überarbeitung interner Verfahren wurden Aufgaben sowie Zuständigkeits- und Verantwortlichkeitsbereiche aller beteiligten Akteure und Parteien genauer festgelegt. Zudem wurde im Rahmen spezieller Fortbildungsveranstaltungen im März und April 2014 eine intensive Schulung für ECDC-Mitarbeiter organisiert.

12./13./14./15.

Das Zentrum hatte finanzielle Mittel aus dem Haushalt 2013 zurückgestellt, um seine Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern hinsichtlich der Anpassungen der Dienstbezüge für 2011, 2012 und 2013 zu erfüllen. Die zurückgestellten Mittel beliefen sich auf 3,3 Millionen Euro. Da die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im letzten Quartal des Jahres erging, konnte das Zentrum diese Mittel nicht für andere Zwecke einsetzen.

Die Annullierung dieser Mittel hatte Auswirkungen auf alle Haushaltstitel, weil diese Mittel aus allen Haushaltstiteln bereitgestellt wurden. Wäre die Entscheidung 2013 ergangen, hätte sich die Haushaltsvollzugsquote auf 97,8 % belaufen.

Von den für operative Sitzungen vorgesehenen 6 55  142 Euro sollten 4 00  000 Euro in die besagten Anpassungen der Dienstbezüge und des Berichtigungskoeffizienten fließen. Die Annullierung liegt somit bei 11 %.

Von den 5 94  758 Euro, die auf das Jahr 2014 übertragen wurden, wurden 3 84  938 Euro zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen für Sitzungen, für die die Einladungen 2013 versendet werden mussten, und 2 09  820 Euro für noch ausstehende finanzielle Verpflichtungen für 2013 abgehaltene Sitzungen auf das Jahr 2014 übertragen.

Das Zentrum wird die Ausgaben für operative Sitzungen besser überwachen, um unnötige Mittelübertragungen und -annullierungen zu vermeiden.


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