Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014TA1210(11)

    Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 93–101 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 442/93


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

    (2014/C 442/11)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1108/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), errichtet. Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen (3).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (6):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

    11.

    2012 wählte die Agentur im Wege von Beschaffungsverfahren 14 nationale Luftfahrtbehörden und 10 „qualifizierte Stellen“ aus, um einen Teil ihrer Zulassungstätigkeiten auszulagern (9). Die Ausgaben für diese ausgelagerten Zulassungstätigkeiten betrugen 2013 rund 22 Millionen Euro. Das Verfahren der Übertragung spezieller Zulassungsaufgaben an nationale Luftfahrtbehörden und qualifizierte Stellen sowie die zu verwendenden Kriterien sind in spezifischen Leitlinien der Agentur beschrieben (10). Die Transparenz von Auslagerungen könnte durch eine bessere Dokumentation der Übertragungsverfahren allerdings erhöht werden; zu dieser Dokumentation sollten die Bewertungen gehören, die auf der Grundlage der in den Leitlinien festgelegten Kriterien vorgenommen wurden. Dies trifft auch auf die Zuweisung der zahlreichen sonstigen Aufträge von geringem Wert an Bieter zu.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    12.

    Insgesamt war die Mittelbindungsrate mit 98 % hoch. Zwar hat die Agentur die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel von 10,1 Millionen Euro (11 %) im Jahr 2012 weiter auf 7,2 Millionen Euro (8 %) im Jahr 2013 gesenkt, doch war die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 3,4 Millionen Euro (42 %) hoch. Auch wenn dies teilweise durch den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur bedingt ist und die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren, stellt diese hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    13.

    Die Agentur nahm ihre Tätigkeit 2004 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, fördern.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

    14.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 51.

    (3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (6)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (8)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

    (9)  Ende Mai 2014 waren drei Verträge mit qualifizierten Stellen gekündigt worden. Es waren zu diesem Zeitpunkt also 14 Verträge mit nationalen Luftfahrtbehörden und sieben mit qualifizierten Stellen in Kraft.

    (10)  „Guidelines for the allocation of certification tasks to National Aviation Authorities and Qualified Entities“ (Leitlinien für die Übertragung von Zulassungsaufgaben an nationale Luftfahrtbehörden und qualifizierte Stellen), Beschluss 01-2011 des Verwaltungsrats der Agentur.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Ende 2011 verfügte die Agentur über ein Bankguthaben in Höhe von 55 Millionen Euro (2010: 49 Millionen Euro), das bei einer einzigen Bank verwahrt wurde. Es gab keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel, um dieses Risiko zu mindern und gleichzeitig angemessene Anlagerenditen zu erzielen.

    Abgeschlossen

    2012

    Die Agentur legte ein Standardverfahren für Ex-ante-Überprüfungen fest. Allerdings wurden die betreffenden Checklisten nicht ausgefüllt, und es lagen nicht immer Unterlagen zur Rechtfertigung der Validierung von Ausgaben vor (1).

    Abgeschlossen

    2012

    Im Jahr 2009 wurde eine Methode für Ex-post-Überprüfungen genehmigt. Zwar machte die Agentur weitere Fortschritte bei deren Umsetzung, doch sind in den folgenden Bereichen weitere Verbesserungen erforderlich: Es gibt immer noch keine Jahresplanung für Überprüfungen, die Stichprobe der zu überprüfenden Vorgänge ist nicht risikobasiert, und die Methode deckt öffentliche Vergabeverfahren nicht ab.

    Abgeschlossen

    2012

    Insgesamt lag die Mittelbindungsrate bei 95 %, wobei sie von 96 % bei Titel I (Personalausgaben) über 95 % bei Titel II (Verwaltungsausgaben) bis zu 89 % bei Titel III (operative Ausgaben) variierte. Allerdings war die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 46 % hoch. Auch wenn dies teilweise durch den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur bedingt ist und die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren, stellt dieser große Umfang einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    n. z.

    2012

    In einem der geprüften Einstellungsverfahren entsprach der ausgewählte Bewerber nicht den Anforderungen des Statuts hinsichtlich des Hochschulabschlusses oder einer gleichwertigen beruflichen Ausbildung.

    n. z.


    (1)  Arbeitszeitnachweise zur Rechtfertigung von auf der Grundlage von Manntagen abgerechneten Dienstleistungen waren nicht vorhanden.


    ANHANG II

    Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen. Sie beschließen nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates („Grundverordnung“))

    Ziele

    Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit.

    Aufgaben

    Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen an die Kommission,

    Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie etwaige Anleitungen für die Anwendung der Grundverordnung und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen,

    Treffen von Entscheidungen in folgenden Bereichen: Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse, Pilotenzulassung, Zulassung für den Flugbetrieb, Drittlandsbetreiber, Inspektionen in den Mitgliedstaaten und Untersuchung in Unternehmen,

    Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und ehemaligen Staaten der gemeinsamen Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authority, JAA) (in diesem Fall im Einklang mit den Arbeitsvereinbarungen).

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung: bestehend aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission.

    Aufgaben

    Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in der Grundverordnung beschrieben. Zu ihnen gehören beispielsweise

    die Ernennung des Exekutivdirektors sowie auf Vorschlag des Exekutivdirektors der Direktoren;

    die Annahme des Jahresberichts über die Tätigkeit der Agentur;

    die Festlegung des Arbeitsprogramms der Agentur für das darauf folgende Jahr;

    die Ernennung der Mitglieder der Beschwerdekammer gemäß Artikel 41;

    die Annahme einer Geschäftsordnung;

    auf eigenen Wunsch hin das Einsetzen von Arbeitsgremien, die ihn bei der Ausführung seiner Funktionen, einschließlich der Vorbereitung seiner Entscheidungen und der Überwachung ihrer Umsetzung, unterstützen.

    Exekutivdirektor

    Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

    Beschwerdekammer

    Entscheidet gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchung in Unternehmen.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

    Endgültiger Haushalt

    Gesamthaushalt: 151,2(150,2) Millionen Euro, davon:

    eigene Einnahmen: 83,8(83,0) Millionen Euro (55,4 %)

    Unionszuschuss: 34,9(34,9) Millionen Euro (23,1 %)

    Beitrag von Drittländern: 1,7(1,7) Millionen Euro (1,1 %)

    zweckgebundene Einnahmen aus Gebühren und Entgelten: 24,2(25,2) Millionen Euro (16,0 %)

    sonstige Einnahmen: 0,9(0,9) Millionen Euro (0,6 %)

    sonstige Zuschüsse: 5,7(4,4) Millionen Euro (3,8 %)

    Personalbestand am 31. Dezember 2013

    692 (634) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete

    Davon besetzt: 647 (612)

    Von anderen Bediensteten besetzte Stellen:

    Insgesamt: 100 (74,6), davon Vertragsbedienstete: 85 (63,3); abgeordnete nationale Sachverständige: 15 (11,3); Sonderberater: 0 (0)

    Zeitbedienstete insgesamt: 648 (1) (613)

    Aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen: 219 (2) (216)

    Aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen: 429 (2) (396)

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012)

    Stellungnahmen

    12 Stellungnahmen

    Regelungsentscheidungen

    28 Entscheidungen: Zulassungsspezifikationen (8), annehmbare Nachweisverfahren und Anleitungen (20)

    Zusätzliche Leistungen 2013 (die in den kommenden Jahren zu Regelungen führen werden)

    32 Aufgabenbeschreibungen (ToR), 26 Ankündigungen von Änderungen (NPA), 24 Kommentar-/Antwortdokumente (CRD)

    Internationale Zusammenarbeit

    12 Arbeitsvereinbarungen

    2 Änderungen von Anlagen zu einer Arbeitsvereinbarung

    2 bilaterale Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der Regelungen mit Partnern der Agentur

    Unterstützung bei den Verhandlungen zum Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum EU-Ukraine (das Abkommen wurde 2013 paraphiert)

    10 Empfehlungen für die Anhörungsschreiben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

    BASA (Bilaterale Flugsicherheitsabkommen)

    Unterstützung beim Ratifizierungsprozess des bilateralen Flugsicherheitsabkommens EU-Brasilien und des Entwicklungsprozesses der zur praktischen Umsetzung des Abkommens erforderlichen sachdienlichen Instrumente.

    Unterstützung bei der Umsetzung des bilateralen Flugsicherheitsabkommens EU-USA, darunter die Unterstützung bei der Vorbereitung von Sitzungen der Aufsichtsgremien sowie der jährlichen Flugstandard-Sitzung der US-Behörde Federal Aviation Administration (FAA).

    Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Entwicklung neuer Anhänge zum bilateralen Flugsicherheitsabkommen EU-USA (Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern, Flugsimulationsübungsgeräte, Ausbildungseinrichtungen für Piloten).

    Zulassungsentscheidungen zum 31. Dezember 2013

    Musterzulassungen/eingeschränkte Musterzulassungen (TC/RTC): 11 (3)

    Zusätzliche Musterzulassungen (STC): 688

    Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (AD): 382

    Alternative Nachweisverfahren für Lufttüchtigkeitsanweisungen (AMOC): 82

    Zulassung gemäß Europäischer Technischer Standardzulassung (ETSOA): 214

    Umfangreiche Änderungen/umfangreiche Reparaturen/neue Versionen der Musterzulassungen: 1  017

    Geringfügige Änderungen/geringfügige Reparaturen: 643

    Flughandbuch (Aircraft Flight Manual — AFM): 318

    Genehmigung von Flugbedingungen (PTF): 457

    Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 311

    Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA und alternative Verfahren für die Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (AP-DOA)): 550

    Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (4): 1  544

    Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (fremd) (4): 328

    Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (4): 52

    Genehmigung als Herstellungsbetrieb (4): 23

    Genehmigung als Betrieb für die Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (4): 15

    Genehmigung als Betrieb für das Flugverkehrsmanagement/für Flugsicherungsdienste (ATM/ANS) (4): 3

    Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Inspektionen nach Art) zum 31. Dezember 2013

    Im Bereich der Lufttüchtigkeit (AIR): 22

    Im Bereich des Betriebs (OPS): 16

    Im Bereich der Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (FCL): 16

    Im Bereich der medizinischen Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (MED): 12

    Im Bereich der Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 9

    Im Bereich des Flugverkehrsmanagements/der Flugsicherungsdienste (ANS): 14

    Im Bereich der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern (SAFA): 13


    (1)  Zwei teilzeitbeschäftigte Piloten besetzen zusammen eine Stelle.

    (2)  Die Aufteilung in aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen und aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen kann sich nach einer möglichen Überarbeitung der Verteilungsschlüssel in der Kostenrechnung zum 31. Dezember 2013 ändern.

    (3)  Gezählt werden nur die TC/RTC, die für eine neue Bauart ausgestellt wurden. Aufgrund der „Grandfathering-Regelung“, der Übertragung oder der administrativen Wiederausstellung ausgestellte TC sind ausgenommen.

    (4)  Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst zum einen die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle zwei bis drei Jahre erneuert wird) und zum anderen die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31. Dezember 2013 insgesamt erteilten Genehmigungen.

    Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    11.

    Um die Zulassungstätigkeiten, die an die nationalen Luftfahrtbehörden (NAA) und die potenziell qualifizierten Stellen (QE) ausgelagert werden, besser kontrollieren zu können, wird die Direktion Zertifizierung (C) gemeinsam mit der Direktion Finanzen (F) 2014 ein einfaches Hilfsmittel einführen, mit dem erfasst wird, dass die Auswahl des Anbieters für jeden ausgelagerten Auftrag erfolgt ist und im Einklang mit den Kriterien von Anhang 1 des Beschlusses 2011/056/F optimiert wurde.

    Was die engere Auswahlliste der Bieter für Aufträge von geringerem Wert betrifft, so wird die Agentur die Bemerkung des Hofes in Bezug auf die Auswahl der Bieter und gegebenenfalls die entsprechende Dokumentation systematisch berücksichtigen.

    12.

    Die Agentur möchte darauf hinweisen, dass bereits große Anstrengungen unternommen wurden, um die Übertragungen unter Titel III zu reduzieren, und dass im Vergleich zu den vergangenen Jahren bereits ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen ist, nämlich 6,2 Mio. EUR im Jahr 1012 gegenüber 2,4 Mio. EUR im Jahr 2013.

    2013 mussten einige Mittel aufgrund der Gehaltsanpassungen von 2011 zurückgehalten werden und wurden während des Jahres erneut vorrangigen Projekten (Regelsetzungs- und Sicherheitsforschungsprojekte) zugewiesen. Dies verhinderte Mittelbindungen am Jahresbeginn und wirkte sich erheblich auf die Übertragungsrate am Jahresende aus.

    13.

    Da die EASA in Ermangelung eines ordnungsgemäßen Sitzungsabkommens bereits mit einigen Unklarheiten bezüglich ihrer Beziehungen mit ihrem Aufnahmestaat konfrontiert war, nimmt die EASA die Empfehlung an und wird eng mit dem Rat der Europäischen Union, dem Parlament und der Kommission zusammenarbeiten, um ein ordnungsgemäßes Sitzabkommen zu schließen.

    Ein solches Abkommen sollte einerseits die Transparenz der Beziehungen mit dem Aufnahmemitgliedstaat fördern und sicherstellen, dass der Aufnahmestaat alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die Agentur ihren gesetzliches Mandat ungehindert ausüben kann, und es sollte andererseits die Beziehungen zwischen den nationalen Justizbehörden und der Agentur klären.


    Top