This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014TA1210(07)
Report on the annual accounts of the Community Plant Variety Office for the financial year 2013, together with the Office’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts
Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts
ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 61–66
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 442/61 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts
(2014/C 442/07)
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
|
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Die Haushaltsvollzugsquote für 2013 ist mit 86 % (1 2 7 55 144 Euro) niedrig; entsprechend hoch ist die Rate der annullierten Mittel. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen und die damit verbundenen operativen Ausgaben (Titel III) in hohem Maße von der Anzahl der Anträge auf Erteilung von Sortenschutz abhängen. Es ist schwierig, diese genau zu prognostizieren. Es besteht allerdings weiterer Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Haushaltsplanung und -überwachung, insbesondere bei den Verwaltungsausgaben (Titel II). |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN
12. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 38 bis 42 der Finanzvorschriften des Amts.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 87 bis 92 der Finanzvorschriften des Amts.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Das Amt hat keine Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut hinsichtlich der Einstellung und des Einsatzes von Vertragsbediensteten sowie der vorübergehenden Besetzung von Führungsposten angenommen. |
Im Gange |
2012 |
Das Amt führte im Dezember 2012 eine körperliche Überprüfung seiner Vermögenswerte durch. Allerdings wurde kein Bericht über die körperliche Überprüfung erstellt. Es ist daher nicht möglich, die Richtigkeit der entsprechenden Rechnungslegungsaufzeichnungen zu überprüfen. |
Abgeschlossen |
2012 |
Die Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber beeinträchtigten: Die festgelegten Gewichtungen und Mindestpunktzahlen wurden nicht immer angewendet, während des gesamten Verlaufs der verschiedenen Einstellungsverfahren wurde keine kohärente Bewertungsmethode angewendet, und die Stellenausschreibungen enthielten keine Rechtsmittelbelehrung. |
Im Gange |
ANHANG II
Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Auszug aus Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Freier Warenverkehr Diese Verbote oder Beschränkungen [der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums] dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. |
||||||||
Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates und Strategiepapier 2010-2015) |
Ziele Anwendung des Systems des Sortenschutzes der Europäischen Union als einzige und ausschließliche Form des gewerblichen Schutzrechts der Europäischen Union für Pflanzensorten. Förderung von Innovation im Bereich der Pflanzensorten durch sorgfältige Bearbeitung von Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz zu erschwinglichen Kosten, gleichzeitig Anleitung und Unterstützung bei der Ausübung der Schutzrechte zugunsten von Interessenträgern. Aufgaben
|
||||||||
Leitungsstruktur |
Der Präsident Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Kandidaten, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt. Verwaltungsrat Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und legt Vorschriften über seine Arbeitsmethoden fest; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern. Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und im Fall eines Beschwerdeverfahrens von der Beschwerdekammer. Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im EU-Recht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof Entlastungsbehörde Verwaltungsrat |
||||||||
Dem Amt für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012) |
Endgültiger Haushalt 14,8(14,3) Millionen Euro Personalbestand am 31. Dezember 2013 Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 48 (46) davon besetzt: 45 (45) Personalbestand insgesamt: 45 (45), davon entfallen auf
|
||||||||
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012) |
Eingegangene Anträge: 3 297(2 868) Erteilte Schutzrechte: 2 706(2 640) Am 31. Dezember 2013 geltende Schutzrechte der Europäischen Union: 21 576(20 362) Internationale Zusammenarbeit im Bereich Sortenschutz
|
||||||||
(1) Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.
(2) Internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Obst- und Zierpflanzen (International Community of Breeders of Asexually Reproduced Ornamental and Fruit Plants).
(3) Europäische Saatgutvereinigung (European Seed Association).
(4) Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (Organisation africaine de la Propriété intellectuelle).
(5) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
(6) Ministerium für Landwirtschaft, Forstwesen und Fischerei (Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries).
Quelle: Anhang vom Amt bereitgestellt.
ANTWORT DES AMTES
11. |
Das Amt nimmt die Bemerkungen des Hofs bezüglich der Vollzugsquoten zur Kenntnis. Zusätzlich zu den Schwankungen des externen Bedarfs trug die Nichtlösung eines noch laufenden Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit den Besoldungsniveaus zu niedrigeren Vollzugsquoten im Jahr 2013 bei. Diese Begebenheiten lagen außerhalb der Kontrolle des Amtes. Das Amt weist darauf hin, dass sich die Annullierungen für Titel II lediglich auf 2 % der gesamten Haushaltsmittel der Agentur belaufen und dass dies ein umsichtiges Ausgabeverhalten widerspiegelt. |