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Document 52014TA1210(04)

    Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

    ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 35–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 442/35


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2013 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

    (2014/C 442/04)

    EINLEITUNG

    1.

    Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“ mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

    11.

    Im Jahr 2008 schloss das Zentrum 472 Rahmenverträge mit Übersetzungsdienstleistern über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren ab. Um für die neuen Rahmenverträge, die 2012 unterzeichnet werden sollten, bessere Bedingungen zu erhalten, wollte das Zentrum am laufenden Vergabeverfahren der Kommission für Übersetzungsdienstleistungen teilnehmen. Es konnte mit der Kommission aber keine Einigung hinsichtlich der Vertragsbedingungen erzielt werden. Stattdessen verlängerte das Zentrum seine bestehenden Rahmenverträge um ein weiteres Jahr. Wenngleich sie auf einer Ausnahmeregelung beruht, die von der Direktorin des Zentrums ordnungsgemäß genehmigt wurde, so steht diese Verlängerung doch nicht in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums, in denen für Rahmenverträge eine Laufzeit von höchstens vier Jahren vorgesehen ist.

    BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

    12.

    Die förmlichen Befugnisübertragungen (bzw. Weiterübertragungen der Anweisungsbefugnis) von Anweisungsbefugten (bzw. bevollmächtigten Anweisungsbefugten) stimmen nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge im Rechnungsführungssystem ABAC überein.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    13.

    Die vom Zentrum gehaltenen Kassenmittel stiegen von 35 Millionen Euro Ende 2012 weiter auf 40 Millionen Euro Ende 2013 (der Haushaltsüberschuss und die Rücklagen stiegen von 30,9 Millionen Euro auf 37,5 Millionen Euro). Dies deutet darauf hin, dass Spielraum für Preisreduzierungen besteht.

    14.

    Das Zentrum nahm seine Tätigkeit 1994 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen dem Zentrum und dem Mitgliedstaat besteht allerdings nicht. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen das Zentrum und sein Personal arbeiten, weiter fördern.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEM VORJAHR

    15.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus dem Vorjahr ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Pietro RUSSO, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. September 2014 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen aus dem Vorjahr

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2012

    Am Ende des Jahres 2012 hielt das Zentrum Kassenmittel und kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 35 Millionen Euro (Haushaltsüberschuss und Rücklagen in Höhe von 30,9 Millionen Euro). Das Zentrum kann Preise im Laufe des Jahres nicht anpassen, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, hat aber gelegentlich seinen Kunden Erstattungen geleistet, um den Überschuss zu reduzieren.

    Im Gange

    2012

    Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben.

    Im Gange


    ANHANG II

    Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach unter Federführung der Übersetzungsdienste der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

    Zuständigkeiten des Zentrums

    (Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003)

    Ziele

    Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

    Europäische Umweltagentur;

    Europäische Stiftung für Berufsausbildung;

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht;

    Europäische Arzneimittel-Agentur;

    Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Modelle);

    Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

    Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat errichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

    Das Zentrum nimmt an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste in vollem Umfang teil.

    Aufgaben

    Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen;

    Beteiligung an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Ein Vertreter je Mitgliedstaat;

    zwei Vertreter der Kommission;

    je ein Vertreter der Einrichtungen oder Organe, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

    Aufgaben

    Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans und des jährlichen Arbeitsprogramms sowie Annahme des Stellenplans und der Jahresberichte des Zentrums

    Direktor

    Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof

    Interne Revision

    Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates

    Dem Zentrum für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

    Endgültiger Haushalt:

    52,194 (48,293) Millionen Euro

    Personal:

    206 (225) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 193 (199).

    + 23 (17) Vertragsbedienstete

    Personalbestand insgesamt: 216 (216), davon entfallen auf:

    operative Tätigkeiten: 118 (114),

    administrative Tätigkeiten: 98 (102).

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012)

    Anzahl der übersetzten Seiten:

    8 04  986 (7 35  007)

    Anzahl der Seiten nach Sprachen:

    Amtssprachen: 8 00  221 (7 22  505)

    sonstige Sprachen: 4  765 (12  502)

    Anzahl der Seiten nach Kunden:

    Einrichtungen: 7 80  310 (7 07  888)

    Organe: 24  676 (27  119)

    Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen:

    5 12  524 (4 80  695)

    Quelle: Anhang vom Zentrum bereitgestellt.


    ANTWORTEN DES ZENTRUMS

    11.

    Das Zentrum hat bereits in der Vergangenheit an der Ausschreibung der Kommission für diese Art von Übersetzungsdienstleistungen teilgenommen. Was die angesprochene Ausschreibung betrifft, so begann die Kommission mit ihren vorbereitenden Arbeiten zu einem recht späten Zeitpunkt. Zudem änderte sie die für das Zentrum geltenden Bedingungen, sodass diese nicht mehr den Bedingungen der vor vier Jahren durchgeführten Ausschreibung entsprachen. Leider konnte das Zentrum mit der Kommission keine Einigung hinsichtlich der Bedingungen erzielen. Zudem deckte sich der Beginn der neuen Verträge nicht mit dem Enddatum der bestehenden Verträge, was das Zentrum vor praktische Probleme stellte.

    Deshalb beschloss das Zentrum, eine eigene Ausschreibung für diese spezifische Art von Übersetzungsdienstleistungen durchzuführen und bestehende Verträge um ein Jahr zu verlängern, um diese aufwendige Ausschreibung ordnungsgemäß vorbereiten zu können. Angesichts der Auswirkungen, die es auf das Zentrum hätte, wenn bei Ablauf der bestehenden Verträge gar keine Verträge existieren würden, wurde es als gerechtfertigt erachtet, die bestehenden Verträge zu verlängern.

    12.

    Das Zentrum hat die förmliche Befugnisübertragung aktualisiert, um sie in Einklang mit den Anweisungsrechten im ABAC zu bringen. Zur Vermeidung von Abweichungen zwischen den Anweisungsrechten im ABAC und den förmlichen Befugnisübertragungen wurde das interne Verfahren für die laufende Aktualisierung von Befugnisübertragungen im ABAC geringfügig geändert.

    13.

    Das Zentrum ist sich vollauf bewusst, dass es das zweite Jahr in Folge einen Überschuss erwirtschaftet hat; gleichwohl ist festzustellen, dass der Überschuss im Jahr 2013 infolge externer Faktoren entstanden ist, die sich der Kontrolle des Zentrums entzogen, nämlich insbesondere durch ein höheres Volumen an fakturierten Seiten als veranschlagt, die annullierte Erhöhung der Gehälter und die dem Zentrum rückerstatteten Versorgungsbeiträge.

    Der Haushaltsplan des Zentrums für das Jahr 2013 wurde 2012 in Anbetracht des wirtschaftlichen Verlustes von 1 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie unter Berücksichtigung der Tatsache erstellt, dass die zu erwartenden Einnahmen aus Gemeinschaftsmarken sehr ungewiss waren. Das Zentrum konnte erst im Dezember 2012 im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2014 auf die Finanzergebnisse reagieren, indem es für den Haushaltsplan 2014 ein Defizit von 1 0 92  890 EUR vorschlug, das aus der zuvor gebildeten Rückstellung für Preisstabilität finanziert wird. Auf der Grundlage der 2012 durchgeführten Kostenanalyse und der Analyse des ersten Halbjahres 2013 nahm das Zentrum eine erhebliche Preissenkung für 2014 vor, um damit nicht nur Änderungen bei den Kosten für Produkte Rechnung zu tragen, sondern auch einen Teil des Überschusses zu verwenden. Der Haushaltsplan 2014 wurde daher von Beginn an als Defizithaushalt erstellt, wobei das Defizit von 4 1 06  650 EUR durch die in den Vorjahren gebildete Rückstellung für Preisstabilität ausgeglichen wird.

    Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 wird wieder als Defizithaushalt aufgestellt, um einen Teil des Überschusses aus den Vorjahren aufzubrauchen. Auf der Grundlage der Halbjahreskostenanalyse im Jahr 2014 sowie von Simulationen und veranschlagten Volumina für 2015 werden für das Jahr 2015 weitere Preisänderungen vorgeschlagen. Als zusätzliche Maßnahme schlug das Zentrum zum ersten Mal seit seinem Bestehen vor, dass der Verwaltungsrat eine weitere Preissenkung im Jahr 2014 vornimmt, um schneller reagieren und seinen Kunden die positiven Finanzergebnisse des Jahres 2013 zurückerstatten zu können.

    14.

    Die Arbeiten am Sitzabkommen sind in ihre abschließende Phase getreten. Ein Entwurf des Abkommens wurde dem luxemburgischen Conseil de Gouvernement übermittelt und auf dessen Sitzung Ende April erörtert und genehmigt. Das Zentrum wartet auf die Bestätigung eines Termins für die Unterzeichnung des Abkommens durch die luxemburgischen Behörden.


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