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Document 52014TA1112(02)

    Jahresbericht des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2013 zusammen mit den Antworten der Kommission

    ABl. C 398 vom 12.11.2014, p. 289–319 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.11.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 398/289


    JAHRESBERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)

    (2014/C 398/02)

    Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

    INHALT

    Einleitung 1-10
    Besondere Merkmale der Europäischen Entwicklungsfonds 2-10
    Risiken für die Ordnungsmäßigkeit 6-10
    Kapitel I — Ausführung des achten, neunten und zehnten EEF 11-15
    Finanzielle Ausführung 11-14
    Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des achten bis zehnten EEF 15
    Kapitel II — Zuverlässigkeitserklärung des Hofes zu den EEF 16-44
    Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes zum achten, neunten und zehnten EEF — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers I-X
    Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung 16-44
    Prüfungsumfang und Prüfungsansatz 16-19
    Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 20
    Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge 21-31
    Prüfung ausgewählter Kontrollsysteme 32-44
    Schlussfolgerung und Empfehlungen 45-51
    Schlussfolgerung für 2013 45-47
    Empfehlungen 48-51

    Anhang 1 —

    Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen für die Europäischen Entwicklungsfonds

    Anhang 2 —

    Ergebnisse der Prüfung ausgewählter Systeme für die Europäischen Entwicklungsfonds und die aus dem Gesamthaushaltsplan finanzierte Entwicklungshilfe

    Anhang 3 —

    Weiterverfolgung früherer Empfehlungen für die Europäischen Entwicklungsfonds

    BEMERKUNGEN DES HOFES

     

    EINLEITUNG

    1.

    Dieser Jahresbericht enthält die Beurteilung des Hofes zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Die Kerndaten zu den abgedeckten Tätigkeiten und den Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 sind Tabelle 1 zu entnehmen.

     

    Tabelle 1 —   Europäische Entwicklungsfonds — Kerndaten 2013

    (Millionen Euro)

    Haushaltstitel

    Politikbereich

    Beschreibung

    Zahlungen 2013

    Europäische Entwicklungsfonds

    Achter EEF

    Operative Ausgaben

     

    Projekte

    20

    Budgethilfen

    0

    Verwaltungsausgaben

    0

     

    20

    Neunter EEF

    Operative Ausgaben

     

    Projekte

    256

    Budgethilfen

    1

    Verwaltungsausgaben

    2

     

    259

    Zehnter EEF

    Operative Ausgaben

     

    Projekte

    1  961

    Budgethilfen

    717

    Verwaltungsausgaben

    94

     

    2  772

     

     

     

    Operative Ausgaben insgesamt (Projekte)

    2  237

     

     

    Operative Ausgaben insgesamt (Budgethilfen)

    718

     

     

    Verwaltungsausgaben insgesamt

    96

     

     

    Zahlungen insgesamt

    3  051

     

     

    - Vorschüsse

    -  1  753

     

     

    + abgerechnete Vorschüsse

    1  314

     

     

    Geprüfte Grundgesamtheit

    2  612

     

     

     

     

     

     

    Einzelmittelbindungen insgesamt  (36)

    3  350

     

     

     

    Globale Mittelbindungen insgesamt  (36)

    3  923

    BEMERKUNGEN DES HOFES

     

    Besondere Merkmale der Europäischen Entwicklungsfonds

    2.

    Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sind das wichtigste Hilfeinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Das am 23. Juni 2000 in Cotonou für einen Zeitraum von 20 Jahren unterzeichnete Partnerschaftsabkommen („Abkommen von Cotonou“) bildet den aktuellen Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten sowie den ÜLG. Hauptziel dieses Abkommens ist es, die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen.

     

    3.

    Die EEF werden von den Mitgliedstaaten finanziert. Sie unterliegen einer eigenen Finanzregelung und werden von der Europäischen Kommission außerhalb des Gesamthaushaltsplans der EU verwaltet. Die Europäische Investitionsbank (EIB) verwaltet die Investitionsfazilität, die bei der Zuverlässigkeitserklärung des Hofes und beim Entlastungsverfahren des Europäischen Parlaments unberücksichtigt bleibt (1)  (2).

     

    4.

    Die EEF werden fast vollständig von der Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit (EuropeAid) der Kommission verwaltet, die auch ein breites Spektrum von aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben verwaltet (3)  (4).

     

    5.

    Die EEF-Interventionen werden in Form von Projekten und von Budgethilfen (5) durchgeführt. Bei der Verwaltung der EEF kommen hauptsächlich drei Arten der Mittelverwaltung zur Anwendung. Im Jahr 2013 wurden 42 % der Zahlungen im Rahmen der zentralen Mittelverwaltung geleistet, 32 % im Rahmen der dezentralen Mittelverwaltung und 26 % im Rahmen der gemeinsamen Mittelverwaltung (6).

     

    Risiken für die Ordnungsmäßigkeit

    6.

    Die in diesem Bericht behandelten Ausgaben werden über eine große Bandbreite von Durchführungsmethoden ausgeführt, die in 79 Ländern zum Einsatz kommen. Die damit verbundenen Regelungen und Verfahren, einschließlich derjenigen für Ausschreibungen und Auftragsvergabe, sind häufig komplex. Daher stuft der Hof das inhärente Risiko als hoch ein.

     

    7.

    In zwei Bereichen — Budgethilfe (7) und EU-Beiträge zu von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen durchgeführten und von mehreren Gebern finanzierten Projekten (8) — begrenzt das Wesen der Instrumente und der betreffenden Zahlungsbedingungen das Ausmaß, in dem die Vorgänge für Fehler anfällig sind.

     

    8.

    Budgethilfe trägt zum Gesamthaushalt eines Landes bei oder ergänzt die vom betreffenden Land für eine spezifische Politik oder ein spezifisches Ziel bereitgestellten Mittel. Der Hof prüft, ob die Kommission die spezifischen Bedingungen für die Gewährung von Budgethilfezahlungen für das jeweilige Partnerland beachtet und überprüft hat, dass die allgemeinen Fördervoraussetzungen (wie Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen) eingehalten wurden.

     

    9.

    Allerdings verfügt die Kommission bei der Entscheidung darüber, ob diese Bedingungen erfüllt wurden, über ein hohes Maß an Flexibilität. Die Ordnungsmäßigkeitsprüfung des Hofes kann sich nur bis zu dem Punkt erstrecken, an dem die Mittel an das jeweilige Partnerland gezahlt werden. Die überwiesenen Mittel verschmelzen dann mit den Haushaltsmitteln des Empfängerlandes. Mögliche Schwachstellen bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen durch das Empfängerland werden bei der Ordnungsmäßigkeitsprüfung des Hofes nicht als Fehler in Erscheinung treten.

     

    BEMERKUNGEN DES HOFES

    ANTWORTEN DER KOMMISSION

    10.

    Die Beiträge der Kommission zu von mehreren Gebern finanzierten Projekten verschmelzen mit den Beiträgen anderer Geber und werden nicht für spezifische identifizierbare förderfähige Ausgaben zugewiesen. Nach dem sogenannten „konzeptionellen Ansatz“ geht die Kommission davon aus, dass die zugrunde liegenden Vorgänge ordnungsgemäß sind, solange die in dem gemeinsam aufgebrachten Betrag enthaltenen förderfähigen Ausgaben ausreichend sind, um den EU-Beitrag abzudecken. Falls andere Geber denselben Ansatz verfolgen und für ihren Beitrag dieselben Förderkriterien anwenden, besteht die Gefahr, dass die Ausgaben als Ganzes weder den Fördervoraussetzungen der Kommission noch denen der anderen Geber gerecht werden.

    10.

    Die Kommission ist der Auffassung, dass dieses theoretische Risiko mit den ergriffenen internen Kontrollmaßnahmen im Zusammenspiel mit den Maßnahmen der internationalen Organisationen tatsächlich auf ein akzeptables Niveau begrenzt wird. Der Kommission sind keine spezifischen Probleme mit der hypothetischen Strategie („notional approach“) bekannt, die entwickelt wurde, damit sich die Kommission an Maßnahmen mit mehreren Geldgebern, auch Treuhandfonds, beteiligen kann. Mit dieser Strategie wird sichergestellt, dass die rechtlichen Vorgaben für finanzielle Beteiligungen der EU an Maßnahmen im Außenbereich eingehalten werden (indem gewährleistet wird, dass die Beiträge der anderen Geldgeber zur Finanzierung sämtlicher Aktivitäten ausreichen, die nach EU-Bestimmungen nicht förderfähig sind) und die Mittel der EU (dank einer Koordinierung mit den anderen Gebern) entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auf möglichst effiziente Weise ausgezahlt werden.

    Die Kommission begrenzt dieses Risiko durch Bewertungen der Verfahren der internationalen Partnerorganisationen in Bezug auf Rechnungsführung, Rechnungsprüfung, interne Kontrollen, Auftragsvergabe, nachträgliche Bekanntmachung von Informationen und Schutz personenbezogener Daten, die im Vorfeld jeder Zusammenarbeit durchgeführt werden, durch die Präsenz von Bediensteten vor Ort (und ihrer Mitarbeit in Lenkungsausschüssen) sowie durch die von der internationalen Organisation verlangte strikte und vollständige Rechnungslegung. Darüber hinaus werden die Systeme während der Durchführung von Maßnahmen im Außenbereich regelmäßig durch Besuche von externen Prüfern kontrolliert.

    Im Rahmen der von der Kommission durchgeführten Prüfungen wurden bislang weder „spezifische Risiken“ dieser Art festgestellt noch hat die Kommission Kenntnis von anderen Gebern „mit denselben Förderkriterien“.

    BEMERKUNGEN DES HOFES

     

    KAPITEL I — AUSFÜHRUNG DES ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EEF

    Finanzielle Ausführung

    11.

    Die Abkommen über die einzelnen EEF werden in der Regel für einen Mittelbindungszeitraum von rund fünf Jahren geschlossen, Zahlungen können aber über einen längeren Zeitraum geleistet werden. Im Jahr 2013 wurden Zahlungen aus dem achten, neunten und zehnten EEF geleistet. Der achte EEF (1995-2000) beläuft sich auf 12  840 Millionen Euro und der neunte EEF (2000-2007) auf 13  800 Millionen Euro.

     

    12.

    Der zehnte EEF (2008-2013) beläuft sich auf insgesamt 22  682 Millionen Euro. Davon entfallen 21  967 Millionen Euro auf die AKP-Staaten und 285 Millionen Euro auf die ÜLG. In diese Beträge eingerechnet sind 1  500 Millionen Euro bzw. 30 Millionen Euro für die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität für die AKP-Staaten bzw. die ÜLG. Weitere 430 Millionen Euro sind für die Ausgaben der Kommission im Zusammenhang mit der Programmierung und Ausführung der EEF vorgesehen.

     

    13.

    Die Beiträge der Mitgliedstaaten beliefen sich im Jahr 2013 auf insgesamt 3  200 Millionen Euro, von denen 2  950 Millionen Euro auf von der Kommission verwaltete Maßnahmen entfielen.

     

    14.

    Tabelle 2 ist die Verwendung der EEF-Mittel im Jahr 2013 sowie die kumulierte Verwendung zu entnehmen. Die Mittel des zehnten EEF werden nach dem 31. Dezember 2013 (9) nicht mehr gebunden. Vor diesem Hintergrund gelang es der Kommission, bei den Mittelbindungen höhere Ergebnisse zu erzielen als geplant: die globalen Mittelbindungen lagen 29 % und die Einzelmittelbindungen 31 % über dem ursprünglichen Ansatz. Infolgedessen lagen die Zahlungen 7 % über dem ursprünglichen Ansatz und die noch abzuwickelnden Mittelbindungen erhöhten sich gegenüber 2012 um 8 %.

     

    Tabelle 2    Verwendung der EEF-Mittel zum 31. Dezember 2013

    (Millionen Euro)

     

    Stand Ende 2012

    Haushaltsvollzug im Haushaltsjahr 2013 (Nettobeträge) (42)

    Stand Ende 2013

    Gesamtbetrag

    Ausführungsrate (38)

    achter EEF (39)

    neunter EEF (39)

    zehnter EEF

    Gesamtbetrag

    achter EEF

    neunter EEF

    zehnter EEF

    Gesamtbetrag

    Ausführungsrate (38)

    A —

    MITTEL  (37)

    48  920

     

    - 104

    - 336

    548

    108

    10  481

    16  114

    22  433

    49  028

     

    B —

    VERWENDUNG

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    1.

    Globale Mittelbindungen  (40)

    43  991

    89,9 %

    - 98

    - 72

    4  093

    3  923

    10  478

    16  084

    21  351

    47  914

    97,7 %

    2.

    Einzelmittelbindungen  (41)

    38  059

    77,8 %

    - 11

    - 96

    3  457

    3  350

    10  437

    15  408

    15  565

    41  410

    84,5 %

    3.

    Zahlungen

    32  417

    66,3 %

    18

    230

    2  715

    2  963

    10  363

    14  795

    10  222

    35  380

    72,2 %

    C —

    Noch abzuwickelnde Mittelbindungen (B1-B3)

    11  574

    23,7 %

     

     

     

     

    115

    1  289

    11  129

    12  534

    25,6 %

    D —

    Noch verfügbare Mittel (A-B1)

    4  929

    10,1 %

     

     

     

     

    3

    30

    1  082

    1  114

    2,3 %

    BEMERKUNGEN DES HOFES

     

    Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des achten bis zehnten EEF

    15.

    Gemäß der Finanzregelung für den zehnten EEF muss die Kommission jährlich einen Bericht über die Mittelverwaltung der EEF vorlegen (10). Nach Beurteilung des Hofes gibt dieser Bericht die relevanten Finanzinformationen korrekt wider.

     

    KAPITEL II — ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES ZU DEN EEF

    Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes zum achten, neunten und zehnten EEF — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

    I —

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 141 der Finanzregelung für den zehnten EEF, der auch für die früheren EEF gilt, prüfte der Hof

    a)

    die Jahresrechnungen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr, die aus der Vermögensübersicht, der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, der Cashflow-Tabelle, der Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens und der Tabelle der Forderungen der Europäischen Entwicklungsfonds sowie den Übersichten über die finanzielle Ausführung bestehen und von der Kommission am 17. Juli 2014 gebilligt wurden, sowie

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der diesen Jahresrechnungen zugrunde liegenden Vorgänge innerhalb des rechtlichen Rahmens der EEF für den Teil der EEF-Mittel, für dessen finanzielle Ausführung die Kommission zuständig ist (11).

    Verantwortung des Managements

    II —

    Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzregelungen für den achten, neunten und zehnten EEF ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Darstellung der Jahresrechnungen der EEF auf der Grundlage international anerkannter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (12) sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihnen zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortung umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen notwendig sind, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die in den Abschlüssen ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Die Kommission trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Abschlüssen der EEF zugrunde liegenden Vorgänge (Artikel 317 AEUV).

    Verantwortung des Prüfers

    III —

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob die Jahresrechnungen der EEF frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    IV —

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in den Jahresrechnungen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihnen zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften für die EEF bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Darstellung der Jahresrechnungen relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung der Jahresrechnungen.

    V —

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Prüfungsurteile zu dienen.

    Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    VI —

    Nach Beurteilung des Hofes stellen die Jahresrechnungen des achten, neunten und zehnten EEF für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der EEF zum 31. Dezember 2013, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit der EEF-Finanzregelung und den international anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Vorgänge

    Einnahmen

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Einnahmen

    VII —

    Nach Beurteilung des Hofes sind die den Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    Mittelbindungen

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Mittelbindungen

    VIII —

    Nach Beurteilung des Hofes sind die den Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Mittelbindungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    Zahlungen

    Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen

    IX —

    Der Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen bedingt wirksam gewährleisten. Der Hof schätzt die wahrscheinlichste Fehlerquote bei den Ausgabenvorgängen im Rahmen des achten, neunten und zehnten EEF auf 3,4 %.

    Versagtes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen

    X —

    Nach Beurteilung des Hofes sind die den Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen wegen der Bedeutung der im Absatz „Grundlage für das versagte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen“ beschriebenen Sachverhalte in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet.

    4. September 2014

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident

    Europäischer Rechnungshof

    12, rue Alcide De Gasperi, 1615 Luxemburg, LUXEMBURG

    BEMERKUNGEN DES HOFES

     

    Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung

    Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

    16.

    Der übergreifende Prüfungsansatz des Hofes sowie seine Prüfungsmethodik sind in Anhang 1.1 (Kapitel 1) des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2013 beschrieben. Für die Prüfung der EEF ist auf die folgenden besonderen Punkte hinzuweisen.

     

    17.

    Die Bemerkungen des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF betreffen die Jahresabschlüsse (13) und die Übersichten über die finanzielle Ausführung des achten, neunten und zehnten EEF (14), die von der Kommission gemäß der EEF-Finanzregelung (15) gebilligt wurden und zusammen mit der Vollständigkeitserklärung des Rechnungsführers am 17. Juli 2014 beim Hof eingingen. Im Zuge der Prüfung wurden Wertansätze und sonstige Angaben untersucht. Ferner beinhaltete sie eine Bewertung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und signifikanter Schätzungen des Managements sowie der Gesamtdarstellung der Jahresrechnungen.

     

    18.

    Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge umfasste

     

    a)

    die Prüfung sämtlicher Beiträge der Mitgliedstaaten und einer Stichprobe anderer Arten von Einnahmenvorgängen;

     

    b)

    die Prüfung einer Stichprobe von 30 Mittelbindungen (16);

     

    c)

    die Prüfung einer Stichprobe von 165 Vorgängen (17); die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie für das gesamte Spektrum der im Rahmen der EEF geleisteten Zahlungen repräsentativ ist; sie umfasste 93 von 10 EU-Delegationen (18) genehmigte Zahlungen und 72 von den zentralen Kommissionsdienststellen (19) genehmigte Zahlungen;

     

    d)

    falls Fehler aufgedeckt wurden, analysierte der Hof die betreffenden Kontrollsysteme, um die jeweiligen Mängel der Systeme zu ermitteln;

     

    e)

    eine Bewertung der bei EuropeAid und in den EU-Delegationen überprüften Kontrollsysteme, die folgende Aspekte abdeckte:

     

     

    i)

    durch Kommissionsbedienstete, externe Prüfer oder externe Überwachungsbeauftragte vor den Zahlungen durchgeführte Ex-ante-Kontrollen;

     

     

    ii)

    Monitoring und Überwachung; insbesondere die Weiterverfolgung von externen Prüfungen sowie von Kontroll- und Monitoringbesuchen und die von EuropeAid für 2012 und 2013 vorgenommenen Analysen der Restfehlerquote;

     

     

    iii)

    Interne Revision;

     

    f)

    eine Analyse des Jährlichen Tätigkeitsberichts des Generaldirektors von EuropeAid;

     

    g)

    die Weiterverfolgung früherer Empfehlungen des Hofes.

     

    19.

    Wie in Ziffer 4 erwähnt, ist EuropeAid für die Ausführung der meisten aus dem Gesamthaushaltsplan und den EEF finanzierten Außenhilfeinstrumente zuständig. Die Bemerkungen des Hofes zur Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme sowie zur Zuverlässigkeit des Jährlichen Tätigkeitsberichts und der Erklärung des Generaldirektors für 2013 beziehen sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich von EuropeAid.

     

    Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    20.

    In der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis sind Zinserträge (5,7 Millionen Euro) auf an die Begünstigten geleistete Vorfinanzierungszahlungen in Höhe von mehr als 2 50  000 Euro als Einnahmen aufgeführt. Bei Vorfinanzierungszahlungen in Höhe von mehr als 7 50  000 Euro ist die Kommission gehalten, die Zinsen jährlich wiedereinzuziehen (20). Der Hof stellte eine leichte Verbesserung gegenüber 2012 fest, da Anzahl und Wert der Wiedereinziehungen zugenommen haben (21). Die nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten befolgen diese Vorschrift jedoch nach wie vor nicht konsequent und die in den Abschlüssen ausgewiesene Höhe der Zinserträge basiert zum Teil auf Schätzungen. Überdies werden Zinsen auf Vorfinanzierungen, die sich auf Beträge zwischen 2 50  000 und 7 50  000 Euro belaufen, in den Jahresabschlüssen noch immer nicht als Einnahmen ausgewiesen, weil die Kommission die Weiterentwicklung des CRIS-Systems noch nicht abgeschlossen hat.

     

    BEMERKUNGEN DES HOFES

    ANTWORTEN DER KOMMISSION

    Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

    Einnahmen

    21.

    Die vom Hof durchgeführte Prüfung von Einnahmenvorgängen ergab, dass diese nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren.

     

    Mittelbindungen

    22.

    Die vom Hof durchgeführte Prüfung von Mittelbindungen ergab, dass diese nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren.

     

    Zahlungen

    23.

    Die Ergebnisse der Prüfung von Zahlungsvorgängen sind in Anhang 1 zusammengefasst. Von den 165 vom Hof geprüften Zahlungsvorgängen waren 45 (27 %) mit Fehlern behaftet. Auf der Grundlage der von ihm quantifizierten 32 Fehler schätzt der Hof die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 3,4 % (22)  (23).

    23.

    Die Kommission stimmt der Analyse des Hofs im Hinblick auf zwei Fehler bei den Vergabeverfahren mit signifikanter Auswirkung auf die geschätzte Fehlerquote des Hofes nicht zu. Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 26 Buchstabe b.

    Projekte

    24.

    Von den 130 vom Hof geprüften Zahlungsvorgängen waren 42 (32 %) mit Fehlern behaftet, darunter 30 (71 %) mit quantifizierbaren Fehlern. Bei den 30 mit quantifizierbaren Fehlern behafteten Zahlungsvorgängen handelte es sich in 17 Fällen um endgültige Vorgänge, die nach Durchführung aller Ex-ante-Kontrollen genehmigt wurden.

     

    25.

    Wie auch im Jahr 2012 (24) wurden häufiger Fehler in Vorgängen gefunden, die Leistungsprogramme, Finanzhilfen und Beitragsvereinbarungen zwischen der Kommission und internationalen Organisationen betrafen als in Vorgängen, die andere Formen der Unterstützung betrafen. Von den 72 geprüften Vorgängen dieser Art waren 32 (44 %) mit Fehlern behaftet.

     

    26.

    Die vom Hof bei Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Projekten aufgedeckten quantifizierbaren Fehler betrafen insbesondere folgende Aspekte:

    26.

    a)

    Fehlen von Belegen zum Nachweis darüber, dass die förderfähige Tätigkeit stattgefunden hat (12 Vorgänge);

     

    b)

    Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch den Begünstigten (acht Vorgänge); (23)

    b)

    Die Kommission stimmt der Analyse des Hofes bezüglich eines quantifizierbaren Fehlers nicht zu. Nach Auffassung der Kommission waren die vom öffentlichen Auftraggeber in Einklang mit seinem umfassenden Ermessensspielraum — ein vom Gerichtshof anerkannter Grundsatz — festgelegten technischen Spezifikationen nicht unverhältnismäßig und führten zu keiner Verzerrung des Wettbewerbs. Dieser Grundsatz bietet Rechtssicherheit für die öffentlichen Auftraggeber, ohne die jedes künftige Vergabeverfahren beeinträchtigt werden könnte.

    Was einen weiteren Fehler in Zusammenhang mit der Ausschreibung anbelangt, so vertritt die Kommission die Ansicht, dass dieser eine sehr strikte Auslegung der Vorschriften widerspiegelt.

    c)

    nicht förderfähige Ausgaben wie etwa Ausgaben für im Auftrag nicht vorgesehene Tätigkeiten (fünf Vorgänge), nicht förderfähige Mehrwertsteuerbeträge (drei Vorgänge), Ausgaben, die außerhalb des Durchführungszeitraums entstanden waren (zwei Vorgänge) oder bei denen die Ursprungsregel missachtet worden war (ein Vorgang);

     

    d)

    durch die Begünstigten nicht getätigte Ausgaben (sieben Vorgänge);

     

    e)

    falsche Berechnung der geltend gemachten Ausgaben (fünf Vorgänge).

     

    27.

    Abbildung 1 enthält eine Aufschlüsselung der geschätzten Gesamtfehlerquote nach einzelnen Fehlerarten. 70 % der wahrscheinlichsten Fehlerquote werden durch Fehler im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch die Begünstigten und dem Fehlen von Belegen verursacht.

     

    Abbildung 1    Aufschlüsselung der wahrscheinlichsten Fehlerquote nach Fehlerart

    Image

    Kasten 1 —   Beispiele für quantifizierbare Fehler in Vorgängen im Zusammenhang mit Projekten

    Kasten 1 —     Beispiele für quantifizierbare Fehler in Vorgängen im Zusammenhang mit Projekten

    Fehlen von Belegen zur Untermauerung der Ausgaben

    Der Hof prüfte die endgültige Abrechnung der Ausgaben im Rahmen des von einer internationalen Organisation im Subsahara-Raum durchgeführten Programms Support to peacebuilding and transition activities (Unterstützung von friedenssichernden Maßnahmen und Übergangsmaßnahmen). Der Hof prüfte 25 Ausgabenposten. Bei vier Posten, die mit Gehältern von Bediensteten und Reisekosten in Höhe von 18  200 Euro im Zusammenhang standen, wurden dem Hof die wesentlichen Belege zur Rechtfertigung der Ausgaben (z. B. Dienstvertrag, Gehaltszettel, Nachweis der Zahlung der Gehälter der Bediensteten, Rechnung, Bordkarten, Zahlungsbelege für Reisekosten) nicht vorgelegt.

     

    Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch den Begünstigten

    Der Hof prüfte die endgültige Abrechnung der Ausgaben im Rahmen des Programms Assistance to Micro and Small Enterprises (Hilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen) in Afrika und deckte einen Fehler bei der Beschaffung von IT-Ausrüstung für ein Unternehmensinformationszentrum auf, der sich auf 23  398 Euro belief. Laut Ausschreibungsbekanntmachung sollte der Auftrag dem Bieter mit dem niedrigsten Preisangebot erteilt werden. Der Evaluierungsbericht spiegelte die von den Bietern abgegebenen Preisangebote nicht korrekt wider. Dies hatte zur Folge, dass der Zuschlag nicht dem Bieter mit dem niedrigsten Preisangebot erteilt wurde. Der Fehler wurde von dem Prüfer, der das Programm gemäß dem einschlägigen Rahmenvertrag mit der Kommission einer Prüfung der Rechnungsführung unterzog, nicht aufgedeckt.

     

    Nicht förderfähige Ausgaben und durch den Begünstigten nicht getätigte Ausgaben

    Der Hof prüfte die endgültige Abrechnung der Ausgaben im Rahmen des von einer internationalen Organisation durchgeführten Programms All ACP Agricultural Commodities Programme (Agrarrohstoffprogramm für alle AKP-Staaten). Die von einem Durchführungspartner geltend gemachten Ausgaben in Höhe von 2 54  000 USD umfassten Gemeinkosten in Höhe von 17  675 USD, die im Vertrag nicht vorgesehen und daher nicht förderfähig waren.

    Außerdem wurde eine Differenz von 3  862 USD zwischen den von der internationalen Organisation an den Durchführungspartner gezahlten Vorschüssen und den tatsächlich getätigten Ausgaben festgestellt.

    Der Fehler ist ein Zeichen für eine Schwachstelle bei den Kontrollen, die die internationale Organisation in Bezug auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen und die Verwendung von Vorschusszahlungen durchführt.

    Nicht förderfähige Ausgaben und durch den Begünstigten nicht getätigte Ausgaben

    Die Kommission erinnerte die Organisation an die geltenden Regeln und Pflichten. Die vom Hof festgestellten nicht förderfähigen Vorgänge werden es der Kommission ermöglichen, den Betrag des Beitrags der EU neu zu berechnen. Künftig werden wirksamere Kontrollbesuche zu von dieser Organisation verwalteten Programmen durchgeführt.

    28.

    Die nicht quantifizierbaren Fehler betrafen Mängel in den angewandten Vergabeverfahren (sechs Vorgänge) sowie unzulängliche Belege zur Untermauerung der Richtigkeit der gezahlten Beträge (drei Vorgänge). Außerdem war dem Hof (bei drei Vorgängen) die Quantifizierung der Fehler im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit von Ausgaben wegen unzulänglicher Angaben nicht möglich.

     

    Budgethilfe

    29.

    Von den 35 geprüften Budgethilfezahlungen waren drei (9 %) mit Fehlern behaftet, von denen zwei (67 %) quantifizierbar waren.

    29.

    Die Kommission weist darauf hin, dass die Zahl der mit Budgethilfe in Zusammenhang stehenden Fehler im Haushaltsjahr 2013 um 82 % gegenüber 2011 abgenommen hat.

    30.

    Die vom Hof aufgedeckten quantifizierbaren Fehler in Vorgängen im Zusammenhang mit Budgethilfen betrafen die fehlerhafte Anwendung der Methode, mit der bewertet wird, ob die Empfänger die an eine leistungsbezogene variable Tranche geknüpften Bedingungen erfüllt haben (ein Vorgang) und die Anwendung eines falschen Wechselkurses bei der Umrechnung einer Budgethilfezahlung in die lokale Währung (ein Vorgang).

     

    31.

    Außerdem stellte der Hof einen nicht quantifizierbaren Fehler fest. Die Kommission hatte vom Empfänger keinen Nachweis darüber verlangt, dass bei der Umrechnung der Zahlung in die lokale Währung der richtige Wechselkurs angewendet wurde.

     

    Kasten 2 —   Beispiel für einen quantifizierbaren Fehler in einem Vorgang im Zusammenhang mit Budgethilfen

    Fehlerhafte Anwendung der Bewertungsmethode für eine leistungsbezogene variable Tranche

    Der Hof prüfte eine im Rahmen des Programme d’appui au plan de développement territorial (Programm zur Unterstützung des Plans für territoriale Entwicklung) in Mayotte gezahlte leistungsbezogene variable Tranche von 4 1 81  250 Euro. Gemäß der Finanzierungsvereinbarung war die Kommission gehalten, die im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des Haushalts erzielten Fortschritte für jedes ausgewählte Haushaltskapitel gesondert zu bewerten. Stattdessen nahm die Kommission eine Gesamtbewertung auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Haushaltskapitel vor. Dies hatte zur Folge, dass sich positive und negative Abweichungen in den einzelnen Haushaltskapiteln in der Addition ausglichen. Die Nichtbeachtung der in der Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Bewertungsmethode führte zu einer überhöhten Zahlung im Betrag von 2 22  861 Euro (5,33 %).

    Kasten 2 —     Beispiel für einen quantifizierbaren Fehler in einem Vorgang im Zusammenhang mit Budgethilfen

    Fehlerhafte Anwendung der Bewertungsmethode für eine leistungsbezogene variable Tranche

    Die Kommission berichtigte dies bei der anschließenden Auszahlung und erstellte eine Einziehungsanordnung.

    Prüfung ausgewählter Kontrollsysteme

    32.

    Die Ergebnisse der Prüfung der Systeme von EuropeAid durch den Hof sind in Anhang 2 zusammengefasst.

     

    Ex-ante-Kontrollen

    33.

    Da das Umfeld mit einem hohen Risiko behaftet ist (siehe Ziffer 6), stützt sich EuropeAid in erster Linie auf Ex-ante-Kontrollen (vor den Zahlungen für die Projekte durch Kommissionsbedienstete, externe Überwachungsbeauftragte oder externe Prüfer durchgeführte Kontrollen), die vorschriftswidrige Zahlungen verhindern oder aufdecken und berichtigen sollen. Wie in den Vorjahren ist die Häufigkeit der vom Hof festgestellten Fehler, auch bei endgültigen Ausgabenerklärungen, die externen Prüfungen und Ausgabenüberprüfungen unterzogen worden waren, ein Zeichen für Schwachstellen in diesen Ex-ante-Kontrollen.

     

    BEMERKUNGEN DES HOFES

     

    34.

    Im Mai 2013 nahm EuropeAid einen Aktionsplan an, mit dem die bei der Anwendung des Kontrollsystems von EuropeAid festgestellten Schwachstellen beseitigt werden sollen (25). Der Aktionsplan ist die Reaktion auf eine Reihe von Empfehlungen, die der Hof in seinen früheren Jahresberichten abgegeben hat, sowie auf die Probleme, die im Rahmen der von EuropeAid vorgenommenen Analysen der Restfehlerquote für 2012 und 2013 ermittelt wurden. Er beinhaltet Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen sowie Hinweise zu den häufigsten Fehlerarten und deren Vermeidung. Des Weiteren sind darin Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der externen Prüfungen (26), die ein wesentlicher Bestandteil der Überwachungs- und Kontrollsysteme von EuropeAid sind, sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen bei Ordnungsmäßigkeitskontrollen (siehe Ziffer 39) vorgesehen.

     

    Monitoring und Überwachung

    35.

    Wie bereits in früheren Jahresberichten des Hofes erwähnt (27), weist das Managementinformationssystem von EuropeAid Mängel bezüglich der Ergebnisse und der Weiterverfolgung von externen Prüfungen, Ausgabenüberprüfungen und Monitoringbesuchen auf. Dies macht es für den Generaldirektor schwierig, die Referatsleiter oder Leiter der EU-Delegationen im Hinblick auf die zügige Weiterverfolgung und Berichtigung ermittelter Systemmängel und Fehler in die Pflicht zu nehmen. EuropeAid ist dabei, im Prüfungsmodul seines Informationssystems CRIS neue Funktionen zu entwickeln, die eine bessere Weiterverfolgung der Prüfungsberichte erlauben.

     

    36.

    EuropeAid ist außerdem dabei, ein Instrument zu entwickeln, das den EU-Delegationen dabei helfen soll, ihr Projektportfolio wirksamer zu filtern, um die Kontrollbesuche auf der Grundlage einer Risikobewertung prioritär auf die Projekte auszurichten, bei denen dies am notwendigsten erscheint.

     

    Analyse der Restfehlerquote für 2013

    37.

    EuropeAid hat zum zweiten Mal eine Analyse der Restfehlerquote durchgeführt, um die Quote der Fehler zu messen, die trotz aller auf die Verhinderung, Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen aufgetreten sind. Die Analyse, die dazu diente, die wahrscheinlichste Fehlerquote in der Grundgesamtheit der abgerechneten Verträge zu schätzen, umfasste die Untersuchung einer repräsentativen Stichprobe von Vorgängen im Zusammenhang mit Verträgen, die zwischen September 2012 und August 2013 abgerechnet worden waren.

     

    38.

    Die Ergebnisse der Analyse der Restfehlerquote für 2013 sind im Jährlichen Tätigkeitsbericht dargelegt (28). Auf der Grundlage dieser Analyse wird die Restfehlerquote auf 3,35 % geschätzt, d. h., sie liegt über der von der Kommission festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. In der Analyse wurden hauptsächlich folgende Arten von Fehlern ermittelt:

     

    a)

    Fehlen angemessener Unterlagen, die die begünstigten Organisationen als Nachweis der Förderfähigkeit bereitzustellen haben (51,63 % der Restfehlerquote);

     

    b)

    Fehler, die geschätzt wurden, da nicht genügend Belege für die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge zur Verfügung standen (17,82 % der Restfehlerquote);

     

    c)

    Nichtbeachtung der Vergabeverfahren (12,45 % der Restfehlerquote);

     

    d)

    nicht wieder eingezogene und nicht berichtigte Beträge (8,71 % der Restfehlerquote);

     

    e)

    andere Fehlerarten (9,39 %).

     

    39.

    Von internationalen Organisationen durchgeführte Vorgänge machen ein Fünftel aller zur Stichprobe gehörenden Vorgänge aus, tragen jedoch 29,18 % zur Restfehlerquote bei.

     

    40.

    Wie der Hof bereits in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2012 feststellte (29), ist die Methode zur Analyse der Restfehlerquote insgesamt gut konzipiert. Für die nunmehr erfolgte zweite Analyse wurden Verbesserungen vorgenommen, die die Berechnung der Fehlerquoten bei einzelnen Vorgängen und die Behandlung von Vorgängen in den Fällen, in denen nicht ohne Weiteres Unterlagen verfügbar waren, betrafen.

     

    BEMERKUNGEN DES HOFES

    ANTWORTEN DER KOMMISSION

    41.

    Im Jährlichen Tätigkeitsbericht heißt es (30), dass die Methode zur Analyse der Restfehlerquote eine genaue Bewertung des Ausmaßes der Fehler erlaube, die nach Durchlaufen des gesamten Kontrollsystems nicht aufgedeckt wurden, und dass das Ergebnis der Gesamtauswertung der Fehler anschließend mit einem Konfidenzniveau von 95 % als tatsächliche Fehlerquote ausgedrückt werde. Diese Darstellung der Ergebnisse der Analyse der Restfehlerquote ist nicht ganz korrekt:

    41.

    a)

    Die Methode zur Analyse der Restfehlerquote trägt berechtigten Überlegungen zur Kostenwirksamkeit Rechnung, insbesondere was das Ausmaß der aus früheren Prüfungs- oder Überprüfungsberichten gezogenen Zuverlässigkeitsgewähr und den Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen anbelangt. Dies beinhaltet ein Prüfungshemmnis, auf das hingewiesen werden sollte, damit ein korrektes Verständnis der Ergebnisse der Analyse der Restfehlerquote möglich ist.

    a)

    Um eine effiziente und kostenwirksame Untersuchung zu fördern, ist bei der Methode zur Analyse der Restfehlerquote vorgesehen, sich auf frühere Kontrolltätigkeiten zu stützen, einschließlich finanzieller und fachlicher Prüfungen, Zuverlässigkeitserklärungen, Überprüfungen, Bewertungen und Berichte technischer Verantwortlicher.

    Dieser Aspekt der Methode zur Analyse der Restfehlerquote beruht auf der Annahme, dass die Verfahren für die Restfehlerquote nicht zu besseren Ergebnissen führen als die durch umfassende und sorgfältige vorherige Kontrollen bereits ermittelten Ergebnisse. Frühere Kontrolltätigkeiten werden in der Regel mit einer größeren Intensität und höheren Kosten als die Verfahren zur Ermittlung der Restfehlerquote durchgeführt.

    b)

    Gemäß der Analyse der Restfehlerquote für 2013 liegt die geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote tatsächlich bei 3,35 %. Ein Konfidenzniveau von 95 % bedeutet aber, dass die Fehlerquote zwischen einer unteren und einer oberen Fehlergrenze liegt. Diese Fehlergrenzen werden allerdings nicht angegeben.

    b)

    Die Angabe der unteren und oberen Fehlergrenze im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2013 war in den Anweisungen der zentralen Dienststellen der Kommission nicht explizit vorgesehen.

    Interne Revision

    42.

    In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2011 (31) wies der Hof darauf hin, dass die Umstrukturierung der Kommissionsdienststellen im Jahr 2011 erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der internen Auditstelle (IAC) hatte (32). In ihrer Antwort auf den Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2011 verpflichtete sich die Kommission, die Kapazität der internen Auditstelle zu bewerten und gegebenenfalls die Möglichkeit einer Verstärkung zu prüfen (33). Dies ist nicht geschehen und bei der Funktionsweise der internen Auditstelle konnten 2013 keine wesentlichen Verbesserungen festgestellt werden.

    42.

    Die Kommission hat einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Kapazität der internen Auditstelle (IAC) zu verbessern.

    Analyse des Jährlichen Tätigkeitsberichts

    43.

    Der Generaldirektor macht in seiner Zuverlässigkeitserklärung einen Vorbehalt hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge geltend, da der ermittelte Risikobetrag (228,55 Millionen Euro) mehr als 2 % der von EuropeAid im Jahr 2013 geleisteten Zahlungen ausmacht. Allerdings führt der Generaldirektor in seiner Erklärung auch aus, dass mit den bestehenden Kontrollverfahren die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge gewährleistet werde. Der Hof kann diese Schlussfolgerung nicht nachvollziehen, da Kontrollsysteme nicht wirksam sind, wenn dadurch Fehler in wesentlichem Ausmaß nicht verhindert, aufgedeckt und berichtigt werden.

    43.

    Angesichts des Risikoumfelds, in dem die GD Entwicklung und Zusammenarbeit tätig ist, und der Tatsache, dass der Restfehler nicht eine Folge der Konzeption des Kontrollsystems ist, sondern auf Schwächen bei seiner Umsetzung zurückgeht, kann dennoch der Schluss gezogen werden, dass mit den bestehenden Kontrollverfahren die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge gewährleistet wird.

    44.

    Der Vorbehalt betrifft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller von EuropeAid verwalteten Ausgaben. Die Äußerung eines Vorbehalt ist angemessen, wenn die Schwachstellen bei den Kontrollen bestimmte Einnahmen- oder Ausgabenbereiche betreffen (34), nicht jedoch, wenn sie die Funktionsweise des Kontrollsystems insgesamt beeinträchtigen und die finanziellen Auswirkungen die Wesentlichkeitsschwelle für den gesamten Haushalt unter der Verantwortung des Generaldirektors überschreiten. In den ständigen Anweisungen der Kommission für die Jährlichen Tätigkeitsberichte für 2013 finden sich jedoch keine eindeutigen Empfehlungen für den Umgang mit einer solchen Situation.

     

    SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN

    Schlussfolgerung für 2013

    45.

    Auf der Grundlage seiner Prüfungen gelangt der Hof zu der Schlussfolgerung, dass die Jahresrechnungen der EEF für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr ihre Vermögens- und Finanzlage sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellen.

     

    46.

    Der Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr

    a)

    die im Rahmen der EEF erhobenen Einnahmen nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind;

    b)

    die im Rahmen der EEF vorgenommenen Mittelbindungen nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind;

    c)

    die Zahlungsvorgänge im Rahmen der EEF in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind (siehe Ziffern 23-31).

     

    47.

    Die geprüften Systeme von EuropeAid werden als bedingt wirksam eingestuft (siehe Ziffern 19 und 32-38) (35). EuropeAid hat jedoch im Mai 2013 einen Aktionsplan angenommen, mit dem die wichtigsten der festgestellten Mängel beseitigt werden sollen.

    47.

    Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Konzeption des Kontrollsystems zwar weitgehend kohärent und solide ist, aber dennoch weitere Fortschritte bei der Anwendung der Kontrollmechanismen erzielt werden müssen. Beim Aktionsplan sind bereits Fortschritte in diese Richtung festzustellen.

    Empfehlungen

    48.

    Anhang 3 zeigt das Ergebnis der vom Hof durchgeführten Analyse der Fortschritte, die bei der Umsetzung seiner in früheren Jahresberichten ausgesprochenen Empfehlungen erzielt wurden. In seinen Jahresberichten zu den Haushaltsjahren 2010 und 2011 legte der Hof 14 Empfehlungen vor. EuropeAid hat drei dieser Empfehlungen vollständig umgesetzt, während vier Empfehlungen weitgehend, fünf Empfehlungen teilweise und zwei Empfehlungen nicht umgesetzt wurden.

     

    49.

    In Bezug auf die nicht umgesetzten Empfehlungen ist festzuhalten, dass EuropeAid die Anwendung der Leitlinien für Risikoanalysen bei der Ausarbeitung der jährlichen Prüfungspläne nicht verbindlich vorgeschrieben und nicht bewertet hat, ob die Kapazität der internen Auditstelle für eine wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgabe ausreicht.

    49.

    Die Kommission hat einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Kapazität der internen Auditstelle (IAC) zu verbessern.

    50.

    In Bezug auf die nur teilweise umgesetzten Empfehlungen ist festzuhalten, dass EuropeAid bereits Maßnahmen eingeleitet hat:

    50.

    a)

    EuropeAid hat in einer Arbeitsgruppe unter Federführung der GD Haushalt mitgearbeitet, um die Kostenwirksamkeit seiner Kontrollarchitektur insgesamt zu überprüfen. Im Jährlichen Tätigkeitsbericht für 2013 machte EuropeAid erstmals Angaben zu den geschätzten Kosten und zum Nutzen der Kontrollen. Wenngleich dies ein Zeichen dafür ist, dass EuropeAid der Notwendigkeit, die Effizienz seiner Überwachungs- und Kontrollsysteme zu überprüfen, die nötige Beachtung geschenkt hat, stellte der Hof einige Schwachstellen in Bezug auf die Quantifizierung des Nutzens fest, die die Zuverlässigkeit der Kosten-Nutzen-Verhältnisse beeinträchtigen.

    a)

    Es wurden Leitlinien zu den möglichen Konzepten für eine Berechnung oder Schätzung der Kosten und des Nutzens der gebräuchlichsten internen Kontrollsysteme in der Kommission in Kombination mit den entsprechenden Mustern für die interne Kontrolle (Internal Control Templates) vorgeschlagen.

    Es wird erwartet, dass jede Generaldirektion die Konzepte für die Schätzung der Kosten und des Nutzens ihrer betreffenden internen Kontrollstrategien für die entsprechenden Ausgaben anwendet — einschließlich ihrer besten Schätzung sowohl für den quantifizierbaren als auch den nicht quantifizierbaren Nutzen der Kontrollen. Entsprechend den im Synthesebericht eingegangenen Verpflichtungen hat die GD Haushalt weitere Leitlinien zu erarbeiten, wobei eine begrenzte Zahl von Indikatoren für die Kostenwirksamkeit zu ermitteln ist, die in der Kommission angewendet werden können, und die für ihre Berechnung anzuwendende Methodik konkreter zu definieren.

    b)

    EuropeAid ist dabei, Instrumente und Anleitungen für die EU-Delegationen auszuarbeiten, die es ihnen erlauben sollen, ihre Kontrollbesuche bei Projekten besser zu priorisieren und die Qualität der Prüfungsberichte besser zu bewerten.

     

    c)

    EuropeAid ist dabei, im Prüfungsmodul seines Informationssystems CRIS neue Funktionen zu entwickeln, die eine bessere Weiterverfolgung der Prüfungsberichte erlauben (siehe Ziffer 35).

     

    51.

    Aufgrund dieser Analyse und der Feststellungen und Schlussfolgerungen für 2013 unterbreitet der Hof EuropeAid die folgenden Empfehlungen:

    51.

    Empfehlung 1: Sicherstellung der jährlichen Wiedereinziehung von Zinsen auf Vorfinanzierungen in Höhe von mehr als 7 50  000 Euro durch alle nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten;

    Die Kommission akzeptiert diese Empfehlung. Die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen haben bereits zu guten Ergebnissen geführt. Die Kommission wird diese Maßnahmen im Jahr 2014 verstärken.

    Empfehlung 2: Abschluss der Weiterentwicklung des CRIS-Systems, damit Zinsen auf Vorfinanzierungen, die sich auf Beträge zwischen 2 50  000 und 7 50  000 Euro belaufen, als Einnahmen ausgewiesen werden können, bis Ende 2014;

    Die Kommission akzeptiert diese Empfehlung. Aufgrund der Umsetzung der neuen Haushaltsordnung und der damit verbundenen neuen Version von ABAC war es nicht möglich, diese Funktion wie geplant einzuführen. Derzeit ist die Fertigstellung für das vierte Quartal 2014 geplant.

    Empfehlung 3: Überarbeitung der Quantifizierung des Nutzens der durchgeführten Kontrollen;

    Die Kommission akzeptiert diese Empfehlung und wird die Quantifizierung des Nutzens von Kontrollen entsprechend den Leitlinien der zentralen Dienststellen der Kommission weiter verbessern.

    Empfehlung 4: Berichterstattung über Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans, mit dem Mängel im Kontrollsystem beseitigt werden sollen, im Jährlichen Tätigkeitsbericht;

    Die Kommission akzeptiert diese Empfehlung.

    Empfehlung 5: Angabe des Umfangs der Analyse der Restfehlerquote sowie der geschätzten unteren und oberen Fehlergrenze im Jährlichen Tätigkeitsbericht.

    Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und wird ihre Umsetzung mit dem Hof weiter erörtern. Die Definition der Restfehlerquote und die Berechnung eines Risikobetrags werden weiterhin auf der wahrscheinlichsten Fehlerquote beruhen.


    (1)  Siehe Artikel 118, 125 und 134 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1) und die Stellungnahme Nr. 9/2007 des Hofes zu dem Vorschlag für diese Verordnung (ABl. C 23 vom 28.1.2008, S. 3).

    (2)  Im Jahr 2012 wurde die Prüfung dieser Operationen durch den Hof in einer zwischen der EIB, der Kommission und dem Hof geschlossenen Dreiervereinbarung (Artikel 134 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008) geregelt.

    (3)  Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) verwaltet 1,7 % der im Rahmen der EEF getätigten Ausgaben.

    (4)  Siehe Kapitel 7 „Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung“ des Jahresberichts über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2013.

    (5)  Bei der Budgethilfe überweist die Kommission Finanzmittel an die Staatskasse des Partnerlandes, um zusätzliche Haushaltsmittel für eine nationale Entwicklungsstrategie zur Verfügung zu stellen.

    (6)  Bei der zentralen Mittelverwaltung werden die Hilfsmaßnahmen direkt von der Kommission (zentrale Kommissionsdienststellen oder Delegationen) oder indirekt über nationale Stellen (z. B. eine Entwicklungsagentur eines EU-Mitgliedstaats) durchgeführt. Bei der dezentralen Mittelverwaltung wird die Durchführung an Drittländer übertragen. Bei der gemeinsamen Mittelverwaltung sind internationale Organisationen für die Ausführung zuständig.

    (7)  Im Jahr 2013 beliefen sich die im Rahmen der EEF geleisteten Budgethilfezahlungen auf einen Bruttobetrag von 718 Millionen Euro.

    (8)  Die im Rahmen der EEF geleisteten Bruttozahlungen an von internationalen Organisationen durchgeführte und von mehreren Gebern finanzierte Projekte beliefen sich im Jahr 2013 auf 458 Millionen Euro.

    (9)  Artikel 1 Absatz 5 des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32).

    (10)  Artikel 118, 124 und 156 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008.

    (11)  Gemäß den Artikeln 2, 3, 4, 125 Absatz 4 und Artikel 134 der Finanzregelung für den zehnten EEF deckt diese Zuverlässigkeitserklärung nicht den von der EIB unter ihrer Verantwortung verwalteten Teil der EEF-Mittel ab.

    (12)  Die vom EEF-Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften und -methoden werden auf der Grundlage der von der International Federation of Accountants herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) erstellt oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf der Grundlage der vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards.

    (13)  Gemäß Artikel 122 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 umfassen die Jahresabschlüsse die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens und die Tabelle der Forderungen der EEF.

    (14)  Gemäß Artikel 123 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 umfassen die Übersichten über die finanzielle Ausführung Tabellen, aus denen die Mittelausstattung, die Mittelbindungen und die Zahlungen hervorgehen.

    (15)  Siehe Artikel 125 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008.

    (16)  Globale Mittelbindungen und dazugehörige rechtliche Verpflichtungen (Finanzierungsabkommen) nach Annahme eines Finanzierungsbeschlusses durch die Kommission.

    (17)  Gemäß der Definition in Ziffer 7 von Anhang 1.1 des Jahresberichts über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2013.

    (18)  Afrikanische Union, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Kenia, Lesotho, Mosambik, Nigeria, Ruanda und Simbabwe.

    (19)  EuropeAid: 34 Zahlungen für Projekte und 35 Budgethilfezahlungen; GD ECHO: drei Zahlungen für Projekte im Bereich der humanitären Hilfe.

    (20)  Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008.

    (21)  24 Wiedereinziehungen in einer Gesamthöhe von 4,7 Millionen Euro im Jahr 2013 gegenüber 13 Wiedereinziehungen in einer Gesamthöhe von 1,3 Millionen Euro im Jahr 2012.

    (22)  Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung. Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 1,4 % (untere Fehlergrenze) und 5,4 % (obere Fehlergrenze) liegt.

    (23)  In Bezug auf die beiden von der Kommission angefochtenen Fehler ist festzuhalten, dass in dem einen Fall die ausgesprochen detaillierten technischen Spezifikationen in der Ausschreibungsbekanntmachung durch die geplante Nutzung der Fahrzeuge nicht gerechtfertigt waren und eine Reihe potenzieller Bieter dadurch de facto ausgeschlossen wurden, was eine wettbewerbliche Vergabe behindert. In dem anderen Fall gab es keine stichhaltige Begründung für die Durchführung des Vergabeverfahrens in drei getrennten offenen Ausschreibungen auf lokaler Ebene statt in einer einzigen offenen Ausschreibung auf internationaler Ebene. Diese Fehler sind ein Indiz für Schwachstellen in den Kontrollen durch die EU-Delegationen, die diese Vergabeverfahren vorab genehmigt hatten.

    (24)  Ziffer 26 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2012.

    (25)  Siehe den Jährlichen Tätigkeitsbericht von EuropeAid für 2013, S. 188-190 und 195-196.

    (26)  Die Muster für Verträge sind überarbeitet worden, damit die Kommission Einfluss auf die Wahl der externen Prüfer nehmen kann. Es sollen Qualitätsraster entwickelt werden, die es erlauben, die Zuverlässigkeit der Prüfungsberichte zu bewerten, und die Hilfestellung geben, wenn die Vorgaben nicht beachtet wurden. Die risikoorientierte Prüfungsplanung soll verbindlich vorgeschrieben werden.

    (27)  Ziffer 42 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 43 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2011 und Ziffer 35 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2012.

    (28)  S. 140-142.

    (29)  Ziffer 39.

    (30)  S. 141.

    (31)  Ziffer 50 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2011.

    (32)  Die interne Auditstelle (IAC) ist ein Referat innerhalb einer Generaldirektion der Kommission. Sie wird von einem Referatsleiter geleitet, der direkt an den Generaldirektor berichtet. Ihre Aufgabe ist es, unabhängige Sicherheit für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu liefern mit dem Ziel, die Abläufe der Generaldirektion zu verbessern.

    (33)  Antwort der Kommission auf Ziffer 59 Buchstabe e des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2011.

    (34)  Siehe Artikel 66 Absatz 9 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008.

    (35)  Die Schlussfolgerung zu den Systemen beschränkt sich auf die zur Prüfung ausgewählten Systeme, wie im Prüfungsumfang (siehe Ziffer 18 Buchstabe e) beschrieben.

    (36)  Globale Mittelbindungen betreffen Finanzierungsbeschlüsse. Einzelmittelbindungen betreffen Einzelverträge.

    Quelle: Jahresrechnungen des achten, neunten und zehnten EEF für das Jahr 2013.

    (37)  Ursprüngliche Mittelausstattung des achten, neunten und zehnten EEF, Kofinanzierung, Zinsen, verschiedene Mittel und Mittelübertragungen aus früheren EEF.

    (38)  In Prozent der Mittel.

    (39)  Negativbeträge ergeben sich aus aufgehobenen Mittelbindungen.

    (40)  Globale Mittelbindungen betreffen Finanzierungsbeschlüsse.

    (41)  Einzelmittelbindungen betreffen Einzelverträge.

    (42)  Netto-Mittelbindungen nach Aufhebung von Mittelbindungen. Nettozahlungen nach Wiedereinziehungen.

    Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013.


    ANHANG 1

    ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS

     

    2013

    2012

    2011

    2010

    Projekte

    Budgethilfen

    Insgesamt

     

    GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE

    Vorgänge insgesamt:

    130

    35

    165

    167

    163

    165

     

    ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN  (1)  (2)

     

    Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die

     

    nicht fehlerhaft waren

    68 %

    (88)

    91 %

    (32)

    73 %

    (120)

    74 %

    67 %

    73 %

    mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren

    32 %

    (42)

    9 %

    (3)

    27 %

    (45)

    26 %

    33 %

    27 %

     

    Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge

     

    Aufschlüsselung nach Fehlerart

     

     

    Sonstige Aspekte der Einhaltung von Rechtsvorschriften und nicht quantifizierbare Fehler

    29 %

    (12)

    33 %

    (1)

    29 %

    (13)

    32 %

    46 %

    49 %

     

    Quantifizierbare Fehler

    71 %

    (30)

    67 %

    (2)

    71 %

    (32)

    68 %

    54 %

    51 %

     

    GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER

     

    Wahrscheinlichste Fehlerquote

     

     

     

     

    3,4 %

    3,0 %

    5,1 %

    3,4 %

     

     

    Obere Fehlergrenze

     

     

     

     

    5,4 %

     

     

     

     

    Untere Fehlergrenze

     

     

     

     

    1,4 %

     

     

     


    (1)  Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.

    (2)  Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.


    ANHANG 2

    ERGEBNISSE DER PRÜFUNG AUSGEWÄHLTER SYSTEME FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS UND DIE AUS DEM GESAMTHAUSHALTSPLAN FINANZIERTE ENTWICKLUNGSHILFE

    Bewertung der geprüften Systeme

    Betroffenes System

    Ex-ante-Kontrollen

    Monitoring und Überwachung

    Interne Revision

    Gesamtbewertung

    EuropeAid

    Bedingt wirksam

    Bedingt wirksam

    Bedingt wirksam

    Bedingt wirksam


    ANHANG 3

    WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS

    Jahr

    Empfehlung des Hofes

    Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof

    Antwort der Kommission

    Vollständig umgesetzt

    Stand der Umsetzung

    Nicht umgesetzt

    Nicht zutreffend

    Unzureichende Nachweise

    weitgehend

    teilweise

    2011

    Empfehlung 1: EuropeAid sollte die Verwaltung der Auftragsvergabeverfahren durch Festlegung klarer Auswahlkriterien und bessere Dokumentation des Bewertungsprozesses verbessern (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2011, Ziffer 59 Buchstabe a).

     

    x

     

     

     

     

     

    Empfehlung 2: EuropeAid sollte dokumentierte risikobasierte Pläne und eine systematische Weiterverfolgung der Prüfbesuche sowie der Vor-Ort-Kontrollen einführen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2011, Ziffer 59 Buchstabe b).

     

     

    x

     

     

     

    Die Kommission bemüht sich, die Planung von Projektbesuchen auf der Grundlage der mit den Projekten verbundenen Risiken zu verbessern. Die Dienststellen der Kommission arbeiten an einem Instrument für das Portfoliomanagement, das die Delegationen dabei unterstützen soll, ihre Projektportfolios besser zu überprüfen und Besuchen von Projekten Priorität einzuräumen, bei denen ein Monitoring besonders notwendig ist.

    Angesichts der derzeitigen ressourcenbedingten Einschränkungen — die künftig vermutlich zunehmen werden — muss die Kommission Aspekte der Kostenwirksamkeit berücksichtigen.

    Dabei sind auch mögliche Sicherheitsprobleme zu beachten; in manchen Empfängerländern können Vor-Ort-Kontrollen mit einem Risiko für die damit betrauten Bediensteten verbunden oder nur sehr schwer durchzuführen zu sein.

    In ihrer Antwort auf die ursprüngliche Empfehlung legte die Kommission dar, dass sie die Möglichkeit prüfen werde, die Anwendung der Methodik der Risikoanalyse bei der Prüfungsplanung von EuropeAid ab dem Berichtszeitraum 2013 verpflichtend zu machen.

    Eine interne Erörterung führte zu positiven Ergebnissen und die Risikoanalyse wird ab dem Berichtszeitraum 2015 in den Prüfungsplänen verpflichtend eingeführt.

    2011

    Empfehlung 3: EuropeAid sollte die Anwendung der Leitlinien für Risikoanalysen bei der Ausarbeitung der jährlichen Prüfungspläne der Delegationen und der zentralen Dienststellen von EuropeAid verbindlich vorschreiben (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2011, Ziffer 59 Buchstabe c).

     

     

     

    x

     

     

     

    Empfehlung 4: EuropeAid sollte die Konzeption der zentralen Leistungsindikatoren überprüfen, um sicherzustellen, dass sie eindeutig und leicht interpretierbar sind (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2011, Ziffer 59 Buchstabe d).

     

    x

     

     

     

     

     

    Empfehlung 5: EuropeAid sollte die Fähigkeit der internen Auditstelle zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben bewerten (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2011, Ziffer 59 Buchstabe e).

     

     

     

    x

     

     

    Die Kommission hat einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Kapazität der internen Auditstelle (IAC) zu verbessern.

    2010

    Empfehlung 1: EuropeAid sollte einen zentralen Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen entwickeln (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 62 Buchstabe a).

    x

     

     

     

     

     

     

    Empfehlung 2: EuropeAid sollte die Kosteneffizienz der verschiedenen Kontrollen, insbesondere des Systems für die Ex-post-Kontrolle von Vorgängen, bewerten (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 62 Buchstabe b).

     

     

    x

     

     

     

    Da EuropeAid im jährlichen Tätigkeitsbericht für 2013 die Kostenwirksamkeit der Kontrollen auf Grundlage der von den zentralen Dienststellen der Kommission bereitgestellten Leitlinien bewertet hat, wurde diese Empfehlung nach Auffassung von EuropeAid umgesetzt.

    Empfehlung 3: EuropeAid sollte die Wirksamkeit der Projektüberwachung einschließlich der Vor-Ort-Kontrollen anhand mehrjähriger Überwachungs- und Bewertungspläne erhöhen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 62 Buchstabe c).

     

     

    x

     

     

     

     

    2010

    Empfehlung 4: EuropeAid sollte die Zuverlässigkeit der Bescheinigungen überprüfen, die von externen Überwachungsbeauftragten bzw. auf der Grundlage externer Prüfungen und Ausgabenüberprüfungen erstellt wurden (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 63 Buchstabe a).

     

     

    x

     

     

     

    Auch wenn diese Empfehlung von der Kommission akzeptiert wurde, führten weitere Überlegungen zu dem Ergebnis, dass es nicht Aufgabe der Kommission ist, solche Überprüfungen hinsichtlich der Verlässlichkeit bereitzustellen.

    Der Aktionsplan für die Behebung der Schwachstellen bei der Umsetzung des internen Kontrollsystems umfasst Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der externen Prüfungen und Ausgabenkontrollen abzielen.

    Die Muster für Verträge sind überarbeitet worden, damit die Kommission Einfluss auf die Wahl der externen Prüfer nehmen kann.

    Die in den Prüfungsberichten genannten Schwachstellen wurden bereits analysiert und bis Ende 2014 sollen Qualitätsraster entwickelt werden, die es erlauben, die Zuverlässigkeit zu bewerten, und die Hilfestellung geben, wenn die Vorgaben nicht beachtet wurden.

    Empfehlung 5: EuropeAid sollte Managementinformationssysteme einführen, die es dem Generaldirektor und den Delegationsleitern erlauben, die Weiterverfolgung der Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfbesuche, externen Prüfungen und Ausgabenkontrollen besser zu überwachen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 63 Buchstabe b).

     

     

    x

     

     

     

    Wie vom Hof in Ziffer 50 dargelegt, dauern die Arbeiten noch an.

    Empfehlung 6: EuropeAid sollte die Informationssysteme CRIS Audit und CRIS Recovery Orders miteinander verknüpfen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 63 Buchstabe c).

    x

     

     

     

     

     

     

    Empfehlung 7: EuropeAid sollte sich weiterhin darum bemühen, dass Daten genau, umfassend und zeitnah im Informationssystem CRIS erfasst werden (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 63 Buchstabe d).

     

    x

     

     

     

     

     

    2010

    Empfehlung 8: EuropeAid sollte sicherstellen, dass die Delegationen das neue Format und Schema für die jährlichen Berichte der Delegationen über die Reformen der begünstigten Länder bei den Systemen zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen durchgängig anwenden, damit fundierte und formalisierte Nachweise über die Fortschritte beim öffentlichen Finanzmanagement vorgelegt werden können (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 64 Buchstabe a).

     

    x

     

     

     

     

     

    Empfehlung 9: EuropeAid sollte im Rahmen eines politischen Dialogs dafür sorgen, dass die Programme der begünstigten Länder zur Reform des öffentlichen Finanzmanagements klare Bewertungsrahmen enthalten (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 64 Buchstabe b).

    x

     

     

     

     

     

     


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