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Document 52014PC0438

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven einzunehmen ist

    /* COM/2014/0438 final - 2014/0203 (NLE) */

    52014PC0438

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven einzunehmen ist /* COM/2014/0438 final - 2014/0203 (NLE) */


    BEGRÜNDUNG

    1.           KONTEXT DES VORSCHLAGS

    Das Internationale Übereinkommen von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven läuft am 31. Dezember 2014 aus, sofern der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates (IOR) nicht beschließt, es nach Artikel 47 Absätze 1 und 2 des Übereinkommens zu verlängern.

    Das Internationale Übereinkommen von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven fördert die internationale Zusammenarbeit und trägt zur Entwicklung und Stabilität der Märkte des betreffenden Erzeugnisses sowie zur Verwirklichung der handels- und agrarpolitischen Ziele der Union bei.

    Im September 2013 hat der Rat der EU der Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt und sie ermächtigt, im Namen der EU Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Internationalen Übereinkommens über Olivenöl und Tafeloliven aufzunehmen (COM(2013) 646 final vom 19. September 2013).

    Die Verhandlungen über die Erneuerung des Übereinkommens laufen noch. Angesichts des Stands der Beratungen können die Verhandlungen nicht wie ursprünglich vorgesehen bis Ende Dezember 2014, wenn das derzeitige Überkommen ausläuft, abgeschlossen werden.

    Das neue Übereinkommen sieht einen Beitrag der Europäischen Union zu den Haushalten des IOR vor. Dieser Beitrag ist unter Artikel 05 06 01 des EU-Haushaltsplans (Internationale Übereinkommen im Bereich der Landwirtschaft) ausgewiesen.

    2.           VORSCHLAG

    Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen schlägt die Kommission dem Rat vor,

    sie gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 9 AEUV zu ermächtigen, im Rat der Mitglieder des IOR eine Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens um ein Jahr zu beantragen und für diese Verlängerung zu stimmen, wenn sie auf die Tagesordnung des Rates der Mitglieder des IOR gesetzt wird.    

    2014/0203 (NLE)

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Standpunkt, der im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven einzunehmen ist

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Das Internationale Übereinkommen von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven[1] („das Übereinkommen“) läuft am 31. Dezember 2014 aus, sofern der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates (IOR) nicht beschließt, es nach Artikel 47 Absätze 1 und 2 des Übereinkommens um höchstens zwei Zeiträume von jeweils bis zu zwei Jahren zu verlängern.

    (2)       Am 19. September 2013 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Internationalen Übereinkommens über Olivenöl und Tafeloliven aufzunehmen. Gemäß den Verhandlungsrichtlinien ist die Kommission in der ersten Verhandlungsphase „ermächtigt, in Bezug auf Aspekte, die nicht in den Richtlinien abgedeckt sind, relevante Stellungnahmen abzugeben.“[2]

    (3)       Die Verhandlungen im IOR über ein neues Übereinkommen laufen noch. Angesichts des Stands der Verhandlungen ist nunmehr gewiss, dass das Übereinkommen nicht bis zum 31. Dezember 2014 geschlossen werden kann. Es liegt daher im Interesse der Union, die Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens sicherzustellen.

    (4)       Die Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens erfolgt gesondert von den Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Übereinkommens. Die Kommission, die die Union im IOR vertritt, sollte daher ermächtigt werden, im Rat der Mitglieder des IOR eine Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens um ein Jahr zu beantragen und für diese Verlängerung zu stimmen, wenn sie auf die Tagesordnung des Rates der Mitglieder des IOR gesetzt wird ‑

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Einziger Artikel

    Der Standpunkt, der von der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates einzunehmen ist, besteht darin, eine Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens um ein Jahr zu beantragen und für eine Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven zu stimmen, wenn diese auf die Tagesordnung des Rates der Mitglieder gesetzt wird.

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    FINANZBOGEN || FicheFin/14/ MK/dz/454600

    6.221.2014.3

    || DATUM: 1.4.2014

    1. || HAUSHALTSLINIE: 05 06 01 – Internationale Übereinkommen im Bereich der Landwirtschaft || MITTELANSATZ: 2014 6 696 000 EUR

    2. || BEZEICHNUNG DER MASSNAHME: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenölrates im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven einzunehmen ist

    3. || RECHTSGRUNDLAGE: Artikel 207 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    4. || ZIELE Verlängerung des derzeitigen Übereinkommens um ein Jahr.

    5. || FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN || ZWÖLF-MONATS- ZEITRAUM (Mio. EUR) || LAUFENDES HAUS- HALTSJAHR 2013 (Mio. EUR) || FOLGENDES HAUSHALTS- JAHR 2014 (Mio. EUR)

    5.0 || AUSGABEN ZU LASTEN -               DES EU-HAUSHALTS (ERSTATTUNGEN/INTERVENTIONEN) -               NATIONALER HAUSHALTE -               ANDERER SEKTOREN || || ||

    5.1 || EINNAHMEN -               EIGENE MITTEL DER EU (ABSCHÖPFUNGEN/ZÖLLE) -               IM NATIONALEN BEREICH || || ||

    || || 2015 || 2016 || 2017 || 2018

    5.0.1 || VORAUSSICHTLICHE AUSGABEN ||                 3,8 || || ||

    5.1.1 || VORAUSSICHTLICHE EINNAHMEN || || || ||

    5.2 || BERECHNUNGSWEISE: --------

    6.0 || FINANZIERUNG IST IM LAUFENDEN HAUSHALTSJAHR MÖGLICH DURCH IM BETREFFENDEN KAPITEL VORHANDENE MITTEL || JA

    6.1 || FINANZIERUNG IST IM LAUFENDEN HAUSHALTSJAHR MÖGLICH DURCH ÜBERTRAGUNG VON KAPITEL ZU KAPITEL ||  -

    6.2 || NOTWENDIGKEIT EINES NACHTRAGSHAUSHALTS ||  -

    6.3 || ERFORDERLICHE MITTEL SIND IN DIE KÜNFTIGEN HAUSHALTE EINZUSETZEN || JA

    BEMERKUNGEN: Es handelt sich darum, das derzeitige Übereinkommen, mit dem der Internationale Olivenölrat (IOR) geschaffen wurde und das am 31. Dezember 2014 ausläuft, um ein Jahr zu verlängern. Der Haushalt 2015 des IOR ist derzeit noch nicht verabschiedet. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die mit der Verlängerung dieses Übereinkommens zusammenhängen, wird der Beitrag der EU zum Haushalt des IOR auf 3,8 Mio. EUR geschätzt. Aus dieser Haushaltslinie werden die Beiträge für verschiedene internationale Organe finanziert. Sobald das neue Übereinkommen über den IOR angenommen ist, könnte der künftige Beitrag der EU zum IOR jedoch wieder den Betrag für die Verlängerung des Übereinkommens übersteigen. Der Gesamtbetrag der Haushaltslinie könnte somit den Betrag in der Finanzplanung 2014-2020 erreichen.

    [1]               ABl. L 302 vom 19.11.2005, S. 47.

    [2]               COM(2013) 646 final vom 19.9.2013.

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