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Document 52014PC0436
Recommendation for a COUNCIL DECISION abrogating Decision 2010/284/EU on the existence of an excessive deficit in the Czech Republic
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik
/* COM/2014/0436 final */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik /* COM/2014/0436 final */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/284/EU
über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 126
Absatz 12, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2010/284/EU
des Rates vom 2. Dezember 2009[1]
wurde auf Empfehlung der Kommission festgestellt, dass in der Tschechischen
Republik ein übermäßiges Defizit bestand. Der Rat hielt fest, dass die
Tschechische Republik für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von
6,6 % des BIP geplant hatte und damit der im Vertrag festgelegte
Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wurde; der öffentliche
Bruttoschuldenstand hingegen sollte im Jahr 2009 35,5 % des BIP erreichen
und somit deutlich unter dem Referenzwert von 60 % des BIP liegen [2]. (2) Nach Artikel 126
Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung
und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[3] richtete der Rat auf
Empfehlung der Kommission am 2. Dezember 2009 eine Empfehlung an die
Tschechische Republik mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2013
zu beenden. Die Empfehlung wurde veröffentlicht. (3) Nach Artikel 4 des den
Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit werden die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von
der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses
Protokolls müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des
dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls
über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[4]
zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben
zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie
andere damit verbundene Variablen übermitteln. (4) Der Rat sollte die
Entscheidung, ob ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits
aufzuheben ist, auf der Grundlage der gemeldeten Daten treffen. Zudem sollte
ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben
werden, wenn die Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit
den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP im
Prognosezeitraum nicht überschreiten wird[5]. (5) Die Daten, die von der
Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 nach der Datenmeldung der Tschechischen Republik zum
1. April 2014 zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose
2014 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu: –
Nachdem das gesamtstaatliche Defizit der
Tschechischen Republik im Jahr 2009 mit 5,8 % des BIP seinen Höchststand
erreicht hatte, wurde es bis 2013, d. h. innerhalb der vom Rat gesetzten
Frist, auf 1,5 % des BIP zurückgeführt. Diese Verbesserung wurde durch
Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der
Einnahmenseite, insbesondere durch Erhöhung der indirekten Steuern und durch
Kürzungen bei den öffentlichen Investitionen, erzielt. –
Im Konvergenzprogramm 2014 der Tschechischen
Republik wird von einem Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf 1,8 %
des BIP 2014 und auf 2,3 % des BIP 2015 ausgegangen, während die
Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2014 unter Annahme einer unveränderten
Politik ein gesamtstaatliches Defizit von 1,9 % des BIP 2014 und 2,4 %
des BIP 2015 erwartet. Das Defizit wird also im Prognosezeitraum unter dem
Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. –
Der strukturelle Haushaltssaldo, d. h. der
konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Haushaltssaldo ohne Anrechnung einmaliger
und sonstiger befristeter Maßnahmen, ist zwischen 2009 und 2013 jährlich um
durchschnittlich 1,4 % des BIP gesunken. Unter Annahme einer unveränderten
Politik wird er sich voraussichtlich um 1 % des BIP im Jahr 2014 (auf
-1,1 % des BIP) und um weitere 0,8 % des BIP im Jahr 2015 verschlechtern.
–
Die öffentliche Schuldenquote
ist zwischen 2009 und 2013 um 11,5 Prozentpunkte auf 46 % des BIP
gestiegen. In der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission
wird ein vorübergehender Rückgang des gesamtstaatlichen Bruttoschuldenstands
auf 44,4 % des BIP für 2014 und ein Anstieg auf 45,8 % des BIP für
2015 projiziert. (6) Der Rat weist darauf hin,
dass die Tschechische Republik ab 2014, d. h. dem Jahr nach der Korrektur
des übermäßigen Defizits, der präventiven Komponente des Stabilitäts- und
Wachstumspakts unterliegt und seinen strukturellen Saldo auf bzw. über dem
Niveau seines mittelfristigen Ziels halten sollte. (7) Nach Artikel 126
Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines
übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden
Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist. (8) Nach Ansicht des Rates hat
die Tschechische Republik ihr übermäßiges Defizit korrigiert, und der Beschluss
2010/284/EU sollte daher aufgehoben werden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen,
dass die Tschechische Republik ihr übermäßiges Defizit korrigiert hat. Artikel 2 Der Beschluss 2010/284/EU wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Tschechische
Republik gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 36. [2] Das gesamtstaatliche Defizit und der öffentliche
Schuldenstand 2009 wurden daraufhin auf 5,8 % des BIP bzw. 34,6 % des
BIP korrigiert. [3] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. [4] ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1. [5] Im Einklang mit den „Spezifikationen für die Umsetzung
des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der
Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ vom 3. September 2012. Siehe: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/code_of_conduct_en.pdf