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Document 52014PC0255

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien)

    /* COM/2014/0255 final */

    52014PC0255

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien) /* COM/2014/0255 final */


    BEGRÜNDUNG

    Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[1] sieht die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

    Für bis zum 31. Dezember 2013 eingereichte Anträge sind die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

    Am 21. Dezember 2012 stellte Rumänien den Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei SC Mechel Câmpia Turzii SA und einem nachgeschalteten Hersteller (SC Mechel Reparații Târgoviște SRL) in Rumänien.

    Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

    ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

    Eckdaten: ||

    EGF-Aktenzeichen || EGF/2012/010

    Mitgliedstaat || Rumänien

    Artikel 2 || Buchstabe a

    Hauptunternehmen || SC Mechel Câmpia Turzii SA

    Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 1

    Bezugszeitraum || 20.6.2012 bis 20.10.2012

    Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2013

    Datum der Antragstellung || 21.12.2012

    Entlassungen im Bezugszeitraum || 825

    Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 688

    Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 513

    Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 000

    Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 6 909 300

    Ausgaben für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 233 000

    Ausgaben für die Durchführung des EGF (%) || 3,26

    Gesamtkosten (EUR) || 7 142 300

    EGF-Beitrag in EUR (50 %) || 3 571 150

    1.           Der Antrag wurde der Kommission am 21. Dezember 2012 vorgelegt und bis zum 4. März 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

    2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Frist von zehn Wochen übermittelt.

    Zusammenhang zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

    3.           Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung macht Rumänien geltend, der rasante Rückgang des EU-Marktanteils und der Anstieg des Marktanteils von Ländern wie China bei Stahlerzeugnissen habe zu einer schwerwiegenden Störung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Produktion von Fertigerzeugnissen und Halbzeug aus Stahl – der Branche, in der Mechel Câmpia Turzii und Mechel Reparații Târgoviște tätig waren – geführt. Die rumänischen Behörden haben Daten für die Stahlindustrie insgesamt vorgelegt[4], denen zufolge die Erzeugung von Rohstahl in der EU-27 zwischen 2006 und 2011 von 206,9 Mio. Tonnen auf 177,6 Mio. Tonnen sank, was den Marktanteil der EU-27 im betreffenden Zeitraum von 16,6 % auf 11,7 % drückte, während der Marktanteil Chinas sich in dieser Zeit von 33,7 % auf 45,0 % erhöhte. Im Zeitraum 2002-2011 stieg der chinesische Marktanteil von 20,2 % auf mehr als das Doppelte, während derjenige der EU-27 von 20,8 % auf die Hälfte zurückging.

    4.           Im Zeitraum 2009-2011 stieg der sichtbare Stahlverbrauch[5] (in Rohstahlgewicht) in der EU-27 von 127,0 Mio. auf 168,7 Mio. Tonnen (+32,9 %), womit jedoch das Vorkrisenniveau nicht wieder erreicht wurde, während sich der Stahlverbrauch weltweit von 1219,6 Mio. auf 1484,7 Mio. Tonnen (+21,7 %) erhöhte und damit den Wert von 2008 übertraf. Ein ähnlicher Trend wurde beim sichtbaren Verbrauch von Stahlfertigerzeugnissen verzeichnet, der in der EU-27 um 32,0 % und weltweit um 21,4 % stieg. In der EU-27 wurde ein großer Teil dieses Nachfrageanstiegs durch Einfuhren absorbiert.

    5.           Zwischen 2009 und 2011 stiegen die Einfuhren von Stahlfertigerzeugnissen und ‑halbzeug in die EU-27 von 101,0 Mio. Tonnen auf 138,4 Mio. Tonnen (+37,0 %), während im Vergleich dazu die Einfuhren solcher Erzeugnisse nach China von 22,3 Mio. Tonnen auf 16,3 Mio. Tonnen (-26,9 %) zurückgingen. Im selben Zeitraum stiegen die Ausfuhren von Stahlhalbzeug und Stahlfertigerzeugnissen aus der EU-27 von 112,8 Mio. Tonnen auf 145,8 Mio. Tonnen (+29,2 %); sehr viel höher waren die Zuwächse in Drittländern wie China (+99,8 %), den USA (+43,8 %) oder Südkorea (+42,6 %), auf die 2009 insgesamt 21,8 % der weltweiten Ausfuhren von Stahlfertigerzeugnissen und ‑halbzeug entfielen, gegenüber 35,8 % für die EU‑27. Diese Zahlen belegen, dass die Einfuhren von Stahlfertigerzeugnissen und Stahlhalbzeug in die EU in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen haben und dass gleichzeitig ein relativer Rückgang der EU-Ausfuhren solcher Erzeugnisse zu verzeichnen war, was zusammen zu Einbußen beim EU-Marktanteil in der Branche der Stahlfertigerzeugnisse und ‑halbzeuge führte, in der Mechel tätig war. Diese Entwicklungen haben die Leistung der Branche negativ beeinflusst, was sich in Einbußen der EU-Stahlindustrie bei der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und dem Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund von Umstrukturierungen im europäischen Stahlsektor niedergeschlagen hat[6].

    6.           Bisher sind für den Stahlsektor fünf EGF-Anträge gestellt worden, vier davon zur Unterstützung von Arbeitskräften, die durch weitgehende strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben[7], und einer zur Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden[8].

    Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

    7.           Rumänien beantragt eine Intervention gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erfolgt sein müssen, wobei auch entlassene Arbeitskräfte bei Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern mitzählen.

    8.           Im Antrag betrifft 825 Entlassungen bei Mechel Câmpia Turzii und einem nachgeschalteten Hersteller während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 20. Juni 2012 bis zum 20. Oktober 2012 sowie weitere 688 Entlassungen außerhalb des Bezugszeitraums, die jedoch demselben Massenentlassungsverfahren zuzurechnen sind. Diese Entlassungen wurden allesamt gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Die Kommission hat die nach der genannten Bestimmung erforderliche Bestätigung erhalten, dass es sich hierbei um die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen handelt.

    Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

    9.           Die rumänischen Behörden argumentieren, die Entlassungen bei Mechel Câmpia Turzii seien nicht vorhersehbar gewesen. Im November 2009 gab Mechel die Fertigstellung von drei neuen Produktionslinien im Werk in Câmpia Turzii bekannt. Ende 2011 geriet Mechel indessen mit der Tätigkeit in Rumänien allmählich in finanzielle Schwierigkeiten aufgrund von Verlusten in zwei vorangegangenen Geschäftsjahren wegen ungünstiger Preise auf den europäischen Stahlmärkten kombiniert mit steigenden Eisenschrottpreisen und einer schwachen Nachfrage nach Fertigerzeugnissen. Ende 2011 ergriff  Mechel Câmpia Turzii eine Reihe von Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten (beispielsweise Aussetzung individueller Lohnerhöhungen, Boni und Vergünstigungen; Verbot von Überstunden; Neuorganisation der Arbeitsschichten; Kürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Lohnkürzung). Mit diesen Maßnahmen konnten die finanziellen Schwierigkeiten jedoch nicht überwunden werden; das Unternehmen beschloss, Massenentlassungen einzuleiten.

    Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

    10.         Gegenstand des Antrags sind 1513 Entlassungen (1441 während und nach dem Bezugszeitraum bei Mechel Câmpia Turzii und 72 bei Mechel Reparații Târgoviște). Nach Schätzungen der rumänischen Behörden werden 1000 der entlassenen Arbeitskräfte an den Maßnahmen des Pakets koordinierter Dienstleistungen teilnehmen.

    11.         Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

    Gruppe || Zahl || Prozent

    Männer || 728 || 72,80

    Frauen || 272 || 27,20

    EU-Bürger/-innen || 1 000 || 100,00

    Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00

    15-24 Jahre || 9 || 0,90

    25-54 Jahre || 879 || 87,90

    55-64 Jahre || 112 || 11,20

    > 64 Jahre || 0 || 0,00

    12.         Vier der Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung beantragt wird, haben ein langfristiges Gesundheitsproblem oder eine Behinderung.

    13.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

    Gruppe || Zahl || Prozent

    Führungskräfte || 32 || 3,20

    Akademische Berufe || 61 || 6,10

    Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 91 || 9,10

    Bürokräfte und verwandte Berufe || 81 || 8,10

    Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 6 || 0,60

    Handwerks- und verwandte Berufe || 271 || 27,10

    Bedienung von Anlagen und Maschinen und Montageberufe || 449 || 44,90

    Hilfsarbeitskräfte || 9 || 0,90

    14.         Rumänien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

    Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

    15.         Die Entlassungen betreffen in erster Linie die Gemeinde Câmpia Turzii und Umgebung im Südosten des Kreises Cluj in Nordwestrumänien. Sozioökonomisch ist der Raum Câmpia Turzii geprägt von niedrigen Einkommen und einer schwach diversifizierten Wirtschaft. Das Arbeitsamt des Kreises Cluj schätzt, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung von Câmpia Turzii im erwerbsfähigen Alter in der Industrie beschäftigt ist. Mechel Câmpia Turzii war mit 1837 Beschäftigten (Juni 2012) bzw. etwa einem Drittel der Beschäftigten der Region deren größter Arbeitgeber. Der örtliche Arbeitsmarkt ist sehr begrenzt, da die Arbeitslosenquote im Raum Câmpia Turzii allgemein bei rund 5 % liegt und die Quote der offenen Stellen sehr niedrig ist (unter 0,5 %)[9].

    16.         Zuständig für die Durchführung der Maßnahmen sind das nationale rumänische Arbeitsamt (ANOFM) und das Arbeitsamt des Kreises Cluj (AJOFM Cluj).

    17.         Weitere Beteiligte sind örtliche und regionale Behörden, Gewerkschaften und Unternehmen, die mit der Genossenschaft verbunden sein werden, welche eingerichtet wird, um die Arbeitskräfte zu unterstützen, die im Rahmen der „Unterstützung bei der Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten“ gezielte Hilfe erhalten sollen.

    Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

    18.         Über zwei Drittel der entlassenen Arbeitskräfte leben in Câmpia Turzii und Umgebung und fast ein Drittel in anderen Teilen des Kreises Cluj. Dem AJOFM Cluj zufolge lag die Arbeitslosenquote im Kreis Cluj vor den Entlassungen bei 3,7 % und stieg danach im Februar 2013 auf 4,1 %. Durch die Entlassungen erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen im Raum Câmpia Turzii von 481 auf 1290, also auf mehr als das Doppelte, und der Anteil der erwerbslosen Personen an der Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 62 Jahren stieg von 2,7 % auf 7,2 %. Die Entlassungen hatten mithin angesichts der wenigen Arbeitsplätze im Raum Câmpia Turzii (durchschnittlich 30 offene Stellen pro Monat) und der geringen Zahl potenzieller Arbeitgeber erhebliche Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt. Zwischen 2008 und 2010 ging die Zahl der Beschäftigten in der Stahlindustrie des Kreises Cluj stetig zurück, und es war eine deutliche Abnahme des Nettoinvestitionsvolumens in der Branche zu verzeichnen. Nach Auskunft des AJOFM Cluj verfügt die Mehrzahl der entlassenen Arbeitskräfte über Qualifikationen speziell für die Metallindustrie, solche Qualifikationen werden aber von den Arbeitgebern, die im Kreis Cluj Stellen zu besetzen haben, nicht mehr nachgefragt.

    Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

    19.         Alle nachstehenden Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt[10]:

    – Registrierung der Arbeitskräfte: Hierfür wird ein Anmeldeformular für die Datenbank des Projektkoordinierungszentrums ausgefüllt, das dazu dient, Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrung der einzelnen Arbeitskräfte zu ermitteln, ihren Status zu validieren und ihre Bedürfnisse und Präferenzen zu definieren.

    – Information, Beratung und Berufsberatung: Diese Maßnahme besteht aus einer Reihe von Aktionen, die das Projektkoordinierungszentrum erarbeitet:

    – Information der Unternehmen im Raum Câmpia Turzii über das Projekt und Ermittlung offener Stellen;

    – Information der zu unterstützenden Arbeitskräfte über den örtlichen Arbeitsmarkt, das Arbeitsrecht, Berufsbildungsangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten;

    – Befragung zur Motivation, psychologische Beurteilungen und Eignungstests mit den zu unterstützenden Arbeitskräften;

    – Laufbahnberatung und Berufsorientierung für die zu unterstützenden Arbeitskräfte und Aufstellung individueller Aktionspläne für jede der betreffenden Arbeitskräfte;

    – Anleitung für die Stellensuche, das Herantreten an einen potenziellen Arbeitgeber, das Verhalten vor und nach einem Vorstellungsgespräch;

    – Empfehlungen zur Teilnahme an anderen Projektaktivitäten (beispielsweise Berufsbildungsmaßnahmen, Praktika, Genossenschaft).

    – Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika: Hierbei werden Arbeitskräften Berufsbildungsmaßnahmen angeboten, die ihrem im Zuge der Information, Beratung und Berufsberatung ermittelten Bedarf entsprechen. Die Kurse, die im allgemeinen 3 bis 6 Monate dauern und zwischen 7 und 28 Teilnehmern haben, werden von zugelassenen externen Anbietern erteilt, welche vom Nationalen Amt für Zahlungen und soziale Inspektionen und dem Nationalen Zentrum für Berufsbildung anerkannt sind; es wird eine Bescheinigung über die in den Kursen erworbenen  Kompetenzen ausgestellt[11]. Die Kursanbieter werden über ein Gutscheinsystem bezahlt – nach Bestätigung der Vereinbarung mit dem AJOFM Cluj – nachdem der Kurs abgeschlossen ist und die Teilnehmer ihre Bescheinigung erhalten haben. Das Projektkoordinierungszentrum wird die Schulungstätigkeiten koordinieren und die einzelnen Kurse begleiten. Die Kursteilnehmer werden nach Abschluss des Kurses sechs Monate beobachtet. Die Arbeitskräfte können auch Praktika zwischen 5 und 90 Tagen absolvieren, die von potenziellen Arbeitgebern in dem von den Entlassungen betroffenen Gebiet speziell für entlassene Arbeitskräfte angeboten werden.

    – Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger Tätigkeiten: Das AJOFM Cluj wird helfen, ein neues Unternehmen in Form einer Genossenschaft[12] mit  Standardsatzung[13] zu gründen, deren Mitglieder 250 der zu unterstützenden Arbeitskräfte sein werden. Das Unternehmen wird verschiedene Sportartikel für eine rumänische Sportartikelfirma herstellen, die wiederum Unterauftragnehmer einer multinationalen Sportartikelfirma[14] ist. Die zu unterstützenden Arbeitskräfte hatten die Möglichkeit, Interesse an der Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu bekunden. Die 250 Genossenschaftsmitglieder werden vom AJOFM Cluj aus dieser Interessentengruppe anhand zweier Eignungstests ausgewählt und zu Praktika in andere Unternehmen mit ähnlichem Tätigkeitsfeld entsandt, in denen sie beurteilt werden. Jede ausgewählte Person hat Anspruch auf einen Gutschein über 15 000 EUR, der für die Mitgliedseinlage bei der Genossenschaft zu verwenden ist[15]. Der Hauptteil dieser Einlagen, abgesehen von einem für Rechts- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Gründung reservierten und als Betriebskapital vorgesehenen Teil[16], wird von der Genossenschaft für den Kauf der notwendigen Maschinen, Ausrüstungen und Rohstoffe für ihre Produktionstätigkeit verwendet werden.[17] Maschinen, Ausrüstungen und Rohstoffe werden aus den Gutscheinbeträgen der einzelnen Genossenschaftsmitglieder finanziert.

    – Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Notwendigkeit, diese Wirtschaftsgüter zu beschaffen, der Ausstattung der Produktionsstätte und der Zahl der Personen, die sich an der Genossenschaft beteiligen. Die Aufnahmequote für die Genossenschaft basiert auf dem Bedarf an zu beschaffenden Wirtschaftsgütern und für den Betrieb der Genossenschaft. Alle Arbeitskräfte werden in der Genossenschaft die gleichen Rechte haben. Sie werden gemeinschaftlich Eigentümer der Produktionsgüter sein, ihr Gehalt und die Dividenden selbst festsetzen und über künftige Geschäftspläne und Investitionen entscheiden[18]. Sie müssen sich verpflichten, während der ersten drei Betriebsjahre in der Genossenschaft zu bleiben. Beschließen sie, die Genossenschaft früher zu verlassen, legen deren Führungsgremien entsprechend dem Wert des jeweiligen Anteils am Genossenschaftskapital die Höhe des Abgeltungsbetrages fest, der diesen Arbeitskräften ausgezahlt werden kann, und die Bedingungen, unter denen die Auszahlung erfolgt. Neue Mitglieder, die der Genossenschaft beitreten wollen, müssen einen gleichwertigen Beitrag leisten (der über andere Unterstützungsprojekte finanziert werden kann).

    – Die Genossenschaft und ihr Kunde schließen einen Handelsvertrag für zunächst vier Jahre, der verlängerbar ist (der Kunde hat einen Zehnjahresvertrag mit der multinationalen Sportartikelfirma). Der Vertrag zwischen der Genossenschaft und ihrem Kunden wird zu Marktbedingungen geschlossen und verschafft der Genossenschaft ihre Einnahmen. Er wird jedoch keine Ausschließlichkeitsklausel enthalten, so dass die Genossenschaft ihre Kundenbasis diversifizieren kann. In einer schriftlichen Verpflichtung gegenüber dem AJFOM Cluj wird die Genossenschaft die Nachhaltigkeit des Projekts garantieren müssen.[19]

    – Die Kommission ist der Auffassung, dass diese nach Konzeption und Durchführung innovative Maßnahme die Anforderungen an die Förderfähigkeit gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt und dass sie konkret als Maßnahme zu „Förderung des Unternehmertums oder Beihilfe zur Unternehmensgründung“ eingestuft werden kann.

    – Anmietung der Produktionsstätte und Zahlung der Miete für die Laufzeit des Projekts: Die Tätigkeit der Genossenschaft wird mit der Aufnahme einer Probefertigung mit 50 Arbeitskräften beginnen, wobei die Mitarbeiterzahl bis auf 250 Arbeitskräfte erhöht werden soll. Die Miete für die Produktionsstätte wird bis zum Abschluss der EGF-Durchführung (März 2015) vom AJOFM Cluj  bezahlt (mit EGF-Kofinanzierung) und danach vom Kunden der Genossenschaft.

    – Fahrtkostenbeihilfe: Hierbei handelt es sich um eine Beihilfe von bis zu 250 EUR pro Person zur Deckung der Kosten, die Arbeitskräften für die Fahrt von ihrem Wohnsitz zu dem Ort entstehen, an dem sie zu einem Vorstellungsgespräch oder zur Teilnahme an anderen Projektaktivitäten eingeladen sind. Die Begünstigten müssen in dem Gebiet wohnen, das von den Entlassungen betroffen ist, und  an mindestens zwei Projektaktivitäten teilnehmen.

    – Bewerbungszuschuss: Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe von bis zu 100 EUR pro Person für Arbeitskräfte, die ein Vorstellungsgespräch, ein Auswahlverfahren oder andere Einstellungsverfahren eines potenziellen Arbeitgebers absolvieren. Die Beihilfe soll die persönlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch decken. Die Begünstigten können bis zu zwei Beihilfen dieser Art erhalten, wenn sie an mehr als zwei Bewerbungsgesprächen bei unterschiedlichen Arbeitgebern teilnehmen.

    – Praktikumsbeihilfe: Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe von bis zu 1000 EUR[20] (oder bis zu 3000 EUR für technisches oder sonstiges Fachpersonal[21]) für Arbeitskräfte, die ein Praktikum absolvieren. Die Beihilfe soll die Kosten für Unterkunft, Krankenversicherung, Mahlzeiten, Arbeitsmaterial, Schutzausrüstung usw. decken. Die Begünstigten müssen in dem Gebiet wohnen, das von den Entlassungen betroffen ist, und an mindestens zwei Projektaktivitäten teilnehmen.

    – Aufenthaltspauschale: Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag von 150 EUR für Arbeitskräfte, die ein Praktikum absolvieren. Mit dieser Beihilfe soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass einige Maßnahmen unter Umständen nicht im Wohngebiet der Begünstigten stattfinden und ihre vorübergehende Abwesenheit von ihrem Wohnsitz und ihrer Familie erfordern. Die Personen, die ein Praktikum absolvieren, erhalten keine Arbeitslosenunterstützung mehr und dürfen auch während des Praktikums keine andere Anstellung haben. Die Aufenthaltspauschale wird nur einmal gewährt, und zwar nach Abschluss der Maßnahme, an der die Arbeitskraft teilgenommen hat.

    – Teilnahmezuschuss: Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Pauschalzahlung von 200 EUR für Arbeitskräfte, die ein Zertifizierungsprogramm als Teil einer Berufsbildungsmaßnahme absolvieren. Die Beihilfe soll Arbeitskräfte motivieren und ihnen die durch die Teilnahme an der Berufsbildungsmaßnahme verursachten Kosten ersetzen. Personen, die an einer Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen, dürfen während der Kursdauer keine andere Anstellung haben, da für die Kurse Anwesenheitspflicht besteht und sie in der Regel während der ersten Tageshälfte stattfinden.

    – Fahrtkostenbeihilfe, Bewerbungszuschuss und Praktikumsbeihilfe werden nur auf Vorlage entsprechender Nachweise (beispielsweise Quittungen oder Rechnungen) durch die Begünstigten ausgezahlt. Arbeitskräfte, die ein Praktikum absolvieren und die Aufenthaltspauschale erhalten, erhalten keine Fahrtkostenbeihilfe, da das Unternehmen, dass das Praktikum anbietet, für den Transport sorgt.

    – Betreuung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit: Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Betreuung neu eingestellter Arbeitskräfte durch das Unternehmen für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten. Der Betreuer oder die Betreuerin bietet Hilfe und Unterstützung an, um die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern.

    20.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsmaßnahmen, Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

    21.         Die von den rumänischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die rumänischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit 7 142 300 EUR, davon 6 909 300 EUR für personalisierte Dienstleistungen und 233 000 EUR (= 3,26 % der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 3 571 150 EUR (50 % der Gesamtkosten) beantragt.

    Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

    Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Registrierung der Arbeitskräfte || 1 000 || 50 || 50 000

    Information, Beratung und Berufsberatung || 1 000 || 1 500 || 1 500 000

    Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika || 500 || 800 || 400 000

    Unterstützung bei der Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten || 250 || 15 000 || 3 750 000

    Anmietung der Produktionsstätte und Zahlung der Miete für die Laufzeit des Projekts || 250 || 860 || 215 000

    Fahrtkostenbeihilfe || 300 || 250 || 74 300

    Bewerbungszuschuss || 400 || 100 || 40 000

    Praktikumsbeihilfe || 400 || 1 000 || 400 000

    Aufenthaltspauschale || 400 || 150 || 60 000

    Teilnahmezuschuss || 500 || 200 || 100 000

    Betreuung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit || 400 || 800 || 320 000

    Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 6 909 300

    Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Vorbereitungsmaßnahmen || || 153 000

    Verwaltungsmaßnahmen || || 0

    Informations- und Werbemaßnahmen || || 70 000

    Kontrolltätigkeiten || || 10 000

    Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 233 000

    Veranschlagte Gesamtkosten || || 7 142 300

    EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || || 3 571 150

    22.         Die rumänischen Behörden haben bestätigt, dass die Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind[22] und dass jegliche Doppelförderung ausgeschlossen wird. Damit eine Doppelfinanzierung der Aktivitäten aus dem ESF und dem EGF ausgeschlossen wird, haben die rumänischen Behörden ein Rahmenprotokoll unterzeichnet, das einen Abgleich mit den Datenbanken des Ministeriums für Arbeit, Familie, Sozialschutz und Senioren, der Verwaltungsbehörde des ESF-finanzierten sektoriellen operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ und des ANOFM erlaubt.

    Datum, ab dem personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte erbracht wurden oder geplant sind

    23.         Rumänien begann am 1. März 2013 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

    Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

    24.         Die entlassenen Arbeitskräfte wurden während der Vorbereitung des EGF-Antrags mehrmals gehört. Die Verfahren zur Anhörung der Sozialpartner zum vorgeschlagenen koordinierten Paket personalisierter Dienstleistungen umfassten:

    · im Juni 2012 ein Treffen zwischen der Arbeitsministerin und dem Management von Mechel Câmpia Turzii, bei dem es um die Haltung des Unternehmens in Bezug auf die geplanten Entlassungen ging;

    · im August 2012 ein Treffen zwischen dem beigeordneten Minister mit Zuständigkeit für den sozialen Dialog und Mitgliedern der Kommission für den sozialen Dialog (der Gewerkschaftsvertreter angehören) zur durch die Entlassungen entstandenen Situation,

    · im September 2012 ein Treffen zwischen dem  beigeordneten Minister mit Zuständigkeit für den sozialen Dialog und Vertretern der Gewerkschaften und der lokalen Behörden zur Möglichkeit der rumänischen Regierung, Mittel aus dem EGF zu erhalten.

    25.         Die rumänischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

    Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

    26.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der rumänischen Behörden folgende Angaben:

    · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

    · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

    · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

    Verwaltungs- und Kontrollsysteme

    27.         Rumänien hat die Europäische Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und kontrolliert wird wie der Europäische Sozialfonds. Der Finanzbeitrag wird vom ANOFM verwaltet, das als die für die Verwaltung der für Rumänien bereitgestellten EGF-Mittel zuständige nationale Behörde eingesetzt wurde. Der Regierungsbeschluss Nr. 11/2009 legt den institutionellen Rahmen für die Koordinierung und die Verwaltung der aus dem EGF bereitstellten Mittel fest. Es gibt eigene Leitlinien, in denen die Verfahren für die Verwaltung der EGF-Mittel beschreiben sind sowie die Rolle der verschiedenen beteiligten Stellen und die Mechanismen, die gewährleisten sollen, dass die allgemeinen Grundsätze für die Verwaltung der EGF-Mittel und die einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet werden. Als Prüfbehörde für den EGF wurde die dem rumänischen Rechnungshof angegliederte Prüfbehörde benannt.

    Finanzierung

    28.         Auf der Grundlage des Antrags Rumäniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF eingeschlossen) mit 3 571 150 EUR, d. h. 50 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Rumäniens.

    29.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen.

    30.         Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[23] vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.

    31.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2014 eingesetzt werden.

    Herkunft der Mittel für Zahlungen

    Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2014 werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 3 571 150 EUR herangezogen.

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[24], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[25], insbesondere auf Nummer 13,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission[26],

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

    (2)       Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[27] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

    (3)       Rumänien hat am 21. Dezember 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen bei SC Mechel Câmpia Turzii SA und einem nachgeschalteten Hersteller und diesen Antrag bis zum 4. März 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 3 571 150 EUR bereitzustellen.

    (4)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Rumäniens bereitgestellt werden kann –

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 3 571 150 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am […]

    Im Namen des Europäischen Parlaments      Im Namen des Rates

    Der Präsident/Die Präsidentin                      Der Präsident/Die Präsidentin

    [1]               ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

    [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

    [4]               Quelle: World Steel Association, Steel Statistical Yearbook 2012.

    [5]               Der sichtbare Verbrauch ist definiert als die Erzeugung zuzüglich Einfuhren und abzüglich Ausfuhren.

    [6]               Vgl. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa (COM(2013) 407).

    [7]               EGF/2009/022 BG/Kremikovtsi AD (Antrag von der Kommission abgelehnt), EGF/2013/002 BE/Carsid (Antrag am 2. April 2013 bei der Kommission eingereicht), EGF/2013/007 BE Duferco-NLMK (Antrag am 27. September 2013 bei der Kommission eingereicht).

    [8]               EGF/2010/007 AT/Steiermark und Niederösterreich. Beschluss 2011/652/EU vom 27. September 2011 (ABl. L 263 vom 7.10.2011, S. 9).

    [9]               Die Quote der offenen Stellen gibt das prozentuale Verhältnis zwischen den offenen Stellen und der Gesamtzahl besetzen und nicht besetzten Stellen an. Im dritten Quartal 2012 betrug diese Quote in der EU-28 für die NACE-Rev.2-Abschnitte B bis S (Industrie, Baugewerbe, Dienstleistungen) geschätzt 1,4 %.

    [10]             Mehrere der vorgeschlagenen Maßnahmen ähneln denjenigen des Falles EGF/2011/014 RO/Nokia.

    [11]             Die Kurse sind speziell für Arbeitskräfte gedacht, die nicht für die Beteiligung an der Genossenschaft ausgewählt werden.

    [12]             Die rumänischen Behörden sind der Auffassung, dass Maßnahmen zur Unterstützung von Firmengründungen einzelner Arbeitskräfte nicht effektiv wären, da die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen in der Region aufgrund der schlechten Lebensverhältnisse gering ist.

    [13]             Das neue Unternehmen wird auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 1/2005 über die Gründung von Genossenschaften errichtet.

    [14]             Gefunden wurde die Abnehmerfirma mithilfe einer Marktstudie des AJOFM zur Ermittlung geeigneter Unternehmen, die bereit waren, im Raum Câmpia Turzii zu investieren und sich an der Errichtung der Genossenschaft zu beteiligen.

    [15]             Den rumänischen Behörden zufolge wurde der Betrag von 15 000 EUR je zu unterstützende Arbeitskraft ermittelt, indem man die geschätzten Gesamtkosten des Betriebs durch die voraussichtlich notwendige Zahl der Arbeitskräfte teilte. Zwischen dem AJOFM und jedem Genossenschaftsmitglied wird ein Vertrag über die Gewährung des Gutscheins geschlossen, in dem festgelegt ist, dass die entlassene Person sich an den Plan für die Errichtung und den Betrieb der Genossenschaft halten muss.

    [16]             Mit Betriebskapital wird der Betrag bezeichnet, der notwendig ist, um die laufenden Kosten der Genossenschaft ein paar Monate lang zu decken, und zwar  von dem Zeitpunkt, zu dem die Genossenschaft die Aufnahme von Probefertigung und Produktion beschließt, bis um Erhalt des Wertes der ersten gelieferten Erzeugnisse.

    [17]             In der Praxis wird das AJOFM Cluj die 15 000 EUR direkt an die Genossenschaft zahlen, und zwar auf der Grundlage der Rechnungen der Lieferanten der Maschinen, Ausrüstungen und Rohstoffe an die Genossenschaft sowie der gesetzlichen Buchhaltungsunterlagen.

    [18]             Die Arbeitskräfte können eine professionelle Unternehmensleitung berufen, aber auch einige der ehemaligen Mechel-Mitarbeiter mit einschlägiger Erfahrungen könnten Führungspositionen oder Positionen auf der mittleren Ebene (Personalwesen, Buchhaltung, Ingenieurtätigkeit, Verwaltung, Vertrieb usw.) wahrnehmen. Die Rechte und Auflagen für Personen, die in die Genossenschaft eintreten oder sie verlassen, werden von deren Leitung und, indirekt, von den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern über deren Stimmrechte in der Generalversammlung festgelegt.

    [19]             Das AJFOM Cluj wird einen Vertrag mit der Genossenschaft schließen, der Klauseln über die Errichtung, den Betrieb und die Nachhaltigkeit der Genossenschaft enthält sowie Klauseln für den Fall, dass die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt werden. Ein vergleichbarer Vertrag wird zwischen dem AJOFM Cluj und Unternehmen, die entlassene Arbeitskräfte einstellen, geschlossen. Verletzt das einstellende Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen, muss es die Gelder, die es erhalten hat, zurückzahlen.

    [20]             Dieser Betrag wurde auf der Grundlage von Schätzungen festgesetzt, die potenzielle Arbeitgeber und Anbieter von Praktika für die Kosten im Zusammenhang mit den Praktika der zu unterstützenden Arbeitskräfte geliefert haben.

    [21]             Der höhere Betrag für Arbeitskräfte mit technischer oder sonstiger Fachausbildung ist darauf zurückzuführen, dass das Praktikum für diese Arbeitskräfte dreimal so lang ist und somit auch höhere Kosten verursacht.

    [22]             Die rumänischen Behörden werden die EGF-Maßnahmen beispielsweise durch das vom ESF kofinanzierte Projekt Callcem ergänzen. Callcem bietet Arbeitssuchenden Stellensuch- und Arbeitsvermittlungsdienste (über Telefon oder IT).

    [23]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

    [24]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [25]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

    [26]             ABl. C […] vom […], S. […].

    [27]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

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