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Document 52014PC0255
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund, in accordance with Point 13 of the Interinstitutional Agreement between the European Parliament, the Council and the Commission of 2 December 2013 on budgetary discipline, on cooperation in budgetary matters and on sound financial management (application EGF/2012/010 RO/Mechel from Romania)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien)
/* COM/2014/0255 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien) /* COM/2014/0255 final */
BEGRÜNDUNG Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2014-2020[1]
sieht die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Für bis zum 31. Dezember 2013
eingereichte Anträge sind die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF in der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 21. Dezember 2012 stellte Rumänien den
Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen bei SC Mechel Câmpia Turzii SA und einem nachgeschalteten
Hersteller (SC Mechel Reparații Târgoviște SRL) in Rumänien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2012/010 Mitgliedstaat || Rumänien Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || SC Mechel Câmpia Turzii SA Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 1 Bezugszeitraum || 20.6.2012 bis 20.10.2012 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2013 Datum der Antragstellung || 21.12.2012 Entlassungen im Bezugszeitraum || 825 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 688 Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 513 Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 000 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 6 909 300 Ausgaben für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 233 000 Ausgaben für die Durchführung des EGF (%) || 3,26 Gesamtkosten (EUR) || 7 142 300 EGF-Beitrag in EUR (50 %) || 3 571 150 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 21. Dezember 2012 vorgelegt und bis zum 4. März 2014
durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten
Verordnung vorgeschriebenen Frist von zehn Wochen übermittelt. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der
Globalisierung 3. Zur Begründung des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen
Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung macht Rumänien
geltend, der rasante Rückgang des EU-Marktanteils und der Anstieg des
Marktanteils von Ländern wie China bei Stahlerzeugnissen habe zu einer
schwerwiegenden Störung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Produktion von
Fertigerzeugnissen und Halbzeug aus Stahl – der Branche, in der Mechel
Câmpia Turzii und Mechel Reparații Târgoviște tätig waren –
geführt. Die rumänischen Behörden haben Daten für die Stahlindustrie insgesamt
vorgelegt[4],
denen zufolge die Erzeugung von Rohstahl in der EU-27 zwischen 2006 und 2011
von 206,9 Mio. Tonnen auf 177,6 Mio. Tonnen sank, was den Marktanteil
der EU-27 im betreffenden Zeitraum von 16,6 % auf 11,7 % drückte,
während der Marktanteil Chinas sich in dieser Zeit von 33,7 % auf
45,0 % erhöhte. Im Zeitraum 2002-2011 stieg der chinesische Marktanteil
von 20,2 % auf mehr als das Doppelte, während derjenige der EU-27 von
20,8 % auf die Hälfte zurückging. 4. Im Zeitraum 2009-2011 stieg
der sichtbare Stahlverbrauch[5]
(in Rohstahlgewicht) in der EU-27 von 127,0 Mio. auf 168,7 Mio.
Tonnen (+32,9 %), womit jedoch das Vorkrisenniveau nicht wieder erreicht
wurde, während sich der Stahlverbrauch weltweit von 1219,6 Mio. auf
1484,7 Mio. Tonnen (+21,7 %) erhöhte und damit den Wert von 2008 übertraf.
Ein ähnlicher Trend wurde beim sichtbaren Verbrauch von Stahlfertigerzeugnissen
verzeichnet, der in der EU-27 um 32,0 % und weltweit um 21,4 % stieg.
In der EU-27 wurde ein großer Teil dieses Nachfrageanstiegs durch Einfuhren
absorbiert. 5. Zwischen 2009 und 2011
stiegen die Einfuhren von Stahlfertigerzeugnissen und ‑halbzeug in die
EU-27 von 101,0 Mio. Tonnen auf 138,4 Mio. Tonnen (+37,0 %),
während im Vergleich dazu die Einfuhren solcher Erzeugnisse nach China von
22,3 Mio. Tonnen auf 16,3 Mio. Tonnen (-26,9 %) zurückgingen. Im
selben Zeitraum stiegen die Ausfuhren von Stahlhalbzeug und
Stahlfertigerzeugnissen aus der EU-27 von 112,8 Mio. Tonnen auf
145,8 Mio. Tonnen (+29,2 %); sehr viel höher waren die Zuwächse in
Drittländern wie China (+99,8 %), den USA (+43,8 %) oder Südkorea (+42,6 %),
auf die 2009 insgesamt 21,8 % der weltweiten Ausfuhren von
Stahlfertigerzeugnissen und ‑halbzeug entfielen, gegenüber 35,8 %
für die EU‑27. Diese Zahlen belegen, dass die Einfuhren von
Stahlfertigerzeugnissen und Stahlhalbzeug in die EU in den letzten Jahren
beträchtlich zugenommen haben und dass gleichzeitig ein relativer Rückgang der
EU-Ausfuhren solcher Erzeugnisse zu verzeichnen war, was zusammen zu Einbußen
beim EU-Marktanteil in der Branche der Stahlfertigerzeugnisse und ‑halbzeuge
führte, in der Mechel tätig war. Diese Entwicklungen haben die Leistung der
Branche negativ beeinflusst, was sich in Einbußen der EU-Stahlindustrie bei der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit und dem Verlust von Arbeitsplätzen
aufgrund von Umstrukturierungen im europäischen Stahlsektor niedergeschlagen
hat[6]. 6. Bisher sind für den
Stahlsektor fünf EGF-Anträge gestellt worden, vier davon zur Unterstützung von
Arbeitskräften, die durch weitgehende strukturelle Veränderungen im
Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben[7], und einer zur
Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz-
und Wirtschaftskrise entlassen wurden[8]. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 7. Rumänien beantragt eine
Intervention gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem
Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten
erfolgt sein müssen, wobei auch entlassene Arbeitskräfte bei Zulieferern und
nachgeschalteten Herstellern mitzählen. 8. Im Antrag betrifft
825 Entlassungen bei Mechel Câmpia Turzii und einem nachgeschalteten
Hersteller während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 20. Juni 2012 bis
zum 20. Oktober 2012 sowie weitere 688 Entlassungen außerhalb des
Bezugszeitraums, die jedoch demselben Massenentlassungsverfahren zuzurechnen
sind. Diese Entlassungen wurden allesamt gemäß Artikel 2 Absatz 2
dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Die
Kommission hat die nach der genannten Bestimmung erforderliche Bestätigung
erhalten, dass es sich hierbei um die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen
Entlassungen handelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 9. Die rumänischen Behörden
argumentieren, die Entlassungen bei Mechel Câmpia Turzii seien nicht
vorhersehbar gewesen. Im November 2009 gab Mechel die Fertigstellung von drei
neuen Produktionslinien im Werk in Câmpia Turzii bekannt. Ende 2011 geriet
Mechel indessen mit der Tätigkeit in Rumänien allmählich in finanzielle
Schwierigkeiten aufgrund von Verlusten in zwei vorangegangenen Geschäftsjahren
wegen ungünstiger Preise auf den europäischen Stahlmärkten kombiniert mit
steigenden Eisenschrottpreisen und einer schwachen Nachfrage nach
Fertigerzeugnissen. Ende 2011 ergriff Mechel Câmpia Turzii eine Reihe von
Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten (beispielsweise Aussetzung
individueller Lohnerhöhungen, Boni und Vergünstigungen; Verbot von Überstunden;
Neuorganisation der Arbeitsschichten; Kürzung der Arbeitszeit mit
entsprechender Lohnkürzung). Mit diesen Maßnahmen konnten die finanziellen
Schwierigkeiten jedoch nicht überwunden werden; das Unternehmen beschloss,
Massenentlassungen einzuleiten. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 10. Gegenstand des Antrags sind
1513 Entlassungen (1441 während und nach dem Bezugszeitraum bei Mechel Câmpia
Turzii und 72 bei Mechel Reparații Târgoviște). Nach Schätzungen der
rumänischen Behörden werden 1000 der entlassenen Arbeitskräfte an den Maßnahmen
des Pakets koordinierter Dienstleistungen teilnehmen. 11. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte: Gruppe || Zahl || Prozent Männer || 728 || 72,80 Frauen || 272 || 27,20 EU-Bürger/-innen || 1 000 || 100,00 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00 15-24 Jahre || 9 || 0,90 25-54 Jahre || 879 || 87,90 55-64 Jahre || 112 || 11,20 > 64 Jahre || 0 || 0,00 12. Vier der Arbeitskräfte, für
die eine Unterstützung beantragt wird, haben ein langfristiges
Gesundheitsproblem oder eine Behinderung. 13. Aufschlüsselung nach
Berufsgruppen: Gruppe || Zahl || Prozent Führungskräfte || 32 || 3,20 Akademische Berufe || 61 || 6,10 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 91 || 9,10 Bürokräfte und verwandte Berufe || 81 || 8,10 Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 6 || 0,60 Handwerks- und verwandte Berufe || 271 || 27,10 Bedienung von Anlagen und Maschinen und Montageberufe || 449 || 44,90 Hilfsarbeitskräfte || 9 || 0,90 14. Rumänien hat bestätigt, dass
im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine
Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung
angewandt wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des
EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betroffenen Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 15. Die Entlassungen betreffen in
erster Linie die Gemeinde Câmpia Turzii und Umgebung im Südosten des Kreises
Cluj in Nordwestrumänien. Sozioökonomisch ist der Raum Câmpia Turzii geprägt
von niedrigen Einkommen und einer schwach diversifizierten Wirtschaft. Das
Arbeitsamt des Kreises Cluj schätzt, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung von
Câmpia Turzii im erwerbsfähigen Alter in der Industrie beschäftigt ist. Mechel Câmpia Turzii war mit 1837 Beschäftigten
(Juni 2012) bzw. etwa einem Drittel der Beschäftigten der Region deren größter
Arbeitgeber. Der örtliche Arbeitsmarkt ist sehr begrenzt, da die
Arbeitslosenquote im Raum Câmpia Turzii allgemein bei rund 5 % liegt und
die Quote der offenen Stellen sehr niedrig ist (unter 0,5 %)[9]. 16. Zuständig für die Durchführung
der Maßnahmen sind das nationale rumänische Arbeitsamt (ANOFM) und das
Arbeitsamt des Kreises Cluj (AJOFM Cluj). 17. Weitere Beteiligte sind
örtliche und regionale Behörden, Gewerkschaften und Unternehmen, die mit der
Genossenschaft verbunden sein werden, welche eingerichtet wird, um die Arbeitskräfte
zu unterstützen, die im Rahmen der „Unterstützung bei der Aufnahme
selbstständiger Tätigkeiten“ gezielte Hilfe erhalten sollen. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 18. Über zwei Drittel der
entlassenen Arbeitskräfte leben in Câmpia Turzii und
Umgebung und fast ein Drittel in anderen Teilen des
Kreises Cluj. Dem AJOFM Cluj zufolge lag die Arbeitslosenquote im Kreis
Cluj vor den Entlassungen bei 3,7 % und stieg danach im Februar 2013 auf
4,1 %. Durch die Entlassungen erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen im Raum Câmpia Turzii von 481 auf 1290, also auf mehr
als das Doppelte, und der Anteil der erwerbslosen Personen an der Bevölkerung
im Alter zwischen 18 und 62 Jahren stieg von 2,7 % auf 7,2 %. Die Entlassungen hatten mithin angesichts der
wenigen Arbeitsplätze im Raum Câmpia Turzii (durchschnittlich 30 offene Stellen
pro Monat) und der geringen Zahl potenzieller Arbeitgeber erhebliche
Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt. Zwischen
2008 und 2010 ging die Zahl der Beschäftigten in der Stahlindustrie des Kreises
Cluj stetig zurück, und es war eine deutliche Abnahme des
Nettoinvestitionsvolumens in der Branche zu verzeichnen. Nach Auskunft des
AJOFM Cluj verfügt die Mehrzahl der entlassenen
Arbeitskräfte über Qualifikationen speziell für die Metallindustrie,
solche Qualifikationen werden aber von den Arbeitgebern, die im Kreis Cluj Stellen zu besetzen haben, nicht mehr
nachgefragt. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 19. Alle nachstehenden Maßnahmen
bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt[10]: –
Registrierung der Arbeitskräfte: Hierfür wird ein Anmeldeformular für die Datenbank des
Projektkoordinierungszentrums ausgefüllt, das dazu dient, Qualifikationen,
Kompetenzen und Erfahrung der einzelnen Arbeitskräfte zu ermitteln, ihren
Status zu validieren und ihre Bedürfnisse und Präferenzen zu definieren. –
Information, Beratung und Berufsberatung: Diese Maßnahme besteht aus einer Reihe von Aktionen, die das Projektkoordinierungszentrum
erarbeitet: –
Information der Unternehmen im Raum Câmpia Turzii
über das Projekt und Ermittlung offener Stellen; –
Information der zu unterstützenden Arbeitskräfte
über den örtlichen Arbeitsmarkt, das Arbeitsrecht, Berufsbildungsangebote und
Beschäftigungsmöglichkeiten; –
Befragung zur Motivation, psychologische
Beurteilungen und Eignungstests mit den zu unterstützenden Arbeitskräften; –
Laufbahnberatung und Berufsorientierung für die zu
unterstützenden Arbeitskräfte und Aufstellung individueller Aktionspläne für
jede der betreffenden Arbeitskräfte; –
Anleitung für die Stellensuche, das Herantreten an
einen potenziellen Arbeitgeber, das Verhalten vor und nach einem
Vorstellungsgespräch; –
Empfehlungen zur Teilnahme an anderen
Projektaktivitäten (beispielsweise Berufsbildungsmaßnahmen, Praktika,
Genossenschaft). –
Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika: Hierbei werden Arbeitskräften Berufsbildungsmaßnahmen angeboten, die
ihrem im Zuge der Information, Beratung und Berufsberatung ermittelten Bedarf
entsprechen. Die Kurse, die im allgemeinen 3 bis 6 Monate dauern und zwischen 7
und 28 Teilnehmern haben, werden von zugelassenen externen Anbietern erteilt,
welche vom Nationalen Amt für Zahlungen und soziale Inspektionen und dem
Nationalen Zentrum für Berufsbildung anerkannt sind; es wird eine Bescheinigung
über die in den Kursen erworbenen Kompetenzen ausgestellt[11]. Die Kursanbieter
werden über ein Gutscheinsystem bezahlt – nach Bestätigung der
Vereinbarung mit dem AJOFM Cluj – nachdem der Kurs abgeschlossen ist und
die Teilnehmer ihre Bescheinigung erhalten haben. Das
Projektkoordinierungszentrum wird die Schulungstätigkeiten koordinieren und die
einzelnen Kurse begleiten. Die Kursteilnehmer werden nach Abschluss des Kurses
sechs Monate beobachtet. Die Arbeitskräfte können auch Praktika zwischen 5 und
90 Tagen absolvieren, die von potenziellen Arbeitgebern in dem von den
Entlassungen betroffenen Gebiet speziell für entlassene Arbeitskräfte angeboten
werden. –
Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger Tätigkeiten: Das AJOFM Cluj wird helfen, ein neues Unternehmen in Form einer
Genossenschaft[12]
mit Standardsatzung[13]
zu gründen, deren Mitglieder 250 der zu unterstützenden Arbeitskräfte sein
werden. Das Unternehmen wird verschiedene Sportartikel für eine rumänische
Sportartikelfirma herstellen, die wiederum Unterauftragnehmer einer
multinationalen Sportartikelfirma[14]
ist. Die zu unterstützenden Arbeitskräfte hatten die Möglichkeit, Interesse an
der Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu bekunden. Die 250 Genossenschaftsmitglieder
werden vom AJOFM Cluj aus dieser Interessentengruppe anhand zweier
Eignungstests ausgewählt und zu Praktika in andere Unternehmen mit ähnlichem
Tätigkeitsfeld entsandt, in denen sie beurteilt werden. Jede ausgewählte Person
hat Anspruch auf einen Gutschein über 15 000 EUR, der für die
Mitgliedseinlage bei der Genossenschaft zu verwenden ist[15]. Der Hauptteil dieser
Einlagen, abgesehen von einem für Rechts- und Verwaltungskosten im Zusammenhang
mit der Gründung reservierten und als Betriebskapital vorgesehenen Teil[16], wird von der
Genossenschaft für den Kauf der notwendigen Maschinen, Ausrüstungen und
Rohstoffe für ihre Produktionstätigkeit verwendet werden.[17] Maschinen,
Ausrüstungen und Rohstoffe werden aus den Gutscheinbeträgen der einzelnen
Genossenschaftsmitglieder finanziert. –
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der
Notwendigkeit, diese Wirtschaftsgüter zu beschaffen, der Ausstattung der
Produktionsstätte und der Zahl der Personen, die sich an der Genossenschaft
beteiligen. Die Aufnahmequote für die Genossenschaft basiert auf dem Bedarf an
zu beschaffenden Wirtschaftsgütern und für den Betrieb der Genossenschaft. Alle
Arbeitskräfte werden in der Genossenschaft die gleichen Rechte haben. Sie
werden gemeinschaftlich Eigentümer der Produktionsgüter sein, ihr Gehalt und
die Dividenden selbst festsetzen und über künftige Geschäftspläne und
Investitionen entscheiden[18].
Sie müssen sich verpflichten, während der ersten drei Betriebsjahre in der
Genossenschaft zu bleiben. Beschließen sie, die Genossenschaft früher zu
verlassen, legen deren Führungsgremien entsprechend dem Wert des jeweiligen
Anteils am Genossenschaftskapital die Höhe des Abgeltungsbetrages fest, der
diesen Arbeitskräften ausgezahlt werden kann, und die Bedingungen, unter denen
die Auszahlung erfolgt. Neue Mitglieder, die der Genossenschaft beitreten
wollen, müssen einen gleichwertigen Beitrag leisten (der über andere
Unterstützungsprojekte finanziert werden kann). –
Die Genossenschaft und ihr Kunde schließen einen
Handelsvertrag für zunächst vier Jahre, der verlängerbar ist (der Kunde hat
einen Zehnjahresvertrag mit der multinationalen Sportartikelfirma). Der Vertrag
zwischen der Genossenschaft und ihrem Kunden wird zu Marktbedingungen
geschlossen und verschafft der Genossenschaft ihre Einnahmen. Er wird jedoch
keine Ausschließlichkeitsklausel enthalten, so dass die Genossenschaft ihre
Kundenbasis diversifizieren kann. In einer schriftlichen Verpflichtung
gegenüber dem AJFOM Cluj wird die Genossenschaft die Nachhaltigkeit des
Projekts garantieren müssen.[19] –
Die Kommission ist der Auffassung, dass diese nach
Konzeption und Durchführung innovative Maßnahme die Anforderungen an die
Förderfähigkeit gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 erfüllt und dass sie konkret als Maßnahme zu „Förderung des
Unternehmertums oder Beihilfe zur Unternehmensgründung“ eingestuft werden kann. –
Anmietung der Produktionsstätte und Zahlung der
Miete für die Laufzeit des Projekts: Die Tätigkeit der
Genossenschaft wird mit der Aufnahme einer Probefertigung mit 50 Arbeitskräften
beginnen, wobei die Mitarbeiterzahl bis auf 250 Arbeitskräfte erhöht werden
soll. Die Miete für die Produktionsstätte wird bis zum Abschluss der
EGF-Durchführung (März 2015) vom AJOFM Cluj bezahlt (mit EGF-Kofinanzierung) und
danach vom Kunden der Genossenschaft. –
Fahrtkostenbeihilfe:
Hierbei handelt es sich um eine Beihilfe von bis zu 250 EUR pro Person zur
Deckung der Kosten, die Arbeitskräften für die Fahrt von ihrem Wohnsitz zu dem
Ort entstehen, an dem sie zu einem Vorstellungsgespräch oder zur Teilnahme an
anderen Projektaktivitäten eingeladen sind. Die Begünstigten müssen in dem
Gebiet wohnen, das von den Entlassungen betroffen ist, und an mindestens zwei
Projektaktivitäten teilnehmen. –
Bewerbungszuschuss: Bei
dieser Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe von bis zu 100 EUR pro
Person für Arbeitskräfte, die ein Vorstellungsgespräch, ein Auswahlverfahren
oder andere Einstellungsverfahren eines potenziellen Arbeitgebers absolvieren.
Die Beihilfe soll die persönlichen Kosten im Zusammenhang mit dem
Bewerbungsgespräch decken. Die Begünstigten können bis zu zwei Beihilfen dieser
Art erhalten, wenn sie an mehr als zwei Bewerbungsgesprächen bei
unterschiedlichen Arbeitgebern teilnehmen. –
Praktikumsbeihilfe: Bei
dieser Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe von bis zu 1000 EUR[20] (oder bis zu
3000 EUR für technisches oder sonstiges Fachpersonal[21]) für Arbeitskräfte,
die ein Praktikum absolvieren. Die Beihilfe soll die Kosten für Unterkunft,
Krankenversicherung, Mahlzeiten, Arbeitsmaterial, Schutzausrüstung usw. decken.
Die Begünstigten müssen in dem Gebiet wohnen, das von den Entlassungen
betroffen ist, und an mindestens zwei Projektaktivitäten teilnehmen. –
Aufenthaltspauschale:
Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag von 150 EUR für
Arbeitskräfte, die ein Praktikum absolvieren. Mit dieser Beihilfe soll dem
Umstand Rechnung getragen werden, dass einige Maßnahmen unter Umständen nicht
im Wohngebiet der Begünstigten stattfinden und ihre vorübergehende Abwesenheit
von ihrem Wohnsitz und ihrer Familie erfordern. Die Personen, die ein Praktikum
absolvieren, erhalten keine Arbeitslosenunterstützung mehr und dürfen auch
während des Praktikums keine andere Anstellung haben. Die Aufenthaltspauschale
wird nur einmal gewährt, und zwar nach Abschluss der Maßnahme, an der die
Arbeitskraft teilgenommen hat. –
Teilnahmezuschuss: Bei
dieser Maßnahme handelt es sich um eine Pauschalzahlung von 200 EUR für
Arbeitskräfte, die ein Zertifizierungsprogramm als Teil einer
Berufsbildungsmaßnahme absolvieren. Die Beihilfe soll Arbeitskräfte motivieren
und ihnen die durch die Teilnahme an der Berufsbildungsmaßnahme verursachten
Kosten ersetzen. Personen, die an einer Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen,
dürfen während der Kursdauer keine andere Anstellung haben, da für die Kurse
Anwesenheitspflicht besteht und sie in der Regel während der ersten Tageshälfte
stattfinden. –
Fahrtkostenbeihilfe, Bewerbungszuschuss und
Praktikumsbeihilfe werden nur auf Vorlage entsprechender Nachweise
(beispielsweise Quittungen oder Rechnungen) durch die Begünstigten ausgezahlt.
Arbeitskräfte, die ein Praktikum absolvieren und die Aufenthaltspauschale
erhalten, erhalten keine Fahrtkostenbeihilfe, da das Unternehmen, dass das
Praktikum anbietet, für den Transport sorgt. –
Betreuung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit: Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Betreuung neu
eingestellter Arbeitskräfte durch das Unternehmen für einen Zeitraum von 3 bis
6 Monaten. Der Betreuer oder die Betreuerin bietet Hilfe und Unterstützung an,
um die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern. 20. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsmaßnahmen, Kontrolltätigkeiten sowie
Informations- und Werbemaßnahmen. 21. Die von den rumänischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
rumänischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit
7 142 300 EUR, davon 6 909 300 EUR für personalisierte
Dienstleistungen und 233 000 EUR (= 3,26 % der
Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag
des EGF in Höhe von 3 571 150 EUR (50 % der Gesamtkosten)
beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Registrierung der Arbeitskräfte || 1 000 || 50 || 50 000 Information, Beratung und Berufsberatung || 1 000 || 1 500 || 1 500 000 Berufsbildungsmaßnahmen und Praktika || 500 || 800 || 400 000 Unterstützung bei der Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten || 250 || 15 000 || 3 750 000 Anmietung der Produktionsstätte und Zahlung der Miete für die Laufzeit des Projekts || 250 || 860 || 215 000 Fahrtkostenbeihilfe || 300 || 250 || 74 300 Bewerbungszuschuss || 400 || 100 || 40 000 Praktikumsbeihilfe || 400 || 1 000 || 400 000 Aufenthaltspauschale || 400 || 150 || 60 000 Teilnahmezuschuss || 500 || 200 || 100 000 Betreuung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit || 400 || 800 || 320 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 6 909 300 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 153 000 Verwaltungsmaßnahmen || || 0 Informations- und Werbemaßnahmen || || 70 000 Kontrolltätigkeiten || || 10 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 233 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 7 142 300 EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || || 3 571 150 22. Die rumänischen Behörden haben
bestätigt, dass die Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds
finanziert werden, komplementär sind[22]
und dass jegliche Doppelförderung ausgeschlossen wird. Damit eine Doppelfinanzierung
der Aktivitäten aus dem ESF und dem EGF ausgeschlossen wird, haben die
rumänischen Behörden ein Rahmenprotokoll unterzeichnet, das einen Abgleich mit
den Datenbanken des Ministeriums für Arbeit, Familie, Sozialschutz und
Senioren, der Verwaltungsbehörde des ESF-finanzierten sektoriellen
operationellen Programms „Entwicklung der Humanressourcen“ und des ANOFM
erlaubt. Datum, ab dem personalisierte
Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte erbracht wurden oder geplant
sind 23. Rumänien begann am
1. März 2013 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 24. Die entlassenen Arbeitskräfte
wurden während der Vorbereitung des EGF-Antrags mehrmals gehört. Die Verfahren
zur Anhörung der Sozialpartner zum vorgeschlagenen koordinierten Paket personalisierter
Dienstleistungen umfassten: · im Juni 2012 ein Treffen zwischen der Arbeitsministerin und dem
Management von Mechel Câmpia Turzii, bei dem es um die Haltung des Unternehmens
in Bezug auf die geplanten Entlassungen ging; · im August 2012 ein Treffen zwischen dem beigeordneten Minister mit
Zuständigkeit für den sozialen Dialog und Mitgliedern der Kommission für den
sozialen Dialog (der Gewerkschaftsvertreter angehören) zur durch die
Entlassungen entstandenen Situation, · im September 2012 ein Treffen zwischen dem beigeordneten Minister mit
Zuständigkeit für den sozialen Dialog und Vertretern der Gewerkschaften und der
lokalen Behörden zur Möglichkeit der rumänischen Regierung, Mittel aus dem EGF
zu erhalten. 25. Die rumänischen Behörden haben
bestätigt, dass die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 26. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag
der rumänischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 27. Rumänien hat die Europäische
Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Finanzbeitrag von denselben
Stellen verwaltet und kontrolliert wird wie der Europäische Sozialfonds. Der
Finanzbeitrag wird vom ANOFM verwaltet, das als die für die Verwaltung der für
Rumänien bereitgestellten EGF-Mittel zuständige nationale Behörde eingesetzt
wurde. Der Regierungsbeschluss Nr. 11/2009 legt den institutionellen
Rahmen für die Koordinierung und die Verwaltung der aus dem EGF bereitstellten
Mittel fest. Es gibt eigene Leitlinien, in denen die Verfahren für die
Verwaltung der EGF-Mittel beschreiben sind sowie die Rolle der verschiedenen
beteiligten Stellen und die Mechanismen, die gewährleisten sollen, dass die
allgemeinen Grundsätze für die Verwaltung der EGF-Mittel und die einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet werden. Als Prüfbehörde für den EGF wurde die dem
rumänischen Rechnungshof angegliederte Prüfbehörde benannt. Finanzierung 28. Auf der Grundlage des Antrags
Rumäniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF
eingeschlossen) mit 3 571 150 EUR, d. h. 50 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Rumäniens. 29. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe des Artikels 12 der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 1311/2013 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen. 30. Der vorgeschlagene Beschluss
über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[23] vom Europäischen
Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen. 31. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie unter Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
2. Dezember 2013 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2014 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie im Haushalt
2014 werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten
3 571 150 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen
Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[24],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen
Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[25], insbesondere auf
Nummer 13, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[26], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[27] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu
Preisen von 2011) nicht überschreiten. (3) Rumänien hat am 21. Dezember 2012
einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen
bei SC Mechel Câmpia Turzii SA und einem nachgeschalteten Hersteller und diesen
Antrag bis zum 4. März 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt.
Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des
Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von
3 571 150 EUR bereitzustellen. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Rumäniens
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 3 571 150 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident/Die Präsidentin Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006. [4] Quelle: World Steel Association, Steel Statistical
Yearbook 2012. [5] Der sichtbare Verbrauch ist definiert als die Erzeugung
zuzüglich Einfuhren und abzüglich Ausfuhren. [6] Vgl. Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und
nachhaltige Stahlindustrie in Europa (COM(2013) 407). [7] EGF/2009/022 BG/Kremikovtsi AD (Antrag von der
Kommission abgelehnt), EGF/2013/002 BE/Carsid (Antrag am 2. April 2013 bei
der Kommission eingereicht), EGF/2013/007 BE Duferco-NLMK (Antrag am
27. September 2013 bei der Kommission eingereicht). [8] EGF/2010/007 AT/Steiermark und Niederösterreich.
Beschluss 2011/652/EU vom 27. September 2011 (ABl. L 263 vom
7.10.2011, S. 9). [9] Die Quote der offenen Stellen gibt das prozentuale
Verhältnis zwischen den offenen Stellen und der Gesamtzahl besetzen und nicht
besetzten Stellen an. Im dritten Quartal 2012 betrug diese Quote in der EU-28
für die NACE-Rev.2-Abschnitte B bis S (Industrie, Baugewerbe, Dienstleistungen)
geschätzt 1,4 %. [10] Mehrere der vorgeschlagenen Maßnahmen ähneln denjenigen
des Falles EGF/2011/014 RO/Nokia. [11] Die Kurse sind speziell für Arbeitskräfte gedacht, die nicht
für die Beteiligung an der Genossenschaft ausgewählt werden. [12] Die rumänischen Behörden sind der Auffassung, dass
Maßnahmen zur Unterstützung von Firmengründungen einzelner Arbeitskräfte nicht
effektiv wären, da die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen in der Region
aufgrund der schlechten Lebensverhältnisse gering ist. [13] Das neue Unternehmen wird auf der Grundlage des Gesetzes
Nr. 1/2005 über die Gründung von Genossenschaften errichtet. [14] Gefunden wurde die Abnehmerfirma mithilfe einer Marktstudie
des AJOFM zur Ermittlung geeigneter Unternehmen, die bereit waren, im Raum
Câmpia Turzii zu investieren und sich an der Errichtung der Genossenschaft zu
beteiligen. [15] Den rumänischen Behörden zufolge wurde der Betrag von
15 000 EUR je zu unterstützende Arbeitskraft ermittelt, indem man die
geschätzten Gesamtkosten des Betriebs durch die voraussichtlich notwendige Zahl
der Arbeitskräfte teilte. Zwischen dem AJOFM und jedem Genossenschaftsmitglied
wird ein Vertrag über die Gewährung des Gutscheins geschlossen, in dem
festgelegt ist, dass die entlassene Person sich an den Plan für die Errichtung
und den Betrieb der Genossenschaft halten muss. [16] Mit Betriebskapital wird der Betrag bezeichnet, der
notwendig ist, um die laufenden Kosten der Genossenschaft ein paar Monate lang
zu decken, und zwar von dem Zeitpunkt, zu dem die Genossenschaft die Aufnahme
von Probefertigung und Produktion beschließt, bis um Erhalt des Wertes der
ersten gelieferten Erzeugnisse. [17] In der Praxis wird das AJOFM Cluj die 15 000 EUR
direkt an die Genossenschaft zahlen, und zwar auf der Grundlage der Rechnungen
der Lieferanten der Maschinen, Ausrüstungen und Rohstoffe an die Genossenschaft
sowie der gesetzlichen Buchhaltungsunterlagen. [18] Die Arbeitskräfte können eine professionelle Unternehmensleitung
berufen, aber auch einige der ehemaligen Mechel-Mitarbeiter mit einschlägiger
Erfahrungen könnten Führungspositionen oder Positionen auf der mittleren Ebene
(Personalwesen, Buchhaltung, Ingenieurtätigkeit, Verwaltung, Vertrieb usw.)
wahrnehmen. Die Rechte und Auflagen für Personen, die in die Genossenschaft
eintreten oder sie verlassen, werden von deren Leitung und, indirekt, von den
einzelnen Genossenschaftsmitgliedern über deren Stimmrechte in der
Generalversammlung festgelegt. [19] Das AJFOM Cluj wird einen Vertrag mit der Genossenschaft
schließen, der Klauseln über die Errichtung, den Betrieb und die Nachhaltigkeit
der Genossenschaft enthält sowie Klauseln für den Fall, dass die
Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt werden. Ein vergleichbarer
Vertrag wird zwischen dem AJOFM Cluj und Unternehmen, die entlassene
Arbeitskräfte einstellen, geschlossen. Verletzt das einstellende Unternehmen
seine vertraglichen Verpflichtungen, muss es die Gelder, die es erhalten hat,
zurückzahlen. [20] Dieser Betrag wurde auf der Grundlage von Schätzungen
festgesetzt, die potenzielle Arbeitgeber und Anbieter von Praktika für die
Kosten im Zusammenhang mit den Praktika der zu unterstützenden Arbeitskräfte
geliefert haben. [21] Der höhere Betrag für Arbeitskräfte mit technischer oder
sonstiger Fachausbildung ist darauf zurückzuführen, dass das Praktikum für
diese Arbeitskräfte dreimal so lang ist und somit auch höhere Kosten
verursacht. [22] Die rumänischen Behörden werden die EGF-Maßnahmen
beispielsweise durch das vom ESF kofinanzierte Projekt Callcem ergänzen.
Callcem bietet Arbeitssuchenden Stellensuch- und Arbeitsvermittlungsdienste
(über Telefon oder IT). [23] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [24] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [25] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [26] ABl. C […] vom […], S. […]. [27] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.