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Document 52014IR0672

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Fördermaßnahmen zur Schaffung von Ökosystemen für junge Hochtechnologie-Unternehmen

    ABl. C 415 vom 20.11.2014, p. 5–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.11.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 415/5


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Fördermaßnahmen zur Schaffung von Ökosystemen für junge Hochtechnologie-Unternehmen

    2014/C 415/02

    Berichterstatter

    Markku Markkula (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Einleitung

    Aktuellen Untersuchungen (1) zufolge wird die Internetwirtschaft in den entwickelten Märkten der G-20 in den nächsten fünf Jahren um schätzungsweise 8 % jährlich wachsen. Darüber hinaus wird die Zahl der Anwendungsentwickler in Europa von 1 Million im Jahr 2013 auf 2,8 Millionen im Jahr 2018 steigen (2). In den Bereichen Support und Marketing gab es im Jahr 2013 insgesamt 1,8 Millionen Arbeitsplätze; im Jahr 2018 dürften es 4,8 Millionen sein. Diese Daten legen nahe, dass neu gegründeten Hochtechnologie-Unternehmen (High-Tech-Start-ups) besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, denn diese Entwicklung könnte, wenn sie entsprechend gesteuert wird, ein regelrechter Wachstums- und Beschäftigungsmotor für Europa werden. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass das Unternehmertum in Europa bislang nicht systematisch gefördert wurde. Von nun an gilt es, deutlich größere und wirksamere Anstrengungen zu unternehmen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für ein Drittel der öffentlichen Ausgaben und zwei Drittel der öffentlichen Investitionen verantwortlich sind, spielen bei der Verwirklichung der Ziele der EU und der Förderung des Unternehmertums eine entscheidende Rolle.

    Grundlegende Erwägungen

    1.

    Ökosysteme für neue Hochtechnologie-Unternehmen lassen sich nur teilweise im Voraus planen oder konzipieren. In einem Ökosystem gibt es viele nicht steuerbare Variablen. Dennoch können Faktoren herausgestellt werden, die das Unternehmertum begünstigen, z. B.: besserer Zugang zu Krediten, wirksames Rechts- und Steuerwesen, Förderung der Unternehmenskultur und eines größeren unternehmerischen Risikos. Auf diese Aspekte hat die Europäische Kommission bereits mehrfach hingewiesen, insbesondere im Aktionsplan Unternehmertum 2020 (3). Gleichzeitig ist die Existenz von Infrastrukturen, die den Breitbandzugang gewährleisten, eine Voraussetzung für die Förderung des Unternehmertums im Hochtechnologiebereich.

    2.

    Deshalb ist es grundsätzlich nicht möglich im Voraus zu ermitteln, wo ein Ökosystem entstehen wird. Nicht die politischen Entscheidungsträger, sondern die Start-ups selbst legen fest, wo sie sich niederlassen wollen, und zwar anhand der gebotenen und für ihre Entwicklung förderlichen Bedingungen.

    3.

    Zur Unterstützung solcher Ökosysteme müssen die öffentlichen Verwaltungen, politischen Entscheidungsträger, Unternehmer, Hochschulvertreter, Studierenden und alle anderen Akteuren mobilisiert werden, wobei ihnen ein angemessenes Grundwissen und eine entsprechende Kultur zu vermitteln sind. Die Bildung spielt eine entscheidende Rolle in diesem Bereich, in dem Einzelne für Spitzenleistungen und Innovationen sorgen.

    4.

    Um das Risiko des Scheiterns und der Ineffizienz weitgehend zu verringern, sollten im Zuge einer Koordinierung die Ressourcen auf nationaler Ebene gebündelt und auf bestimmte Ökosysteme konzentriert werden, die anhand klar definierter Kriterien ermittelt wurden. Die regionale Ebene ist die geeignete, um über Formen der Ressourcenzusammenlegung nachzudenken.

    5.

    In Europa sind die einzelnen nationalen und regionalen Initiativen zu stark fragmentiert. Ein gemeinsamer Referenzrahmen ist hier notwendig.

    Kartierung

    Um die betreffenden Ziele zu erreichen, muss die Beschlussfassung auf klaren und umfassenden Informationen über den Gegenstand der Förderung beruhen. Deshalb hält der AdR Folgendes für angebracht:

    6.

    Bewertung der bisher konkret umgesetzten Schritte unter Berücksichtigung der Tatsache, dass verschiedene europäische Regionen bereits Instrumente besitzen und/oder Maßnahmen zur Förderung junger Hochtechnologie-Unternehmen ergreifen. Dies ermöglicht die Schaffung einer benutzerfreundlichen Übersicht über die einschlägigen Instrumente;

    7.

    Aufschlüsselung der Daten zur Ermittlung der wichtigsten Informationen; auf diese Weise könnten die von den Regionen bereits ergriffenen Maßnahmen analysiert und allgemeine Tendenzen festgestellt werden;

    8.

    Einrichtung einer geeigneten Datenbank, über die die dezentralen Verwaltungsebenen ihre bewährten Methoden austauschen können; folglich könnten auch Leistungsvergleiche (benchmarking) durchgeführt werden, die vor allem für Regionen nützlich wären, die bei der Regulierung einen Rückstand aufweisen;

    9.

    Einführung eines Mechanismus zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen, um die zwischenzeitlich erreichten Ergebnisse regelmäßig zu verifizieren;

    10.

    Klärung der Frage, wer auf regionaler Ebene die wichtigsten Akteure sind und welche Rolle sie bei der Unterstützung von Start-ups spielen. Dabei ist auch auf verfügbare Instrumente zurückzugreifen, die bereits bei anderen Projekten zum Einsatz kommen: Dynamic Mapping of Web Entrepreneurs (‘dynamische Kartierung von internet-Unternehmern’), Startups’ Ecosystem (‘Ökosystem neuer Unternehmen’), Cluster Observatory (‘Cluster-Beobachtungsstelle’).

    Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verwaltungsverfahren

    11.

    Da ja der Begriff ‘Start-up’ an und für sich bereits mit dem Begriff Flexibilität verbunden ist, sollte der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden. Bürokratische Hürden werden immer noch als die größten Probleme wahrgenommen, die angegangen werden müssen. Der AdR schlägt deshalb vor,

    11.1.

    die regionalen Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, um Mehraufwand zusätzlich zu den nationalen Rechtsvorschriften zu vermeiden;

    11.2.

    möglichst viele nützliche Informationen auf strukturierte Weise und unter Beachtung der Datenschutzvorschriften im internet zur Verfügung zu stellen;

    11.3.

    einen Mindeststandard für die Informationen festzulegen, die so bereitgestellt werden sollten, dass sie von den Adressaten bewertet und verglichen werden können;

    11.4.

    die zu erledigenden Verwaltungsformalitäten im internet zu veröffentlichen und dabei Doppelungen und Überschneidungen zu vermeiden; die Möglichkeit zu schaffen, die Verwaltungsformalitäten unmittelbar online zu erledigen;

    11.5.

    die Informationen sowohl in der Landessprache als auch in Englisch ins Netz zu stellen.

    12.

    Die in Ziffer 11.1 bis 11.5 genannten Punkte sollten auch unter Rückgriff auf bereits bestehende Instrumente wie das Portal http://ec.europa.eu/internal_market/eu-go/ in die Praxis umgesetzt werden.

    Schulung der Verwaltungsmitarbeiter

    Im Rahmen der umfassenden Strategie zur Förderung von Ökosystemen für junge Hochtechnologie-Unternehmen stellt der AdR folgende Aspekte heraus:

    13.

    Die Mitarbeiter der regionalen und lokalen Verwaltungen sollten entsprechend geschult werden. Personen, die Konzepte für die Zukunft der Wirtschaft entwickeln sollen, müssen bestmöglich ausgebildet und selbst ‘innovationsnah’ sein.

    14.

    Es gilt, bei lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und allen Bürgern die Fähigkeit zur Planung und Projektierung zu entwickeln, d. h. zur Aufstellung eines Plans, der zu Ergebnissen führt. Darüber hinaus sind Maßnahmen der unternehmerischen Bildung notwendig.

    15.

    Als Leistungsanreiz für die öffentlichen Verwaltungen sollten Verfahren zur Beurteilung der Qualität der von ihnen angebotenen Dienste entwickelt werden.

    16.

    Es ist dafür zu sorgen, dass auch die Regionen wie die Regierungen beginnen, eine digitale Denkweise einzuführen. Dadurch könnten auch die Effizienz und Effektivität der Dienstleistungen für die Bürger verbessert werden.

    17.

    Es muss noch stärker darauf hingewirkt werden, dass jede Region wie auch jeder Mitgliedstaat einen sog. Chief Digital Officer (CDO) einsetzt. Festangestellte und in Vollzeit tätige CDO sollen helfen zu gewährleisten, dass digitale Innovationen möglichst weitreichende und tiefgreifende Wirkungen haben.

    18.

    Veröffentlichung regionaler Daten unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften: Regionale Daten sind für Start-ups von existenzieller Bedeutung. Ihre Veröffentlichung würde die Transparenz und das Vertrauen stärken. Dadurch könnten innovative Unternehmen auch leichter von potenziellen Chancen erfahren.

    19.

    Alle Regionen sollten zumindest eine Reihe quantitativer Ziele festlegen, wenn es um intelligentes Wachstum und die Schaffung von Ökosystemen für junge Hochtechnologie-Unternehmen geht; alternativ sollten sie einen qualitativen Ansatz verfolgen, der in einem der Verwirklichung der Ziele förderlichen, positiven Veränderungsprozess besteht.

    20.

    Mit der Kontrolle und Bewertung der Maßnahmen sollte ein Fachausschuss beauftragt werden, dem unabhängige Experten angehören. Im Anschluss an die Kontrolle sollte jede Region regelmäßig (zumindest einmal pro Jahr) einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der gesteckten Ziele veröffentlichen. Mit diesem Bericht soll vor allem die Umsetzung der Strategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3) der Region geprüft werden, insbesondere dahingehend welche Fortschritte beim Aufbau des Innovationsökosystems erzielt wurden, wie Wachstum geschaffen werden konnte und neue, erfolgreiche Unternehmen entstehen konnten. Zugleich soll die Evaluierung die europäische Zusammenarbeit für Maßnahmen dieser Art zu fördern. Der Bericht sollte allerdings keine zusätzlichen Verwaltungslasten für die lokalen und regionalen Akteure mit sich bringen;

    21.

    Es ist notwendig, auf regionaler und lokaler Ebene rechtzeitig eine geeignete statistische Datenbank zu schaffen und regionale Fortschrittsindikatoren für die Überprüfung der Zwischenergebnisse zu definieren. Es geht darum zu ermitteln, welche Maßnahmen sich als besonders wirksam bzw. unwirksam erwiesen haben, um so die Richtung für künftige Initiativen vorzugeben.

    Förderung der Erziehung zum unternehmerischen Denken und Anregung zur Innovation

    Empirische Erkenntnisse zeigen, dass zwischen Unternehmenserfolg und Bildungsniveau des Unternehmers ein positiver Zusammenhang besteht, unabhängig davon, welche Ausbildung er durchlaufen hat (4). In einigen Mitgliedstaaten zeigen die Daten, dass nur 1 % der Absolventen eines Master-Studiengangs fünf Jahre nach dem Studienabschluss Unternehmer als Beruf angibt. Es zeigt sich auch, dass sich die Kluft zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und den Fähigkeiten der Arbeitnehmer vergrößert: So haben 26 % der Arbeitgeber in Europa Schwierigkeiten, Personal zu finden, weil es an talentierten Bewerbern mangelt (5). Der AdR betont deshalb die Bedeutung folgender Aspekte:

    22.

    Es bedarf einer Bezugsperson oder -stelle, die sich kontinuierlich um die Förderung der Unternehmenskultur bemüht. Diese Kultur könnte durch reale Erfolgsbeispiele angeregt werden. Junge Menschen in Europa sollten über die Möglichkeiten informiert werden, die heute u. a. die neuen Technologien eröffnen.

    23.

    Förderung eines proaktiven Verhaltens bei jungen Menschen, indem kulturelle und psychologische Hürden beim Zugang zur Unternehmertätigkeit ausgeräumt werden. Dies verweist auf die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie für die Erziehung zu unternehmerischem Denken, wie der AdR bereits in seiner Stellungnahme Neue Denkansätze für die Bildung herausgestellt hat (6).

    24.

    Wecken von Begeisterung für eine unternehmerische Tätigkeit. Erfolgreiche Unternehmer, deren Tätigkeit einen realen Einfluss auf das Leben der Menschen hat, sollten herausgestellt und als Vorbilder anerkannt werden. Sowohl für Unternehmertum als für Innovation brauchen die Menschen Anreize.

    25.

    Berücksichtigung von Gründerzentren als fester Bestandteil von Lehrplänen und Verknüpfung von Bildungswesen und Unternehmenswelt. Dadurch erhalten Studierende einen ersten Eindruck von dem, was es bedeutet, ein Unternehmen zu betreiben, ohne dass sie dafür auf ihr Studium verzichten müssen, was ihnen im Falle eines Scheiterns ein Sicherheitsnetz bietet.

    26.

    Förderung von in Zusammenarbeit mit Startup- und Wachstumsunternehmen veranstalteten Bildungsprogrammen, die international ausgerichtet sind und in denen die neusten Technologie-, Unternehmens-, und Designentwicklungen mit dem Entdecken unternehmerischer Chancen verbunden werden. Diese Programme sind für die Regionen von großem Nutzen und können erfahrungsgemäß Spitzenergebnisse hervorbringen.

    27.

    Damit die Bildungsprogramme und die Programme zur beruflichen Weiterbildung den Markterfordernissen tatsächlich entsprechen, könnte ein zweckdienliches Kriterium in der Kofinanzierung und/oder der anteiligen Kostenübernahme bestehen: Die Unternehmen könnten bei einigen Programmen eigene Mittel verwenden und sollten bei anderen sogar dazu verpflichtet sein, um zu zeigen, dass sie wirklich an den Erfolg der Initiative glauben. Im besten Fall werden durch diese Programme Personen aus Unternehmen verschiedener Gebiete und Branchen zusammengebracht, diesen die neusten Informationen und Technologien zugänglich gemacht und Partnerschaftsvorhaben zwischen Unternehmen und Bildungs- und Forschungseinrichtungen entstehen;

    28.

    Darüber hinaus sollte das Zulassungsverfahren für solche Programme vereinfacht und abgekürzt werden.

    29.

    Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Synergien zwischen den verschiedenen europäischen Projekten zur Förderung des Unternehmertums zu schaffen, vor allem zwischen Horizont 2020, dem COSME-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und dem europäischen Struktur- und Investitionsfonds ESI;

    Intelligente Spezialisierung der Ökosysteme

    Der AdR bekräftigt folgende, bereits in der Stellungnahme zum Thema ‘Die Innovationslücke schließen’ (7) herausgestellten Aspekte:

    30.

    Der Rat der EU hat die entscheidende Rolle der intelligenten Spezialisierung im Rahmen der Europa-2020-Strategie betont. Im Leitfaden der EU für regionale Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3) werden diese Strategien als integrierte und standortspezifische wirtschaftliche Transformationsagenden beschrieben.

    31.

    Die Plattform für intelligente Spezialisierung (S3-Plattform) muss lokale und regionale Aktivitäten stärker unterstützen, wobei der Schwerpunkt besonders auf Regionen mit Entwicklungsrückständen zu legen ist. Dies bedeutet vor allem, die in den einzelnen Regionen stattfindende Suche nach Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung zu unterstützen, wodurch die regionale Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich gefördert und ein breites Spektrum zu ergreifender Maßnahmen gewährleistet würde. Ziel ist die Festlegung einschlägiger Strategien für intelligente Spezialisierung.

    32.

    Der AdR unterstreicht die Bedeutung europäischer und regionaler Finanzmittel für Innovations- und Produktionsökosysteme mit starker lokaler, regionaler oder transregionaler Prägung.

    Weitere nützliche Maßnahmen

    Der AdR fordert die Regionen der verschiedenen Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf,

    33.

    die Maßnahmen der verschiedenen Akteure des Ökosystems zu koordinieren: Es obliegt im Wesentlichen den öffentlichen Verwaltungen, die Interaktion und die Vernetzung zwischen den Interessenträgern des Ökosystems anzuregen;

    34.

    mehr Aufträge an KMU im Hochtechnologiebereich zu vergeben: in der gesamten EU werden die meisten öffentlichen Aufträge an multinationale Großunternehmen vergeben; es bedarf einer rechtzeitigen Anpassung an die neuen Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (8), die den Marktzugang für KMU erheblich verbessern;

    35.

    die Ansiedlung führender Hochtechnologie-Unternehmen zu fördern, um den Pool talentierter Fachleute zu vergrößern und Ausstrahlungseffekte zu erzeugen; all dies sollte in einem Rahmen geplant werden, der über die lokale Ebene hinausgeht.

    Brüssel, den 7. Oktober 2014

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Michel LEBRUN


    (1)  BCG: ‘The $4.2 Trillion Opportunity — the internet economy in the G-20’, März 2012.

    (2)  GIGAOM RESEARCH: ‘Sizing the EU app economy’, Februar 2014.

    (3)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0795:FIN:DE:PDF

    (4)  Europäische Kommission: ‘Effects and impact of entrepreneurship programmes in higher education’, März 2012.

    (5)  McKinsey Global Institute: ‘Help wanted: The future of work in advanced economies’, März 2012 (Autoren: James Manyika, Susan Lund, Byron Auguste und Sreenivas Ramaswamy).

    (6)  CdR 2392/2012 fin.

    (7)  CdR 2414/2012 fin.

    (8)  Richtlinie 2014/24/EU zur Ersetzung der Richtlinie 2004/18/EG, Richtlinie 2014/25/EU zur Ersetzung der Richtlinie 2004/17/EC.


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