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Document 52014IP0062
European Parliament resolution of 4 February 2014 on the EU Roadmap against homophobia and discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity (2013/2183(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2014 zu dem EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität (2013/2183(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2014 zu dem EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität (2013/2183(INI))
ABl. C 93 vom 24.3.2017, p. 21–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 93/21 |
P7_TA(2014)0062
Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2014 zu dem EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität (2013/2183(INI))
(2017/C 093/04)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, |
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gestützt auf die Artikel 8 und 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 21, |
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in Kenntnis der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, |
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in Kenntnis der Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, die am 31. März 2010 angenommen wurde, |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union“ (COM(2010)0573), |
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in Kenntnis des Berichts der Kommission 2012 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Jahr 2012 (COM(2013)0271) und der zugehörigen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen, |
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008)0426) und unter Hinweis auf den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 2. April 2009 (1), |
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in Kenntnis der vom Rat der Europäischen Union auf seiner Tagung vom 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI), |
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in Kenntnis des Berichts der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union über „Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität“ vom November 2010, |
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in Kenntnis der Ergebnisse der von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführten und am 17. Mai 2013 veröffentlichten EU-weiten LGBT-Umfrage, |
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in Kenntnis des Gutachtens der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union vom 1. Oktober 2013 zur Lage der Gleichstellung in der Europäischen Union 10 Jahre nach dem Beginn der Umsetzung der Richtlinien zur Gleichstellung „(FRA Opinion on the situation of equality in the European Union 10 years on from initial implementation of the equality directives“), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zur Bekämpfung von Homophobie in Europa (2), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010-2011) (3), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zur verstärkten Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hasskriminalität (4), |
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gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0009/2014), |
A. |
in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf folgende Werte gründet: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören; |
B. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen darauf abzielt, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen; |
C. |
in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union im Juni 2013 entschlossene Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen außerhalb der Europäischen Union angenommen hat und dafür Sorge tragen sollte, dass sie innerhalb der EU wirksam geschützt werden; |
D. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Handeln bereits durch umfassende Maßnahmen im Bereich Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung durch die „Rahmenstrategie zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit für alle“ und im Bereich Geschlechtergleichstellung durch die „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“, im Bereich Behinderung durch die „Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010–2020“ und im Bereich Gleichstellung der Roma durch den „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ koordiniert; |
E. |
in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer „Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union“ die Notwendigkeit erkannt hat, auf die Verträge gestützte politische Maßnahmen zu bestimmten Grundrechten weiterzuentwickeln; |
F. |
in der Erwägung, dass die Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) in ihrer 2013 durchgeführten EU-weiten LGBT-Umfrage festgestellt hat, dass in der EU im Jahr vor der Umfrage jede Zweite der befragten LGBT-Personen sich aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminiert oder belästigt fühlte, jede Dritte beim Zugang zu Gütern oder Dienstleistungen diskriminiert wurde, jede Vierte körperlich angegriffen wurde und jede Fünfte am Arbeitsplatz oder im Beruf diskriminiert wurde; |
G. |
in der Erwägung, dass die FRA die Empfehlung ausgesprochen hat, dass die EU und die Mitgliedstaaten Aktionspläne für die Förderung der Achtung von LGBT-Personen und den Schutz ihrer Grundrechte entwickeln; |
H. |
in der Erwägung, dass im Mai 2013 elf für Gleichstellung zuständige Ministerinnen und Minister (5) die Kommission aufgefordert haben, eine umfassende EU-Politik für die Gleichstellung von LGBT-Personen auszuarbeiten, und dass 10 Mitgliedstaaten (6) bereits ähnliche Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene angenommen haben oder erörtern; |
I. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament bereits zehnmal ein umfassendes Instrument der Europäischen Union für die Gleichstellung ungeachtet der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gefordert hat; |
Allgemeine Erwägungen
1. |
verurteilt aufs Schärfste jede Form der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität und bedauert zutiefst, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LGBTI) in der Europäischen Union noch immer nicht uneingeschränkt geachtet werden; |
2. |
ist der Ansicht, dass es der Europäischen Union gegenwärtig an einer umfassenden Politik zum Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen mangelt; |
3. |
erkennt an, dass die Verantwortlichkeit für den Schutz der Grundrechte sowohl bei der Kommission als auch bei den Mitgliedstaaten liegt; fordert die Kommission auf, ihre Befugnisse in größtmöglichem Umfang zu nutzen, auch durch die Erleichterung des Austausches bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht und der Empfehlung des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität nachzukommen; |
Inhalt des Fahrplans
4. |
fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Einrichtungen auf, gemeinsam eine umfassende Politik zum Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu erarbeiten, d. h. einen Fahrplan, eine Strategie oder einen Aktionsplan mit den nachstehend genannten Themenbereichen und Zielen;
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5. |
weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei dieser umfassenden Politik den Zuständigkeiten der Europäischen Union, ihrer Einrichtungen und der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist; |
6. |
weist darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung und die Bekundung von Überzeugungen oder Meinungen als Ausdruck des Pluralismus der Ideen respektiert werden sollten, sofern sie nicht zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung anstacheln; |
o
o o
7. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, allen genannten Einrichtungen sowie dem Europarat zu übermitteln. |
(1) ABl. C 137 E vom 27.5.2010, S. 68.
(2) ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 54.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0500.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0090.
(5) Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Schweden.
(6) Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Malta, die Niederlande, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich.
(7) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(8) ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
(9) ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37.
(10) ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77
(11) ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12.
(12) ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57.
(13) ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 60.
(14) ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9.