Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014IP0024

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. September 2014 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch (2014/2834(RSP))

    ABl. C 234 vom 28.6.2016, p. 10–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.6.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 234/10


    P8_TA(2014)0024

    Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. September 2014 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch (2014/2834(RSP))

    (2016/C 234/03)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Bangladesch,

    unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch aus dem Jahr 2001,

    unter Hinweis auf die Artikel 33 und 35 der Verfassung von Bangladesch, denen zufolge niemand gefoltert, auf grausame, unmenschliche oder erniedrigende Weise bestraft oder behandelt oder ohne Angabe der Gründe verhaftet oder in Gewahrsam genommen werden darf,

    unter Hinweis auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Bangladesch, in dem Schutzmaßnahmen gegen die willkürliche Verhaftung durch die Polizei gemäß Abschnitt 54 der Strafprozessordnung festgelegt wurden und gefordert wird, dass alle Todesfälle im Polizeigewahrsam durch einen Richter untersucht und die notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Bangladesch im Jahr 2000 ratifiziert hat,

    gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und Bangladesch seit langem gute Beziehungen pflegen, auch im Rahmen des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung,

    B.

    in der Erwägung, dass Bangladesch in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt hat, insbesondere was die Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele und seine Wirtschaftsleistung angeht,

    C.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch eine Politik der absoluten Nichtduldung von Menschenrechtsverletzungen durch die Strafverfolgungsbehörden angekündigt und ein Gesetz zur Reform des Polizeiwesens verabschiedet hat, das einen Verhaltenskodex, vorbildliche Polizeireviere und Zentren für die Unterstützung von Opfern in ausgewählten Polizeirevieren vorsieht,

    D.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch verkündet hat, dass sie zusammen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz an die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden gerichtete Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme zu internationalen Schutzmaßnahmen gegen Folter durchführt,

    E.

    in der Erwägung, dass es in Bangladesch in den vergangenen Jahren zu einer Reihe von tragischen Unfällen in Bekleidungsfabriken gekommen ist, wobei der schlimmste Unfall der Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik war, bei dem mehr als 1 100 Menschen ums Leben gekommen sind, in der Erwägung, dass Bangladesch im Anschluss daran gemeinsam mit wichtigen Interessenträgern der Bekleidungsindustrie ein Reformprogramm in Angriff genommen hat, das sichere und angemessene Arbeitsbedingungen zum Ziel hat, und in der Erwägung, dass die EU dieses Programm im Rahmen des Bangladescher Nachhaltigkeitspakts unterstützt, einige Interessenträger jedoch nur widerwillig teilnehmen,

    F.

    in der Erwägung, dass in Bangladesch trotz den in der Verfassung, im Strafgesetzbuch und im Gesetz zum Verbot von Folter und Todesfällen im Gewahrsam festgelegten Schutzmaßnahmen weiterhin Menschen verschwinden (angeblich oft unter Beteiligung der staatlichen Sicherheitskräfte), gefoltert oder anderweitig misshandelt werden und das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird,

    G.

    in der Erwägung, dass die regierende Awami-Liga unter der Führung von Scheich Hasina nach den Parlamentswahlen vom 5. Januar 2014, die von der Bangladesch Nationalist Party (BNP), der wichtigsten Oppositionspartei, boykottiert und von Streiks, zu der die BNP aufgerufen hatte, und der daraus folgenden Gewalt überschattet wurden, zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um die Bürgerrechte einzuschränken,

    H.

    in der Erwägung, dass der vor zehn Jahren als Notfallmaßnahme gegen die von militanten Gruppen ausgehende Gefahr für die Sicherheit gegründeten paramilitärischen Gruppe Rapid Action Battalion (RAB), sowohl Militär- als auch Polizeibeamte angehören, wodurch letztendlich die Armee ohne transparente Mechanismen der Rechenschaftspflicht an der zivilen Strafverfolgung beteiligt wird, in der Erwägung, dass unabhängigen Menschenrechtsorganisationen zufolge das RAB für etwa 800 Todesfälle verantwortlich ist, ohne dass die verantwortlichen Beamten rechtlich belangt oder bestraft worden wären, und in der Erwägung, dass abgesehen von jüngsten Verhaftungen mehrerer RAB-Mitglieder im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Auftragsmord an einem Politiker der regierenden Partei andere eklatante Übergriffe ungestraft bleiben,

    I.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch am 6. August 2014 ihre neue Medienpolitik veröffentlicht hat und Elemente dieser Politik zu einer Einschränkung der Medienfreiheit führen, indem beispielsweise „gegen den Staat gerichtete“, „die nationale Ideologie verspottende“ oder „nicht mit der Kultur Bangladeschs vereinbarende“ Aussagen verboten oder die Berichterstattung über „Anarchie, Aufstände oder Gewalt“ eingeschränkt wird, in der Erwägung, dass die Regierung beabsichtigt, einen Rechtsrahmen für die Durchsetzung dieser Politik einzuführen, und in der Erwägung, dass Bangladesch auf der Weltrangliste der Pressefreiheit (World Press Freedom Index) den 145. von 179 Plätzen einnimmt,

    J.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch ein neues Gesetz vorgeschlagen hat, mit dem Berichten zufolge nichtstaatlichen Organisationen (NGO) erhebliche Einschränkungen auferlegt werden, in der Erwägung, dass durch den Entwurf des neuen Gesetzes zur Regelung von ausländischen Zuwendungen die Geschäfte und die Finanzierung aller Gruppen, die ausländische Finanzmittel erhalten, geregelt werden und das Amt für NGO-Angelegenheiten im Amt des Ministerpräsidenten die Befugnis erhalten würde, mit ausländischen Mitteln finanzierte Projekte zu genehmigen, in der Erwägung, dass gemäß dem neuen Gesetzesentwurf alle Personen, die ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgehen, eine Genehmigung einholen müssen, bevor sie aus Gründen in Verbindung mit ihrer Arbeit an einem Projekt außerhalb des Landes reisen, und in der Erwägung, dass sich die NGO allgemein Sorgen machen, dass durch das Gesetz mehr Regierungsbeamte eingesetzt werden, um den Prozess zu überwachen, zu beurteilen und zu genehmigen, was die Gefahr von Verzögerungen und Amtsmissbrauch birgt,

    K.

    in der Erwägung, dass Hana Shams Ahmed, Koordinatorin der internationalen Chittagong-Hill-Tracts-Kommission (CHTC), und ein Freund von ihr auf einer privaten Reise zum Wasserfall Shoilo Propat in Bandarban in den Chittagong Hill Tracts am 27. August 2014 von acht bis zehn Mitgliedern der Gruppe Somo Odhikar Andolon brutal angegriffen wurden und die vier Mitglieder der Kriminalpolizei, die sie eigentlich beschützen sollten, nicht eingegriffen haben und während des Angriffs sogar verschwunden sind,

    L.

    in der Erwägung, dass die Gewalt aus ethnischen und religiösen Gründen anhält, wie beispielsweise ein Angriff von mehreren Dutzend bewaffneten Männern Anfang Juli 2014 auf das Nonnenkloster des Päpstlichen Instituts für die auswärtigen Missionen (PIME) in Boldipuku, und dass das Kloster im Rahmen dieses Angriffs geplündert und die Nonnen tätlich angegriffen wurden,

    M.

    in der Erwägung, dass in den vergangenen zwei Jahren mindestens vier Blogger und zwei Menschenrechtsaktivisten aufgrund von Abschnitt 57 des Gesetzes über Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angeklagt wurden,

    N.

    in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof von Bangladesch, der Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitskrieg Bangladeschs untersuchen soll, bisher zehn Urteile – acht Todesstrafen und zwei lebenslange Haftstrafen – erlassen hat, dass der islamistische Politiker Abdul Quader Mollah als erster hingerichtet wurde, dass immer wieder stark kritisiert wird, dass sich der Internationale Strafgerichtshof von Bangladesch nicht an die internationalen Normen halte, und dass in Bangladesch Schätzungen zufolge 1 000 Menschen zum Tode verurteilt sind,

    O.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Bangladesch und Einzelhändler aus dem Westen nach dem tragischen Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik im April 2013 ein System für die Inspektion von mehr als 3 500 Bekleidungsfabriken im Hinblick auf ihre strukturelle Integrität, den Brandschutz und die elektrische Sicherheit eingeführt haben, und in der Erwägung, dass die Inspektionen durch die Einzelhändler aus dem Westen noch andauern und öffentlich sind, die Ergebnisse der Inspektionen durch die Regierung von Bangladesch jedoch nicht veröffentlicht wurden,

    P.

    in der Erwägung, dass der vom Rana-Plaza-Koordinierungsausschuss eingerichtete Treuhandfonds Rana Plaza Donors Trust Fund für die Unterstützung der Opfer und Überlebenden, der aus Vertretern der Regierung von Bangladesch, der Bekleidungsindustrie, der Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen besteht und dessen Vorsitz die Internationale Arbeitsagentur (IAO) innehat, sein Ziel von 40 Mio. USD noch nicht erreicht hat, und in der Erwägung, dass der Kampagne für saubere Kleidung zufolge nur die Hälfe der vorrangig in Europa und in den USA niedergelassenen Unternehmen, die Verbindungen zu Fabriken im Rana-Plaza-Gebäude haben, einen Beitrag zum Treuhandfonds geleistet haben,

    Q.

    in der Erwägung, dass die Arbeitnehmer trotz einiger Reformen des Arbeitsrechts weiterhin Fälle von Bedrohungen und Einschüchterungen melden, die dazu dienen sollen, sie davon abzuhalten, Gewerkschaften beizutreten oder zu gründen, und dass es weiterhin Berichte über Gewalttaten gegen die Organisatoren von Gewerkschaften gibt, und in der Erwägung, dass das Arbeitsgesetz von 2013 die internationalen Normen hinsichtlich der Versammlungsfreiheit, einschließlich des Streikrechts und des Rechts auf Tarifverhandlungen, weiterhin nicht erfüllt,

    1.

    begrüßt die von der Regierung von Bangladesch erzielten Fortschritte bei der Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele, die zu erheblichen und realen Verbesserungen für Millionen Bürger geführt haben; nimmt ferner zur Kenntnis, dass diese Verbesserungen unter widrigen nationalen Bedingungen erzielt wurden, darunter die ständige Gefahr brutaler Angriffe von radikalen Gruppen wie der mit der BNP verbundenen Partei Jamaat-e-Islami; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Gesetzes zum Verbot von Kinderehen am 15. September 2014;

    2.

    ist jedoch besorgt über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch das RAB und andere Sicherheitskräfte, darunter das Verschwindenlassen von Menschen und außergerichtliche Hinrichtungen von Aktivisten der Opposition; fordert erneut die Abschaffung der Todesstrafe und begrüßt den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 16. September 2014, die vom Internationalen Strafgerichtshof von Bangladesch gegen den Vizepräsidenten von Jamaat-e-Islami, Delwar Hossain Sayedee, verhängte Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln;

    3.

    fordert die Regierung von Bangladesch auf, unverzüglich alle Personen freizulassen, die dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sind, sofern sie nicht für eine offensichtliche Straftat angeklagt werden können, wobei sie in diesem Fall unverzüglich vor ein Gericht gestellt werden sollten; fordert die Behörden in Bangladesch auf, die Straftäter zu ermitteln, wobei der Verantwortung in der Befehlskette Rechnung zu tragen ist, und man die für verantwortlich befundenen Personen in einem fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft ziehen muss; fordert die Regierung nachdrücklich und erneut auf, eine unabhängige Stelle für die Untersuchung derartiger Fälle und eine wirksame und vollkommen unabhängige Menschenrechtskommission einzurichten;

    4.

    fordert die Regierung auf, bei der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung so wenig Gewalt wie möglich anzuwenden und sich streng an die Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen zu halten; verurteilt die brutalen Angriffe von Oppositionsgruppen gegen Zivilisten und Mitglieder der Regierung aufs Schärfste; fordert die Oppositionsgruppen auf, nur an friedlichen Protesten teilzunehmen;

    5.

    fordert die Regierung von Bangladesch nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sich die staatlichen Sicherheitskräfte, einschließlich der Polizei und des RAB, wieder an die Gesetze halten; fordert die Behörden in Bangladesch nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das RAB nicht länger ungestraft davonkommt, indem Untersuchungen und die strafrechtliche Verfolgung von angeblichen illegalen Tötungen durch die RAB veranlasst werden; weist darauf hin, dass es das Gerichtsverfahren im Mordfall Narayanganj, in dessen Rahmen drei Offiziere des RAB nach der Entführung und Ermordung von sieben Menschen in Narayanganj im April 2014 verhaftet wurden und nun in Untersuchungshaft sitzen, aufmerksam verfolgen wird;

    6.

    betont, wie wichtig ein unabhängiges, unparteiisches und zugängliches Justizsystem ist, damit der Rechtsstaat und die Grundrechte der Bevölkerung stärker respektiert werden und der Internationale Strafgerichtshof von Bangladesch reformiert wird; nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der vermehrten Bedrohungen in der Region durch Terrororganisationen wie Al-Qaida wichtiger denn je ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizwesen, die Sicherheitsorgane und die Menschenrechtsinstitutionen aufzubauen;

    7.

    ist über das vorgeschlagene NGO-Gesetz besorgt; fordert die Regierung von Bangladesch auf, weiterhin unabhängige Gruppen zum Inhalt dieses Gesetzesentwurfs zu konsultieren und sicherzustellen, dass es, falls es tatsächlich angenommen wird, den internationalen Normen und Abkommen über die Bürgerrechte entspricht, zu deren Einhaltung sich Bangladesch verpflichtet hat;

    8.

    fordert die Regierung von Bangladesch nachdrücklich auf, die Presse- und Medienfreiheit anzuerkennen und zu respektieren und es den Menschenrechtsorganisationen zu erlauben, eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Rechenschaftspflicht und der Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen zu spielen; fordert die Behörden in Bangladesch auf, die neue Medienpolitik zurückzunehmen und sich an ihre Verpflichtungen zu halten, die freie Meinungsäußerung zuzulassen;

    9.

    ist äußerst besorgt über wiederkehrende Fälle von Gewalt aus ethnischen und religiösen Gründen; fordert die Regierung von Bangladesch nachdrücklich auf, für einen besseren Schutz und bessere Garantien für Minderheiten wie Hindus, Buddhisten und Christen, aber auch Biharis zu sorgen; begrüßt die Verhaftung von Verdächtigen in Verbindung mit dem Überfall des Klosters in Boldipuku;

    10.

    fordert die Regierung von Bangladesch auf, für die Durchsetzung der Arbeitsgesetze zu sorgen, und fordert dringend weitere Reformen, um sie an die IAO-Standards anzupassen, vor allem hinsichtlich der Möglichkeit für die Arbeitnehmer, Gewerkschaften ungehindert zu gründen und beizutreten;

    11.

    nimmt die Reformprogramme in der Bekleidungsindustrie zur Kenntnis, fordert die Regierung jedoch auf, den Aktionsplan, den sie mit der IAO im Mai 2013 vereinbart und unterzeichnet hat, uneingeschränkt umzusetzen und unter anderem Inspektoren einzustellen und zu schulen und gründliche Inspektionen, deren Ergebnisse veröffentlicht werden, in den tausenden Fabriken im Land durchzuführen; fordert die Unterzeichner des Abkommens über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch auf, ihre Zusagen zu erfüllen, auch was die finanzielle Entschädigung für Opfer und die Mindestnormen angeht;

    12.

    bedauert, dass bis Juni 2014 im Rahmen von freiwilligen Unternehmensspenden an den Treuhandfonds insgesamt nur 17 Mio. USD gesammelt wurden und somit noch 23 Mio. USD aufzubringen sind; kommt daher zu dem Schluss, dass die Opfer der Rana-Plaza-Katastrophe durch das Prinzip der Freiwilligkeit im Stich gelassen wurden und dass dringend ein verbindlicher Mechanismus benötigt wird;

    13.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament von Bangladesch, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    Top