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Document 52014DC0520

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

/* COM/2014/0520 final */

Brüssel, den 23.7.2014

COM(2014) 520 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

{SWD(2014) 255 final}
{SWD(2014) 256 final}


1.Einleitung

Die Kommission hat vor kurzem einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 1 vorgelegt. Darin schlägt sie ehrgeizige Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen und für die Nutzung erneuerbarer Energie als Teil des Übergangs der Union zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft vor. Über einen gut funktionierenden Binnenmarkt sollen außerdem eine geringere Energieabhängigkeit und erschwinglichere Energie für Unternehmen und Verbraucher gefördert werden. Seither wurde der bis 2030 geltende Rahmen durch eine eingehendere Analyse der Energieversorgungssicherheit der Union unter Berücksichtigung der jüngsten geopolitischen Entwicklungen an der Ostgrenze der EU sowie durch eine Strategie ergänzt, in der konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, mit denen die Energieabhängigkeit in unmittelbarer Zukunft, aber auch auf längere Sicht verringert werden soll 2 .

Gemäß dem Wunsch des Europäischen Rates 3 wird in dieser Mitteilung erläutert und quantifiziert, welchen Beitrag Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der Union leisten könnte – beides Aspekte eines integrierten Rahmens für die Klima- und Energiepolitik. Im Einklang mit der Richtlinie über Energieeffizienz erläutert die Kommission außerdem die Aussichten darauf, dass die Zielvorgabe für Energieeffizienz von 20 % im Jahr 2020 erreicht wird.

Der Energieeffizienz fällt beim Übergang zu einem stärker wettbewerbsorientierten, sichereren und nachhaltigeren Energiesystem mit einem Energiebinnenmarkt als Herzstück eine wesentliche Rolle zu. Während unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften von Energie angetrieben werden, muss künftiges Wachstum mit einem geringeren Energieverbrauch und niedrigeren Kosten erreicht werden. Die EU kann diesen Paradigmenwechsel schaffen. Der Abbildung ist zu entnehmen, dass die EU bereits vor Beginn der Krise im Jahr 2008 begonnen hatte, durch Steigerung der Energieeffizienz das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abzukoppeln. Unter dem Einfluss der Preissignale und durch ein umfassendes Bündel von Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz wurden seitdem Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch zunehmend weiter entkoppelt.

Abb. 1: Entwicklung von Energieverbrauch und BIP in der EU 1995-2013

Quelle: Kommissionsdienststellen auf der Grundlage von Daten von Eurostat

2.Aussichten für die Verwirklichung der Zielvorgabe für 2020

Der derzeitige Energieeffizienz-Rahmen

Als übergeordnetes Energieeffizienzziel wurde für Energieeinsparungen ein vorläufiges Ziel von 20 % vorgegeben 4 . Die Mitgliedstaaten haben nicht verbindliche nationale Energieeffizienzziele aufgestellt. Diese Ziele beruhen auf

der Energieeffizienzrichtlinie (EER) 5 ;

der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 6 ;

Produktvorschriften mit Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und der Vorgabe, Energieeffizienz-Informationen auf den Etiketten anzubringen 7 ;

CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge 8 ;

einer verstärkten Finanzierung durch die EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), im Rahmen von Horizont 2020 und aus speziellen Fazilitäten wie ELENA 9 und dem Europäischen Energieeffizienzfonds;

der Einführung intelligenter Zähler nach der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie; 10

dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) 11 .

In Kasten 1 ist die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften beschrieben.

Kasten 1: Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Energieeffizienz

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über Energieeffizienz in nationales Recht ist erst vor kurzem abgelaufen. Den für 2014 aufgestellten Energieeffizienz-Aktionsplänen der Mitgliedstaaten zufolge werden die nationalen Energieeffizienzstrategien verstärkt (siehe Überblick in Anhang I).

Die EER bietet Anreize für Änderungen des Geschäftsmodells von Energiedienstleistern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Finanzierungsfazilitäten im Bereich Energieeffizienz zu fördern. In Deutschland vergibt die staatseigene Bank KfW für die energieeffiziente Nachrüstung von Bestandsgebäuden und für Neubauten Darlehen zu Sonderbedingungen. Von 2006 bis 2013 wurden 2,8 Mio. Wohnungen nachgerüstet, und 540 000 hocheffiziente neue Wohnungen wurden gebaut.

In Frankreich sind in einem neuen Gesetzesentwurf eine Reihe konkreter Maßnahmen, insbesondere für Gebäude, vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem eine ab September 2014 geltende Steuerermäßigung um bis zu 30 % der Kosten von Renovierungsmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung.

Die Finanzierungsmechanismen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden diversifiziert, damit die Finanzinstrumente vermehrt zum Einsatz kommen.

Die Zahl der Mitgliedstaaten, die Energieeffizienzverpflichtungssysteme für Versorgungsunternehmen anwenden, dürfte von fünf auf 16 ansteigen. In Polen werden die einschlägigen Bestimmungen der EER vollständig durch ein solches System umgesetzt.

Im Rahmen der EER werden Programme gefördert, mit denen geeignete Beratungsstellen private Haushalte für die Vorteile von Energieaudits sensibilisieren. Auf der Grundlage von Forschungsarbeiten darüber, welche Anreize Verbraucher zur Wahl energieeffizienter Waren bewegen können („Verhaltensökonomie“), leistet im Vereinigten Königreich eine Sonderabteilung Hilfestellung bei der Politikgestaltung.

Trotz dieser guten Fortschritte haben bislang nur fünf Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der EER mitgeteilt. An alle anderen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission Aufforderungsschreiben gerichtet.

Auch die Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verläuft schleppend, obwohl die Umsetzungsfrist im Juli 2012 abgelaufen ist. Derzeit haben neun Mitgliedstaaten das Umsetzungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen. In vier Fällen hat die Kommission Klage erhoben.

Die Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz liefern greifbare Ergebnisse

Als Folge von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verbrauchen Gebäude weniger Energie, werden ineffiziente Geräte allmählich vom Markt genommen und ermöglichen Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten (z. B. Fernsehgeräten und Heizkesseln) den Verbrauchern, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen. Behörden, die Industrie, KMU und private Haushalte werden sich zunehmend der Möglichkeiten zur Energieeinsparung bewusst. Im Verkehrssektor bewirken die Vorschriften für CO2-Emissionen, dass bis zum Jahr 2021 die durchschnittlichen Flottenemissionen bei neuen Personenkraftwagen gegenüber 2007 um 40 % zurückgehen.

Dadurch, dass diese Faktoren einen gemeinsamen EU-Rahmen erhalten haben, konnten sie von der Größe des Binnenmarkts profitieren, und die nationalen politischen Entscheidungsträger hatten Gelegenheit, voneinander zu lernen. Dieser europäische Rahmen ergänzt nationale Maßnahmen wie freiwillige Vereinbarungen, Energieeffizienzverpflichtungen, Finanzierungspläne und Informationskampagnen. Die auf dem Gebiet der Energieeffizienz erzielten Fortschritte der Mitgliedstaaten werden jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters überprüft.

Dabei ist auf nationaler und auf EU-Ebene eine wachsende Dynamik bei den Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz zu erkennen.

Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um das Energieeinsparungsziel der EU bis 2020 zu erreichen

Auf der Grundlage einer Untersuchung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zusätzlicher Prognosen geht die Kommission nun davon aus, dass die EU im Jahr 2020 Energieeinsparungen von rund 18-19 % erzielen wird 12 . Allerdings ist etwa ein Drittel der Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 auf das unerwartet geringe Wirtschaftswachstum während der Finanzkrise zurückzuführen. Deswegen ist Selbstzufriedenheit über das Erreichen des Ziels von 20 % fehl am Platz, und es darf nicht unterschätzt werden, welche Anstrengungen noch zu unternehmen sind, damit ein neues Ziel für die Zeit nach 2020 verwirklicht werden kann.

Angesichts der weitgespannten Vorteile von Energieeffizienz und der Tatsache, dass es zunehmend Belege dafür gibt, dass die Energieeffizienzpolitik Erfolge zeitigt, müssen die zusätzlichen Anstrengungen unternommen werden, die gewährleisten, dass das Ziel in vollem Umfang verwirklicht wird. Die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens ist noch immer im Verzug (siehe Anhänge II und III). Wenn alle Mitgliedstaaten nun in gleicher Weise hart daran arbeiten, die vereinbarten Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen, kann die Zielvorgabe von 20 % erreicht werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen.

Die Anstrengungen sollten sich auf die folgenden Aspekte konzentrieren:

-Die Verbraucher sollten durch eine eingehendere Überprüfung der Einhaltung nationaler Bauvorschriften durch lokale und regionale Stellen von der Qualität ihrer Gebäude überzeugt und genau über die Gesamtenergieeffizienz von zum Verkauf oder zur Miete angebotenen Gebäuden informiert werden 13 .

-Versorgungsunternehmen sollten dazu bewegt werden, mit ihren Kunden auf Energieeinsparungen hinzuarbeiten 14 .

-Für eine stärkere Marktüberwachung der Energieeffizienz von Produkten müssen in allen Mitgliedstaaten ausreichende Mittel bereitgestellt werden; dies trägt dazu bei, gleiche Bedingungen für die Industrie zu schaffen und den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, die sie brauchen, um sachkundige Kaufentscheidungen treffen zu können 15 .

3.Energieeffizienz: Bewertung des Potenzials für 2030

Ein zentrales Ziel der künftigen Klima- und Energiepolitik ist es, Energie für Unternehmen, Industrie und Verbraucher erschwinglich zu halten. Daraus folgt, dass dem Rahmen bis 2030 und seinen Zielen die Notwendigkeit zugrunde liegt, die klima- und energiepolitischen Ziele auf möglichst kostengünstige Art und Weise zu erreichen. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten flexibel unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten beschließen können, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen wollen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die verbindlichen Ziele vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % (gegenüber dem Stand von 1990) zu senken und bis 2030 beim Energieverbrauch einen Anteil vom mindestens 27 % aus erneuerbaren Quellen zu erreichen. Dies sind Zwischenetappen auf dem kostenwirksamsten Weg zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050.

Im Hinblick auf die Energieeffizienz geht aus dem Rahmen auch hervor, dass die kostenwirksame Umsetzung des Ziels der Minderung der Treibhausgasemissionen für 2030 höhere Energieeinsparungen in der Größenordnung von 25 % erforderlich machen würde 16 . Auf dieser Prämisse beruht die vorliegende Mitteilung, in der das Potenzial für kostenwirksame Verbesserungen der Energieeffizienz und weitere Vorteile der Energieeffizienz näher untersucht werden.

3.1    Wettbewerbsfähigkeit der EU: Wachstum, Arbeitsplätze und Industrie

Der Energieeffizienz fällt eine wichtige Rolle bei der Steigerung von Wachstum und Beschäftigung 17 zu, vor allem durch die Stimulierung des Bausektors, des Sektors also, der am ehesten fähig ist, rasch zu reagieren und zur Wiederbelebung der Wirtschaft beizutragen, und dem keine Produktionsverlagerung droht.

In der Industrie zielt die Energieeffizienzpolitik darauf ab, die für ein Verfahren oder Produkt erforderliche Menge Energie zu verringern – also mit geringerem Energieeinsatz dieselbe oder eine höhere Produktion zu erreichen, ohne die Wachstumsaussichten zu beeinträchtigen. Die europäischen Unternehmen und ganz besonders die verarbeitende Industrie haben bereits einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet, dass Europa eine der energieeffizientesten Regionen der Welt ist. Besonders in diesem Sektor war die Steigerung der Energieeffizienz häufig eine autonome Reaktion auf die Preisentwicklung. So kann beispielsweise die Industrie der EU historisch betrachtet auf eine effizientere Energienutzung zurückblicken als ihr US-Pendant – und doch ist es ihr gelungen, ihre Energieintensität im Zeitraum 2001-2011 weiter um nahezu 19 % zu steigern, gegenüber nur 9 % in den USA 18 . Von 1990 bis 2009 wurde die Energieintensität in der Industrie der EU-27 um 30 % verbessert 19 .

Der Regelungsrahmen zur Förderung dieser Entwicklungen besteht bereits, wobei das EU-Emissionshandelssystem das wichtigste Instrument zur Förderung der Energieeffizienz (und der Senkung der Treibhausgasemissionen) in der Industrie ist und die erforderliche regulatorische Vorhersehbarkeit bietet. Verstärkt wird dies durch die Marktstabilitätsreserve im Rahmen des EU-EHS, die das System widerstandsfähiger gegen Schocks machen wird.

Der EU-Rahmen für Energieeffizienz hat sich als Motor für Innovation und Wirtschaftswachstum für europäische Unternehmen erwiesen. Energieeffizienz hat sich – vor allem im Baugewerbe (einem Bereich, in dem vor allem KMU vorherrschen) – zu einer wirtschaftlichen Chance entwickelt. Energieeffizienz fördert die Wettbewerbsfähigkeit, da sie Märkte für effiziente Geräte mit hoher Wertschöpfung und für Technologien für dezentrales Energiemanagement schafft. Die zunehmende Abhängigkeit von IKT in vielen der betroffenen Branchen bietet die Gelegenheit für weitere Effizienzgewinne, sofern die Systeme und Plattformen mit offenen Standardschnittstellen ausgestattet sind, die eine einfache Aktualisierung und weitere Innovation zulassen. Da zudem weltweit die Nachfrage nach stromsparenden Produkten steigt, verschafft die Energieeffizienzpolitik außerdem europäischen Erzeugnissen Vorteile auf globalen Wachstumsmärkten und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

Eine weitere Steigerung der Energieeffizienz ist möglich, wenn neue Technologien im Bauwesen, in der verarbeitenden Industrie und im Verkehr in großem Maßstab eingesetzt werden.

3.2 Gebäude – geringere Energiekosten für die Verbraucher

Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden kann den Verbrauchern finanzielle Einsparungen bescheren. Die privaten Haushalte in der EU verwenden im Durchschnitt 6,4 % ihres verfügbaren Einkommens für den wohnbezogenen Energieverbrauch, davon entfallen ungefähr zwei Drittel auf Heizung und ein Drittel auf andere Zwecke 20 . Im Jahr 2012 waren fast 11 % der EU-Bevölkerung nicht in der Lage, ihren Wohnraum angemessen zu heizen 21 , Dies ist durch den Anstieg der Energiepreise bedingt – dessen Wirkung allerdings durch den verstärkten Wettbewerb auf dem Energiebinnenmarkt und durch eine Steigerung der Energieeffizienz abgemildert wurde.

Nachdem Effizienzanforderungen in die Bauvorschriften aufgenommen wurden, verbrauchen Neubauten heute nur noch halb so viel wie typische Gebäude aus den 1980er Jahren. Allerdings sind beispielsweise 64 % der Raumheizgeräte nach wie vor ineffiziente und im günstigsten Fall Niedrigtemperatur-Modelle 22 , und 44 % der Fenster sind noch immer lediglich mit Einfachverglasung ausgestattet 23 . Die ersten Auswirkungen der neuen Vorschriften für die Energieeffizienz und Kennzeichnung von Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern werden demnächst den Markt beeinflussen. Was Strom anbelangt, so werden von effizienteren Geräten bis zum Jahr 2020 jährlich Energiekosteneinsparungen für die Verbraucher in Höhe von 100 Mrd. EUR erwartet, das sind 465 EUR pro Haushalt.

Das Recht auf aussagekräftige, transparente und häufige Rechnungen und die Teilnahme an Laststeuerungsmärkten geben den Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch aktiv zu steuern. Bei der Vorbereitung oder der Erleichterung der Einführung intelligenter Messsysteme sollten die Mitgliedstaaten ihre Mittel darauf konzentrieren, einen Markt für innovative Energiedienstleistungen zu schaffen, auf dem es sich lohnt, in effiziente Geräte, intelligenten Verbrauch und intelligente Produktion zu investieren.

Die Energieeffizienz von Gebäuden steigt jährlich um 1,4 % 24 . Diese relativ niedrige Rate ist weitgehend auf die niedrigen Renovierungsquoten zurückzuführen. Die Mitgliedstaaten, die am erfolgreichsten gegen Energieverschwendung vorgegangen sind, haben strenge Effizienzanforderungen für neue und renovierte Gebäude mit Programmen zur Förderung der Renovierung von Bestandsgebäuden kombiniert 25 .

Um von den Vorteilen von Energieeffizienz in Gebäuden profitieren zu können, besteht die größte Herausforderung darin, Vorabinvestitionen zu beschleunigen und zu finanzieren und die Renovierungsquote bei Bestandsgebäuden von 1,4 % – heutiger Durchschnittswert – auf über 2 % jährlich anzuheben.

Ein Teil der Herausforderung besteht darin, diese Beschleunigung auf sozial verträgliche Weise zu realisieren. Die mit Nachteilen für die schwächeren Teile der Gesellschaft verbundenen Nebeneffekte müssen minimiert werden, und es muss untersucht werden, wie erreicht werden kann, dass alle Gesellschaftskreise von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen profitieren können. Zu diesem Zweck müssen die richtigen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, die für alle Verbrauchergruppen unabhängig von ihrer finanziellen Lage zugänglich sind.

Eine geringere Nachfrage nach fossilen Brennstoffen wird wiederum sinkende Energiepreise nach sich ziehen. Einer Schätzung zufolge bewirkt jeder zusätzliche Prozentpunkt Energieeinsparungen, dass bis zum Jahr 2030 die Gaspreise um rund 0,4 % und die Ölpreise um rund 0,1 % zurückgehen 26 .

3.3    Energieeffizientes Verkehrswesen

Der Energieverbrauch im Verkehrssektor ist im Zeitraum 1990-2007 um 35 % gestiegen, seither ist jedoch ein rückläufiger Trend zu beobachten. Das bis heute wirksamste Instrument zur Minderung des Energieverbrauchs waren CO2-Emissionsnormen, die für sinkende Treibhausgasemissionen und energieeffizientere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sorgen 27 . Doch auch andere Faktoren, wie hohe Ölpreise und ein langsameres Mobilitätswachstum, haben dazu beigetragen, dass der Energieverbrauch von 2007 bis 2012 um 8 % gesunken ist.

Es gibt Anzeichen dafür, dass sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ändert. In einigen Mitgliedstaaten erreicht der Besitz von Kraftfahrzeugen den Sättigungspunkt; in den Städten waren die Bemühungen, den Umstieg auf effizientere Verkehrsformen (Elektrofahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß gehen) zu erreichen, häufig von Erfolg gekrönt. Die kürzlich beschlossene Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 28 und das neue „Paket zur Mobilität in der Stadt“ 29 werden diesen Trend weiter unterstützen.

Andere Initiativen, die die Kommission im Anschluss an das 2011 vorgelegte Verkehrsweißbuch 30 lanciert hat, zielen – durch bessere Eisenbahndienste mit breiterem Angebot 31 , mehr Investitionen in Forschung und Innovation für den Schienenverkehr 32 und eine stärkere Nutzung der Binnenwasserstraßen 33 – auf die Förderung der Nutzung energieeffizienter Verkehrsträger ab.

Damit diese Initiativen ihre volle Wirkung entfalten können, muss das gesamte Verkehrssystem allmählich umgewandelt werden, um eine engere Integration der Verkehrsträger, mehr Innovation und den Einsatz alternativer Kraftstoffe sowie ein besseres Management der Verkehrsströme durch intelligente Verkehrssysteme zu erreichen. Dies sollte von einer effizienteren Stadt- und Raumplanung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten flankiert werden.

3.4.    Ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen

Der Europäische Rat arbeitet daran, bis Oktober Ziele für 2030 festzusetzen, damit die EU bei den laufenden internationalen Klimaverhandlungen eine aktive Rolle spielen kann. Der Beitrag von Energieeffizienzmaßnahmen zum Rahmen für 2030 muss auf einer eingehenden Prüfung der zusätzlichen Kosten und Nutzen von Energieeinsparungen beruhen, die über die bisher von der Kommission vorgesehenen 25 % hinausgehen. Einige wichtige Aspekte der verschiedenen Optionen sind in Tabelle1 dargelegt.

Tabelle 1. Kosten und Nutzen einer Reihe unterschiedlicher Energieeffizienzziele 34

REF2013
Referenzszenario

THG40
(40 % THG, 27 % RES, 25 % EE)

Ehrgeizigeres Energieeffizienzziel (in%)

EE 27

EE 28

EE 29

EE 30

EE 35

EE 40

Energieeinsparungen im Jahr 2030
(gegenüber den auf Basis des Referenzszenarios 2007 prognostizierten Einsparungen beim Primärenergieverbrauch)

21,0 %

25,1 %

27,4 %

28,3 %

29,3 %

30,7 %

35,0 %

39,8 %

Primärenergieverbrauch im Jahr 2030 (in Mio. t RÖE) [Bruttoinlandsenergieverbrauch, die nichtenergetische Verwendung ausgenommen]

1490

1413

1369

1352

1333

1307

1227

1135

Energiesystemkosten, Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen auf nichtfinanzielle Kosten ausgenommen 35
(durchschnittliche Jahreskosten 2011-2030, in Mrd. EUR, Geldwert 2010)

2067

2069

2069

2074

2082

2089

2124

2181

(Investitionskosten (durchschnittliche Jahreskosten 2011-2030, in Mrd. EUR (Geldwert 2010)) 36

816

854

851

868

886

905

992

1147

Nettogasimporte im Jahr 2030 (in Mrd. m3) 37

320

276

267

256

248

237

204

184

Kosten der Einfuhr fossiler Brennstoffe (durchschnittliche Jahreskosten 2011-2030, in Mrd. EUR, Geldwert 2010)

461

452

447

446

444

441

436

434

Beschäftigung im Jahr 2030 (in Millionen Personen)

231,74

n. z. 38

 n. z.

232,39

 n. z.

232,53

233,16

235,21

Durchschnittlicher Strompreis im Jahr 2030 (EUR/MWh)

176

179

180

179

178

178

177

182

Ein Energieeinsparungsziel von 25 % dürfte die durchschnittlichen Jahreskosten des Energiesystems schätzungsweise von jährlich 2067 Mrd. EUR auf jährlich 2069 Mrd. EUR (2011–2030), d. h. um annähernd 2 Mrd. EUR jährlich bzw. 0,09 %, steigern. Die beträchtlichen Energiesystemkosten, die für die Mitgliedstaaten anfallen werden, sind Teil der kontinuierlichen Erneuerung eines veralteten Energiesystems. 39 Mit Energieeinsparungen in Höhe von 25 % würde der Rahmen für 2030 die Energieabhängigkeit der Union bereits deutlich reduzieren und im Vergleich zu den derzeitigen Trends und Politiken Einsparungen im Wert von 9 Mrd. EUR/Jahr bei der Einfuhr fossiler Brennstoffe (-2 %) sowie einen Rückgang der Gaseinfuhren um 13 % (ca. 44 Mrd. m3) bewirken.

Ein Energieeinsparungsziel von 40 %, wie vom Europäischen Parlament gefordert, würde sich sehr positiv auf die Energieabhängigkeit auswirken und insbesondere die Gaseinfuhren verringern. Diese Vorteile für die Sicherheit der Energieversorgung ginge allerdings mit einem erheblichen Anstieg der Energiesystemkosten einher, die von jährlich 2069 Mrd. EUR auf jährlich 2181 Mrd. EUR, d. h. um annähernd 112 Mrd. EUR/Jahr im Zeitraum 2011-2030, zunehmen würden.

Die Kommission hat eine Reihe Energieeinsparungsziele mit unterschiedlichem Ambitionsniveau (zwischen 25 % und 40 %) analysiert. Diese Prüfung ergab, dass die Vorteile, je ambitionierter das Energieeffizienzziel, zunähmen und Gasimporte mit jedem weiteren Prozent Energieeinsparung um 2,6 % zurückgingen. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf die Versorgungssicherheit der EU aus – obwohl das Tempo des durch weitere Energieeinsparungen bedingten Rückgangs der Gaseinfuhren bei Einsparungen von über 35 % spürbar nachlässt.

Allgemein geht aus Tabelle 1 und Abbildung 2 eindeutig hervor, dass ein ehrgeizigeres Energieeffizienzziel größere Vorteile bietet, vor allem, was die Einfuhr fossiler Brennstoffe anbelangt. Zu den weiteren Nutzen zählen auch die Vorteile infolge verringerter Treibhausgasemissionen, einer geringeren Luft-, Lärm-, Gewässer- und Bodenbelastung und einer sparsameren Nutzung von Ressourcen zur Gewinnung, Umwandlung, Beförderung und Nutzung von Energie, sowie die positiven Nebeneffekte für die menschliche Gesundheit und den Zustand der Ökosysteme. Diese Vorteile werden durch ein potenziell höheres Beschäftigungsniveau noch ergänzt. Allerdings fallen jedoch auch Mehrkosten an, die über das zum Erreichen des THG-Ziels von 40 % erforderliche Maß hinausgehen. Ein EE-Ziel von 28 % beispielsweise würde die Gesamtkosten des Energiesystems von jährlich 2069 Mrd. EUR bei Einsparungen von 25 % auf jährlich 2074 Mrd. EUR anheben, was einer Kostenzunahme von 5 Mrd. EUR bzw. 0,24 % pro Jahr des Zeitraums 2011-2030 entspräche. Abbildung 2 zeigt ferner, dass Energieeffizienzkosten schneller zunehmen als Einsparungen infolge geringerer Einfuhren fossiler Brennstoffe.

Abbildung 2: Zusätzliche durchschnittliche Jahreskosten des Energiesystems und durchschnittliche jährliche Einsparungen bei fossilen Brennstoffen, gemessen am zentralen Szenario des 40 %-THG-Ziels, des 27 %-RES-Ziels und des 25 %-EE-Ziels.

Anmerkung: Tabelle I oben gibt einen Überblick über Kosten und Nutzen von Energieeinsparungszielen für 2030 mit unterschiedlichem Ambitionsniveau.

Die Verteilung der Auswirkungen ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssten in erster Linie der Energieeffizienz von Gebäuden und Produkten gewidmet sein und fallen somit zu einem Großteil in die Zuständigkeit der Nicht-EHS-Sektoren. In der Bauwirtschaft, die in etwa 10 % des BIP der EU repräsentiert, gelten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden als wichtigste Triebfeder für die Wiederbelebung des Sektors nach der Rezession.

4.Finanzierung der Energieeffizienzmassnahmen und Übergangsmaßnahmen bis 2030

Die in dieser Mitteilung dargelegten Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz sind finanzierbar, sofern ein wirksamer Finanzierungsrahmen zur Deckung der erheblichen Investitionskosten geschaffen wird.

EU-Mittel als Hebel für Privatinvestitionen

Innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens könnten bis 2020 erhebliche EU-Mittel für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Verwendung dieser Mittel ist bei den Beratungen mit den Mitgliedstaaten über die Gesamteinigung über den Rechtsrahmen für 2030 und eine ausgewogene und faire Lastenteilung schon jetzt ein wichtiger Diskussionspunkt.

Umsichtig verwendet, werden im Zeitraum bis 2020 aufgewendete Investitionsmittel auch in der Zeit nach 2020 die erforderlichen Energieeinsparungen erbringen. Das größte Energieeinsparpotenzial hat der Gebäudesektor, der für 40 % des Energieverbrauchs der EU verantwortlich ist; nahezu 90 % der bebauten Fläche der EU sind in Privatbesitz und mehr als 40 % der Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1960. Dies zeigt, dass umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Daher ist es unerlässlich, dass ein Markt für Energieeffizienzverbesserungen geschaffen wird und öffentliche Mittel eingesetzt werden, um Privatkapital zu mobilisieren.

Beispiel: Institutionelle Anleger in der EU (Teilnehmer der Initiative „Grundsätze für verantwortliche Investitionen“) verwalten derzeit Mittel in Höhe von über 12 Bio. EUR und haben im Jahr 2012 schätzungsweise mehr als 1,5 Bio. EUR in private Immobilien investiert. Dies sind verfügbare Ressourcen, die es durch intelligente Nutzung öffentlicher Mittel innerhalb eines langfristigen, transparenten und stabilen Rechtsrahmens zu mobilisieren gilt. Die Folgenabschätzung ergab, dass zusätzliche 38 Mrd. EUR/Jahr investiert werden müssten, um den Rechtsrahmen für 2030 zu realisieren. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten erhebliche Anteile der Kohäsionsfondsmittel und/oder nationaler Fonds zur Förderung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bereitstellen und diese Mittel zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Im Haushaltsplan der EU für den Zeitraum 2014-2020 wurden die Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen erheblich aufgestockt. Mindestens 38 Mrd. EUR werden im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 für Investitionen in Maßnahmen zur Förderung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zur Verfügung stehen – eine Summe, die durch nationale und regionale Kofinanzierung und mobilisiertes Privatkapital noch ergänzt wird.

Darüber hinaus werden weitere Fördermittel (Horizont 2020 und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds) in Innovationsprojekte für effizientere Energienutzung investiert. Für den Zeitraum 2014-2020 sind etwa 2000 Millionen Euro vorgesehen, insbesondere im Rahmen des Schwerpunkts Energieeffizienz der gesellschaftlichen Herausforderung „Sichere, saubere und effiziente Energie“ (Horizont 2020) und der öffentlich-privaten Partnerschaften für „Energieeffiziente Gebäude“, „Fabriken der Zukunft“ und „Nachhaltige Verarbeitungsindustrie durch Ressourcen- und Energieeffizienz (SPIRE)“.

In den letzten Jahren hat die EU Pilotprojekte für innovative Finanzierungsinstrumente - wie den Europäischen Energieeffizienzfonds (EEEF), den Fonds für globale Energieeffizienz und erneuerbare Energie (GEEREF), und das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE) im Rahmen des LIFE-Programms - entwickelt, die von den Mitgliedstaaten direkt oder als nachahmenswerte Vorbildprojekte übernommen werden können. Angesichts erster positiver Erfahrungen im Zeitraum 2007-2013, beispielsweise mit dem JESSICA-Instrument 40 , wird die Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten auch im Rahmen der ESI-Fonds für 2014-2020 stark gefördert, beispielsweise in Form von „Renovierungsdarlehen“. Auf diese Weise werden den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geboten, verstärkt Mittel aus den ESI-Fonds in Anspruch zu nehmen. Es gibt mehr und mehr Anhaltspunkte dafür, dass öffentliche Mittel, die als Hebel zur Mobilisierung von Privatkapital eingesetzt werden, wichtige Nutzen erbringen können: kosteneffizientere Nutzung knapper öffentlicher Mittel, bedeutende Hebelwirkungen bei der Mobilisierung von Privatkapital, gezieltere Ausrichtung öffentlicher Fördermittel an Unternehmensinvestitionszyklen, Einbindung des Finanzsektors, mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand. 

Faktoren, die Investitionsangebot und -nachfrage beeinflussen

Auf der Nachfrageseite müssen Energieverbraucher besser und umfassend über die Vorteile einer effizienten Energienutzung informiert werden, Vorteile, die über die reine Rentabilität einer Investition oder eingesparte Kilowattstunden hinausgehen (z. B. mehr Lebensqualität erbringen oder das Unternehmen wettbewerbsfähiger machen). Zusätzliche Nachfrage kann generiert werden durch eine wirksamere Umsetzung des bestehenden Regelungsrahmens, durch Unterstützung bei der Entwicklung und Demonstration robuster und skalierbarer Investitionsprojekte und durch den Austausch von Wissen und Erfahrung.

Die Verfügbarkeit von Finanzmitteln kann verbessert werden durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Strukturierung und Replikation maßgeschneiderter Finanzierungssysteme, die attraktive, leicht zugängliche (marktnahe) und einfache Finanzprodukte wie zinsgünstige Darlehen für verschiedene Verbrauchertypen bieten.

Um Energieverbraucher zu motivieren, Finanzierungsquellen für Effizienzverbesserungsprojekte zu suchen, und um das Verhalten von Verbrauchern – einschließlich Mietern und einkommensschwachen Haushalten – bei der Entscheidung über Energieeffizienzmaßnahmen besser zu verstehen, muss auch die sozioökonomische Forschung finanzierungsorientierter werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den aufsteigenden Markt für Energiedienstleistungen (einschließlich Energieleistungsverträge und Energiedienstleistungsvereinbarungen) gerichtet werden. Das Angebot neuer Dienstleistungen (z. B. für Energieeinsparung), die sich aus nachfragebezogenen Geschäftsmodellen ergeben, wird die Nachfrage nach Investitions- und Finanzmitteln mit Sicherheit beeinflussen.

Um Investitionen in Energieeffizienzprojekte zu fördern, muss deutlich nachgewiesen werden, dass sich die Investition für Investoren und Geldgeber auszahlt. Transparenz, Skalierbarkeit und Standardisierung sind unerlässlich, wenn ein sekundärer Markt für energieeffizienzorientierte Finanzprodukte geschaffen und das Potenzial für die Refinanzierung energieeffizienzorientierter Investitionen über Kapitalmarktprodukte und -strukturen freigesetzt werden soll.

Die Mobilisierung von Investitionsangebot und -nachfrage setzt folglich Folgendes voraus:

Identifizierung, Messung, Begründung und Wertung der gesamten Nutzen von Energieeffizienzinvestitionen anhand robuster Daten und Fakten, die - insbesondere durch Verwendung von Energieeffizienzausweisen im Gebäudesektor - von privaten und gewerblichen Investoren und vom Finanzsektor genutzt werden können;

Entwicklung von Standards für jede Komponente des Investitionsprozesses wie rechtsverbindliche Verträge, Übernahmeprozesse, Auftragsvergabeverfahren, Adjudikation, Messung, Überprüfung, Berichterstattung, Energieleistung (Verträge und Zertifikate) und Versicherungen;

Bereitstellung von Instrumenten und Dienstleistungen zur Kontrolle des Energieverbrauchs an die Verbraucher, damit diese die (Kapital-)Kosten von Energieeffizienzinvestitionen mit den (operativen) Kosten des Energieverbrauchs vergleichen können;

zielorientierte Verwendung von EU-Mitteln (insbesondere ESIF-Mitteln) im Rahmen öffentlich-privater Finanzinstrumente zur Förderung des Investitionsvolumens und zur Förderung der Einbindung privater Geldgeber durch skalierte Risikoteilung; auch Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (EHS) könnten auf Energieeffizienzinvestitionen ausgerichtet werden;

Umorientierung (der Mitgliedstaaten) weg von traditionellen Finanzierungshilfen und hin zu Arbeitsmodellen, die dem Investitionsbedarf (Renovierung von Gebäuden zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz) am besten gerecht werden (wie in den nationalen Strategien für Gebäudesanierung dargelegt);

verstärkter Dialog zwischen Finanzsektor, Entscheidungsträgern des öffentlichen Sektors und verwandten Berufskreisen, der es diesen ermöglicht, optimale Finanzmechanismen und Investitionssysteme zu entwickeln und zu demonstrieren - maßgeschneidert sowohl für die lokale Ebene als auch für bestimmte Marktsegmente und reproduzierbar in der gesamten EU.

Die Rolle der Kommission

Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, mit öffentlichen Entscheidungsträgern, Investoren und Finanzinstituten, einschließlich der Europäischen Investitionsbank („EIB“) verstärken, um ihr Wissen über existierende energieeffizienzorientierte Finanzierungsmechanismen, die über einfache Finanzierungshilfen hinausgehen, sowie über die Leistung und Wirkung dieser Mechanismen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Risikobewertung, Wertung und Normung, zu verbessern. Die Kommission wird auch ihre Zusammenarbeit mit Finanzinstituten und Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Einführung geeigneter Finanzierungsinstrumente und -initiativen verstärken und die Liquidität für Energieeffizienzmaßnahmen auf diese Weise verbessern.

Besonderes Augenmerk gilt dabei der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds; Ziel ist, die unterschiedlichen Bedürfnisse, Hindernisse und Möglichkeiten in der EU aufzuzeigen. Die Kommission hat bereits einen ausführlichen Leitfaden für die Finanzierung von Gebäuderenovierungen aus Kohäsionsfondsmitteln veröffentlicht, der den Verwaltungsbehörden die Planung und Durchführung von Gebäudeinvestitionen im Rahmen operationeller Programme erleichtern soll. Der Leitfaden enthält eine Liste bewährter Verfahren und Fallstudien. Die Kommission untersucht auch die unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen, die die Behörden nutzen können, um großmaßstäbliche Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden zu lancieren und mehr Privatinvestoren zu gewinnen.

Die Kommission wird auch weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und, wenn notwendig, ergänzend zu existierenden Leitfäden weitere Orientierungshilfen zur Förderung der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie (EER) 41 bereitstellen und den Austausch bewährter Verfahren fördern. Die Kommission wird zudem weiterhin dafür Sorge tragen, dass das EU-Recht ordnungsgemäß umgesetzt und angewendet wird, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Mitgliedstaaten gewährleistet sind und dass Energieeinsparungen maximiert werden.

5.Das weitere Vorgehen

Nach einem langsamen Start zeigt die europäische Energieeffizienzpolitik nun endlich Ergebnisse. Im Zuge des 20 %-Einsparungsziels für 2020 zeigt sich in Europa und in den Mitgliedstaaten nunmehr eine kontinuierlich dynamische Entwicklung. Angesichts der vollständigen Umsetzung und Überwachung bereits angenommener Vorschriften kann sich die EU selbst auf Kurs bringen, um dieses Ziel zu erreichen und zwischen 2010 und 2020 beim Energieverbrauch 170 Mio. t RÖE einzusparen.

Die jüngsten Entwicklungen, vor allem in der Ukraine, sind ein wichtiger Indikator der prekären Lage, in der sich die EU, vor allem unter den Aspekt ihrer Energie- und Gasversorgung, zurzeit befindet. In der kürzlich vorgelegten Europäischen Strategie zur Energiesicherheit wird auf die Bedeutung der Energieeffizienz als Mittel zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Union hingewiesen – jedes zusätzliche Prozent eingesparter Energie senkt die Gasimporte um 2,6 %.

Die Kommission empfiehlt daher, die bestehende Dynamik bei der Energieeinsparung aufrechtzuerhalten, und schlägt ein ehrgeiziges Energieeffizienzziel von 30 % vor. Die dadurch generierten zusätzlichen Nutzen sind groß, und die zusätzlichen Kosten sorgen für ein angemessenes Gleichgewicht, wenn man bedenkt, wie hoch die Risiken bei der Energieversorgungssicherheit sind und dass die Klima- und Energiestrategie der EU für 2030 erschwinglich bleiben muss.

Der derzeitige Rahmen, der auf einem indikativen Ziel für die EU und einem Mix aus verbindlichen EU-Vorschriften und nationalen Maßnahmen basiert, hat sich für die Mitgliedstaaten als wirksame Entwicklungstriebfeder erwiesen. Dieser Ansatz sollte daher bis 2030 beibehalten und die Energieeffizienz integraler Bestandteil des ordnungspolitischen Rahmens werden, wie es in der Mitteilung „2030“ vorgeschlagen wurde, wodurch eine Rationalisierung der bestehenden Überwachungs- und Berichtspflichten gewährleistet wäre. Energieeffizienz wäre somit eine wichtige Komponente der nationalen Pläne der Mitgliedstaaten für eine wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energieversorgung und würde als solche die Kohärenz nationaler und regionaler Klima- und Energiepolitiken und -maßnahmen verbessern.

Die Kommission wird die ihr vorgelegten nationalen Pläne mit ihren eigenen gesamteuropäischen Energie- und Klimaanalysen überwachen und die Chancen des Erreichens der nationalen/europäischen Klima- und Energieziele (auch des Ziels für Energieeffizienz) und die Aussichten auf eine Energieabhängigkeit der EU sowie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Energie mittels geeigneter Energieindikatoren bewerten. Sie wird in diesem Zusammenhang untersuchen, ob zur Angabe und Überwachung des Stands der Verwirklichung des Energieeffizienzziels zusätzliche Indikatoren wie Energieintensität verwendet werden könnten, die den zugrunde liegenden Veränderungen bei BIP und Bevölkerungswachstum und den diesbezüglichen Prognosen besser Rechnung tragen. Zudem wird die Kommission die Fortschritte bei der Energieeffizienz im Jahr 2017 überprüfen und diese Elemente dabei berücksichtigen. Schließlich wird der Governance-Prozess den Rahmen für die Bewertung der Wirksamkeit nationaler und europäischer Strategien bilden, die mit den Klima- und Energiezielen für 2030 in Zusammenhang stehen.

Die Kommission wird auch weiterhin bemüht sein, die für die Bewertung der Kosten und Nutzen von Energieeffizienzmaßnahmen verwendeten Energie- und Wirtschaftsmodelle weiter zu perfektionieren.

Als Beitrag zu den vorgeschlagenen Einsparungen wird die Kommission die nationalen Anstrengungen der Mitgliedstaaten auch in Zukunft mit Maßnahmen auf europäischer Ebene unterstützen. Dabei werden folgende Elemente zum Einsatz kommen:

-Die bevorstehende Bewertung und Überprüfung der Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung und bestimmter Aspekte der Ökodesign-Richtlinien (vorgesehen für Ende 2014) wird Gelegenheit bieten, den produktbezogenen politischen Rahmen zu aktualisieren;

-Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente und Projekt-Entwicklungshilfen zur Mobilisierung privater Investitionen in energieeffiziente Ausrüstungen und Technologien.

-Die Bewertung und Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, von Artikel 7 der EER, und der nächsten Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) im Jahr 2017 werden Gelegenheit bieten zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich wären, um nachhaltige Investitionen in Energieeffizienzprojekte, insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit geplanten Auslaufens einiger wichtiger Elemente der EER im Jahr 2020, zu mobilisieren.

-Basierend auf Dialogen mit den Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden und im Rahmen der EER und der Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt wird sich die anstehende Mitteilung der Kommission über den Endkundenmarkt auf die Schaffung eines Marktes konzentrieren, auf dem an dynamischer Preisgestaltung orientierte innovative Dienstleistungen gewährleisten, dass der Markt Produkte bietet, die eine effiziente Energienutzung fördern.

-Umsetzung der Marktstabilitätsreserve des Emissionshandelssystems, die Signale für Energieeffizienzverbesserungen in der Industrie setzen wird und gewährleistet, dass Synergien zwischen Energieeffizienz und Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden.

-Schrittweise Umsetzung des im Weißbuch 2011 zum Verkehr 42 vorgestellten Programms.

-Anwendung des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“ und enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um erschwingliche, innovative und energieeffiziente Produkte sowie neue Geschäftsmodelle dafür bereitzustellen.

6.Schlussfolgerungen

Die aktuellen Prognosen deuten darauf hin, dass wir auf Kurs sind, das derzeitige Energieeffizienzziel für 2020 zu erreichen. Die Kommission hat nicht die Absicht, neue Maßnahmen vorzuschlagen, fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, ihre gegenwärtigen Bemühungen zu intensivieren, um zu gewährleisten, dass die Zielvorgabe für 2020 kollektiv erreicht wird. Die Kommission wird diese Bemühungen durch geeignete Leitlinien und bewährte Verfahren flankieren, um sicherzustellen, dass die verfügbaren EU-Mittel umfassend ausgeschöpft werden.

In ihrer Mitteilung über einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum bis 2030 identifizierte die Kommission eine Energieeinsparung von 25 % als Teil einer Strategie, mit der das THG-Emissionsreduktionsziel von 40 % auf kostengünstigste Weise erreicht werden kann. Angesichts der zunehmenden Bedeutung einer besseren Energieversorgung der EU und der Verringerung ihrer Einfuhrabhängigkeit, hält es die Kommission jedoch für richtig, ein höheres Ziel 30 % vorzuschlagen. Dadurch würden sich zwar die Kosten des Rahmens für 2030 um 20 Mrd./Jahr erhöhen, es würden jedoch auch konkrete wirtschaftliche Vorteile entstehen - auch für die Sicherheit der Energieversorgung.

(1)

     COM(2014) 15.

(2)

     COM(2014) 330.

(3)

     Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, EUCO 79/14.

(4)

     Dies entspricht im Jahr 2020 1483 Mio. Tonnen Rohöleinheiten (t RÖE) beim Primärenergieverbrauch.

(5)

     Und ihren Vorläufern: KWK-Richtlinie (2004/8/EG) und Richtlinie über Energiedienstleistungen (2006/32/EG).

(6)

     Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

(7)

     Namentlich die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Durchführungsbestimmungen dazu sowie die Richtlinie 2010/30/EU über die Energiekennzeichnung und die Durchführungsbestimmungen dazu.

(8)

     Verordnung (EU) Nr. 333/2014 und Verordnung (EG) Nr. 443/2009.

(9)

     Von der Europäischen Investitionsbank verwaltete Europäische Fazilität für technische Hilfe; http://www.eib.org/products/elena/index .

(10)

     Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG.

(11)

     Richtlinie 2003/87/EG in der mit der Richtlinie 2009/29/EG geänderten Fassung und Beschluss 1359/2013/EU.

(12)

     Dies bedeutet, dass das Einsparziel von 20 % um 20 bis 40 Mio. t RÖE verfehlt wird.

(13)

     Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen bis 2020 weitere 15 Mio. t RÖE eingespart werden können. „Study evaluating the National Policy Measures and Methodologies to implement Article 7 of the Energy Efficiency Directive“, CE Delft, Entwurf einer von den Kommissionsdienststellen in Auftrag gegebenen Studie.

      http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/guidance_notes_en.htm  

(14)

     Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen bis 2020 weitere 20 Mio. t RÖE eingespart werden können http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/guidance_notes_en.htm .

(15)

     Damit soll verhindert werden, dass Einsparungen in Höhe von mindestens 4 Mio. t RÖE nicht realisiert werden.

(16)

     Unter Zugrundelegung derselben Methode zur Messung der Fortschritte, die derzeit für das Energieeffizienzziel für 2020 von 20 % verwendet wird.

(17)

     Mitteilung über die Initiative für gründe Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen, COM(2014) 446 final.

(18)

     COM(2014) 21: Energiepreise und -kosten in Europa, S. 12; SWD(2014) 19: Energy Economic Developments in Europe, S. 36 und 41.

(19)

     Europäische Umweltagentur 2012, http://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-energy-consumption .

(20)

     „Energy prices and costs report“, Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, SWD (2014) 20 final/2.

(21)

     Ebenda.

(22)

     Europäische Heizgerätehersteller, Daten für 2012, EU-28 ohne Zypern, Luxemburg und Malta.

(23)

     Vorbereitende Studie im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, VHK, Entwurf der Ergebnisse.

(24)

     „Energy Efficiency Trends in the EU“, Odysee-Mure, 2011.

(25)

     So ist zum Beispiel in Deutschland und der Slowakei der durchschnittliche Energieverbrauch pro Wohnung seit 1990 um 50 % zurückgegangen.

(26)

     POLES, „Quick analysis of the impact of energy efficiency policies on the international fuel prices“, Gemeinsame Forschungsstelle, 2014.

(27)

     Die Emissionen der im Jahr 2013 verkauften Neuwagen sanken auf einen Durchschnittswert von 127 g/km; die für 2015 aufgestellte Zielvorgabe von 130 g/km wurde damit zwei Jahre früher erreicht.

(28)

     COM(2013) 18 final.

(29)

     COM(2013) 913 final.

(30)

     COM(2011) 144 final.

(31)

     Das vierte Eisenbahnpaket, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transport/modes/rail/packages/2013_en.htm

(32)

     Shift2Rail, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transport/modes/rail/news/shift-to-rail_en.htm

(33)

     Das NAIADES II-Paket, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transport/modes/inland/promotion/naiades2_en.htm

(34)

Tabelle 1 basiert auf der letzten verfügbaren Analyse.

(35)

 Allgemein beinhaltet das Konzept der Energiesystemkosten zwei Elemente: Kapitalkosten und Energieerwerb. Die Kapitelkosten lassen sich in drei wesentliche Kategorien unterteilen: i) die Barkosten von Energieeffizienzinvestitionen; ii) die Kosten der Beschaffung der hierzu erforderlichen Finanzmittel; und iii) die nichtfinanzielle Kosten der Hindernisse, mit denen Verbraucher konfrontiert sind, wie die Anstrengungen, die erforderlich sind, um Informationen über energieeffiziente Gebäude und Produkte zu erhalten. Auf diese Hindernisse zielen die Energieeffizienzstrategien ab und senken so die damit verbundenen Kosten.

(36)

 Die Kosten für THG40 betragen im Zeitraum 2011-2030 - bezogen auf die Gesamtenergiesystemkosten - zwar 0,5 Mrd. EUR (2068,5 vs 2069 Mrd. EUR) weniger als die Kosten für EE27, sind jedoch mit geringfügig höheren Investitionsausgaben verbunden. Dies ist hauptsächlich auf das in Bezug auf die THG-Reduktionen geringere Ambitionsniveau bei EE27 (-40,6 % vs -40,1 %) und die Einführung einiger kostengünstiger EE-Strategien zum Abbau marktfremder Hindernisse (die bei THG40 existieren) und zur Ausschöpfung des in der EU verfügbaren maßgeblichen EE-Potenzials zurückzuführen.

(37)

 Da PRIMES-Ergebnisse in Mio. t RÖE angegeben werden, wurde ein Umrechnungsfaktor von 0,90567 angewendet (Ref.: IEA).

(38)

 Für die Beschäftigung wurden weniger Szenarien modelliert, da eine erste Analyse ergab, dass die Ergebnisse – z. B. für EE27 und EE 28 – sehr nahe beieinander lagen. Folglich wurden nur EE28, EE30, EE35 und EE40 modelliert.

(39)

     In den kommenden zehn Jahren werden für Investitionen in die Gewinnung und Beförderung von Energie schätzungsweise 1 Mrd. EUR und für die Übertragung und Verteilung von Energie 600 Mrd. EUR erforderlich sein.

(40)

Gemeinsame europäische Unterstützung für nachhaltige Investitionen in städtische Gebiete (JESSICA).

(41)

     Mitteilung „Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie – Leitlinien der Kommission“ [COM(2013) 762].

(42)

     COM(2011) 144 final.

Top

Brüssel, den 23.7.2014

COM(2014) 520 final

ANHÄNGE

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

{SWD(2014) 255 final}
{SWD(2014) 256 final}


ANHANG I
In den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen (NEEAP) für 2014 mitgeteilte Entwicklungen der Strategien

Österreich

Energieeffizienzverpflichtungen für Energieverteiler, vorwiegend auf die Effizienz von Bestandsgebäuden gerichtet

Erneuerte Anstrengungen zur Erhöhung des Fernwärmeanteils

Audits, Pilot- und Demonstrationsprojekte auf dem Gebiet der Energieeffizienz in der Industrie

Energiesteuern werden auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Belgien

Maßnahmen mit Schwerpunkt auf dem Gebäudesektor

Steuervergünstigungen für die Sanierung von Gebäuden

Bessere Verbrauchserfassung und Abrechnungen

Zypern

Pläne für die Förderung und Vergütung von Energieeinsparungen.

Auf den Austausch ineffizienter energiebetriebener Produkte gerichtete Kampagne

Projekte zur Förderung der Energieeffizienz von Pkw und andere Maßnahmen für Energieeffizienz im Verkehr

Tschechische Republik

Neue Finanzregelung, mit Schwerpunkt auf

Energiesparmaßnahmen in Gebäuden in allen Sektoren (Gebäudehülle und technologie)

Energieeinsparungen in Verfahren in der Industrie und bei Dienstleistungen

Effizientere Energieinfrastruktur (vor allem Fernheizsysteme), Verringerung der Verluste in Strom- und Wärmeverteilungsnetzen

Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

Dänemark

Anhebung des Ambitionsniveaus für Energieeffizienzverpflichtungen für jährliche Einsparungen von 2,6 % auf 3 %

Informationen für die Verbraucher (z. B. Bescheinigungen über die verbesserte Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)

Informationen über die Energieeffizienz für Banken und Kreditinstitute

Estland

Neue Programme zur Renovierung von Gebäuden, Förderung von Energieaudits und von Investitionen der Industrie in Energieeffizienz sowie Ersetzung der Straßenbeleuchtung

Zuschüsse, Darlehen zu Sonderbedingungen und Garantien zur Förderung der Renovierung von Mehrfamilienhäusern und ein Förderprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz von kleinen Wohngebäuden

Fortsetzung steuerlicher Maßnahmen

Finnland

Verstärkung der bestehenden Maßnahmen, wie der freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie, statt Einführung neuer Maßnahmen Die freiwilligen Vereinbarungen berücksichtigen Aspekte wie Energieaudits, steuerliche Anreize und Ausbildungsmaßnahmen.

Auch die auf Gebäude gerichteten Maßnahmen werden verstärkt. Diese sind eine Kombination aus Bauvorschriften, einer Informationskampagne und verschiedenen Anreizen, u. a. Steuergutschriften. Im Mittelpunkt steht weiterhin das Ziel der Effizienzsteigerung von Heizungen (der jährliche Absatz von Wärmepumpen ist bereits von weniger als 1000 im Jahr 1999 auf 60 000 im Jahr 2012 gestiegen).

Frankreich

Verdoppelung des Ambitionsniveaus des Energieeffizienzverpflichtungssystems

Spezielle Fonds für die Gebäudesanierung, die als Sicherheit dienen, um private Investitionen zu mobilisieren

Die Besteuerung im Verkehrssektor könnte zusätzliche Einsparungen bringen.

Deutschland

Der aktualisierten Berechnung auf der Grundlage der neuesten Statistiken zufolge wird in Deutschland der Primärenergieverbrauch um fast 10 % unter dem 2013 notifizierten Zielwert liegen.

Die derzeitigen politischen Maßnahmen werden verstärkt; dies umfasst die Anforderungen an die Gebäudeeffizienz, Besteuerung, Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und Investitionsförderung, insbesondere durch KfW-Mittel.

Ein wichtiger Aspekt der neuen politischen Anstrengungen ist die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleister (Energy Services Company - ESCO).

Irland

Die im Plan enthaltenen Maßnahmen werden voraussichtlich zu Einsparungen führen, die leicht über dem nationalen Zielwert liegen.

Im Gebäudesektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Mess- und Prüfsystemen zur präzisen Messung der erzielten Einsparungen.

Dies ist die Grundlage für die Förderung der Nachfrage nach energieeffizienteren Wohnungen und Versorgungsleistungen (z. B. durch Banken).

Italien

Verstärkung der Mindestnormen für Neubauten und für die Renovierung von Bestandsgebäuden

Konsolidierung der Steuererleichterungen für die Nachrüstung von Gebäuden und Verstärkung der Anreize für in öffentlicher Hand befindliche Gebäude

Ausbau des Systems von Energieeffizienz-Zertifikaten („weiße Zertifikate“)

Anreize für die Erneuerung der Pkw- und Lkw-Flotte (bis 3,5 Tonnen)

Lettland

Energieeffizienzverpflichtungen für die Energieverteiler

In Verbindung mit einem neuen revolvierenden nationalen Energieeffizienzfonds werden diese hauptsächlich auf die Finanzierung von Gebäudesanierungen gerichtet sein.

Litauen

Für die großen Energieversorgungsunternehmen gilt ein Energieeffizienzverpflichtungssystem, das Investitionen in die Endenergieeffizienz vor allem in den Bereichen Bau und Industrie fördern soll.

Förderregelung zur Verbesserung der Effizienz der lokalen Fernwärmenetze

Nationaler Fonds zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Malta

Das Ambitionsniveau des nationalen Richtwerts wird um 12 % angehoben.

Energieeffizienzverpflichtungssystem

Unentgeltliche Energieaudits für Privathaushalte und KMU auf Wunsch

Andere Schwerpunktbereiche: Einführung von intelligenten Zählern, Informationskampagnen, Gebäuderenovierung, Maßnahmen im Verkehrsbereich, Modernisierung von Kraftwerken, Verbesserung der Energieeffizienz der Wasserversorgung

Niederlande

Energiekonvention für nachhaltiges Wachstum, einschließlich im Bereich der Energieeffizienz, an der zentrale, regionale und lokale Behörden, die Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen, andere zivilgesellschaftliche Organisationen und Finanzinstitute beteiligt sind. Die Konvention zielt auf Energieeffizienz in Gebäuden, der Industrie und der Landwirtschaft ab.

Portugal

Portugal stützt sich auf die Fortsetzung der derzeitigen Regelungen, die gegenwärtig überarbeitet werden, um den Schwerpunkt auf die kostengünstigsten Maßnahmen zu legen.

Die Regelungen zur Förderung der Wärmedämmung von Wohnungen dürften die größte Wirkung zeitigen.

Spanien

Das Ambitionsniveau des nationalen Richtwerts wurde gegenüber 2013 leicht nach oben korrigiert.

Energieeffizienzverpflichtungen für Energieunternehmen

Die Renovierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden über einen nationalen Fonds für Energieeffizienz

Anreize für energieeffizienten Verkehr, steuerliche Maßnahmen, Ausbildungsmaßnahmen, nationale Informationskampagnen über Energieeffizienz

Schweden

Energieeffizienz wird auch weiterhin hauptsächlich über die Besteuerung gefördert.

Vereinigtes Königreich

Die größten Einsparungen werden durch Energieeffizienzanforderungen an Gebäude erzielt.

Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der „Green Deal“-Regelung.

ANHANG II
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Stand der Umsetzung am 22. Juli 2014

Mitgliedstaat

Vom Mitgliedstaat mitgeteilte Umsetzung

Fälle von Nichtmitteilung

Bericht über das kostenoptimale Niveau (Artikel 5)

Konsolidierte Informationen zu Niedrigstenergiegebäuden

(Artikel 9)

Frist:

9. Juli 2012

21. März 2013

4. März 2014

Österreich

Nein

Offen

Belgien

Nein

Offen

Bulgarien

Ja

Abgeschlossen

Kroatien

Ja

Offen 1

Teilweise mitgeteilt

Zypern

Ja

Abgeschlossen

Tschechische Republik

Ja

Offen

Dänemark

Ja

Abgeschlossen

Estland

Ja

Abgeschlossen

Finnland

Nein

Offen

Frankreich

Ja

Abgeschlossen

Deutschland

Ja

Abgeschlossen

Griechenland

Ja

Abgeschlossen

Nein

Nein

Ungarn

Ja

Abgeschlossen

Irland

Ja

Abgeschlossen

Italien

Ja

Offen

Lettland

Ja

Abgeschlossen

Litauen

Ja

Abgeschlossen

Luxemburg

Ja

Abgeschlossen

Malta

Ja

Abgeschlossen

Niederlande

Nein

Offen

Polen

Nein

Offen

Portugal

Ja

Abgeschlossen

Rumänien

Ja

Abgeschlossen

Nein

Nein

Spanien

Ja

Abgeschlossen

Nein

Slowakei

Ja

Abgeschlossen

Slowenien

Nein

Offen

Nein

Schweden

Ja

Abgeschlossen

Vereinigtes Königreich

Ja

Abgeschlossen

ANHANG III
Energieeffizienzrichtlinie – Stand der Umsetzung am 16. Juli 2014

Mitgliedstaat

Energieeffizienzziele

(Artikel 3)

Gebäuderenovierung

(Artikel 4)

Energieeffizienzverpflichtungssysteme und/oder alternative Maßnahmen

(Artikel 7)

Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP)

(Artikel 24 Absatz 2)

Vom Mitgliedstaat mitgeteilte Umsetzung

Frist:

30. April 2013

30. April 2014

5. Dezember 2013

30. April 2014

5. Juni 2014

Österreich

Nein

Belgien

Nein

Bulgarien

Nein

Kroatien

Nein

Zypern

Ja

Tschechische Republik

Nein

Dänemark

Ja

Estland

Nein

Finnland

Nein

Frankreich

Nein

Deutschland

Nein

Griechenland

Nein

Ungarn

Nein

Irland

Nein

Italien

Ja

Lettland

Nein

Litauen

Nein

Luxemburg

Nein

Malta

Ja

Niederlande

Nein

Polen

Nein

Portugal

Nein

Rumänien

Nein

Spanien

Nein

Slowakei

Nein

Slowenien

Nein

Schweden

Ja

Vereinigtes Königreich

Nein

(1) Vertragsverletzungsverfahren im Stadium des Aufforderungsschreibens.
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