EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.7.2014
COM(2014) 520 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030
{SWD(2014) 255 final}
{SWD(2014) 256 final}
1.Einleitung
Die Kommission hat vor kurzem einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030
vorgelegt. Darin schlägt sie ehrgeizige Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen und für die Nutzung erneuerbarer Energie als Teil des Übergangs der Union zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft vor. Über einen gut funktionierenden Binnenmarkt sollen außerdem eine geringere Energieabhängigkeit und erschwinglichere Energie für Unternehmen und Verbraucher gefördert werden. Seither wurde der bis 2030 geltende Rahmen durch eine eingehendere Analyse der Energieversorgungssicherheit der Union unter Berücksichtigung der jüngsten geopolitischen Entwicklungen an der Ostgrenze der EU sowie durch eine Strategie ergänzt, in der konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, mit denen die Energieabhängigkeit in unmittelbarer Zukunft, aber auch auf längere Sicht verringert werden soll
.
Gemäß dem Wunsch des Europäischen Rates wird in dieser Mitteilung erläutert und quantifiziert, welchen Beitrag Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der Union leisten könnte – beides Aspekte eines integrierten Rahmens für die Klima- und Energiepolitik. Im Einklang mit der Richtlinie über Energieeffizienz erläutert die Kommission außerdem die Aussichten darauf, dass die Zielvorgabe für Energieeffizienz von 20 % im Jahr 2020 erreicht wird.
Der Energieeffizienz fällt beim Übergang zu einem stärker wettbewerbsorientierten, sichereren und nachhaltigeren Energiesystem mit einem Energiebinnenmarkt als Herzstück eine wesentliche Rolle zu. Während unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften von Energie angetrieben werden, muss künftiges Wachstum mit einem geringeren Energieverbrauch und niedrigeren Kosten erreicht werden. Die EU kann diesen Paradigmenwechsel schaffen. Der Abbildung ist zu entnehmen, dass die EU bereits vor Beginn der Krise im Jahr 2008 begonnen hatte, durch Steigerung der Energieeffizienz das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abzukoppeln. Unter dem Einfluss der Preissignale und durch ein umfassendes Bündel von Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz wurden seitdem Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch zunehmend weiter entkoppelt.
Abb. 1: Entwicklung von Energieverbrauch und BIP in der EU 1995-2013
Quelle: Kommissionsdienststellen auf der Grundlage von Daten von Eurostat
2.Aussichten für die Verwirklichung der Zielvorgabe für 2020
Der derzeitige Energieeffizienz-Rahmen
Als übergeordnetes Energieeffizienzziel wurde für Energieeinsparungen ein vorläufiges Ziel von 20 % vorgegeben. Die Mitgliedstaaten haben nicht verbindliche nationale Energieeffizienzziele aufgestellt. Diese Ziele beruhen auf
der Energieeffizienzrichtlinie (EER);
der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden;
Produktvorschriften mit Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und der Vorgabe, Energieeffizienz-Informationen auf den Etiketten anzubringen;
CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge;
einer verstärkten Finanzierung durch die EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), im Rahmen von Horizont 2020 und aus speziellen Fazilitäten wie ELENA und dem Europäischen Energieeffizienzfonds;
der Einführung intelligenter Zähler nach der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie;
dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS).
In Kasten 1 ist die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften beschrieben.
Kasten 1: Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Energieeffizienz
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über Energieeffizienz in nationales Recht ist erst vor kurzem abgelaufen. Den für 2014 aufgestellten Energieeffizienz-Aktionsplänen der Mitgliedstaaten zufolge werden die nationalen Energieeffizienzstrategien verstärkt (siehe Überblick in Anhang I).
Die EER bietet Anreize für Änderungen des Geschäftsmodells von Energiedienstleistern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Finanzierungsfazilitäten im Bereich Energieeffizienz zu fördern. In Deutschland vergibt die staatseigene Bank KfW für die energieeffiziente Nachrüstung von Bestandsgebäuden und für Neubauten Darlehen zu Sonderbedingungen. Von 2006 bis 2013 wurden 2,8 Mio. Wohnungen nachgerüstet, und 540 000 hocheffiziente neue Wohnungen wurden gebaut.
In Frankreich sind in einem neuen Gesetzesentwurf eine Reihe konkreter Maßnahmen, insbesondere für Gebäude, vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem eine ab September 2014 geltende Steuerermäßigung um bis zu 30 % der Kosten von Renovierungsmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung.
Die Finanzierungsmechanismen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden diversifiziert, damit die Finanzinstrumente vermehrt zum Einsatz kommen.
Die Zahl der Mitgliedstaaten, die Energieeffizienzverpflichtungssysteme für Versorgungsunternehmen anwenden, dürfte von fünf auf 16 ansteigen. In Polen werden die einschlägigen Bestimmungen der EER vollständig durch ein solches System umgesetzt.
Im Rahmen der EER werden Programme gefördert, mit denen geeignete Beratungsstellen private Haushalte für die Vorteile von Energieaudits sensibilisieren. Auf der Grundlage von Forschungsarbeiten darüber, welche Anreize Verbraucher zur Wahl energieeffizienter Waren bewegen können („Verhaltensökonomie“), leistet im Vereinigten Königreich eine Sonderabteilung Hilfestellung bei der Politikgestaltung.
Trotz dieser guten Fortschritte haben bislang nur fünf Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der EER mitgeteilt. An alle anderen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission Aufforderungsschreiben gerichtet.
Auch die Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verläuft schleppend, obwohl die Umsetzungsfrist im Juli 2012 abgelaufen ist. Derzeit haben neun Mitgliedstaaten das Umsetzungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen. In vier Fällen hat die Kommission Klage erhoben.
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Die Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz liefern greifbare Ergebnisse
Als Folge von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verbrauchen Gebäude weniger Energie, werden ineffiziente Geräte allmählich vom Markt genommen und ermöglichen Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten (z. B. Fernsehgeräten und Heizkesseln) den Verbrauchern, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen. Behörden, die Industrie, KMU und private Haushalte werden sich zunehmend der Möglichkeiten zur Energieeinsparung bewusst. Im Verkehrssektor bewirken die Vorschriften für CO2-Emissionen, dass bis zum Jahr 2021 die durchschnittlichen Flottenemissionen bei neuen Personenkraftwagen gegenüber 2007 um 40 % zurückgehen.
Dadurch, dass diese Faktoren einen gemeinsamen EU-Rahmen erhalten haben, konnten sie von der Größe des Binnenmarkts profitieren, und die nationalen politischen Entscheidungsträger hatten Gelegenheit, voneinander zu lernen. Dieser europäische Rahmen ergänzt nationale Maßnahmen wie freiwillige Vereinbarungen, Energieeffizienzverpflichtungen, Finanzierungspläne und Informationskampagnen. Die auf dem Gebiet der Energieeffizienz erzielten Fortschritte der Mitgliedstaaten werden jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters überprüft.
Dabei ist auf nationaler und auf EU-Ebene eine wachsende Dynamik bei den Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz zu erkennen.
Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um das Energieeinsparungsziel der EU bis 2020 zu erreichen
Auf der Grundlage einer Untersuchung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zusätzlicher Prognosen geht die Kommission nun davon aus, dass die EU im Jahr 2020 Energieeinsparungen von rund 18-19 % erzielen wird. Allerdings ist etwa ein Drittel der Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 auf das unerwartet geringe Wirtschaftswachstum während der Finanzkrise zurückzuführen. Deswegen ist Selbstzufriedenheit über das Erreichen des Ziels von 20 % fehl am Platz, und es darf nicht unterschätzt werden, welche Anstrengungen noch zu unternehmen sind, damit ein neues Ziel für die Zeit nach 2020 verwirklicht werden kann.
Angesichts der weitgespannten Vorteile von Energieeffizienz und der Tatsache, dass es zunehmend Belege dafür gibt, dass die Energieeffizienzpolitik Erfolge zeitigt, müssen die zusätzlichen Anstrengungen unternommen werden, die gewährleisten, dass das Ziel in vollem Umfang verwirklicht wird. Die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens ist noch immer im Verzug (siehe Anhänge II und III). Wenn alle Mitgliedstaaten nun in gleicher Weise hart daran arbeiten, die vereinbarten Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen, kann die Zielvorgabe von 20 % erreicht werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Die Anstrengungen sollten sich auf die folgenden Aspekte konzentrieren:
-Die Verbraucher sollten durch eine eingehendere Überprüfung der Einhaltung nationaler Bauvorschriften durch lokale und regionale Stellen von der Qualität ihrer Gebäude überzeugt und genau über die Gesamtenergieeffizienz von zum Verkauf oder zur Miete angebotenen Gebäuden informiert werden.
-Versorgungsunternehmen sollten dazu bewegt werden, mit ihren Kunden auf Energieeinsparungen hinzuarbeiten.
-Für eine stärkere Marktüberwachung der Energieeffizienz von Produkten müssen in allen Mitgliedstaaten ausreichende Mittel bereitgestellt werden; dies trägt dazu bei, gleiche Bedingungen für die Industrie zu schaffen und den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, die sie brauchen, um sachkundige Kaufentscheidungen treffen zu können.
3.Energieeffizienz: Bewertung des Potenzials für 2030
Ein zentrales Ziel der künftigen Klima- und Energiepolitik ist es, Energie für Unternehmen, Industrie und Verbraucher erschwinglich zu halten. Daraus folgt, dass dem Rahmen bis 2030 und seinen Zielen die Notwendigkeit zugrunde liegt, die klima- und energiepolitischen Ziele auf möglichst kostengünstige Art und Weise zu erreichen. Ein solcher Ansatz setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten flexibel unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten beschließen können, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen wollen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die verbindlichen Ziele vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % (gegenüber dem Stand von 1990) zu senken und bis 2030 beim Energieverbrauch einen Anteil vom mindestens 27 % aus erneuerbaren Quellen zu erreichen. Dies sind Zwischenetappen auf dem kostenwirksamsten Weg zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050.
Im Hinblick auf die Energieeffizienz geht aus dem Rahmen auch hervor, dass die kostenwirksame Umsetzung des Ziels der Minderung der Treibhausgasemissionen für 2030 höhere Energieeinsparungen in der Größenordnung von 25 % erforderlich machen würde
. Auf dieser Prämisse beruht die vorliegende Mitteilung, in der das Potenzial für kostenwirksame Verbesserungen der Energieeffizienz und weitere Vorteile der Energieeffizienz näher untersucht werden.
3.1
Wettbewerbsfähigkeit der EU: Wachstum, Arbeitsplätze und Industrie
Der Energieeffizienz fällt eine wichtige Rolle bei der Steigerung von Wachstum und Beschäftigung zu, vor allem durch die Stimulierung des Bausektors, des Sektors also, der am ehesten fähig ist, rasch zu reagieren und zur Wiederbelebung der Wirtschaft beizutragen, und dem keine Produktionsverlagerung droht.
In der Industrie zielt die Energieeffizienzpolitik darauf ab, die für ein Verfahren oder Produkt erforderliche Menge Energie zu verringern – also mit geringerem Energieeinsatz dieselbe oder eine höhere Produktion zu erreichen, ohne die Wachstumsaussichten zu beeinträchtigen. Die europäischen Unternehmen und ganz besonders die verarbeitende Industrie haben bereits einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet, dass Europa eine der energieeffizientesten Regionen der Welt ist. Besonders in diesem Sektor war die Steigerung der Energieeffizienz häufig eine autonome Reaktion auf die Preisentwicklung. So kann beispielsweise die Industrie der EU historisch betrachtet auf eine effizientere Energienutzung zurückblicken als ihr US-Pendant – und doch ist es ihr gelungen, ihre Energieintensität im Zeitraum 2001-2011 weiter um nahezu 19 % zu steigern, gegenüber nur 9 % in den USA
. Von 1990 bis 2009 wurde die Energieintensität in der Industrie der EU-27 um 30 % verbessert.
Der Regelungsrahmen zur Förderung dieser Entwicklungen besteht bereits, wobei das EU-Emissionshandelssystem das wichtigste Instrument zur Förderung der Energieeffizienz (und der Senkung der Treibhausgasemissionen) in der Industrie ist und die erforderliche regulatorische Vorhersehbarkeit bietet. Verstärkt wird dies durch die Marktstabilitätsreserve im Rahmen des EU-EHS, die das System widerstandsfähiger gegen Schocks machen wird.
Der EU-Rahmen für Energieeffizienz hat sich als Motor für Innovation und Wirtschaftswachstum für europäische Unternehmen erwiesen. Energieeffizienz hat sich – vor allem im Baugewerbe (einem Bereich, in dem vor allem KMU vorherrschen) – zu einer wirtschaftlichen Chance entwickelt. Energieeffizienz fördert die Wettbewerbsfähigkeit, da sie Märkte für effiziente Geräte mit hoher Wertschöpfung und für Technologien für dezentrales Energiemanagement schafft. Die zunehmende Abhängigkeit von IKT in vielen der betroffenen Branchen bietet die Gelegenheit für weitere Effizienzgewinne, sofern die Systeme und Plattformen mit offenen Standardschnittstellen ausgestattet sind, die eine einfache Aktualisierung und weitere Innovation zulassen. Da zudem weltweit die Nachfrage nach stromsparenden Produkten steigt, verschafft die Energieeffizienzpolitik außerdem europäischen Erzeugnissen Vorteile auf globalen Wachstumsmärkten und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.
Eine weitere Steigerung der Energieeffizienz ist möglich, wenn neue Technologien im Bauwesen, in der verarbeitenden Industrie und im Verkehr in großem Maßstab eingesetzt werden.
3.2 Gebäude – geringere Energiekosten für die Verbraucher
Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden kann den Verbrauchern finanzielle Einsparungen bescheren. Die privaten Haushalte in der EU verwenden im Durchschnitt 6,4 % ihres verfügbaren Einkommens für den wohnbezogenen Energieverbrauch, davon entfallen ungefähr zwei Drittel auf Heizung und ein Drittel auf andere Zwecke
. Im Jahr 2012 waren fast 11 % der EU-Bevölkerung nicht in der Lage, ihren Wohnraum angemessen zu heizen
, Dies ist durch den Anstieg der Energiepreise bedingt – dessen Wirkung allerdings durch den verstärkten Wettbewerb auf dem Energiebinnenmarkt und durch eine Steigerung der Energieeffizienz abgemildert wurde.
Nachdem Effizienzanforderungen in die Bauvorschriften aufgenommen wurden, verbrauchen Neubauten heute nur noch halb so viel wie typische Gebäude aus den 1980er Jahren. Allerdings sind beispielsweise 64 % der Raumheizgeräte nach wie vor ineffiziente und im günstigsten Fall Niedrigtemperatur-Modelle
, und 44 % der Fenster sind noch immer lediglich mit Einfachverglasung ausgestattet
. Die ersten Auswirkungen der neuen Vorschriften für die Energieeffizienz und Kennzeichnung von Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern werden demnächst den Markt beeinflussen. Was Strom anbelangt, so werden von effizienteren Geräten bis zum Jahr 2020 jährlich Energiekosteneinsparungen für die Verbraucher in Höhe von 100 Mrd. EUR erwartet, das sind 465 EUR pro Haushalt.
Das Recht auf aussagekräftige, transparente und häufige Rechnungen und die Teilnahme an Laststeuerungsmärkten geben den Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch aktiv zu steuern. Bei der Vorbereitung oder der Erleichterung der Einführung intelligenter Messsysteme sollten die Mitgliedstaaten ihre Mittel darauf konzentrieren, einen Markt für innovative Energiedienstleistungen zu schaffen, auf dem es sich lohnt, in effiziente Geräte, intelligenten Verbrauch und intelligente Produktion zu investieren.
Die Energieeffizienz von Gebäuden steigt jährlich um 1,4 %
. Diese relativ niedrige Rate ist weitgehend auf die niedrigen Renovierungsquoten zurückzuführen. Die Mitgliedstaaten, die am erfolgreichsten gegen Energieverschwendung vorgegangen sind, haben strenge Effizienzanforderungen für neue und renovierte Gebäude mit Programmen zur Förderung der Renovierung von Bestandsgebäuden kombiniert.
Um von den Vorteilen von Energieeffizienz in Gebäuden profitieren zu können, besteht die größte Herausforderung darin, Vorabinvestitionen zu beschleunigen und zu finanzieren und die Renovierungsquote bei Bestandsgebäuden von 1,4 % – heutiger Durchschnittswert – auf über 2 % jährlich anzuheben.
Ein Teil der Herausforderung besteht darin, diese Beschleunigung auf sozial verträgliche Weise zu realisieren. Die mit Nachteilen für die schwächeren Teile der Gesellschaft verbundenen Nebeneffekte müssen minimiert werden, und es muss untersucht werden, wie erreicht werden kann, dass alle Gesellschaftskreise von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen profitieren können. Zu diesem Zweck müssen die richtigen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, die für alle Verbrauchergruppen unabhängig von ihrer finanziellen Lage zugänglich sind.
Eine geringere Nachfrage nach fossilen Brennstoffen wird wiederum sinkende Energiepreise nach sich ziehen. Einer Schätzung zufolge bewirkt jeder zusätzliche Prozentpunkt Energieeinsparungen, dass bis zum Jahr 2030 die Gaspreise um rund 0,4 % und die Ölpreise um rund 0,1 % zurückgehen
.
3.3
Energieeffizientes Verkehrswesen
Der Energieverbrauch im Verkehrssektor ist im Zeitraum 1990-2007 um 35 % gestiegen, seither ist jedoch ein rückläufiger Trend zu beobachten. Das bis heute wirksamste Instrument zur Minderung des Energieverbrauchs waren CO2-Emissionsnormen, die für sinkende Treibhausgasemissionen und energieeffizientere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sorgen
. Doch auch andere Faktoren, wie hohe Ölpreise und ein langsameres Mobilitätswachstum, haben dazu beigetragen, dass der Energieverbrauch von 2007 bis 2012 um 8 % gesunken ist.
Es gibt Anzeichen dafür, dass sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ändert. In einigen Mitgliedstaaten erreicht der Besitz von Kraftfahrzeugen den Sättigungspunkt; in den Städten waren die Bemühungen, den Umstieg auf effizientere Verkehrsformen (Elektrofahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß gehen) zu erreichen, häufig von Erfolg gekrönt. Die kürzlich beschlossene Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
und das neue „Paket zur Mobilität in der Stadt“
werden diesen Trend weiter unterstützen.
Andere Initiativen, die die Kommission im Anschluss an das 2011 vorgelegte Verkehrsweißbuch
lanciert hat, zielen – durch bessere Eisenbahndienste mit breiterem Angebot
, mehr Investitionen in Forschung und Innovation für den Schienenverkehr
und eine stärkere Nutzung der Binnenwasserstraßen
– auf die Förderung der Nutzung energieeffizienter Verkehrsträger ab.
Damit diese Initiativen ihre volle Wirkung entfalten können, muss das gesamte Verkehrssystem allmählich umgewandelt werden, um eine engere Integration der Verkehrsträger, mehr Innovation und den Einsatz alternativer Kraftstoffe sowie ein besseres Management der Verkehrsströme durch intelligente Verkehrssysteme zu erreichen. Dies sollte von einer effizienteren Stadt- und Raumplanung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten flankiert werden.
3.4.
Ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen
Der Europäische Rat arbeitet daran, bis Oktober Ziele für 2030 festzusetzen, damit die EU bei den laufenden internationalen Klimaverhandlungen eine aktive Rolle spielen kann. Der Beitrag von Energieeffizienzmaßnahmen zum Rahmen für 2030 muss auf einer eingehenden Prüfung der zusätzlichen Kosten und Nutzen von Energieeinsparungen beruhen, die über die bisher von der Kommission vorgesehenen 25 % hinausgehen. Einige wichtige Aspekte der verschiedenen Optionen sind in Tabelle1 dargelegt.
Tabelle 1. Kosten und Nutzen einer Reihe unterschiedlicher Energieeffizienzziele
|
REF2013
Referenzszenario
|
THG40
(40 % THG, 27 % RES, 25 % EE)
|
Ehrgeizigeres Energieeffizienzziel (in%)
|
|
|
|
EE 27
|
EE 28
|
EE 29
|
EE 30
|
EE 35
|
EE 40
|
Energieeinsparungen im Jahr 2030
(gegenüber den auf Basis des Referenzszenarios 2007 prognostizierten Einsparungen beim Primärenergieverbrauch)
|
21,0 %
|
25,1 %
|
27,4 %
|
28,3 %
|
29,3 %
|
30,7 %
|
35,0 %
|
39,8 %
|
Primärenergieverbrauch im Jahr 2030 (in Mio. t RÖE) [Bruttoinlandsenergieverbrauch, die nichtenergetische Verwendung ausgenommen]
|
1490
|
1413
|
1369
|
1352
|
1333
|
1307
|
1227
|
1135
|
Energiesystemkosten, Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen auf nichtfinanzielle Kosten ausgenommen
(durchschnittliche Jahreskosten 2011-2030, in Mrd. EUR, Geldwert 2010)
|
2067
|
2069
|
2069
|
2074
|
2082
|
2089
|
2124
|
2181
|
(Investitionskosten (durchschnittliche Jahreskosten 2011-2030, in Mrd. EUR (Geldwert 2010))
|
816
|
854
|
851
|
868
|
886
|
905
|
992
|
1147
|
Nettogasimporte im Jahr 2030 (in Mrd. m3)
|
320
|
276
|
267
|
256
|
248
|
237
|
204
|
184
|
Kosten der Einfuhr fossiler Brennstoffe (durchschnittliche Jahreskosten 2011-2030, in Mrd. EUR, Geldwert 2010)
|
461
|
452
|
447
|
446
|
444
|
441
|
436
|
434
|
Beschäftigung im Jahr 2030 (in Millionen Personen)
|
231,74
|
n. z.
|
n. z.
|
232,39
|
n. z.
|
232,53
|
233,16
|
235,21
|
Durchschnittlicher Strompreis im Jahr 2030 (EUR/MWh)
|
176
|
179
|
180
|
179
|
178
|
178
|
177
|
182
|
Ein Energieeinsparungsziel von 25 % dürfte die durchschnittlichen Jahreskosten des Energiesystems schätzungsweise von jährlich 2067 Mrd. EUR auf jährlich 2069 Mrd. EUR (2011–2030), d. h. um annähernd 2 Mrd. EUR jährlich bzw. 0,09 %, steigern. Die beträchtlichen Energiesystemkosten, die für die Mitgliedstaaten anfallen werden, sind Teil der kontinuierlichen Erneuerung eines veralteten Energiesystems. Mit Energieeinsparungen in Höhe von 25 % würde der Rahmen für 2030 die Energieabhängigkeit der Union bereits deutlich reduzieren und im Vergleich zu den derzeitigen Trends und Politiken Einsparungen im Wert von 9 Mrd. EUR/Jahr bei der Einfuhr fossiler Brennstoffe (-2 %) sowie einen Rückgang der Gaseinfuhren um 13 % (ca. 44 Mrd. m3) bewirken.
Ein Energieeinsparungsziel von 40 %, wie vom Europäischen Parlament gefordert, würde sich sehr positiv auf die Energieabhängigkeit auswirken und insbesondere die Gaseinfuhren verringern. Diese Vorteile für die Sicherheit der Energieversorgung ginge allerdings mit einem erheblichen Anstieg der Energiesystemkosten einher, die von jährlich 2069 Mrd. EUR auf jährlich 2181 Mrd. EUR, d. h. um annähernd 112 Mrd. EUR/Jahr im Zeitraum 2011-2030, zunehmen würden.
Die Kommission hat eine Reihe Energieeinsparungsziele mit unterschiedlichem Ambitionsniveau (zwischen 25 % und 40 %) analysiert. Diese Prüfung ergab, dass die Vorteile, je ambitionierter das Energieeffizienzziel, zunähmen und Gasimporte mit jedem weiteren Prozent Energieeinsparung um 2,6 % zurückgingen. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf die Versorgungssicherheit der EU aus – obwohl das Tempo des durch weitere Energieeinsparungen bedingten Rückgangs der Gaseinfuhren bei Einsparungen von über 35 % spürbar nachlässt.
Allgemein geht aus Tabelle 1 und Abbildung 2 eindeutig hervor, dass ein ehrgeizigeres Energieeffizienzziel größere Vorteile bietet, vor allem, was die Einfuhr fossiler Brennstoffe anbelangt. Zu den weiteren Nutzen zählen auch die Vorteile infolge verringerter Treibhausgasemissionen, einer geringeren Luft-, Lärm-, Gewässer- und Bodenbelastung und einer sparsameren Nutzung von Ressourcen zur Gewinnung, Umwandlung, Beförderung und Nutzung von Energie, sowie die positiven Nebeneffekte für die menschliche Gesundheit und den Zustand der Ökosysteme. Diese Vorteile werden durch ein potenziell höheres Beschäftigungsniveau noch ergänzt. Allerdings fallen jedoch auch Mehrkosten an, die über das zum Erreichen des THG-Ziels von 40 % erforderliche Maß hinausgehen. Ein EE-Ziel von 28 % beispielsweise würde die Gesamtkosten des Energiesystems von jährlich 2069 Mrd. EUR bei Einsparungen von 25 % auf jährlich 2074 Mrd. EUR anheben, was einer Kostenzunahme von 5 Mrd. EUR bzw. 0,24 % pro Jahr des Zeitraums 2011-2030 entspräche. Abbildung 2 zeigt ferner, dass Energieeffizienzkosten schneller zunehmen als Einsparungen infolge geringerer Einfuhren fossiler Brennstoffe.
Abbildung 2: Zusätzliche durchschnittliche Jahreskosten des Energiesystems und durchschnittliche jährliche Einsparungen bei fossilen Brennstoffen, gemessen am zentralen Szenario des 40 %-THG-Ziels, des 27 %-RES-Ziels und des 25 %-EE-Ziels.
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Anmerkung: Tabelle I oben gibt einen Überblick über Kosten und Nutzen von Energieeinsparungszielen für 2030 mit unterschiedlichem Ambitionsniveau.
Die Verteilung der Auswirkungen ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssten in erster Linie der Energieeffizienz von Gebäuden und Produkten gewidmet sein und fallen somit zu einem Großteil in die Zuständigkeit der Nicht-EHS-Sektoren. In der Bauwirtschaft, die in etwa 10 % des BIP der EU repräsentiert, gelten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden als wichtigste Triebfeder für die Wiederbelebung des Sektors nach der Rezession.
4.Finanzierung der Energieeffizienzmassnahmen und Übergangsmaßnahmen bis 2030
Die in dieser Mitteilung dargelegten Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz sind finanzierbar, sofern ein wirksamer Finanzierungsrahmen zur Deckung der erheblichen Investitionskosten geschaffen wird.
EU-Mittel als Hebel für Privatinvestitionen
Innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens könnten bis 2020 erhebliche EU-Mittel für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Verwendung dieser Mittel ist bei den Beratungen mit den Mitgliedstaaten über die Gesamteinigung über den Rechtsrahmen für 2030 und eine ausgewogene und faire Lastenteilung schon jetzt ein wichtiger Diskussionspunkt.
Umsichtig verwendet, werden im Zeitraum bis 2020 aufgewendete Investitionsmittel auch in der Zeit nach 2020 die erforderlichen Energieeinsparungen erbringen. Das größte Energieeinsparpotenzial hat der Gebäudesektor, der für 40 % des Energieverbrauchs der EU verantwortlich ist; nahezu 90 % der bebauten Fläche der EU sind in Privatbesitz und mehr als 40 % der Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1960. Dies zeigt, dass umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Daher ist es unerlässlich, dass ein Markt für Energieeffizienzverbesserungen geschaffen wird und öffentliche Mittel eingesetzt werden, um Privatkapital zu mobilisieren.
Beispiel: Institutionelle Anleger in der EU (Teilnehmer der Initiative „Grundsätze für verantwortliche Investitionen“) verwalten derzeit Mittel in Höhe von über 12 Bio. EUR und haben im Jahr 2012 schätzungsweise mehr als 1,5 Bio. EUR in private Immobilien investiert. Dies sind verfügbare Ressourcen, die es durch intelligente Nutzung öffentlicher Mittel innerhalb eines langfristigen, transparenten und stabilen Rechtsrahmens zu mobilisieren gilt. Die Folgenabschätzung ergab, dass zusätzliche 38 Mrd. EUR/Jahr investiert werden müssten, um den Rechtsrahmen für 2030 zu realisieren. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten erhebliche Anteile der Kohäsionsfondsmittel und/oder nationaler Fonds zur Förderung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bereitstellen und diese Mittel zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Im Haushaltsplan der EU für den Zeitraum 2014-2020 wurden die Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen erheblich aufgestockt. Mindestens 38 Mrd. EUR werden im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 für Investitionen in Maßnahmen zur Förderung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zur Verfügung stehen – eine Summe, die durch nationale und regionale Kofinanzierung und mobilisiertes Privatkapital noch ergänzt wird.
Darüber hinaus werden weitere Fördermittel (Horizont 2020 und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds) in Innovationsprojekte für effizientere Energienutzung investiert. Für den Zeitraum 2014-2020 sind etwa 2000 Millionen Euro vorgesehen, insbesondere im Rahmen des Schwerpunkts Energieeffizienz der gesellschaftlichen Herausforderung „Sichere, saubere und effiziente Energie“ (Horizont 2020) und der öffentlich-privaten Partnerschaften für „Energieeffiziente Gebäude“, „Fabriken der Zukunft“ und „Nachhaltige Verarbeitungsindustrie durch Ressourcen- und Energieeffizienz (SPIRE)“.
In den letzten Jahren hat die EU Pilotprojekte für innovative Finanzierungsinstrumente - wie den Europäischen Energieeffizienzfonds (EEEF), den Fonds für globale Energieeffizienz und erneuerbare Energie (GEEREF), und das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE) im Rahmen des LIFE-Programms - entwickelt, die von den Mitgliedstaaten direkt oder als nachahmenswerte Vorbildprojekte übernommen werden können. Angesichts erster positiver Erfahrungen im Zeitraum 2007-2013, beispielsweise mit dem JESSICA-Instrument, wird die Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten auch im Rahmen der ESI-Fonds für 2014-2020 stark gefördert, beispielsweise in Form von „Renovierungsdarlehen“. Auf diese Weise werden den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geboten, verstärkt Mittel aus den ESI-Fonds in Anspruch zu nehmen. Es gibt mehr und mehr Anhaltspunkte dafür, dass öffentliche Mittel, die als Hebel zur Mobilisierung von Privatkapital eingesetzt werden, wichtige Nutzen erbringen können: kosteneffizientere Nutzung knapper öffentlicher Mittel, bedeutende Hebelwirkungen bei der Mobilisierung von Privatkapital, gezieltere Ausrichtung öffentlicher Fördermittel an Unternehmensinvestitionszyklen, Einbindung des Finanzsektors, mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand.
Faktoren, die Investitionsangebot und -nachfrage beeinflussen
Auf der Nachfrageseite müssen Energieverbraucher besser und umfassend über die Vorteile einer effizienten Energienutzung informiert werden, Vorteile, die über die reine Rentabilität einer Investition oder eingesparte Kilowattstunden hinausgehen (z. B. mehr Lebensqualität erbringen oder das Unternehmen wettbewerbsfähiger machen). Zusätzliche Nachfrage kann generiert werden durch eine wirksamere Umsetzung des bestehenden Regelungsrahmens, durch Unterstützung bei der Entwicklung und Demonstration robuster und skalierbarer Investitionsprojekte und durch den Austausch von Wissen und Erfahrung.
Die Verfügbarkeit von Finanzmitteln kann verbessert werden durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Strukturierung und Replikation maßgeschneiderter Finanzierungssysteme, die attraktive, leicht zugängliche (marktnahe) und einfache Finanzprodukte wie zinsgünstige Darlehen für verschiedene Verbrauchertypen bieten.
Um Energieverbraucher zu motivieren, Finanzierungsquellen für Effizienzverbesserungsprojekte zu suchen, und um das Verhalten von Verbrauchern – einschließlich Mietern und einkommensschwachen Haushalten – bei der Entscheidung über Energieeffizienzmaßnahmen besser zu verstehen, muss auch die sozioökonomische Forschung finanzierungsorientierter werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den aufsteigenden Markt für Energiedienstleistungen (einschließlich Energieleistungsverträge und Energiedienstleistungsvereinbarungen) gerichtet werden. Das Angebot neuer Dienstleistungen (z. B. für Energieeinsparung), die sich aus nachfragebezogenen Geschäftsmodellen ergeben, wird die Nachfrage nach Investitions- und Finanzmitteln mit Sicherheit beeinflussen.
Um Investitionen in Energieeffizienzprojekte zu fördern, muss deutlich nachgewiesen werden, dass sich die Investition für Investoren und Geldgeber auszahlt. Transparenz, Skalierbarkeit und Standardisierung sind unerlässlich, wenn ein sekundärer Markt für energieeffizienzorientierte Finanzprodukte geschaffen und das Potenzial für die Refinanzierung energieeffizienzorientierter Investitionen über Kapitalmarktprodukte und -strukturen freigesetzt werden soll.
Die Mobilisierung von Investitionsangebot und -nachfrage setzt folglich Folgendes voraus:
•Identifizierung, Messung, Begründung und Wertung der gesamten Nutzen von Energieeffizienzinvestitionen anhand robuster Daten und Fakten, die - insbesondere durch Verwendung von Energieeffizienzausweisen im Gebäudesektor - von privaten und gewerblichen Investoren und vom Finanzsektor genutzt werden können;
•Entwicklung von Standards für jede Komponente des Investitionsprozesses wie rechtsverbindliche Verträge, Übernahmeprozesse, Auftragsvergabeverfahren, Adjudikation, Messung, Überprüfung, Berichterstattung, Energieleistung (Verträge und Zertifikate) und Versicherungen;
•Bereitstellung von Instrumenten und Dienstleistungen zur Kontrolle des Energieverbrauchs an die Verbraucher, damit diese die (Kapital-)Kosten von Energieeffizienzinvestitionen mit den (operativen) Kosten des Energieverbrauchs vergleichen können;
•zielorientierte Verwendung von EU-Mitteln (insbesondere ESIF-Mitteln) im Rahmen öffentlich-privater Finanzinstrumente zur Förderung des Investitionsvolumens und zur Förderung der Einbindung privater Geldgeber durch skalierte Risikoteilung; auch Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (EHS) könnten auf Energieeffizienzinvestitionen ausgerichtet werden;
•Umorientierung (der Mitgliedstaaten) weg von traditionellen Finanzierungshilfen und hin zu Arbeitsmodellen, die dem Investitionsbedarf (Renovierung von Gebäuden zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz) am besten gerecht werden (wie in den nationalen Strategien für Gebäudesanierung dargelegt);
•verstärkter Dialog zwischen Finanzsektor, Entscheidungsträgern des öffentlichen Sektors und verwandten Berufskreisen, der es diesen ermöglicht, optimale Finanzmechanismen und Investitionssysteme zu entwickeln und zu demonstrieren - maßgeschneidert sowohl für die lokale Ebene als auch für bestimmte Marktsegmente und reproduzierbar in der gesamten EU.
Die Rolle der Kommission
Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, mit öffentlichen Entscheidungsträgern, Investoren und Finanzinstituten, einschließlich der Europäischen Investitionsbank („EIB“) verstärken, um ihr Wissen über existierende energieeffizienzorientierte Finanzierungsmechanismen, die über einfache Finanzierungshilfen hinausgehen, sowie über die Leistung und Wirkung dieser Mechanismen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Risikobewertung, Wertung und Normung, zu verbessern. Die Kommission wird auch ihre Zusammenarbeit mit Finanzinstituten und Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Einführung geeigneter Finanzierungsinstrumente und -initiativen verstärken und die Liquidität für Energieeffizienzmaßnahmen auf diese Weise verbessern.
Besonderes Augenmerk gilt dabei der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds; Ziel ist, die unterschiedlichen Bedürfnisse, Hindernisse und Möglichkeiten in der EU aufzuzeigen. Die Kommission hat bereits einen ausführlichen Leitfaden für die Finanzierung von Gebäuderenovierungen aus Kohäsionsfondsmitteln veröffentlicht, der den Verwaltungsbehörden die Planung und Durchführung von Gebäudeinvestitionen im Rahmen operationeller Programme erleichtern soll. Der Leitfaden enthält eine Liste bewährter Verfahren und Fallstudien. Die Kommission untersucht auch die unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen, die die Behörden nutzen können, um großmaßstäbliche Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden zu lancieren und mehr Privatinvestoren zu gewinnen.
Die Kommission wird auch weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und, wenn notwendig, ergänzend zu existierenden Leitfäden weitere Orientierungshilfen zur Förderung der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie (EER) bereitstellen und den Austausch bewährter Verfahren fördern. Die Kommission wird zudem weiterhin dafür Sorge tragen, dass das EU-Recht ordnungsgemäß umgesetzt und angewendet wird, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Mitgliedstaaten gewährleistet sind und dass Energieeinsparungen maximiert werden.
5.Das weitere Vorgehen
Nach einem langsamen Start zeigt die europäische Energieeffizienzpolitik nun endlich Ergebnisse. Im Zuge des 20 %-Einsparungsziels für 2020 zeigt sich in Europa und in den Mitgliedstaaten nunmehr eine kontinuierlich dynamische Entwicklung. Angesichts der vollständigen Umsetzung und Überwachung bereits angenommener Vorschriften kann sich die EU selbst auf Kurs bringen, um dieses Ziel zu erreichen und zwischen 2010 und 2020 beim Energieverbrauch 170 Mio. t RÖE einzusparen.
Die jüngsten Entwicklungen, vor allem in der Ukraine, sind ein wichtiger Indikator der prekären Lage, in der sich die EU, vor allem unter den Aspekt ihrer Energie- und Gasversorgung, zurzeit befindet. In der kürzlich vorgelegten Europäischen Strategie zur Energiesicherheit wird auf die Bedeutung der Energieeffizienz als Mittel zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Union hingewiesen – jedes zusätzliche Prozent eingesparter Energie senkt die Gasimporte um 2,6 %.
Die Kommission empfiehlt daher, die bestehende Dynamik bei der Energieeinsparung aufrechtzuerhalten, und schlägt ein ehrgeiziges Energieeffizienzziel von 30 % vor. Die dadurch generierten zusätzlichen Nutzen sind groß, und die zusätzlichen Kosten sorgen für ein angemessenes Gleichgewicht, wenn man bedenkt, wie hoch die Risiken bei der Energieversorgungssicherheit sind und dass die Klima- und Energiestrategie der EU für 2030 erschwinglich bleiben muss.
Der derzeitige Rahmen, der auf einem indikativen Ziel für die EU und einem Mix aus verbindlichen EU-Vorschriften und nationalen Maßnahmen basiert, hat sich für die Mitgliedstaaten als wirksame Entwicklungstriebfeder erwiesen. Dieser Ansatz sollte daher bis 2030 beibehalten und die Energieeffizienz integraler Bestandteil des ordnungspolitischen Rahmens werden, wie es in der Mitteilung „2030“ vorgeschlagen wurde, wodurch eine Rationalisierung der bestehenden Überwachungs- und Berichtspflichten gewährleistet wäre. Energieeffizienz wäre somit eine wichtige Komponente der nationalen Pläne der Mitgliedstaaten für eine wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energieversorgung und würde als solche die Kohärenz nationaler und regionaler Klima- und Energiepolitiken und -maßnahmen verbessern.
Die Kommission wird die ihr vorgelegten nationalen Pläne mit ihren eigenen gesamteuropäischen Energie- und Klimaanalysen überwachen und die Chancen des Erreichens der nationalen/europäischen Klima- und Energieziele (auch des Ziels für Energieeffizienz) und die Aussichten auf eine Energieabhängigkeit der EU sowie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Energie mittels geeigneter Energieindikatoren bewerten. Sie wird in diesem Zusammenhang untersuchen, ob zur Angabe und Überwachung des Stands der Verwirklichung des Energieeffizienzziels zusätzliche Indikatoren wie Energieintensität verwendet werden könnten, die den zugrunde liegenden Veränderungen bei BIP und Bevölkerungswachstum und den diesbezüglichen Prognosen besser Rechnung tragen. Zudem wird die Kommission die Fortschritte bei der Energieeffizienz im Jahr 2017 überprüfen und diese Elemente dabei berücksichtigen. Schließlich wird der Governance-Prozess den Rahmen für die Bewertung der Wirksamkeit nationaler und europäischer Strategien bilden, die mit den Klima- und Energiezielen für 2030 in Zusammenhang stehen.
Die Kommission wird auch weiterhin bemüht sein, die für die Bewertung der Kosten und Nutzen von Energieeffizienzmaßnahmen verwendeten Energie- und Wirtschaftsmodelle weiter zu perfektionieren.
Als Beitrag zu den vorgeschlagenen Einsparungen wird die Kommission die nationalen Anstrengungen der Mitgliedstaaten auch in Zukunft mit Maßnahmen auf europäischer Ebene unterstützen. Dabei werden folgende Elemente zum Einsatz kommen:
-Die bevorstehende Bewertung und Überprüfung der Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung und bestimmter Aspekte der Ökodesign-Richtlinien (vorgesehen für Ende 2014) wird Gelegenheit bieten, den produktbezogenen politischen Rahmen zu aktualisieren;
-Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente und Projekt-Entwicklungshilfen zur Mobilisierung privater Investitionen in energieeffiziente Ausrüstungen und Technologien.
-Die Bewertung und Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, von Artikel 7 der EER, und der nächsten Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) im Jahr 2017 werden Gelegenheit bieten zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich wären, um nachhaltige Investitionen in Energieeffizienzprojekte, insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit geplanten Auslaufens einiger wichtiger Elemente der EER im Jahr 2020, zu mobilisieren.
-Basierend auf Dialogen mit den Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden und im Rahmen der EER und der Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt wird sich die anstehende Mitteilung der Kommission über den Endkundenmarkt auf die Schaffung eines Marktes konzentrieren, auf dem an dynamischer Preisgestaltung orientierte innovative Dienstleistungen gewährleisten, dass der Markt Produkte bietet, die eine effiziente Energienutzung fördern.
-Umsetzung der Marktstabilitätsreserve des Emissionshandelssystems, die Signale für Energieeffizienzverbesserungen in der Industrie setzen wird und gewährleistet, dass Synergien zwischen Energieeffizienz und Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden.
-Schrittweise Umsetzung des im Weißbuch 2011 zum Verkehr vorgestellten Programms.
-Anwendung des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“ und enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um erschwingliche, innovative und energieeffiziente Produkte sowie neue Geschäftsmodelle dafür bereitzustellen.
6.Schlussfolgerungen
Die aktuellen Prognosen deuten darauf hin, dass wir auf Kurs sind, das derzeitige Energieeffizienzziel für 2020 zu erreichen. Die Kommission hat nicht die Absicht, neue Maßnahmen vorzuschlagen, fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, ihre gegenwärtigen Bemühungen zu intensivieren, um zu gewährleisten, dass die Zielvorgabe für 2020 kollektiv erreicht wird. Die Kommission wird diese Bemühungen durch geeignete Leitlinien und bewährte Verfahren flankieren, um sicherzustellen, dass die verfügbaren EU-Mittel umfassend ausgeschöpft werden.
In ihrer Mitteilung über einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum bis 2030 identifizierte die Kommission eine Energieeinsparung von 25 % als Teil einer Strategie, mit der das THG-Emissionsreduktionsziel von 40 % auf kostengünstigste Weise erreicht werden kann. Angesichts der zunehmenden Bedeutung einer besseren Energieversorgung der EU und der Verringerung ihrer Einfuhrabhängigkeit, hält es die Kommission jedoch für richtig, ein höheres Ziel 30 % vorzuschlagen. Dadurch würden sich zwar die Kosten des Rahmens für 2030 um 20 Mrd./Jahr erhöhen, es würden jedoch auch konkrete wirtschaftliche Vorteile entstehen - auch für die Sicherheit der Energieversorgung.