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Document 52014DC0243
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of the Regulation (EC) No 295/2008 of the European Parliament and of the Council concerning structural business statistics
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik
/* COM/2014/0243 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik /* COM/2014/0243 final */
Inhaltsverzeichnis 1............ EINLEITUNG.. 3 1.1......... Verordnung über die strukturelle
Unternehmensstatistik. 3 1.2......... Inhalt der wichtigsten Datensätze. 3 1.3......... Zugänglichkeit der SUS. 5 1.4......... Veröffentlichungen der Jahre 2012 und
2013. 5 2............ WIRKSAMKEIT DER VERORDNUNG UND
RELEVANZ DER DATENSÄTZE.. 5 2.1......... Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten. 5 2.2......... Geheimhaltungsvorschriften und deren
Umsetzung. 7 2.3......... Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik. 8 3............ GENAUIGKEIT. 9 4............ KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT. 10 4.1......... Kohärenz. 10 4.2......... Vergleichbarkeit 10 5............ FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DATEN.. 11 6............ ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT. 11 7............ EINHALTUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE
STRUKTURELLE UNTERNEHMENSSTATISTIK (SUS) 11 8............ DIE BELASTUNG DER UNTERNEHMEN UND
MASSNAHMEN ZU IHRER ENTLASTUNG 13 8.1......... Hintergrund. 13 8.2......... Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen. 13 9............ WEITERE ENTWICKLUNGEN.. 14
1.
EINLEITUNG
1.1.
Verordnung über die strukturelle
Unternehmensstatistik
Artikel 13
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle
Unternehmensstatistik[1]
(„SUS-Verordnung“) sieht Folgendes vor: „Die Kommission unterbreitet dem
Europäischen Parlament und dem Rat bis zu 29. April 2011 und danach
mindestens alle drei Jahre einen Bericht über die gemäß dieser Verordnung
erstellten Statistiken und insbesondere deren Qualität und den Aufwand für die
Unternehmen.“ Der aktuelle Bericht
folgt auf den Bericht vom Mai 2011[2],
der gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97
des Rates (eine frühere Verordnung, die zwischenzeitlich durch die vorgenannte
SUS‑Verordnung ersetzt wurde) vorgelegt worden war. Der vorliegende
Bericht vermittelt auf der Grundlage endgültiger Daten für das Bezugsjahr 2010 einen
Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung SUS‑Verordnung in Bezug
auf die strukturelle Unternehmensstatistik für folgende Bereiche: · Dienstleistungen · Industrie · Handel · Baugewerbe · Dienstleistungen für Unternehmen · Unternehmensdemografie Der Bericht informiert
über die Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission getroffen wurden, um
sicherzustellen, dass den Nutzern europäische strukturelle
Unternehmensstatistiken von hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden, sowie
über die Durchführung der SUS‑Verordnung durch die Mitgliedstaaten.
Ferner wird über die Belastung der Unternehmen durch die Bereitstellung
statistischer Daten und über die Maßnahmen informiert, die von Eurostat und den
Mitgliedstaaten zur Verringerung dieser Belastung ergriffen wurden.
1.2.
Inhalt der wichtigsten
Datensätze
Strukturelle
Unternehmensstatistiken (SUS) liefern ein umfassendes Bild von Struktur,
Entwicklung und Merkmalen der europäischen Unternehmen insgesamt und der
verschiedenen Wirtschaftszweige und leisten einen wichtigen Beitrag zu
verschiedenen anderen Bereichen, wie z. B. der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung, der Konjunkturstatistik und Unternehmensregistern. Grundsätzlich
decken die Daten sämtliche Wirtschaftszweige von der Landwirtschaft bis hin zu
den persönlichen Dienstleistungen ab. Für die folgenden Variablen werden Daten
erhoben: · „outputbezogene“ Variablen (z. B. Umsatz und Wertschöpfung), · „inputbezogene“ Variablen, die sich auf den Arbeitseinsatz beziehen
(z. B. Beschäftigung und geleistete Arbeitsstunden), Einsatz von Waren und
Dienstleistungen (z. B. Gesamteinkäufe) und Kapitaleinsatz (z. B.
Investitionen in Sachanlagen) und · unternehmensdemografische Variablen (z. B. Grundgesamtheit der
aktiven Unternehmen, Zahl der Unternehmensgründungen und Zahl der
Unternehmensschließungen). Außerdem werden von
den genannten Daten mehrere weitere wichtige Indikatoren in Form von Quoten
bestimmter monetärer Variablen oder Pro-Kopf-Werten abgeleitet. Alle Mitgliedstaaten
übermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission[3]
mehrere Datensätze, wobei die wichtigsten Datensätze die folgenden sind: · jährliche Unternehmensstatistiken (alle Merkmale werden nach Ländern in
einer Untergliederung nach Klassen der NACE Rev. 2[4] (4‑Steller)
veröffentlicht); · jährliche Unternehmensstatistiken nach Größenklassen (alle Merkmale
werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Gruppen der NACE Rev. 2 (3‑Steller)
sowie nach Beschäftigungsgrößenklassen veröffentlicht); · jährliche Regionalstatistiken (vier Merkmale werden nach NUTS‑2-Regionen
in einer Untergliederung nach Abteilungen der NACE Rev. 2 (2‑Steller)
veröffentlicht und · jährliche demografische Statistiken nach der Rechtsform oder nach
Größenklassen (die Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach
Klassen der NACE Rev. 2 (4‑Steller) veröffentlicht). Die Mehrzahl der
Daten wird von den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) erhoben, sei es durch
statistische Erhebungen, aus dem Unternehmensregister oder aus verschiedenen
administrativen Quellen. Um die Qualität der erstellten SUS sicherzustellen,
wenden die Mitgliedstaaten je nach Datenquelle unterschiedliche statistische
Methoden an, wie z. B. Hochrechnungen, Schätzungen auf der Grundlage von
Modellen oder verschiedene Formen der Imputation. Vor der
Veröffentlichung auf der Website von Eurostat durchlaufen alle Daten, die von
den Mitgliedstaaten übermittelt werden, eine Qualitätskontrolle.
1.3.
Zugänglichkeit der SUS
Alle Daten, die
von den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2010 übermittelt wurden, stehen
zusammen mit den aggregierten Ergebnissen für die EU seit November 2012 auf der
Eurostat-Website kostenlos zur Verfügung. Der Bereich zur strukturellen
Unternehmensstatistik auf der Website ist unter der Überschrift „Industrie,
Handel und Dienstleistungen“[5]
oder über die Suchfunktion[6]
einfach zu finden.
1.4.
Veröffentlichungen der
Jahre 2012 und 2013
Zusätzlich zu
ihrer Verbreitung auf der Eurostat-Website sind die Ergebnisse in einer Reihe
von Beiträgen im neu gestalteten Bereich „Europäische Unternehmen“ von Statistics
Explained[7]
zu finden. Statistics Explained beruht auf der Wiki-Technologie Web 2.0,
der Hauptzweck dieses Instruments ist die Erläuterung europäischer Statistiken,
indem Daten dargestellt und aufschlussreiche oder erstaunliche Faktoren
aufgezeigt und alle notwendigen Hintergrundinformationen vermittelt werden. Daneben werden SUS‑Daten
für viele andere Veröffentlichungen herangezogen. Umfangreiche Beiträge dazu
sind 2012 und 2013 im Eurostat-Jahrbuch, im Eurostat-Pocketbook und im
Statistischen Jahrbuch der Regionen erschienen.
2.
WIRKSAMKEIT DER VERORDNUNG
UND RELEVANZ DER DATENSÄTZE
2.1.
Verfügbarkeit und
Vollständigkeit der Daten
Den Tabellen 1,
2 und 3 ist zu entnehmen, dass die von den Mitgliedstaaten gelieferten Daten
für alle SUS‑Module im Großen und Ganzen einigermaßen vollständig sind.
Die Länder sind nach ihrem Anteil an der gesamten Wertschöpfung der EU im
Bereich der gewerblichen Wirtschaft in „große“, „mittlere“ und „kleine“ Länder
eingeteilt. Das Fehlen von
Daten wurde damit erklärt, dass bei der Berechnung einiger Indikatoren Probleme
auftraten, dass einige Daten für das Bezugsjahr 2010 nicht verfügbar waren,
dass Datenquellen für regionale Daten und Daten über „fachliche Einheiten“ (FE)
fehlten, dass Daten erst nach Ablauf der Übermittlungsfrist vorlagen oder dass
Nullwerte nicht übermittelt wurden. Die Länder haben
zugesagt, bei der nächsten Datenlieferung (für das Bezugsjahr 2011)
vollständige Datensätze zu übermitteln. Allerdings liegen
SUS-Daten auf der Eurostat-Website nur begrenzt vor, weil sie insbesondere für
die kleinen Länder vertraulich sind. Tabelle 1: Verfügbarkeit und Vertraulichkeit
der endgültigen Daten für 2010 für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie,
Handel und Baugewerbe (NACE Rev. 2) Länder[8] || Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten || Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder Große Länder || 94 || 10 Mittlere Länder || 92 || 15 Kleine Länder[9] || 98 || 24 ALLE || 95 || 18 Die Ergebnisse
für das Jahr 2010 für die 27 Mitgliedstaaten der EU und Norwegen lassen bei
der Verfügbarkeit der Daten einen Anstieg um 5 % gegenüber dem
vorhergehenden Bericht an das Europäische Parlament und den Rat erkennen. Insbesondere
die kleinen Länder lieferten mehr Daten zu den vier von Tabelle 1
abgedeckten Wirtschaftszweigen. Auch die
Verfügbarkeit der Daten über Dienstleistungen für Unternehmen (Tabelle 2) und
zur Unternehmensdemografie (Tabelle 3) war mit 95 % sehr gut. Die kleinen
Länder trugen ebenfalls wesentlich zu dieser hohen Verfügbarkeit bei. Daneben war die
hohe Verfügbarkeit auch der Tatsache zuzuschreiben, dass einige Mitgliedstaaten
sich dafür entschieden, die Werte für verschiedene Indikatoren nicht als
vertraulich zu kennzeichnen, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten. Tabelle 2: Verfügbarkeit und Vertraulichkeit
der endgültigen Daten 2010 über Dienstleistungen für Unternehmen, NACE Rev. 2 Länder || Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten || Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder Große Länder || 100 || 0 Mittlere Länder || 97 || 10 Kleine Länder || 90 || 15 ALLE || 95 || 11 Tabelle 3: Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der
endgültigen Daten 2010 zur Unternehmensdemografie, NACE Rev. 2 Länder || Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten || Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder Große Länder || 99 || 10 Mittlere Länder || 91 || 12 Kleine Länder || 98 || 13 ALLE || 95 || 12
2.2.
Geheimhaltungsvorschriften
und deren Umsetzung
Die Tabellen in
Abschnitt 2.1 veranschaulichen, inwieweit die Datenverfügbarkeit durch die
Geheimhaltungsvorschriften eingeschränkt wird. Alle
Mitgliedstaaten wenden ähnliche Geheimhaltungsvorschriften an, durch die vor
allem verhindert werden soll, dass Daten über ein oder mehrere spezifische
Unternehmen veröffentlicht werden. In mehreren Mitgliedstaaten kam ergänzend
eine „Dominanzregel“ zur Anwendung, der zufolge Daten dann nicht veröffentlicht
wurden, wenn sich mehr als ein bestimmter prozentualer Anteil der Zahlen auf
einen einzigen Auskunftgebenden bezog; die von den einzelnen Mitgliedstaaten zugrunde
gelegten prozentualen Anteile variieren dabei geringfügig. Der prozentuale Anteil
der als vertraulich eingestuften Daten liegt zwischen 0 % und 24 %, wobei
die Anteile bei den mittleren und kleinen Ländern aufgrund der vorstehend
erwähnten Vorschriften höher ausfallen. Allerdings lagen
die Vertraulichkeitsraten bei den Statistiken für die Bereiche
Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe für das Jahr 2010 um
4 % unter denen des vorhergehenden Berichts. Zusätzlich zu
den auf Länderebene angewandten Geheimhaltungsvorschriften wurden in den zur
Veröffentlichung bestimmten Statistiken auch auf EU‑Ebene Daten
unterdrückt, um vertrauliche einzelstaatliche Daten zu schützen. Unter welchen
Voraussetzungen EU‑Gesamtwerte nicht veröffentlicht werden dürfen, ist in
einer Vertraulichkeitscharta geregelt, die mit allen Mitgliedstaaten vereinbart
wurde. Folglich konnten
für das Bezugsjahr 2010 bei den Statistiken über Dienstleistungen,
Industrie, Handel und Baugewerbe 8,3 % der aggregierten
EU-Daten aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden. Rund 14 %
der aggregierten EU‑Daten zu Dienstleistungen für Unternehmen und Unternehmensdemografie
waren ebenfalls aus Geheimhaltungsgründen nicht für die Öffentlichkeit
zugänglich. Die nachstehende Tabelle enthält Angaben zur jeweiligen Anzahl und zum
prozentualen Anteil der vertraulichen Datenfelder. Tabelle 4: Vertraulichkeit
der wichtigsten Variablen der jährlichen Unternehmensstatistik, für die EU‑Aggregate
für 2010 veröffentlicht wurden, für alle Ebenen der NACE Rev. 2 Bereich der SUS || Gesamtzahl der Datenfelder || Zahl der vertraulichen Datenfelder || Vertrauliche Datenfelder (in %) Dienstleistungen || 5 569 || 679 || 12,2 Industrie || 8 008 || 457 || 5,7 Handel || 2 092 || 170 || 8,1 Baugewerbe || 732 || 56 || 7,7 Insgesamt (Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe) || 16 401 || 1 362 || 8,3 Dienstleistungen für Unternehmen || 151 || 21 || 13,9 Unternehmensdemografie || 18 532 || 2 700 || 14,6
2.3.
Nutzen der strukturellen
Unternehmensstatistik
Ein Indikator
für den Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik ist die Zahl der
Downloads von der Eurostat-Website. Die Angaben in der nachstehenden Tabelle
beziehen sich auf den Zeitraum von Oktober 2012 bis August 2013, in dem die
Daten für 2010 abgerufen werden konnten. Tabelle 5: Zahl der Downloads Bereich der SUS || Zahl der Downloads 127 574 Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe || 106 594 Industrie und Baugewerbe || 59 540 Handel || 20 302 Dienstleistungen || 13 885 Regionaldaten – alle Aktivitäten || 12 867 Dienstleistungen für Unternehmen || 5 954 Unternehmensdemografie || 15 026
3.
GENAUIGKEIT
Um die
Genauigkeit der strukturellen Unternehmensstatistik messen zu können, schreibt
die Verordnung (EU) Nr. 275/2010[10]
der Kommission vor, dass alle Mitgliedstaaten Eurostat jährlich Angaben über
Qualitätsindikatoren wie die Variationskoeffizienten vorlegen. Ferner müssen
sie einen Bericht über die Methodik vorlegen, die für die Erhebung und
Verarbeitung der Daten verwendet wurde. Anhand der von allen Mitgliedstaaten
vorgelegten Angaben nahm Eurostat eine Bewertung für das Bezugsjahr 2010 vor,
deren wesentliche Teile im vorliegenden Bericht enthalten sind. Die Wahl der
effizientesten und effektivsten Methoden für die Erhebung und Verarbeitung der
Daten entsprechend den nationalen Besonderheiten (z. B. Größenklasse,
Wirtschaftszweig und Regionen) und den zur Verfügung stehenden administrativen
Quellen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Zur Bewertung
der Qualität der Daten auf EU‑Ebene wurden von Eurostat auf der Grundlage
der nationalen Variationskoeffizienten aggregierte EU‑Variationskoeffizienten
für sechs Merkmale und für alle Wirtschaftszweige, untergliedert nach
Abteilungen der NACE Rev. 2 (2‑Steller), berechnet. Tabelle 6: Aggregierte EU-Variationskoeffizienten
für Statistiken für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und
Baugewerbe (in %) 2010 || Anteil der EU-Variationskoeffizienten (in %) EU-Variationskoeffizienten[11] || Anzahl der Unternehmen || Umsatz || Wertschöpfung || Personalkosten || Bruttoinvestitionen || Zahl der Beschäftigten 0,0-0,5 || 69 || 62 || 69 || 85 || 0 || 100 0,6-1,5 || 23 || 31 || 31 || 8 || 31 || 0 1,6-2,5 || 8 || 0 || 0 || 8 || 31 || 0 >2,5 || 0 || 8 || 0 || 0 || 38 || 0 Wie aus der
vorstehenden Tabelle hervorgeht, liegen die aggregierten EU‑Variationskoeffizienten
für die Variablen von wenigen Ausnahmen abgesehen unter 1,5. Die einzige
Ausnahme bildet die Variable „Bruttoinvestitionen“, bei der die Koeffizienten
überwiegend im Bereich zwischen 0,6 und 2,5 liegen. Im Allgemeinen
sind die Variationskoeffizienten für die Industrie niedriger und für das
Baugewerbe, den Handel und den Dienstleistungssektor etwas höher.
4.
KOHÄRENZ UND
VERGLEICHBARKEIT
Wie bereits
erwähnt, wurden die Mitgliedstaaten gebeten, für jedes Bezugsjahr einen Bericht
mit Informationen über die von ihnen angewandte Methodik zur Erhebung und
Verarbeitung der Daten vorzulegen.
4.1.
Kohärenz
„Kohärenz“
bezieht sich darauf, in welchem Umfang die statistische Korrektheit die
kombinierte Verwendung von Daten aus unterschiedlichen Quellen zulässt.
Eurostat bemüht sich daher herauszufinden, worin die gemeinsamen Merkmale der
SUS und anderer Unternehmenserhebungen bestehen und inwieweit die Daten
konsistent sind. Die SUS-Daten
können zusammen mit Statistiken aus verschiedenen anderen Quellen verwendet
werden, darunter Unternehmensregister, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Statistiken
über Arbeitskräfte und Unternehmensdemografie sowie Konjunkturstatistiken. Bei
der Untersuchung der Kohärenz der strukturellen Unternehmensstatistik mit anderen
statistischen Quellen wurde eine Reihe von Unterschieden sowohl bei den Daten
als auch bei den verwendeten Methodiken festgestellt. Bei der Festlegung der
Methodik für jede statistische Datenquelle wird darauf geachtet, dass sie den
jeweiligen Zweck bestmöglich erfüllt, daher bestehen zwischen den Datenquellen
Unterschiede hinsichtlich der Methodik.
4.2.
Vergleichbarkeit
Die
Vergleichbarkeit der Statistiken für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie,
Handel und Baugewerbe im zeitlichen Verlauf und in den einzelnen Ländern hinweg
ist erst ab dem Bezugsjahr 2005 gegeben, da vor diesem Zeitpunkt von einigen
Ländern Änderungen an der Methodik und am Erfassungsbereich vorgenommen wurden.
Die Einführung der neuen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE
Rev. 2) im Jahr 2008 führte dazu, dass Zeitreihen nicht über dieses Jahr hinaus
fortgeführt werden können. Die Statistiken
über Dienstleistungen für Unternehmen und zur Unternehmensdemografie sind ab
dem Jahr 2008 vergleichbar, also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erhebung
verbindlich vorgeschrieben ist.
5.
FRISTEN FÜR DIE
ÜBERMITTLUNG DER DATEN
In der
SUS-Verordnung sind folgende Fristen festgelegt, innerhalb derer die Daten für
das Bezugsjahr von den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind: · 10 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für vorläufige
Statistiken über Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe und · 18 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für endgültige Daten zu
allen Wirtschaftszweigen. Für das Bezugsjahr
2010 wurden von 19 Ländern die Daten für alle Bereiche der strukturellen
Unternehmensstatistik fristgerecht übermittelt. Einigen
Mitgliedstaaten wurden Abweichungen von den Bestimmungen der SUS-Verordnung gewährt,
um ihnen die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Anpassungen ihrer nationalen
statistischen Systeme vorzunehmen. Estland und Frankreich wurde eine
vollständige Befreiung für Statistiken über Dienstleistungen für Unternehmen
bewilligt.
6.
ZUGÄNGLICHKEIT UND
KLARHEIT
Alle
strukturellen Unternehmensstatistiken sind auf der Eurostat-Website im Bereich
„Industrie, Handel und Dienstleistungen“ kostenlos zugänglich, ebenso
ausführliche Erläuterungen zur Methodik, die für die Nutzer gegebenenfalls von
Belang sind.[12] Die NSÄ
veröffentlichen strukturelle Unternehmensstatistiken auf nationaler Ebene,
wodurch die Daten für die Nutzer noch leichter zugänglich sind.
7.
EINHALTUNG DER VERORDNUNG
ÜBER DIE STRUKTURELLE UNTERNEHMENSSTATISTIK (SUS)
Die Einhaltung
der SUS-Verordnung wird danach bewertet, ob die Daten von den Mitgliedstaaten
fristgerecht und vollständig übermittelt werden und wie viele Fassungen bis zur
Veröffentlichung der endgültigen Daten eingehen. Im Vergleich zur
Bewertung für den vorangegangenen Bericht wurde die Verordnung im Hinblick auf
die Daten für 2010 insgesamt besser eingehalten. Die Pünktlichkeit der
Übermittlung hat sich bei den meisten Ländern verbessert. Einige Länder
übermitteln ihre Daten allerdings weiterhin nicht fristgerecht, wodurch sich
die Veröffentlichung der EU‑Aggregate verzögert. Bis zur
Veröffentlichung der endgültigen Daten werden von den Mitgliedstaaten im
Durchschnitt 1,4 Fassungen der Daten übermittelt. Tabelle 7 enthält
eine Gesamtbewertung der Einhaltung der SUS‑Verordnung durch alle
27 EU‑Mitgliedstaaten und Norwegen im Bezugsjahr 2010 für alle
Bereiche, die unter die Verordnung fallen. Die Länder
wurden in vier Kategorien eingeteilt, je nachdem, wie gut sie die Verordnung
einhalten: · SG = Sehr gute Einhaltung. Alle verlangten
Daten (mit unwesentlichen Ausnahmen) wurden fristgerecht geliefert (Ergebnis:
≥ 90 %). · G = Gute Einhaltung. Einige wenige
Elemente fehlten oder es gab geringe Verzögerungen bei der Datenlieferung (Ergebnis:
zwischen 70 % und 89 %). · T = Die Daten lagen teilweise vor,
wichtige Teile der benötigten Informationen fehlten jedoch bzw. die Fristen
wurden nicht eingehalten (Ergebnis: zwischen 10 % und 69 %). · N = Ein Großteil der Daten fehlte
oder es gab größere Verzögerungen bei der Datenlieferung (Ergebnis: ≤ 10 %). Tabelle 7: Gesamtbewertung der Einhaltung Länder || Gesamtbewertung AT, BE ,BG, CZ, DE, EE, ES, FI, FR, HU, LT, LV, NO, PT, RO, SI, SK || SG CY, DK, IE, IT, LU, NL, PL, SE, UK || G EL, MT || T - || N Aus der Tabelle
geht hervor, dass die Einhaltung für die meisten Mitgliedstaaten als „sehr gut“
bis „gut“ bewertet wurde. Eurostat hat
zweierlei Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung zu verbessern: zum einen die
Berichterstattung über die Überwachung der Einhaltung und zum anderen die
Bereitstellung einer Anwendung, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten eine
Datenvalidierung vornehmen können. Eurostat legt
inzwischen der SUS-Lenkungsgruppe zweimal jährlich einen Bericht über die
Einhaltung vor, außerdem wird der Gruppe der Direktoren für die
Unternehmensstatistik jährlich Bericht erstattet. In einigen Fällen wandte sich
der Generaldirektor von Eurostat in Schreiben an die Leiter der NSÄ. Eurostat hat
untersucht, wie sich die Zahl der verschiedenen Datenfassungen, die von den
Mitgliedstaaten bis zu Veröffentlichung der endgültigen Daten übermittelt
werden, verringern ließe. Hierzu wurde eine Anwendung zur Datenvalidierung
entwickelt, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten vor der Übermittlung ihrer
Daten an Eurostat deren Richtigkeit und mögliche Vertraulichkeit überprüfen
können.
8.
DIE BELASTUNG DER
UNTERNEHMEN UND MASSNAHMEN ZU IHRER ENTLASTUNG
8.1.
Hintergrund
Mit Blick
darauf, sich an die Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds anpassen und
gegebenenfalls rasch auf eine neu aufkommende Nachfrage der Nutzer nach
Statistiken reagieren zu können, ist Eurostat ständig auf der Suche nach
weiteren Möglichkeiten, das Europäische Statistische System (ESS) im Bereich
der strukturellen Unternehmensstatistik flexibler zu gestalten. Bei allen
Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, das System der Unternehmensstatistik
flexibel und hochwertig zu gestalten, sind allerdings stets die Einschränkungen
zu beachten, die zum einen durch das Ziel vorgegeben sind, die statistische
Belastung der Auskunftgebenden und insbesondere der Unternehmen zu
verringern, und zum anderen dadurch, dass den nationalen statistischen Stellen
weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese Sachzwänge haben zur
Folge, dass Eurostat anstreben muss, die Unternehmensstatistik sinnvoll
weiterzuentwickeln, indem Möglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten
ermittelt, Prioritäten gesetzt und schwerpunktmäßig Zielsetzungen auf
europäischer Ebene verfolgt werden. Im Einklang mit
der Vision für die Erstellung von EU‑Statistiken (Mitteilung
KOM(2009) 404) wurde ein Projekt zur Erarbeitung einer Rahmenverordnung
für die Integration von Unternehmensstatistiken (Framework Regulation for
Integrating Business Statistics – FRIBS) aufgelegt, mit der die Erstellung von
Unternehmensstatistiken dadurch vereinfacht werden soll, dass eine gemeinsame
Infrastruktur bereitgestellt wird und einheitliche Anforderungen bezüglich der
Daten festgelegt werden.
8.2.
Maßnahmen zur Entlastung
der Unternehmen
Eurostat bemüht
sich zusammen mit den NSÄ fortlaufend darum, Möglichkeiten zu finden, die
Belastung der Unternehmen zu verringern, indem die Anforderungen bezüglich der
zu übermittelnden Daten vereinfacht werden, gleichzeitig muss jedoch
sichergestellt sein, dass die verfügbaren Statistiken dem Bedarf der Nutzer
entsprechen. Nach Beratungen
mit den wichtigsten Nutzern der SUS sowohl innerhalb als auch außerhalb der
Kommission hat Eurostat inzwischen mehrere Möglichkeiten ermittelt, wie sich
die Belastung der NSÄ und der Unternehmen verringern ließe. Diese Maßnahmen
betreffen die Anforderungen an die Unternehmen des
Finanzdienstleistungssektors, die Vorschriften für die Untergliederung
mehrjähriger Datensätze und die Einstellung der Erhebung von
Datensätzen auf Basis der fachlichen Einheit (FE). Zusätzlich wird
derzeit eine Überprüfung der Liste der verbindlich vorgeschriebenen Merkmale
vorgenommen, bei der auch die Vorschläge des Ausschusses für das Europäische
Statistische System (AESS) hinsichtlich der nicht schwerpunktmäßig
abzudeckenden Bereiche berücksichtigt werden. Einige der
Schritte, die von den Mitgliedstaaten eingeleitet wurden, um die Belastung der
Unternehmen zu verringern, bezogen sich auf die Erhebung der Daten für die SUS.
Da die Mehrzahl der Mitgliedstaaten für die SUS überwiegend
Stichprobenerhebungen durchführt, wird durch neue Strategien für die
Stichprobenahme versucht, sowohl den Aufwand für die Unternehmen als auch die
Kosten für die NSÄ zu verringern. Außerdem nehmen
einige Länder kleine Unternehmen von ihren Erhebungen aus und ziehen
stattdessen administrative Datenquellen in Kombination mit Schätzungen heran. In vielen
Mitgliedstaaten besteht eine starke und weiter zunehmende Präferenz, anstelle
von Erhebungen administrative Datenquellen zu nutzen. Der alleinigen Nutzung
von administrativen Datenquellen stehen allerdings verschiedene Hindernisse
entgegen, da für administrative Daten in der Regel u. a. andere
Definitionen, Formate, Codes und Übermittlungsprotokolle verwendet werden als
für statistische Daten. Die NSÄ bemühen sich gemeinsam mit den für die
administrativen Daten verantwortlichen Stellen darum, diese Hindernisse
auszuräumen, damit künftig administrative Daten vermehrt genutzt werden können und
der Prozess der Datenerhebung vereinfacht werden kann. Von
einigen Ländern wurden Systeme für die Online-Erhebung jährlicher steuerlicher
und statistischer Daten entwickelt und eingeführt. Diese Systeme, die auf
moderner Informationstechnologie basieren, können dazu beitragen, die Qualität
der Daten zu verbessern und gleichzeitig den Zeitaufwand für die Eingabe und
Verarbeitung der Daten zu verringern. Bei allen
Änderungen von Datenanforderungen oder Produktionsprozessen wird stets auf die
damit verbundene Belastung der Unternehmen geachtet. Oberstes Ziel bleibt
jedoch die Erstellung hochwertiger struktureller Unternehmensstatistiken, die auf
kosteneffektive Weise den Bedarf der Nutzer decken.
9.
WEITERE ENTWICKLUNGEN
Im Rahmen des
Europäischen Statistischen Systems wird ständig nach Möglichkeiten gesucht,
neuen und entstehenden Bedarf an Statistiken zu decken und gleichzeitig den
Aufwand für die Auskunftgebenden und die Kosten für die Erstellung der
Statistiken zu verringern. Wichtigstes
Ergebnis eines von Eurostat entwickelten Programms zur Modernisierung der
europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)[13], das
sich über die Jahre 2008‑2013 erstreckte, war ein Vorschlag für
praktische Schritte zur Modernisierung der Unternehmensstatistik, wie die
Entwicklung von Zielindikatoren und eine Überprüfung der Prioritäten. Die
Umsetzung dieses Vorschlags wird dem ESS in den kommenden Jahren ein
erhebliches Engagement und Investitionen in beträchtlicher Höhe abverlangen. [1] Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (Neufassung),
ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13. [2] KOM(2011) 242 endgültig. [3] Verordnung
(EG) Nr. 251/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung
und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments
und des Rates im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die
strukturelle Unternehmensstatistik bzw. die nach der Überarbeitung der
statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen
(CPA) erforderlichen Anpassungen, ABl. L 86
vom 31.3.2009, S. 170. [4] Verordnung
(EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur
Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2
und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1. [5] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database [6] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home [7] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Category:Structural_business_statistics [8] Um den Aufwand für die Unternehmen und die
Kosten für die nationalen statistischen Stellen möglichst gering zu halten, können
die Mitgliedstaaten Daten mit einer CETO-Markierung (CETO = „contribution to
European totals only“ – Beitrag ausschließlich zu den europäischen Gesamtwerten)
versehen. Die betreffenden Daten werden von Eurostat nicht veröffentlicht; wenn
sie von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene veröffentlicht werden,
entfällt die CETO-Markierung. Die Verwendung der CETO-Markierung richtet sich
nach dem Anteil des betreffenden Mitgliedstaats an der gesamten Wertschöpfung
in der gewerblichen Wirtschaft: große Länder: DE, FR, IT, UK; mittlere Länder: BE, DK, ES, GR, IE, NL, AT, PL, PT, FI, SE, NO; kleine Länder: BG, CZ, EE, CY, LV, LT, LU HU, MT, RO, SI, SK. [9] Daten für Malta: 2009. [10] Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission vom 30. März
2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der
Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik, ABl. L 86 vom 1.4.2010,
S. 1. [11] Die Variationskoeffizienten wurden für die endgültigen Daten 2010 der
Reihen 1A, 2A, 3A und 4A (Anhänge I-IV) nach der NACE Rev. 2 auf der
Abschnittsebene (1‑Steller) berechnet. [12] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home [13] Beschluss Nr. 1297/2008/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. Dezember 2008 über ein Programm zur Modernisierung der
europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS), ABl. L 340
vom 19.12.2008, S. 76.