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Document 52014DC0115
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the outcome of the EU co-financed programmes for the eradication, control and monitoring of animal diseases and zoonosis over the period of 2005-2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über das Ergebnis der von der EU kofinanzierten Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen im Zeitraum 2005-2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über das Ergebnis der von der EU kofinanzierten Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen im Zeitraum 2005-2011
/* COM/2014/0115 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über das Ergebnis der von der EU kofinanzierten Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen im Zeitraum 2005-2011 /* COM/2014/0115 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über das Ergebnis der von der EU
kofinanzierten Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von
Tierseuchen und Zoonosen im Zeitraum 2005-2011 Zusammenfassung Im Mittelpunkt des vorliegenden
Berichts, der nach Artikel 41 der Entscheidung des Rates 2009/470/EG über
bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich[1]
vorzulegen ist, steht das Ergebnis, das mit der Durchführung der von der EU
kofinanzierten Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von
Tierseuchen und Zoonosen erreicht wurde. Der weitaus größte Teil
der Ausgaben aus dem EU‑Haushalt für Lebensmittelsicherheit wird für die
Kofinanzierung der Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von
Tierseuchen (im Folgenden „Veterinärprogramme“) aufgewendet. [2] Im Bewertungszeitraum beteiligte sich die EU
mit über 1,17 Mrd. EUR an den Kosten für die Durchführung von
Programmen, die auf die Bekämpfung von 13 Krankheiten[3] abzielten.
Alle 27 Mitgliedstaaten (EU‑25 bis
31. Dezember 2006) erhielten in diesen sieben Jahren finanzielle
Unterstützung durch die EU. Ungeachtet der Probleme in
einigen Bereichen spielen die Veterinärprogramme weiterhin eine wichtige Rolle
bei der wirksamen Bewältigung der betreffenden Tierseuchen, weil sie die Überwachung
und Tilgung der Tierseuchen, die gezieltere Bekämpfung grenzübergreifender
Seuchen von hoher Relevanz für die EU und die Prävention und schnelle Reaktion
auf neu und wieder auftretende Tierseuchen, die zu den Eckpfeilern der
Tiergesundheitsstrategie der EU gehören, sicherstellen. Neben den klaren wirtschaftlichen Vorteilen, die dies für
die relevanten Wirtschaftszweige in der EU und für das reibungslose
Funktionieren des Binnenmarkts bietet, unterstützen die Veterinärprogramme auch
den Schutz der Verbraucher und der öffentlichen Gesundheit (bei Zoonosen), die
für die Gesellschaft der EU wichtige öffentliche Güter darstellen. Anhand der Analyse, bei
der künftige Gefahren und Herausforderungen für die von der EU kofinanzierten
Veterinärprogramme berücksichtigt wurden, können bestimmte Schlussfolgerungen
hinsichtlich der Maßnahmen gezogen werden, die für eine verbesserte
Programmverwaltung notwendig sind. Dazu gehören insbesondere eine bessere
Prioritätenfestlegung, die Verringerung der Kosten, die sowohl von der
Kommission als auch von den Mitgliedstaaten für die Programmverwaltung
aufgewendet werden müssen, sowie die bessere Gestaltung, Durchführung und
Kostenwirksamkeitsanalyse der von der EU kofinanzierten Veterinärprogramme. Am 29. Juni 2011
legte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung[4] vor, die
den gesamten Bereich der Ausgaben für die Lebensmittelsicherheit regelt. Ziel ist es, den bestehenden Finanzrahmen zu
optimieren, um die Verfahren zu vereinfachen und transparenter und flexibler zu
gestalten und um die Kostenwirksamkeit der Ausgaben für die
Lebensmittelsicherheit – darunter fallen auch die Veterinärprogramme –
nachzuweisen. Der Vorschlag wird von den Mitgesetzgebern im ersten Halbjahr
2014 förmlich angenommen werden. 1. Einleitung Artikel 41 der
Entscheidung des Rates 2009/470/EG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich
besagt Folgendes: „Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat
alle vier Jahre einen Bericht über die Tiergesundheit und die Kostenwirksamkeit
der Durchführung der Programme in den einzelnen Mitgliedstaaten vor, der auch
Angaben zu den angenommenen Kriterien enthält“.[5] Da beim derzeitigen
Überwachungs- und Bewertungssystem keine spezifischen Instrumente eingesetzt
werden, um die Kostenwirksamkeit der Ausgaben im Bereich Lebensmittel und
Futtermittel zu messen, bezieht sich der vorliegende Bericht hauptsächlich auf
eine vorläufige Kosten‑Nutzen-Analyse der durchgeführten Programme. Zu beachten ist, dass viele Veterinärprogramme,
insbesondere Maßnahmen zur Tilgung (z. B. von Tuberkulose), von Natur aus
langfristig angelegt sind. Daher liegen die Ergebnisse häufig erst lange nach
der Durchführung spezifischer Maßnahmen vor. Im aktuellen Bericht, dem
ersten, der in diesem Rahmen erstellt wurde, wird ein Zeitraum von sieben
Jahren (2005-2011) bewertet. 2. Hintergrund Die finanzielle Beteiligung
der EU an Programmen zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen
macht im EU‑Haushalt für Lebensmittelsicherheit den bei weitem größten
Teil der Ausgaben aus. Ziel der
Programme ist die schrittweise Tilgung von Tierseuchen und die Einführung von
Überwachungsmaßnahmen für Tierseuchen in den Mitgliedstaaten und in der
gesamten EU. Die Programme sind außerdem Teil der umfassenden
Tiergesundheitsstrategie der EU[6],
mit der ein hohes Niveau der Tiergesundheit, der öffentlichen Gesundheit und
des Verbraucherschutzes gewährleistet werden soll. Die wichtigsten Ziele der Veterinärprogramme bestehen
darin, ein hohes Schutzniveau in den Bereichen Tiergesundheit und öffentliche
Gesundheit sicherzustellen, die Produktivitätsverbesserung im Tierzuchtsektor
zu fördern und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Sektoren
zu leisten, die direkt oder indirekt vom Ausbruch von Tierseuchen betroffen sind.[7] In Anhang I der
Entscheidung des Rates 2009/470/EG sind die Tierseuchen und Zoonosen
aufgeführt, für die eine Kofinanzierung der EU gewährt werden kann. Die Prioritäten der
Finanzierung werden von der Kommission festgelegt und jährlich überprüft, damit
die Mittel so eingesetzt werden können, wie es die aktuelle Situation
erfordert. Im Vordergrund stehen
dabei neben den Krankheiten, die entweder für die Tiergesundheit oder für die
öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind (wie etwa Zoonosen), die Krankheiten,
die aufgrund von Beeinträchtigungen des Handels und Einkommenseinbußen für den
Tierzuchtsektor in der EU weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die
vorgeschlagenen Prioritäten werden mit den Mitgliedstaaten im Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit[8] (SCFCAH)
erörtert. Die interne Bewertung der Kommission
basiert auf den von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten, auf Berichten des
Lebensmittel- und Veterinäramts[9],
auf Rechnungsprüfungsberichten[10]
und auf den Ergebnissen der Taskforce zur Überwachung der Tilgung von
Krankheiten[11]. 2006 wurde ein mehrjähriger
Ansatz für Veterinärprogramme eingeführt, damit die Ziele dieser Programme
effizienter und effektiver erreicht werden können. Die mit finanzieller
Unterstützung der EU durchgeführten Veterinärprogramme umfassen ein breites
Spektrum an Maßnahmen, wie z. B. Impfungen, Tests bei Tieren und
Entschädigungszahlungen, wenn Tiere geschlachtet oder gekeult werden müssen. Im
Allgemeinen beteiligt sich die EU zu 50 % an den Kosten, die dem
Mitgliedstaat für die Durchführung spezifischer Maßnahmen[12] entstehen
und die eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Eine andere
Regelung gilt für die Kosten der Überwachung, Testdurchführung und
Genotypisierung von transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE), die bis
zu einem bestimmten Höchstbetrag vollständig übernommen werden, sowie für die
im Zusammenhang mit Tollwutbekämpfungsprogrammen anfallenden Kosten
(Anschaffung und Verteilung von Impfstoffen, Labortests), die seit 2010 zu
75 % von der EU kofinanziert werden. 2011 wurde für Maßnahmen zu allen Krankheiten, die bis
dahin zu 50 % kofinanziert worden waren, ein höherer Finanzierungsbeitrag
von 60 % gewährt, um so von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffene
Mitgliedstaaten bei der Haushaltssanierung zu unterstützen. Im Zeitraum 2005-2011 beliefen sich die Gesamtzahlungen der
EU für Programme zur Bekämpfung von 13 Krankheiten auf über
1,17 Mrd. EUR[13].
Zu berücksichtigen ist, dass
der Gesamtbetrag der Finanzierung je nach Art der Krankheit und Zahl der
Programme, die für die einzelnen Krankheiten genehmigt wurden, stark variierte.
In diesen sieben Jahren
profitierten alle 27 Mitgliedstaaten (EU‑25 bis
31. Dezember 2006) von der Kofinanzierung durch die EU. Wie sich die
Finanzierung im Bewertungszeitraum auf die einzelnen Krankheiten bzw. die
Mitgliedstaaten verteilt, ist aus Abbildung 1 und Abbildung 2 in
Kapitel III des Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013
ersichtlich.[14] Abbildung
1: Verteilung der Zahlungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten (2005‑2011) Abbildung
2: Verteilung der Zahlungen auf die einzelnen Krankheiten (2005‑2011) Abbildung
3: Entwicklung der Finanzierung (2005-2011) Die Entwicklung der
Finanzierung (Abbildung 3) zeigt einen sehr deutlichen Anstieg seit 2009:
Dieser Aufwärtstrend ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass erheblich
mehr Mittel für Programme zur Tilgung der Blauzungenkrankheit, insbesondere in
Frankreich und Spanien (weitere Einzelheiten siehe Kapitel IV.2 des Arbeitspapiers
der Kommission SANCO/11377/2013), und der Rindertuberkulose, insbesondere in
Irland und im Vereinigten Königreich (weitere Einzelheiten siehe
Kapitel IV.3 des Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013),
bereitgestellt wurden. Dazu beigetragen hat außerdem, dass 2011, wie oben
bereits erwähnt, eine höhere Finanzierungsquote für alle Krankheiten gewährt
wurde. Wie aus Abbildung 1
hervorgeht, wurden im Bewertungszeitraum fast 38 % des Gesamtbeitrags der
EU von nur zwei Mitgliedstaaten, nämlich Frankreich und Spanien, in Anspruch
genommen. Des Weiteren zählten
zur Empfängergruppe, die zusammengenommen 35 % der EU‑Zahlungen
erhielt, Italien (9,5 %), das Vereinigte Königreich (10,1 %),
Deutschland (7,7 %) und Irland (7,7 %). Die restlichen 27 % der
Ausgaben verteilten sich auf weitere 21 Mitgliedstaaten, von denen
lediglich Polen, Portugal und die Niederlande Mittelzuweisungen von jeweils
über 3 % erhielten. Die Entwicklung der Zahlungen
an die sechs wichtigsten Empfängerländer ist in Abbildung 4 dargestellt,
die außerdem Aufschluss über die Verteilung der Zahlungen auf die einzelnen
Krankheiten in den jeweiligen Mitgliedstaaten[15] gibt. Abbildung 4: Mitgliedstaaten, die die meisten Mittel
für Veterinärprogramme erhielten (2005‑2011) Wie Abbildung 2 zeigt, wurden über 74 %
der EU‑Zahlungen im Bewertungszeitraum für drei wichtige
Veterinärprogramme geleistet. Die
EU investierte rund 44,5 % der gesamten Kofinanzierung in die Überwachung
von TSE sowie in die Tilgung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE)
und der Traberkrankheit. Der zweite wichtige
Bereich, für den Mittel bereitgestellt wurden (ca. 15,5 % der finanziellen
Beteiligung der EU), war die Tilgung der Rindertuberkulose, an dritter Stelle
folgte die Tilgung der Blauzungenkrankheit (über 14 %). Weitere 20,5 % der
Kofinanzierung verteilten sich auf vier Krankheiten, nämlich die Tilgung der Rinderbrucellose (6 %),
der Tollwut (5,5 %) und der Schaf- und Ziegenbrucellose (4,7 %) sowie
die Bekämpfung von Salmonellen (4,3%). Die restlichen 5,2 % der
EU‑Ausgaben entfielen auf die Kofinanzierung von Programmen zu den
übrigen sieben Krankheiten. 3. Tiergesundheitssituation in
der EU im Zeitraum 2005‑2011 Insgesamt ergibt die
qualitative und quantitative Bewertung der Veterinärprogramme, die auf EU‑Ebene
kofinanziert und im Zeitraum 2005‑2011 durchgeführt wurden, dass diese
Programme wirksam dazu beigetragen haben, den Status der Tiergesundheit in der
EU zu verbessern und somit ein gutes Kosten‑Nutzen‑Verhältnis
aufweisen. Es wurden überwiegend
positive Ergebnisse erzielt, auch wenn bei bestimmten Krankheiten in einigen
Mitgliedstaaten weiterhin Probleme bestehen. In manchen Fällen variieren
die Ergebnisse bei den einzelnen Krankheiten trotz der erreichten Fortschritte,
in einigen Regionen der EU konnten die lokalen Probleme noch nicht beseitigt
werden. Dies ist unter anderem
auf epidemiologische Faktoren – vor allem auf die Rolle von Wildtieren oder
Überträgern – zurückzuführen, die die Wirksamkeit der Maßnahmen bestimmter
Programme beeinträchtigen, aber auch spezifische Schwierigkeiten bei der
Programmdurchführung auf der Ebene der Mitgliedstaaten tragen dazu bei. In den betroffenen Mitgliedstaaten bestehen häufig
strukturelle Probleme, beispielweise im finanziellen oder personellen Bereich
(es fehlt an Personal oder das Personal wird nicht bedarfsgerecht eingesetzt),
die trotz aller Anstrengungen die ordnungsgemäße Durchführung der in den
Programmen vorgesehenen Maßnahmen behindern. Die Kommission beabsichtigt, die
Mitgliedstaaten weiter bei der Behebung dieser Mängel zu unterstützen,
beispielsweise durch die Senkung der Kosten im Zusammenhang mit der
Programmverwaltung und durch eine bessere Prioritätensetzung bei den
Krankheiten. Misserfolge bei den Programmen
sind auch auf soziokulturelle Schwierigkeiten zurückzuführen, wie etwa die
unzureichende Koordinierung zwischen nationalen und regionalen bzw. lokalen
Akteuren oder den fehlenden Dialog (Kommunikation) zwischen den Beteiligten des
öffentlichen und privaten Sektors. Um diese Mängel zu beheben, wird die Rolle
der Taskforce bei der Verbreitung bewährter Verfahren und dem
Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten weiter gestärkt. In den folgenden Abschnitten
werden die Ergebnisse der Analyse bezogen auf die einzelnen Krankheiten
erläutert. 3.1. Bereiche, in denen
beachtliche Erfolge erzielt wurden In den meisten Fällen wurden
die betreffenden Krankheiten wirksam eingedämmt und die Inzidenz oder Präsenz
unter Kontrolle gebracht. Viele der Krankheiten konnten in weiten Teilen der EU
schrittweise ausgemerzt werden. Abzulesen
ist dies an einer erheblichen Ausweitung der „seuchenfreien Zonen“[16]
(z. B. Rindertuberkulose, Rinderbrucellose und klassische Schweinepest) in
der EU im maßgeblichen Zeitraum. Bei den anderen Krankheiten war es zumeist
möglich, sie wirksam einzudämmen und die Inzidenz oder Präsenz unter Kontrolle
zu bringen. • Die Durchführung der obligatorischen Programme zur
Überwachung und Tilgung von BSE bei Rindern war notwendiger Bestandteil
mehrerer Maßnahmen, die auf EU‑Ebene unternommen wurden und bewirkten,
dass die Zahl der nachgewiesenen BSE‑Fälle im Zeitraum 2005‑2011
drastisch sank, so dass ein jährlicher Rückgang von durchschnittlich 38 %
zu verzeichnen war. Bis 2011 wurden über 6,3 Millionen Tests durchgeführt, von
denen nur 28 positiv ausfielen. Der
Handel mit lebenden Rindern, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen aus den am
stärksten betroffenen Mitgliedstaaten wurde wieder aufgenommen und das
Vertrauen der Verbraucher konnte wiederhergestellt werden. Dank der
obligatorischen Maßnahmen der EU zur Überwachung und Tilgung der Traberkrankheit
bei infizierten Schaf- und Ziegenherden bzw. Schaf- und Ziegenbeständen
liegen mittlerweile fundiertere Erkenntnisse über die Verbreitung der
Traberkrankheit vor, und die im Rahmen der Maßnahmen durchgeführten
differenzialdiagnostischen Tests belegen, dass die BSE‑Inzidenz bei
Schafen und Ziegen heute bei null liegt oder vernachlässigbar gering ist. • Die Programme zur Blauzungenkrankheit spielten bei
der Bekämpfung und Tilgung dieser Seuche eine wichtige Rolle, besonders bei der
Kontrolle der durch die Serotypen BTV-8 und BTV-1 ausgelösten Epidemien, die
2006 und 2007 unerwartet auftraten. Die EU mobilisierte umfangreiche
Finanzmittel, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten eine koordinierte
Impfkampagne in allen betroffenen Gebieten durchführen konnten. Mit dieser sehr erfolgreichen Kampagne
gelang es, die Blauzungenkrankheit wirksam unter Kontrolle zu bringen und die
Serotypen BTV‑1 und BTV‑8 praktisch in ganz Europa auszumerzen. • Bei der Tollwut zeigten die kofinanzierten oralen
Impfprogramme, die Ende der 1980er‑Jahre aufgenommen wurden, große
Wirkung und trugen zur dauerhaften Tilgung dieser Seuche in mehreren
Mitgliedstaaten bei. Zwischen 2005 und 2011 war ein massiver Rückgang der
nachgewiesen Tollwutfälle in der EU von 2 575 auf 518 zu verzeichnen. Die
Tilgung der Tollwut in Europa ist nun in greifbare Nähe gerückt. Damit spielt die EU weltweit eine
Vorreiterrolle, denn noch nie zuvor konnte in einer anderen Region der Welt
eine so weitgehende Tilgung der Tollwut erreicht werden.[17] Die Krankheit tritt mittlerweile nur noch im Osten der EU
auf, und die Kommission legt derzeit die finanzielle Unterstützung für die
Einrichtung von Impfzonen fest, die über bilaterale Vereinbarungen zwischen
interessierten Mitgliedstaaten und deren Nachbarländern, in denen die Tollwut
weiterhin eine Gefahr darstellt, geschaffen werden sollen.[18] • Durch die obligatorischen kofinanzierten Programme zur
Bekämpfung von Salmonellen, die seit 2007 stufenweise umgesetzt wurden,
konnte die Situation bei Geflügel wesentlich verbessert werden. Die Zahl der
gemeldeten Salmonelleninfektionen bei Menschen ist in der EU um 50 %
zurückgegangen. Die EU‑weit
rückläufige Tendenz der Salmonellen‑Fälle bei Menschen zwischen 2005 und
2011 war mit einem jährlichen Rückgang um durchschnittlich 12 % (Daten der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority
– EFSA)[19]
auch statistisch von Bedeutung. Erreicht wurde
die Verringerung der Prävalenz von Salmonellen-Serotypen, die für die
öffentliche Gesundheit relevant sind, durch die effektive und koordinierte
Durchführung nationaler Programme zur Bekämpfung der Salmonellose (dazu gehören
unter anderem routinemäßige Überwachungsprogramme von Landwirten und
zuständigen Behörden) in bestimmten Geflügelpopulationen, deren Schwerpunkt auf
denjenigen Serotypen lag, die am häufigsten Infektionen bei Menschen
verursachen. • Die aviäre Influenza (Avian Influenza – AI),
die in den letzten Jahren, meist durch die Verbreitung durch Wildvögel,
verstärkt in die EU eingeschleppt wurde, konnte mit Unterstützung der
obligatorischen Überwachungsprogramme erfolgreich eingedämmt werden. Die
Durchführung dieser Programme hat sich als wirksam erwiesen, weil über das
vorgesehene Frühwarnsystem Ausbrüche sowohl hoch als auch gering pathogener
Stämme rasch erkannt werden können und damit nicht nur das Risiko
wirtschaftlicher Verluste für die Landwirte, sondern auch die Gefahr der
Entstehung eines für den Menschen gefährlichen zoonotischen Stammes verringert
werden kann. Nachdem es zu Krisen gekommen war, erwiesen sich diese Programme
auch für die Früherkennung der hoch pathogenen aviären Influenza (HPAI) bei
Wildvögeln als sehr nützlich und trugen dazu bei, die weitere Ausbreitung auf
Mastbestände zu verhindern und die Gefahr einer Exposition von Menschen zu
verringern. Ab 2008 sank die Zahl der Wild- und Hausvögel, die untersucht
wurden. Die rückläufige Zahl der
untersuchten Vögel ist vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung bei den
Krankheitsausbrüchen zu sehen, die seit 2007 sowohl bei Hausgeflügel als auch
bei Wildvögeln deutlich abnahmen. 2007 gab es 25 Ausbrüche von HPAI bei
Hausvögeln, 2011 trat kein einziger Fall auf. Bei
Wildvögeln ist die Krankheit seit 2010 nicht mehr ausgebrochen. • Die klassische Schweinepest (KSP) war bis 2004 in
den meisten der damals 15 Mitgliedstaaten getilgt, mit Ausnahme bestimmter
Regionen in Deutschland, Luxemburg und Frankreich, wo die Krankheit bei
Wildschweinen weiterhin auftrat. Mit der Erweiterung der EU stiegen die
Risiken, zum einen wegen der in Mitteleuropa und der Balkanregion vorhandenen
Reservoirs für die KSP, zum anderen wegen der örtlichen Verbreitung der KSP in
Bulgarien und Rumänien zum Zeitpunkt des EU‑Beitritts. Nachdem die
Finanzmittel für die Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen aufgestockt wurden,
sind in den letzten Jahren in diesen Regionen gute Fortschritte bei der Tilgung
der KSP erzielt worden. Die größten Ausbrüche in diesem Zeitraum traten
zwischen 2006 und 2007 bei Hausschweinen in Rumänien und 2008 bei Wildschweinen
in Ungarn auf. 2009 gab es keine Ausbrüche bei Hausschweinen, 2010 und
2011 wurden Ausbrüche weder bei Haustieren noch bei Wildtieren gemeldet. • Was die Rindertuberkulose (TBC) anbelangt,
zeigen die epidemiologischen Daten für die Mitgliedstaaten, die durch
kofinanzierte Programme unterstützt wurden, dass zwischen 2005 und 2011 Fortschritte
bei der Tilgung dieser Krankheit erzielt wurden. In Spanien, Italien, Portugal
und Polen gingen die Fälle von Rindertuberkulose deutlich zurück; Polen erhielt
2009 den amtlich anerkannten tuberkulosefreien Status, der in den letzten
Jahren auch mehreren Regionen in Italien zuerkannt wurde. In Irland waren gewisse Verbesserungen im Hinblick auf die
epidemiologische Situation der Tuberkulose (2009 begannen die von der EU
kofinanzierten Programme) zu verzeichnen. Diese Situation muss in den
Folgejahren bestätigt werden. Insgesamt wurden auch bei der
Tilgung der Rinderbrucellose sowie der Schaf- und Ziegenbrucellose
beträchtliche Fortschritte erzielt, so dass diese Krankheiten heute nur noch in
einigen Teilen der EU auftreten. • Die Rinderbrucellose (Bovine Brucellosis – BB) konnte in den meisten EU‑Ländern
fast vollständig getilgt werden: Seit
2005 ging die Prävalenz der Rinderbrucellose in den getesteten Rinderbeständen
der Mitgliedstaaten, in denen kofinanzierte Programme durchgeführt wurden,
zurück oder blieb in der Mehrzahl der Länder (Zypern, Irland, Spanien und im
Hoheitsgebiet der Azoren) auf einem niedrigen Niveau. In Nordirland war nach 2005 ein Anstieg zu beobachten, wenn
auch von einem sehr niedrigen Wert ausgehend, seit 2009 tritt die Krankheit
seltener auf. Dank der erfolgreichen Umsetzung der Programme erhielt 2009 die
gesamte Republik Irland den amtlich anerkannten tuberkulosefreien Status,
der auch mehreren Regionen und Provinzen in Italien sowie den Kanarischen
Inseln in Spanien zuerkannt wurde. • Mit den
Programmen zur Tilgung der Schaf- und Ziegenbrucellose wurden
hervorragende Fortschritte in Zypern, Nord- und Mittelitalien, Portugal und
Spanien erreicht, wo die Bestandsprävalenz zwischen 2005 und 2011 merklich
zurückging. Wird der epidemiologischen Analyse ein längerer Zeitraum zugrunde
gelegt, sind die Erfolge in Spanien sogar noch beachtlicher: Das Land verzeichnete einen deutlichen
Rückgang der Bestandsprävalenz von rund 30 % im Jahr 1999 auf 0,54 %
im Jahr 2011. • Die erfolgreiche Durchführung der Programme zur Tilgung der
enzootischen Rinderleukose (Enzootic Bovine Leucosis – EBL) hat
bewirkt, dass die Krankheit in den gefährdeten Ländern, allen voran Portugal,
Polen und Italien, weit seltener auftritt. • Eine ähnlich positive Tendenz lässt sich bei der Aujeszki‑Krankheit
(Aujeszky’s disease – AD) daran ablesen, dass die Zahl der krankheitsfreien
Mitgliedstaaten zugenommen hat. Das wichtigste Ergebnis der Tilgungsprogramme
im Zeitraum 2005‑2011 ist, dass die Krankheit in Deutschland, der
Slowakei und in zahlreichen Regionen des Vereinigten Königreichs getilgt wurde
und in mehreren anderen Regionen Fortschritte bei ihrer Bekämpfung zu
verzeichnen sind. Nachdem diese
Programme Wirkung zeigten und der Rat die Priorität dieser Krankheit 2006 neu
einstufte[20],
wurde 2010 die Kofinanzierung durch die EU eingestellt. 3.2. Bereiche, in denen Teilerfolge
erzielt wurden • Rinderbrucellose: In
Portugal und Italien ist es den besonderen Umständen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Programme zur Tilgung der Rinderbrucellose in bestimmten
Regionen zuzuschreiben, dass die Ergebnisse auf regionaler Ebene so
unterschiedlich ausfallen. Beim Auftreten der Rinder-/Büffelbrucellose bestehen
in Italien große regionale Unterschiede. In
Nord- und Mittelitalien sind mehrere Regionen und Provinzen als amtlich
brucellosefrei anerkannt, während die Krankheit in den südlichen Regionen bei
Rindern und Büffeln nach wie vor verbreitet ist und häufig auftritt. Auf dem
portugiesischen Festland bestehen ebenfalls geografische Unterschiede, was die
Verbreitung der Krankheit anbelangt, die in bestimmten Regionen höher ist als
in den übrigen Landesteilen. Ungeachtet dessen konnten beachtliche Fortschritte
erzielt werden, besonders dort, wo das Impfprogramm auf den Azoren
ausgezeichnete Ergebnisse erbrachte und die Bestandsprävalenz, die 2006 noch
mehr als 3 % betrug, bis 2011 auf knapp über 1 % verringert werden
konnte. 3.3. Bereiche, in denen Probleme
bestehen • Schaf-
und Ziegenbrucellose: Die größten Probleme bei der Tilgung der
Krankheit treten in Griechenland und in Süditalien auf, wo sich
Schwierigkeiten bei der Programmdurchführung nachteilig auf den Erfolg der
Programme insgesamt auswirken. Hierzu ist anzumerken, dass die Kommission bei
Programmen, die nicht die erwartete Wirkung zeigten, weil sie in den
Mitgliedstaaten oder auf lokaler Ebene unzureichend oder nicht korrekt
umgesetzt wurden, wirksame Abhilfemaßnahmen durchgeführt oder Sanktionen
angewandt hat, die darin bestanden, dass sie Programme nicht genehmigte, für
die Folgejahre weniger Mittel bereitstellte oder ihren Beitrag für die
betreffenden Jahre reduzierte. • Rindertuberkulose
im Vereinigten Königreich: Seit 2010 werden
landesweit und im gesamten Hoheitsgebiet kofinanzierte Tilgungsprogramme
durchgeführt, außer in Schottland (das seit 2009 amtlich als frei von
Rindertuberkulose anerkannt ist). Die epidemiologische Situation, die im
untersuchten Zeitraum Grund zur Besorgnis gab, verlangt weiterhin besondere
Aufmerksamkeit, vor allem in England: Die Maßnahmen der genehmigten Programme müssen
ordnungsgemäß umgesetzt werden. • Afrikanische
Schweinepest in Italien (Sardinien): Außer in
Sardinien wurde diese Krankheit im Hoheitsgebiet der EU vollständig getilgt.
Trotz der rückläufigen Entwicklung in den letzten Jahren kam es im zweiten
Halbjahr 2011 zu einem schweren Wiederausbruch der Krankheit, der
hauptsächlich auf die mangelhafte Umsetzung der genehmigten Programme
zurückzuführen ist. 4. Kosten-Nutzen-Analyse
der Veterinärprogramme im Zeitraum 2005‑2011 Der Erfolg der Maßnahmen, die im Zeitraum 2005‑2011
mit finanzieller Unterstützung der EU durchgeführt wurden, wurde sowohl intern
als auch anhand externer Studien der letzten Jahre[21] bewertet. Grundlage für die Bewertung waren die
messbaren Ergebnisse der EU‑Maßnahmen zur Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen.
Diese Studien belegten, dass die Veterinärprogramme insgesamt erfolgreich
waren, sie verwiesen jedoch auch auf einige Schwachstellen, die dazu führten,
dass sich bestimmte Probleme bei der Umsetzung nachteilig auf die
Programmergebnisse auswirkten, wie in Abschnitt 3 bereits erläutert wurde.
Es wird erwartet, dass diesen Rückschlägen beispielsweise durch die laufende
Modernisierung der Finanzverwaltungsinstrumente und die Optimierung der von der
Taskforce durchgeführten Tätigkeiten begegnet wird. Zu berücksichtigen ist, dass
die Kofinanzierung förderungswürdiger Maßnahmen 2011 von zuvor 50 % auf
60 % erhöht (siehe Abschnitt 2) und eine zusätzliche Maßnahme
kofinanziert wurde[22]. In Kapitel IV des
Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013 werden die Ergebnisse der
Kosten-Nutzen-Analyse für die Krankheiten angegeben, auf die der größte Teil
der finanziellen Beteiligung der EU an Veterinärprogrammen entfällt. 5. Verwaltungsaufwand für die
von der EU kofinanzierten Veterinärprogramme Die Verwaltung von EU‑Mitteln
und ihre Verwendung erfordern sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU‑Ebene
erhebliche Ressourcen. Die
benötigten Ressourcen ändern sich im Verhältnis zum Umfang der Programme nur
unwesentlich. In jedem Fall ist es notwendig, ein Programm zu erarbeiten und zu
überprüfen, einen Durchführungsbeschluss der Kommission zu erstellen und
anzunehmen, die Finanzmittel zu verwalten und Erfolgskontrollen durchzuführen. Trotz der beträchtlichen
Kosten, die anfallen, wenn kleine finanzielle Beiträge beantragt und zugewiesen
werden, geben die Mitgliedstaaten an, dass diese Zahlungen besonders im
Hinblick auf den Kapazitätsaufbau und die Konsensbildung für sie von Nutzen
sind. Von 2005 bis 2011 wurden im
Rahmen der EU‑Kofinanzierung, die sich auf insgesamt
1 174 253 269,46 EUR belief, 825 Zahlungen geleistet. Die Abbildung unten zeigt die Entwicklung
der Finanzierung in diesem Zeitraum, wobei die Zahlungen nach ihrem Wert
gegliedert sind. Wie ersichtlich ist, machten
Zahlungen bis 200 000 EUR (vier Kategorien mit den niedrigsten
Beträgen) einen verschwindend geringen Anteil an der gesamten EU‑Kofinanzierung
im Bewertungszeitraum aus, der sich auf etwas mehr als 1,5 % der
Gesamtsumme belief. Anderseits
entfielen auf die Summe dieser vier Kategorien mit den niedrigsten Beträgen
fast 42 % aller Zahlungen. Abbildung
5: Verteilung der Zahlungen auf die gestaffelten Beträge (2005‑2011) Demgegenüber entfielen
mehr als 35 % der EU‑Finanzierung im Bewertungszeitraum allein auf
die Kategorie mit den höchsten Beträgen (Zahlungen über
10 000 000 EUR), während der Anteil dieser Kategorie an der
Anzahl der Zahlungen bei lediglich 2,6 % lag. Das bedeutet, dass ein
wesentlicher Teil der Zahlungen relativ kleine Beträge betrifft, insbesondere: • Beträge bis 25 000 EUR, die fast 19 % der
Zahlungen ausmachten, was einem Anteil von rund 0,1 % an der Gesamtsumme
der bereitgestellten Mittel entspricht; • Beträge bis höchstens 50 000 EUR, die über
26 % der Zahlungen ausmachten, was einem Anteil von ca. 0,3 % am
Gesamtbetrag der Kofinanzierung im Bewertungszeitraum entspricht. Ausführlichere Angaben über
die Höhe der einzelnen Zahlungen, die im Rahmen der Kofinanzierung der EU für
Veterinärprogramme geleistet wurden, sind aus Kapitel V des Arbeitspapiers
der Kommission SANCO/11377/2013 ersichtlich. 6. Schlussfolgerungen und
Ausblick Im Bewertungszeitraum hat sich
gezeigt, dass die von der EU kofinanzierten Veterinärprogramme wesentlich dazu
beigetragen haben, • die
öffentliche Gesundheit ebenso wie die Tiergesundheit zu verbessern: Verringerung der Prävalenz/Inzidenz von
Krankheiten, Schutz der öffentlichen Gesundheit (im Falle von Zoonosen),
Erfüllung ihrer Rolle als wichtiges Instrument zur
Krankheitsprävention/-bewältigung im Kontext der Tiergesundheitsstrategie der
EU; • wirtschaftliche
Vorteile für die gesamte EU zu schaffen: Schutz des
Werts, den der Sektor besitzt, Beitrag zur Marktstabilität, Gewährleistung
eines sicheren Handels, Steigerung des Handels der EU mit Drittländern,
Verringerung der Kosten für den Schutz der menschlichen Gesundheit[23]. Die wichtigsten Stärken,
die zum Erfolg der von der EU kofinanzierten Veterinärprogramme beitrugen,
waren: • Der von der Basis ausgehende Ansatz bei der Ermittlung und
Bekämpfung von Problemen im Bereich der Tiergesundheit, der gewährleistet, dass
die Programmgestaltung auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt, und der
zentrale Ansatz, der sicherstellt, dass die Vorschriften und Kriterien der EU
eingehalten und die Programme von der Kommission genehmigt werden. • Die Flexibilität bei der Zuteilung der vorhanden Mittel
dank jährlicher Anpassungen (auf der Grundlage der epidemiologischen Situation
und der Festlegung der Priorität der Krankheiten) und der Möglichkeit,
unterschiedliche Kofinanzierungsquoten anzuwenden. • Die Fähigkeit des EU‑Systems, mit den im
Verhältnis zum insgesamt hohen wirtschaftlichen Wert der Tiersektoren
begrenzten finanziellen Mitteln auf außergewöhnlich schwerwiegende
Gesundheitsgefahren (wie z. B. BSE‑Krise, Blauzungenepidemien) zu
reagieren. • Die Nachhaltigkeit der finanziellen Beteiligung der EU,
die eine mittel- bis langfristige Planung der Veterinärprogramme in den
Mitgliedstaaten ermöglicht. • Das Konzept der regionalen Zusammenarbeit, das für
Kandidatenländer und an die EU angrenzende Drittländer eine wertvolle
Unterstützung bietet und die Einschleppung von Krankheiten in die EU
verhinderte (und darüber hinaus die Nachhaltigkeit der bisher erreichten
Ergebnisse in den Mitgliedstaaten sicherstellt). • Der Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten
Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, u. a. im Kontext der Taskforces
zur Überwachung der Tilgung von Krankheiten. Es wurden jedoch auch mehrere
Schwachstellen genannt, von denen einige zum Teil bereits durch die Kommission
beseitigt werden konnten, während andere so rasch wie möglich in Angriff
genommen werden müssen, wie zum Beispiel: • Das Fehlen eines auf klaren Zielen und Indikatoren
basierenden systematischen Ansatzes, der die Bewertung des Erfolgs der
durchgeführten Programme unterstützen würde. Weil ein solcher Ansatz fehlt, kann auch die
Kostenwirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen nicht in allen Fällen
nachgewiesen werden. • Erhebliche Unterschiede bei den Veterinärsystemen und
Tierbestandsstrukturen der Mitgliedstaaten, die dazu führen, dass die Programme
nicht einheitlich umgesetzt werden und so die auf EU-Ebene erzielten Erfolge
gefährdet werden könnten. Dies gilt insbesondere bei der Bekämpfung
grenzübergreifend auftretender Krankheiten. • Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten noch nicht im
erforderlichen Umfang mehrjährige Programme einreichen, so dass es nur
eingeschränkt möglich ist, die Fortschritte an klaren mittelfristigen Zielen zu
messen und den Verwaltungsaufwand für die Programme zu reduzieren. Im Zeitraum bis 2020 wird die
EU zudem mit mehreren spezifischen Herausforderungen konfrontiert sein,
die die Wirksamkeit der Programme in den Mitgliedstaaten beeinträchtigen
könnten. Diese Herausforderungen
betreffen hauptsächlich: • das
mögliche Wiederauftreten der Krankheiten, die derzeit als Priorität eingestuft
werden: –
durch die grenzüberschreitende
Wanderung von anfälligen Wildtierarten (insbesondere KSP, ASP und Tollwut in
den östlichen und baltischen Mitgliedstaaten); –
durch illegale Fleischeinfuhren
aus Drittländern (insbesondere KSP und ASP (Afrikanische Schweinepest) über die
östlichen Grenzen der EU); –
durch festgestellte sporadisch
auftretende BSE‑Fälle sowie Unsicherheiten in Bezug auf „atypische BSE‑Fälle“
(alle Mitgliedstaaten). • die
potenzielle Einschleppung neu auftretender Krankheiten: –
das Risiko der Einschleppung
von Bedrohungen, die in angrenzenden Drittländern bestehen, in die
Grenzregionen der EU; –
das Risiko im Zusammenhang mit
der möglichen Einschleppung von neu auftretenden Krankheiten und der erneuten
Einschleppung bekannter Krankheitserreger aus benachbarten Drittstaaten in die
EU. • die
wichtigsten sich verändernden Risikofaktoren: –
die zunehmende Komplexität
internationaler Lieferketten; –
das steigende Risiko des
Auftretens übertragbarer Krankheiten und möglicher Auswirkungen des
Klimawandels im Hinblick auf die Veränderung der Muster beim Auftreten und der
Ausbreitung von Tierseuchen; –
die mögliche Lockerung von
Überwachungsmaßnahmen, wenn das vorrangige Ziel in Bezug auf die
Krankheitssituation erreicht worden ist; –
Anstrengungen zur Steigerung
der Nachhaltigkeit öffentlicher Mittel auf der Ebene der Mitgliedstaaten und
der EU können zu einer Kürzung der Mittel führen, die sich nachteilig auf die
Nachhaltigkeit der Programme auswirken kann. Davon betroffen sind vor allem Programme, die langfristig
durchgeführt werden müssen, um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen.
Die Ergebnisse und Auswirkungen der Programme müssen
mittel- bis langfristig beurteilt werden, damit eine vollständige Bewertung des
Erfolgs der Programme möglich ist: Schlussfolgerungen,
die auf dem Vergleich kurzfristiger Ergebnisse basieren, können irreführend
sein, da Fortschritte im Bereich der Tiergesundheit nur über einen bestimmten
Zeitraum hinweg (abhängig von der Epidemiologie der Krankheit) zu belegen sind. Am 29. Juni 2011 legte die
Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung vor, die den gesamten
Bereich der Ausgaben für die Lebensmittelsicherheit regelt. Ziel ist es, den
bestehenden Finanzrahmen zu optimieren, um die Verfahren zu vereinfachen und
transparenter und flexibler zu gestalten und um die Kostenwirksamkeit der
Ausgaben für die Lebensmittelsicherheit – darunter fallen auch die
Veterinärprogramme – nachzuweisen. Der Vorschlag wird von den Mitgesetzgebern im
ersten Halbjahr 2014 förmlich angenommen werden. [1] ABl. L 155 vom 18.6.2009,
S. 30. Nach mehreren Änderungen wurde die Entscheidung des Rates 90/424/EWG
über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich aufgehoben und durch die
Entscheidung des Rates 2009/470/EG, kodifizierte Fassung, ersetzt. [2] 2011 wurden rund 75 % der
gesamten Haushaltsmittel des Bereichs Lebensmittel und Futtermittel für
Veterinärprogramme bereitgestellt. [3] Aviäre Influenza, afrikanische
Schweinepest, Aujeszky-Krankheit, Rinderbrucellose, Rindertuberkulose, Blauzungenkrankheit,
klassische Schweinepest, enzootische Rinderleukose, Tollwut, enzootische
Salmonellose, Schaf- und Ziegenbrucellose, vesikuläre Schweinekrankheit,
transmissible spongiforme Enzephalopathien (BSE und Traberkrankheit). [4] KOM(2011) 398 endg. [5] Dieser Bericht stützt sich
außerdem auf die Ergebnisse von zwei in diesem Rahmen durchgeführten
Bewertungen:
„Preparation of a report on the outcome of the EU
co-financed animal disease eradication and monitoring programmes in the MSs and
the EU as a whole“ (Erstellung eines Berichts über das Ergebnis der von der EU
kofinanzierten Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen in den
Mitgliedstaaten und in der gesamten EU) (2011, Food Chain Evaluation
Consortium),
„Evaluation of the Eradication, Monitoring and
Control Programmes for Animal Diseases“ (Bewertung der Programme zur Tilgung,
Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen) (2013, ICF GHK). [6] Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue
Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007‑2013) –
„Vorbeugung ist die beste Medizin“, KOM(2007) 539 endg. [7] Kapitel VIII des
Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013 enthält Angaben über die
wirtschaftliche Bedeutung des Tierzuchtsektors in der EU im Bewertungszeitraum. [8] Eingerichtet auf der Grundlage
der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit, ABl. L 31 vom 1.2.2002, um die Kommission bei der
Gewährleistung einer effizienteren Gesamtkonzeption für die Lebensmittelkette
zu unterstützen. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten
zusammen, und der Vertreter der Kommission führt den Vorsitz. [9] Das Lebensmittel- und
Veterinäramt gehört zur Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher. Es hat die Aufgabe, mit Hilfe von Audits, Kontrollbesuchen
und den damit verbundenen Tätigkeiten wirksame Kontrollsysteme zu gewährleisten
und die Einhaltung von EU‑Standards sowohl innerhalb der EU als auch in
Drittländern, die ihre Erzeugnisse in die EU ausführen, zu bewerten. [10] In den Prüfberichten, die für
die Verantwortlichen und andere Akteure bestimmt sind, werden die Ergebnisse
der vom Auditdienst der Kommission (GD Gesundheit und Verbraucher)
durchgeführten Prüfungen zusammengefasst. [11] Diese Taskforce wurde im
März 2000 im Einklang mit Aktion 29 des Weißbuchs zur
Lebensmittelsicherheit eingerichtet. Die Taskforce, der Vertreter aller
Mitgliedstaaten angehören, wird von der Kommission geleitet und tritt ein- oder
zweimal jährlich zu einer Sitzung in Brüssel zusammen. Sie setzt sich dafür
ein, a) die Tilgung von Tierseuchen zu verbessern und b) ein besseres Kosten‑Nutzen‑Verhältnis
von Programmen zur Tilgung von Tierseuchen, die von der EU kofinanziert werden,
herbeizuführen. Des Weiteren wurden sechs
Untergruppen der Taskforce zu folgenden Themen eingerichtet: Rindertuberkulose, Rinderbrucellose, Schaf- und
Ziegenbrucellose, Tollwut, Salmonellose und klassische Schweinepest. Diese
Untergruppen befassen sich mit spezifischen Krankheiten und leisten technische
Unterstützung. Berichte über die Sitzungen der Taskforce können über die
Website der Europäischen Kommission abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/index_de.htm [12] Nicht alle von den Mitgliedstaaten
durchgeführten Maßnahmen werden von der EU kofinanziert. Eine finanzielle
Beteiligung der EU kann nur für spezifische Maßnahmen zu den jeweiligen
Krankheiten erfolgen, die in den jährlichen Beschlüssen der Kommission zur
Genehmigung der Veterinärprogramme aufgeführt sind. Nähere Informationen hierzu
sind dem Durchführungsbeschluss der Kommission 2012/761/EU, ABl. L 336 vom
8.12.2012, S. 83, zu entnehmen. [13] Bei den Zahlungen für 2011
wurden mehrere Programme nicht berücksichtigt, bei denen die Rechnungsprüfung
noch nicht abgeschlossen ist. [14] Kapitel III des
Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013 enthält eine Übersicht über die
endgültigen Zahlungen der EU für Veterinärprogramme, die von den
Mitgliedstaaten durchgeführt und vorher von der Europäischen Kommission
genehmigt wurden. [15] Kapitel VI des
Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013 enthält nähere Angaben über die
Kofinanzierung der EU in den übrigen 21 Mitgliedstaaten. [16] Kapitel IX des
Arbeitspapiers der Kommission SANCO/11377/2013 enthält ausführlichere
Informationen über amtlich seuchenfreie Zonen. [17] Im Rahmen des Instruments für
die Heranführungshilfe stellt die EU seit einigen Jahren wegen des hohen
Infektionsdrucks aus den westlichen Balkanländern auch Finanzmittel für
gemeinsame Maßnahmen mit den westlichen Balkanländern zur Bekämpfung der
Tollwut (und der klassischen Schweinepest) bereit. [18] Zu den Drittländern, die derzeit
in diesem Plan berücksichtigt werden, gehören Russland, die Ukraine und
Belarus. [19] Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde im Januar 2002 als unabhängige
wissenschaftliche Quelle für Beratung und Kommunikation in Bezug auf Risiken,
die die Nahrungskette betreffen, eingerichtet. Die
Gründung der EFSA war Teil eines umfassenden Programms zur Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit in der EU, zur Gewährleistung eines hohen
Verbraucherschutzniveaus sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung des
Vertrauens in die Lebensmittelversorgung der EU. [20] Entscheidung
des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG
über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich, ABl. L 397 vom 30.12.2006,
S. 22–27. [21] Siehe Fußnote 2. [22] Einführung einer Pauschale je
getestetem Haustier. [23] Nähere Angaben hierzu siehe
„Preparation of a report on the outcome of the EU co-financed animal disease
eradication and monitoring programmes in the MSs and the EU as a whole“
(Erstellung eines Berichts über das Ergebnis der von der EU kofinanzierten
Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen in den Mitgliedstaaten
und in der gesamten EU) (2011, Food Chain Evaluation Consortium).