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Document 52014BP0905(37)

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2012 sind

    ABl. L 266 vom 5.9.2014, p. 282–284 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2014/905(37)/oj

    5.9.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 266/282


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 3. April 2014

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2012 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2012,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 — C7-0054/2014),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (4), insbesondere auf Artikel 16,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), insbesondere auf Artikel 108,

    unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0183/2014),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) für das Haushaltsjahr 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 21 430 000 EUR belief, was gegenüber 2011 einen Anstieg um 4,03 % bedeutet;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    1.

    begrüßt den von der Stiftung geleisteten Beitrag zur Förderung des Wissens über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union zu einer Zeit, in der sich diese Bedingungen in einigen Mitgliedstaaten weiter verschlechtern; verweist auf die Veröffentlichung eines zusammenfassenden Berichts über die fünfte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen, der wichtige und sachdienliche Erkenntnisse über die Trends in den Bereichen Arbeitsplatzqualität, nachhaltige Arbeit und Alterung der Erwerbsbevölkerung, Gesundheit und Wohlbefinden, Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben enthält;

    2.

    weist darauf hin, dass das Jahresprogramm 2012 das letzte im Vierjahresprogramm 2009-2012 der Stiftung war; begrüßt, dass die Stiftung mit der Auflage neuer Projekte mit Bezug zu vorrangigen Themen wie den sozialen Folgen der Krise, der Wiederbelebung der Konjunktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem demographischen Wandel und einem nachhaltigen öffentlichen Sektor umgehend auf die Veränderungen der politischen Prioritäten, die sich aus der Wirtschaftskrise ergeben haben, reagiert hat;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    3.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsvollzugsquoten bei Titel I und II mit 98 % bzw. 82 % hoch waren;

    Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

    4.

    stellt fest, dass die Übertragung gebundener Mittel im Rahmen von Titel III mit 50 % (3 688 996 EUR) zwar hoch ist, aber den Zahlungszeitplänen entspricht und den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Stiftung widerspiegelt; stellt fest, dass ein großer Anteil der Übertragungen im Rahmen von Titel III (71 %) zwei Projekte betrifft, für die die Tätigkeiten wie geplant und wie im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt umgesetzt wurden;

    Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

    5.

    stellt mit Genugtuung fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Feststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzordnung bewegten; spricht der Stiftung seine Anerkennung für seine gute Haushaltsplanung aus;

    Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

    6.

    stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen im jährlichen Prüfungsbericht des Rechnungshofs Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren der Stiftung gegeben haben;

    7.

    stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfungsbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren der Stiftung vorgebracht hat;

    Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

    8.

    entnimmt den Angaben der Stiftung, dass sie seit 2011 über ein System für die Überwachung und Meldung möglicher Interessenkonflikte von Mitgliedern des Verwaltungsrats verfügt und die entsprechenden Formulare auf der Website der Stiftung veröffentlicht werden; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Stiftung in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2013 eine umfassende Strategie zur Feststellung und Bewältigung von Interessenkonflikten erörtert hat und dass die entsprechende Maßnahme derzeit auf dieser Grundlage ausgearbeitet wird und im ersten Quartal 2014 veröffentlicht werden soll; fordert die Stiftung auf, das angenommene Dokument der Entlastungsbehörde zu übermitteln;

    9.

    stellt fest, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und die Interessenerklärungen des Exekutivdirektors und des höheren Managements nicht öffentlich zugänglich sind; fordert die Stiftung auf, hier dringend Abhilfe zu schaffen;

    Interne Revision

    10.

    entnimmt den Angaben der Stiftung, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2012 eine Prüfung mit dem Ziel durchgeführt hat, unabhängige Gewähr für die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts und insbesondere die Ausfertigung der Zuverlässigkeitserklärung des Direktors zu liefern;

    11.

    stellt fest, dass der IAS bei der Prüfung eine Reihe von Stärken festgestellt hat und dass er der Ansicht ist, dass das bestehende interne Kontrollsystem der Stiftung angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele bietet; stellt jedoch fest, dass zwölf Empfehlungen ausgesprochen wurden, von denen eine als „sehr wichtig“ eingestuft wurde; stellt fest, dass sich diese Empfehlungen derzeit in der Umsetzung befinden;

    12.

    stellt mit Genugtuung fest, dass die Empfehlungen, die der IAS im Rahmen seiner früheren Prüfungen abgegeben hatte, angemessen umgesetzt worden sind;

    Leistung

    13.

    fordert die Stiftung auf, die Ergebnisse und die Folgen ihrer Arbeit für die europäischen Bürger auf leicht zugängliche Weise vor allem über ihre Website bekanntzugeben;

    14.

    verweist, was die weiteren, horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 3. April 2014 (7) zu Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


    (1)  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 221.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (4)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.

    (7)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0299 (siehe Seite 359 dieses Amtsblatts).


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