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Document 52014BP0091

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 11 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Überschwemmungen in Italien, Erdbeben in Griechenland, Eis in Slowenien und Eis und Überschwemmungen in Kroatien) (COM(2014)0565 — C8-0137/2014 — 2014/2072(BUD))

    ABl. C 294 vom 12.8.2016, p. 72–72 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 294/72


    P8_TA(2014)0091

    Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU: Überschwemmungen in Italien — Erdbeben in Griechenland — Eisregen in Slowenien — Eisregen und Überschwemmungen in Kroatien

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 11 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Überschwemmungen in Italien, Erdbeben in Griechenland, Eis in Slowenien und Eis und Überschwemmungen in Kroatien) (COM(2014)0565 — C8-0137/2014 — 2014/2072(BUD))

    (2016/C 294/28)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0565 — C8-0137/2014),

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (1),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (2), insbesondere auf Artikel 10,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3), insbesondere auf Nummer 11,

    unter Hinweis auf die vom Parlament und vom Rat am 8. Dezember 2014 vereinbarten gemeinsamen Schlussfolgerungen,

    unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0073/2014),

    1.

    billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

    (2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

    (3)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.


    ANLAGE

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

    (Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2015/436.)


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