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Document 52014AR5726
Opinion of the European Committee of the Regions — Enlargement Strategy and Main Challenges 2014-2015
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015
ABl. C 195 vom 12.6.2015, p. 1–9
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 195/1 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015
(2015/C 195/01)
|
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine politische Empfehlungen
1. |
unterstreicht die grundlegende Bedeutung der Vertreter der lokalen und regionalen Ebene im Erweiterungsprozess und bestärkt die Erweiterungsländer (Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo (1), die Türkei und Island) in ihren Bemühungen um Dezentralisierung und Regionalisierung; hält die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips für absolut wesentlich; |
2. |
unterstützt die Sichtweise der Europäischen Kommission, wonach die nächsten Jahre eine Zeit der Konsolidierung sein sollten; betont jedoch, dass dies nicht zur Stagnation führen darf. Vielmehr sollen diese fünf Jahre als Phase der intensiven Vorbereitung bzw. Zueigenmachung von Politikansätzen verstanden werden, die notwendig sind, um die Kriterien einer EU-Mitgliedschaft zu erfüllen; |
3. |
unterstreicht, dass eine realistische EU-Beitrittsperspektive für die Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer ein wichtiger stabilisierender Faktor sowie ein wesentlicher Anreiz zur Durchführung der erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen ist; |
4. |
wiederholt seine Empfehlung an die Kommission, in künftigen Berichten über die Erweiterungsstrategie ausführlicher auf die Situation der lokalen und regionalen Selbstverwaltungen einzugehen, und verweist darauf, dass in den Erweiterungsländern weitere Reformen zur Regionalisierung und Dezentralisierung erforderlich sind und dass diese Länder darin bestärkt werden sollten, einen umfassenden Rechtsrahmen voll und ganz anzunehmen und umzusetzen, durch den solide subnationale Regierungs- und Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden; verweist darauf, dass die übertragenen Befugnisse dem Umfang der Verantwortlichkeiten entsprechen sollen, die bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands auf lokaler und regionaler Ebene entstehen; |
5. |
plädiert für eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Europarat, wobei Überschneidungen zu vermeiden sind, und v. a. dessen Kongress der Gemeinden und Regionen in Europa, der systematisch die Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch die Mitgliedstaaten des Europarats überwacht; die EU sollte die Ergebnisse und Empfehlungen der Monitoringberichte des Kongresses berücksichtigen, wenn sie ihre Position in Bezug auf diese Länder festlegt; |
6. |
begrüßt das neue Instrument für Heranführungshilfe, durch das für den Zeitraum 2014-2020 11,7 Mrd. Euro bereitgestellt werden, mit denen die Beitrittsländer in ihren Beitrittsvorbereitungen und in der regionalen sowie grenzübergreifenden Zusammenarbeit gefördert werden; |
7. |
hofft, dass die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR), deren wegweisende und koordinierende Funktion er anerkennt, den teilnehmenden Kandidatenländern (Montenegro, Serbien und Albanien) und potenziellen Kandidatenländern (Bosnien und Herzegowina) zu einer rascheren Konvergenz in den Beitrittsprozessen verhilft, insbesondere in Bezug auf die Verwaltungskapazität und in den im Rahmen der einzelnen Säulen genannten Sektoren. Da die Säulen von diesen Ländern in Zusammenarbeit mit je einem Mitgliedstaat koordiniert werden, ist zudem ein Austausch von Wissen und Lernmethoden bei der Planung und der Verwendung von EU-Mitteln möglich; |
8. |
fordert eine echte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern im Rahmen des Heranführungsverfahrens; |
9. |
weist darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen aller Ebenen in den meisten Erweiterungsländern immer noch schwach aufgestellt sind, eine begrenzte Verwaltungskapazität haben und zugleich in hohem Maße durch Politisierung und Korruption sowie Mangel an Transparenz gekennzeichnet sind. Die Politisierung sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene ist nach wie vor ein gravierendes Problem in den meisten Beitrittsländern, und die Verwischung der Trennlinie zwischen Staat und herrschenden Parteien muss angegangen werden, weil sie bedenklich ist und das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen untergräbt; |
10. |
unterstreicht, dass die demokratischen Institutionen gestärkt sowie die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit respektiert werden müssen: Dazu gehören faire Wahlen sowie das reibungslose Funktionieren der Parlamente, der Regionalversammlungen und der kommunalen Gremien und außerdem ein konstruktiver und nachhaltiger Dialog über das gesamte politische Spektrum hinweg. Es muss mehr unternommen werden, um die Zivilgesellschaft stärker einzubinden; |
11. |
ist der festen Überzeugung, dass der Grundsatz der gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den Ländern, die den Kandidatenstatus anstreben, und den übrigen Ländern gewahrt werden muss und es von großer Bedeutung ist, die grenzübergreifende und regionale Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern auszubauen; |
Besondere Bemerkungen zu den Erweiterungsländern
Island
12. |
nimmt den Beschluss der isländischen Regierung, ihren Antrag auf Aufnahme in die EU zurückzuziehen, mit Bedauern zur Kenntnis; |
Türkei
13. |
begrüßt die unverminderte EU-Beitrittsbereitschaft der Türkei, die mit der Annahme der EU-Strategie der Türkei im September 2014 unter Beweis gestellt wurde, mit der der Beitrittsprozess der Türkei wieder in Gang gebracht werden soll, und die Tatsache, dass das Jahr 2014 zum „Jahr der Europäischen Union“ ausgerufen wurde; |
14. |
begrüßt die im November 2013 erfolgte Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 22 Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente und fordert, die Anstrengungen zur Vollendung der nationalen Strategie für regionale Entwicklung beizubehalten; verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom Dezember 2014 und fordert die Türkei auf, weiter die notwendigen Reformen durchzuführen, die auch auf der lokalen Ebene positive Auswirkungen haben werden; fordert die Türkei auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen in vollem Umfang nachzukommen, und fordert die Türkei außerdem auf, die Republik Zypern anzuerkennen; |
15. |
zeigt sich zufrieden, dass die Kommunalwahlen 2014 im Großen und Ganzen gut organisiert und weitgehend friedlich abgelaufen sind — auch im Südosten des Landes; betont jedoch, dass der Wahlkampf durch Polarisierung und Spannungen geprägt war, und stellt fest, dass Betrugsvorwürfe in mehreren Städten Proteste ausgelöst haben; |
16. |
weist darauf hin, dass nach den Kommunalwahlen 2014 die Zahl der großstädtischen Verwaltungseinheiten erhöht und ihre Grenzen ausgedehnt wurden; betont, dass dies einen Einfluss auf die Zuständigkeiten auf subnationaler Ebene, vor allem im Umweltbereich, haben wird; |
17. |
unterstützt weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und ruft dazu auf, im Kampf gegen die Korruption, insbesondere auf Ebene der lokalen Behörden, nicht nachzulassen; |
18. |
bedauert die ausgebliebenen Fortschritte bei der Übertragung von Befugnissen auf die lokalen Gebietskörperschaften und die sehr begrenzten Fortschritte bei der haushaltspolitischen Dezentralisierung; |
19. |
plädiert dafür, die Aufwertung der Arbeitsgruppe Türkei des AdR zu einem Gemischten Beratenden Ausschuss weiterzuverfolgen; |
20. |
stellt mit Bedauern fest, dass die lokalen Gebietskörperschaften im Jahr 2013 lediglich mit einem Anteil von unter 10 % an den öffentlichen Einnahmen und Ausgaben beteiligt waren; |
21. |
begrüßt die Stärkung der an der Umsetzung der Heranführungshilfe (IPA) beteiligten Institutionen durch Schulungsmaßnahmen und technische Unterstützung und empfiehlt weitere Bemühungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität der lokalen Behörden; |
22. |
weist darauf hin, dass die Zahl syrischer Flüchtlinge in der Türkei durch die Krise in Syrien dramatisch gestiegen ist und sich mittlerweile auf mehr als 1,6 Million Menschen beläuft; lobt die Türkei für ihre unschätzbare Unterstützung der syrischen Flüchtlinge, die die Ressourcen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf die Probe stellt; unterstreicht die entscheidende Rolle der lokalen Gebietskörperschaften, die dringend die Hilfe der Zentralregierung sowie ausländischer humanitärer Organisationen benötigen; |
23. |
weist darauf hin, dass das Land im Zeitraum 2014-2020 auch weiterhin Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) in Höhe von mehr als 620 Millionen Euro jährlich erhalten wird; unterstreicht, dass mit der Heranführungshilfe insbesondere die Reformbemühungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Verwaltung, demokratische und wirtschaftliche Regierungsführung, sowie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum unterstützt werden sollen. Allerdings muss die Kapazität zur Kofinanzierung EU-finanzierter Projekte auf lokaler Ebene verbessert werden; |
24. |
stellt fest, dass mehr Finanzmittel nötig sind, um die staatlichen Aufgaben zu dezentralisieren und die lokale Entwicklung zu unterstützten; |
25. |
weist darauf hin, dass die zweite Stufe der haushaltspolitischen Dezentralisierung noch nicht in allen Kommunen abgeschlossen ist, und unterstreicht, dass alle Kommunen die erforderliche finanzielle Nachhaltigkeit zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Zuständigkeiten benötigen; |
26. |
bedauert, dass die entsprechenden Gesetze zur regionalen Entwicklung nicht vollständig umgesetzt wurden und dass die für die regionale Wirtschaftsentwicklung zuständigen Gremien nicht über ausreichende Ressourcen verfügen; |
27. |
hofft, dass die Türkei die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine faire, umfassende und dauerhafte Lösung der Zypernfrage aktiv unterstützen wird; fordert die Türkei auf, mit dem Abzug ihrer Streitkräfte aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen zu übergeben, da dies eine vertrauensbildende Maßnahme sowie eine echte Option auf Frieden und wirtschaftliches, soziales und regionales Wachstum für beide Gemeinschaften darstellen würde; |
28. |
fordert die Türkei zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen mit all ihren Nachbarstaaten auf, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in die EU ist, insbesondere in Bezug auf die Aufhebung der Kriegsdrohung gegen Griechenland sowie auf die Zypernfrage; begrüßt, dass sich die lokalen und regionalen türkischen Gebietskörperschaften in der Arbeitsgruppe Türkei-EU des Ausschusses der Regionen sehr aufgeschlossen gegenüber der Europäischen Union gezeigt haben; bekräftigt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Oktober sowie vom 16. Dezember 2014 und unterstützt nachdrücklich die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2014 zu Maßnahmen der Türkei, die Spannungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern verursachen (P8_TA(2014) 0052); |
29. |
begrüßt die Gesetzesänderungen bezüglich der politischen Parteien und des Wahlkampfs; unterstreicht abermals, dass die für Wahlen geltende Sperrklausel von 10 % gesenkt werden muss, um gemäß den politischen Kriterien von Kopenhagen allen sozialen Gruppen in der Türkei die Möglichkeit einer Teilnahme am politischen Leben zu eröffnen; |
30. |
unterstreicht die große Bedeutung des interreligiösen Dialogs und des Dialogs zwischen den Kulturen auf allen Ebenen, um die Zivilgesellschaft und internationale Partnerschaften zu stärken; weist darauf hin, dass das Ökumenische Patriarchat ein solcher wichtiger Akteur ist; ruft die Türkei auf, alles Erforderliche zu unternehmen, um dessen Rolle zu unterstützen, unter anderem indem sie ihm die öffentliche Führung seines geistlichen Titels erlaubt, seine Rechtspersönlichkeit anerkennt und die Wiedereröffnung des Seminars von Chalki gestattet; |
31. |
bedauert die deutliche Zunahme der Korruption in der Türkei im vergangenen Jahr; unterstreicht, dass ein angemessener Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Korruption nötig ist; bedauert die mangelnde Achtung der Meinungsfreiheit, der Gedankenfreiheit, der Pressefreiheit, der Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; |
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
32. |
würdigt die Empfehlungen der Kommission und des Europäischen Parlaments an den Rat, die Beitrittsverhandlungen aufgrund des Fortschrittsbericht 2013 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu eröffnen, in dem festgestellt wurde, dass das Land die politischen Kriterien dafür erfüllt; registriert mit großer Besorgnis die in jüngster Zeit zunehmende Politisierung auf sowohl der zentralen als auch der lokalen Ebene und die immer unschärfere Trennung zwischen Staat und Regierungsparteien, da dadurch das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen auf allen Ebenen untergraben wird; |
33. |
betont, dass gutnachbarliche Beziehungen, wozu auch eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte und für beide Seiten annehmbare Lösung der Namensfrage unter der Schirmherrschaft der UN gehört, nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist und dass die lokalen und regionalen Behörden eine konstruktive Rolle in diesem Zusammenhang spielen werden, indem sie von Taten und Äußerungen absehen, die die gutnachbarlichen Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der EU schädigen; |
34. |
zeigt sich betroffen und empört über den jüngsten Erpressungs- und Abhörskandal und hofft, dass die Regierung für rasche Aufklärung sorgt, da sich dieser Vorfall negativ auf den Beitrittsprozess der EJRM auswirken könnte; |
35. |
ist besorgt über die zunehmende Enttäuschung innerhalb der Bevölkerung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die mit einem abnehmenden Interesse an der europäischen Integration einhergeht — trotz des erheblichen Einflusses des Beitritts auf die innenpolitische Lage auf allen Ebenen; |
36. |
befürwortet eine mögliche Einbeziehung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die Initiative für die Makroregion Adria-Ionisches Meer; |
37. |
begrüßt die Arbeit des Verbands der lokalen Gebietskörperschaften (ZELS) als Vertreter der subnationalen Ebene in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien; |
38. |
möchte die Bemühungen des GBA mit dem Ausschuss der Regionen um die Stärkung der Verwaltungskapazität auf lokaler Ebene unterstützen, insbesondere in den Bereichen Umweltrecht, Bildung, Grundrechte, Korruptionsbekämpfung, Rechte von Angehörigen von Minderheiten, kulturelle Rechte und Dezentralisierung; |
39. |
begrüßt die laufende Reform der öffentlichen Verwaltung und die Tätigkeit der Arbeitsgruppe für die Reform der öffentlichen Verwaltung; beabsichtigt, einen Beitrag zu den Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltungskapazität auf lokaler Ebene zu leisten, um eine Dezentralisierung der Verwaltung zu bewirken, die ein Schlüsselelement des Rahmenabkommens von Ohrid ist; |
40. |
bedauert, dass die entsprechenden Gesetze zur regionalen Entwicklung noch nicht vollständig umgesetzt wurden und dass die für die regionale Wirtschaftsentwicklung zuständigen Gremien nicht über ausreichende Ressourcen verfügen; |
41. |
fordert, dass mehr für die transparente Vergabe von Darlehen an die lokalen Behörden unternommen wird; |
42. |
bedauert die Weigerung der Opposition, sich an der ordentlichen parlamentarischen Arbeit zu beteiligen, was den Aufbau demokratischer Institutionen auf lokaler Ebene erschwert; |
43. |
ist besorgt darüber, dass die öffentliche Verwaltung ungeachtet der Fortschritte bei der Gesetzgebung nach wie vor zersplittert ist und der politischen Einflussnahme unterliegt; fordert mit Nachdruck, dass ihre Professionalität und Unabhängigkeit auf allen Ebenen verbessert wird und die Grundsätze der Transparenz, der Leistung und der ausgewogenen Vertretung eingehalten werden; ruft die Regierung auf, ein Programm für eine Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu verabschieden; |
Montenegro
44. |
begrüßt die Änderung des Gesetzes über die territoriale Gliederung Montenegros und die Änderung des Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung; unterstreicht, dass die Schaffung neuer Kommunen nur dann möglich sein soll, wenn diese finanziell und verwaltungstechnisch auf eigenen Beinen stehen können; |
45. |
begrüßt die Annahme des Aktionsplans 2014 für die Reform der lokalen Selbstverwaltung; zeigt sich erfreut, dass Montenegro über einen umfassenden strategischen Rahmen für die Reform der öffentlichen Verwaltung verfügt. Die Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung 2011-2016 umfasst die staatliche Verwaltung und die lokalen Behörden; ruft zu ihrer unverzüglichen Umsetzung auf; |
46. |
begrüßt, dass die Wahlgesetze verbessert wurden und das Gesetz über die Wahl von Gemeinderäten endlich verabschiedet worden ist, bedauert jedoch, dass es die Finanzierung des Wahlkampfs der Bürgermeister und Gemeindevorsteher nicht regelt; unterstreicht ebenfalls, dass die OSZE/BDIMR-Empfehlungen über die Wahlgesetze im Einklang mit den europäischen Normen und den bewährten Vorgehensweisen umgesetzt werden müssen, einschließlich des Rechts, als unabhängiger Kandidat anzutreten, einer angemessenen öffentlichen Finanzierung zur Förderung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Kandidaten und der Rechnungsprüfung für politische Parteien; |
47. |
weist darauf hin, dass das Gesetz über die lokale Selbstverwaltung mit den neuen Vorschriften für die Verwaltung des öffentlichen Dienstes harmonisiert werden muss; |
48. |
weist darauf hin, dass Montenegro seine Verwaltungskapazität im Rahmen der bestehenden IPA-Strukturen ausbauen und entsprechend gestalten sollte, um die Fähigkeit zur Inanspruchnahme der Heranführungshilfen zu steigern; |
49. |
weist darauf hin, dass eine transparente, leistungsfähige und rechenschaftspflichtige kommunale Verwaltung geschaffen werden muss und dass die Schaffung neuer Kommunen nur dann möglich sein soll, wenn diese finanziell und verwaltungstechnisch auf eigenen Beinen stehen können; |
50. |
begrüßt die Tatsache, dass das Parlament einstimmig eine Entschließung angenommen hat, die Montenegros Weg in die europäische Integration zum Gegenstand hat, und dass der parlamentarische Ausschuss für europäische Integration Anhörungen durchgeführt, von der Regierung erarbeitete Verhandlungspositionen erörtert sowie öffentliche Debatten über EU-Themen abgehalten hat; |
51. |
begrüßt, dass die Regierung weiterhin dem Ziel der EU-Mitgliedschaft verpflichtet bleibt und eine Reihe strategischer Dokumente im Zusammenhang mit der europäischen Integration verabschiedet hat; |
52. |
begrüßt, dass die Vertreter der Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin in die Tätigkeiten der staatlichen und kommunalen Verwaltung sowie der Arbeitsgruppen, die sich mit den Kapiteln der Beitrittsverhandlungen befassen, eingebunden werden; |
53. |
unterstreicht, dass Montenegro weiter aktiv zur Stabilität in der Region beigetragen hat; |
54. |
begrüßt die Fortführung der überaus erfolgreichen Sitzungen des Gemischten Beratenden Ausschusses Montenegro des AdR (GBA) und hofft auf eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit den montenegrinischen Gebietskörperschaften in den nächsten Jahren; |
55. |
begrüßt die Annahme des gemeinsamen Berichts „Stärkung der Absorptionskapazität für EU-Heranführungshilfen und Ausbau der Verwaltungskapazität der lokalen Ebene Montenegros“ (2) im GBA-Rahmen; |
56. |
begrüßt, dass der GBA am 27. Oktober 2014 in Kotor, Montenegro, zum vierten Mal zusammentreten ist, um den Aktionsplan für die Reform der Selbstverwaltung 2014 in Montenegro zu erörtern und über die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu beraten; |
57. |
begrüßt, dass die Regierung intensiv an einem neuen Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung arbeitet, wie bereits in der letzten Sitzung des GBA am 27. Oktober 2014 in Kotor unterstrichen wurde; |
58. |
bedauert, dass das zutiefst polarisierte politische Klima im Land zum Boykott der parlamentarischen Arbeit durch die Opposition geführt hat, was Fortschritte bei den Reformanstrengungen hemmt; fordert alle politischen Parteien sowohl in der Regierung als auch in der Opposition auf, sich weiterhin auf die Agenda für die EU-Integration des Landes mittels eines nachhaltigen Dialogs und konstruktiver Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu konzentrieren; |
Serbien
59. |
bekundet seine Zufriedenheit darüber, dass am 21. Januar 2014 offiziell Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden; begrüßt Serbiens Vorbereitung und Engagement hinsichtlich der ersten Regierungskonferenz zwischen der EU und Serbien; begrüßt auch, dass die serbische Regierung während des Screening-Prozesses des EU-Besitzstands sehr gut vorbereitet war und großes Engagement an den Tag gelegt hat; |
60. |
empfiehlt, dass die serbische Regierung Vertreter der lokalen Ebene und Vertreter der Autonomen Provinz Wojwodina von Anfang an in das Beitrittsverfahren einbezieht; |
61. |
begrüßt, dass sich die neue Regierung weiterhin uneingeschränkt um die Fortsetzung des von der EU unterstützten Dialogs mit Pristina bemüht; ruft zur Fortsetzung der Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, der Justiz sowie der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität auf allen Ebenen auf; |
62. |
begrüßt außerdem, dass es nunmehr ein neues Fachministerium für öffentliche Verwaltung und lokale Behörden gibt, was als erster Schritt in Richtung auf eine effizientere öffentliche Verwaltung auf lokaler Ebene zu werten ist; |
63. |
begrüßt, dass im Januar 2014 eine neue Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltungen verabschiedet wurde, die auch Fragen der Organisation auf zentraler und kommunaler Ebene, einschließlich der Dezentralisierung, umfasst; appelliert an das neue Ministerium für öffentliche Selbstverwaltungen und lokale Behörden, alle Interessenträger bei der Sichtung von Initiativen im Rahmen des Aktionsplans einzubeziehen; |
64. |
begrüßt, dass eine Arbeitsgruppe für die Reform der öffentlichen Verwaltung (PAR) eingerichtet worden ist, die ein Forum für den politischen Dialog zwischen der Europäischen Kommission und Serbien bildet, und fordert, dass die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe auf subnationaler Ebene organisiert werden; |
65. |
bedauert, dass Gesetze über die Stellung der Bediensteten der lokalen Gebietskörperschaften und ihre Bezüge sowie eine Ausbildungsstrategie für die lokalen Gebietskörperschaften nach wie vor ausstehen; |
66. |
betont, dass der Korruptionsbekämpfung in den lokalen Verwaltungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss und dass Fälle von Drohungen und Gewalt gegen Journalisten auf lokaler Ebene nach wie vor Anlass zur Sorge bieten; |
67. |
hebt hervor, dass Serbien aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) im Zeitraum 2014-2020 weiterhin mit Mitteln in Höhe von ca. 1,5 Milliarden Euro rechnen kann; hofft, dass die subnationale Ebene einen angemessenen Teil davon enthalten wird; |
68. |
stellt fest, dass im Mai als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Dezember das gemeinsam von Staatsparlament und Regionalparlament überarbeitete Statut der Wojwodina verkündet wurde; bedauert jedoch, dass die autonome Provinz Wojwodina im Vergleich zur früheren Rechtslage an Autonomie eingebüßt hat; |
69. |
bedauert, dass die Frage der Beteiligung der autonomen Provinz Wojwodina an der Finanzierung aus dem serbischen Staatshaushalt noch nicht in ausreichend gelöst worden ist; |
70. |
begrüßt, dass die autonome Provinz Wojwodina den Minderheiten weiterhin ein hohes Maß an Schutz bietet und das Verhältnis zwischen den Volksgruppen im Allgemeinen nach wie vor gut ist; |
71. |
registriert mit Sorge die nach wie vor schwache Verwaltungs- und Managementkapazität der lokalen Ebene, die weiterhin großen Unterschiede zwischen den Kommunen sowie die Untätigkeit des Nationalen Rats für Dezentralisierung und der interministeriellen kommunalen Finanzkommission; |
72. |
begrüßt die Schaffung eines GBA mit Serbien ab 2015, der den Beitrittsprozess begleiten und mit Vertretern der lokalen und regionalen Ebene in Serbien kooperieren wird; sieht der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Serbiens erwartungsvoll entgegen; |
73. |
begrüßt die Einrichtung eines nationalen Konvents zur Europäischen Union als Plattform für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen; fordert breitere und zeitlich besser organisierte Konsultationen; |
Albanien
74. |
fordert die albanischen Behörden auf, weit im Vorfeld der Kommunalwahlen 2015 für die Unabhängigkeit der Wahlbehörden zu sorgen; |
75. |
stellt fest, dass Albanien nach den Fortschritten bei den Parlamentswahlen 2013 die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission unter Leitung der OSZE/BDIMR umsetzen und dabei gerade schon mit Blick auf die Kommunalwahlen 2015 die Unabhängigkeit der Wahlbehörden stärken muss; |
76. |
begrüßt die Ernennung eines neuen Ministers für kommunale Angelegenheiten; |
77. |
stellt erfreut fest, dass die Dezentralisierungsreformen vorangekommen und die Arbeiten an der Festlegung der Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der neuen Verwaltungsstruktur aufgenommen worden sind; |
78. |
fordert größere Anstrengungen zugunsten administrativer Reformen und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften in finanziell nachhaltiger Weise; stellt fest, dass die Verleihung des Kandidatenstatus Albanien die Chance bietet, seine öffentlichen Verwaltungen weiter zu reformieren, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern, die Korruption und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen und die Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Minderheiten, zu schützen; |
79. |
stellt fest, dass die Gesamtausgaben der Kommunalverwaltungen 2013 auf 2,2 % des BIP geschätzt wurden, während die Einnahmen auf 0,8 % des BIP verharrten und die kommunalen Steuern weiterhin die wichtigste Einnahmequelle der lokalen Gebietskörperschaften sind; |
80. |
hebt hervor, dass die lokalen Gebietskörperschaften noch nicht in vollem Umfang die Umsetzung des neuen Gesetzes über den öffentlichen Dienst eingeleitet haben; |
81. |
bedauert, dass die starke Politisierung nach wie vor das Verhältnis zwischen der Zentralregierung und den lokalen Regierungen beeinträchtigt, die Rolle der Verbände der lokalen Behörden einschränkt und die Zusammenarbeit zwischen diesen Verbänden beeinflusst; |
82. |
ruft die lokalen Behörden zu einem integrativen Dialog mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Gemeinschaften auf; |
83. |
stellt mit Bedauern fest, dass die Zahl der lokalen Verwaltungseinheiten durch das im Juli verabschiedete Gesetz über die Gebiets- und Verwaltungsreform von 373 auf 61 drastisch reduziert wurde, Gemeinden aufgelöst und die bestehenden zwölf Regionen beibehalten worden sind, wobei keine Rücksicht auf die Belange der Minderheiten genommen wurde; unterstreicht, dass die lokale Identität und die Nähe zu den Bürgern bewahrt werden müssen; |
84. |
bedauert, dass die Personalführung und die Finanzkontrolle der lokalen Gebietskörperschaften nach wie unzureichend sind; |
Bosnien und Herzegowina
85. |
begrüßt die schriftliche Verpflichtung des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, die von den führenden Politikern unterzeichnet sowie vom Parlament des Landes gebilligt wurde, Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionstüchtigkeit und Effizienz der Institutionen herzustellen und Reformen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen durchzuführen sowie die Aussöhnung voranzutreiben und die Verwaltungskapazitäten zu stärken; betont, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nun in Kraft treten kann; fordert die neue Führung auf, sich mit der EU über einen Zeitplan für eine breit angelegte und umfassende Reformagenda zu einigen, die das Land voranbringt; |
86. |
weist auf den großen und ineffizienten öffentlichen Sektor hin, der zahlreiche Überschneidungen bei den Kompetenzen auf der Ebene des Gesamtstaats, der Entitäten sowie auf kommunaler bzw. kantonaler Ebene (vor allem in der Föderation) aufweist und auch weiterhin die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährdet; |
87. |
weist darauf hin, dass sich die derzeitige politische Lage in Bosnien und Herzegowina negativ auf die Fähigkeit des Landes auswirkt, sich mit einer Stimme zu EU-Angelegenheiten zu äußern. Wichtig ist die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus zu EU-Fragen, an dem die verschiedenen Regierungsebenen beteiligt sind; |
88. |
weist darauf hin, dass das Körperschaftsrecht weitgehend im Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung steht, allerdings ein Mangel an Klarheit bei der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Entitäten, Kantonen und Gemeinden und eine unzureichende finanzielle Autonomie auf kommunaler Ebene besteht; |
89. |
bedauert, dass Bosnien und Herzegowina keine Fortschritte bei der Verbesserung der Funktionsweise und Effizienz aller Regierungs- und Verwaltungsebenen erzielt hat und die Gleichberechtigung der drei Staatsvölker nicht erreicht hat, was ein wesentliches Hindernis für die Funktionsfähigkeit der Institutionen und des Staates ist; |
90. |
stellt mit Bedauern fest, dass das Reformtempo auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen nach wie vor schleppend ist bzw. gar von einem Stillstand gesprochen werden muss und dass die Behörden des Landes keine Fortschritte beim Aufbau der Strukturen vorweisen können, die zur indirekten Verwaltung der EU-Mittel erforderlich sind; |
91. |
verurteilt die nach wie vor auf allen staatlichen Ebenen zu beobachtenden Äußerungen gewisser Politiker, die die Bevölkerung des Landes spalten, sowie die Infragestellung der Funktionsfähigkeit des Staates Bosnien und Herzegowina; |
92. |
bedauert, dass die Wahlen am 12. Oktober 2014 nicht im Einklang mit dem Urteil in der Rechtssache Sejdić-Finci stattfanden, was die weitere Annäherung zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina erschwert; |
93. |
begrüßt die aktive Teilnahme des Bezirks Brčko an den Beitrittsvorbereitungen sowie dessen starkes Engagement und die beträchtlichen Reformfortschritte, die erheblich größer sind als in anderen Verwaltungseinheiten des Landes; |
Kosovo (3)
94. |
begrüßt das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo; |
95. |
würdigt, dass das Kosovo und Serbien aktiv und konstruktiv an dem von der EU unterstützten Dialog teilnehmen; |
96. |
weist darauf hin, dass im Kosovo im Herbst 2013 erfolgreiche Bürgermeister- und Kommunalwahlen und am 8. Juni 2014 vorgezogene Parlamentswahlen durchgeführt wurden; |
97. |
weist mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Bemühungen um die Verbesserung der Kapazitäten der lokalen Behörden unternommen werden und das Ministerium für lokale Selbstverwaltung (MLGA) seine Leitlinien für die Gemeinden verbessert hat; |
98. |
weist mit Nachdruck darauf hin, dass es nach wie vor eine politische Einflussnahme in der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene gibt und dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die einschlägigen Vorschriften zur Verhinderung von Korruption und zur Förderung der Integrität im öffentlichen Dienst in vollem Umfang umzusetzen; |
99. |
betont, dass sich die kosovarischen Behörden, insbesondere auf lokaler Ebene, stärker für den Schutz des kulturellen und religiösen Erbes einsetzen müssen; |
100. |
begrüßt den Umstand, dass im Norden des Kosovo erstmalig lokale Gebietskörperschaften nach kosovarischem Recht gegründet wurden; |
101. |
verweist darauf, dass die Bemühungen der lokalen Behörden um mehr Transparenz in der Beschlussfassung, die Umsetzung der Dezentralisierung und die Bemühungen zur Sicherstellung angemessener Unterstützung und Ressourcen für die lokalen Behörden fortgesetzt werden müssen; |
102. |
erwartet eine rasche Klärung der unlängst erhobenen Korruptionsvorwürfe gegen EULEX-Vertreter, um zu vermeiden, dass das Vertrauen in die Institutionen der EU geschwächt wird; |
103. |
registriert mit Besorgnis, dass nennenswerte Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität — erhebliche Hindernisse für die demokratische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo — ausgeblieben sind; |
104. |
zeigt sich erfreut über gewisse Fortschritte, etwa dass Bürgermeister in Kosovo-weiten Wahlen gewählt worden sind und dass es mittlerweile mehr EU-finanzierte Projekt im Norden gibt; unterstreicht allerdings, dass ein Verbund der serbischen Kommunen gegründet werden sollte, damit keine parallelen Strukturen mehr nötig sind; stellt gleichzeitig fest, dass weitere anhaltende Anstrengungen erforderlich sein werden, um zu einer Annäherung der albanischen und serbischen Volksgruppe zu gelangen; |
105. |
empfiehlt, das Kosovo in sämtliche regionalen Kooperationsforen für den Westbalkan aufzunehmen, insbesondere in solche, die sich mit der lokalen Selbstverwaltung beschäftigen; empfiehlt überdies, dass das Kosovo und die kosovarischen Kommunen in die europäischen Gremien der lokalen Selbstverwaltung aufgenommen werden, darunter in den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und den Kongress der Gemeinden und Regionen in Europa (KGRE); unterstützt die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen, die das Kosovo in die Lage versetzen, auch auf lokaler Ebene bedeutende finanzielle Hilfen nutzen zu können; |
106. |
begrüßt die Ernennung von kommunalen Beamten für die europäische Integration in 35 Gemeinden. |
Brüssel, den 16. April 2015
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
(2) CdR3127-2013_00_00.
(3) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Kosovo. Unabhängigkeitserklärung.