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Document 52013XG0517(03)

    Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/656/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire Anwendung finden

    ABl. C 138 vom 17.5.2013, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.5.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 138/18


    Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/656/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire Anwendung finden

    2013/C 138/07

    RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

    Den in Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP (1) und in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 (2) über restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt:

    Nach Überprüfung der in den oben genannten Anhängen enthaltenen Listen von Personen hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, dass die in den Listen aufgeführten Personen weiterhin den in jenem Ratsbeschluss und jener Ratsverordnung vorgesehenen restriktiven Maßnahmen unterliegen sollten.

    Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 560/2005) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird, wenn dies gerechtfertigt ist (vgl. Artikel 3 der Verordnung).

    Für die nächste Überprüfung der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, können die betroffenen Personen beim Rat bis zum 31. März 2014 unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    GD C — Referat 1C (Horizontale Fragen)

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Ferner wird darauf hingewiesen, dass jede betroffene Person den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten kann.


    (1)  ABl. L 285 vom 30.10.2010, S. 28.

    (2)  ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 1.


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