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Document 52013XC1206(04)
Planned closure of complaint CHAP (2013)2466
Vorgesehene Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP (2013)2466
Vorgesehene Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP (2013)2466
ABl. C 357 vom 6.12.2013, p. 5–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 357/5 |
Vorgesehene Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP (2013)2466
2013/C 357/04
1. |
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Beschwerden über die von den spanischen Behörden an der Grenze zu Gibraltar durchgeführten Kontrollen erhalten und diese unter der Nummer CHAP (2013)2466 registriert. |
2. |
Angesichts der hohen Anzahl eingegangener Beschwerden und um allen Beteiligten so rasch wie möglich zu antworten und sie zu informieren, zugleich aber den Verwaltungsaufwand zu beschränken, hat die Europäische Kommission eine Empfangsbestätigung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht: http://ec.europa.eu/eu_law/complaints/receipt/index_en.htm |
3. |
Nach der Prüfung der Beschwerden und einem Austausch mit den betreffenden Behörden beschloss die Kommission, am 25. September 2013 einen technischen Besuch der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción durchzuführen. |
4. |
Die Kommissionsdienststellen haben ihre Untersuchung nun abgeschlossen. Ausgehend von den Beobachtungen im Rahmen des technischen Besuchs vom 25. September 2013 und den von den spanischen und gibraltarischen Behörden bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen hat die Kommission keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die spanischen Behörden bei Personen- und Warenkontrollen an der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción gegen einschlägige Vorschriften des Unionsrechts verstoßen haben. |
5. |
Angesichts des starken Verkehrsaufkommens auf relativ begrenztem Raum (rund 10 000 Fahrzeuge passieren die Grenzübergangsstelle pro Tag; etwa 35 000 Personen reisen täglich ein und ebenso viele wieder aus) und des Anstiegs des Tabakschmuggels nach Spanien stellt die Verwaltung dieser Grenzübergangsstelle allerdings eine Herausforderung dar. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Behörden auf beiden Seiten weitere Maßnahmen ergreifen könnten, um diese Schwierigkeiten besser anzugehen. |
6. |
Die Kommission hat die spanischen Behörden ersucht, folgende Maßnahmen zu prüfen:
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7. |
Die Kommission hat die Behörden des Vereinigten Königreichs ersucht, folgende Maßnahmen zu prüfen:
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8. |
Wie an jeder Grenzübergangstelle werden die besten Ergebnisse bei der Bekämpfung von Schmuggel und grenzüberschreitender Kriminalität sowie hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines reibungslosen Verkehrsflusses durch die tägliche Zusammenarbeit der Behörden auf beiden Seiten der Grenze erreicht. Die Kommission appelliert daher an alle beteiligten Behörden, zu diesem Zweck den konstruktiven Dialog mit ihren Amtskollegen zu stärken. |
9. |
Aufgrund vorstehender Ausführungen werden die Kommissionsdienststellen der Kommission vorschlagen, das Beschwerdeverfahren einzustellen. Sollten die Beschwerdeführer der Auffassung sein, dass sie über neue Informationen verfügen, die die Kommission veranlassen könnten, von der Einstellung des Beschwerdeverfahrens abzusehen, sind diese Informationen der Kommission innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mitzuteilen. Werden keine neuen Informationen vorgelegt, kann die Kommission den Fall abschließen. |
10. |
Die Kommission wird jedoch die Situation an der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción weiterhin beobachten und hat die Behörden auf beiden Seiten aufgefordert, binnen sechs Monaten zu berichten, inwieweit die Empfehlungen berücksichtigt worden sind. |
11. |
Darüber hinaus behält sich die Kommission das Recht vor, ihren Standpunkt zu überprüfen, falls sich die Lage ändern sollte, oder gegebenenfalls in der Zukunft einen weiteren Besuch der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción durchzuführen. |