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Document 52013XC1206(04)

    Vorgesehene Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP (2013)2466

    ABl. C 357 vom 6.12.2013, p. 5–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 357/5


    Vorgesehene Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP (2013)2466

    2013/C 357/04

    1.

    Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Beschwerden über die von den spanischen Behörden an der Grenze zu Gibraltar durchgeführten Kontrollen erhalten und diese unter der Nummer CHAP (2013)2466 registriert.

    2.

    Angesichts der hohen Anzahl eingegangener Beschwerden und um allen Beteiligten so rasch wie möglich zu antworten und sie zu informieren, zugleich aber den Verwaltungsaufwand zu beschränken, hat die Europäische Kommission eine Empfangsbestätigung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:

    http://ec.europa.eu/eu_law/complaints/receipt/index_en.htm

    3.

    Nach der Prüfung der Beschwerden und einem Austausch mit den betreffenden Behörden beschloss die Kommission, am 25. September 2013 einen technischen Besuch der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción durchzuführen.

    4.

    Die Kommissionsdienststellen haben ihre Untersuchung nun abgeschlossen. Ausgehend von den Beobachtungen im Rahmen des technischen Besuchs vom 25. September 2013 und den von den spanischen und gibraltarischen Behörden bei dieser Gelegenheit bereitgestellten Informationen hat die Kommission keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die spanischen Behörden bei Personen- und Warenkontrollen an der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción gegen einschlägige Vorschriften des Unionsrechts verstoßen haben.

    5.

    Angesichts des starken Verkehrsaufkommens auf relativ begrenztem Raum (rund 10 000 Fahrzeuge passieren die Grenzübergangsstelle pro Tag; etwa 35 000 Personen reisen täglich ein und ebenso viele wieder aus) und des Anstiegs des Tabakschmuggels nach Spanien stellt die Verwaltung dieser Grenzübergangsstelle allerdings eine Herausforderung dar. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Behörden auf beiden Seiten weitere Maßnahmen ergreifen könnten, um diese Schwierigkeiten besser anzugehen.

    6.

    Die Kommission hat die spanischen Behörden ersucht, folgende Maßnahmen zu prüfen:

     

    Optimierung des verfügbaren Raums auf der spanischen Seite der Grenzübergangsstelle:

    Im Rahmen ihres Besuchs haben die Sachverständigen der Kommission festgestellt, dass die sechs Fahrstreifen auf gibraltarischer Seite auf Höhe des spanischen Polizeikontrollpostens zu zwei Fahrstreifen zusammengeführt werden und die meisten Reisenden dann bis zum spanischen Grenzkontrollposten de facto lediglich einen einzigen Fahrstreifen nutzen (den grünen Fahrstreifen für Fahrzeuge mit anmeldefreien Waren). Bei der Einreise nach Spanien verläuft die Straße, die in diesem Abschnitt sowohl von Pkw und Lkw als auch von Motorrädern genutzt wird, außerdem in einer 180-Grad-Kurve. Auch wenn das Verkehrsaufkommen zum Zeitpunkt des Besuchs nicht übermäßig hoch war, konnten die Sachverständigen der Kommission wesentliche Verkehrsengpässe an dieser Stelle beobachten. Nach Auffassung der Kommission führt diese Situation zu Überlastungen und kann als eine der Ursachen für Staus an der Grenzübergangsstelle betrachtet werden. Daher empfiehlt die Kommission den spanischen Behörden, die Verkehrsführung an dieser Stelle zu prüfen, um die Anzahl der Fahrstreifen für Reisende mit anmeldefreien Waren zu erhöhen, indem insbesondere nahe liegende verfügbare Flächen genutzt werden.

    Die Sachverständigen haben während ihres Besuchs festgestellt, dass bei der Ausreise aus Spanien de facto nur einer der beiden vorhandenen Fahrstreifen genutzt werden konnte. Erst auf Höhe des spanischen Polizeikontrollpostens wurden die Fahrzeuge auf zwei Fahrstreifen geleitet. Der Grund hierfür besteht darin, dass ein langer Abschnitt des Fahrstreifens auf der linken Seite für den Verkehr in beiden Richtungen verwendet wird und für Notfälle frei bleibt (wie von den spanischen Behörden während des Besuchs erläutert). Die Kommission fordert Spanien auf, diese Verkehrsführung zu prüfen, um die beiden bestehenden Fahrstreifen insbesondere zu Stoßzeiten in vollem Umfang zu nutzen.

    Die Kommission ersucht Spanien, für diese Zwecke die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung aus dem AGF/ISF zu erwägen. Darüber hinaus erinnert sie an die Möglichkeit, die Modernisierung der Grenzübergangsstelle in das Partnerschaftsabkommen und die operationellen Programme im Rahmen der kohäsionspolitischen Instrumente für den Zeitraum 2014-2020 aufzunehmen.

     

    Optimierung der risikobasierten Profilerstellung:

    Die Kommission empfiehlt den spanischen Behörden, das Risikoanalysesystem zu verbessern, um gezielter eingehende Kontrollen von Reisegepäck und Fahrzeugen vornehmen zu können.

    Die spanischen Behörden haben mitgeteilt, dass die Zollbehörden bei der Ausreise aus Spanien stichprobenartige Kontrollen durchführen. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die Intensität dieser Kontrollen nicht gerechtfertigt ist und deshalb verringert werden könnte, was weiter dazu beitragen würde, einen reibungslosen Reiseverkehr von Spanien nach Gibraltar sicherzustellen.

     

    Entwicklung eines Austauschs von Informationen über den Tabakschmuggel:

    Die spanischen Behörden werden aufgefordert, den Dialog mit ihren gibraltarischen Amtskollegen in Bezug auf Erkenntnisse über den Tabakschmuggel auszubauen, um die Durchsetzungskapazitäten in diesem Bereich auf beiden Seiten zu verbessern.

    7.

    Die Kommission hat die Behörden des Vereinigten Königreichs ersucht, folgende Maßnahmen zu prüfen:

     

    Entwicklung der risikobasierten Profilerstellung:

    Obwohl die gibraltarischen Behörden anerkannt haben, dass an dieser Grenzübergangsstelle ernste Probleme im Zusammenhang mit dem Tabakschmuggel bestehen und sie die Kommission über die geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung dieses Phänomens informiert haben, stellten die Sachverständigen der Kommission während ihres Besuchs fest, dass bei der Ausreise aus Gibraltar keine Personen- oder Warenkontrollen durchgeführt wurden. Die Kommission empfiehlt daher, dass Gibraltar an der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción nichtsystematische und auf Risikoanalysen basierende Personen- und Gepäckkontrollen bei der Ausreise aus Gibraltar vornimmt.

     

    Optimierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur effizienten Bekämpfung des Tabakschmuggels:

    Die gibraltarischen Behörden werden aufgefordert, eine Prüfung des Tabakgesetzes von Gibraltar aus dem Jahr 1997 zu erwägen, um es den EU-Rechtsvorschriften über Zoll- und Steuerfreibeträge für in die EU einreisende Personen und den einschlägigen Höchstmengen für die steuerfreie Einfuhr von Tabakwaren anzugleichen.

    Die Behörden von Gibraltar werden ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Einfuhr von Tabakwaren nach Gibraltar dem regulären Nachfragevolumen entspricht.

    Die gibraltarischen Behörden werden außerdem angehalten, dafür zu sorgen, dass alle Hersteller von Tabakerzeugnissen, die Zigaretten an Kunden in Gibraltar liefern, angemessene Lieferkettenkontrollen vornehmen.

     

    Weiterentwicklung eines Austauschs von Informationen über den Tabakschmuggel:

    Die gibraltarischen Behörden werden aufgefordert, den Dialog mit ihren spanischen Amtskollegen in Bezug auf Erkenntnisse über den Tabakschmuggel auszubauen, um die Durchsetzungskapazitäten in diesem Bereich auf beiden Seiten zu verbessern.

    8.

    Wie an jeder Grenzübergangstelle werden die besten Ergebnisse bei der Bekämpfung von Schmuggel und grenzüberschreitender Kriminalität sowie hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines reibungslosen Verkehrsflusses durch die tägliche Zusammenarbeit der Behörden auf beiden Seiten der Grenze erreicht. Die Kommission appelliert daher an alle beteiligten Behörden, zu diesem Zweck den konstruktiven Dialog mit ihren Amtskollegen zu stärken.

    9.

    Aufgrund vorstehender Ausführungen werden die Kommissionsdienststellen der Kommission vorschlagen, das Beschwerdeverfahren einzustellen.

    Sollten die Beschwerdeführer der Auffassung sein, dass sie über neue Informationen verfügen, die die Kommission veranlassen könnten, von der Einstellung des Beschwerdeverfahrens abzusehen, sind diese Informationen der Kommission innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mitzuteilen. Werden keine neuen Informationen vorgelegt, kann die Kommission den Fall abschließen.

    10.

    Die Kommission wird jedoch die Situation an der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción weiterhin beobachten und hat die Behörden auf beiden Seiten aufgefordert, binnen sechs Monaten zu berichten, inwieweit die Empfehlungen berücksichtigt worden sind.

    11.

    Darüber hinaus behält sich die Kommission das Recht vor, ihren Standpunkt zu überprüfen, falls sich die Lage ändern sollte, oder gegebenenfalls in der Zukunft einen weiteren Besuch der Grenzübergangsstelle in La Línea de la Concepción durchzuführen.


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